Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.2 Forderungsverzicht mit Besserungsschein

6.4.4.2.1 Steuerliche Behandlung des Verzichts Tz. 1129 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Vereinbarung, dass die Forderung bei Eintritt der im Besserungsschein genannten Bedingungen wieder auflebt, berührt deren Ausbuchung im Verzichtszeitpunkt nicht; s Urt des BFH v 30.05.1990 (BStBl II 1991, 588) und s Schr des BMF v 02.12.2003 (BStBl I 2003, 648). Auf der Ebene der Gesellscha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.4.1 Grundsatz

Tz. 42 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach den obigen Grundsätzen sind Nutzungsvorteile nicht einlagefähig, da sie weder zu einer Erhöhung eines Postens der Aktivseite der Bil noch zum Wegfall eines Passivpostens führen. Dies gilt insbes für folgende Sachverhalte (s H 8.9 "Nutzungsvorteile" KStH 2022): Eine ganz oder tw unentgeltliche Dienstleistung (s Urt des BFH v 14.03.1989, B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.1 Grundsätze

Tz. 45 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach Auff der FinVerw gilt Folgendes: In § 55 Abs 1 Nr 1 AO wird die Mittelverwendung der Kö vorgeschrieben. Sie ist danach nur für die satzungsmäßigen Zwecke zulässig; s AEAO Nr 3 zu § 55 Abs 1 Nr 1; § 58 AO lässt hiervon jedoch Ausnahmen zu. Zum Nachw der entspr Mittelverwendung durch eine sog Mittelverwendungsrechnung s Thiel (DB 1992, 1900...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.4.3 Gestaltungsmöglichkeiten durch die Verneinung einer verdeckten Einlage

Tz. 46 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Verneinung einer verdeckten Einlage bei Nutzungsvorteilen ermöglicht Gewinnverlagerungen in Unternehmensgr und Konzernen. Der BFH hält solche Verlagerungen für zulässig; ein Gestaltungsmissbrauch iSv § 42 AO wird darin regelmäßig nicht gesehen (s Urt des BFH v 17.10.2001, BFH/NV 2002, 240). Der Vorteil aus einer verbilligten Nutzungsüberl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.2 Vereinbarung von Sicherheiten

6.2.1.2.1 Allgemeines Tz. 1054 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Für die Anerkennung einer Darlehensvereinbarung hat vor allem auch die Frage der Gestellung von Sicherheiten entscheidende Bedeutung. Die durch den Ausfall einer Darlehensforderung eingetretene Vermögensminderung findet ihre Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis, wenn es die Kap-Ges unterlassen hatte, rechtzeitig – al...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.2.2 Sonderfälle

6.2.1.2.2.1 Darlehen an nahe stehende Personen Tz. 1055 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Eine vGA kann auch darin erblickt werden, dass eine Kap-Ges an eine nahe stehende Pers des Gesellschafters ein Darlehen gewährt. Dabei kann es sich sowohl um natürliche als auch um jur Pers handeln. Dazu s Urt des BFH v 31.07.1974 (BStBl II 1975, 48). Im Urt-Fall hatte eine GmbH an die Kap-Ges d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.4 Verbot von Zuwendungen an Mitglieder (§ 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO)

Tz. 60 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Aus § 55 Abs 1 Nr 1 S 1 AO folgt unmittelbar die in S 2 vorgenommene Festlegung, dass die Mitglieder zum einen keine Gewinnanteile, zum anderen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Kö erhalten dürfen. GA (auch vGA, s Urt des BFH v 30.03.1989, BStBl II 1989, 489 und v 12.03.2020, BStBl II 2021, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.11.1 Einbringung eines (gesamten) Betriebs gewerblicher Art in eine Kapitalgesellschaft (Einbringung nach dem Sechsten Teil des UmwStG):

Tz. 336 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Hierbei geht es zB um folgenden Sachverhalt: Eine jur Pers d öff Rechts unterhält einen BgA, den sie nach § 20 UmwStG gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten zu Bw in eine Kap-Ges einbringt. Die von dem BgA in den Vorjahren erwirtschafteten Gewinne wurden in (zulässige) Rücklagen eingestellt. Neben den GmbH-Anteilen wird der einbringenden ju...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.5 Rückausnahme zu § 8b Abs 1 S 2 KStG bei verdeckten Gewinnausschüttungen in sog Dreiecksfällen (§ 8b Abs 1 S 5 KStG)

Tz. 128 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach der in § 8b Abs 1 S 5 KStG geregelten Rückausnahme ist die StFreiheit nach § 8b Abs 1 S 1 KStG bei einer vGA doch zu gewähren, soweit diese das Einkommen einer dem AE nahestehenden Person erhöht hat und bei der nahestehenden Person § 32a KStG nicht anzuwenden ist. Mit der Rückausnahme soll eine sonst wegen § 8b Abs 1 S 2 KStG drohende D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.7 Steuerfreiheit eines späteren Wertaufholungsgewinns (§ 8b Abs 3 S 9 KStG)

Tz. 266 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach § 8b Abs 3 S 9 (vor der Änderung durch das KöMoG: S 8) KStG ist ein später entstehender Wertaufholungsgewinn auf die (Rückgriffs-)Forderung gegen die Kö insoweit stfrei, als die vorangegangene Gewinnminderung nach § 8b Abs 3 S 3 KStG stlich nicht anerkannt worden ist. Dabei geht der Ges-Geber offensichtlich davon aus, dass unter die Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.6.2 Einzelfälle verdeckten Gewinnausschüttungen bei Betrieben gewerblicher Art

Tz. 236 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 VGA des BgA an seine Träger-Kö kommen hauptsächlich in folgenden Ausgestaltungen vor (hierzu ebenso s § 8 Abs 3 KStG Anh "Betrieb gewerblicher Art" und s § 8 Abs 3 KStG Anh "Sparkassen"): Leistungen des BgA an die Träger-Kö, für die kein im Geschäftsverkehr übliches Entgelt verlangt wird, zB für die Überlassung von Hebedaten von dem Wasservers...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Stille Beteiligung von Familienangehörigen

a) Zivilrechtliche Voraussetzungen Rn. 493 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Grds sind die bürgerlich-rechtlichen Gestaltungen einer stillen Beteiligung auch der Besteuerung zugrunde zu legen, da der Interessengegensatz der Vertragsparteien idR eine Ausgewogenheit von Beiträgen und Rechten gewährleistet. Bei Verträgen mit nahen Angehörigen kann jedoch aufgrund einer Interessengleich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aba) Zivilrechtliche Aspekte und wirtschaftliche Motive

Rn. 51 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Zivilrecht Die atypisch stille Gesellschaft ist eine Erscheinungsform der stillen Gesellschaft, bei der unter Ausschöpfung des dispositiven Charakters der §§ 230ff HGB von der typischen gesetzlichen Struktur der stillen Gesellschaft durch eine Mischung aus Schuldrecht und Gesellschaftsrecht ausweitend abgewichen wird, indem vereinbart wird, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Angemessenheit der Gewinnverteilung

ba) Schenkung der Einlage Rn. 497 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Die Gewinnbeteiligung wird steuerlich nur in der Höhe zugrunde gelegt, wie sie wirtschaftlich angemessen ist. Hinsichtlich der Angemessenheit der Gewinnbeteiligung einer durch Schenkung erworbenen Einlage s § 15 Rn 109–111 (Bitz). Rn. 498 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 vorläufig frei bb) Einlage aus eigenen Mitteln Rn. 49...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2 Tatsächliche Durchführung der Darlehensvereinbarung

6.2.2.1 Allgemeines Tz. 1062 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Auch für die Anerkennung von Darlehensverhältnissen kommt bei Vertragsverhältnissen mit beherrschenden Gesellschaftern der tats Durchführung entscheidende Bedeutung zu (allg dazu s § 8 Abs 3 Teil C Tz 279ff). So ist insbes auf die pünktliche Entrichtung der Zinsen durch den Darlehensnehmer zu achten. Ebenso wichtig ist di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.2 Späterer Darlehensverzicht

Tz. 1063 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Verzichtet die GmbH zu einem späteren Zeitpunkt auf die Darlehensrückzahlung, führt dies in aller Regel unweigerlich zu einer vGA. Gegenüber einem fremden Darlehensnehmer würde die Gesellschaft keinen Forderungserlass aussprechen; s Urt des FG München v 13.03.2017 (EFG 2017, 1815; NZB beim BFH unter I B 43/17 anhängig). Eine Ausnahme kann ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verlustverrechnungsbeschränkungen des § 20 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG

ba) Sinngemäße Anwendung des § 15 Abs 4 S 6–8 EStG Rn. 527 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Die sinngemäße Anwendung von § 15 Abs 4 S 6–8 EStG durch § 20 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG betrifft die Beschränkung des Verlustabzugs, sofern einer KapGes als stiller Gesellschafter Verluste aus der Beteiligung zugerechnet werden. Eingeführt ab 2003 (S 6) und ergänzt ab 2004 (S 6–8) nach Abschaffung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.8.2 Verhältnis zur Besteuerung beim Gesellschafter

Tz. 169 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Während in der Zeit vor der KSt-Reform 1977 idR noch nicht strikt zwischen der Erfassung von vGA bei der Einkommensermittlung (s § 8 KStG) und dem Abfluss der Vorteilszuwendung (Einkommensverwendung) unterschieden wurde (im Einzelnen s Urt des BFH v 09.08.1989, BStBl II 1990, 237), führten die Regelungen zum KSt-Anrechnungsverfahren (s §§ 27...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Wegen fehlender Unternehmerinitiative und fehlenden Unternehmerrisikos

Rn. 27 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Beispiel 1 (BFH BFH/NV 1990, 92): Einziger persönlich haftender Gesellschafter einer KG war Vater V. Einzige Kommanditistin seine Schwester S mit einer Kommanditeinlage von DM 40 000 und einem Gewinnanteil von 1/7. Mit Änderung des Gesellschaftsvertrages wurden die Ehefrau des V, die Mutter M und deren vier gemeinsamen minderjährigen Kinder ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.5.1 Rechtslage vor dem SEStEG

Tz. 62 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Das Urt des BFH v 30.05.1990 (BStBl II 1991, 588) setzt sich mit der stlichen Behandlung der Zahlungen einer GmbH an ihren Alleingesellschafter auseinander, mit der diese ein Besserungsversprechen einlöste, das sie in einem früheren Jahr gegeben hatte (dazu auch s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1130). In dem betreffenden Vorjahr hatte der Alleinge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3 Angemessenheit der Verzinsung

6.2.3.1 Zinsverzicht Tz. 1065 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter würde an einen fremden Dritten idR keine Darlehen zinslos überlassen. Ein Zinsverzicht bei Darlehen einer Kap-Ges an ihren Gesellschafter führt deshalb regelmäßig zu einer durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten verhinderten Vermögensmehrung, die auch Auswirkung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Stille Beteiligung

Schrifttum: Worgulla, Stille Gesellschaft, partiarische Darlehen und Unterbeteiligungen, NWB 2010, 3182; Czisz/Kranc, Die Besteuerung von Einkünften aus typisch stillen Gesellschaften unter der AbgSt, DStR 2010, 2226; Korn, Der stille Gesellschafter in Handels- und Steuerbilanz, SteuK 2011, 428; Droscha/Holle, Zinsabzug aus typisch stillen Beteiligungen, FR 2019, 6. Rn. 475 Stand...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Beteiligte oder durch die Satzung, das Stiftungsgeschäft oder die sonstige Verfassung begünstigte Personen

Rn. 61 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Im Rahmen der hypothetischen persönlichen Entlastungsberechtigung erfasst § 50d Abs 3 S 1 Nr 1 EStG Personen, die an ihr (dh an der Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse) beteiligt oder durch die Satzung, das Stiftungsgeschäft oder sonstige Verfassung begünstigt sind. Wie bereits bei den Altregelungen ist die erforderliche Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Wassermeyer, Einige grundsätzliche Überlegungen zur vGA, DB 1987, 1113; Eppler, Die Beweislast (Feststellungslast) bei der vGA, DStR 1988, 339; Borst, Ertragsteuerliche Folgen von Vereinbarungen zwischen der Kap-Ges und deren Gesellschaftern, BB 1989, 38; Wassermeyer, 20 Jahre BFH-Rspr zu Grundsatzfragen der vGA, FR 1989, 218; Wassermeyer, Zur neuen Definition der vGA, GmbHR 198...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Der "Steuerwert" (tax base) als Ausgangsgröße

Tz. 44 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Anders als die Vorgängerrichtlinie IAS 12 (reformatted 1994) und die früheren handelsrechtlichen Regelungen (§§ 274, 306 HGB (aF)) bezieht sich IAS 12 auf das bilanzorientierte Abgrenzungskonzept latenter Steuern. Damit kommt nach der gültigen Fassung von IAS 12 auch grundsätzlich nur die (bilanzorientierte) Liability-Methode zur Anwendung. E...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Endgültige wirtschaftliche Belastung

Tz. 6 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Unter Zuwendungen i. S. d. § 10b Abs. 1 Satz 2 EStG (Anhang 10) sind alle Wertabgaben zu verstehen, die aus dem geldwerten Vermögen des Spenders zur Förderung des begünstigten Zwecks abfließen und bei dem Spender zu einer endgültigen wirtschaftlichen Belastung führen. Eine Ausgabe ist in dem Zeitpunkt abgeflossen, in dem der Steuerpflichtige d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.8 Auswirkungen eines Rangrücktritts auf das Einlagekto

Tz. 68a Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Der BFH hat mit Urt v 10.08.2016 (BFH/NV 2017, 155) und v 15.04.2015 (BStBl II 2015, 769) entschieden, dass ein Rangrücktritt durch einen AE für ein der Kö gewährtes Darlehen unter bestimmten Voraussetzungen dazu führt, dass die Schuldnerin nach § 5 Abs 2a EStG die entspr Verbindlichkeit nicht mehr passivieren darf (dazu auch s Urt des BGH ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Erhöhung des steuerlichen Einlagekto

Tz. 35 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Das stliche Einlagekto erhöht sich insbes um die (von den AE) nicht in das Nenn-Kap geleisteten, auch um die verdeckten Einlagen. Verdeckte Einlagen erhöhen das Einlagekto unabhängig davon, ob sie nach § 8 Abs 3 S 3 KStG bei der Einkommensermittlung abgezogen werden oder ausnahmsweise nach § 8 Abs 3 S 4 KStG einkommenswirksam sind (dazu s Tz ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.2 Darlehensforderung wird erst später wertlos

Tz. 1098 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Erfolgt die Darlehensgewährung an den Gesellschafter zwar ohne Sicherheiten, ist die Forderung aber zunächst noch werthaltig, kommt eine Ausbuchung der Forderung im Jahr der Darlehensgewährung an den Gesellschafter nicht in Betracht. Somit besteht in diesem Jahr auch kein Ansatzpunkt für eine (außerbilanzielle) Korrektur nach § 8 Abs 3 S 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Woerner, vGA zwischen SchwGes – Zufluss bei der MG, BB 1987, 665; Wassermeyer, Aktuelle Streitfragen zur grenzüberschreitenden vGA und zur verdeckten Einlage, in StR und st-orientierte Gestaltungen im Konzern, DK 1998, 363; Schmitz, vGA im Konzern und systemgerechte Besteuerung nach der UnternehmenSt-Reform, DB 2001, 1166; Herlinghaus, vGA im Organschaftskonzern, insbes bei Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Tatsächliche Durchführung

Tz. 279 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine vGA ist anzunehmen, wenn eine an sich klare und von vornherein mit dem beherrschenden Gesellschafter abgeschlossene Vereinbarung tats nicht durchgeführt wird. Dieser Grundsatz gilt jedoch nur dann, wenn das Fehlen der tats Durchführung – was die Regel sein wird – darauf schließen lässt, dass die von vornherein abgeschlossene Vereinbarun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.3 Auswirkung auf die Anschaffungskosten der Beteiligung beim Gesellschafter

Tz. 159 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 8 Abs 3 S 4 KStG schließt nicht aus, dass sich – trotz der (zunächst) einkommensmindernden Berücksichtigung – aufgr des Vorgangs die AK des Gesellschafters erhöhen. Dies ist die objektiv richtige Rechtsfolge aus der verdeckten Einlage. Unrichtig war demgegenüber (zumindest im Regelfall und wenn es sich bei dem Gesellschafter um einen St-I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abb) Anlässe zur Erstellung von Ergänzungsbilanzen

Rn. 64a Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Zur Erstellung besonderer (Wert)-Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter zur StB der PersGes kommt es in folgenden Fällen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Worgulla, Stille Gesellschaft, partiarische Darlehen und Unterbeteiligungen, NWB 2010, 3182; Czisz/Kranc, Die Besteuerung von Einkünften aus typisch stillen Gesellschaften unter der AbgSt, DStR 2010, 2226; Korn, Der stille Gesellschafter in Handels- und Steuerbilanz, SteuK 2011, 428; Droscha/Holle, Zinsabzug aus typisch stillen Beteiligungen, FR 2019, 6. Rn. 475 Stand: EL 189 – ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Steuerrecht

Rn. 116a Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die Ausgestaltung als Mischform zwischen PersGes und KapGes führt dazu, dass die KGaA wegen ihrer zivilrechtlichen Einordnung als juristische Person steuerlich nach § 1 Abs 1 Nr 1 KStG in vollem Umfang als solche kstpfl ist, ebenso nach § 2 Abs 2 S 1 GewStG als solche gewstpfl. Der/die persönlich haftenden Gesellschafter (phG) sind (s BFH ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Verlustbeteiligung des typisch stillen Gesellschafters

Schrifttum: Kempermann, Verlustanteile des stillen Gesellschafters, FR 2008, 323; Wacker, Stille Beteiligung und Verlustverwertungsbeschränkungen gem § 15 Abs 4 S 6 ff EStG, DB 2012, 1403; Gosch, Abzugsbeschränkung für Verluste aus stillen Beteiligungen an KapGes, HFR 2012, 861; Peters, Abzugsbeschränkungen für Verluste aus (typisch) stillen Beteiligungen an KapGes, FR 2012, 718...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die Anerkennung der Entstehung eines negativen Kapitalkontos durch Verlustzurechnung ist unabhängig von der ggf nur beschränkt zulässigen Verlustverrechnung nach § 15a EStG

Schrifttum: Statt vieler Raupach (Hrsg), Das negative Kapitalkonto des Kommanditisten, 1978; Bordewin, Steuerliche Anerkennung des negativen Kapitalkontos, BB 1978, 441; Schulze-Osterloh, Bemerkungen zur Diskussion um das negative Kapitalkonto eines Kommanditisten, FR 1979, 247; Thiel, Das negative Kapitalkonto des Kommanditisten im Steuerrecht – ein Vorschlag de lege ferenda, D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 525 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Gem §§ 231, 232 HGB nimmt der stille Gesellschafter am Verlust der Gesellschaft teil, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist. Bei einem partiarischen Darlehen kann es nicht zu einer Verlustbeteiligung kommen, da nach dem Charakter eines Darlehensvertrages der Darlehensnehmer ein festes Entgelt schuldet und somit eine V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.2 Finanzunternehmen

Tz. 370 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Finanzunternehmen sind nach § 1 Abs 3 KWG Unternehmen, die keine Institute, keine Kap-Verwaltungsgesellschaften oder extern verwaltete Investmentgesellschaften sind und deren Haupttätigkeit darin besteht, Beteiligungen zu erwerben und zu halten, Geldforderungen entgeltlich zu erwerben, Leasingverträge abzuschließen, mit Finanzinstrumenten für e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8 Sonderproblem: Zinsen auf verdeckte Gewinnausschüttungen als weitere verdeckte Gewinnausschüttung?

Tz. 1102 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die über einen Bankkredit finanzierte vGA führt nicht zu einer weiteren vGA iSv § 8 Abs 3 S 2 KStG. Zwar ist auch die zu hohe Fremdfinanzierung im Gesellschaftsverhältnis veranlasst. Hätte die Kap-Ges nämlich nur den angemessenen Preis für ein von ihrem AE erworbenes WG vereinbart, müsste sie auch nur diesen niedrigeren Betrag finanzieren....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schulze zur Wiesche, DB 1988, 1466; Ley, Die bilanzielle Behandlung des KSt- und KapSt-Anrechnungsanspruchs bei beteiligten PersGes, KÖSDI 1992, 9123; Groh, Übergang von Gesellschaftsvermögen auf die Gesellschafter mittels Steueranrechnung, BB 1996, 631; Jorde, Dividendenerträge in Rechnungslegung und Gesellschaftsvertrag von PersGes, DB 1996, 233; Ley, Buchführungspraxis: Umset...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.7.7.2 Sicherungsübereignung

Rz. 137 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Sicherungsgeber führt mit der Übereignung beweglicher Gegenstände zu Sicherungszwecken unter Begründung eines Besitzmittlungsverhältnisses (§ 930 BGB) noch keine umsatzsteuerliche Lieferung an den Sicherungsnehmer aus. Zur Lieferung wird der Übereignungsvorgang erst mit der Verwertung des Sicherungsguts, gleichgültig, ob der Sicherungsne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2026, Die Kontroverse... / VI. Kritik versus Zustimmung

Die Konstellationen, in denen § 1365 BGB eine Rolle spielt, sind jedenfalls vielfältig, der Anwendungsbereich der Norm ist groß. Er muss noch weitergezogen werden, sagen Teile des Schrifttums. Er muss durch Eliminierung der Norm bis auf Null reduziert werden, wird aus den Reihen der Notare geäußert. Der Ruf nach Abschaffung der Norm gründet auf praktischen Erwägungen und steh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. § 15a Abs 5 Nr 4 EStG: Unternehmer mit haftungslosen Verbindlichkeiten

Rn. 47 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Mit dieser Vorschrift wurde kein zusätzlicher Geltungsbereich für die Anwendbarkeit von § 15a EStG geschaffen, weil haftungslose Darlehen, die nur aus künftigen Verwertungserlösen oder Gewinnen zu tilgen sind (sog non recourse loans; zB bei Besserungsschein), ohnehin nicht passivierungsfähig sind (§ 5 Abs 2a EStG idF StBereinG 1999; s BFH BS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.2 Formvorschriften und Beweislast

Tz. 1041 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Für den Abschluss von Darlehensverträgen bestehen grds keine besonderen Formvorschriften. Aus Nachweisgründen ist jedoch in der Praxis unbedingt der Abschluss schriftlicher Verträge zu empfehlen. Dies gilt auch bei Verrechnungskonten, die für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs zwischen Gesellschaft und Gesellschafter geführt werden. Die ob...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Nichtselbstständige Arbeit

Rn. 1581 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Das Verhältnis zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ist nicht geregelt, so dass die Abgrenzung aus der Wesensart der Einkunftsart zu treffen ist. Demzufolge ist allgemein zu prüfen, ob die Einnahmen durch das Arbeitsverhältnis oder durch Kapitalüberlassung veranlasst sind. Eine Umqualifizierung von Ansprüchen aus dem Arbeitsver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.7 Vorteilsausgleich

Tz. 1070 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Ein Abweichen von marktüblichen Zinssätzen kommt dann in Betracht, wenn die Gesellschaft selbst ein erhebliches Interesse an der Darlehensgewährung hat. Bei bestimmten Sachverhaltsgestaltungen ist denkbar, dass auch ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einem Darlehensnehmer Zinsbedingungen unter dem marktüblichen Niveau eing...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsfolgen

Rn. 1541 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Verluste nach § 20 Abs 6 S 6 EStG aF (bis VZ 2023) können lediglich iHv EUR 20 000 berücksichtigt werden. Dabei zeigen sich die Auswirkungen der Beschränkung insb in der Dauer der Verlustnutzung. Sollte zB ein privates Darlehen iHv EUR 1 Mio ausfallen, wäre erst nach einem Zeitraum von 50 Jahren eine Verrechnung aller Verluste zu errei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.2.3.2 "Zulässige Rücklagen" eines Regiebetriebs

Tz. 307a Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Der BFH hat mit Urt v 30.01.2018 (BStBl II 2019, 101 und BStBl II 2019, 96) entschieden, dass die Bildung einer Rücklage iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG auch im Falle eines Regiebetriebs zulässig ist; damit wurde die insoweit bestehende Rechtsunsicherheit (s Tz 305a) geklärt. Der BFH hat in diesen Urt die in Tz 305a dargestellte Verw-Au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Wertpapierdarlehen

Rn. 71 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Beim Wertpapierdarlehen werden übertragbare Wertpapiere mit der Verpflichtung übereignet, dass am Ende der Laufzeit vom Darlehensnehmer Papiere gleicher Art, Güte und Menge zurückzugegeben sind (zivilrechtliches Sachdarlehen, § 607 BGB), auch s den früheren § 54 InvG (außer Kraft). Der Darlehensnehmer wird zeitweise Inhaber der darlehensweis...mehr