Lebensversicherungen werden regelmäßig abgeschlossen, um bestimmte Risiken abzudecken.
Zugleich bietet die Lebensversicherung vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, um Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer zu sparen.
Gesetzliche Bestimmungen zur Lebensversicherung finden sich insbesondere in § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG.
Am 22.3.2024 wurde vom Bundesrat das Wachstumschancengesetz[1] verabschiedet. Dieses enthält auch Änderungen für die Besteuerung von Lebensversicherungen.
An Verwaltungsanweisungen sind die Erbschaftsteuerrichtlinien 2019 und Erbschaftsteuerhinweise 2019 zu beachten. Hinsichtlich der Lebensversicherungen beteffen diese R E 3.7 ErbStR 2019 und H E 3.7 ErbStH 2019 sowie 7.1 ErbStH 2019. Bewertungsrechtliche Regelungen enthält § 12 Abs. 4 BewG.
Folgende zivilrechtliche Urteile sind zu beachten:
Urteil des BGH v. 28.4.2010.[2]
Urteil des BGH vom 25.9.2019 zur Änderung der Bezugsberechtigung einer Lebensversicherung[3]
Urteil des BGH vom 22.3.2023 zum Widerruf des Bezugsrechts durch Kündigung der Lebensversicherung[4]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen