Fachbeiträge & Kommentare zu Lebensversicherung

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, HGB § 341d HGB Anlagestock der fondsgebundenen Lebensversicherung

Schrifttum: Geib/Ellenbürger/Kölschbach, Ausgewählte Fragen zur EG-Versicherungsbilanzrichtlinie, Teil 2, WPg 1992, 221; Budde/Schnicke ua. (Hrsg.), Beck'scher Versicherungsbilanz-Kommentar, Handels- und Steuerrecht, 1998 (zitiert: "Beck VersBilKomm."). A. Allgemeine Erläuterungen I. Regelungsgegenstand und Bewertungsobjekte Rz. 1 [Autor/Zitation] Die unter den ergänzenden Bewert...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Lebensversicherung

Rz. 81 [Autor/Zitation] Die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer in der Lebensversicherung erfolgt in mehreren Schritten. Zuerst bestimmt der Vorstand mit Zustimmung des AR gem. § 139 Abs. 3 VAG, welche Beträge als Zuführung zur RfB den Versicherungsnehmern gewidmet werden, soweit die Überschüsse nicht in Form der Direktgutschrift direkt den Versicherungsnehmern zuge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Zuweisung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung in der Lebensversicherung

Rz. 34 [Autor/Zitation] § 139 VAG enthält die zentralen aufsichtsrechtlichen Regelungen zur Überschussbeteiligung, die um die Vorschriften gem. § 140 sowie die MindZV ergänzt werden. Gemäß § 139 Abs. 1 VAG können die Überschüsse entweder in Form der Direktgutschrift oder über die RfB den Versicherten zugeteilt werden. Rz. 35 [Autor/Zitation] Die Überschüsse können sich dabei au...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Lebensversicherung

Rz. 62 [Autor/Zitation] Aufgrund der allgemeinen Berechnungsmethode der Deckungsrückstellung werden monatliche Beitragszahlungen bei der Bilanzierung der Deckungsrückstellung berücksichtigt. Für andere Zahlungsperioden stimmen die vereinnahmten Beiträge nicht mit der Berücksichtigung in der Deckungsrückstellung überein, wodurch BÜ für diese Fälle zu berechnen sind. Entspreche...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Lebensversicherung

Rz. 15 [Autor/Zitation] Seit dem Wegfall der Vorabgenehmigung der technischen Berechnungsgrundlagen durch die Aufsichtsbehörde mit der Änderung des VAG infolge des Inkrafttretens des Dritten Durchführungsgesetz/EWG zum VAG im Jahr 1994 wird der Bestand der LVU eingeteilt in Alt- und Neubestand. Rz. 16 [Autor/Zitation] Der Altbestand umfasst die vor dem 29.7.1994 abgeschlossenen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Lebensversicherung

Rz. 14 [Autor/Zitation] Nach § 341f Abs. 1 Satz 1 ist die Deckungsrückstellung grds. nach der prospektiven Methode zu ermitteln. Die Deckungsrückstellung ergibt sich hierbei als versicherungsmathematischer Barwert der Leistungsverpflichtungen unter Abzug des versicherungsmathematischen Barwerts der künftigen Beiträge. Rz. 15 [Autor/Zitation] Die Rechnungsgrundlagen zur Ermittlu...mehr

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14. Kapitel: Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall

§ 44 Der Lebensversicherungsvertrag zugunsten des Minderjährigen mit widerruflicher Bezugsberechtigung (§ 159 Abs. 2 VVG) Rz. 669 Beispiel Die Großmutter (GM) schließt mit dem Versicherer V einen Lebensversicherungsvertrag zugunsten ihres Lieblingsenkels Karl (K) ab. Dieser soll bei ihrem Tode 40.000 EUR als Versicherungssumme erhalten. GM zahlt im Laufe einiger Jahre die Prä...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Die Vorschrift regelt die Bilanzierung der Verpflichtungen aus dem Lebensversicherungs- und dem nach Art der Lebensversicherung betriebenen Versicherungsgeschäft. Es handelt sich hierbei um Verpflichtungen in der Lebensversicherung, Privaten Krankenversicherung sowie Schaden- und Unfallversicherung. Verpflichtungen aus dem Lebensversicherungs- und dem nach ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Beitragsrückerstattung

Rz. 69 [Autor/Zitation] Versicherungsunternehmen müssen zur Erhaltung der dauernden Leistungsfähigkeit ausreichende, auch der künftigen Entwicklung genügende Beiträge von den Versicherungsnehmern verlangen. Infolge der vorsichtigen Beitragskalkulation, die für verschiedene Sparten aufsichtsrechtlich geregelt ist (zB Lebensversicherung § 138 VAG, Krankenversicherung § 146 Abs....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Rückstellung für Beitragsrückerstattung

Rz. 72 [Autor/Zitation] Die Legaldefinition zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) enthält § 341e Abs. 2 Nr. 2, wonach versicherungstechnische Rückstellungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen zu bilden sind, soweit die ausschließliche Verwendung der Rückstellung für diesen Zweck durch Gesetz, Satzung, geschäftsplanmäßige Erklärung...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Private Krankenversicherung

Rz. 31 [Autor/Zitation] Die Alterungsrückstellung in der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung dient zum Ausgleich des grds. mit dem Alter steigenden Leistungsbedarfs der versicherten Personen. Da bedingungsgemäß eine Erhöhung der Beiträge während der Vertragslaufzeit wegen zunehmenden Alters der versicherten Person ausgeschlossen ist, wird ein über ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Rechnungslegungsvorschriften für Krankenversicherungsunternehmen (Abs. 3)

Rz. 23 [Autor/Zitation] § 341a Abs. 3 stellt klar, dass Krankenversicherungsunternehmen, die das Krankenversicherungsgeschäft ausschließlich oder überwiegend nach Art der Lebensversicherung betreiben, die für die Rechnungslegung der Lebensversicherungsunternehmen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden haben. Rz. 24 [Autor/Zitation] Die Krankenversicherung wird nach Art ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand und Bewertungsobjekte

Rz. 1 [Autor/Zitation] Die unter den ergänzenden Bewertungsvorschriften für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds befindliche Vorschrift regelt die von § 341b und § 341c abweichende Bewertung von Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungsverträgen, bei denen das Anlagerisiko vom Versicherungsnehmer getragen wird. Es handelt sich gem. § 14...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Anwendungsbereich

Rz. 12 [Autor/Zitation] Der Anwendungsbereich der aufsichtsrechtlichen Vorschriften umfasst die Bestimmungen aus dem VAG, die aufgrund des VAG erlassenen Rechtsverordnungen sowie Anordnungen der BaFin. Bei den Bestimmungen des VAG werden die §§ 74 bis 87 VAG ausgenommen, da sich diese ausschließlich auf die Solvabilitätsübersicht beziehen und damit für die handelsrechtliche B...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Zuweisung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung in der Krankenversicherung

Rz. 32 [Autor/Zitation] Für Krankenversicherungsverträge, die eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung vorsehen, sind gem. § 151 Abs. 1 VAG bestimmte Regelungen der Lebensversicherung entsprechend anzuwenden. Damit werden gesetzliche Regelungen für die Zuweisung der Überschüsse, der Zuweisungsbefugnis sowie zum Verwendungszweck übernommen (Präve Dreher14, § 151 VAG Rz. 4,...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Zuweisung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung in der Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr

Rz. 40 [Autor/Zitation] Gemäß §§ 139 iVm. 161 Abs. 1 VAG gelten auch die wesentlichen Bestimmungen zur Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung für die UPR. Insoweit wird auf die dort gemachten Ausführungen verwiesen. Die entsprechenden Regelungen für eine Mindestzuführung sowie einen gefährdenden Missstand finden hingegen für die UPR keine Anwendung. Für den Altbestan...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Versicherungsunternehmen

Rz. 55 [Autor/Zitation] Fallgruppe 3 der PIE bilden nach § 316a Satz 2 Nr. 3 Versicherungsunternehmen iSd. Art. 2 Abs. 1 VersBilRL (RL 91/674/EWG des Rates v. 19.12.1991 über den Jahresabschluß und den konsolidierten Abschluß von Versicherungsunternehmen, ABl. EG 1991 Nr. L 374, 7, zuletzt geändert durch RL 2006/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 14.6.2006, AB...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Schaden- und Unfallversicherung

Rz. 27 [Autor/Zitation] In der Schaden- und Unfallversicherung ist hinsichtlich der aufsichtsrechtlichen Regelungen zwischen der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr (UPR) sowie Rentendeckungsrückstellungen in den HUK-Sparten zu unterscheiden. Rz. 28 [Autor/Zitation] Für die UPR gelten die zentralen Vorschriften der Lebensversiche...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Lebensversicherungsgeschäft

Rz. 40 [Autor/Zitation] In der Lebensversicherung sind in der Teilrückstellung für bekannte Versicherungsfälle gem. § 26 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 RechVersV die gegenüber den Begünstigten bestehenden Verpflichtungen zu erfassen. Hierbei handelt es sich insbes. um die noch nicht abgewickelten vertraglichen Leistungen (Versicherungssumme, Deckungskapital) aus Abläufen, Todes- oder...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Krankenversicherung

Rz. 22 [Autor/Zitation] Durch die Änderung des VAG infolge des Inkrafttretens des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG im Jahr 1994 sind die fachlichen Geschäftsunterlagen nicht mehr Bestandteil des Geschäftsplans. Gemäß § 158 Abs. 1 VAG sind in der substitutiven Krankenversicherung neue oder geänderte AVB sowie geänderte technische Berechnungsgrundsätze als Ergänzung de...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Ergänzende Anwendung für bestimmte Unternehmen (Abs. 2)

Rz. 50 [Autor/Zitation] Private und öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen sowie Unternehmen des Pfandleihgewerbes können im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit auch bestimmte Arten von Bankgeschäften tätigen. Versicherungsunternehmen (§ 1 Abs. 1 VAG) können insoweit bspw. durch Beitragsdepots, die Anlage von Geldern in Gelddarlehen oder die Übernahme von Gewährleistungen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 9 [Autor/Zitation] Deckungsrückstellungen sind für die Verpflichtungen aus dem Lebensversicherungs- und dem nach Art der Lebensversicherung betriebenen Versicherungsgeschäft der Krankenversicherung zu bilden. § 341f betrifft neben der Leben- und Krankenversicherung auch Schaden-Unfallversicherer, sofern sie die Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr betreiben. Rz. 10 [Au...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Zuweisung von Kapitalerträgen zu den Rückstellungen

Rz. 13 [Autor/Zitation] Aufsichtsrechtliche Vorschriften über die Zuweisung bestimmter Kapitalerträge zu den versicherungstechnischen Rückstellungen enthalten für die Krankenversicherung § 150 VAG hinsichtlich der Direktgutschrift zur Alterungsrückstellung sowie zur erfolgsunabhängigen Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) sowie § 151 VAG und § 22 KVAV zur Mindestzufü...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Umfang der Rechnungsgrundlagen

Rz. 14 [Autor/Zitation] Die Rechnungsgrundlagen sind der Sammelbegriff für alle versicherungsmathematischen Annahmen und umfassen sämtliche Größen, die einen Einfluss auf die Leistungspflicht haben (IDW, WP Handbuch Edition, Versicherungsunternehmen, 2018, Kap. B Rz. 20). Die Rechnungsgrundlagen in der Lebensversicherung sind der Rechnungszinsfuß, die Wahrscheinlichkeitstafel...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Direktgutschrift in der Krankenversicherung

Rz. 30 [Autor/Zitation] In der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankheitskosten- und freiwilligen Pflegekrankenversicherung haben die Versicherungsunternehmen den Versicherten den Überzins gem. § 150 Abs. 1 VAG gutzuschreiben. Rz. 31 [Autor/Zitation] Nähere Regelungen zur Ermittlung des Überzinses enthält § 19 KVAV. Der Anteil am Überzins, der auf den Teil der Alter...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 5 [Autor/Zitation] § 341 HGB konkretisiert den Versicherungsbegriff und regelt für den Anwenderkreis, ob und inwieweit die branchenspezifischen Vorschriften zu beachten sind. Die branchenspezifischen Rechnungslegungsvorschriften umfassen die nachfolgend tabellarisch dargestellten Regelungen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Abkürzung des Zahlungsweges

BA können auch durch einen abgekürzten Zahlungsweg entstehen. Dies kann in der Weise geschehen, dass Dritte unmittelbar Betriebsschulden zahlen (zB der Vater zahlt mit privaten Mitteln eine an den Betrieb gerichtete Rechnung für den Sohn, der Inhaber des Betriebs ist). Aber auch umgekehrt können Zahlungen des StPfl an einen Dritten BA sein (zB zahlt der ArbG erstattete Arg-Be...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Schaden- und Unfallversicherung

Rz. 91 [Autor/Zitation] Für die nach Art der Lebensversicherung betriebene Schaden- und Unfallversicherung gelten gem. § 28 Abs. 9 RechVersV die Regelungen für Schlussüberschussanteile, Schlusszahlungen und Bewertungsreserven gem. § 28 Abs. 6–7f RechVersV entsprechend. Rz. 92 [Autor/Zitation] Soweit bei einzelnen Versicherungsverträgen eine Beitragsrückerstattung nach einem meh...mehr

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7. Kapitel: Familienrechtli... / § 16 Die Vorlage eines Vermögensverzeichnisses (§ 1640 BGB)

Rz. 210 Gemäß § 1640 Abs. 1 BGB haben Eltern die Pflicht, das ihrer Verwaltung unterliegende Vermögen, welches ihr minderjähriges Kind von Todes wegen erwirbt, also die Zuwendung, zu verzeichnen, das Verzeichnis mit der Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit zu versehen und es beim Familiengericht einzureichen. Gleiches gilt für Vermögen, welches das Kind anlässlic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Betriebsinhaber

Rn. 194 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 In der Person des Betriebsinhabers begründete Risiken, wie das Risiko, zu erkranken oder Opfer eines Unfalls/Anschlags zu werden, stellen grds außerbetriebliche Risiken dar (BFH v 22.05.1969, IV R 144/68, BStBl II 1969, 489; BFH v 07.10.1982, IV R 32/80, BStBl II 1983, 101; BFH v 06.02.1992, IV R 30/91, BStBl II 1992, 653; BFH v 26.08.1993,...mehr

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zfs 07/2025, Widerrufsrecht... / 2 Aus den Gründen: „…

1. Dem Kl. steht aufgrund des von ihm erklärten Widerrufs der im Jahr 2015 vereinbarten Beitragserhöhungen ein Zahlungsanspruch in Höhe von insgesamt 23.940,00 EUR nebst Zinsen in geltend gemachter Höhe seit dem 14.10.2021 zu. a) Der Kl., der erstinstanzlich ausdrücklich klargestellt hat, dass bezüglich der im Jahr 2014 geschlossenen Versicherungsverträge von ihm keine Anfech...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.10.5.2.2 Zusätzliche Altersvorsorge

Neben der primären Altersvorsorge können weitere 4 % des Bruttoeinkommens (beim Elternunterhalt 5 %) für eine sekundäre Altersvorsorge abgesetzt werden.[1] Dementsprechend besteht insgesamt ein Anspruch darauf, 22,6 % des Bruttoeinkommens (beim Elternunterhalt 23,6 %) für eine Altersvorsorge einzusetzen und den entsprechenden Betrag einkommensmindernd im Rahmen der Unterhalt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Notwendiges BV

Rn. 125 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 WG gehören zum notwendigen BV, wenn sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind (st Rspr, ua BFH v 30.04.1975, I R 111/73, BStBl II 1975, 582; BFH v 06.03.1991, X R 57/88, BStBl II 1991, 829; BFH v 20.09.1995, X R 46/94, BFH/NV 1996, 393; BFH v 13.11.1996, XI R 31/95, BStBl II 1997, 247; BFH v 06.10.2004, X R 3...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 6 [Autor/Zitation] Grundsätzlich besteht die Prüfungspflicht für den JA bzw. Konzernabschluss sowie den Lagebericht bzw. Konzernlagebericht durch einen Abschlussprüfer für solche KapGes., die nicht kleine iSd. § 267 Abs. 1 (Größenklassen) sind (vgl. § 316 Abs. 1). Sofern keine Prüfung stattgefunden hat, kann der JA nicht festgestellt bzw. der Konzernabschluss nicht gebill...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Schaden- und Unfallversicherung

Rz. 36 [Autor/Zitation] Deckungsrückstellungen sind für Rentenleistungen in der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Unfallversicherung zu bilden. Des Weiteren kann sich die Verpflichtung zur Bildung einer Deckungsrückstellung für Sparten ergeben, in denen infolge eines eingetretenen Leistungsfalls laufende Rentenleistungen zu erbringen sind. Üblicherweise betrifft dies...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Pensions- und Sterbekassen

Rz. 18 [Autor/Zitation] Für Pensions- und Sterbekassen gelten grds. die aufsichtsrechtlichen Rechnungsgrundlagen der Lebensversicherung analog. Rz. 19 [Autor/Zitation] Für Sterbekassen gilt dabei die Besonderheit, dass für diese die Genehmigungspflicht der Geschäftspläne weiterhin anwendbar ist (§§ 12 Abs. 1 iVm. 219 Abs. 3 Nr. 1 und 9 Abs. 2 Nr. 2 VAG). Insoweit ergibt sich fü...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Immaterielle Vermögensgegenstände

Rz. 13 [Autor/Zitation] Unter dem Posten "Immaterielle Vermögensgegenstände" sind gem. § 6 Abs. 1 RechVersV selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte, entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten, ein Geschäfts- oder Firmenwert und geleistete Anzahlungen ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Versicherungsunternehmen

Rz. 35 [Autor/Zitation] Für den JA von Versicherungsunternehmen sieht die VO über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV; vgl. Rz. 30) in § 2 Abs. 1 vier verschiedene Formblätter vor, die an Stelle der §§ 266, 275 anzuwenden sind: Formblatt 1 für die Bilanz, Formblatt 2 für die GuV von Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen und Rückversicherungsunterne...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Bewertung

Rz. 30 [Autor/Zitation] Unter Bezugnahme auf die steuerlichen Regelungen werden entgegen dem Gesetzeswortlaut von § 341g Abs. 1 Satz 2 regelmäßig nur die Schadenermittlungskosten als Teilrückstellung für Schadenregulierungsaufwendungen angesetzt. Diese kann nach dem BMF-Schreiben v. 2.2.1973 entweder durch Einzelnachweis oder durch eine pauschale Ermittlung bewertet werden, w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Götz, Rückgedeckte Pensionszusagen an Ges-GF bei Umw einer Kap-Ges in eine Pers-Ges, DStR 1998, 1946; Centrale-Gutachtendienst, Pensionsrückstellung bei Umw einer GmbH in eine Partnerschaft, GmbHR 1999, 597; Gosch, Pensionszusage bei Umw der Gesellschaftsform, BetrAV 2001, 137; Neumann, Behandlung von Pensionszusagen an Ges-GF bei Umw einer GmbH auf eine Pers-Ges, GmbHR 2002, 9...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Charakter und Abgrenzung der Rückstellung für drohende Verluste

Rz. 96 [Autor/Zitation] Der Versicherungsvertrag ist von Beginn der Gefahrtragung an ein schwebendes Geschäft mit Dauerschuldcharakter. Der Schwebezustand beginnt mit Vertragsabschluss und endet mit Vertragserfüllung beider Beteiligten (allgemein zum Begriff des schwebenden Geschäfts: Schubert in Beck BilKomm.14, § 249 HGB Rz. 87 ff.) Grundsätzlich wird von einer Gleichwertig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 4.2.3.2 Vorsorge für Alter und Erwerbsunfähigkeit

Ab Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens kann der Berechtigte neben dem Elementarunterhalt auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters oder der Erwerbsunfähigkeit verlangen. Vor der Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens partizipiert der Berechtigte über den Versorgungsausgleich an der Altersvorsorge, die der verpflichtete Ehegatte betreibt...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.3 Die bedingt pfändbaren Bezüge

Die bedingt pfändbaren Bezüge betreffen Ansprüche, die überwiegend in keinem Bezug zum Arbeitsverhältnis stehen und deshalb für den Arbeitgeber als Drittschuldner wenig praxisrelevant sind.[1] Erfasst werden aber nach § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO auch Hinterbliebenenansprüche und Ansprüche aus betrieblichen Versorgungswerken. Die in der Regelung genannten Voraussetzungen einer Pf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Andere Personen

Rn. 197 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Versicherungen zugunsten anderer Personen als des Unternehmers gehören, auch soweit Risiken in deren Privatbereich abgedeckt werden (Unfallversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Invaliditätsversicherungen, Lebensversicherungen), zum BV, wenn die Versicherten ArbN sind und das Versicherungsverhältnis zum Zweck der Stärkung des bet...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 10 [Autor/Zitation] § 341b wurde im Rahmen der Umsetzung der EG Versicherungsbilanzrichtlinie (VersRiLiG v. 24.6.1994) in das Handelsrecht aufgenommen. Damaliges Ziel der Versicherungsbilanzrichtlinie und der dadurch in das HGB aufgenommenen §§ 341 ff. war die Verbesserung der Vergleichbarkeit und Übersichtlichkeit der Jahresabschlüsse von Versicherungsunternehmen. Wichti...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Pensionsfonds (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 27 [Autor/Zitation] Der Anwendungsbereich der versicherungsspezifischen Vorschriften des Zweiten Unterabschnitts des Vierten Abschnitts des Dritten Buchs des HGB wurde durch den im Zuge des Altersvermögensgesetzes (AVmG) v. 26.6.2001 eingefügten Abs. 4 auf Pensionsfonds erweitert (BGBl. I 2001, 1310). § 236 VAG definiert den Pensionsfonds als eine rechtsfähige Einrichtung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 4.2.2.3 Quotenunterhalt und konkrete Bedarfsberechnung

Der Unterhalt wird bei durchschnittlichen Einkommensverhältnissen in den weitaus meisten Fällen nach einer Quote des bereinigten Gesamteinkommens der Ehegatten bemessen. Bei dieser Methode wird im Sinne einer tatsächlichen Vermutung davon ausgegangen, dass im Wesentlichen das gesamte Einkommen zu Konsumzwecken verbraucht wird. Das gesamte Einkommen wird daher bei der Bemessu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 2.10.2.3 Altersvorsorge

Bei Angestellten sind die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung stets abzugsfähig. Generell kann gesagt werden, dass für die sogenannte primäre Altersvorsorge 18,6 % des Bruttoeinkommens aufgewendet werden können. Dies entspricht dem seit 2018 unveränderten Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung. Soweit das Einkommen des Unterhaltspflichtigen die Beitr...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aufwendungen / 1.4.2 Was zu den Sozialabgaben zählt

Zu den Sozialabgaben zählen die Arbeitgeberanteile zu den gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträgen, darunter fallen vornehmlich: Rentenversicherung Krankenversicherung Pflegeversicherung Arbeitslosenversicherung Hierunter sind auch eventuelle Beiträge des Unternehmens zu befreienden Lebensversicherungen auszuweisen, wenn diese anstelle der sonst zu zahlenden Sozia...mehr