Selbst wenn alle Voraussetzungen für einen erfolgreichen Vertragsschluss vorhanden sind, können immer noch vermeintliche Kleinigkeiten den Provisionsanspruch von Maklern zu Fall bringen. Das sind die Fallstricke.mehr
Wer per E-Mail kommuniziert, sollte auch regelmäßig die Spam-Ordner kontrollieren. Verschwindet eine Widerrufsbelehrung beim Kunden versehentlich, müssen Makler noch lange nicht um ihre Provision bangen. Im vorliegenden Fall sah das OLG Schleswig den Beweis der Zustellung ordnungsgemäß geführt.mehr
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Eine fehlerhafte Belehrung zum Widerrufsrecht für einen Lebensversicherungsvertrag kann dazu führen, dass noch viele Jahre nach dem Abschluss widerrufen werden kann. Allerdings nur in sehr engen Grenzen.mehr
Ein Makler hat trotz Vertrag keinen Anspruch auf Provision, wenn er einen Kunden nicht wirksam über sein Widerrufsrecht belehrt hat, wie das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg in einem Fall entschieden hat. Ein Fehler kann es sein, wenn dem Vertragspartner eine "Verzichtserklärung“ abverlangt wird.mehr
Ist in einer Belehrung über das Widerrufsrecht vorgesehen, dass die Widerspruchsfrist mit Überlassung der Verbraucherinformationen und dem Versicherungsschein zu laufen beginnt, genügt dies den gesetzlichen Anforderungen.mehr
Achtung! Online-Abmahnfalle: Hat ein Unternehmer, der Waren oder Dienstleistungen über das Internet vertreibt, für seine Kunden eine Service-Telefonnummer eingerichtet, muss er diese, ebenso wie eine Fax-Nr. oder E-Mail-Adresse auch in der von ihm verwendeten gesetzlichen Muster-Widerrufsbelehrung angeben. Das entschied das OLG Schleswig.mehr
Nicht wenige Bankkunden haben ihre alten Darlehensverträge wegen fehlerhaften Widerrufsbelehrungen widerrufen. Nun hat der BGH zugunsten der Verbraucher entschieden, dass die Bank ab Zugang der Widerrufserklärung keinen Anspruch mehr auf Zahlung der Zinsen und Tilgungsraten hat. Zudem sei in diesem Fall die negative Feststellungsklage zulässig.mehr
Hat ein Verbraucher einen Kreditvertrag widerrufen, ist er, wenn er den Vertrag rückabwickeln will, nach einer aktuellen Entscheidung des BGH gehalten, seine Ansprüche konkret zu beziffern und diese im Wege der Leistungsklage geltend zu machen. mehr
Eine Widerrufsbelehrung bleibt auch dann falsch, wenn der Darlehensnehmer diese im Rahmen eines Präsenzgeschäftes richtig verstanden hat. Ausschlaggebend ist ausschließlich die Belehrung in Textform. Auf die Kausalität des Belehrungsfehlers komme es daher nicht an, so der XI. Zivilsenat des BGH. Hier ging es um ein Vorfälligkeitsentschädigung.mehr
Nach einer spektakulären Entscheidung des OLG Nürnberg haben Kreditnehmer gute Chancen, aus nach dem 10.6.2010 geschlossenen Kreditverträgen auszusteigen und damit eine Menge Geld zu sparen. Grund: Den Banken ist es wiederum nicht gelungen, Widerrufsbelehrungen rechtsfehlerfrei zu formulieren.mehr
Das OLG Schleswig hatte die Revision einer Bankkundin im Zusammenhang mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung nicht zugelassen hat. Nun hat das BVerfG dieses Urteil aufgehoben. Es erläuterte dem OLG, dass in Fällen, in denen die verhängte Entscheidung mit anderen Urteilen gleichrangiger Gerichte divergiert, die Nichtzulassung der Revision die Rechtsschutzgarantie verletzt.mehr
Der Widerruf macht Karriere. Doch gelingt er auch mit analoger Anwendung von Verbrauchschutzgesetzen? Kann damit ein Versicherungsnehmer wegen fehlerhafter Belehrung von seinem ziemlich alten Versicherungsvertrag zurücktreten und eine Prämien-Rückzahlung nebst Verzinsung erwirken?mehr
In zwei mit Spannung erwarteten Entscheidungen hat der BGH erneut die nahezu ewige Dauer des Widerrufsrechts bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen bestätigt. Dies gilt auch, wenn der Verbraucher den Widerruf aus rein finanziellen Motiven erklärt.mehr
Gibt es Situationen, in denen einem Verbraucher der Widerruf eines Fernabsatzvertrags wegen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens nicht erlaubt ist? Da sind der BGH und das Gesetz nicht kleinlich: Dem Verbraucher ist der Widerruf eines Fernabsatzvertrages unabhängig von seinen Beweggründen und Motiven erlaubt. Rechtsmissbrauch kommt hier nur bei Schädigungsabsicht und Schikane in Betracht.mehr
Inseriert ein Makler eine Immobilie im Internet und kommt daraufhin ein Vertragsschluss mittels E-Mail, Telefon oder Telefax zustande, handelt es sich um ein Fernabsatzvertrag, welcher innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden kann. Aufgrund des Verbraucherschutzes seien die Bestimmungen weit auszulegen, befand das OLG Düsseldorf.mehr
Genügt die von einem Unternehmer verwendete Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen, so kann er sich auf die Schutzwirkung der Verwendung der gesetzlichen Musterbelehrung nicht berufen, wenn er diesen Text einer eigenen inhaltlichen Bearbeitung unterzogen hat.mehr
Der deutsche Verbraucherschutz wird nach EU-Vorgaben umfassend geändert und international angepasst. Die Neuregelungen treten am 13.6.2014 in Kraft und sind ab dann ohne Übergangszeit sofort im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern und Verbrauchern zu beachten. Unternehmer müssen jetzt die Änderungen vorbereiten, damit sie rechtzeitig „up to date“ sind, wenn im Juni dieses Jahres vieles anders wird. mehr
Wer im Internet Dienstleistungen oder Waren anbietet, muss damit rechnen, an jedem beliebigen Gerichtsort der Bundesrepublik verklagt zu werden. Doch diese als fliegender Gerichtsstand bezeichnete Praxis stellt jetzt das LG Aurich wegen Rechtsmissbrauch in Abrede.mehr
Soweit der Unternehmer die Musterbelehrung (Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV) unverändert benutzt hat, schadet es nicht, wenn der Lauf der Widerrufsfrist „frühestens mit Erhalt der Belehrung“ beginnt.mehr