BFH-Kommentierung – Konzerndarlehen

Überhöhte Zinsen als verdeckte Gewinnausschüttung


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Überhöhte Zinsen bei Darlehen innerhalb eines Konzerns können eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) darstellen. Dies hat der BFH in seinem Urteil näher dargelegt.

Praxis-Hinweis: BFH hat Prüfungsschritte für den Fremdvergleich aufgezeigt

Die Entscheidung (BFH Urteil vom 18.05.2021 - I R 62/17) ergänzt in gewisser Weise das Urteil des BFH ebenfalls vom 18.5.2021 (BFH Urteil vom 18.05.21 - I R 4/17), das zu einem Fall eines internationalen Verrechnungspreises ergangen ist. Der Besprechungsfall ist hingegen ein reiner Inlandsfall. Die Herangehensweise des BFH ist indes ähnlich.


Schlagworte zum Thema:  Darlehen , Konzern , Jahresabschluss
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