Keine steuerliche Förderung für Investmentfonds
Das geplante "Altersvorsorgeverbesserungsgesetz", das Anfang 2013 in Kraft treten soll, werde keine steuerlichen Erleichterungen für Investmentfonds enthalten.
Bei Lebensversicherungen müssen die Erträge erst bei Auszahlung versteuert werden und dann auch nur zur Hälfte, wenn der Vertrag mehr als zwölf Jahre Laufzeit hatte und der Vertrag nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird. Die Entscheidung der Koalition ist eine Niederlage für die Fondsindustrie und ihren Spitzenverband BVI. Seit Jahren tritt der BVI für eine Gleichstellung von Fondssparplänen mit Lebensversicherungen ein.
BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter äußerte sich dementsprechend enttäuscht: "Deutschland hat es noch nicht geschafft, die Privilegierung einer einzigen Anbietergruppe zu überwinden und damit den Wettbewerb zu fördern. Ein Gesetz, das dies nicht ändert, verdient die Bezeichnung 'Altersvorsorgeverbesserungsgesetz' nicht", sagte er der "FTD".
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