Fachbeiträge & Kommentare zu Lebensversicherung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Bestandsverzeichnis und Spezifizierung.

Rn 10 Die Auskunft hat durch Vorlage eines geordneten, nachprüfbaren stichtagsbezogenen schriftlichen Verzeichnisses zu erfolgen, § 260 (Kobl FamRZ 19, 872; Braunschw FamRZ 17, 789). Eine Folge einzelner Angaben in Schriftsätzen oder während einer Korrespondenz erfüllt den Anspruch nicht (Brandbg FamRZ 19, 1049), doch können, sofern die Übersichtlichkeit gewahrt bleibt, mehr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.7 Bezüge aus früheren Dienstleistungen (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG; § 2 Abs. 1 Nr. 2 LStDV)

Rz. 104 Zum Arbeitslohn gehören nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG und § 2 Abs. 1 Nr. 2 LStDV Einnahmen aus einem früheren Dienstverhältnis, wie z. B. Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder sowie andere Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen, unabhängig davon, ob sie dem zunächst Bezugsberechtigten oder seinem Rechtsnachfolger zufließen. Bezüge, die ganz oder ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.5.2.5 Beiträge zu Lebensversicherungen

Rz. 102 Beiträge für Lebensversicherungen dienen der Abdeckung eines Risikos, das in der Person des Stpfl. begründet ist. Die Aufwendungen sind daher privat veranlasst und keine Betriebsausgaben/Werbungskosten. Die Deckung dieser Risiken führt nur dann zum Abzug der Prämien als Betriebsausgaben/Werbungskosten, wenn durch die Ausübung des Betriebs/Berufs ein erhöhtes Risiko g...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.2 Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen und zu privaten Lebensversicherungen

2.1.2.1 Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG) Rz. 56 Als Sonderausgaben abziehbar sind Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen, zur landwirtschaftlichen Alterskasse[1] sowie berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen. Zur gesetzlichen Rentenve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.2.2 Beiträge zu privaten kapitalgedeckten Lebensversicherungen, Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. aa EStG

Rz. 62 Als Sonderausgaben abziehbar sind nach § 10 Nr. 2 Buchst. b EStG Beiträge des Stpfl. zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung (sog. Basisrente-Alter), ggf. ergänzt um eine Absicherung des Eintritts der verminderten Erwerbsfähigkeit, der Berufsunfähigkeit oder von Hinterbliebenen oder zur Absicherung gegen den Eintritt der verminderten Erwerbsfähigkei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.1 Höchstbetrag für Versicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG (§ 10 Abs. 3 EStG)

Rz. 262 Nach § 10 Abs. 3 EStG beträgt der Höchstbetrag für Versicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG 20.000 EUR, im Fall zusammen veranlagter Ehegatten[1] 40.000 EUR. Siehe auch Rz. 261. Der Höchstbetrag gilt für Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen (Rz. 56ff.), zur landwirtschaftlichen Alterskasse (Rz. 59), berufsständischen Versorgungseinrichtungen (Rz. 60...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.4.7.1 Allgemeines

Rz. 85 Nach bisheriger Rechtslage waren Beiträge zu Risiko- und Kapitallebensversicherungen nach Nr. 2 Buchst. b unter weiteren Voraussetzungen als Sonderausgaben abziehbar, ab Vz 2004 nur noch i. H. v. 88 %.[1] Die Erträge aus den Lebensversicherungen waren unter denselben Voraussetzungen steuerfrei (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Diese Begünstigung für Kapitallebensversicherunge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.4.7.3 Nicht begünstigte Versicherungen

Rz. 91 Nicht begünstigt sind die folgenden Versicherungen: Kapitalversicherung gegen Einmalbetrag. Kapitalversicherung gegen laufende Beitragsleistungen, die Sparanteile enthalten, mit einer Vertragsdauer von weniger als 12 Jahren. Kapitalversicherungen ohne ausreichenden Mindesttodesfallschutz. Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht gegen Einmalbetrag. Rentenversicherungen mi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.3 Leistung der Vorsorgeaufwendungen an bestimmte Empfänger (§ 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. a bis d EStG)

Rz. 176 Die Abziehbarkeit der Vorsorgeaufwendungen setzt weiter voraus, dass sie an bestimmte Empfänger geleistet werden. Das sind Versicherungsunternehmen, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums haben und das Versicherungsgeschäft im Inland betreiben dürfen, oder denen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 7 Höchstbeträge ab Vz 2015 (§ 10 Abs. 3, 4 EStG)

Rz. 270 Durch das ZKAnpG (Rz. 1j) ist der Höchstbetrag ab 1.1.2015 an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung angekoppelt worden, der von der Bundesregierung im Verordnungsweg festgelegt wird. Dieser ergibt sich anhand der Beitragsbemessungsgrenze und des Beitragssatzes (z. B. für 2023: Beitragsbemessungsgrenze 8.950 EUR x Beitragssatz 24,7 % x 12 = 26.528...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.3 Begriff der Sonderausgaben

Rz. 2 Der Begriff Sonderausgaben ist im Gesetz nicht definiert. Nach § 10 Abs. 1 EStG sind es Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden. Die Erweiterung des Einleitungssatzes um "wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden" ist durch G. v. 26.4.2006[1] erfolgt und bezieht sic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.6 Abzugsberechtigung

Rz. 11 Abzugsberechtigt ist der Stpfl., der durch die Aufwendungen wirtschaftlich belastet ist (Rz. 7). Das ist im Regelfall derjenige, der die Aufwendungen aus seinem eigenen Vermögen selbst oder durch Dritte, die in seinem Auftrag handeln, erbringt. Hinzukommen muss, dass der Stpfl. die Aufwendungen aufgrund einer für ihn bestehenden privat- oder öffentlich-rechtlichen Ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.4.7.2 Begünstigte Versicherungen

Rz. 86 Begünstigte Versicherungen sind Lebensversicherungen. Dies ist der Oberbegriff für alle Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall. Es wird unterschieden nach dem versicherten Risiko in reine Risikoversicherungen (Leistung nur im Todesfall), reine Erlebensversicherungen (keine Leistung im Todesfall) und als wichtigste gemischte Versicherungen (Leistung im Erleben...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.2.3 Beiträge zur Absicherung gegen den Eintritt der Berufsunfähigkeit oder der verminderten Erwerbstätigkeit, Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. bb EStG

Rz. 66 Durch das AltvVerbG v. 24.6.2013[1] ist Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. bb eingefügt worden, wonach Beiträge zur Absicherung gegen den Eintritt der Berufsunfähigkeit oder der verminderten Erwerbsfähigkeit ab 1.1.2014 als Sonderausgaben abziehbar sind (Basisrente-Erwerbsminderung), wenn die Beiträge auf einen nach § 5a AltZertG zertifizierten Vertrag eingezahlt we...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.4 Beiträge zu anderen Versicherungen (§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3a EStG)

Rz. 75 Andere Versicherungsbeiträge sind nach wie vor im Rahmen der Höchstbeträge (vgl. Abs. 4; Rz. 269a) abziehbar, allerdings nur, wenn die Krankenversicherungs- und/oder Pflegeversicherungsbeiträge diese Höchstbeträge nicht erreichen. Ist das der Fall, kommt ein weiterer Abzug der Beiträge nicht mehr in Betracht. Zu den anderen Versicherungen gehören Beiträge: zu Kranken- u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1.2 Überblick über die Änderungen des § 10 EStG durch das Alterseinkünftegesetz

Rz. 55 Das Alterseinkünftegesetz v. 5.7.2004[1] und Folgeänderungen haben im Bereich des § 10 EStG zu folgenden – z. T. bereits wieder überholten – Änderungen geführt: § 10 Abs. 1 Nr. 1a S. 2 EStG verweist auf die Ertragsanteilstabelle des § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG für Leibrenten, die nicht aus der gesetzlichen Rentenversicherung, den landwirtschaftliche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.2.1 Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG)

Rz. 56 Als Sonderausgaben abziehbar sind Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen, zur landwirtschaftlichen Alterskasse[1] sowie berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen. Zur gesetzlichen Rentenversicherung gehören die gesetzlichen Sozialversicherungen der Arbeiter und Angestellten, die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.4.1 Allgemeines

Rz. 76 Der Abzug von Beiträgen zu Versicherungen als Sonderausgaben setzt ein bestehendes Versicherungsverhältnis voraus, das gesetzlicher (z. B. Krankenversicherungen) oder vertraglicher (z. B. Haftpflichtversicherung) Natur sein kann. Ein gesetzliches Versicherungsverhältnis besteht auch dann, wenn jemand der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig beigetreten ist (z. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1.3 Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung

Rz. 55a Der BFH[1] hat die Neuregelung als verfassungsgemäß angesehen, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird, was der BFH in dem zugrunde liegenden Streitfall verneinte. Diese Auffassung hat der BFH durch weitere Entscheidungen bestätigt. Es bestehen weder wegen der beschränkten Abziehbarkeit im Rahmen der Höchstbeträge,[2] der Aufwendungen i. H....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 58 Einkomme... / 2.7 Inhalt der Bescheinigung

Rz. 12 Die Verpflichtung zur Bescheinigung bezieht sich nur auf die im Gesetz abschließend aufgezählten Tatsachen: Art und Dauer der Erwerbstätigkeit und Höhe des Arbeitsentgeltes oder der Vergütung. In zeitlicher Hinsicht ist die Bescheinigungspflicht auf die Zeit der beantragten oder bezogenen laufenden Geldleistung nach dem SGB II begrenzt (ebenso: Blüggel, in: Eicher/Luik/H...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 7.1 Summenversicherung

Vereinbarte Geldsumme In der Summenversicherung (z. B. Lebensversicherung oder Unfallversicherung) bezeichnet die Versicherungssumme die vom Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erbringende Leistung. Sie wird vom Versicherungsnehmer nach dem Prinzip der abstrakten Bedarfsdeckung festgelegt. Rechtlich ergibt sich ihre Höhe aus der Vereinbarung im Versicherungsve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 13 Beendigung des Versicherungsvertrags

Versicherungszeiträume Versicherungsverträge sind grundsätzlich für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Man unterscheidet unterjährige Verträge mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr (z. B. Ausstellungsversicherung), ein- oder mehrjährige Verträge (z. B. Hausratversicherung) und Verträge mit festem Ablauftermin (z. B. Lebensversicherung). Freigabe der Versicherung E...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Bemessungsgrundlage der pauschalen Lohnsteuer

Rz. 254 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Pauschal besteuerbar sind die tatsächlichen Leistungen für den einzelnen ArbN. Die Besteuerung richtet sich nach dem Zeitpunkt des > Zufluss von Arbeitslohn; bei einem Beitrag für eine Direktversicherung (> Rz 245) ist das der Zeitpunkt, in dem der ArbG seiner Bank den entsprechenden Überweisungsauftrag erteilt (BFH 210, 343 = BStBl 2005 II...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Beiträge zu einer Gruppenunfallversicherung

Rz. 270 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 40b Abs 3 EStG erlaubt den LSt-Abzug für Beiträge zu einer > Unfallversicherung des ArbN mit einem Pauschsteuersatz von 20 %, wenn mehrere ArbN gemeinsam versichert sind. > Bemessungsgrundlage sind die vom ArbG gezahlten Beiträge, soweit sie zum stpfl > Arbeitslohn gehören, höchstens bis zu einem Durchschnittsbeitrag von 100 EUR (bis 2019...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 3.1 Vertragsschluss

Antrag und Annahme Für den Abschluss eines Versicherungsvertrags gelten grundsätzlich die Regeln des Zivilrechts. Ein Versicherungsvertrag kommt wie jeder andere Vertrag nach den Vorschriften des BGB durch zwei sich entsprechende Willenserklärungen zustande. Diese werden als Antrag und Annahme bezeichnet. Kunde will sich rechtlich binden In der Praxis wird der Antrag regelmäßig...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 6.2 Einkommensgrenzen

Bei den geregelten Einkommensgrenzen wird zwischen Präferenzgemeinden und übrigen Regionen unterschieden (siehe Darlehenshöhe). Einkommensgrenzenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbesitz bei Zugewinngem... / 2.2.4 Wertermittlung

Gesamtvermögen Bei § 1365 Abs. 1 BGB ausschließlich um das Aktivvermögen geht. Verbindlichkeiten des Verfügenden bleiben außer Betracht.[1] Doch wie wird das Gesamtvermögen, mit dem der Wert des Geschäftsobjekts verglichen werden soll, überhaupt ermittelt? Welche Vermögenswerte sind zu berücksichtigen? Zählt beispielsweise das laufende Einkommen oder der für das veräußerte Gr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sterbegeldversicherung

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Sterbegeldversicherung ist eine Form der Risikolebensversicherung (> Lebensversicherungsprämien Rz 15). Beiträge an gesetzliche und private Lebensversicherungen, die auch ein Sterbegeld vorsehen, sowie an reine Sterbekassen sind > Vorsorgeaufwendungen und damit beschränkt abziehbare Sonderausgaben iSv § 10 Abs 1 Nr 3a EStG (Zu Einzelheite...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer / 14 Anzeigepflicht der Banken und Versicherungen

Inländische Banken und andere Geldinstitute haben dem Finanzamt nach Bekanntwerden des Todes eines Kunden unaufgefordert den Stand der Konten und des Wertpapiervermögens vom Todestag mitzuteilen (§ 33 ErbStG). Dies gilt auch für Gemeinschaftskonten und sogenannte Oder-Konten (Einzelheiten § 1 ErbStDV und § 2 ErbStDV). Inländische Versicherungsunternehmen haben alle Zahlungen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.2 Bewertung von Kapitalforderungen und Schulden

Kapitalforderungen und Schulden werden im Allgemeinen nach § 12 Abs. 1 BewG mit dem Nennwert bewertet. Eine vom Nennwert abweichende Bewertung ist in folgenden Fällen notwendig: Die Forderung ist uneinbringlich: Nach § 12 Abs. 2 BewG bleiben diese Forderungen außer Ansatz. Die Forderung oder Schuld ist unverzinslich und ihre Laufzeit beträgt mehr als ein Jahr und ist zu einem ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Berechnung / 5.5 Härteausgleich

Bei einem Erwerb, der knapp eine der Wertgrenzen nach § 19 Abs. 1 ErbStG übersteigt, muss die Härteausgleichsregelung des § 19 Abs. 3 ErbStG geprüft werden. Grundlage dieser Überlegung ist, dass bei einem geringfügigen Mehrerwerb der Steuerpflichtige den gesamten Erwerb einem höheren Steuersatz unterwerfen muss und somit die ‹Mehrsteuer› ein Vielfaches des die letzte Wertgre...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vermögenswirksame Leistungen / 15 Arbeitnehmer-Sparzulage

Von den vermögenswirksamen Leistungen ist die Arbeitnehmer-Sparzulage zu unterscheiden. Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung, die der Arbeitnehmer für vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers für vermögenswirksam angelegte Teile seines Arbeitsentgelts erhalten kann. Sie ist nicht Bestandteil des Arbeitsentgelts (§ 13 Abs. 3 5. VermBG), sondern praktisch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2023, Keine anwaltlic... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Klägerin macht gegen den Beklagten, der mit Frau Rechtsanwältin … zur Ausübung seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (mbB) zusammengeschlossen ist, aus einem Anwaltsvertrag im Zusammenhang mit ihrer Vertretung in einem Rechtsstreit gegen die … (Im folgenden GmbH genannt) vor dem Landgericht Erf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2023, § 1577 BGB - ei... / II. Verwertungsbeschränkung nach § 1577 Abs. 3 BGB

Eine Grenzziehung für diese vorrangige Inanspruchnahme des Vermögensstammes des Unterhaltsberechtigten hat der Gesetzgeber in § 1577 Abs. 3 BGB vorgenommen, nämlich dann, wenn die Verwertung unwirtschaftlich oder unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse unbillig wäre. Eine wörtlich entsprechende Formulierung findet sich in der korrespondierenden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / XII. Modul J – Ansprüche gegenüber Versicherungsgesellschaften

Rz. 204 Während die Überschrift suggeriert, dass Modul J alle Forderungen und sonstigen Rechte gegenüber Versicherungsgesellschaften umfasst, betrifft das Modul tatsächlich nur Ansprüche aus Lebensversicherungen. Es entspricht der bisherigen Formulierung nach der ZVFV 2012. Lebensversicherungen sind vom Schuldner in der Vermögensauskunft anzugeben, was eine vorherige freiwil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / X. Modul H – Forderungen und sonstige Rechte gegenüber Kreditinstituten

Rz. 202 Neben der Pfändung von Arbeitseinkommen ist der Zugriff auf das Guthaben bei Kreditinstituten die zweite wichtige Säule der Forderungspfändung. Das Konto des Schuldners kann nicht selten aus der Lohnabrechnung entnommen werden, die bei der Pfändung von Arbeitseinkommen vom Drittschuldner herauszugeben ist.[69] Ansonsten sind Konten in der Vermögensauskunft nach §§ 80...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 4.2.2.2 In Abzug zu bringende Beträge

Maßgeblich ist das Nettoeinkommen des Antragstellers. Vom Bruttoeinkommen abzuziehen sind nach § 115 Abs. 1 Nr. 1 ZPO die in § 82 Abs. 2 SGB XII bezeichneten folgenden Beträge, und danach: die auf das Einkommen zu entrichtende Steuer; die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich Beiträge zur Arbeitsförderung; die Beiträge zu öffentlichen und privaten Versicherungen...mehr

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zfs 04/2023, Berufsunfähigk... / 1 Sachverhalt

Die Kl. macht gegen die Bekl. Ansprüche auf bedingungsgemäße Leistungen aus drei Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen geltend. Die Kl. unterhält bei der Bekl. mehrere Verträge über eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine kapitalbildende Lebensversicherung nebst Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Die Kl. ist seit 1993 als niedergelassene Fachärztin für Gynäkologie in ein...mehr

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zfs 04/2023, Keine rückwirk... / 1 Sachverhalt

Die Kl. nimmt die Bekl. auf Leistungen aus einer am 25.6.2013 policierten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in Anspruch. Am 18.6.2013 beantragte sie bei der Bekl. den Abschluss einer Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeit-Zusatzversicherung. Die Kl. vermittelte sich diesen Vertrag selbst und füllte den Antrag auch selbst aus, wobei sie die Gesundheitsfragen jeweils vern...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Gegenleistung im weitesten Sinne

Rn. 222 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Veranlassung bedeutet nach dem allgemeinen Sprachgebrauch, auch "Hervorrufen" oder "Bewirken" (vgl Wahrig, Deutsches Wörterbuch, Stichwort "veranlassen"). Darin kommt grundsätzlich ein enger, direkter Zusammenhang zwischen zwei Faktoren zum Ausdruck. Rn. 223 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Aus dem Begriff "Veranlassung" folgt, dass das Veranlasst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anwendungsbereich der Regelsteuersätze des § 43a EStG

Rn. 3 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Vorschrift kennt nunmehr nur noch zwei Steuersätze, von denen einer nur bei Leistungen von Betrieben gewerblicher Art (BgA) mit eigener Rechtspersönlichkeit nach § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG sowie Gewinnen von BgA ohne Rechtspersönlichkeit und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben steuerbefreiter Körperschaften, Personenvereinigungen und ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der wichtigsten materie... / Lebensversicherung

Versicherungen auf den Erlebensfall und Todesfall gehören grundsätzlich zum Privatvermögen. Das gilt auch für Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall eines (Mit-)Unternehmers oder seiner Angehörigen. Diese sind selbst dann privat veranlasst, wenn sie der Absicherung und/oder Tilgung betrieblicher Kredite dienen oder wenn die Versicherungsleistungen zur Abfindung der ...mehr

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§ 5 Fahrerschutzversicherung / III. Subsidiarität

Rz. 14 A.5.4.2 AKB 2015 sieht vor, dass nur subsidiär geleistet werden soll.[23] Die Fahrerschutzversicherung tritt somit nur dann ein, wenn der Ersatzpflichtige keine Leistung erbringt oder zu erbringen hat. Da es sich um eine Schadenversicherung handelt, sind Leistungen aus einer Summenversicherung (Lebensversicherung/Unfallversicherung) nicht anzurechnen. Rz. 15 Fraglich i...mehr

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§ 23 Unfallversicherung / B. Rechtscharakter

Rz. 7 Es handelt sich nicht um eine Schadenversicherung, sondern um eine Summenversicherung. Die §§ 74 ff. VVG sind daher als Vorschriften für die gesamte Schadenversicherung nicht anwendbar. Die Unfallversicherung ist ebenso wie die Lebensversicherung eine Personenversicherung. Rz. 8 Neben dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer können am Vertrag andere Personen beteiligt ...mehr

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Einheitliche und gesonderte... / Zusammenfassung

Überblick Besteuerungsgrundlagen werden durch Feststellungsbescheid gesondert festgestellt, soweit dies in der Abgabenordnung oder sonst in den Steuergesetzen bestimmt ist. In der Praxis relevant sind vor allem die gesonderten Gewinnfeststellungen bei Mitunternehmerschaften (Personengesellschaften) zwecks späterer individueller Festsetzung der Einkommensteuer bei den Gesells...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Pensionsverpf... / 4 Konten in den Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04

Die Kontenrahmen unterscheiden im Wesentlichen danach, wer eine Pensionszusage erhält. Die Kontenrahmen unterscheiden bei der Wahl der Konten wie folgt:mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.11.2 Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und Möglichkeiten

Wenn der Schuldner zu einer Zahlung verurteilt worden ist und immer noch nicht "freiwillig" zahlt, muss vollstreckt werden. Es gibt drei Voraussetzungen für jede Art der Zwangsvollstreckung: Der Gläubiger muss über einen Vollstreckungstitel verfügen (Urteil, Vollstreckungsbescheid als Ergebnis eines Mahnverfahrens oder eine notarielle Urkunde). Der Vollstreckungstitel muss mit...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 7. Bedingt pfändbare Lebensversicherung

Rz. 99 Lebensversicherungen, die nur auf den Todesfall des Versicherungsnehmers abgeschlossen sind, unterliegen dann nicht der Pfändung, wenn die Versicherungssumme den Betrag von 5.400,00 EUR nicht übersteigt (§ 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO). Mit dieser Lebensversicherung sollen in erster Linie die Bestattungskosten abgedeckt werden.mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 4. Lebensversicherung auf den Todesfall

Rz. 76 Lebensversicherungen, die nur auf den Todesfall des Versicherungsnehmers abgeschlossen sind, sind unpfändbar, wenn die Versicherungssumme den Betrag von 5.400,00 EUR nicht übersteigt (§ 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO). Eine solche Zahlung soll i.d.R. in erster Linie zur Deckung der Bestattungskosten dienen.[128] Die beschränkte Unpfändbarkeit von Lebensversicherungsverträgen n...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 1. Allgemein

Rz. 72 Im Gegensatz zur Sozialversicherung ist die Lebensversicherung ein privatrechtlicher Vertrag. Sie dient der Absicherung des Versicherungsnehmers und seiner Hinterbliebenen im Fall des Todes oder im vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt. Für die Pfändung ist es völlig unerheblich, ob es sich um eine zusätzliche Leistung des Schuldners zu seiner gesetzlichen Sozialversicher...mehr