Rz. 89
Das Widerrufsrecht des Verbrauchers ist in § 650l BGB geregelt und richtet sich nach § 355 BGB. Der Unternehmer ist verpflichtet, den Verbraucher über das Widerrufsrecht zu belehren, sodass die entsprechende Widerrufsbelehrung als Anlage Nr. 1 diesem Vertrag beigefügt ist. Das Widerrufsrecht ist zwingend und kann im Vertrag nicht ausgeschlossen werden, § 650o BGB.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen