Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Probleme des Verzichts auf ... / c) Verfehlte sog. "Bagatellgrenze"

Ungewollte Nachteile: Es zeigte sich bereits sehr schnell, dass § 9 Abs. 2 UStG zu ungewollten umsatzsteuerlichen Nachteilen führen konnte. Der unglückliche Wortlaut, der eine Ausschließlichkeit der Nutzung forderte, bedeutete und bedeutet, dass bereits ein einziger vorsteuerschädlicher Umsatz die Option unmöglich gemacht hätte. Wenn beispielsweise ein Juwelier einen einzige...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.2 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell negative Fallgestaltungen

Rz. 76a Besuchsfahrten zum Ehegatten oder Lebenspartner Anders nicht gedeckte und nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines Ehepartners im Ausland können nach Auffassung des BSG (Urteil v. 28.11.2018, B 14 AS 47/17) in Sondersituationen einen Härtefallmehrbedarf begründen. Das trifft auch auf Sondersituationen für nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines nich...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.1 Bedarfsdeckung

Rz. 45 § 20 bestimmt die Höhe der Leistung für den Regelbedarf des bedarfsorientierten Bürgergeldes für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Definiert wird die Leistung für den Regelbedarf, die den Normalbedarf abdecken soll, der zur Sicherung des Lebensunterhaltes erforderlich ist. Der notwendige Lebensunterhalt unterliegt vollständiger gerichtlicher Kontrolle. Dementspreche...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und wurde seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurden die Regelbedarfe zum 1.1.2026 durch die Verordnung zur Bestimmung der für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a un...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und wurde seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurden durch das Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze v. ...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.1 Hinweise des BVerfG

Rz. 49 Die Grundsicherung für Arbeitsuchende muss nach der Rechtsprechung des BVerfG auch einen unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums decken. Eine entsprechende Anspruchsgrundlage (§ 21 Abs. 6) ist für den Bedarf erforderlich, der nicht schon vom bestehenden Leistungsspektrum abgedeckt wir...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.4 Persönlicher Schulbedarf (Abs. 3)

Rz. 58 Die Leistungen zur Deckung des persönlichen Schulbedarfes entsprechen dem sog. Schulbedarfspaket nach § 24a in der bis zum 31.12.2010 gültigen Fassung. Allerdings ist die Leistung nach Abs. 3 anders als die Vorgängerregelung nach § 24a bedarfserhöhend ausgestaltet. Die Leistung wird also nur bei Bedarf gewährt, wenn der Leistungsberechtigte hilfebedürftig ist. Die Lei...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.1 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell positive Fallgestaltungen

Rz. 65 Wahrnehmung des Umgangsrechts Die Wahrnehmung des Umgangsrechts eines geschiedenen oder (dauernd) getrennt lebenden Elternteils kann regelmäßige Fahrt-, Verpflegungs- und/oder Übernachtungskosten zur Folge haben, die nicht i. S. v. Abs. 6 zu vermeiden oder aus anderen Mitteln zu bestreiten sind. Können diese nicht aus der Leistung für den Regelbedarf, etwa vorhandenem ...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2011 durch Neufassung des Zweiten Abschnittes des Dritten Kapitels neu in das SGB II eingefügt worden. Sie wurde seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurden durch das Gesetz zur zielgenaue...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.1 Mehrbedarf

Rz. 20 Die Vorschrift regelt Leistungen für Mehrbedarfe, die nach Auffassung des Gesetzgebers erforderlich sind, weil sie von der Leistung für den Regelbedarf nicht oder nicht vollständig gedeckt werden. Im Ergebnis ist es für den Anwender des Gesetzes irrelevant, ob die Bedarfe nicht oder teilweise durch die Leistung für den Regelbedarf abgegolten sind, weil der Gesetzgeber...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.5 Schülerbeförderung (Abs. 4)

Rz. 69 Die Berücksichtigung von Bedarfen zur Schülerbeförderung bei Einführung des Bildungspaketes sind erst im Rahmen der Ausschussberatungen aufgrund eines Änderungsantrages dem Bundestag zum Beschluss vorgeschlagen worden. Bis dahin war davon ausgegangen worden, dass etwa bestehende Notwendigkeiten zur Schülerbeförderung aus der (früher so genannten) Regelleistung bestrit...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.1 Gesetzliche Ausgangslage

Rz. 66 Die bis zur Mietrechtsreform maßgeblichen Vorschriften der §§ 2 und 3 MHG sahen vor, dass bei Mieterhöhungen Kürzungsbeträge zu berücksichtigen seien. Gemeint waren damit dem Vermieter zugeflossene verbilligte oder zinslose Darlehen aus öffentlichen Haushalten, aber auch Mieterdarlehen, Mietvorauszahlungen oder von einem Dritten für den Mieter erbrachte Leistungen. Fü...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.7 Aufwendungen zur Anschaffung oder Ausleihe von Schulbüchern (Abs. 6a)

Rz. 87 Mit Wirkung zum 1.1.2021 wurde Abs. 6a in das SGB II eingefügt. Nach dieser Vorschrift sind Aufwendungen zur Anschaffung oder Ausleihe von Schulbüchern oder gleichstehenden Arbeitsheften als Mehrbedarf anzuerkennen, wenn und soweit sie als für Schüler aufgrund der jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen oder schulischen Vorgaben entstehen. Dieser gesetzgeberischen En...mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.3 Verhältnis zu Leistungen anderer Träger

Rz. 32 Die Vorschrift regelt das Verhältnis der Leistungen der Integrationsämter zu den Leistungen der in § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 genannten Rehabilitationsträger. Gegenüber diesen sind die Leistungen der Integrationsämter, wie schon in § 160 Abs. 5 und auch in § 18 SchwbAV bestimmt, nachrangig (vgl. z. B. VG Augsburg, Urteil v. 25.5.2010, Au 3 E 10.653; VG Bayreuth, Urteil v....mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.2 Umsetzung der Härtefallregelung im SGB II

Rz. 57 Die Umsetzung der Härtefallregelung als Mehrbedarfsleistung in § 21 war nicht zwingend. Insoweit war lediglich zu erwarten, dass sich die Politik nicht für die Ansiedlung einer Vorschrift in § 23 entscheiden würde, da dort einmalige und nicht laufende Bedarfe geregelt werden. In der politischen Diskussion ist kritisiert worden, dass die gesetzliche Regelung überstürzt...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.2.2 § 558

Rz. 68 Wer ist zur Drittmittelanrechnung verpflichtet? Bezieht sich die Anrechnungspflicht auch auf den Wohnungserwerber? Besteht die Anrechnungspflicht nur im laufenden Mietverhältnis oder gilt sie auch bei Vertragsschluss über eine schon modernisierte Wohnung? Sind die Drittmittel einmal, unbegrenzt bei jeder Mieterhöhung oder nur in dem durch den Fördervertrag vorgegebenen Z...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.3.1 Vorausgegangene Rechtsentwicklung

Rz. 197 Der unter Rz. 72 ff. dargestellten Ermittlung der neuen Regelsätze bzw. Regelbedarfe ging folgende frühere Rechtsprechung voraus: Nach der Rechtsprechung des BSG konnte nicht festgestellt werden, dass die Höhe der Regelleistung nach Abs. 2 höherrangigem Recht widersprach (BSG, Urteil v. 23.11.2006, B 11b AS 1/06 R, bestätigt durch Urteil v. 16.5.2007, B 11b AS 27/06 R...mehr

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Sauer, SGB II § 23 Besonder... / 2.2 Leistungen

Rz. 12 Das Bürgergeld umfasst als Leistungen nach § 19 Abs. 1 Satz 3 Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs entsprechend den festgelegten Regelbedarfsstufen nach Nr. 1 als Kernleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts, Leistungen für Mehrbedarfe, z. B. bei Schwangerschaft, Behinderung oder Alleinerziehung sowie für Bedarfe in atypischen Bedarfslagen (§ 21) und Leistungen zur...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4 Individueller Steuersatz, Darlehen an Angehörige, stille Gesellschaften, partiarische Darlehen → Anlage KAP Zeilen 27–34

Für die Kapitalerträge, die nicht dem Abgeltungsteuersatz von 25 % unterliegen, sondern mit dem persönlichen (tariflichen) Steuersatz, eventuell unter Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens, versteuert werden müssen, sind die Zeilen 27–34 vorgesehen. Ausgaben i. Z. m. derartigen Erträgen können Sie als Werbungskosten geltend machen, wenn diese den Sparer-Pauschbetrag ü...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.3 Finanzierungskosten

Schuldzinsen und andere Finanzierungskosten → Zeilen 46–51 Schuldzinsen und andere Geldbeschaffungskosten sind als WK bei den Einkünften aus V+V abziehbar, soweit sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Grund und Boden oder dem Gebäude stehen und der Erzielung von Einnahmen dienen. Sie können bereits WK sein, bevor die V+V begonnen hat (vorweggenommene Werbungskosten). Vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.17 Schuldzinsen → Zeilen 55 und 56

Überblick Die Schuldzinsen können u. U. nur eingeschränkt abzugsfähig sein. Tragen Sie in Zeile 55 zunächst die Schuldzinsen für gesondert aufgenommene Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens ein (z. B. Betriebsgebäude, Pkw, Maschinen etc.). Diese sind in jedem Fall und in vollem Umfang abzugsfähig. Schuldzi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 1 Allgemein

Für die Erklärung von Kapitaleinkünften gibt es 3 Vordrucke Die Anlage KAP Die Anlage KAP-BET Die Anlage KAP-INV Hinweis Die Anlage KAP gilt nur für Kapitalerträge, die nicht zu einer der anderen Einkunftsart (Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit oder aus Vermietung und Verpachtung) gehören. Diese Kapitalerträge sind im Rahmen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 11 Einzelheiten zu Veräußerungsgewinnen

Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Anlage KAP Zeilen 7 und 8 bzw. 18 und 20 Unter die Einnahmen aus Kapitalvermögen und die Abgeltungsteuer fallen seit 2009 auch Vorgänge, die bisher als Spekulationsgewinne bezeichnet wurden. Für diese gilt keine Spekulationsfrist, d. h. Gewinne werden unabhängig von der Behaltenszeit besteuert. Allerdings sind diese Regelung...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2.2 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 23–41 Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Anders als bei den Sonderausgaben sind die außergewöhnlichen Belastungen im Vordruck mit Krankheitskosten (Zeilen 23-2...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 13.1 Grundstücke → Zeilen 34-44

Kauf und Verkauf von Grundstücken Die Zeilen 34 bis 44 betreffen Grundstücke, die innerhalb von 10 Jahren (Datum der Kaufverträge maßgebend!) angeschafft und veräußert wurden. Dies kann auch für geerbte oder geschenkte Grundstücke infrage kommen. Dabei ist entscheidend, wann der Erblasser oder Schenker das Grundstück erworben hat. Wurde das gesamte Grundstück bis zum Verkauf b...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 3 Kapitalerträge ohne Steuerabzug → Anlage KAP Zeilen 18–26

In diesen Zeilen sind Kapitalerträge zu erklären, bei denen keine Steuer einbehalten worden ist, die aber dem Abgeltungsteuersatz von 25 % unterliegen und deshalb im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung nachversteuert werden müssen. Dazu zählen vor allem Zinsen, die Sie für privat gegebene Darlehen erhalten haben (Zeile 18; vgl. aber auch Anmerkungen zu den Zeilen 27 ff. be...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Energetische Maßnahm... / 5 Ausschluss der Förderung

Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG ist ausgeschlossen, soweit für die Aufwendungen für die energetische Maßnahme bereits Betriebsausgaben, Werbungskosten (z. B. im Rahmen der doppelten Haushaltsführung), Sonderausgaben (§ 10f EStG) oder außergewöhnliche Belastung berücksichtigt worden sind. Auch eine andere Steuerermäßigung (§ 35a EStG, haushaltsnahe Aufwendungen) bzw. sta...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2025 / 8 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung → Zeilen 13 und 14

Abzugsfähig sind alle Aufwendungen i.Z.m. der Erstausbildung oder dem Erststudium des Steuerpflichtigen oder seines Ehegatten bis maximal 6.000 EUR (pro Person). Aufwendungen im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses Aufwendungen für eine eigene erstmalige oder wiederholte Berufsausbildung bzw. ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses und beruflich veranlasste Weiter...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 8 Vordruck SZ (Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen)

Wichtig Wer die Anlage SZ abgeben muss Die Anlage SZ benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie führen ein Einzelunternehmen. Die geltend gemachten Schuldzinsen betragen nach Abzug der Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens 2.050 EUR.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.9 Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen → Zeilen 22, 27, 33, 44–48

Zu den in § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG abschließend genannten begünstigten Aufwendungen gehören Beiträge zu gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, soweit diese nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG zu berücksichtigen sind. Hierzu zählen z. B. der 4 %ige Kürzungsanteil bei Krankengeldanspruch sowie Beitragsanteile, die auf Wahl- oder Komfortleistungen entfallen u...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 2.2.1 Handwerkerleistungen → Zeilen 6–9

Aufwendungen für Handwerkerleistungen (ohne Materialkosten; nur Arbeitslohn, Fahrt- und Maschinenkosten zzgl. Umsatzsteuer) i.Z.m. dem eigenen Haushalt (eigene oder gemietete Wohnung) sind begünstigt. Dazu zählen sämtliche Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ebenso wie alle Wartungen und Reparaturen rund ums Haus, z. B. auch die Reparatur von Haushaltsger...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Energetische Maßnahm... / 3 Begünstigtes Objekt und Anspruchsberechtigung

Steuerbegünstigt ist ein ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutztes eigenes Gebäude, eine baurechtlich nicht getrennte Wohnung in einem Zwei- oder Mehrfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung. Begünstigt ist auch eine eigene im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzte Wohnung bzw. eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus. Dies gilt auch für Gebäudeteile, die selbst...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.11 Raumkosten und sonstige Grundstücksaufwendungen → Zeilen 39–42

Kosten für gemietete oder eigene Räume sind Betriebsausgaben, soweit diese auf den betrieblich genutzten Teil entfallen. Betreiben Sie Ihr Gewerbe in eigenen Räumen bzw. auf eigenen Grundstücken, sind die hierfür anfallenden Kosten (ohne AfA Zeile 31 und Schuldzinsen Zeile 55 f.) in Zeile 41 einzutragen. Soweit darin Erhaltungsaufwendungen enthalten sind, müssen diese in Zeil...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 3 Sonstiges

Maßnahmen, die öffentlich gefördert werden (zinsverbilligte Darlehen z. B. im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau bzw. landeseigener Banken oder steuerfreie Zuschüsse und Fördergelder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), werden steuerlich nicht berücksichtigt, um eine doppelte Entlastung zu verhindern. Auch für den Te...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.5 Sonstige Werbungskosten

Betriebskosten, Versicherungsbeiträge → Zeilen 73–75 Laufende Aufwendungen für Grundsteuer, Straßenreinigung, Hausversicherungen und Bewirtschaftungskosten (Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasserversorgung, Entwässerung, Hausbeleuchtung, Heizung, Warmwasser, Schornsteinreinigung, Hauswart, Treppenreinigung oder Fahrstuhl) gehören im Zeitpunkt der Zahlung zu den WK aus V+V. Unte...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 10.2 Andere Einnahmen, die unter § 22 Nr. 3 EStG fallen → Zeilen 16-17

Unter die Vorschrift des § 22 Nr. 3 EStG fallen Einkünfte aus Leistungen, soweit diese nicht zu anderen Einkunftsarten gehören. Die Einnahmen sind in den Zeilen 17 und 18 einzutragen. Einnahmen, die unter die sonstigen Einkünfte fallen, sind z. B. die gelegentliche Vermittlung von Kauf- und Tauschgeschäften sowie die gelegentliche Vermietung einzelner beweglicher Gegenstände ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2025 / 3 Grundsätze zu Sonderausgaben

Allgemeine Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug Neben besonderen Voraussetzungen für einzelne Arten von Sonderausgaben sind folgende Punkte bei allen Sonderausgaben zu beachten: Ein Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug geht dem Abzug von Sonderausgaben vor. Sonderausgaben kann nur abziehen, wer unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Sonderausgaben kann grds. nur...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Unterhalt 2025 / 3 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

Bei den außergewöhnlichen Belastungen sind Unterhaltsleistungen nur über die spezielle Regelung des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigungsfähig; eine Berücksichtigung als allgemeine Außergewöhnliche Belastung ist nicht möglich. Abzugsvoraussetzungen Der Abzug von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG setzt voraus: Die unterstützte Person ist eine dem Steuerpflichtigen oder se...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.1 Abschreibungen von Gebäuden

Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden → Zeilen 33–41 Wegen ihrer unterschiedlichen steuerlichen Auswirkung sind folgende Aufwendungen in Zusammenhang mit einem vermieteten Grundstück zu unterscheiden: Die AK für den Grund und Boden können nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Die AK oder HK für das Gebäude sind nur im Wege der Absetzungen für Abnutzung (AfA) als Werbungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 18 Berechnung der Veräußerungsgewinne und -verluste → Anlage KAP-INV Zeilen 46–56

Die Ermittlung des Veräußerungsgewinns bzw. -verlustes ist für jeden Fonds getrennt vorzunehmen. Sollten Fondsanteile von mehr als 3 Fonds veräußert worden sein, so sind entsprechend viele Anlagen KAP-INV einzureichen. Hierzu ist in Anlage KAP-INV Zeile 3 eine laufende Nummer der jeweiligen Anlage zu vergeben. In der Zeile 46 ist die internationale Wertpapierkennnummer ISIN (...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 10 Einzelheiten zu laufenden Einkünften

Gewinnanteil des beherrschenden Gesellschafters Dem beherrschenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft fließt ein Gewinnanteil bereits im Zeitpunkt des Gewinnausschüttungsbeschlusses zu, wenn die Gesellschaft zahlungsfähig ist. Das gilt auch für eine ausländische Gesellschaft, wenn der Gesellschafter nach Maßgabe des ausländischen Rechts zu diesem Zeitpunkt wirtschaftlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 6 Werbungskosten

Werbungskosten → Anlage R, Zeilen 25–26, und Anlage R-AV/bAV, Zeilen 27–33Werbungskosten in tatsächlicher Höhe Zu den als Werbungskosten i. Z. m. Renteneinkünften abzugsfähigen Kosten gehören: Rechts- und Rentenberatungskosten, Prozesskosten i. Z. m. Ansprüchen aus der Rentenversicherung, Aufwendungen für (Steuer-)Literatur (z. B. Steuer- oder Rentenratgeber), Fahrtkosten zur Ren...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
"Gewerbe zu Wohnen" wird ohne Mietobergrenzen gefördert

Der Büroleerstand in Deutschland hat massiv zugenommen: die Bundesregierung will die Umnutzung von Flächen attraktiv machen. Eigentümer von Büros und anderen Nichtwohngebäuden sollen ab Sommer 2026 zinsverbilligte Darlehen erhalten, wenn sie Wohnraum durch Umnutzung schaffen. Mietobergrenzen wird es laut Bundesregierung für das Förderprogramm nicht geben. Die Bundesregierung h...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
EH55-Neubauförderung kommt im Dezember zurück

Die Bundesregierung reaktiviert die beliebte Neubauförderung für Effizienzhäuser mit dem Standard EH55. Die war im Jahr 2022 eingestampft worden. Ab Mitte Dezember 2025 soll es wieder Geld geben. Das sind die Bedingungen. Die Bundesregierung will den Wohnungsbau ankurbeln und reaktiviert dafür eine vor Jahren abgeschaffte Neubauförderung. 800 Mio. Euro sollen nach Information...mehr

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Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 2 Darlehen bis 2.600 EUR lohnsteuerfrei

Zinsvorteile aus kleineren Arbeitgeberdarlehen bis zu 2.600 EUR unterliegen nicht der Lohnbesteuerung. Die Freigrenze ist überschritten, wenn die Summe der noch nicht getilgten Darlehen am Ende des Lohnzahlungszeitraums 2.600 EUR übersteigt. Mehrere vom Arbeitgeber getrennt gewährte Darlehen sind unabhängig vom Verwendungszweck bei der Prüfung der Freigrenze zusammenzurechne...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberdarlehen / 2.1 Höhe des Darlehens

Die Höhe des Darlehens ist zwingend zu vereinbaren.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberdarlehen / 1 Zweck des Darlehens

Mit der Gewährung eines Darlehens an den Arbeitnehmer kann der Arbeitgeber verschiedene Zwecke verfolgen. Der klassische Hintergrund für ein Darlehen ist die Bindung des Arbeitnehmers an den Betrieb. Der Arbeitgeber kann mit dem Darlehen aber auch das Ziel verfolgen, die Qualifikation seiner Mitarbeiter zu verbessern, indem er private Fortbildungsmaßnahmen der Mitarbeiter du...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 9 Sonderfall: Umgekehrtes Arbeitgeberdarlehen

Gewährt ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber ein Darlehen, z. B. zur Arbeitsplatzsicherung, treten verschiedene Rechtsfolgen ein. Zinsen aus Darlehen an Arbeitgeber Zinsen aus einem Darlehen, das ein Mitarbeiter seinem Arbeitgeber gewährt, gehören regelmäßig zu den Einkünften aus Kapitalvermögen[1] und nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Das gilt auch dann, wenn das Darleh...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 7 Forderungsverzicht

Freiwilliger Verzicht Verzichtet der Arbeitgeber auf die Realisierung einer Darlehensforderung gegen den Arbeitnehmer, liegt in Höhe der erlassenen Summe Arbeitslohn vor, wenn der Arbeitnehmer zur Rückzahlung des Darlehens finanziell in der Lage gewesen wäre. Der Zufluss ist zu dem Zeitpunkt anzunehmen, zu dem aufgrund des Verhaltens von Arbeitgeber und Arbeitnehmer davon ausz...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 3.1 Marktüblicher Zinssatz als Bewertungsmaßstab

Sachbezüge werden mit dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort bewertet (allgemeine Bewertungsregelung).[1] Bei Arbeitgeberdarlehen entspricht der "übliche Endpreis" dem marktüblichen Zinssatz für vergleichbare Darlehen (sog. Maßstabszinssatz). Solch ein üblicher Preis kann sich aus dem Angebot eines Kreditinstituts am Abgabeort ergeben.[2] Ein...mehr