Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

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Fördermittel-Radar für Unte... / 7 NRW.BANK.Invest Zukunft

Seit dem 19.5.2025 unterstützt das Förderprogramm NRW.BANK.Invest Zukunft Unternehmen, Stiftungen und Angehörige freier Berufe bei Investitionen in Nordrhein-Westfalen. Der Hauptsitz des Unternehmens muss dabei nicht in NRW liegen, entscheidend ist der Investitionsstandort. Anträge können derzeit bis zum 31.12.2027 über die Hausbank gestellt werden. Konditionen im Überblick: Z... mehr

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Fördermittel-Radar für Unte... / 5 EEW – Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW)

Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW) unterstützt Unternehmen dabei, ihren Energie- und Ressourcenbedarf sowie ihre CO2 Die Förderung ist in sechs Module gegliedert: Modul 1: Querschnittstechnologien Modul 2: Prozesswärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware Modul 4: Energi... mehr

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Businessplan: So überzeugen... / 2.4 Die Tabellen "Finanzierungsplan 1. Jahr" bis "Finanzierungsplan 3. Jahr"

Diese Tabellen dienen dazu, die Finanzierungsparameter und –konditionen zu erfassen und somit eine Übersicht über die benötigten Bankdarlehen zu schaffen. Die Information, wie viel Bedarf an Fremdmitteln besteht bzw. in welcher Höhe Kredite aufgenommen werden müssen, erhalten Sie über eine Verknüpfung in Zelle I8, die über die Formel =Investitionsbedarf!H93 mit der Investition... mehr

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Fördermittel-Radar für Unte... / 6 ERP-Förderkredite für Digitalisierung und Innovation

Seit dem 1.7.2025 unterstützt die KfW kleine und mittlere Unternehmen sowie den Mittelstand mit dem ERP-Förderkredit Digitalisierung und dem ERP-Förderkredit Innovation. Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Branchen mit bis zu 500 Mio. EUR Jahresgruppenumsatz. Die Förderung umfasst: ERP-Kredite von bis zu 25 Mio. EUR pro Projekt, ergänzende Förderzuschüsse von 3 % bzw. 5 %... mehr

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Fördermittel-Radar für Unte... / 1 Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Neuer Förderbedingungen seit 21.7.2026

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt energetische Sanierungen an Wohn- und Nichtwohngebäuden. Ziel ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und den Klimaschutz zu stärken. Das Programm unterscheidet zwei Förderwege: die Sanierung zum Effizienzgebäude und die Sanierung durch Einzelmaßnahmen. Neu seit dem 21.7.2026: Mit der BEG-Reform gelten n... mehr

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Gesetzesradar / 3.13 Integration der PKV in die ELStAM

Gesetzestitel: Gesetz über den Zweitmarkt für notleidende Kredite und über Kreditdienstleistungsinstitute (Kreditzweitmarktgesetz) und Jahressteuergesetz 2022 Stand im Gesetzgebungsverfahren mehr

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GmbH 2 Go (Teil 34): Die Im... / V. Asset Protection

Jenseits steuerlicher Fragestellungen wird häufig wenig in den Blick genommen, dass eine Poolung von Vermögen in einer Gesellschaft einen nicht unerheblichen Mehrwert in Bezug auf Asset Protection liefern kann. Beispiel 3 A hat ein Aktiendepot im Umfang von 500.000 EUR sowie Immobilien im Wert von 2.500.000 EUR (vermietet), wobei diese noch mit Darlehen i.H.v. 1.000.000 EUR b... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.1 Begünstigte Einkunftsarten

Rz. 7 Soweit in dem zu versteuernden Einkommen nicht entnommene Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit (§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 EStG) i. S. d. § 34a Abs. 2 EStG enthalten sind, sind diese Gewinne nach § 34a Abs. 1 S. 1 EStG auf Antrag des Stpfl. ganz oder teilweise mit einem Steuersatz von 28,25 % (bis VZ 2027) zzgl. SolZ zu bes... mehr

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Unionsrechtswidrige Anwendu... / IV. Rückschlüsse auf eine Unionsrechtswidrigkeit nationaler Ergänzungstatbestände

Analogieschluss auf nationales Recht scheint geboten: Eine unmittelbare Übertragung der Entscheidungsbegründung auf die nationale Regelung des § 1 Abs. 3 GrEStG scheint vorliegend geboten[26], da sich der portugiesische Vereinigungstatbestand lediglich in der maßgeblichen Beteiligungshöhe zu unterscheiden vermag.[27] Die Beteiligungshöhe dürfte dabei aber bei näherer Betrach... mehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 3.9 Integration der PKV in die ELStAM

Gesetzestitel: Gesetz über den Zweitmarkt für notleidende Kredite und über Kreditdienstleistungsinstitute (Kreditzweitmarktgesetz) und Jahressteuergesetz 2022 Stand im Gesetzgebungsverfahren mehr

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BWA-Analyse als Frühwarnsys... / 2.2 Zeilen der BWA: Die wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kennzahlen

Nach der Spalteneinteilung soll nun die vertikale Einteilung der BWA betrachtet werden. Umsatzerlöse: Hier finden sich die betriebstypischen Umsätze aus Produkten und/oder Dienstleistungen des eigentlichen Betriebszwecks. Herkunft der Daten ist die Kontenklasse 4 (betriebliche Erträge) und gegebenenfalls die Kontenklasse 8 (SKR 04) oder 5/6 (SKR 03). Hinweis Summen- und Salden... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.3 Prüfung auf Fortführung

Rz. 40 Das HGB enthält keine ausdrückliche Pflicht zur Vornahme einer spezifischen Einschätzung der Fähigkeit des Unt zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter. Bereits aus dem Charakter als gesetzlich unterstellter Regelfall ist eine Prüfung auf Nichtbestehen der Fortführungsprämisse bzw. auf das Vorliegen entgegenstehender rechtlicher oder ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1.4 Exemplarische Einzelsachverhalte

Rz. 74 Bei der Bewertung von Lagerbeständen zum Abschlussstichtag können wenige Wochen später durchgeführte Abverkaufsaktionen wertaufhellend sein.[1] Rz. 75 Verfall von Marktpreisen für Rohstoffe oder Kursen von Wertpapieren nach dem Abschlussstichtag gelten grds. als wertbegründende Ereignisse. Eine Ausnahme kann nur vorliegen, wenn die Werte am Abschlussstichtag auf wenig ... mehr

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Fixkostenmanagement: So bek... / 4 Fixkostenmanagement

Nochmals zur Erinnerung: Fixkosten sind Kosten, die unabhängig von der Beschäftigung, also zum Beispiel der Ausbringung anfallen. Typische Fixkosten sind Gehälter im Verwaltungsbereich, Abschreibungen oder Mieten. Die besondere Problematik bei den Fixkosten entsteht durch folgende Faktoren: Fixkosten sind schwer abbaubar: Eine einmal gebaute Fabrikhalle kann nur schwer wieder... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im Steuerrecht

Rz. 175 § 5 Abs. 1 EStG schreibt für die steuerliche Gewinnermittlung den Ansatz des sich nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung ergebenden Vermögens in der Bilanz vor. Da nach § 60 Abs. 2 EStDV die aus dem Handelsrecht bzw. der ordnungsmäßigen Buchführung abgeleitete Bilanz die Grundlage der Besteuerung bildet und ggf. vorliegen... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4 Entgegenstehende Gegebenheiten

Rz. 42 Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Durchbrechung der Fortführungsprämisse (Rz. 40) vor oder ergibt sich eine solche ohne entsprechende Indizien, so ist eingehend zu prüfen, ob der Fortführung der Unternehmenstätigkeit tatsächliche (Rz. 43 f.) oder rechtliche (Rz. 46 f.) Gegebenheiten entgegenstehen und diese in der Gesamtschau der Fortführung entgegenstehen. Dies g... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4.1 Tatsächliche Gegebenheiten

Rz. 43 Unter tatsächlichen Gegebenheiten, die zur Aufgabe der Fortführungsprämisse führen, sind primär wirtschaftliche Umstände bzw. Probleme zu verstehen, die bereits eingetreten sind oder mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten werden und infolge ihrer schwerwiegenden Auswirkungen einem Fortbestehen des Unt entgegenstehen. Darüber hinaus können auch nicht-wirtschaftliche Ta... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.1.6 Einzelinvestitionen

Rz. 20 Nach dem Gesetzeswortlaut ist es nicht erforderlich, dass es sich um eine Beteiligung an einem Fonds handeln muss, vielmehr werden auch modellhafte Anlage- und Investitionstätigkeiten einzelner Stpfl. erfasst.[1] Erwirbt ein Einzelner eine Windkraftanlage, um sie zu betreiben, liegt eine Modellhaftigkeit nur vor, wenn die obigen Voraussetzungen erfüllt sind. Wird dahe... mehr

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Riester-Rente / 9.2.2 Wohnungswirtschaftliche Maßnahmen

Bis zum Beginn der Auszahlungsphase kann das geförderte Altersvorsorgevermögen für die Anschaffung und Herstellung[1] von selbst genutztem Wohneigentum (nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind mit zu berücksichtigen), die Tilgung eines vom Zulageberechtigten[2] aufgenommenen Darlehens[3], welches zur Finanzierung der Anschaffung oder Herstellung einer selbst g... mehr

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Riester-Rente / 3.1.4 Altersvorsorgeverträge in Form von Darlehensverträgen

Neben den "klassischen" Altersvorsorgesparverträgen können auch zertifizierte Altersvorsorgeverträge in Form von Darlehensverträgen abgeschlossen werden. Ebenfalls möglich sind Kombinationen aus Spar- und Darlehensverträgen. Dies bedeutet, dass auch Leistungen, die der Zulageberechtigte zur Tilgung eines Darlehens einsetzt, als Altersvorsorgebeiträge berücksichtigt werden kö... mehr

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Werbungskosten – Allgemeines / 2 Veranlassungsprinzip

Der Begriff "Werbungskosten" ist deckungsgleich mit dem Begriff "Betriebsausgaben" in § 4 Abs. 4 EStG.[1] Werbungskosten sind deshalb alle Aufwendungen, die durch die Erzielung von steuerpflichtigen Einnahmen veranlasst sind. Veranlassung i. d. S. liegt vor, wenn objektiv ein Zusammenhang mit der auf Einnahmenerzielung gerichteten Tätigkeit besteht und subjektiv die Aufwendun... mehr

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Riester-Rente / 9.2.3 Entnahmeumfang

Bis zum Beginn der Auszahlungsphase kann das geförderte Altersvorsorgevermögen vollständig für die Anschaffung oder Herstellung von selbst genutztem Wohneigentum oder zur Tilgung eines dafür aufgenommenen Darlehens, wenn das dafür entnommene Kapital mindestens 3.000 EUR beträgt, den Erwerb von Pflichtanteilen an einer eingetragenen Genossenschaft für eine selbst genutzte Genos... mehr

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Riester-Rente / 9.4.3 Doppelförderung und Zuschüsse

Die Regelungen zur Vermeidung einer Doppelförderung werden ebenfalls angepasst. Zuschüsse oder vergleichbare Zuwendungen, etwa in Form zinsverbilligter Darlehen, schließen die wohnungswirtschaftliche Verwendung nicht mehr insgesamt aus. Sie mindern vielmehr die berücksichtigungsfähigen Aufwendungen. Förderunschädlich bleibt die Verwendung daher, soweit nach Abzug solcher Vor... mehr

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Riester-Rente / 9.1 Überblick zu Wohn-Riester

Die Einbeziehung der selbst genutzten Wohnimmobilie in die Riester-Förderung wird umgangssprachlich als "Wohn-Riester" bezeichnet. So wird z. B. ermöglicht, dass die Tilgung eines für die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum aufgenommenen Darlehens wie ein Sparbeitrag steuerlich gefördert wird. Der Gesetzgeber stellt damit die sich aus dem – zumindest teilweise – mietfr... mehr

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Riester-Rente / 9.3 Tilgungsförderung

Neben den "klassischen" Altersvorsorgesparverträgen können auch zertifizierte Altersvorsorgeverträge abgeschlossen werden, die eine Darlehenskomponente enthalten, mit der die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum finanziert wird. Tilgungsleistungen zugunsten dieser Verträge werden genauso begünstigt wie Sparbeiträge. Voraussetzung ist allerdings, dass die Tilgungsleistun... mehr

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Riester-Rente / 9.4.5 Anzeige- und Verfahrensvereinfachungen nach §§ 92a, 92b EStG

Auch die Verfahrensregelungen werden neu geordnet. Bei Verwendung eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrags nach § 92a Abs. 1 EStG ist die Aufgabe der Selbstnutzung künftig grundsätzlich gegenüber der ZfA anzuzeigen. Damit wird die Anzeige an die Stelle gerichtet, die bereits die wohnungswirtschaftliche Verwendung geprüft hat. Für Zulageberechtigte wird das Verfahren übersichtli... mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Zinsersparnisse

Zinsersparnisse bei einem unverzinslichen oder zinsverbilligten Arbeitgeberdarlehen gehören nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn der Darlehensrestbetrag, ggf. zusammen mit weiteren Arbeitgeberkrediten, am Ende des Lohnzahlungszeitraums 2.600 EUR nicht übersteigt.[1] Erhält der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ein Darlehen, das 2.600 EUR übersteigt, ist der steuer... mehr

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Riester-Rente / 9.4.6 Vertrauensschutzregelung Wohn-Riester

Der Gesetzgeber hat auch im Bereich des Wohn-Riester eine Vertrauensschutzregelung aufgenommen.[1] Diese gilt unabhängig vom Datum des Vertragsabschlusses einheitlich für alle Vertragsgestaltungen. Die Regelung knüpft an den Zeitpunkt der Mittelverwendung für eine wohnungswirtschaftliche Verwendung an. Erfolgt vor dem 1.1.2028 die Verwendung des geförderten Altersvorsorgever... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 11.1.2 Betriebsausgaben

Rz. 106 Zu dem Begriff der Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) allgemein s. § 4 EStG Rz. 566ff. Beitragszahlungen an Vereinigungen sind abziehbar, wenn es sich um Berufsverbände handelt, die nach ihrer Satzung Ziele verfolgen, die geeignet sind, der Erhaltung und Fortentwicklung des Betriebs zu dienen.[1] Beiträge und sonstige Zahlungen des selbstständig tätigen Stpfl. an ein... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.2 Abgrenzung zu Einkünften aus Gewerbebetrieb

Rz. 15 Die Begriffsmerkmale der selbstständigen Arbeit stimmen im Wesentlichen mit denen der gewerblichen Betätigung überein (§ 15 EStG Rz. 24ff.). Eine Abgrenzung kann daher nur stufenweise in der Weise erfolgen, dass geprüft wird, ob die Tatbestandsmerkmale des § 15 Abs. 2 S. 1 EStG vorliegen und darüber hinaus die Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 EStG erfüllt sind.[1] Ist ... mehr

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Werbungskosten – Allgemeines / 1.1 Aufwendungen

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.[1] Unter Aufwendungen i. d. S. sind Vermögensabflüsse nicht nur in Geld, sondern auch in Geldeswert zu verstehen, die im Rahmen einer der gesetzlichen Einkunftsarten eintreten und eine Vermögensminderung bewirken.[2] Es muss sich um Aufwendungen handeln, die entstehen, um eine Einkunftsque... mehr

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Riester-Rente / 3.1.1 Allgemeines

Beiträge zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge werden nur dann begünstigt, wenn sie zugunsten eines zertifizierten Altersvorsorgevertrags geleistet werden. Welche Voraussetzungen ein solcher Vertrag erfüllen muss, ist im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) geregelt. Nach diesem Gesetz prüft das Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag des jeweiligen Anb... mehr

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Werbungskosten – Allgemeines / 8 Einschränkungen

Die Aufwendungen müssen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen gemacht werden. Es darf sich grundsätzlich nicht um Aufwendungen auf das Vermögen handeln. Aus dieser Sicht sind z. B. die durch den Abbruch eines Gebäudes verursachten Aufwendungen nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn das Gebäude abgebrochen wurde, um das Grundstück besser veräußern zu können. D... mehr

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Arbeitslohn-ABC / Darlehen

S. "Zinsersparnisse/-zuschüsse" und "Forderungsverzicht". mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Einkunftsarten / 4 Übersicht über die 7 Einkunftsarten

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, aus der Tierzucht usw. Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen, Gewinnanteile der Gesellschafter einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG), Einkünfte aus der Veräußerung eines Gewerbebetriebs o... mehr

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Progressionsvorbehalt bei d... / 9 Einnahmen, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen

Der Katalog der Nr. 1 in § 32b Abs. 1 EStG ist abschließend; dort nicht aufgeführte Leistungen unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt. Die nachfolgende Aufstellung enthält eine beispielhafte Aufzählung von steuerbefreiten Leistungen, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen: Arbeitslosengeld II; Aussperrungsunterstützungen; Betreuungsgeld; Ein-Euro-Jobs[1]; Einglieder... mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / Darlehen

Zu den Ausbildungskosten gehören auch Zinsen für ein Ausbildungsdarlehen, und zwar selbst dann, wenn sie nach Ablauf der Berufsausbildung gezahlt werden. Falls mit dem Darlehen weder die erstmalige Berufsausbildung noch ein Erststudium finanziert wurde, handelt es sich um Fortbildungskosten und ein unbeschränkter Werbungskostenabzug ist möglich. Tilgungsleistungen auf Darlehe... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.5 Beispiel zu § 8a Abs 3 KStG (in Anlehnung an JbFSt 2007/2008, 199 ff)

Tz. 178 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 a) Sachverhalt: Die M-AG hält 100 % der Anteile an der T1-GmbH, 74 % der Anteile an der T2-GmbH sowie 51 % der Anteile an der französischen F-Sarl. Sämtliche Gesellschaften sind in den Konzernabschluss einbezogen. 49 % der Anteile der F-Sarl werden von der französischen F-SA, und 26 % der Anteile an der T2-GmbH werden von der unbeschr stpfl... mehr

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Sachbezüge-ABC / Zinsersparnisse

Gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Darlehen zu einem marktüblichen Zinssatz, erlangt der Arbeitnehmer keinen lohnsteuerlich zu erfassenden Vorteil.[1] Die Finanzverwaltung[2] verfährt – falls die Darlehensgewährung nicht zur Produktpalette des Arbeitgebers gehört (hier gilt der Rabatt-Freibetrag von 1.080 EUR p. a.) – wie folgt: Bei Arbeitgeberdarlehen bemisst si... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abfluss von Ausgaben

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Der in § 11 Abs 2 EStG geregelte Abfluss von Ausgaben korrespondiert sachlich mit der Behandlung des Zuflusses von > Einnahmen nach § 11 Abs 1 EStG. Für Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit verweist § 11 Abs 1 Satz 4 EStG allerdings auf die besonderen Zuordnungsvorschriften in § 38a Abs 1 Sätze 2 und 3 EStG sowie § 40 Abs 3 Satz 2 EStG (> ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Verhältnis zum Europarecht

Tz. 31 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Zu berücksichtigen sind die Niederlassungsfreiheit des Art 49 AEUV (Art 43 EGV) sowie die Kap-Verkehrsfreiheit gem Art 63 AEUV (Art 56 EGV). In der Lit wird die Auff vertreten, die Zinsschranke verstoße gegen diese Grundfreiheiten (zum Bsp s Körner, Ubg 2011, 610, 616; s Homburg, FR 2007, 717, 723; s Musil/Volmering, DB 2008, 12, 15 ff; s Kn... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Fremdkapital/Kapitalforderung

Tz. 214 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Die Zinsschranke erfasst grds Aufwendungen und Erträge aus der Überlassung von Geldkap bzw gleichwertige Aufwendungen und Erträge. Der Bezug zu Geldkap kann aus der Ges-Begr (s BT-Drs 16/4841, 49) hergeleitet werden. Die FinVerw spricht von Zinsaufwendungen und Zinserträgen im engeren Sinne. Die Erweiterung des Zinsbegriffs mit dem KrZwMG 2... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Ausnahme für langfristige öffentliche Infrastrukturprojekte (§ 4h Abs 6 EStG)

Tz. 249a Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Zinsaufwendungen und Zinserträge werden gem § 4h Abs 6 EStG idFd KrZwMG 2023 ges aus dem Anwendungsbereich der Zinsschranke ausgenommen, wenn sie aus Darlehen resultieren, die der Finanzierung langfristiger öff Infrastrukturprojekte dienen, die aufgr allg Förderbedingungen vergeben werden. Es muss sich um Mittel handeln, die mittelbar oder... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.2.2 Vergleichsgröße 1: Vergütungen für Gesellschafterfremdkapital

Tz. 165 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 § 8a Abs 3 S 1 KStG ist nur für Zinsaufwendungen auf konzernexterne Gesellschafterfremdfinanzierungen anzuwenden (s Schr des BMF v 24.03.2025, BStBl I 2025, 683 Rn 96). Das sind Fremdfinanzierungen, die im vollkonsolidierten Konzernabschluss nach § 4h Abs 2 S 1 Buchst c EStG ausgewiesen sind und im Falle einer Finanzierung durch einen Dritt... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.7 Durchführung des Gewinnabführungsvertrags während seiner gesamten Geltungsdauer

Tz. 542 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 1 KStG knüpft die Anerkennung der stlichen Organschaft daran, dass der GAV während seiner gesamten Geltungsdauer auch tats vollzogen wird. Dazu gehört die Abführung des ganzen Gewinns der OG an den OT sowie umgekehrt der Verlustausgleich durch den OT. Ständige Verluste der OG stellen die Durchführung des GAV nicht in F... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.1 Zinsaufwendungen

Tz. 218 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Zinsaufwendungen definiert § 4h Abs 3 S 2 EStG idFd KrZwMG 2023 als Vergütungen für (die Überlassung von) FK, wirtsch gleichwertige Aufwendungen und so Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beschaffung von FK. Zusätzlich wird auf Art 2 Abs 1 ATAD verwiesen. Der statische Verweis zielt auf den Katalog von Regelbsp, die in jedem Fall von dem Z... mehr

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Sachbezüge-ABC / Weiterbildung im Betrieb

Aufwendungen hierfür sind i. d. R. kein steuerpflichtiger Sachbezug, da im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse durchgeführt; dies gilt unabhängig davon, wo die Weiterbildungsmaßnahme erfolgt.[1] Die Annahme eines ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesses setzt nicht voraus, dass der Arbeitgeber die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme zumindest teilweise auf die ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.6.4.3 Rückgriffsberechtigter Dritter

Tz. 116 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Die durch das URefG 2008 erfolgte Neufassung des § 8a KStG ist hinsichtlich der stlichen Sanktionierung von FK-Vergütungen an rückgriffsgesicherte Dritte schärfer als der bisherige § 8a KStG. Dritter ist nach wie vor jeder, der nicht wes beteiligter AE oder nahe stehende Pers ist (ebenso s Frotscher, in F/D, § 8a KStG Rn 202; s Stangl, in R... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.6.4.3 Aktienoptionsplan mit vorgeschaltetem Wandeldarlehen oder Wandelanleihe (Wandelschuldverschreibung)

Rz. 293 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Bei einem Wandeldarlehen gewährt der Darlehensgeber (hier: Arbeitnehmer) dem Darlehensnehmer (hier: Arbeitgeber) ein Darlehen, das mit einem Wandlungs- bzw. Umtauschrecht auf Aktien des Darlehensnehmers ausgestattet ist. Rz. 294 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Eine Wandelanleihe (Wandelschuldverschreibung) ist ein von einer Aktiengesellschaft (hi... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.6.2 Vergütungen für Gesellschafterfremdkapital

Tz. 102 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Die Rechtsfolge des § 8a KStG wird ausgelöst, wenn ein bestimmter Teil der Vergütungen für FK iHv 10 % der Nettozinsaufwendungen an den wes beteiligten AE, eine diesem nahe stehende Pers oder einen rückgriffberechtigten Dritten fließt. Für die in § 8a Abs 2 KStG aF und § 8a Abs 3 KStG vorgeschriebene 10 %-Prüfberechnung sind nach dem Ges-Wo... mehr