Fachbeiträge & Kommentare zu Lebensversicherung

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§ 35 Betriebliche Altersver... / bb) Sicherungsmöglichkeiten für nicht gesetzlich insolvenzgeschützte Pensionen

Rz. 721 Für den Fall, dass eine Insolvenzsicherung über den PSV nach den vorstehenden Ausführungen nicht möglich ist, bietet sich als Ausweg eine Lösung auf privatrechtlicher Basis an (vgl. Doetsch/Lenz, S. 25 ff.; Langohr-Plato/Teslau, INF 1999, 400 ff.). Die Gesellschaft schließt – zur Finanzierung der betrieblichen Versorgungszusage – eine Lebensversicherung (Rückdeckungs...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / a) Übernahme von Zusagen durch Folgearbeitgeber (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG)

Rz. 180 Nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG ist die Übernahme der Versorgungsverpflichtung durch den Folgearbeitgeber im Wege der haftungsbefreienden Schuldübernahme (vgl. insoweit auch: Schnitker/Grau, NJW 2005, 10; Langohr-Plato/Teslau, NZA 2004, 1301) zulässig. Erforderlich ist hierzu ein entsprechendes Einvernehmen aller Beteiligten, d.h. der übereinstimmende und vertraglich d...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / e) Übertragung bei Unternehmensliquidation

Rz. 209 Nach § 4 Abs. 3 BetrAVG ist eine Übertragung von Versorgungsverpflichtungen ausnahmsweise dann auf einen Lebensversicherer oder eine Pensionskasse ohne Zustimmung des Versorgungsempfängers oder Arbeitnehmers möglich, wenn das Unternehmen, das die Versorgung zugesagt hat, liquidiert werden soll und wenn sichergestellt ist, dass die Überschussanteile ab Rentenbeginn en...mehr

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zfs 08/2023, Beachtlichkeit... / 2 Aus den Gründen:

Ein bereicherungsrechtlicher Rückabwicklungsanspruch aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB, dessen Durchsetzung mit der Stufenklage vorbereitet werden soll, kann dem Kl. mit der vom BG gegebenen Begründung nicht versagt werden. [10] 1. Nach den revisionsrechtlich allerdings nicht zu beanstandenden und von der Revisionserwiderung – zu Recht – nicht angegriffenen Feststellungen des ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schuldumwandlung

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Zu- und Abfluss können auch durch die Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner bewirkt werden, dass der Schuldner den Betrag künftig aus einem anderen Rechtsgrund schuldet (Novation/Schuldumschaffung). Mit dieser Vereinbarung verfügt der Gläubiger in Ausübung seiner wirtschaftlichen Verfügungsmacht über seine Forderung, BFH vom 22.07.199...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 3. Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG)

Rz. 97 Durch die Vorschrift des § 1a BetrAVG wird ein einklagbarer Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung begründet. Rz. 98 Danach kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 % der jeweiligen BBG in der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten durc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zufluss

Rn. 21 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 11 Abs 1 S 1 EStG stellt auf den Zufluss von Einnahmen ab. Maßgeblich für den Zufluss ist dabei der Zeitpunkt, in dem der StPfl tatsächlich die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Einnahme erlangt, BFH vom 30.06.2011, VI R 37/09, BStBl II 2011, 923; BFH vom 11.12.2008, VI R 9/05, BStBl II 2009, 385; BFH vom 30.09.2008, VI R 67/05, BSt...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / G. Muster und Checklisten

Rz. 770 Checkliste: Aufbau einer Versorgungsordnung für einen leistungsorientierten Pensionsplan A. Personenkreis und Leistungsvoraussetzungenmehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsbescheinigung / 1.3 Von der Rentenversicherungspflicht befreite Arbeitnehmer

Angestellte, die nach den vor dem 1.1.1992 geltenden Rechtsvorschriften von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreit worden sind[1], können gegen ihren Arbeitgeber auf freiwilliger, arbeits- oder tarifvertraglicher Grundlage einen Anspruch auf einen Beitragszuschuss zu den zu einer Lebensversicherung gezahlten Prämien haben. Dieser Beitragszuschuss ist bis ...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / IX. Übrige Kindschaftssachen, § 46 FamGKG

Rz. 504 Wenn Gegenstand einer Kindschaftssache eine vermögensrechtliche Angelegenheit ist, gelten § 38 des Gerichts- und Notarkostengesetzes und die für eine Beurkundung geltenden besonderen Geschäftswert- und Bewertungsvorschriften des Gerichts- und Notarkostengesetzes entsprechend, § 46 Abs. 1 FamGKG. Rz. 505 Bei Pflegschaften für einzelne Rechtshandlungen bestimmt sich der...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 2. Berechnung des einzusetzenden Einkommens und Vermögens

Rz. 75 Die Partei hat einzusetzen: § 115 ZPO regelt: Zitat "(1) 1Die Partei hat ihr Einkommen einzusetzen. 2Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. 3Von ihm sind abzusetzen:" 1. a) die in § 82 Abs. 2 SGB XII bezeichneten Beträge; b) bei Parteien, die ein Einkommen aus...mehr

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Güterrecht / 3.4.23 Lebensversicherungen

Rz. 141 Bei den Lebensversicherungen sind die verschiedenen Arten der Lebensversicherung zu berücksichtigen. Ferner ist zu prüfen, ob die Lebensversicherungen nicht möglicherweise dem Versorgungsausgleich unterfallen. Denn nach § 2 Abs. 4 VersAusglG finden die güterrechtlichen Regelungen dann keine Anwendung, wenn der Versorgungsausgleich stattfindet. Rz. 142 Reine Risiko-Leb...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 11.3 Gemeinsame Forderungen

Rz. 332 Gemeinsame Forderungen der Ehegatten bestehen meist gegenüber der Bank aufgrund eines Gemeinschaftskontos.[416] Hier besteht eine Gesamtgläubigerschaft zwischen den Eheleuten, aus der sich ein Anspruch auf Gesamtgläubigerausgleich gem. §§ 428, 430 BGB ergeben kann. Eine Gesamtgläubigerschaft kann aber auch dann zwischen Ehegatten bestehen, wenn diese eine in ihrem Mi...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 2.2 Anwendbarkeit der Regeln über die Gemeinschaft

Rz. 4 Steht ein Recht mehreren gemeinschaftlich zu, so finden die Vorschriften der Gemeinschaft nach Bruchteilen Anwendung, § 741 BGB. Dies gilt für Rechte aller Art, die eine Mehrheit von Berechtigten zulassen, insbesondere für bewegliche und unbewegliche Sachen. Die Regelungen über die Bruchteilsgemeinschaft werden auch relevant bei der Berechtigung an gemeinsamen Bankkont...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 6.2 Zuwendung

Rz. 96 Bei der Prüfung, ob es sich bei den übertragenen Gegenständen um eine Zuwendung handelt, muss der Begriff der Zuwendung zunächst näher definiert werden. Eine Zuwendung liegt dann vor, wenn jemand einen anderen aus seinem Vermögen im Regelfall durch Übertragung von Sachen oder Rechten bereichert. Dadurch muss beim Zuwendenden eine Vermögensminderung und beim Empfänger ...mehr

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Güterrecht / 15.2.2.2 Ersatzansprüche nach § 1478 BGB

Rz. 316 Wird die Ehe vor Durchführung der Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft geschieden, kann jeder Ehegatte gemäß § 1478 Abs. 1 BGB verlangen, dass ihm der Wert dessen zurückerstattet wird, was er in die Gütergemeinschaft eingebracht hat. Was als in die Gütergemeinschaft eingebracht anzusehen ist, bestimmt sich nach Abs. 2 dieser Vorschrift. Demnach gelten die Gegenst...mehr

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Güterrecht / 11.1 Das Gesamtgut

Rz. 267 Das Gesamtgut ist das wesentliche Merkmal der Gütergemeinschaft. Gemäß § 1416 Abs. 1 Satz 1 BGB wird das Vermögen des Mannes und das Vermögen der Frau durch die Gütergemeinschaft gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten. Zu dem Gesamtgut gehört nach Satz 2 dieser Vorschrift auch das Vermögen, welches der Mann oder die Frau während der Gütergemeinschaft jeweils er...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) vGA: Angemessenheit der Verzinsung einer Versorgungszusage mit 6 %

Für die Bestimmung der Obergrenze der Verzinsung von Versorgungskapital ist nicht der Garantiezins von Lebensversicherungen maßgeblich. Eine angemessene Verzinsung des Versorgungskapitals kann auch nicht nach den auf dem Kapitalmarkt zum Zeitpunkt der Zusage vorherrschenden langfristigen Zinssätzen bestimmt werden. Vielmehr hat sich ein externer Fremdvergleich an der wahrsch...mehr

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Güterrecht / 3.1.3 Inhalt der Auskunftserteilung

Rz. 39 In das Vermögensverzeichnis sind alle dem Ehegatten am jeweiligen Stichtag zustehenden rechtlich geschützten Positionen mit wirtschaftlichem Wert einzustellen, d. h. neben den dem Ehegatten gehörenden Gegenständen alle ihm zustehenden Rechte, die am Stichtag bereits entstanden sind.[44] Die zum Endvermögen gehörenden Positionen müssen einzeln unter Angabe der wertbild...mehr

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Nichteheliche Lebensgemeins... / 6.5 Verbundene Lebensversicherung nach Trennung

Für das Bezugsrecht aus einer Lebensversicherung kommt es auf das Deckungsverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer und die dort vereinbarten Bedingungen an. Bei einer Versicherung für verbundene Leben handelt es sich um einen gegenseitigen Vertrag, bei dem jeder Versicherungsnehmer seine Leistung, nämlich die Einsetzung des anderen zum Bezugsberechtigten, nur ...mehr

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Nichteheliche Lebensgemeins... / 7 Vorsorge durch vertragliche Vereinbarung

Es empfiehlt sich, frühzeitig Vereinbarungen über die rechtlichen Fragen des Zusammenlebens und die Folgen einer eventuellen Trennung zu treffen. Insbesondere Regelungen über die finanziellen Beziehungen während und nach der Partnerschaft helfen, das wirtschaftliche Risiko der Trennung zu verringern und teure Rechtstreitigkeiten zu vermeiden. Durch Vollmachten und andere Ver...mehr

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Nichteheliche Lebensgemeins... / 4.3 Versicherungen – Altersvorsorge

Jeder Partner muss Vorsorge treffen, also auch eigene Versicherungen abschließen, damit er bei Tod seines nicht ehelichen Partners nicht in wirtschaftliche Not gerät (s. a. Tz. 6.5) z. B. durch Begründung einer Kapitallebensversicherung mit Rentenwahlrecht oder durch die freiwillige Beitragsentrichtung zur gesetzlichen Rentenversicherung, falls er nicht aufgrund seiner Tätig...mehr

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Nichteheliche Lebensgemeins... / 5 Erbrechtliche Situation

Stirbt ein Partner der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, hat der andere Partner kein gesetzliches Erbrecht. Um den Partner zu beerben, ist also eine Verfügung von Todes wegen (Testament) gem. § 2064 ff. BGB erforderlich oder ein Erbvertrag gem. §§ 2274 ff. BGB (mit Rücktrittsvorbehalt).[1] Auch die Festsetzung eines Vermächtnisses[2] zugunsten des anderen kommt in Betracht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.6.2 Unbillige Härte der Vollziehung (§ 361 Abs. 2 S. 2 Alt. 2 AO)

Rz. 86 Alternativ zur AdV bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts soll nach § 361 Abs. 2 S. 2 Alt. 2 AO und § 69 Abs. 2 S. 2 Alt. 2 FGO diese auch dann erfolgen, wenn die Vollziehung für den Betroffenen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hat. Da nur ein vorläufiger Rechtsschutz gew...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / B. Anspruch des Bezugsberechtigten gegen die Lebensversicherung

I. Typischer Sachverhalt Rz. 2 E verstirbt bei einem Verkehrsunfall. In seinem Lebensversicherungsvertrag mit einer Versicherungssumme von 50.000 EUR hatte er seine Lebensgefährtin L als Bezugsberechtigte eingesetzt. Der Sohn S des E hat seinen Vater allein beerbt und ist im Besitz des Versicherungsscheins. S ist der Ansicht, dass ihm die Versicherungssumme zusteht. II. Rechtl...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / c) Muster: Widerruf des Auftrags gegenüber der Lebensversicherung

Rz. 83 Muster 25.14: Widerruf des Auftrags gegenüber der Lebensversicherung Muster 25.14: Widerruf des Auftrags gegenüber der Lebensversicherung per Einschreiben mit Rückschein An die _________________________-Lebensversicherung Lebensversicherungsvertrag Nr. _________________________ Versicherungsnehmer: _________________________ Versicherte Person: _________________________ Auswe...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / e) Checkliste: Geltendmachung des Zahlungsanspruchs/Anspruch gegen die Lebensversicherung

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§ 25 Lebensversicherung im ... / b) Muster: Anzeige des Todesfalls bei der Lebensversicherung

Rz. 68 Muster 25.12: Anzeige des Todesfalls bei der Lebensversicherung Muster 25.12: Anzeige des Todesfalls bei der Lebensversicherung per Einschreiben _________________________-Lebensversicherungs AG Lebensversicherungsvertrag Nr. _________________________ Versicherungsnehmer und versicherte Person: _________________________ Ausweislich beigefügter Vollmacht vertrete ich Herrn _...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / d) Checkliste: Lebensversicherung im Pflichtteilsrecht

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§ 25 Lebensversicherung im ... / f) Muster: Zahlungsklage gegen die Lebensversicherung

Rz. 64 Muster 25.11: Zahlungsklage gegen die Lebensversicherung Muster 25.11: Zahlungsklage gegen die Lebensversicherung An das Landgericht[56] _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen die _________________________-Lebensversicherung-AG, Schadenstr. 1, 50667 Köln, vertreten dur...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / II. Rechte von Pflichtteilsberechtigten an der Lebensversicherung

1. Typischer Sachverhalt Rz. 93 Erblasser E wurde von seiner Tochter T als gesetzliche Alleinerbin beerbt. Der Nachlasswert beträgt netto 10.000 EUR. E hat seiner Lebensgefährtin L an seiner Lebensversicherung das Bezugsrecht eingeräumt. Sie erhält nach seinem Tod daraus 100.000 EUR. E hatte während der Vertragslaufzeit insgesamt 5.000 EUR an Prämien eingezahlt. T möchte wiss...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / Literaturtipps

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / h) Prämienleistungen auf Lebensversicherung als Schenkungsgegenstand

Rz. 40 Dazu das OLG Köln mit Urt. v. 26.11.2008 – 2 U 8/08:[65] Zitat Bei einer Lebensversicherung zugunsten eines Dritten kann ein Vertragserbe gemäß § 2287 Abs. 1 BGB nur die vom Erblasser aufgewandten Prämienleistungen erstattet verlangen, da nicht die Versicherungssumme, sondern die gezahlten Prämien als Gegenstand der Schenkung anzusehen sind. … Nach der ständigen Rechtsp...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Allgemeines Rz. 94 Zunächst ist klarzustellen, dass ein nicht in den Nachlass fallender Lebensversicherungsanspruch – ungeachtet der Höhe – grundsätzlich pflichtteilsneutral ist, also keine Pflichtteilsansprüche auslöst.[90] Wird aber ein enterbter Pflichtteilsberechtigter vom Erblasser zum Bezugsberechtigten einer Lebensversicherung eingesetzt, stellt sich die Frage der An...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / 8. Exkurs: Die Restschuldversicherung

a) Abschluss einer Restschuldversicherung Rz. 65 Eine Restschuldversicherung (auch Kreditlebensversicherung genannt) kann ein Darlehensnehmer abschließen, der sich gegen die finanziellen Folgen von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder auch sein Ableben vor Ende der letzten Rate absichern will. Im letztgenannten Fall dient die Restschuldversicherung damit auch dem Schutz der Erben...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / II. Rechtliche Grundlagen

1. Grundsätzliches Rz. 3 Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Unterform der Personenversicherung, die es grundsätzlich in drei Erscheinungsformen gibt:mehr

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§ 25 Lebensversicherung im Erbfall

A. Einführung Rz. 1 Nach groben Schätzungen bestanden im Jahr 2022 in Deutschland mehr als 86 Mio. Lebensversicherungsverträge.[1] Lebensversicherungen dienen wirtschaftlich in erster Linie der Absicherung von nahen Angehörigen, im Falle der Kapitallebensversicherung auch als Altersvorsorge. Je nach Vermögensstruktur trägt die Lebensversicherungssumme zur Vermeidung von Liqui...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / 4. Eintreten des Leistungsfalls beim Tod der versicherten Person

a) Unverzügliche Anzeige Rz. 13 Mit dem Tod der versicherten Person tritt der Leistungsfall ein. Der Bezugsberechtigte hat dann die Versicherung unverzüglich über den Tod und dessen Umstände zu unterrichten. Hier sind folgende Normen einschlägig:mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / 6. Exkurs: Unauffindbarer Versicherungsschein

a) Allgemeines Rz. 45 Es kann vorkommen, dass zwar das Bestehen einer Lebensversicherung unzweifelhaft und eindeutig dokumentiert ist, aber der Versicherungsschein im Nachlass unauffindbar ist. Wenn der Versicherungsschein abhandengekommen oder vernichtet ist, bestimmt § 3 Abs. 3 VVG, dass der Versicherungsnehmer von dem Versicherer eine Ersatzurkunde verlangen kann. Da es sic...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 91 Die Eheleute M und F haben sich gegenseitig zu alleinigen Vertragserben eingesetzt. M hat zugunsten der gemeinsamen Tochter T eine Lebensversicherung abgeschlossen. T erhält nach Tod des M daraus 200.000 EUR. Da kein nennenswerter Nachlass vorhanden ist, möchte F von T das Geld aus der Lebensversicherung haben.mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 93 Erblasser E wurde von seiner Tochter T als gesetzliche Alleinerbin beerbt. Der Nachlasswert beträgt netto 10.000 EUR. E hat seiner Lebensgefährtin L an seiner Lebensversicherung das Bezugsrecht eingeräumt. Sie erhält nach seinem Tod daraus 100.000 EUR. E hatte während der Vertragslaufzeit insgesamt 5.000 EUR an Prämien eingezahlt. T möchte wissen, ob und ggf. in welch...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 70 Der Erblasser E schloss 2013 eine Lebensversicherung ab und bestimmte seine Tochter T als Bezugsberechtigte in seinem Todesfall. Ohne die Bezugsberechtigung vorher zu widerrufen, errichtete er 2016 ein Testament, nach dem nunmehr S als Vermächtnisnehmer die Leistungen aus der Versicherung erhalten sollte. Als E 2022 stirbt, erfährt T erst durch die Testamentseröffnung...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / 2. Muster: Statusanfrage bei der Versicherung

Rz. 7 Muster 25.1: Statusanfrage bei der Versicherung Muster 25.1: Statusanfrage bei der Versicherung An die _________________________-Lebensversicherung Lebensversicherung Nr. _________________________ Versicherungsnehmer: _________________________ Mitteilung des derzeitigen Vertragsinhalts Ausweislich beigefügter Vollmacht vertrete ich Herrn _________________________. Mein Manda...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / A. Einführung

Rz. 1 Nach groben Schätzungen bestanden im Jahr 2022 in Deutschland mehr als 86 Mio. Lebensversicherungsverträge.[1] Lebensversicherungen dienen wirtschaftlich in erster Linie der Absicherung von nahen Angehörigen, im Falle der Kapitallebensversicherung auch als Altersvorsorge. Je nach Vermögensstruktur trägt die Lebensversicherungssumme zur Vermeidung von Liquiditätsengpäss...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / b) Vorliegen einer Schenkung

Rz. 95 In vielen Fällen wird die Bestimmung eines Bezugsberechtigten ohne weiteres als eine Schenkung anzusehen sein. Es gibt aber auch Lebensversicherungsverträge, bei denen keine Schenkung anzunehmen ist und die deshalb auch nicht der Pflichtteilsergänzung unterliegen. Dies gilt insbesondere, wenn die Lebensversicherung zur Altersversorgung des Bezugsberechtigten bestimmt ...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / D. Wirkungen von Lebensversicherungszuwendungen im Verhältnis zu Dritten

Rz. 90 Fällt die Leistung der Lebensversicherung in den Nachlass (vgl. Rdn 31 ff.), handelt es sich um eine ganz normale Nachlassforderung, die keine Besonderheiten aufweist. Wird hingegen die Versicherungsleistung außerhalb des Nachlasses gezahlt, kann es zu Problemen mit Vertragserben und Pflichtteilsberechtigten kommen. I. Beeinträchtigung des Vertragserben gem. § 2287 BGB...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / 7. Einwendungen des Versicherers gegen die Auszahlung

Rz. 50 Bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen ist der Versicherer zur Zahlung verpflichtet, es sei denn, es bestehen vorübergehende oder dauerhafte Einwendungen. Es ist Sache des Anwalts, diese Einwendungen zu prüfen und ihnen erforderlichenfalls entgegenzutreten. a) Fehlende Fälligkeit Rz. 51 Es reicht für die Fälligkeit nicht aus, den Versicherungsschein und alle anderen...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / b) Vorlage von Unterlagen

Rz. 19 Der Anspruchsberechtigte hat neben der Anzeige an den Versicherer gem. § 7 ALB 2021 folgende Unterlagen einzureichen: aa) Versicherungsschein Rz. 20 Der vorzulegende Versicherungsschein ist mehr als nur eine schriftliche Bestätigung des Versicherungsschutzes. Gemäß § 8 Abs. 2 ALB 2021[9] handelt es sich um ein Legitimationspapier gem. § 4 Abs. 1 VVG, § 808 BGB, das den ...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / dd) Ärztliches Attest/amtliches Zeugnis über die Todesursache

Rz. 26 Auf Verlangen ist ein ärztliches oder amtliches Zeugnis über die Todesursache vorzulegen. Soweit die versicherte Person infolge einer Krankheit verstorben ist, sollte das ärztliche Attest Beginn und Verlauf der Krankheit umfassen. (1) Muster: Anforderung eines ärztlichen Attestes über die Todesursache Rz. 27 Muster 25.6: Anforderung eines ärztlichen Attestes über die To...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 2 E verstirbt bei einem Verkehrsunfall. In seinem Lebensversicherungsvertrag mit einer Versicherungssumme von 50.000 EUR hatte er seine Lebensgefährtin L als Bezugsberechtigte eingesetzt. Der Sohn S des E hat seinen Vater allein beerbt und ist im Besitz des Versicherungsscheins. S ist der Ansicht, dass ihm die Versicherungssumme zusteht.mehr