Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehen

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Sonderfälle der Mitunterneh... / 3.3 Verdeckte Gesellschaften

In der Praxis sind zudem Gestaltungen anzutreffen, die zwar nicht als Gesellschaftsverhältnis bezeichnet werden, welche aber wirtschaftlich betrachtet einem Gesellschaftsverhältnis nahe kommen. Entscheidend ist dabei, dass die Bezeichnung, unter der die Rechtsbeziehungen stehen, nicht maßgebend ist. Somit kann im Einzelfall auch eine als Arbeits-, Darlehens- oder Pachtvertra...mehr

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Mitunternehmerschaft / 2 Steuerliche Rechts­folgen

Die steuerrechtlichen Folgen einer Mitunternehmerschaft ergeben sich aus § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Dieser ordnet auch die Gewinnanteile den Einkünften aus Gewerbebetrieb zu, die ein Gesellschafter als Vergütung für seine Tätigkeit, die Hingabe von Darlehen oder die Überlassung von Wirtschaftsgütern erhält – die sog. Sondervergütungen. Das hat auch Einfluss auf den Umfan...mehr

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Mitunternehmerschaft / 2.2 Ermittlung der Einkünfte

Der Gewinn bzw. Verlust einer Mitunternehmerschaft wird in 2 Stufen ermittelt: 1. Stufe: Gesamthand Zunächst wird der Gewinn der Mitunternehmerschaft errechnet – der gesamthänderisch erwirtschaftete Gewinn. Dies ist der steuerliche Gewinn, wie er aus der laufenden Buchhaltung der Gesellschaft abgeleitet wird. Damit ist das Ergebnis auch um Zahlungen an die Gesellschafter gemin...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.1 Personengesellschaften

Rz. 63 Bei Personengesellschaften ist eine transparente Besteuerung oder eine Besteuerung nach dem Optionsmodell (§ 1a KStG) möglich. Für die transparente Besteuerung gilt Folgendes: Die ertragsteuerliche Behandlung dieser Personengesellschaften gründet sich auf dem Konzept der Mitunternehmerschaft i. S. v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Danach sind neben der Steuerbilanz der Person...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.6.2 Beschaffungsgeschäfte

Rz. 162 Eine Rückstellung für drohende Verluste kommt nur für den Teil eines Dauerschuldverhältnisses in Betracht, der am Abschlussstichtag noch nicht erfüllt ist.[1] Rz. 163 Eine Drohverlustrückstellung ist für den schwebenden Teil des Dauerbeschaffungsgeschäfts nur dann zu bilden, wenn ein Verlust droht. Eine Rückstellung wegen entgangener Gewinne kommt demgegenüber nicht i...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.6.1 Grundlagen

Rz. 159 Zur Abgrenzung der Verbindlichkeitsrückstellung aus Erfüllungsrückstand von den Drohverlustrückstellungen bei Dauerschuldverhältnissen vgl. Rz. 132. Als Dauerschuldverhältnisse werden solche Vertragsverhältnisse bezeichnet, bei denen die Leistung über einen längeren Zeitraum erbracht und realisiert wird (zeitraumbezogene Leistungserbringung). Beispiele hierfür sind: M...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 3 Anrechnung von Fördermitteln

Gemäß § 558 Abs. 5 BGB sind von dem Jahresbetrag, der sich bei einer Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ergäbe, Drittmittel i. S. d. § 559a BGB abzuziehen, im Fall des § 559a Abs. 1 BGB mit 8 % des Zuschusses. Voraussetzung ist also, dass der Vermieter eine bauliche Maßnahme durchführt, die eine Modernisierung i. S. d. § 559 Abs. 1 BGB ist oder eine andere bauliche...mehr

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Bewertungseinheiten und Sic... / 2.5 Caps, Floors und Collars

Rz. 22 Zur Absicherung variabel verzinster Kredite kommen auch Caps und Floors zur Anwendung.[1] In einem Cap wird eine Obergrenze für einen variablen Referenzzinssatz festgelegt. Überschreitet der Zinssatz diese Obergrenze, erhält der Besitzer des Caps eine Zahlung, die genau dem Unterschied zwischen der Höhe des Referenzzinssatzes und der im Cap festgelegten Zinsobergrenze...mehr

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Bewertungseinheiten und Sic... / 2.4 Swaps

Rz. 19 Forwards, Futures und Optionen eignen sich nur zur Absicherung einfacher, einmaliger Geschäfte. Geht es jedoch darum, mehrmals stattfindende, komplexe Zahlungsströme abzusichern, kommen Swaps zur Anwendung. Ein Swap im finanzwirtschaftlichen Sinn ist der Tausch von Zahlungsströmen zwischen 2 Vertragspartnern, häufig mit dem Ziel, komparative Vorteile des Partners ausz...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.3 Verbindlichkeiten

Rz. 118 Für KapG und KapCoGes existieren detaillierte Gliederungsvorschriften (§ 266 Rz. 143 ff.). Für nicht diesen Vorschriften unterliegende Kfl. ist eine entsprechende Aufgliederung zwar empfehlenswert und in der Praxis üblich, allerdings nicht zwingend. Die hinreichende Aufgliederung i. S. v. § 247 Abs. 1 HGB erfordert zumindest die Angabe von Verbindlichkeiten gegenüber...mehr

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Bewertungseinheiten und Sic... / 3.3 Notwendiger Zusammenhang zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft

Rz. 32 Bei der Bildung einer Bewertungseinheit ist positiv festzustellen, dass die Effektivität oder Wirksamkeit, d. h. der Grad der Deckung des Risikos, gegeben ist. Dieses Risiko wird anhand der möglichen Schwankungsbreite seines Wertes oder Zahlungsstroms sowie der Zeit gemessen. Sind für die Wertentwicklung der beiden Geschäfte identische Faktoren verantwortlich, so spri...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Eigenkapital der Personenhandelsgesellschaft

Rz. 86 Im Unterschied zu Ekfl. können bei Personenhandelsgesellschaften neben dem Eigenkapital auch Forderungen und Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter bestehen, sodass eine eindeutige Trennung zwischen Eigenkapital und Fremdkapital von Gesellschaftern vorzunehmen ist. Eigenkapital liegt bei Personenhandelsgesellschaften nur vor, wenn die bereitgestellten Mittel der Gesel...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Normenzusammenhang und Zweck

Rz. 4 § 247 HGB gehört zum Bereich der Ansatzvorschriften. Die Vorschrift ergänzt das in § 246 Abs. 1 HGB enthaltene Vollständigkeitsgebot hinsichtlich des Ausweises der Aktiva und Passiva.[1] § 248 HGB begrenzt das grundsätzliche Ansatzgebot des § 246 Abs. 1 HGB, indem für selbst geschaffene immaterielle VG des AV ein Aktivierungswahlrecht, für bestimmte selbst geschaffene ...mehr

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Bewertungseinheiten und Sic... / 5.10 Erleichterungen im Übergang auf andere Referenzzinssätze

Rz. 64a Mit der Änderung hat das IASB sich der Sachverhalte angenommen, die die Finanzberichterstattung nach der Reform eines Referenzzinssatzes beeinflussen könnten, einschließlich seiner Ersetzung durch alternative Referenzzinssätze. Die Änderungen sind nach der Übernahme durch die EU im Januar 2021 bereits rückwirkend für Berichtsperioden in Kraft getreten, die am oder na...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 2.5.2 Verbindlichkeiten

Hinweis Schulderlass Verzichtet ein Gläubiger auf seine Forderung, entsteht bei dem Schuldner ein Gewinn, sofern der Schulderlass nicht auf privaten Gründen beruht.[1] , [2] Waren die Schulden "zum Zwecke der Sanierung" erlassen worden, konnten die Gewinne bis 1997 als Sanierungsgewinne steuerfrei sein. Danach war bis zur Entscheidung des Großen Senats des BFH im November 2016 ...mehr

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ZAP 6/2026, Anwaltsmagazin

Hinweis der Redaktion: Für ZAP-Abonnentinnen und ZAP-Abonnenten halten wir neben dieser Ausgabe zusätzlich die digitale ZAP-Sonderedition zu dem Thema „Aufhebungsverträge: Rechtssicherheit und finanzielle Vorteile für beide Seiten” unter www.anwaltspraxis-wissen.de/ZAP-Sondereditionen für Sie zum Lesen bereit. 1 Reform des Kindschaftsrechts kommt Bereits seit vielen Jahren wird...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 2.5.1 Forderungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind u. a. zu aktivieren, wenn die für die Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen gesetzt worden sind und der Kaufmann mit der künftigen rechtlichen Entstehung des Anspruchs fest rechnen kann.[1] Das ist z. B. der Fall, wenn der Leistungsverpflichtete die von ihm geschuldete Erfül...mehr

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Aktuelle Grundsatzentscheid... / 4. Fremdunübliche Prolongation als Schlüssel zur Verlustnutzung

Die Grundsätze zur steuerlich unschädlichen Prolongation fremdunüblicher Darlehensforderungen (VIII R 30/23)[9] und zur sofortigen Verlustrealisierung beim Forderungsverzicht gegen Besserungsschein (VIII R 8/22)[10] stehen in den Fällen der Gewährung von Gesellschafterdarlehen in einem unmittelbaren Gestaltungszusammenhang: Die Zuordnung des Darlehensverlusts zu § 17 EStG mit d...mehr

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Aktuelle Grundsatzentscheid... / a) § 17 EStG oder § 20 EStG?

Gewährt ein Gesellschafter seiner GmbH ein Darlehen und fällt dieses aus, stellt sich die Frage, ob der Verlust bei § 17 EStG (bei Kapitalbeteiligungen wird die Beteiligungsschwelle des § 17 Abs. 1 S. 1 EStG von mindestens 1 % erreicht) oder bei § 20 EStG (Kapitalbeteiligungen unterhalb von 1 %) zu berücksichtigen ist.mehr

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Aktuelle Grundsatzentscheid... / 2. Veranlassungszusammenhang und Altfall/Neufall-Systematik

Subsidiarität des § 20 Abs. 8 S. 1 EStG...: Ob der Darlehensverlust eines zu mindestens 1 % Beteiligten bei § 17 EStG oder bei § 20 EStG zu berücksichtigen ist, bestimmt sich nach § 20 Abs. 8 EStG, der eine Nachrangigkeit der Kapitaleinkünfte gegenüber den Einkünften nach § 17 EStG anordnet. ... ist zeitraumbezogen zu prüfen: Neu ist die Erkenntnis, dass die Subsidiarität des...mehr

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Durchlaufende Posten und Ge... / 1.1.2.1 Beispiele für durchlaufende Posten (keine Betriebseinnahmen und -ausgaben)

Rz. 8 Agenturgeschäfte Agenturgeschäfte (Steuerpflichtiger verkauft für Zahlungsempfänger und tritt selbst nur als Vermittler auf) zählen zu den durchlaufenden Posten. Somit zählen die vereinnahmten Geldbeträge (hier Erlöse eines Tankstellenpächters für Mineralölprodukte) nicht als Betriebseinnahmen, die Weiterleitung dieser Beträge nicht als Betriebsausgaben.[1] Verwendet de...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 2.3.2 Verbleibende Gesellschafter haben Anschaffungskosten

Stirbt ein Gesellschafter und greift eine Fortsetzungsklausel, dann wächst der Anteil des Verstorbenen den verbleibenden Gesellschaftern an. Die verbleibenden Gesellschafter haben in Höhe der Abfindungsverbindlichkeit Anschaffungskosten für den anteiligen Erwerb der angewachsenen Beteiligung des Erblassers, d. h. sie erwerben entgeltlich die Anteile des verstorbenen Gesellsc...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 6.3 Gewährung eines Darlehens

Gewährt eine Personengesellschaft ihrem Gesellschafter ein Darlehen zu fremdüblichen Bedingungen, sind die Zinsen Betriebseinnahmen und die Forderung steuerliches Betriebsvermögen der Personengesellschaft.[1] Maßgebliches Kriterium für die Zuordnung der Darlehensforderung zum Betriebsvermögen ist die betriebliche Veranlassung; Fremdüblichkeit hat nur indizielle Bedeutung. Be...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.4 Vergütungen für die Hingabe von Darlehen als Sonderbetriebseinnahmen

3.4.1 Bilanzielle Behandlung während des Bestehens der Mitunternehmerschaft Gewährt ein Gesellschafter "seiner" Personengesellschaft ein Darlehen und hängt dieses wirtschaftlich mit dem Gesellschaftsverhältnis zusammen, wird die Forderung notwendiges Sonderbetriebsvermögen I des Gesellschafters. In einer Sonderbilanz des Gesellschafters ist die Forderung zu aktivieren (grundsä...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.6.4 Gewährung eines "verlustgezeichneten" Darlehens kann zur Entnahme führen

Gewährt aber eine Personengesellschaft z. B. einer gewerblichen Schwesterpersonengesellschaft ein sog. "verlustgezeichnetes" Darlehen , ist die Darlehensforderung – mangels betrieblicher Veranlassung – einkommensteuerrechtlich kein Betriebsvermögen, sondern Privatvermögen der Gläubigerpersonengesellschaft.[1] Es wird dann i. d. R. (anteilig) eine Entnahme durch die an beiden...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.5 Verdeckte Einlagen

Verdeckte Einlagen i. S. v. § 8 Abs. 3 Satz 3 AO stellen das Pendant zu verdeckten Gewinnausschüttungen dar. Während offene Einlagen, z. B. Einzahlungen auf das Stammkapital, in der Handelsbilanz erfolgsneutral erfasst werden, erhöhen verdeckte Einlagen den Handelsbilanzgewinn der GmbH. Da es sich bei verdeckten Einlagen um Vermögensvorteile handelt, die der Gesellschafter d...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.4.5 Gesellschafterdarlehen an rein vermögensverwaltende Personengesellschaft

Fraglich war, ob eine rein vermögensverwaltende Personengesellschaft Zinsen für ein Darlehen, das ihr von ihrem Gesellschafter gewährt worden ist, als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen kann. Praxis-Beispiel Darlehensgewährung an – vermögensverwaltend – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielende GmbH & Co. KG Gesellschafter der...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.6.3 Fehlende Fremdüblichkeit grundsätzlich für die steuerliche Anerkennung unschädlich

Darlehen zwischen Schwesterpersonengesellschaften sind grundsätzlich wie Darlehen zwischen Fremden zu behandeln; fehlende Fremdüblichkeit einzelner Konditionen führt nicht automatisch zur Nichtanerkennung. Allein an der fehlenden Fremdüblichkeit der Konditionen scheitert die steuerliche Anerkennung eines Darlehens zwischen Schwesterpersonengesellschaften grundsätzlich nicht....mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 5.1 Entgeltliche Leistungen

Was für Veräußerungen gilt, gilt auch für andere entgeltliche Rechtsgeschäfte (Dienst-/Werkleistungen, Vermietung, Darlehen). Es sind nach Auffassung des BFH keine zureichenden Gründe dafür erkennbar, entgeltliche Verträge zwischen einer Personenhandelsgesellschaft und einem Gesellschafter, die Leistungen zum Gegenstand haben, grundsätzlich anders zu beurteilen als entgeltli...mehr

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Tantieme: Instrument zur Er... / 4.3 Tatsächliche Durchführung

Die steuerliche Anerkennung der Tantiemevereinbarung erfordert weiterhin, dass die Vereinbarung auch tatsächlich durchgeführt, d. h. nach den vertraglichen Abmachungen verfahren wird. Dies gilt insbesondere für die Auszahlung der Tantieme. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist die Tantieme mit Feststellung des Jahresabschlusses fällig und sollte unmittel...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.6.1 Nichtanwendbarkeit der Sondervergütungsregelung

Schwesterpersonengesellschaften sind Gesellschaften, z. B. in Form OHG, KG oder GbR, an denen ganz oder teilweise dieselben Gesellschafter beteiligt sind (= "Doppelgesellschafter"). § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 EStG ist nicht anwendbar auf den Leistungsaustausch zwischen zwei gewerblich tätigen oder gewerblich geprägten Personengesellschaften, an denen dieselbe...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 3.3 Gehälter und Pensionsbezüge

Aus dem Anstellungsvertrag als Geschäftsführer resultierende Vergütungen, gleich ob es sich um das laufende Gehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder eine Tantieme handelt, gehören nach § 19 EStG zu den Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit. Insoweit gelten zunächst alle Regelungen, die auf Arbeitnehmer anzuwenden sind. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer sollten...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.4.1 Bilanzielle Behandlung während des Bestehens der Mitunternehmerschaft

Gewährt ein Gesellschafter "seiner" Personengesellschaft ein Darlehen und hängt dieses wirtschaftlich mit dem Gesellschaftsverhältnis zusammen, wird die Forderung notwendiges Sonderbetriebsvermögen I des Gesellschafters. In einer Sonderbilanz des Gesellschafters ist die Forderung zu aktivieren (grundsätzlich mit dem Nennwert). In der Steuerbilanz (steuerliche Gesamthandsbilanz...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.4.3 Eintritt eines Darlehensgebers in die Gesellschaft

Es kommt vor, dass ein Darlehensgeber später unter Fortführung des Darlehensverhältnisses in die Gesellschaft eintritt, die das Darlehen aufgenommen hat. Dann wird die Darlehensforderung, die bisher Privatvermögen des Gesellschafters war, mit dem Eintritt des Darlehensgebers in die Gesellschaft Sonderbetriebsvermögen des neuen Gesellschafters.[1] Die Zinsen sind ab Eintritt ...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / Zusammenfassung

Überblick Personengesellschaften – etwa OHG, KG, GbR oder PartG – können zu ihren Gesellschaftern in vielfältiger Weise in Rechts- oder Leistungsbeziehungen treten. In der Praxis finden sich oft Arbeits-, Darlehens-, Miet- und Kaufverträge. Vergütungen, die ein Gesellschafter für Tätigkeiten im Dienst der Gesellschaft, für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung vo...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.1 Gesetzliche Regelung

Einkünfte aus Gewerbebetrieb des Gesellschafters sind die "Gewinnanteile" des Gesellschafters[1] und die "Vergütungen", die der Gesellschafter von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern an die Gesellschaft bezogen hat.[2] Gewinnanteil ist der Anteil des Gesellschafters am S...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.3 Verdeckte Gewinnausschüttungen

Gesellschafter und Geschäftsführer können für die GmbH auf schuld- oder auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage tätig werden. Bei einer schuldrechtlichen Tätigkeit schließen sie mit der GmbH z. B. einen Anstellungs-, Darlehens- oder Mietvertrag. Zahlungen, die auf solchen Verträgen beruhen, mindern den Gewinn der GmbH als Betriebsausgabe. Wenn sich jedoch herausstellt, dass ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseröffnung / 1.6 Finanz- und Liquiditätsplanung

Die Finanzplanung setzt sich aus 2 Komponenten zusammen: der Ermittlung des persönlichen Finanzbedarfs zur Sicherung des Lebensunterhalts und der betrieblichen Finanzplanung. Die persönliche Finanzplanung sollte für einen Zeitraum von mindestens 1 Jahr erstellt werden. Hier sollte ermittelt werden, welche finanziellen Mittel für Miete und Nebenkosten, Lebensführung (Ernährun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseröffnung / 2 Rechtsformwahl

Bei der Rechtsformwahl sollten in der Startphase wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund stehen. Im Regelfall kann ein kleineres Unternehmen als Einzelunternehmen geführt werden, was sich im Hinblick auf die Gründungs-, Rechts- und Steuerberatungskosten vorteilhaft auswirkt. Sofern die Voraussetzungen für die Buchführungspflicht nicht von Beginn an erfüllt sind, bietet das Ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 18 [Aufgeld für Lastenausgleichsdarlehen]

Rz. 1 Die Vorschrift steht im Zusammenhang mit der Vorfinanzierung des Lastenausgleichs nach dem Zweiten Weltkrieg und der anschließenden Währungsreform. Sie hat ihre Bedeutung inzwischen durch Zeitablauf verloren. § 3 Nr. 18 EStG ist daher entbehrlich und könnte ersatzlos aufgehoben werden.[1] Rz. 2 Nach § 7f EStG 1953 konnten unverzinsliche Darlehen zur Vorfinanzierung des ...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.2 Steuerliche Gewinnkorrekturen

Die Handelsbilanz bildet den Ausgangspunkt für die Ermittlung des Einkommens der GmbH. Soweit diese Ansätze und Bewertungen zulässt, die steuerlich nicht anerkannt werden, sind sie bei der Ermittlung des Steuerbilanzgewinns zu eliminieren. Zumindest die im Folgenden aufgeführten wichtigsten Sachverhalte sind stets dementsprechend zu prüfen: Nach § 246 Abs. 2 HGB dürfen selbst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseröffnung / 1.5 Investitionsplanung

Im Rahmen der Investitionsplanung sollte eine Tabelle erstellt werden, die sämtliche Gegenstände enthält, die im Vorfeld der Geschäftseröffnung sowie in den ersten 3 Geschäftsjahren voraussichtlich angeschafft werden müssen. Gleiches gilt für bereits vorhandene Gegenstände des Privatvermögens, z. B. ein Notebook oder einen Pkw, die künftig betrieblich genutzt werden sollen. F...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 3.1 Grundlagen

Für Gesellschafter ist vor allem von Interesse, wie die Gewinnausschüttungen der GmbH bei ihnen einkommensteuerlich erfasst werden bzw. welche einkommensteuerlichen Folgen die mit der GmbH geschlossenen schuldrechtlichen Verträge haben. Wenn Gesellschafter-Geschäftsführer von der GmbH Gehälter bzw. Pensionen erhalten, so erzielen sie Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.4.2 Bilanzielle Behandlung nach Ausscheiden des Mitunternehmers

Die korrespondierende Bilanzierung der Darlehensforderung eines Personengesellschafters in dessen Sonderbilanz und in der steuerlichen Gesamthandsbilanz der Gesellschaft endet streng gesellschafterbezogen mit dem Ausscheiden des Gesellschafters aus der Gesellschaft. Ab diesem Zeitpunkt verliert die in der Gesamthandsbilanz ausgewiesene Darlehensverbindlichkeit der Gesellscha...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.4.4 Zinsen für Gesellschafterdarlehen sind keine Zinsen i. S. d. § 4 Abs. 4a EStG

Zinsen, die eine z. B. gewerbliche oder freiberufliche Personengesellschaft an den Gesellschafter für ein Gesellschafterdarlehen zahlt, sind auf Ebene des Gesamthandsvermögens Betriebsausgaben. Dieselben Zinsen stellen beim Gesellschafter Sonderbetriebseinnahmen aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit dar. Damit heben sich Betriebsausgabe (steuerliche Gesamthand) und So...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 2.2 Partielle steuerrechtliche Anerkennung der Selbständigkeit

Eine Personengesellschaft (OHG, KG, eingetragene GbR) ist zivilrechtlich als selbständiges Rechtssubjekt anerkannt, soweit sie am Rechtsverkehr teilnimmt. Sie kann damit Vertragspartei sein sowie klagen und verklagt werden. Auch steuerrechtlich ist die Selbständigkeit (Rechtszuständigkeit) der Personengesellschaft -wenn auch nur teilweise -anerkannt. Die ertragsteuerliche Ane...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.2.1 Anerkennung von schuldrechtlichen Verträgen – aber steuerliche Umqualifizierung

Zivilrechtlich kann eine Personengesellschaft mit ihren Gesellschaftern normale schuldrechtliche Verträge, wie Miet-, Pacht-, Darlehens- und Dienstverträge, außerhalb des Gesellschaftsvertrags abschließen. Steuerrechtlich sind jedoch die dafür gezahlten – in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 EStG bezeichneten – Vergütungen bei der Gesellschaft zwar als Betriebsausga...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 3.2 Gewinnausschüttungen

Ordentliche Gewinnausschüttungen, verdeckte Gewinnausschüttungen und Vorabausschüttungen führen stets zu Einnahmen aus Kapitalvermögen, sofern die GmbH-Anteile zum Privatvermögen rechnen. Sie sind grundsätzlich in dem Jahr anzusetzen, in dem sie tatsächlich zufließen, d. h. auf dem Bankkonto oder dem Verrechnungskonto bei der GmbH gutgeschrieben werden. Dem Alleingesellschaft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.9.5 Andere Gestaltungsmöglichkeiten zur Übertragung von Einkünften

Rz. 121 Als andere Gestaltungsmöglichkeiten zur Übertragung der Einkünfte bieten sich z. B. die Vollrechtsübertragung, das echte Wertpapierpensionsgeschäft bzw. ein Wertpapierdarlehen an. Rz. 122 Vollübertragung Hier wird der Übernehmer der Vermögenswerte neuer Inhaber der Anteilsrechte bzw. Wertpapiere. Rz. 123 einstweilen frei. Rz. 124 Wertpapier-Leihgeschäfte (Wertpapier-Dar...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.9.1 Grundlagen

Rz. 107 In der Besteuerungspraxis hat der unentgeltlich bestellte Nießbrauch an Kapitalvermögen, ausgelöst durch den Gedanken einer möglichen Übertragung der Einkunftsquelle auf niedrig besteuerte Familienangehörige eine deutlich höher einzuschätzende Relevanz gegenüber dem entgeltlich bestellten Nießbrauch. Rz. 107a Rechtshistorisch wurde der Wertpapier-Nießbrauch[1] nicht ...mehr