Die Finanzplanung setzt sich aus 2 Komponenten zusammen: der Ermittlung des persönlichen Finanzbedarfs zur Sicherung des Lebensunterhalts und der betrieblichen Finanzplanung.
Die persönliche Finanzplanung sollte für einen Zeitraum von mindestens 1 Jahr erstellt werden. Hier sollte ermittelt werden, welche finanziellen Mittel für Miete und Nebenkosten, Lebensführung (Ernährung, Kleidung, persönlicher Bedarf), Versicherungen, Pkw und Freizeitgestaltung im Monatsdurchschnitt benötigt werden.
Dem gegenüberzustellen sind monatliche Einnahmen, die nicht aus der angestrebten Unternehmensgründung resultieren. Dazu rechnen z. B. Existenzgründungszuschüsse, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Kindergeld oder das Gehalt des anderweitig berufstätigen Ehegatten.
Neben der persönlichen Finanzplanung sollte ein Vermögensstatus erstellt werden, aus dem hervorgeht, über welche Vermögenswerte der Gründer verfügt. Dazu rechnen beispielsweise Kapitalanlagen, die Rückkaufswerte von Lebensversicherungen und der Wert der selbst genutzten Immobilie.
Die betriebliche Finanzplanung sollte die Vorgründungsphase und die ersten 3 Geschäftsjahre umfassen. Für diesen Zeitraum sind alle anfallenden laufenden Einnahmen und Ausgaben der Höhe nach und mit den voraussichtlichen Zahlungszeitpunkten zu schätzen.
Im ersten Schritt gilt es, den Finanzbedarf für die Gründungsanschaffungen laut Investitionsplan zu bestimmen; dabei sind die aus dem Privatvermögen zu überführenden Gegenstände mit 0 EUR anzusetzen.
Soweit der sich danach ergebende Finanzbedarf nicht durch eigene Mittel gedeckt werden kann, bleibt regelmäßig nur die Fremdfinanzierung über Banken, Existenzgründungsdarlehen oder Kredite Angehöriger. Entsprechend beeinflussen Tilgungs- und Zinszahlungen dann die laufende Finanzplanung.
Die laufende Finanzplanu...