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Das Widerrufsrecht des Verbrauchers ist in § 650l BGB geregelt und richtet sich nach § 355 BGB. Der Unternehmer ist verpflichtet, den Verbraucher über das Widerrufsrecht zu belehren, sodass die entsprechende Widerrufsbelehrung als Anlage Nr. 1 diesem Vertrag beigefügt ist. Das Widerrufsrecht ist zwingend und kann im Vertrag nicht ausgeschlossen werden, § 650o BGB.

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