Fachbeiträge & Kommentare zu Widerrufsbelehrung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schulze zur Wiesche, DB 1988, 1466; Ley, Die bilanzielle Behandlung des KSt- und KapSt-Anrechnungsanspruchs bei beteiligten PersGes, KÖSDI 1992, 9123; Groh, Übergang von Gesellschaftsvermögen auf die Gesellschafter mittels Steueranrechnung, BB 1996, 631; Jorde, Dividendenerträge in Rechnungslegung und Gesellschaftsvertrag von PersGes, DB 1996, 233; Ley, Buchführungspraxis: Umset...mehr

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ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / c) Grundsätze der Entscheidung des OLG Brandenburg

Die Entscheidung des OLG Brandenburg v. 16.6.2045 (12 U 130/24) befasst sich wieder einmal mit der leidigen Frage einer „rechtsprechungsfesten Widerrufsbelehrung” – also einem Dauerthema beim Abschluss von Franchise-Verträgen mit Existenzgründern, soweit die Voraussetzungen für eine Widerrufsbelehrung vorliegen, seitdem der BGH mit Urt. v. 16.4.1986 (VIII ZR 79/85) feststell...mehr

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ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / b) Problematik der Entscheidung

Es kann nur davor gewarnt werden, wegen dieser Entscheidungen des LG Arnsberg/LG Paderborn die Telefonnummer bei der Widerrufsbelehrung wegzulassen. Das widerspricht de lege lata sowohl EU-Recht als auch der Rspr. des BGH; aber auch der Obergerichte, wie die Entscheidung des OLG Brandenburg zeigt.mehr

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ZAP 5/2026, Internetreport / 9 Mailto-Link im Impressum ist unzureichend

Ein Unternehmen, das u.a. auch in Deutschland Dekoartikel und Blechschilder vertreibt, ging als Antragstellerin im einstweiligen Rechtsschutz gegen eine Mitbewerberin mit Sitz in Polen, die über einen Online-Shop Blechschilder präsentiert (Antragsgegnerin), vor. Die Antragsgegnerin betrieb eine ausschließlich englischsprachige Webseite, lieferte nach Deutschland und veranlas...mehr

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ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / cc) Entscheidungsgrundsätze

Genau dies stellt auch das OLG Brandenburg in seinem Urt. v. 16.6.2025 fest. Die vom OLG Brandenburg zu beurteilende Widerrufsbelehrung enthielt keine Telefonnummer des Unternehmens – mit der Rechtsfolge: Fehlt die Telefonnummer, so beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. § 355 Abs. 2 S. 1 BGB bestimmt nämlich ausdrücklich, dass die Widerrufsfrist „erst zu laufen beginnt,...mehr

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ZAP 5/2026, Aktuelle Entwic... / d) Konsequenzen

Dies zeigt erneut, wie wichtig es ist, dass Fragen der Scheinselbstständigkeit/Selbstständigkeit mit jedem Franchise-Nehmer im Rahmen der Vertragsverhandlungen ausführlich besprochen werden und dieser darauf hingewiesen wird, dass trotz seiner Selbstständigkeit die Sozialversicherungsträger von einer abhängigen Tätigkeit ausgehen können. Ein Grund mehr, zugleich Franchise-Neh...mehr

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Direktvertriebsvertrag / 4.1 Widerrufsbelehrung

Der Unternehmer muss bei einem Direktvertriebsvertrag den Verbraucher über dessen Widerrufsrecht informieren.[1] Diese Information muss Folgendes enthalten: Bedingungen, Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts nach § 355 Abs. 1 BGB sowie das Muster für das Widerrufsformular.[2] u . U. einen Hinweis darauf, dass der Verbraucher im Fall des Widerrufs die Ko...mehr

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Direktvertriebsvertrag / 4.3 Fristbeginn – regelmäßig erst nach ordnungsgemäßer Belehrung

Bei Verbrauchsgüterkäufen beginnt die Widerrufsfrist grundsätzlich mit dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher den physischen Besitz an der Ware erlangt hat.[1] Der Lauf der Widerrufsfrist beginnt aber erst, wenn der Unternehmer dem Verbraucher die vom Gesetz vorgeschriebene Belehrung über sein Recht zum Widerruf mitgeteilt hat (s. o. Tz. 4.1, aber auch Tz. 6).[2] Dem Ablauf der...mehr

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Direktvertriebsvertrag / Zusammenfassung

Begriff Direktvertriebsverträge sind "außerhalb von Geschäftsräumen" geschlossene Verträge (früher: Haustürgeschäfte), für die spezielle – für den Käufer vorteilhafte – Widerrufs- und Informationsregelungen gelten. Direktvertriebsverträge sind Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher über entgeltliche Leistungen (Kauf-, Werk-, Dienst-, Makler-, Partnervermit...mehr

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Direktvertriebsvertrag / 2 Informationspflichten

Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen muss der Unternehmer den Verbraucher nach Maßgabe des Art. 246a EGBGB informieren. Die in Erfüllung dieser Pflicht gemachten Angaben des Unternehmers werden dann Inhalt des Vertrags, es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.[1] Zu den Informationen gehören gemäß § 1 Abs. 1 zu Art. 2...mehr

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zfs 01/2026, Kündigung eine... / 2 Aus den Gründen:

“… Der Kl. stehen aus dem Versicherungsvertrag mit der Bekl. keine Leistungsansprüche zu, weil die Kl. durch ihre Kündigung vom 24.9.2024 mit sofortiger Wirkung und damit schon vor Eintritt des Versicherungsfalles als versicherte Person aus dem Versicherungsvertrag ausgeschieden war. 1. Mit Recht hat das LG allerdings angenommen, dass die Kl. berechtigt ist, einen Anspruch au...mehr

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zfs 12/2025, Kein Anspruch ... / 2 Aus den Gründen:

“… 1. Der Kl. kann für die auf der Grundlage der Vergütungsvereinbarung vom 13.8.2021 bislang geleisteten Zahlungen Ersatz aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt beanspruchen. a) Der Anspruch rechtfertigt sich nicht aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB. Denn die geleisteten Zahlungen haben mit der im Streit stehenden Vergütungsvereinbarung eine wirksame Rechtsgrundlage. aa) Das LG...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 10 Einzelheiten zu laufenden Einkünften

Gewinnanteil des beherrschenden Gesellschafters Dem beherrschenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft fließt ein Gewinnanteil bereits im Zeitpunkt des Gewinnausschüttungsbeschlusses zu, wenn die Gesellschaft zahlungsfähig ist. Das gilt auch für eine ausländische Gesellschaft, wenn der Gesellschafter nach Maßgabe des ausländischen Rechts zu diesem Zeitpunkt wirtschaftlic...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 5. Die Ausübung von Gestaltungsrechten

Rz. 178 Der Verwalter ist in der Regel nicht berechtigt, ohne Beschluss der Wohnungseigentümer, Gestaltungsrechte auszuüben, da die Erklärung eines Widerrufes, Rücktritts, der Aufrechnung usw. i.d.R. keine untergeordnete Bedeutung haben.[147] Eine Ausnahme hiervon besteht dann, wenn es zur Wahrung der Frist ausnahmsweise erforderlich ist, dass der Verwalter eine solche Erklä...mehr

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Mustertexte / I. Verwaltervertrag

Rz. 28 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.28: Verwaltervertrag Verwaltervertrag zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft Goetheallee 10–12, 60300 Frankfurt am Main – im Folgenden "Gemeinschaft" genannt – vertreten durch den mit Beschluss der Eigentümerversammlung vom 31.11.2023 zu TOP 3 zur Unterzeichnung dieses Vertrages ermächtigten Vorsitzenden des...mehr

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AGS 11/2025, Vergütung nach... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung setzt die EU-Verbraucher-Richtlinie 2011/83 konsequent um. Die danach nach einem Widerruf ohne vorherige Widerrufsbelehrung für den Unternehmer normierten Ansprüche sind – s. § 357a BGB – mager und im Wesentlichen auf Wertersatz beschränkt. 1. Anwaltsvertrag als Fernabsatzvertrag Ob auf Anwaltsverträge die "Fernabsatz-Regelungen" der §§ 312b, 312g, 355, 356, 3...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 4. Checkliste: Widerrufsbelehrung

Rz. 168 Verwendet der Unternehmer das – zutreffend ausgefüllte – Belehrungsmuster in Anlage 1 zu Art. 246a EGBGB und fügt er das Muster-Widerrufsformular nach Anlage 2 bei, genügt seine Belehrung den gesetzlichen Anforderungen (Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 2 EGBGB). Rz. 169 Das Muster ist allgemein gehalten und gilt demzufolge für verschiedene Vertragsarten. Für die einzelnen Vert...mehr

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§ 27 Kaufrecht / bb) Widerrufsbelehrung

Rz. 153 Nach Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB hat der Unternehmer den Verbraucher über ein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB zu informieren. Die Belehrung ist so zu gestalten, dass sie geeignet ist, die Aufmerksamkeit des Verbrauchers zu erregen (Deutlichkeitsgebot), d.h. sie muss sich – z.B. durch Farbe, Fettdruck oder Schriftgröße – von dem übrigen Vertragstext deutlich herv...mehr

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§ 27 Kaufrecht / b) Vertragsanbahnung und Vertragsabschluss – Informationspflichten, Widerrufsbelehrung

Rz. 151 Im Rahmen der Vertragsanbahnung und des Vertragsabschlusses sind die Belehrung über das Widerrufsrecht des Verbrauchers gem. § 312g Abs. 1 BGB und umfangreiche Informationspflichten des Unternehmers nach § 312d Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246a EGBGB zu beachten. Für Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen stellt Art. 246b EGBGB besondere Informationspflichten auf (...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Formerfordernisse und Widerrufsbelehrung

Rz. 31 Der Verbraucherbauvertrag muss zumindest in Textform geschlossen werden, §§ 650i Abs. 2, 126b BGB. Insbesondere bei Überlagerung des Verbraucherbauvertrages mit Verbraucherkreditverträgen oder gar Grundstückskaufverträgen kann aber die Schriftform oder notarielle Beurkundung des Vertrages erforderlich sein. Auch für den Verbraucherbauvertrag ist nun ein 14-tägiges Wide...mehr

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§ 16 Franchiserecht / f) Widerrufsrecht des Franchisenehmers

Rz. 46 Franchise-Verträge verpflichten den Franchisenehmer in aller Regel, auf Dauer Waren von dem Franchisegeber oder von bestimmten Lieferanten zu beziehen (Bezugsbindung). Darin ist eine Verpflichtung zum wiederkehrenden Erwerb oder Bezug von Sachen im Sinne eines Ratenlieferungsvertrages gem. § 510 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BGB zu sehen. Daraus resultiert ein Widerrufsrecht des ...mehr

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§ 8 Bankrecht / c) Vorvertragliche Informationspflichten, Widerrufsrecht, Widerrufs- und Einwendungsdurchgriff

Rz. 7 Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht gem. § 495 Abs. 1 BGB i.V.m. § 356b BGB zu. Bei mehreren Verbrauchern auf der Darlehensnehmerseite kann jeder Verbraucher seine auf Abschluss des Darlehensvertrags gerichtete Willenserklärung selbstständig widerrufen.[18] Seit dem 21.3.2016 sind in §§ 514, 515 BGB (wohnimmobilienkreditrichtlinienüberschießend) auch für unentgelt...mehr

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§ 8 Bankrecht / 1. Allgemein zum Verbraucherdarlehensvertrag

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§ 8 Bankrecht / 5. Anwendbarkeit von verbraucherschützenden Vorschriften auf Kreditsicherungsverträge

Rz. 40 Das Gesetz regelt nicht eindeutig, ob bei einer verbraucherseitigen Bestellung einer Kreditsicherheit im Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume ein Widerrufsrecht besteht und somit eine Widerrufsbelehrung erforderlich ist. Diese Frage verursachte in den letzten Jahren erhebliche Unsicherheiten.[80] Der BGH-Bankensenat hat diese Frage für die Praxis mit Urt. v. 2...mehr

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§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 27 Kaufrecht / d) Widerrufsrecht bei eBay

Rz. 185 Sofern über eBay ein Fernabsatzvertrag zustande gekommen ist, steht dem Käufer auch das Widerrufsrecht nach §§ 312g Abs. 1, 355 BGB zu. Der Ausschluss des § 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB greift hier nicht, da er sich nur auf solche Versteigerungen bezieht, bei denen der (Fernabsatz-)Vertrag erst durch einen Zuschlag i.S.d. § 156 BGB zustande kommt. Die Mitteilung von eBay a...mehr

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§ 16 Franchiserecht / C. Checkliste: Franchise-Vertrag (aus Sicht des Franchisegebers)

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / I. Gestaltungshinweise

Rz. 69 Die nachfolgenden Muster beschränken sich auf solche Klauseln, die universell in allen Vertragstypen Verwendung finden. Spezifische Klauseln, beispielsweise zum Arbeitsrecht, zum Werkvertragsrecht, zum Kaufvertragsrecht, zum Mietvertragsrecht finden sich in den Vertragsmustern der jeweiligen Teile. Rz. 70 Beim Entwerfen und Prüfen von AGB ist danach zu differenzieren, ...mehr

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§ 28 Leasing / a) Beginn und Länge der Widerrufsfrist

Rz. 41 Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen und beginnt grundsätzlich mit Vertragsschluss,[48] nicht jedoch bevor der Leasinggeber dem Leasingnehmer eine Abschrift des Vertrages oder des Antrags des Leasingnehmers, der sämtliche Pflichtangaben enthält, zur Verfügung gestellt hat, § 356b Abs. 1 BGB [49] (vgl. davon abweichend zur Widerrufsbelehrung für Null-Finanzierungsleas...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / III. Rechtliche Grundlagen

Rz. 38 Nach h.M. ist eine kreditgebende Bank grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer, Mithaftenden oder Bürgen über die Risiken einer beabsichtigten Darlehensverwendung aufzuklären.[143] Entsprechend hatte die Rechtsprechung bei Entscheidungen, denen die Bauherrenmodelle der 70er und 80er-Jahre zugrunde lagen, Ansprüche der Anleger regelmäßig mit der Begründu...mehr

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§ 27 Kaufrecht / aa) Vorvertragliche Informationspflichten nach § 312d Abs. 1 BGB

Rz. 152 Gem. § 312d Abs. 1 S. 1 BGB muss der Unternehmer den Verbraucher nach Maßgabe des Art. 246a EGBGB informieren. Hierzu gehören gem. Art. 246a § 1 Abs. 1 EGBGB insbesondere Identität und Anschrift des Unternehmers, die wesentlichen Eigenschaften und der Preis der Ware, die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen und das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrec...mehr

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§ 27 Kaufrecht / ee) Rechtzeitige Verfügbarkeit

Rz. 156 Der Unternehmer hat dem Verbraucher die Informationen nach Art. 246a § 4 EGBGB vor Abgabe seiner Vertragserklärung zur Verfügung zu stellen. Eine bestimmte Mindestfrist zwischen der Erteilung der Information und dem Vertragsschluss muss nicht abgewartet werden. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass der Verbraucher die übermittelten Informationen in zumutbarer Weis...mehr

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§ 27 Kaufrecht / cc) Transparenzgebot

Rz. 154 Nach Art. 246 § 4 EGBGB hat der Unternehmer die Informationen in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung zu stellen. Bei den Begriffen "klar" und "verständlich" wird man sich im Wesentlichen an dem AGB-rechtlichen Transparenzgebot orientieren können, wenngleich die Anforderungen bei Art. 246 § 4 EGBGB darüber hinausgehen dürften.[275] Neben einem geordneten Ers...mehr

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§ 27 Kaufrecht / Literaturtipps

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§ 16 Franchiserecht / D. Muster: Franchise-Vertrag (schlank)

Rz. 63 Wie die vorstehenden Ausführungen bereits gezeigt haben, ist die Frage der Vertragsgestaltung von essenzieller Bedeutung. Das nachfolgende Vertragsmuster ist dabei bewusst als schlanke Basisversion ausgestaltet und muss bei Bedarf den konkreten Erfordernissen des Einzelfalls angepasst werden. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.1: Franchise-Ver...mehr

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§ 8 Bankrecht / III. Checkliste: Verbraucherdarlehen

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§ 24 IT-Recht / c) Fernabsatzrecht

Rz. 33 Soll der Vertrieb über das Internet oder über den klassischen Versandhandel erfolgen, sind die besonderen Bestimmungen des Fernabsatzrechts zu berücksichtigen (§§ 312b ff. BGB). Zu beachten sind insb. die vor- und nachvertraglichen Informationspflichten sowie das Widerrufsrecht. Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen in der Regel ein Widerrufsrecht gem. §§ 312g Abs...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / A. Einführung

Rz. 1 Veränderte Vermögensverhältnisse führten in den letzten Jahren dazu, dass sich verstärkt Privatleute für das Thema Kapitalanlagen interessierten und solche zeichneten. Dies führte in der Vergangenheit – nicht erst aufgrund der sog. "Subprimekrise" – dazu, dass an die Anwaltschaft vermehrt Streitigkeiten wegen fehlgeschlagener Kapitalanlagen herangetragen wurden und in ...mehr

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§ 27 Kaufrecht / dd) Form

Rz. 155 Nach Art. 246a § 4 Abs. 3 S. 1 EGBGB müssen bei einem Fernabsatzvertrag die Informationen in einer den benutzten Kommunikationsmitteln angepassten Weise zur Verfügung gestellt werden. Wird der Vertrag über die Internetseiten des Unternehmers geschlossen, reicht es aus, wenn die Informationen dort leicht zugänglich sind. Sie müssen weder auf der Startseite bereitgehal...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / 2. Sprachenregelung (AGB, Individualabrede)

Rz. 151 Zunächst ist zu entscheiden, ob es sich bei den AGB um ausländische oder inländische AGB in ausländischer Sprache handelt bzw. handeln soll.[324] Inländische fremdsprachige AGB sind bei Kenntnis oder Kennenmüssen von ihrer Verwendung wirksam einbezogen. Deutschsprachige AGB gegenüber einem Ausländer ebenso. Es empfiehlt sich in jedem Falle aber ein ausdrücklicher, de...mehr

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§ 27 Kaufrecht / ff) Pflichten im elektronischen Verkehr

Rz. 157 Bedient sich der Unternehmer zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrages über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen der Telemedien, hat er zusätzlich zu den Anforderungen aus §§ 312 ff. BGB die sich aus § 312i BGB ergebenden Pflichten zu erfüllen. Während der Begriff des Fernabsatzvertrags jede Form des Vertragsschlusses unter physisch ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 482a BGB – Widerrufsbelehrung.

Gesetzestext 1Der Unternehmer muss den Verbraucher vor Vertragsschluss in Textform auf das Widerrufsrecht einschließlich der Widerrufsfrist sowie auf das Anzahlungsverbot nach § 486 hinweisen. 2Der Erhalt der entsprechenden Vertragsbestimmungen ist vom Verbraucher schriftlich zu bestätigen. 3Die Einzelheiten sind in Artikel 242 § 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Ge...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / VI. Widerrufsbelehrung im Fernabsatz

Rz. 29 Auch Anwälte nutzen vermehrt bzw. – je nach Rechtsgebiet auch standardmäßig – Fernkommunikationsmittel zur Akquise und zum Abschluss von Mandatsverträgen. Auch im Straßenverkehrsrecht ist dies häufig der Fall. Auch hier gibt es bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern – das gilt auch bei gesetzlicher Abrechnung – einiges zu beachten, um die Gebühren nicht zu gefährden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ersatzpflicht.

Rn 4 Ziel des I ist der Ausgleich der Interessen von Verbraucher und Unternehmer. Dabei geht es insb um die Wertminderung der (ja, vielleicht mangelfreien) Sache dadurch, dass sie womöglich nicht mehr ›fabrikneu‹ an den Unternehmer zurückgelangt. Etwa bei Kfz, Möbeln und Kleidungsstücken kann das einen erheblichen Verlust bedeuten. Rn 5 Nach I Nr 1 besteht keine Ersatzpflicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Musterwiderrufsbelehrung.

Rn 13 Rechtssicherheit im Zusammenhang mit seinen Informationspflichten aus Art 246a § 2 I 1 EGBGB und Art 246b § 2 I EGBGB bietet dem Unternehmer die Musterwiderrufsbelehrung der Anlage 1 zu Art 246a § 1 II 2 EGBGB bzw der Anlage 3 zu Art 246b § 2 III EGBGB (eingehend Schürnbrand JZ 15, 974 sowie allg Damler Das gesetzlich privilegierte Muster im Privatrecht 15). Bedeutung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Widerrufsrecht (Abs 1).

Rn 5 Die Vorschrift räumt dem Darlehensnehmer eines Verbraucherdarlehensvertrags (§ 491) ein rücktrittsähnliches (BGHZ 189, 196 Rz 28) Widerrufsrecht nach § 355 (Gestaltungsrecht) ein. Danach kann der Darlehensnehmer, bei mehreren dem Schutzzweck entspr jeder einzeln (BGH WM 16, 2295 Rz 13; ZIP 20, 1455 Rz 9 [zum Schuldbeitritt]; Hamm WM 16, 116, 122; Bülow/Artz § 491 Rz 28;...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Widerrufsrecht (Abs 2).

Rn 4 Ohne II bestünde ein Widerrufsrecht nach § 355 nur bei Umschuldungsdarlehen (§ 495 II Nr. 1) u bei entsprechendem Vertrieb nach § 312g I. Diese Fälle sind vom Widerrufsrecht nach II ausgenommen, sodass es bei diesen Widerrufsrechten bleibt (zu den Gründen MüKo/Weber Rz 13f). Die mit Blick auf das Widerrufsrecht nach II erforderliche, drucktechnisch deutlich gestaltete, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Vorbemerkung vor §§ 355 ff BGB

Rn 1 Der in den §§ 355 ff geregelte verbraucherschützende Widerruf hat nichts mit zahlreichen anderen im BGB geregelten Widerrufsrechten zu tun, nämlich etwa § 130 I 2 (Willenserklärung), §§ 109, 168 3, 183 (Einwilligung oder Vollmacht), § 530 (Schenkung), § 630d III (Behandlungsvertrag), § 658 (Auslobung), § 671 I (Auftrag), § 675j II (Zahlungsdienste), § 790 (Anweisung) un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vorvertragliche Informationen (§ 483 I 3).

Rn 4 § 483 I 3 erstreckt die Regelungen zur Vertragssprache in § 483 I 1, 2 auf die vorvertraglichen Informationen einschließlich der Formblätter und der Widerrufsbelehrung und dient so der Umsetzung von Art 4 III sowie von Art 5 IV, V der Timesharing-RL.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Sinn und Zweck.

Rn 1 § 483 enthält die Regelungen zur Sprache der Verträge iSv §§ 481 I, 481a S 1, 481b I, II, 487 S 2, der Sprache vorvertraglicher Informationen (§ 483 I 3) und der Widerrufsbelehrung (§ 483 I 3).mehr