IASB schließt die Überprüfung von IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" ab
Ziel des PIR zu IFRS 15
Ein Post Implementation Review (PIR) ist ein obligatorischer Schritt im Rahmen des Due Process der IFRS Foundation. Das IASB ist verpflichtet, jeden neuen Rechnungslegungsstandard oder jede größere Änderung eines Rechnungslegungsstandards einer Überprüfung nach der Umsetzung zu unterziehen. Ziel des PIR war es, zu beurteilen, ob die Auswirkungen der Anwendung der IFRS 15 auf Abschlussadressaten, Ersteller, Abschlussprüfer und Regulierungsbehörden so sind, wie sie bei der Entwicklung dieser Vorschriften durch den IASB beabsichtigt waren.
Die Zielsetzung des im Mai 2014 verabschiedeten IFRS 15 besteht darin, die Grundsätze festzulegen, die ein Unternehmen anwendet, um den Abschlussadressaten nützliche Informationen über die Art, die Höhe, den Zeitpunkt und die Unsicherheit von Umsatzerlösen und Zahlungsströmen aus einem Vertrag mit einem Kunden zu vermitteln. Der IASB hat IFRS 15 gemeinsam mit dem US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) entwickelt, um einen einheitlichen Ansatz für die Umsatzrealisierung auf globalen Märkten zu schaffen.
Das IASB hat den PIR im September 2022 begonnen und im Juni 2023 eine Bitte um Informationsvermittlung veröffentlicht, um Rückmeldungen von Interessengruppen zu IFRS 15 zu erhalten. Der IASB erhielt 74 Kommentare und nahm unter anderem im Rahmen des Überprüfungsprozesses an 31 Sitzungen mit Interessengruppen teil.
Erkenntnisse aus dem PIR zu IFRS 15
Am 30.9.2024 hat das IASB den Abschlussbericht bestehend aus der Projektzusammenfassung samt Feedback-Statement zum PIR betreffend IFRS 15 veröffentlicht.
Die Rückmeldungen der Interessengruppen und die eigenen Untersuchungen des IASB zeigen, dass IFRS 15 einen klaren und soliden Rahmen für Entscheidungen über die Bilanzierung von Erträgen bietet. Das IASB kam insbesondere zu dem Schluss, dass:
- es keine grundlegenden Fragen (fatale Fehler) hinsichtlich der Klarheit oder Eignung der Kernziele oder -prinzipien in den Regelungen des IFRS 15 gibt;
- der Informationsnutzen für die Abschlussadressaten, der sich aus der Anwendung der Regelungen in IFRS 15 nicht wesentlich geringer ist als erwartet; und
- die Kosten für die Anwendung der Regelungen und die Prüfung und Durchsetzung ihrer Anwendung nicht wesentlich höher sind als erwartet.
Im Rahmen des PIR identifizierten Punkte: Nächste Schritte
Als Ergebnis des PIR hat der IASB beschlossen, in seiner nächsten Agenda-Konsultation die im PIR von IFRS 15 als wenig prioritär eingestuften Punkte berücksichtigen. Diese Punkte betreffen:
- Berichterstattung über an einen Kunden zu zahlende Gegenleistung;
- Beurteilung der Verfügungsgewalt über Dienstleistungen und immateriellen Vermögenswerten, um festzustellen, ob ein Unternehmen als Prinzipal oder Agent handelt und
- die Anwendung von IFRS 15 mit IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen - einschließlich der Bilanzierung von vertraglichen Verpflichtungen zur Instandhaltung oder Wiederherstellung der Infrastruktur von Dienstleistungskonzessionen.
Der IASB hat zudem bestätigt, dass er in seiner nächsten Agenda Konsultation Sachverhalte berücksichtigen wird, die er zuvor während des PIR von IFRS 10 Konzernabschlüsse, IFRS 11 Gemeinschaftliche Vereinbarungen und IFRS 12 Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen oder während der dritten Agenda-Konsultation erwogen hat. Diese Fragen beziehen sich auf die Anwendung von IFRS 15 in Bezug auf:
- IFRS 10: insbesondere die Bilanzierung von Transaktionen, bei denen ein Unternehmen im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit einen Vermögenswert veräußert, indem es einen Eigenkapitalanteil an einem (Tochter)Unternehmen, das nur einen Vermögenswert besitzt, veräußert (ein sogenannter „Corporate Wrapper“); und
- IFRS 11: insbesondere die Bilanzierung von Kooperationsvereinbarungen
Als weitere Maßnahme will der IASB weitere Erkenntnisse zu einigen Aspekten der Anwendung von IFRS 15 im Kontext mit IFRS 16 Leasingverhältnisse im Rahmen des bevorstehenden PIR von IFRS 16 sammeln.
Das IASB hat beschlossen, in Bezug auf die anderen im Rahmen des PIR identifizierten Punkte keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen.
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