Der Verzicht auf eine angemessene Verzinsung einer auf einem Gesellschafterverrechnungskonto verbuchten Darlehensforderung einer GmbH kann zu einer vGA führen. Sind keine anderen Anhaltspunkte für die regelmäßig gebotene Schätzung der fremdüblichen Zinsen erkennbar, ist es nicht zu beanstanden, wenn von dem Erfahrungssatz ausgegangen wird, dass sich private Darlehensgeber und -nehmer die bankübliche Marge zwischen Soll- und Habenzinsen teilen (sog. Margenteilung).mehr
Das FG Münster hat klargestellt, dass von einem nahen Angehörigen erhaltene Zinsen nicht steuerpflichtig sind, wenn der zugrunde liegende Darlehensvertrag steuerlich nicht anzuerkennen ist.mehr
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Die Riester Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Wer einen Riester-Vertrag bespart, hat so z. B. im Alter die Möglichkeit, sich eine (lebenslange) Rente auszahlen zu lassen. Anderenfalls kann die Förderung genutzt werden, um ein Darlehen bzw. einen Kredit schneller abzubezahlen. Soll Kapital aus einem Riester-Vertrag zur Darlehenstilgung genutzt werden, gilt ein Zeitraum von 12 Monaten. Sonst erfolgt die Nachversteuerung.mehr
Das FG Münster hat entschieden, dass ein bankseitig gezahlter Nutzungsersatz für erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen, der infolge des Widerrufs eines Darlehensvertrags gezahlt wird, zu steuerpflichtigen Kapitalerträgen führt.mehr
Aus dem Widerruf eines Darlehensverhältnisses resultierte nach Einigung auf dem Zivilprozessweg ein gezahlter Nutzungsersatz. Streitig ist nun, ob der gezahlte Nutzungsersatz als Kapitalertrag zu werten ist oder nicht.mehr
Bei Forderungsverlusten aus einer mittelbaren GmbH-Beteiligung ist laut einem Urteil des FG Münster auf die mittelbare Beteiligungsquote abzustellen.mehr
Auf Anfrage des BVerfG hat die Bundesrechtsnwaltskammer (BRAK) zu einer Vorlagefrage des BFH Stellung genommen, bei der es um die Behandlung von Zinsen auf Gesellschafterdarlehen im Rahmen der Anwendung von DBA geht.mehr
Ein Näheverhältnis i.S. des § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG des Gläubigers der Kapitalerträge zu einer Personengesellschaft ist zu bejahen, wenn die Anteile an der Personengesellschaft zwar von einer rechtsfähigen Stiftung gehalten werden, der Gläubiger jedoch aufgrund seiner beherrschenden Stellung in der Stiftung mittelbar in der Lage ist, seinen Willen in der Gesellschafterversammlung der Personengesellschaft durchzusetzen.mehr
Die Beteiligten streiten sich über die Abzinsung von Darlehensverbindlichkeiten in Zeiten einer Niedrigzinspolitik. Fraglich ist, ob der Abzinsungssatz von 5,5 % unter Berücksichtigung der derzeitigen Marktsituation noch angebracht ist. Das FG Münster sieht hier keine Bedenken.mehr
Mit der Frage der Teilwertzuschreibung bei Fremdwährungsverbindlichkeiten setzt sich ein Urteil des BFH vom 10.6.2021 auseinander. Auch ein weiteres Urteil vom 2.7.2021 betrifft diese Rechtsfrage. mehr
Überhöhte Zinsen bei Darlehen innerhalb eines Konzerns können eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) darstellen. Dies hat der BFH in seinem Urteil näher dargelegt.mehr
Wie die Fremdüblichkeit von Zinsen bei Darlehen innerhalb eines Konzerns zu ermitteln ist, hat der BFH in einem Urteil vom 18.5.2021 näher dargelegt.mehr
Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk ermöglicht auch die Neutralisierung der gewinnmindernden Ausbuchung einer Darlehensforderung oder einer Teilwertabschreibung hierauf. Das Vorliegen einer "gesellschaftsvertraglichen Vereinbarung" nach § 1 Abs. 4 AStG ist unter Heranziehung des für die ausländische Tochtergesellschaft maßgebenden materiellen Gesellschaftsrechts zu beurteilen.mehr
Wer eine private Darlehensforderung wegen Insolvenz des Schuldners abschreiben muss, kann seinen Verlust in der Einkommensteuererklärung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass der Ausfall der Forderung endgültig feststeht.mehr
Für die Ermittlung fremdüblicher Darlehenszinssätze ist vor Anwendung der sog. Kostenaufschlagsmethode zu prüfen, ob die Vergleichswerte mithilfe der Preisvergleichsmethode ermittelt werden können. Das gilt auch für unbesichert gewährte Konzerndarlehen. Für die Beurteilung der Bonität ist nicht die Kreditwürdigkeit des Gesamtkonzerns, sondern die Bonität der darlehensnehmenden Konzerngesellschaft maßgebend ("Stand alone"-Rating).mehr
Von einem endgültigen Ausfall einer privaten Kapitalforderung ist jedenfalls dann auszugehen, wenn über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und der Insolvenzverwalter gegenüber dem Insolvenzgericht die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 Satz 1 InsO angezeigt hat.mehr
Leistungen, die Aufwendungen mit Werbungskostencharakter ersetzen, können im Veranlagungszeitraum des Zuflusses steuerpflichtige Einnahmen bei der Einkunftsart darstellen, bei der die Aufwendungen zuvor als Werbungskosten abgezogen worden sind.mehr
Der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung in der privaten Vermögenssphäre führt nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust (Anschluss an BFH v. 24.10.2017, VIII R 13/15, BStBl II 2020, 831). Für die Berücksichtigung muss endgültig feststehen, dass der Schuldner keine (weiteren) Zahlungen mehr leisten wird.mehr
Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass Ansprüche aus einem widerrufenen Darlehensvertrag nicht zu Einkünften aus Kapitalvermögen führen.mehr
Das Hessische FG hat zu Beteiligungs- und Darlehensgeschäften innerhalb eines Konzerns zur Umgehung der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf mehrerer Flugzeuge nach Ablauf der Leasingdauer entschieden.mehr
Die Nichtverzinsung von Forderungen einer Kapitalgesellschaft gegenüber ihrem (beherrschenden) Gesellschafter stellt dem Grunde nach eine vGA dar. Das Schleswig-Holsteinische FG entschied, in welcher Höhe eine vGA anzusetzen ist.mehr
Viele Immobilienunternehmen stecken in einer Kreditkrise. Die restriktive Kreditvergabepolitik der Banken erschwert ihren Zugang zu Finanzmitteln und hemmt damit ihr Geschäftswachstum. Alternative Finanzierungsformen wie Crowdlending können unkompliziert Abhilfe schaffen.mehr
Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 Abs. 1 DBA-Türkei 2011) beschränkt den Korrekturbereich des § 1 Abs. 1 AStG nicht auf sog. Preisberichtigungen, sondern ermöglicht auch die Neutralisierung der gewinnmindernden Ausbuchung einer Darlehens- und Zinsforderung oder einer Teilwertabschreibung hierauf. Einer Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG steht bei Geschäftsbeziehungen mit Tochtergesellschaften aus Drittstaaten das Unionsrecht nicht entgegen.mehr
Die Regeln einer Bank zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung im Fall der vorzeitigen Rückzahlung eines Darlehens müssen klar und verständlich sein. Das gilt auch dann, wenn die vertraglichen Vorgaben über die erforderlichen Pflichtangaben hinausgehen. Anderenfalls sind sie unwirksam.mehr
Aus der Formulierung "unbeschadet anderer Vorschriften" in § 1 Abs. 1 AStG ergibt sich kein Vorrang des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG. Beide Vorschriften überlagern einander vielmehr in dem Sinne, dass sich eine Gewinnkorrektur nach der einen Vorschrift erübrigt, wenn sie bereits nach der anderen vollzogen wurde. Soweit die Rechtsfolgen der beiden Vorschriften nicht voneinander abweichen, kann der Rechtsanwender wählen, welche von ihnen er vorrangig prüft.mehr
Ein Buchwertfortführungsgebot gilt, soweit ein einzelnes Wirtschaftsgut unentgeltlich oder gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten aus dem Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen derselben Mitunternehmerschaft oder einer anderen Mitunternehmerschaft, an der er beteiligt ist, übertragen wird. mehr
Die Rechtsprechung, wonach interne Miet- oder Pachtverträge zwischen einer Trägerkörperschaft und ihrem BgA über wesentliche Betriebsgrundlagen des BgA steuerrechtlich unbeachtlich sind, ist sinngemäß auch auf sog. interne Darlehen anzuwenden, die zur Finanzierung der aus Eigenmitteln der Trägerkörperschaft bestrittenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten wesentlicher Betriebsgrundlagen des BgA vereinbart wurden.mehr
Ein Darlehenserlass wirkt sich im Rahmen eines Vergleichs zur Beilegung eines Rechtstreits bezüglich einer "drückervermittelten Schrottimmobilienfinanzierung" nur unter bestimmten Voraussetzungen steuererhöhend aus.mehr
Gewährt ein außenstehender Dritter dem Gesellschafter des später insolventen Unternehmens ein Darlehen, das an das Unternehmen weitergereicht wird, kann die spätere direkte Rückzahlung an den Dritten diesem gegenüber nicht als Zahlung auf ein Gesellschafterdarlehen angefochten werden.mehr
Wer Nebengeschäfte nicht bucht, sondern privat vereinnahmt, begeht Steuerhinterziehung. Das Risiko, dass das Finanzamt Schwarzgeschäfte aufdeckt, ist verhältnismäßig groß. Wenn Sie dieses Risiko vermeiden wollen, müssen Sie bisher nicht erfasste Einnahmen nachbuchen. Unser Top-Thema zeigt, wie dies funktioniert.mehr
Bei Hingabe einer Darlehensforderung gegen eine typisch stille Beteiligung bemessen sich die Anschaffungskosten des erlangten Wirtschaftsguts nach dem gemeinen Wert des hingegebenen Wirtschaftsguts. Dieser bestimmt sich nicht nach den Verhältnissen, die erst durch die Vereinbarung der stillen Beteiligung mit Wirkung für die Zukunft geschaffen werdenmehr
Das FG Düsseldorf musste entscheiden, wie sich der Forderungsausfall eines Gesellschafterdarlehens zuzüglich Zinsen steuerlich auswirkt.mehr
Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk ermöglicht auch die Neutralisierung der gewinnmindernden Ausbuchung einer Darlehensforderung oder einer Teilwertabschreibung hierauf.mehr
Das FG Hamburg hat zur Einkünfteerzielungsabsicht beim sog. Disagio-Modell Stellung bezogen und sie dem Kläger abgesprochen.mehr
Wohnbaudarlehen vom Arbeitgeber können nicht nur zinsvergünstigt, sondern zusätzlich auch steuerfrei sein. Voraussetzung dafür ist, dass sie aus öffentlichen Haushalten stammen. Außerdem sind Einkommensgrenzen zu berücksichtigen.mehr
Wird einem Betriebsinhaber von einem Angehörigen ein unverzinsliches Darlehen gewährt, stellt sich die Frage, ob es nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG in der Bilanz des Betriebsinhabers gewinnerhöhend abzuzinsen ist. mehr
Der BFH hat entschieden, dass die Handwerkskammer einen öffentlichen Haushalt führt und dass eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 58 EStG nur gewährt werden kann, wenn die Einkommensgrenzen des einschlägigen Wohnraumförderungsgesetzes oder des Landesgesetzes zur Wohnraumförderung eingehalten sind.mehr
Die bis zum BFH-Urteil v. 11.7.2017, IX R 36/15 (BStBl II 2019, 208) anerkannten Grundsätze zur Berücksichtigung von nachträglichen AK aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen sind weiter anzuwenden, wenn der Gesellschafter eine eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfe bis zum 27.9.2017 geleistet hatte oder wenn eine Finanzierungshilfe des Gesellschafters bis zu diesem Tag eigenkapitalersetzend geworden war.mehr
Besteht der Geschäftszweck eines Unternehmens darin, Darlehen aufzunehmen und an eine Tochtergesellschaft weiterzureichen, handelt es sich nicht um durchlaufende Kredite, auch wenn die Kredite ohne Gewinnaufschlag weitergeleitet werden.mehr
Ist ein Filmförderdarlehen nur aus in einem bestimmten Zeitraum erzielten (zukünftigen) Verwertungserlösen zu tilgen, beschränkt sich die Passivierung des Darlehens dem Grunde und der Höhe nach auf den tilgungspflichtigen Anteil der Erlöse.mehr
Gegen die Höhe des Abzinsungssatzes für unverzinsliche Verbindlichkeiten von 5,5 % gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG bestehen für das Jahr 2010 keine verfassungsrechtlichen Bedenken.mehr
Zahlungen auf Gesellschafterforderungen können als „darlehensgleiche Forderung“ angefochten werden, wenn der Gesellschafter die Forderung vorab für mehr als drei Monate gestundet hat.mehr
Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk beschränkt den Korrekturbereich des § 1 Abs. 1 AStG nicht auf sog. Preisberichtigungen, sondern ermöglicht auch die Neutralisierung der gewinnmindernden Ausbuchung einer Darlehensforderung oder einer Teilwertabschreibung hierauf.mehr
Nimmt der Steuerpflichtige ein Darlehen auf, um ein Fremdwährungsdarlehen abzulösen, das er zur Anschaffung eines Vermietungsobjekts verwendet hat, sind die Schuldzinsen nicht als Werbungskosten abziehbar, soweit das Darlehen zur Bezahlung des bei der Umschuldung realisierten Währungskursverlusts verwendet wurde.mehr
Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk beschränkt den Korrekturbereich des § 1 Abs. 1 AStG nicht auf sog. Preisberichtigungen, sondern ermöglicht auch die Neutralisierung der gewinnmindernden Ausbuchung einer Darlehensforderung (Änderung der Rechtsprechung).mehr
Die Gewährung eines zinslosen Darlehens führt nicht zu einer steuerschädlichen Verwendung der Darlehensvaluta eines mit einer Lebensversicherung besicherten Darlehens, die die Steuerpflicht der außerrechnungsmäßigen und rechnungsmäßigen Zinsen aus den Sparanteilen der Lebensversicherung zur Folge hat.mehr
Wird ein bisher bedingt verzinstes Darlehen ohne Bedingungseintritt in ein die Restlaufzeit umfassendes unbedingt verzinstes Darlehen mit einem Zinssatz, der dem effektiven Zinssatz eines bei einer Landesbank refinanzierten Darlehens entspricht, umgewandelt, so liegt auch dann ein verzinsliches Darlehen vor, wenn die Verzinsungsabrede zwar vor dem Bilanzstichtag erfolgte, der Zinslauf aber erst danach begann.mehr
Durch die Veräußerung der Immobilie wird der wirtschaftliche Zusammenhang mit einer Darlehensverbindlichkeit regelmäßig unterbrochen, wenn der Kaufpreis gestundet und in Raten bezahlt wird.mehr
Wird ein Kredit anlässlich der Betriebsveräußerung oder der Betriebsaufgabe vorzeitig getilgt, stellt sich die Frage, ob das aktivierte Disagio zulasten des laufenden Gewinns ausgebucht werden kann.mehr
Die in vorformulierten Standardverträgen enthaltene Vereinbarung eines qualifizierten Rangrücktritts für einen Darlehensrückzahlungsanspruch ist unwirksam, sofern sie den Darlehensgeber unangemessen benachteiligt. Das hat Auswirkungen auf Darlehensverträge, aber insbesondere auch auf Mitarbeiterbeteiligungsprogramme (ESOPs).mehr