Überblick

Lebensversicherungen werden regelmäßig abgeschlossen, um bestimmte Risiken abzudecken.

Zugleich bietet die Lebensversicherung vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, um Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer zu sparen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gesetzliche Bestimmungen zur Lebensversicherung finden sich insbesondere in § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG.

Am 22.3.2024 wurde vom Bundesrat das Wachstumschancengesetz[1] verabschiedet. Dieses enthält auch Änderungen für die Besteuerung von Lebensversicherungen.

An Verwaltungsanweisungen sind die Erbschaftsteuerrichtlinien 2019 und Erbschaftsteuerhinweise 2019 zu beachten. Hinsichtlich der Lebensversicherungen beteffen diese R E 3.7 ErbStR 2019 und H E 3.7 ErbStH 2019 sowie 7.1 ErbStH 2019. Bewertungsrechtliche Regelungen enthält § 12 Abs. 4 BewG.

Folgende zivilrechtliche Urteile sind zu beachten:

Urteil des BGH v. 28.4.2010.[2]

Urteil des BGH vom 25.9.2019 zur Änderung der Bezugsberechtigung einer Lebensversicherung[3]

Urteil des BGH vom 22.3.2023 zum Widerruf des Bezugsrechts durch Kündigung der Lebensversicherung[4]

[1] Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz), BGBl. 2024 I Nr. 108 v. 27.3.2024.

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