BFH: Überhöhte Zinsen als verdeckte Gewinnausschüttung

Überhöhte Zinsen bei Darlehen innerhalb eines Konzerns können eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) darstellen. Dies hat der BFH in seinem Urteil näher dargelegt.

Praxis-Hinweis: BFH hat Prüfungsschritte für den Fremdvergleich aufgezeigt

Die Entscheidung (BFH Urteil vom 18.05.2021 - I R 62/17) ergänzt in gewisser Weise das Urteil des BFH ebenfalls vom 18.5.2021 (BFH Urteil vom 18.05.21 - I R 4/17), das zu einem Fall eines internationalen Verrechnungspreises ergangen ist. Der Besprechungsfall ist hingegen ein reiner Inlandsfall. Die Herangehensweise des BFH ist indes ähnlich.

Schlagworte zum Thema:  Darlehen, Konzern, Jahresabschluss