Fachbeiträge & Kommentare zu Widerrufsbelehrung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Sinn und Zweck.

Rn 1 § 483 enthält die Regelungen zur Sprache der Verträge iSv §§ 481 I, 481a S 1, 481b I, II, 487 S 2, der Sprache vorvertraglicher Informationen (§ 483 I 3) und der Widerrufsbelehrung (§ 483 I 3).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 3 Auf die Masse der formlos wirksamen Willenserklärungen ist § 126b unanwendbar. Als gesetzliche Form ist die Textform nur zugelassen, wo sie im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist. Entsprechendes gilt für das Erfordernis einer Speicherung auf einem zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Datenträger. Dies sind insb die §§ 32 III, 33 I 2, 312 f, 312h, 356, 357 VIII, 416 II 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 356a BGB – Widerrufsrecht bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, bei Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen.

Gesetzestext (1) Der Widerruf ist in Textform zu erklären. (2) Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder des Abschlusses eines Vorvertrags. Erhält der Verbraucher die Vertragsurkunde oder die Abschrift des Vertrags erst nach Vertragsschluss, beginnt die Widerrufsfrist mit dem Zeitpunkt des Erhalts. (3) Sind dem Verbraucher die in § 482 Absatz 1 b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Teilzeit-Wohnrechtevertrag, der Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt, der Vermittlungsvertrag oder der Tauschsystemvertrag ist in der Amtssprache oder, wenn es dort mehrere Amtssprachen gibt, in der vom Verbraucher gewählten Amtssprache des Mitgliedstaats der Europäischen Union oder des Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum abz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Venire contra factum proprium.

Rn 55 Die Rechtsordnung verlangt von den Teilnehmern am Rechtsverkehr keine Widerspruchsfreiheit des eigenen Handelns. Diese dürfen insb ihre eigene Rechtsauffassung ändern (BGH NJW 05, 1354, 1356 [BGH 17.02.2005 - III ZR 172/04]; BAG AP Nr 32 zu § 1 TVG Vorruhestand; BVerwG BeckRS 14, 58444 Rz 31) und dies auch noch nach Beginn eines Rechtsstreits (Grüneberg/Grüneberg § 242...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolgen bei Widerruf von Verbraucherdarlehen, III.

Rn 6 Bei Verbraucherdarlehensverträgen (Begriff: § 491 I) ist zunächst nach § 355 III die Darlehensvaluta zurückzugewähren (anders Piekenbrock/Rodi WM 15, 1085: § 488 I 2). III 1 gibt dem Unternehmer daneben einen Anspruch auf den vertraglich geschuldeten Sollzins (für teleologische Reduktion bei falscher Widerrufsbelehrung Merwald BKR 23, 101). Der vereinbarte Vertragszins ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 515 BGB – Unentgeltliche Finanzierungshilfen.

Gesetzestext § 514 sowie die §§ 358 bis 360 gelten entsprechend, wenn ein Unternehmer einem Verbraucher einen unentgeltlichen Zahlungsaufschub oder eine sonstige unentgeltliche Finanzierungshilfe gewährt. Rn 1 S zunächst § 514 Rn 1, 2. Die Vorschrift erfasst einen Zahlungsaufschub (§ 506 Rn 4 ff) ohne Zuschlag, namentlich ohne Teilzahlungszuschlag (§ 506 Rn 4 ff), sowie Über...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fristbeginn.

Rn 2 Nach S 1 beginnt die Widerrufsfrist abweichend von § 355 II 2 (dort Rn 11) nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher gem Art 249 § 3 EGBGB über sein Widerrufsrecht informiert hat. Dies schließt den Hinweis auf die Wertersatzpflicht nach § 357e ein (Art 249 § 3 I 3 Nr 5 EGBGB). Diese Belehrung kann unter Zuhilfenahme der Muster-Widerrufsbelehrung gem Art 249 § 3 II iV...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1 § 497 Absatz 1 und 3 sowie § 498 und die §§ 505a bis 505c sowie § 505d Absatz 2 und 3 sowie § 505e sind entsprechend auf Verträge anzuwenden, durch die ein Unternehmer einem Verbraucher ein unentgeltliches Darlehen gewährt. 2Dies gilt nicht in dem in § 491 Absatz 2 Satz 2 Nr. 1 bestimmten Umfang. (2) 1Bei unentgeltlichen Darlehensverträgen gemäß Absatz 1 steht dem Verbr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erlöschen des Widerrufsrechts.

Rn 3 Das Widerrufsrecht erlischt nach S 2 spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss (§ 355 II 2). Anders als in § 356b II 4 spielt es keine Rolle, ob die Widerrufsbelehrung erfolgt ist (RegE, BRDrs. 123/16, 38). Wie in § 356 III 2 (dort Rn 18) sieht S 2 damit eine absolute Höchstfrist vor, so dass kein ›ewiges‹ Widerrufsrecht besteht. S 2 ist als abschließende...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Einzelfälle.

Rn 13 Arbeitsvertrag: Die allg Grundsätze gelten auch bei der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen. Die falsche Beantwortung einer dem ArbN bei der Einstellung zulässigerweise gestellten Frage kann den ArbG dazu berechtigen, den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, wenn die Täuschung für den Abschluss des Arbeitsvertrags ursächlich war (BAG NZA 12, 34 [BAG 0...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 187 BGB – Fristbeginn.

Gesetzestext (1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt. (2) 1Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Fristbeginn.

Rn 5 Bei Verbraucherdarlehensverträgen beginnt die Frist nicht schon mit dem Vertragsschluss (§ 355 II), sondern nach I erst dann, wenn der Verbraucher zusätzlich eine Vertragsurkunde oder etwas Ähnliches erhält. Der Fristbeginn erfordert nicht, dass die dem Verbraucher zur Verfügung gestellte Abschrift seines Antrages von ihm auch unterschrieben worden ist. Eine Abschrift d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Vertragsdauer.

Rn 25 Der Maklervertrag kann nur für die Zukunft durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden. Auf einen bereits entstandenen Vergütungsanspruch hat die Beendigung daher keine Wirkung. Der Maklervertrag wird regelmäßig auf unbestimmte Dauer geschlossen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ein befristeter Maklervertrag endet durch Zeitablauf. Auf den Bestand des Ma...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeine Regelung.

Rn 18 Nach III 2 erlischt das Widerrufsrecht bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden und sich nicht auf Finanzdienstleistungen beziehen, nach zwölf Monaten und 14 Tagen. Dies gilt auch dann, wenn der Unternehmer den Verbraucher nicht ordnungsgem nach III belehrt hat (vgl BTDrs 17/12637, 62). Im Vergleich zur bisherigen Rechtslag...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Voraussetzungen.

Rn 64 Verwirkung setzt zunächst voraus, dass zwischen der ersten Möglichkeit der Geltendmachung des betreffenden Rechts und seiner tatsächlichen Geltendmachung ein längerer Zeitraum verstrichen ist, währenddessen der Berechtigte untätig geblieben ist: ›Zeitmoment‹. Der Zeitablauf allein genügt für den Eintritt der Verwirkung jedoch nicht, vielmehr müssen weitere Umstände vor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rücksendekosten, V, VII.

Rn 13 Nach Art 14 I UAbs 2 VRRL hat der Verbraucher nur die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren zu tragen. Dies steht allerdings unter dem zweifachen Vorbehalt, dass (1) der Unternehmer sich bereit erklärt hat (etwa in seinen AGB), diese Kosten zu tragen oder (2) der Unternehmer es unterlassen hat, den Verbraucher darüber zu unterrichten, dass er diese Kosten zu t...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 356d BGB – Widerrufsrecht des Verbrauchers bei unentgeltlichen Darlehensverträgen und unentgeltlichen Finanzierungshilfen.

Gesetzestext Bei einem Vertrag, durch den ein Unternehmer einem Verbraucher ein unentgeltliches Darlehen oder eine unentgeltliche Finanzierungshilfe gewährt, beginnt die Widerrufsfrist abweichend von § 355 Absatz 2 Satz 2 nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher entsprechend den Anforderungen des § 514 Absatz 2 Satz 3 über dessen Widerrufsrecht unterrichtet hat. Das Wid...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Erlöschen des Widerrufsrechts bei der Erbringung von Dienstleistungen, IV.

Rn 23 Der Abs wurde durch das Gesetz v 10.8.21 (Rn 1) neu gefasst, um Art 16 I lit a VRRL umzusetzen und im Hinblick auf Reparaturverträge von der Öffnungsklausel des Art 16 III VRRL Gebrauch zu machen (Nr 3). Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung unter den in Nr 1–4 genannten V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Besonderheiten.

Rn 10 Art 247 § 7 I EGBGB benennt weitere ggf notwendige, klar u verständlich zu formulierende Angaben in Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen, etwa zur Pflicht, eine (Restschuld-)Versicherung abzuschließen o bestimmte Sicherheiten (noch) zu bestellen, bei entgeltlichen Finanzierungshilfen einen Eigentumsvorbehalt (Nr 2); der Bestellungsakt u die Sicherungsabrede müssen i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeiner Fristbeginn, III 1.

Rn 8 Die Widerrufsfrist beginnt erst dann zu laufen, wenn der Unternehmer den Verbraucher gem Art 246a § 1 II 1 Nr 1 EGBGB oder, wenn diese Verträge Finanzdienstleistungen zum Gegenstand haben, gem Art 246b § 2 I vor Vertragsschluss informiert hat (für Heilungsmöglichkeit bei Informationserteilung nach Vertragsschluss Wendehorst NJW 14, 577, 582). Fehler bei der Belehrung hi...mehr

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zfs 09/2025, Bindungswirkun... / 1 Aus den Gründen:

“… Das LG hat mit in vollem Umfang zutreffenden Erwägungen festgestellt, dass die Bekl. aus dem mit dem Kl. geschlossenen Versicherungsvertrag mit der Versicherungsscheinnummer … verpflichtet ist, diesem Deckungsschutz für das Berufungsverfahren … gemäß § 1 ARB, § 125 VVG zu gewähren … 1. Die Feststellungsklage ist zulässig. Sie ist, entgegen der von der Bekl. im Berufungsver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Unterrichtung des Verbrauchers.

Rn 6 Nach I 1 ist der Unternehmer bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen verpflichtet, den Verbraucher nach Maßgabe des Art 246a EGBGB zu informieren. Für den Inhalt der dem Verbraucher mitzuteilenden Informationen verweisen I und II auf Art 246a bzw Art 246b EGBGB. Nach Art 246a § 1 I 1 Nr 9 EGBGB ist der Unternehmer verpflichtet, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Aufklärung und Information.

Rn 70 Das deutsche Recht kennt keine generelle Pflicht der Parteien von Schuldverhältnissen zur gegenseitigen Aufklärung (Auskunft, Anzeige, Hinweis, Mitteilung, Offenbarung, Information), und zwar weder vertraglich noch außervertraglich. Das gilt auch für Personen, die fremde Angelegenheiten zu betreuen haben (BGH NJW 88, 1906f). Jedoch kennt das Gesetz zahllose einzelne Ta...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vertragsbedingungen.

Rn 1 Vertragsbedingungen sind alle Regelungen, die nach ihrem objektiven Wortlaut bei den Empfängern den Eindruck hervorrufen, es werde damit der Inhalt eines vertraglichen Rechtsverhältnisses gestaltet (BGHZ 133, 187; WM 05, 875). Die Art und Rechtsnatur des Rechtsverhältnisses, etwa die Frage, ob es sich um ein vertragliches, vorvertragliches (BGH NJW 96, 2574) oder gesetz...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / III. Konsequenzen für die anwaltliche Praxis

Rz. 230 Diese Rechtslage muss nun auch bei der täglichen Praxis des Vertragsabschlusses Beachtung finden. Für den Vertragsabschluss, der ausschließlich im Büro des Anwalts stattfindet gibt es dabei nichts zu beachten. Sobald die Vertragsanbahnung über ein Fernkommunikationsmittel erfolgt, ist besondere Aufmerksamkeit geboten. Es gibt hier mehrere Verhaltensmuster zur Bewältig...mehr

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§ 2 Beraterpflichten bei de... / 2. Widerruf

Rz. 6 Verbrauchern steht gem. § 312g Abs. 1 BGB bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht gem. § 355 BGB zu. Auch wenn derzeit nicht abschließend geklärt ist, unter welchen Voraussetzungen ein Anwaltsvertrag als Fernabsatzvertrag einzuordnen ist, so kann doch beobachtet werden, dass sich die Rechtsprechung des BGH eher in die Richtung entwickelt, dass ein Fern...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Unterlassungsklagen.

Rn 159 Wertbestimmend ist das Interesse an der Unterbindung weiterer gleichartiger Verstöße (BGH K&R 22, 194). Es kommt auf den sog Angriffsfaktor an, dh die Summe aller von dem str Fehlverhalten ausgehenden Beeinträchtigungen des Kl. Ausgangspunkt ist die Bedeutung der Sache für den Kläger (Frankf JurBüro 21, 527). Wichtigste Bemessungsfaktoren sind Größe und Umsatz des kla...mehr

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zfs 07/2025, Widerrufsrecht... / 2 Aus den Gründen: „…

1. Dem Kl. steht aufgrund des von ihm erklärten Widerrufs der im Jahr 2015 vereinbarten Beitragserhöhungen ein Zahlungsanspruch in Höhe von insgesamt 23.940,00 EUR nebst Zinsen in geltend gemachter Höhe seit dem 14.10.2021 zu. a) Der Kl., der erstinstanzlich ausdrücklich klargestellt hat, dass bezüglich der im Jahr 2014 geschlossenen Versicherungsverträge von ihm keine Anfech...mehr

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Verwaltervertrag / 3.4 Widerrufsrecht

Der Wohnungseigentümergemeinschaft kommt eine Verbrauchereigenschaft gemäß § 13 BGB bereits dann zu, wenn ihr auch nur ein Verbraucher angehört.[1] In aller Regel handelt es sich daher beim Verwaltervertrag um einen Verbrauchervertrag nach § 310 Abs. 3 BGB. Ob der Wohnungseigentümergemeinschaft ein Widerrufsrecht nach §§ 312b Abs. 1, 312g Abs. 1 BGB mit Blick auf einen von ih...mehr

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B. Allgemeiner Teil / B1-6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung

B1-6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung B1-6.1 Allgemeiner Grundsatz Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht dem Versicherer nur derjenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat. B1-6.2 Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der...mehr

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Anhang AVB D&O-Text / 1.1 AVB D&O

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern (AVB D&O) Musterbedingungen des GDV (Stand: Mai 2020) Allgemeine Versicherungsbedingungen A-1 Versicherungsschutz, versicherte Personen, Vermögensschäden Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemali...mehr

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Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 4.6.3 Widerrufsrecht

Nach § 650l BGB steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Verbraucherbauvertrag notariell beurkundet wurde. Ist dies nicht der Fall, hat der Unternehmer den Verbraucher über sein Widerrufsrecht zu belehren. Hintergrund ist, dass der Verbraucher vor Übereilung und Übervorteilung geschützt werden soll.[1] Im Fall der nota...mehr

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Maklervertrag / 6.5 Tätigkeit während der Widerrufsfrist

In aller Regel wird es weder dem Interesse des Maklers noch dem seines Auftraggebers entsprechen, wenn der Makler erst einmal zwei Wochen zuwartet, ob sein Auftraggeber einen Widerruf erklärt, bevor er tätig wird. Gerade für die Maklerpraxis ist insoweit die Bestimmung des § 356 Abs. 4 BGB von Bedeutung. Hiernach erlischt das Widerrufsrecht dann, wenn der Makler seine Makler...mehr

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Maklervertrag / 2.5 Mündlicher Vertragsabschluss

Der Abschluss des Maklervertrags kann mit Ausnahme der Wohnungsvermittlung und dem Vertrieb von Einfamilienhäusern und Wohnungen zunächst mündlich erfolgen. Da der Makler regelmäßig einen Vertrag schließt, um seine Provision zu sichern, muss er sich vor Augen halten, dass er im Zweifelsfall sämtliche anspruchsbegründenden Tatsachen zu beweisen hat. In erster Linie obliegt ih...mehr

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Maklervertrag / 4.4.6 Bestätigungsklauseln

Häufig wollen Makler ihren Provisionsanspruch vor dem Einwand ungenügender Maklerleistung ihrer Auftraggeber schützen, indem der Auftraggeber bereits im Rahmen des Maklervertrags bestätigt, das vom Makler angebotene Objekt besichtigt zu haben und ausreichend über die Kaufvertragsbedingungen informiert worden zu sein. Dass dies in all den Fällen, in denen der Makler dem Auftr...mehr

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Maklervertrag / 6.6 Praktische Konsequenzen

Das Widerrufsrecht bei Verträgen zwischen Verbraucher und Makler bereitet Schwierigkeiten im Hinblick auf das Zustandekommen eines konkludenten Vertragsschlusses. Maßgeblich ist ja, dass dieser erst dann zustande kommt, wenn der Makler auf Verlangen des Auftraggebers in Kenntnis eines eindeutigen und ausdrücklichen Provisionsverlangens Maklerleistungen entfaltet. Die Widerru...mehr

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Maklervertrag / 12.1 Maklervertrag mit Verkäufer

Muster: Maklervertrag mit Verkäufer Zwischen Herrn/Frau/Firma _____________________________________ – im Folgenden Auftraggeber genannt – und Herrn/Frau/Firma _____________________________________ – im Folgenden Makler genannt – wird der folgende Maklervertrag geschlossen. § 1 Vertragsgegenstand Der Auftraggeber ist Eigentümer des/der (Grundstücks/Hauses/Wohnung/Gewerbefläche) _______...mehr

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Maklervertrag / 12.3 (Qualifizierter) Alleinauftrag

Muster: (Qualifizierter) Alleinauftrag (Qualifizierter) Alleinauftrag Zwischen Herrn/Frau/Firma _____________________________________ – im Folgenden Auftraggeber genannt – und Herrn/Frau/Firma _____________________________________ – im Folgenden Makler genannt – wird der folgende Maklervertrag geschlossen. § 1 Vertragsgegenstand Der Auftraggeber ist Eigentümer des/der (Grundstücks/Haus...mehr

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Maklervertrag / 12.5 Maklervertrag mit Mietinteressent

Muster: Maklervertrag mit Mietinteressent Maklervertrag zwischen Herrn/Frau/Firma _____________________________________ – im Folgenden Auftraggeber genannt – und Herrn/Frau/Firma _____________________________________ – im Folgenden Makler genannt – § 1 Vertragsgegenstand Der Auftraggeber sucht für den Auftraggeber in _________ ein/eine _________ [Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Rei...mehr

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Maklervertrag / 6.4 Dauer der Widerrufsfrist

Die Widerrufsfrist beträgt unter der Voraussetzung ordnungsmäßiger Widerrufsbelehrung gemäß § 355 Abs. 2 BGB 14 Tage. Sie beginnt nach § 356 Abs. 3 BGB nicht, bevor der Makler seinen Kunden über dessen Widerrufsrecht aufgeklärt hat. Im eigenen Interesse sollte der Makler seinen Kunden bereits bei Vertragsschluss über das Widerrufsrecht belehren. Praxis-Beispiel Widerrufsfrist...mehr

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Maklervertrag / 12.2 Maklervertrag mit Käufer

Muster: Maklervertrag mit Käufer Maklervertrag mit Käufer Zwischen Herrn/Frau/Firma _____________________________________ – im Folgenden Auftraggeber genannt – und Herrn/Frau/Firma _____________________________________ – im Folgenden Makler genannt – wird der folgende Maklervertrag geschlossen. § 1 Vertragsgegenstand Der Auftraggeber sucht _________ (Grundstück/Haus/Wohnung/Gewerbefläc...mehr

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Maklervertrag / 6.3 Vertragsschluss im Wege des Fernabsatzes

Ist der Maklervertrag als Fernabsatzvertrag zu qualifizieren, wird er also unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen, insbesondere auf dem Postweg per Brief, per Telefax, per E-Mail oder über das Internet, hat der Makler den Verbraucher ebenfalls über dessen Widerrufsrecht zu belehren. Hier genügt es, dem Verbraucher die Informationen in ei...mehr

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Maklervertrag / 12.4 Maklervertrag mit Vermieter (Alleinauftrag)

Muster: Maklervertrag mit Vermieter (Alleinauftrag) Maklervertrag zwischen Herrn/Frau/Firma _____________________________________ – im Folgenden Makler genannt – und Herrn/Frau/Firma _____________________________________ – im Folgenden Auftraggeber genannt – § 1 Vertragsgegenstand Der Auftraggeber beauftragt den Makler im Rahmen eines Alleinauftrags mit dem Nachweis der Gelegenheit zu...mehr

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AGS 02/2025, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Dr. Harald Schneider, Online geschlossene Rechtsdienstleistungsverträge mit Verbrauchern – rechtliche Rahmenbedingungen, ZAP 2024, 615 Sowohl Rechtsanwälte als auch Inkassounternehmen schließen häufig Rechtsdienstleistungsverträge mit Verbrauchern über das Internet. Dabei ist die Vorgehensweise recht vielfältig. Bspw. werden Webformulare, Kontaktformulare oder PD...mehr

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zfs 01/2025, Ewiges Widersp... / 1. Widerspruchsrechtsentscheidung des BGH

Gegen Mitte des Jahres 2023 entschied der BGH die Frage, unter welchen Anforderungen ein Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers trotz fehlerhafter Widerrufsbelehrung ausgeschlossen sein kann.[3] Dem IV. Zivilsenat lag ein Versicherungsvertrag über eine kapitalbildende Lebensversicherung aus dem Jahr 1999 vor, welcher – im Ergebnis jedenfalls – keine ordnungsgemäße Widerrufs...mehr

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zfs 01/2025, Ewiges Widersp... / a) Folgen einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung

Der BGH geht grundsätzlich von einem unbefristeten Widerspruchsrecht für den Fall einer fehlerhaften Belehrung aus.[10] Der Versicherer soll sich bezüglich der lange vergangenen Zeit auch nicht auf ein schutzwürdiges Vertrauen in den Bestand des Versicherungsvertrages berufen dürfen, weil der Versicherer selbst die Situation einer fehlerhaften Belehrung herbeigeführt hat.[11...mehr

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zfs 01/2025, Ewiges Widersp... / III. Vergleichbare Entscheidung

Das Landgericht Frankfurt a.M. hat das "ewige Widerspruchsrecht" auch bei fehlerhaftem Hinweis hinsichtlich des Formerfordernisses gemäß § 5a Abs. 2, S. 4 VVG a.F. auf ein Jahr seit Prämienzahlung reduziert.[69] Es kommt somit noch zu einer Anwendung der ursprünglichen geltenden Regelung. Im dort zu entscheidenden Fall erhielt der Versicherungsnehmer überhaupt keinen Hinweis...mehr

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zfs 01/2025, Ewiges Widersp... / I. Einleitung

Das – aktuell in § 8 VVG geregelte – Widerspruchsrecht stellt für Versicherungsnehmer eine Möglichkeit dar, von seiner auf den Abschluss eines Vertrags gerichteten Willenserklärung im Nachhinein Abstand zu nehmen. Der Versicherungsnehmer hat das Recht, frei und ohne irgendwelche Nachteile seine rechtsgeschäftliche Entscheidung zu überdenken.[2] Es bedarf hierbei nicht einmal...mehr

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zfs 01/2025, Ewiges Widersp... / IV. Ausblick

Die hier diskutierte Entscheidung des BGH stärkt den Rechtsverkehr im Versicherungsrecht dahingehend, dass der Versicherungsnehmer ein eigenes gewichtiges Interesse an dem Bestand einer Widerrufsbelehrung haben muss. Die Vorlage des Landgerichts Erfurt wird zeigen, ob ein Ausschluss des Widerrufsrechts nach dem nationalen Grundsatz von Treu und Glauben § 242 BGB möglich ist. G...mehr