Fachbeiträge & Kommentare zu Lebensversicherung

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Der Güterstand der Gütergem... / 7.2.2.2 Ersatzansprüche nach § 1478 BGB

Rz. 54 Wird die Ehe vor Durchführung der Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft geschieden, kann jeder Ehegatte gemäß § 1478 Abs. 1 BGB verlangen, dass ihm der Wert dessen zurückerstattet wird, was er in die Gütergemeinschaft eingebracht hat. Was als in die Gütergemeinschaft eingebracht anzusehen ist, bestimmt sich nach Abs. 2 dieser Vorschrift. Demnach gelten die Gegenstä...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.1.3 Inhalt der Auskunftserteilung

Rz. 39 In das Vermögensverzeichnis sind alle dem Ehegatten am jeweiligen Stichtag zustehenden rechtlich geschützten Positionen mit wirtschaftlichem Wert einzustellen, d. h. neben den dem Ehegatten gehörenden Gegenständen alle ihm zustehenden Rechte, die am Stichtag bereits entstanden sind.[1] Die zum Endvermögen gehörenden Positionen müssen einzeln unter Angabe der wertbilde...mehr

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Der Güterstand der Gütergem... / 3.1 Das Gesamtgut

Rz. 5 Das Gesamtgut ist das wesentliche Merkmal der Gütergemeinschaft. Gemäß § 1416 Abs. 1 Satz 1 BGB wird das Vermögen der Ehegatten (durch das "Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts" vom 18.12.2019 wurde der Wortlaut der Vorschriften insofern angepasst, als er statt den Begriffen "Mann" und "Frau" nu...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 10.1 Aktienfonds

Vor Zeilen 219–236 In den Zeilen 219–236 werden die Erträge aus Investmentfonds (§ 16 InvStG) ermittelt. Die Zeilen sind nur auszufüllen, wenn es sich bei den Investmentfonds nicht um Spezial-Investmentfonds i. S. d. § 26 InvStG handelt. Die Einkünfte aus Spezial-Investmentfonds sind in den Zeilen 219 ff. zu erfassen. § 16 InvStG nennt als steuerpflichtige Erträge Auszahlung,...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 4.10 Weitere außerbilanzielle Korrekturen

Zeile 76 In dieser Zeile sind die steuerpflichtigen Einkünfte zu mindern, wenn sich eine bilanzielle Gewinnerhöhung im Zusammenhang mit einer bereits versteuerten verdeckten Gewinnausschüttung ergibt. Dies ist der Fall, wenn eine Verpflichtung der Körperschaft gegenüber dem Gesellschafter in der Handels- und Steuerbilanz der Körperschaft passiviert, aber von der Finanzverwalt...mehr

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Künstlersozialabgabe / 4.1 Welche Kosten in die Bemessungsgrundlage für die Künstlersozialabgabe eingerechnet werden müssen und welche nicht

Bemessungsgrundlage sind die Entgelte für künstlerische oder publizistische Werke, die an selbstständige Künstler oder Publizisten im Kalenderjahr bezahlt werden. Irrelevant ist, wie die Bezahlung genannt wird. Es kann sich um Honorare, Gagen, Lizenzen, Ausfallhonorare, aber auch um freiwillige Leistungen zu Lebensversicherung oder andere Formen der Bezahlung handeln. Ebenso...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.9 Versicherungen, Sterbegelder, Abfindungen (Zeilen 68 bis 70)

In die Zeilen 68 bis 70 sind Versicherungen, Sterbegelder und Abfindungen einzutragen. Es sind nur solche Ansprüche anzugeben, die durch den Todesfall entstanden sind und in den Nachlass fallen. Eine Lebensversicherung fällt in den Nachlass, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt und keinen Bezugsberechtigten benannt hat. Praxis-Beispiel Lebensversicherung ohne Bezugsberechti...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.1 Erbschaftsteuerpflichtige Tatbestände

Zu einer Erbschaftsteuerpflicht führen die folgenden Tatbestände: der Erwerb von Todes wegen. Hierunter fallen: Erwerb durch Erbanfall; Erwerb durch Vermächtnis und Erwerb aufgrund geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs. Der Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall. Diese erfordert trotz der Zuordnung zu den Erwerben von Todes wegen die Tatbestandsmerkmale einer freigebigen Zuwe...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.9 Vorschenkungen (Zeilen 92 bis 100)

In den Zeilen 94 bis 99 sind Art, Wert und Zeitpunkt aller Vorschenkungen des Schenkers einzutragen. Bei einer Grundstücksschenkung ist zu beachten, dass die Zuwendung eines Grundstücks nicht erst mit der Eintragung in das Grundbuch erfolgt, sondern schon dann, wenn die Vertragsparteien die für die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlichen Erklärungen in ...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.6 Andere Kapitalforderungen (Zeilen 61 und 62)

In den Zeilen 61 und 62 sind die anderen Kapitalforderungen zu erfassen. Hierzu zählen z. B. am Todestag bereits beschlossene Dividenden sowie Ansprüche auf rückständige Gehälter und Löhne. Anzusetzen sind diese Kapitalforderungen mit dem Nennwert. Handelt es sich um Kapitalforderungen, die auf eine ausländische Währung lauten, sind diese nach dem Umrechnungskurs im Besteueru...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14.2 Erbfallkosten (Zeilen 98 bis 103)

In den Zeilen 98 bis 103 sind die Erbfallkosten einzutragen. Eine Eintragung ist aber nur dann erforderlich, wenn diese Kosten höher als 10.300 EUR sind. Anderenfalls wird diese Pauschale vom Finanzamt von Amts wegen gewährt, d. h. auch ohne entsprechenden Nachweis. Voraussetzung ist nur, dass die Kosten dem Grunde nach entstanden sind. Nachzuweisen sind aber die höheren Kos...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Absetz-/Freibet... / 3.1 Grundabsetzbetrag

Zur Vereinfachung der Berechnung des zu berücksichtigenden Einkommens aus Erwerbstätigkeit sowie bei Ausbildungen gilt ein sog. Grundabsetzbetrag in Höhe von 100 EUR monatlich, mit dem folgende Absetzbeträge zusammengefasst werden: Beiträge zu gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen (z. B. Kfz-Haftpflicht); Beiträge zu nach Grund und Höhe angemessenen öffentlichen und priva...mehr

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Erbschaftsteuer: Pflichtteil / 1.6.1 Pflichtteilsergänzungsanspruch und Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung erhält der Begünstigte unmittelbar, d. h. diese fällt nicht in den Nachlass. Wie sich eine Lebensversicherung auf die Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruch auswirkt vgl. den Beitrag Erbschaftsteuer: Lebensversicherung).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 80... / 2 Anbieter

Rz. 3 In § 1 Abs. 2 AltZertG werden die möglichen Anbieter eines Altersvorsorgevertrags definiert. Zunächst kommen folgende Unternehmen mit Sitz im Inland gem. § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AltZertG in Betracht: Lebensversicherungsunternehmen, Kreditinstitute mit Erlaubnis zum Betreiben des Einlagengeschäfts, Bausparkassen, externe Kapitalverwaltungsgesellschaften. Mit Ausnahme der Bausp...mehr

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Finanzierungsberatung als n... / 2.7 Vorbereitung und Führung des Bankgesprächs

Bei der Vorbereitung des Bankgesprächs sollte man sich darüber klar sein, dass einen Kreditgeber insbesondere zwei Punkte interessieren: ausreichende Bonität und Kapitaldienstfähigkeit (d. h. der Kreditnehmer muss während der gesamten Kreditlaufzeit so liquide sein, dass Zins- und Tilgungszahlungen vollständig und störungsfrei geleistet werden können) und ausreichende Sicherhe...mehr

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Finanzierungsberatung als n... / 2.6.3 Checklisten

Die folgenden Checklisten können bei der Erstellung des Businessplans unterstützen. Sie decken die wichtigsten Punkte der meisten Investitionsvorhaben ab, können jedoch keinen Anspruch auf absolute Vollständigkeit für jede denkbare Fallkonstellation erheben, da jedes Investitionsvorhaben vom Inhalt und Umfang her anders strukturiert ist. Die Checklisten sind ggf. durch indivi...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.4 Berücksichtigung von Hinterbliebenenbezügen

Hat der überlebende Ehegatte Anspruch auf steuerpflichtige Hinterbliebenenbezüge, unterliegen diese der Erbschaftsteuer nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG. Nach Ansicht des BFH[1] und der Finanzverwaltung[2] sind die Hinterbliebenenbezüge (mit dem nach § 14 BewG ermittelten Kapitalwert) dem Endvermögen des verstorbenen Ehegatten hinzuzurechnen. Damit tritt eine Erhöhung der steuer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Sinngemäße Anwendung für fondsgebundene Lebensversicherungen

Rn. 571 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Fondsgebundene Lebensversicherungen sind Kapitalversicherungen auf den Todes- oder Erlebensfall. Der Unterschied zu herkömmlichen Lebensversicherungen besteht darin, dass der Teil des Beitrags, der nicht zur Deckung des versicherungstechnischen Risikos und der Verwaltungskosten bestimmt ist, in Wertpapieren angelegt wird. Während fondsgebun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Fondgebundene Lebensversicherungen (§ 20 Abs 1 Nr 6 S 9 EStG)

Rn. 593 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Durch das InvStRefG v 19.07.2016 hat der Gesetzgeber den § 20 Abs 1 Nr 6 EStG um einen S 9 erweitert. Hiernach sind bei fondsgebundenen Lebensversicherungen 15 % des Unterschiedsbetrages steuerfrei oder dürfen nicht bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen werden, soweit der Unterschiedsbetrag aus Investmenterträgen stammt. Die Steuerbefr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Zinsen aus Lebensversicherungen (§ 20 Abs 1 Nr 6 EStG)

Schrifttum: Rengier, Verkauf und Rückkauf von Kapitalversicherungen nach der Unternehmensteuerreform 2008, DB 2007, 1771; Rengier, Besteuerung von Kapitalversicherungen nach der Unternehmensteuerreform 2008, DB 2007, 1771; Winkels, Fondsgebundene Lebensversicherungen im Fokus der Steuerfahndung, BB 2016, 310; Dobner/Schick, Steuerliche Behandlung vermögensverwaltender Lebensver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Versicherung iSd § 20 Abs 1 Nr 6 EStG

Rn. 577 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Der Besteuerung nach § 20 Abs 1 Nr 6 EStG unterliegen die Erträge aus folgenden Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall (kapitalbildende Lebensversicherungen): Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, soweit nicht die Rentenzahlung gewählt wird und Kapitalversicherungen mit Sparanteil. Erträge aus Unfallversicherungen mit garantie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ermittlung der stpfl Zinsen

Rn. 562 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei Altverträgen sind die Erträge auch weiterhin steuerfrei, sofern sie die Bedingungen des § 20 Abs 1 Nr 6 S 2 EStG aF erfüllen, dh die 12-jährige Mindestvertragsdauer eingehalten wird und der Versicherungsnehmer das 60. Lebensjahr vollendet hat (auch s BFH vom 01.07.2021, VIII R 4/18, DStR 2021, 2341). Die am 31.12.2004 geltende Rechtslag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Rengier, Verkauf und Rückkauf von Kapitalversicherungen nach der Unternehmensteuerreform 2008, DB 2007, 1771; Rengier, Besteuerung von Kapitalversicherungen nach der Unternehmensteuerreform 2008, DB 2007, 1771; Winkels, Fondsgebundene Lebensversicherungen im Fokus der Steuerfahndung, BB 2016, 310; Dobner/Schick, Steuerliche Behandlung vermögensverwaltender Lebensversicherungsv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 561 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Zinsen aus Lebensversicherungen waren bis VZ 1974 keine Einnahmen aus KapVerm, da sie nach Ansicht des BFH v 20.02.1970, VI R 11/68, BStBl II 1970, 314 weder Ertrag einer Kapitalbeteiligung noch das Entgelt für die Überlassung von Kapital, sondern Rückzahlung im Rahmen eines Versicherungsverhältnisses darstellten. Sie waren demzufolge nach ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) "Gebrauchte" Versicherungsverträge (§ 20 Abs 1 Nr 6 S 7 u 8 EStG)

Rn. 591 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Durch das KroatAnpG v 15.07.2014 (BGBl I 2014, 1266) wurde der § 20 Abs 1 Nr 6 EStG durch die Sätze 7 und 8 erweitert. Der Gesetzgeber bezweckte mit der Ergänzung des S 7 eine Besteuerung von Anlagemodellen, die darauf basieren, gebrauchte Versicherungen entgeltlich zu erwerben, die zuvor nicht der Besteuerung unterlagen. Durch die entgeltl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Kapitalversicherung mit Sparanteil

Rn. 579 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Kapitalversicherungen mit Sparanteil treten insb in folgenden Ausgestaltungen auf: Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall (klassische Kapital-Lebensversicherung), Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung, Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall von zwei oder mehreren Personen (Kapitalversicherung auf ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ae) Berechnung des Unterschiedsbetrags

Rn. 579b Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Zu den Einkünften zählt nach § 20 Abs 1 Nr 6 S 1 EStG der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beträge (Erträge). Diese Ermittlung ist nur anzuwenden, wenn der StPfl die Versicherung im PV hält. Gehört der Versicherungsvertrag zu dem BV, so sind die allgemeinen Gewinnermittlungsvorsch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Eingeschränkte Steuerfreiheit bei Verwendung der Versicherung zur Besicherung eines Darlehens

Rn. 568 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Weitere Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wenn die Ansprüche auf Erlebensleistungen solcher Versicherungen der Tilgung oder Sicherung von Darlehen dienen, deren Zinsen BA oder WK sind. § 20 Abs 1 Nr 6 S 4 EStG aF macht in diesen Fällen die Steuerfreiheit der Zinsen von der fortbestehenden SA-Fähigkeit der Versicherungsbeiträge gemäß § 10...mehr

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FF 02/2024, Die Privilegier... / 1. Lebensversicherungsentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.9.1995

Der Bundesgerichtshof hat bereits in einer früheren Entscheidung den Anwendungsbereich des § 1374 Abs. 2 BGB über seinen Wortlaut hinaus erweitert. Er hat allerdings auch entschieden, dass ein Erwerbstatbestand privilegiert sein kann, wenn er zwar in der Vorschrift nicht ausdrücklich genannt ist, einem der enumerativ aufgezählten Fälle aber zugeordnet werden kann, etwa der Be...mehr

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FF 02/2024, Die Privilegier... / 1. Ausdehnende Auslegung des Schenkungsbegriffs

Dies bietet sich aus Sicht des Bundesgerichtshofs an. Er könnte auf seine frühere Rechtsprechung verweisen und müsste seinen Standpunkt zur Analogie nicht aufgeben. Funktionsäquivalente Arbeitsleistungen von Eltern an das eigene Kind sind auf den ersten Blick keine Schenkungen. Sie sind – auf den zweiten Blick – ebenso wenig Schenkungen wie die Einsetzung von Bezugsberechtigu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 560 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Laufende Einkünfte gemäß § 20 Abs 1 Nr 6 EStG sind Erträge, die der StPfl aus bestimmten Renten- und Lebensversicherungen erzielt. Charakteristisch für Versicherungsverträge iSd § 20 Abs 1 Nr 6 EStG ist, dass ein wirtschaftliches Risiko abgedeckt wird, das aus der Unsicherheit und Unberechenbarkeit des menschlichen Lebens für den Lebensplan...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Betriebsinhaber

Rn. 194 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 In der Person des Betriebsinhabers begründete Risiken, wie das Risiko, zu erkranken oder Opfer eines Unfalls/Anschlags zu werden, stellen grds außerbetriebliche Risiken dar (BFH v 22.05.1969, IV R 144/68, BStBl II 1969, 489; BFH v 07.10.1982, IV R 32/80, BStBl II 1983, 101; BFH v 06.02.1992, IV R 30/91, BStBl II 1992, 653; BFH v 26.08.1993,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Vertragsänderungen

Rn. 572 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Vertragsänderungen (Verkürzung der Vertragslaufzeit, Erhöhung oder Minderung der Versicherungssumme) haben keine Auswirkungen auf die rechnungsmäßigen und außerrechnungsmäßigen Zinsen, sofern die Beiträge auch nach der Vertragsänderung zu Lebensversicherungen iSd § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG geleistet werden. Dies gilt grds auch für Zuzahl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) KapSt-Einbehalt

Rn. 560c Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Auf laufende Einnahmen aus Lebensversicherungen wird eine 25 %ige KapSt erhoben (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 4 EStG), soweit es sich um inländische KapErtr handelt. Auf die hälftige Besteuerung von begünstigten Neuverträgen gemäß § 20 Abs 1 Nr 6 S 2 EStG (s Rn 580) und den Ansatz zu AK bei entgeltlichem Erwerb gemäß § 20 Abs 1 Nr 6 S 3 EStG wird beim...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1350 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 6 S 1 EStG besteuert den Gewinn aus der Veräußerung von Ansprüchen auf eine Versicherung iSd § 20 Abs 1 Nr 6 EStG. Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu Erträgen aus Renten- und Lebensversicherungen gemäß § 20 Abs 1 Nr 6 EStG auch Veräußerungsgewinne der in § 20 Abs 1 Nr 6 genannten Renten- und Lebensversicher...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsentwicklung

Rn. 10 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die Qualifikation als fünfte Einkunftsart erfuhren die Einkünfte aus KapVerm mit dem EStG 1925, obgleich bereits schon früher die Nutzung von KapVerm zu Einkommen führte. Ihren Platz in § 20 EStG erhielten sie durch die Steuerreform 1934 (EStG 1934). Wesentliche Änderungen bis zum geltenden Rechtsstand: EStRG vom 05.08.1974 (BGBl I 1974, 530):...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 54 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Ein Handelsvertreter kann von dem Unternehmer nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unter den in § 89b HGB geregelten Voraussetzungen eine angemessene Ausgleichszahlung verlangen. Solche Ausgleichszahlungen stellen keine Entschädigungen nach § 24 Nr 1 Buchst a oder b EStG dar. Sie gehören vielmehr zum laufenden Gewinn des Handelsvertrete...mehr

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ZErb 02/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Althoff Die außerordentlichen Testamente in der deutschen Rechtsordnung 2023 Nomos, ISBN 978-3-7560-1230-5, 169 EUR Eine Dissertation, die von Musche...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Abgeltungsteuer

Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Seit dem Veranlagungszeitraum 2009 ist durch Einführung der sog. Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden aber auch auf realisierte Kursgewinne eine einheitliche Kapitalertragsteuer von 25 % nebst 5,5 % Solidaritätszuschlag einzubehalten. Soweit ein Steuerpflichtiger einer kirchensteuerpflichtigen Glaubensgemeinschaft angehört, ist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Notwendiges BV

Rn. 125 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 WG gehören zum notwendigen BV, wenn sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind (st Rspr, ua BFH v 30.04.1975, I R 111/73, BStBl II 1975, 582; BFH v 06.03.1991, X R 57/88, BStBl II 1991, 829; BFH v 20.09.1995, X R 46/94, BFH/NV 1996, 393; BFH v 13.11.1996, XI R 31/95, BStBl II 1997, 247; BFH v 06.10.2004, X R 3...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zeitliche Anwendungsvorschrift für die AbgSt

Rn. 560a Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Ab dem 01.01.2009 zufließende stpfl KapErtr werden mit dem AbgSt-Satz besteuert.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Altverträge – Vertragsabschluss vor dem 01.01.2005

a) Ermittlung der stpfl Zinsen Rn. 562 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei Altverträgen sind die Erträge auch weiterhin steuerfrei, sofern sie die Bedingungen des § 20 Abs 1 Nr 6 S 2 EStG aF erfüllen, dh die 12-jährige Mindestvertragsdauer eingehalten wird und der Versicherungsnehmer das 60. Lebensjahr vollendet hat (auch s BFH vom 01.07.2021, VIII R 4/18, DStR 2021, 2341). Die am...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Sinngemäße Anwendung für bestimmte Versicherungen (§ 20 Abs 1 Nr 6 S 4 EStG)

Rn. 584 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Der bisherige § 20 Abs 1 Nr 6 S 3 EStG ist durch Einfügung eines neuen S 3 durch das UntStRG 2008, BGBl I 2007, 1912 zu S 4 geworden. Die Vorschriften der Sätze 1 bis 3 sind gemäß § 20 Abs 1 Nr 6 S 4 EStG entsprechend anzuwenden auf Erträge aus fondsgebundenen Lebensversicherungen, auf Erträge im Erlebensfall bei Rentenversicherungen ohne Kap...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ausnahmen von der AbgSt

Rn. 560b Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Die Besteuerung mit dem AbgSt-Satz ist abhängig v Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Versicherung. Altverträge bleiben weiterhin steuerfrei, wenn der Versicherungsnehmer das 60. Lebensjahr vollendet hat und die zwölfjährige Mindestvertragsdauer eingehalten wurde.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Sonstiges

Rn. 573 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Für Verträge, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, ist zu beachten, dass für die Abzugsfähigkeit iRd "sonstigen Vorsorgeaufwendungen" die bisherige steuerliche Regelung nur dann gilt, wenn bis zum 31.12.2004 mindestens ein Beitrag geleistet wurde (§ 10 Abs 1 Nr 3 Buchst b EStG aF).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Neuverträge – Vertragsabschluss ab dem 01.01.2005

a) Besteuerung im Grundfall (§ 20 Abs 1 Nr 6 S 1 EStG) Rn. 576 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Zu den Einkünften aus KapVerm gehören nach § 20 Abs 1 Nr 6 S 1 EStG der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge (Erträge) im Erlebnisfall oder bei Rückkauf des Vertrages bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, soweit ni...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Feststellungsverfahren

Rn. 574 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Nach § 9 der VO über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs 2 AO (BGBl I 1996, 2662) ist die StPfl der außerrechnungsmäßigen und rechnungsmäßigen Zinsen aus den in den Versicherungsbeiträgen enthaltenen Sparanteilen gesondert festzustellen. Einzelheiten s BMF v 27.07.1995, BStBl I 1995, 371. Rn. 575 Stand: EL 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Steuerfreie Zinsen

Rn. 566 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Grds nicht stpfl nach § 20 Abs 1 Nr 6 EStG aF sind Zinsen aus Sparanteilen von Versicherungen, bei denen die Beitragszahlungen nach § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG als Vorsorgeaufwendungen begünstigt sind. Ziel ist, die Vorsorge durch eine Besteuerung der Zinserträge nicht einzuschränken. Dazu gehören folgende Versicherungen auf den Erlebens-...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Keine Steuerfreiheit bei entgeltlichem Erwerb

Rn. 570 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Werden Ansprüche aus einem von einer anderen Person abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag entgeltlich erworben, sind die Zinsen aus solchen Versicherungen nicht von der Besteuerung nach § 20 Abs 1 Nr 6 S 2 EStG freigestellt (§ 20 Abs 1 Nr 6 S 3 EStG). Da der Veräußerer in diesem Fall die versicherte Person bleibt, steht die langfristig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Besteuerung im Grundfall (§ 20 Abs 1 Nr 6 S 1 EStG)

Rn. 576 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Zu den Einkünften aus KapVerm gehören nach § 20 Abs 1 Nr 6 S 1 EStG der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge (Erträge) im Erlebnisfall oder bei Rückkauf des Vertrages bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, soweit nicht die lebenslange Rentenzahlung gewählt wird und erb...mehr