Zu den Bezügen des Kindes gehört der Anteil der Kapitalleistung einer Rentenversicherung mit Gewinnbeteiligung (Altvertrag), welcher von der Versicherungsgesellschaft erwirtschaftet wurde. Dagegen handelt es sich bei dem Teil der Auszahlung, der auf angesparten Beiträgen beruht, um Vermögen.mehr
Eine fehlerhafte Belehrung zum Widerrufsrecht für einen Lebensversicherungsvertrag kann dazu führen, dass noch viele Jahre nach dem Abschluss widerrufen werden kann. Allerdings nur in sehr engen Grenzen.mehr
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Seit 1. Januar 2022 ist der Garantiezins in der Versicherungsbranche auf 0,25 Prozent abgesenkt. Viele Versicherer senken entsprechend auch die Garantien in der betrieblichen Altersversorgung. Arbeitgeber sollten ihre Versorgungssysteme deshalb schnellstens an die veränderten Realitäten anpassen.mehr
Ist in einer Belehrung über das Widerrufsrecht vorgesehen, dass die Widerspruchsfrist mit Überlassung der Verbraucherinformationen und dem Versicherungsschein zu laufen beginnt, genügt dies den gesetzlichen Anforderungen.mehr
Ein Forwarddarlehen, das durch die Abtretung der Ansprüche aus einer Kapitallebensversicherung besichert wird, dient im Rahmen einer Umschuldung nicht unmittelbar und ausschließlich i.S. des § 10 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG 2004 der Finanzierung der Anschaffungs- und Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts, wenn es höher als die Restschuld des umzuschuldenden Darlehens ist und der übersteigende Betrag zur Finanzierung der Bereitstellungszinsen und anderer umschuldungsbedingter Aufwendungen verwendet wird.mehr
Die Gewährung eines zinslosen Darlehens führt nicht zu einer steuerschädlichen Verwendung der Darlehensvaluta eines mit einer Lebensversicherung besicherten Darlehens, die die Steuerpflicht der außerrechnungsmäßigen und rechnungsmäßigen Zinsen aus den Sparanteilen der Lebensversicherung zur Folge hat.mehr
Bei Verträgen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, sind Erträge aus Kapital- und Lebensversicherungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG steuerpflichtig. Die Hälfte des Kapitalertrags bleibt aber steuerfrei, wenn der Vertrag u. a. mindestens 12 Jahre läuft. Diese Bedingung wird in 2017 erstmals erfüllt. Im Folgenden wird erläutert, was bei der Einkommensteuererklärung zu beachten ist. mehr
Lebensversicherungen dürfen nach der Reform von 2014 den Großteil ihrer Kursgewinne aus Wertpapier- und sonstigen Anlagen behalten. Die Versicherungsnehmer erhalten bei Kündigung oder Ablauf der Versicherung deutlich weniger als angekündigt. Ist das verfassungswidrig? Der Bund der Versicherten (BdV) will die Regelung vor das BVerfG bringen und kippen.mehr
Wenn das Bezugsrecht einer Lebensversicherung nicht klar formuliert sind, müssen Gerichte den Berechtigten im Wege der Auslegung ermitteln. Das kann zu überraschenden Ergebnissen führen.mehr
Die vom Erwerber in den USA auf eine Versicherungsleistung gezahlte Quellensteuer ist nicht auf die deutsche ErbSt anzurechnen, kann jedoch als Nachlassverbindlichkeit abzuziehen sein.mehr
Wer ist im Fall der Wiederheirat Bezugsberechtigte einer Lebensversicherung: Ex-Frau oder Witwe? Der BGH entschied zugunsten der Ex-Frau, da es der Verstorbene versäumte, der Versicherung die Änderung der Bezugsberechtigung schriftlich mitzuteilen.mehr
Versicherungen dürfen das Widerrufsrecht bei einem Lebensversicherungsvertrag auch auf der Rückseite des Versicherungsscheins darstellen. Die Belehrung wird dadurch nicht unwirksam.mehr
In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof den Versicherungsnehmern eine Niederlage beschert. Hiernach muss die Versicherung die Berechnung der Beteiligung des Versicherungsnehmers an den Bewertungsreserven nicht im einzelnen offen legen.mehr
Hessen, Bremen und Schleswig-Holstein haben die Einigung mit dem Bund über einen größeren Rahmen für Ausschüttungen an Lebensversicherungskunden begrüßt.mehr
Enden Versicherungsverträge vorzeitig, müssen Versicherte i.d.R. auch nur die anteiligen Prämien zahlen. Das gilt aber nicht, wenn der Inhaber einer Kapitallebensversicherung stirbt, hat der BGH entschieden.mehr
Der Schaden, der Versicherungskunden dadurch entsteht, dass sie zur Kündigung von Altverträgen und zum Abschluss von Neuverträgen gedrängt werden, ist beträchtlich. Wann haften Vermittler, die Kunden zu derartigen Torheiten verleiten? Hat der Vermittler die Beratung nicht pflichtgemäß dokumentiert, kann es zur Umkehr der Beweislast kommen.mehr
Am 4.7.2014 hat der Deutsche Bundestag das "Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte" beschlossen. Das neue Gesetzeswerk sichert auf den ersten Blick die Ansprüche der Versicherungsnehmer/innen langfristig, hat aber auch weitreichende negative Folgen.mehr
Nachdem der Bundestag bereits das StÄnd-AnpG-Kroatien verabschiedet hatte, hat am 11.7.2014 auch Bundesrat zugestimmt. Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf sind einige weitere Änderungen mit aufgenommen worden, andere wurden verworfen bzw. vertagt.mehr
Der Rat der europäischen Union hat die sog. Zinsrichtlinie verschärft. Hintergrund ist, dass sich die bisherige Richtlinie zwar dem Grunde nach als wirksam erwiesen hat, diese zugleich aber nicht alle Zielsetzungen erreichen konnte. Insbesondere einige neue Finanzinstrumente und bestimmte indirekte Formen des Eigentums an verzinslichen Wertpapieren wurden bisher nicht erfasst. Dies soll sich nun ändern.mehr
Kein Versicherungsschutz ohne Prämien-Zahlung. Doch reicht es, nur einen säumigen Versicherungsnehmer zu mahnen, wenn die Versicherung auf zwei Personen läuft?mehr
Private Versicherer, für die es auf die Gesundheit des Versicherungsnehmers ankommt (Leben, Krankheit, Berufsunfähigkeit etc.), befragen Antragsteller rund um das Thema Gesundheit. Wenn der Antragsteller hier "flunkert" oder ungenau ist, kann ihn das später im Ernstfall den Versicherungsschutz kosten. Das kann existenziell sein.mehr
Wer Hartz IV bezieht, darf nachträglich einen Verwertungsausschluss bei seiner Lebensversicherung vereinbaren. Der Leistungsbezieher begeht dadurch keine Pflichtverletzung; das Jobcenter darf die Leistung nicht kürzen.mehr
Erwirbt eine Anlagegesellschaft auf dem US-amerikanischen Zweitmarkt „gebrauchte“ Lebensversicherungen, um die Versicherungssummen bei Fälligkeit einzuziehen, unterhält sie damit auch bei hohem Anlagevolumen und Vermittlung des Erwerbs der Versicherung keinen Gewerbebetrieb.mehr
Der BGH nimmt Fahrt auf und knöpft sich, nach Steilvorlagen durch Verbraucherverbände, die Vertragsbedienungen von Lebens- und Rentenversicherungen vor. Wiederum geht es auch um die Verrechnung von Vermittlungsprovisionen, die bei Kündigung und Umwandlung oft ein Großteil der Versicherungsprämien der ersten Jahre schlucken.mehr
Erträge aus Lebensversicherungen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden und nach 12 Jahren ausbezahlt werden, sind steuerfrei. Doch die Steuerfalle kann schnell zuschnappen, Experten nennen dies "bei steuerschädlicher Verwendung".mehr
Kündigt ein Versicherungsnehmer vorzeitig seinen Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag, dürfen die Versicherer die bezahlten Prämien nicht mit der Provision ihrer Versicherungsvermittler verrechnen. Der BGH erklärte Verrechnung von Abschlusskosten für unwirksam und stärkt so die Rechte der Verbraucher.mehr
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für gesonderte Feststellungen nach § 9 der Verordnung zu § 180 Abs. 2 AO Folgendes:mehr
Die Bundesregierung will einem Pressebericht zufolge Investmentfonds steuerlich nicht besser stellen. Die Pläne für eine steuerliche Gleichstellung mit Lebensversicherungen seien aufgegeben worden, berichtete die "Financial Times Deutschland".mehr