Fachbeiträge & Kommentare zu Lebensversicherung

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Arbeitnehmeranteil am Sozialversicherungsbeitrag

Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Den Gesamtsozialversicherungsbeitrag tragen > Arbeitnehmer und > Arbeitgeber anteilig (> Sozialversicherung Rz 5). Gegenüber der Einzugstelle schuldet allein der ArbG die Beiträge. Der ArbG-Anteil ist für den ArbN steuerfrei nach § 3 Nr 62 EStG (> Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung). Sein eigener Anteil an den Beiträgen gehört zu den > Vors... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Angestelltenversicherung

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Zur steuerlichen Behandlung der Beitragsanteile der > Arbeitgeber und > Arbeitnehmer > Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, > Rentenversicherung, > Sozialversicherung, > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern Rz 10–46. Die ArbN-Anteile an den Beiträgen zur GRV sind beschränkt abziehbare > Sonderausgaben Rz 25, > Vorsorgepauschale. Ergänze... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abfluss von Ausgaben

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Der in § 11 Abs 2 EStG geregelte Abfluss von Ausgaben korrespondiert sachlich mit der Behandlung des Zuflusses von > Einnahmen nach § 11 Abs 1 EStG. Für Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit verweist § 11 Abs 1 Satz 4 EStG allerdings auf die besonderen Zuordnungsvorschriften in § 38a Abs 1 Sätze 2 und 3 EStG sowie § 40 Abs 3 Satz 2 EStG (> ... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Kapitalvermögen: Werbungsko... / 2 Typische Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften­

Im Folgenden findet sich eine Zusammenstellung von Aufwendungen, die typischerweise im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen anfallen, und bei denen sich die Frage nach der Abziehbarkeit als Werbungskosten stellt. Zu beachten ist, dass es auf die Frage des Werbungskostenabzugs nur in den Ausnahmefällen des § 32d Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 EStG ankommt... mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Kompaktübersicht: Steuerges... / Betriebliche Altersversorgung

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Literaturauswertung ErbStG/... / 2.9 § 13a ErbStG (Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften)

• 2021 Nicht verschonungsfähiges Betriebsvermögen / Erbschaftsteuerfinanzierung / §§ 13a, 13b, 28a ErbStG Die Unternehmensnachfolge kann mit hohen Belastungen von Erb- bzw. SchenkSt verbunden sein. Ursache hierfür sind z. B. nicht verschonungsfähiges Betriebsvermögen, Risiken im Rahmen des Verwaltungs- bzw. Finanzmitteltests oder beim jungen Verwaltungs- und Finanzmittelvermö... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.9.9 Noch nicht fällige Ansprüche aus Lebens-, Kapital- oder Rentenversicherungen (§ 12 Abs. 4 BewG)

Rz. 118 Zuwendungsgegenstand der Erbschaft- und Schenkungsteuer können auch Ansprüche aus einer Lebens-, Kapital- oder Rentenversicherung sein.[1] Insbesondere das – mit Zustimmung des Versicherers erfolgende – unentgeltliche Einrücken in die Rechtsstellung des bisherigen Versicherungsnehmers kann den Steuertatbestand verwirklichen.[2] In diesem Fall entsteht die Steuer – an... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.9.1 Begünstigung gemäß § 34 EStG nur bei Zusammenballung

Rz. 52 Ausgleichszahlungen an Handelsvertreter nach § 89b HGB sind keine Entschädigungen nach § 24 Nr. 1 Buchst. a) und b EStG. Sie gehören zum laufenden, der GewSt unterliegenden Gewinn, und zwar auch dann, wenn sie mit der Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs zusammenfallen.[1] Die Begünstigung der Ausgleichszahlung erfolgt also auch bei Veräußerung oder Aufgabe des Betri... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.5.2.5 Beiträge zu Lebensversicherungen

Rz. 102 Beiträge für Lebensversicherungen dienen der Abdeckung eines Risikos, das in der Person des Stpfl. begründet ist. Die Aufwendungen sind daher privat veranlasst und keine Betriebsausgaben/Werbungskosten. Die Deckung dieser Risiken führt nur dann zum Abzug der Prämien als Betriebsausgaben/Werbungskosten, wenn durch die Ausübung des Betriebs/Berufs ein erhöhtes Risiko ... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.2 Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen und zu privaten Lebensversicherungen

2.1.2.1 Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG) Rz. 56 Als Sonderausgaben abziehbar sind Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen, zur landwirtschaftlichen Alterskasse[1] sowie berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen. Zur gesetzlichen Rentenve... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.2.2 Beiträge zu privaten kapitalgedeckten Lebensversicherungen, Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. aa EStG

Rz. 62 Als Sonderausgaben abziehbar sind nach § 10 Nr. 2 Buchst. b EStG Beiträge des Stpfl. zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung (sog. Basisrente-Alter), ggf. ergänzt um eine Absicherung des Eintritts der verminderten Erwerbsfähigkeit, der Berufsunfähigkeit oder von Hinterbliebenen oder zur Absicherung gegen den Eintritt der verminderten Erwerbsfähigkei... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.1 Höchstbetrag für Versicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG (§ 10 Abs. 3 EStG)

Rz. 262 Nach § 10 Abs. 3 EStG beträgt der Höchstbetrag für Versicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG 20.000 EUR, im Fall zusammen veranlagter Ehegatten[1] 40.000 EUR. Siehe auch Rz. 261. Der Höchstbetrag gilt für Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen (Rz. 56ff.), zur landwirtschaftlichen Alterskasse (Rz. 59), berufsständischen Versorgungseinrichtungen (Rz. 60... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.4.7.1 Allgemeines

Rz. 85 Nach bisheriger Rechtslage waren Beiträge zu Risiko- und Kapitallebensversicherungen nach Nr. 2 Buchst. b unter weiteren Voraussetzungen als Sonderausgaben abziehbar, ab Vz 2004 nur noch i. H. v. 88 %.[1] Die Erträge aus den Lebensversicherungen waren unter denselben Voraussetzungen steuerfrei (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Diese Begünstigung für Kapitallebensversicherunge... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.4.7.3 Nicht begünstigte Versicherungen

Rz. 91 Nicht begünstigt sind die folgenden Versicherungen: Kapitalversicherung gegen Einmalbetrag. Kapitalversicherung gegen laufende Beitragsleistungen, die Sparanteile enthalten, mit einer Vertragsdauer von weniger als 12 Jahren. Kapitalversicherungen ohne ausreichenden Mindesttodesfallschutz. Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht gegen Einmalbetrag. Rentenversicherungen mi... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.3 Leistung der Vorsorgeaufwendungen an bestimmte Empfänger (§ 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. a bis d EStG)

Rz. 176 Die Abziehbarkeit der Vorsorgeaufwendungen setzt weiter voraus, dass sie an bestimmte Empfänger geleistet werden. Das sind Versicherungsunternehmen, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums haben und das Versicherungsgeschäft im Inland betreiben dürfen, oder denen... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.6 Abzugsberechtigung

Rz. 11 Abzugsberechtigt ist der Stpfl., der durch die Aufwendungen wirtschaftlich belastet ist (Rz. 7). Das ist im Regelfall derjenige, der die Aufwendungen aus seinem eigenen Vermögen selbst oder durch Dritte, die in seinem Auftrag handeln, erbringt. Hinzukommen muss, dass der Stpfl. die Aufwendungen aufgrund einer für ihn bestehenden privat- oder öffentlich-rechtlichen Ver... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.3 Begriff der Sonderausgaben

Rz. 2 Der Begriff Sonderausgaben ist im Gesetz nicht definiert. Nach § 10 Abs. 1 EStG sind es Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden. Die Erweiterung des Einleitungssatzes um "wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden" ist durch G. v. 26.4.2006[1] erfolgt und bezieht sic... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.4.7.2 Begünstigte Versicherungen

Rz. 86 Begünstigte Versicherungen sind Lebensversicherungen. Dies ist der Oberbegriff für alle Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall. Es wird unterschieden nach dem versicherten Risiko in reine Risikoversicherungen (Leistung nur im Todesfall), reine Erlebensversicherungen (keine Leistung im Todesfall) und als wichtigste gemischte Versicherungen (Leistung im Erleben... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.4 Beiträge zu anderen Versicherungen (§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3a EStG)

Rz. 75 Andere Versicherungsbeiträge sind nach wie vor im Rahmen der Höchstbeträge (vgl. Abs. 4; Rz. 269a) abziehbar, allerdings nur, wenn die Krankenversicherungs- und/oder Pflegeversicherungsbeiträge diese Höchstbeträge nicht erreichen. Ist das der Fall, kommt ein weiterer Abzug der Beiträge nicht mehr in Betracht. Zu den anderen Versicherungen gehören Beiträge: zu Kranken- u... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.2.3 Beiträge zur Absicherung gegen den Eintritt der Berufsunfähigkeit oder der verminderten Erwerbstätigkeit, Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. bb EStG

Rz. 66 Durch das AltvVerbG v. 24.6.2013[1] ist Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. bb eingefügt worden, wonach Beiträge zur Absicherung gegen den Eintritt der Berufsunfähigkeit oder der verminderten Erwerbsfähigkeit ab 1.1.2014 als Sonderausgaben abziehbar sind (Basisrente-Erwerbsminderung), wenn die Beiträge auf einen nach § 5a AltZertG zertifizierten Vertrag eingezahlt we... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1.2 Überblick über die Änderungen des § 10 EStG durch das Alterseinkünftegesetz

Rz. 55 Das Alterseinkünftegesetz v. 5.7.2004[1] und Folgeänderungen haben im Bereich des § 10 EStG zu folgenden – z. T. bereits wieder überholten – Änderungen geführt: § 10 Abs. 1 Nr. 1a S. 2 EStG verweist auf die Ertragsanteilstabelle des § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG für Leibrenten, die nicht aus der gesetzlichen Rentenversicherung, den landwirtschaftliche... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.2.1 Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG)

Rz. 56 Als Sonderausgaben abziehbar sind Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen, zur landwirtschaftlichen Alterskasse[1] sowie berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen. Zur gesetzlichen Rentenversicherung gehören die gesetzlichen Sozialversicherungen der Arbeiter und Angestellten, die ... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.4.1 Allgemeines

Rz. 76 Der Abzug von Beiträgen zu Versicherungen als Sonderausgaben setzt ein bestehendes Versicherungsverhältnis voraus, das gesetzlicher (z. B. Krankenversicherungen) oder vertraglicher (z. B. Haftpflichtversicherung) Natur sein kann. Ein gesetzliches Versicherungsverhältnis besteht auch dann, wenn jemand der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig beigetreten ist (z. ... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1.3 Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung

Rz. 55a Der BFH[1] hat die Neuregelung als verfassungsgemäß angesehen, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird, was der BFH in dem zugrunde liegenden Streitfall verneinte. Diese Auffassung hat der BFH durch weitere Entscheidungen bestätigt. Es bestehen weder wegen der beschränkten Abziehbarkeit im Rahmen der Höchstbeträge,[2] der Aufwendungen i. H.... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Sinngemäße Anwendung für fondsgebundene Lebensversicherungen

Rn. 571 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Fondsgebundene Lebensversicherungen sind Kapitalversicherungen auf den Todes- oder Erlebensfall. Der Unterschied zu herkömmlichen Lebensversicherungen besteht darin, dass der Teil des Beitrags, der nicht zur Deckung des versicherungstechnischen Risikos und der Verwaltungskosten bestimmt ist, in Wertpapieren angelegt wird. Während fondsgebun... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Fondgebundene Lebensversicherungen (§ 20 Abs 1 Nr 6 S 9 EStG)

Rn. 593 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Durch das InvStRefG v 19.07.2016 hat der Gesetzgeber den § 20 Abs 1 Nr 6 EStG um einen S 9 erweitert. Hiernach sind bei fondsgebundenen Lebensversicherungen 15 % des Unterschiedsbetrages steuerfrei oder dürfen nicht bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen werden, soweit der Unterschiedsbetrag aus Investmenterträgen stammt. Die Steuerbefr... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Zinsen aus Lebensversicherungen (§ 20 Abs 1 Nr 6 EStG)

Schrifttum: Rengier, Verkauf und Rückkauf von Kapitalversicherungen nach der Unternehmensteuerreform 2008, DB 2007, 1771; Rengier, Besteuerung von Kapitalversicherungen nach der Unternehmensteuerreform 2008, DB 2007, 1771; Winkels, Fondsgebundene Lebensversicherungen im Fokus der Steuerfahndung, BB 2016, 310; Dobner/Schick, Steuerliche Behandlung vermögensverwaltender Lebensver... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ermittlung der stpfl Zinsen

Rn. 562 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Bei Altverträgen sind die Erträge auch weiterhin steuerfrei, sofern sie die Bedingungen des § 20 Abs 1 Nr 6 S 2 EStG aF erfüllen, dh die 12-jährige Mindestvertragsdauer eingehalten wird und der Versicherungsnehmer das 60. Lebensjahr vollendet hat (auch s BFH v 01.07.2021, VIII R 4/18, DStR 2021, 2341). Die am 31.12.2004 geltende Rechtslage ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Versicherung iSd § 20 Abs 1 Nr 6 EStG

Rn. 577 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Der Besteuerung nach § 20 Abs 1 Nr 6 EStG unterliegen die Erträge aus folgenden Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall (kapitalbildende Lebensversicherungen): Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, soweit nicht die Rentenzahlung gewählt wird, und Kapitalversicherungen mit Sparanteil. Auch Erträge aus Unfallversicherungen mit einer... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Rengier, Verkauf und Rückkauf von Kapitalversicherungen nach der Unternehmensteuerreform 2008, DB 2007, 1771; Rengier, Besteuerung von Kapitalversicherungen nach der Unternehmensteuerreform 2008, DB 2007, 1771; Winkels, Fondsgebundene Lebensversicherungen im Fokus der Steuerfahndung, BB 2016, 310; Dobner/Schick, Steuerliche Behandlung vermögensverwaltender Lebensversicherungsv... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 561 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zinsen aus Lebensversicherungen waren bis VZ 1974 keine Einnahmen aus KapVerm, da sie nach Ansicht des BFH v 20.02.1970, VI R 11/68, BStBl II 1970, 314 weder Ertrag einer Kapitalbeteiligung noch das Entgelt für die Überlassung von Kapital, sondern Rückzahlung im Rahmen eines Versicherungsverhältnisses darstellten. Sie waren demzufolge nach ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) "Gebrauchte" Versicherungsverträge (§ 20 Abs 1 Nr 6 S 7 und 8 EStG)

Rn. 591 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Durch das KroatAnpG v 15.07.2014 (BGBl I 2014, 1266) wurde der § 20 Abs 1 Nr 6 EStG durch die Sätze 7 und 8 erweitert. Der Gesetzgeber bezweckte mit der Ergänzung des S 7 eine Besteuerung von Anlagemodellen, die darauf basieren, gebrauchte Versicherungen entgeltlich zu erwerben, die zuvor nicht der Besteuerung unterlagen. Durch die entgeltl... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Eingeschränkte Steuerfreiheit bei Verwendung der Versicherung zur Besicherung eines Darlehens

Rn. 568 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Weitere Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wenn die Ansprüche auf Erlebensleistungen solcher Versicherungen der Tilgung oder Sicherung von Darlehen dienen, deren Zinsen BA oder WK sind. § 20 Abs 1 Nr 6 S 4 EStG aF macht in diesen Fällen die Steuerfreiheit der Zinsen von der fortbestehenden Sonderausgabenabzugsfähigkeit der Versicherungsbe... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Kapitalversicherung mit Sparanteil

Rn. 579 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Kapitalversicherungen mit Sparanteil treten insb in folgenden Ausgestaltungen auf: Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall (klassische Kapital-Lebensversicherung), Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung, Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall von zwei oder mehreren Personen (Kapitalversicherung auf ver... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ae) Berechnung des Unterschiedsbetrags

Rn. 579b Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zu den Einkünften zählt nach § 20 Abs 1 Nr 6 S 1 EStG der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beträge (Erträge). Diese Ermittlung ist nur anzuwenden, wenn der StPfl die Versicherung im PV hält. Ist der Versicherungsvertrag dem BV zuzuordnen, gelten die allg Vorschriften zur Gewinnerm... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kessler, Die Zugehörigkeit einer Lebensversicherung zu einem BV, FR 1991, 290; Wolff-Diepenbrock, Zur Ausstattung des Arbeitszimmers, DStZ 1991, 295; Fichtelmann, GmbH-Beteiligungen als BV, INF 1994, 705; Degen, Bürgschaftsinanspruchnahme und deren steuerliche Berücksichtigungsfähigkeit, DStR 1996, 1749; Rechenberg, Die Verpachtung des Mandantenstammes einer Steuerberatungs-GmbH... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 560 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Laufende Einkünfte gem § 20 Abs 1 Nr 6 EStG sind Erträge, die der StPfl aus bestimmten Renten- und Lebensversicherungen erzielt. Charakteristisch für Versicherungsverträge iSd § 20 Abs 1 Nr 6 EStG ist, dass ein wirtschaftliches Risiko abgedeckt wird, das aus der Unsicherheit und Unberechenbarkeit des menschlichen Lebens für den Lebensplan ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsentwicklung

Rn. 10 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Die Einkünfte aus KapVerm wurden mit dem EStG 1925 als fünfte Einkunftsart qualifiziert, obwohl solche Einkünfte bereits zuvor zur Entstehung von Einkommen geführt hatten. Durch die Steuerreform im Jahr 1934 (EStG 1934) wurden sie in § 20 EStG verankert. Wesentliche Änderungen bis zum geltenden Rechtsstand: EStRG v 05.08.1974 (BGBl I 1974, 530... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1350 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 § 20 Abs 2 S 1 Nr 6 S 1 EStG besteuert den Gewinn aus der Veräußerung von Ansprüchen auf eine Versicherung iSd § 20 Abs 1 Nr 6 EStG. Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu Erträgen aus Renten- und Lebensversicherungen gem § 20 Abs 1 Nr 6 EStG auch Veräußerungsgewinne der in § 20 Abs 1 Nr 6 genannten Renten- und Lebensversicherun... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) KapSt-Einbehalt

Rn. 560c Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Auf laufende Einnahmen aus Lebensversicherungen wird eine 25 %ige KapSt erhoben (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 4 EStG), soweit es sich um inländische KapErtr handelt. Auf die hälftige Besteuerung von begünstigten Neuverträgen gem § 20 Abs 1 Nr 6 S 2 EStG (s Rn 580) und den Ansatz zu AK bei entgeltlichem Erwerb gem § 20 Abs 1 Nr 6 S 3 EStG wird beim Kap... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Vertragsänderungen

Rn. 572 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Vertragsänderungen (Verkürzung der Vertragslaufzeit, Erhöhung oder Minderung der Versicherungssumme) haben keine Auswirkungen auf die rechnungsmäßigen und außerrechnungsmäßigen Zinsen, sofern die Beiträge auch nach der Vertragsänderung zu Lebensversicherungen iSd § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG geleistet werden. Dies gilt grds auch für Zuzahl... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Relevante Informationen für bestimmte Kundengruppen

Rz. 7 Die grundsätzlichen Informationen, die für alle Kreditarten herangezogen werden, unterscheiden sich naturgemäß vor allem hinsichtlich der Kundengruppen.[1] So hängt die Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers in erster Linie von seinem Einkommen und Vermögen sowie seinen Verbindlichkeiten und finanziellen Verpflichtungen ab. Bei einer Kreditvergabe an Verbraucher können da... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zufluss

Rn. 490 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Einnahmen sind innerhalb des Kj zugegangen, in dem sie zugeflossen sind (§ 11 Abs 1 S 1 EStG). Hierbei bezeichnet Zufluss die Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht (vgl BFH BStBl II 1986, 342). Das gilt auch für Zahlungen an bzw über Dritte (BFH BStBl III 1964, 329; FG BaWü EFG 2013, 435), auch auf ein (verdecktes) ausländisches Tr... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ausnahmen von der AbgSt

Rn. 560b Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Die Besteuerung mit dem AbgSt-Satz ist abhängig v Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Versicherung. Altverträge bleiben weiterhin steuerfrei, wenn der Versicherungsnehmer das 60. Lebensjahr vollendet hat und die zwölfjährige Mindestvertragsdauer eingehalten wurde. mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Sonstiges

Rn. 573 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Für Verträge, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, ist zu beachten, dass für die Abzugsfähigkeit iRd "sonstigen Vorsorgeaufwendungen" die bisherige steuerliche Regelung nur dann gilt, wenn bis zum 31.12.2004 mindestens ein Beitrag geleistet wurde (§ 10 Abs 1 Nr 3 Buchst b EStG aF). mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Neuverträge – Vertragsabschluss ab dem 01.01.2005

a) Besteuerung im Grundfall (§ 20 Abs 1 Nr 6 S 1 EStG) Rn. 576 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zu den Einkünften aus KapVerm gehören nach § 20 Abs 1 Nr 6 S 1 EStG der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge (Erträge) im Erlebnisfall oder bei Rückkauf des Vertrages bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, soweit ni... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zeitliche Anwendungsvorschrift für die AbgSt

Rn. 560a Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Ab dem 01.01.2009 zufließende stpfl KapErtr werden mit dem AbgSt-Satz besteuert. mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Altverträge – Vertragsabschluss vor dem 01.01.2005

a) Ermittlung der stpfl Zinsen Rn. 562 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Bei Altverträgen sind die Erträge auch weiterhin steuerfrei, sofern sie die Bedingungen des § 20 Abs 1 Nr 6 S 2 EStG aF erfüllen, dh die 12-jährige Mindestvertragsdauer eingehalten wird und der Versicherungsnehmer das 60. Lebensjahr vollendet hat (auch s BFH v 01.07.2021, VIII R 4/18, DStR 2021, 2341). Die am 3... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Sinngemäße Anwendung für bestimmte Versicherungen (§ 20 Abs 1 Nr 6 S 4 EStG)

Rn. 584 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Der bisherige § 20 Abs 1 Nr 6 S 3 EStG ist durch Einfügung eines neuen S 3 durch das UntStRG 2008, BGBl I 2007, 1912 zu S 4 geworden. Die Vorschriften der Sätze 1 bis 3 sind gem § 20 Abs 1 Nr 6 S 4 EStG entsprechend anzuwenden auf Erträge aus fondsgebundenen Lebensversicherungen, auf Erträge im Erlebensfall bei Rentenversicherungen ohne Kapit... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Veräußerungen von Lebensversicherungsansprüchen (§ 20 Abs 4 S 4 EStG)

Rn. 1439 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Nach § 20 Abs 4 S 4 Hs 1 EStG gelten in den Fällen von Veräußerungen von Lebensversicherungsansprüchen (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 6 EStG) die entrichteten Beträge iSd § 20 Abs 1 Nr 6 S 1 EStG als AK. Zum Umfang der entrichteten Beträge iSd § 20 Abs 1 Nr 6 S 1 EStG s Rn 579b sowie zu den Besonderheiten bei der Veräußerung von Lebensversicherungen s... mehr