Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass bei einem Fremdwährungsdarlehen von einer voraussichtlich dauernden Wertänderung auszugehen ist, wenn die Kursschwankung eine Grenze von 20 % für den einzelnen Bilanzstichtag bzw. von 10 % für zwei aufeinanderfolgende Bilanzstichtage überschreitet. mehr
Sind Vorschusszahlungen als Betriebseinnahmen zu buchen oder erfolgsneutral als Darlehen zu erfassen? Dieser Frage ging der Bundesfinanzhof auf den Grund.mehr
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Der Verzicht auf eine private Kapitalforderung ist anders als der Ausfall einer solchen Forderung nicht als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abziehbar. Daran hat sich durch die Neufassung des § 20 Abs. 2 EStG ab dem Jahr 2009 nichts geändert.mehr
Ist ein von nahen Angehörigen gewährtes zinsloses Darlehen steuerlich nicht anzuerkennen, darf es nicht passiviert werden und ist daher auch nicht gewinnerhöhend abzuzinsen. Dies hat das FG Münster entschieden.mehr
Schadensersatzleistungen für durch den Erwerb von Fondsanteilen entstandene Schäden führen bei der Rückabwicklung des Kaufs von Anteilen an einem geschlossenen Immobilienfonds zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.mehr
Immer noch und immer wieder stolpern Banken und Sparkassen darüber, Widerrufsbelehrungen nicht rechtsfehlerfrei zu formulieren oder zu gestalten. In Anbetracht der gefallenen Zinsen immer wieder ein teurer Patzer. Hier hatte der BGH in einem Fall zu entscheiden, in dem die Widerrufsinformation falsche Pflichtangaben bezüglich der zuständigen Aufsichtsbehörde gemacht hatte. Dabei brachte er auch den möglichen Rechtsmissbrauch eines Widerrufs ins Spiel.mehr
Die privaten Bausparkassen schaffen die Einlagensicherung von Großkunden ab, denn die Branche sieht sich durch die Niedrigzinsen unter Druck. Die Zusatzabsicherung wird zu teuer. Betroffen sind etwa 19.000 Bausparverträge mit Einlagen über der gesetzlichen Grenze von 100.000 Euro. Es geht vor allem um institutionelle Anleger, etwa Versicherungen und Kommunen. Die Sparmaßnahme soll bis Ende Februar 2017 umgesetzt werden.mehr
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, wie der Kreditgeber eines Immobiliendarlehens den Darlehensnehmer über den Beginn der Widerrufsfrist informieren muss. Den Karlsruher Richtern zufolge ist die Formulierung "nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB erhalten hat" für sich klar und verständlich.mehr
Für ein Darlehen mit steigenden Zinssätzen ist wegen des wirtschaftlichen Erfüllungsrückstands grundsätzlich eine (abzuzinsende) Verbindlichkeit oder eine Rückstellung auszuweisen.mehr
Die VIB Vermögen AG begibt Schuldscheine über 70 Millionen Euro. Das ursprünglich vorgesehene Emissionsvolumen wurde dem Unternehmen zufolge wegen der hohen Nachfrage von 60 auf 70 Millionen Euro aufgestockt. Mit dem Erlös sollen Projekte finanziert werden.mehr
Schuldzinsen sind nach § 4 Abs. 4a Sätze 1 bis 4 EStG nicht als Betriebsausgaben abziehbar, wenn Überentnahmen getätigt wurden. Von dieser Abzugsbeschränkung sind Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ausgenommen. mehr
Wendet eine Kapitalgesellschaft einer anderen Kapitalgesellschaft einen Vermögensvorteil zu und sind an beiden Gesellschaften dieselben Personen beteiligt, so ist darin eine mittelbare vGA der ersten Kapitalgesellschaft an ihre Anteilseigner zu sehen, die ihrerseits das zugewendete Wirtschaftsgut in die zweite Kapitalgesellschaft (verdeckt) einlegen. Bei der Darlehensgewährung an eine ausländische Tochtergesellschaft handelt es sich um eine Geschäftsbeziehung i. S. d. § 1 Abs. 4 AStG. mehr
Veräußert der Erwerber einer Beteiligung diese mit wirtschaftlicher Rückwirkung an den Veräußerer zurück und soll diesem für die Haltedauer des Erwerbers das Gewinnbezugsrecht zustehen, kann der Erwerber die nachträglichen Finanzierungskosten (Swapkosten) nicht als Werbungskosten abziehen. mehr
Ein zwar kurzfristig kündbares, jedoch auf eine längere Laufzeit angelegtes, unverzinsliches Darlehen ist abzuzinsen, wenn die Restlaufzeit des Darlehens zum Bilanzstichtag weder bestimmt noch auch nur annähernd bestimmbar ist.mehr
Über die Qualifikation einer Beteiligung an einer US-Corporation im Zusammenhang mit einem sog. Schneeballsystem stritten die Beteiligten in einem Verfahren vor dem FG Düsseldorf.mehr
Energieschulden eines Beziehers von Arbeitslosengeld II müssen nicht durch ein Darlehen des Jobcenters aufgefangen werden. Dies hat das LSG Niedersachsen-Bremen in einem Eilverfahren entschieden.mehr
Ein Disagio ist nur dann nicht sofort als Werbungskosten abziehbar, wenn es sich nicht im Rahmen des am aktuellen Kreditmarkt Üblichen hält. Der Abschluss mit einer Geschäftsbank wie unter fremden Dritten indiziert die Marktüblichkeit.mehr
Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem ein Steuerpflichtiger ein Fremdwährungsdarlehen als kurzfristiges Darlehen bilanziert hatte und die Kursverluste als sonstigen Aufwand gebucht hatte.mehr
Ein langfristiges Fremdwährungsdarlehen ist auch bei höherem Teilwert mit den Anschaffungskosten zu bilanzieren, wenn am Bilanzstichtag die Restlaufzeit mehr als 10 Jahre beträgt und noch von einer Üblichkeit der Wechselkursschwankungen ausgegangen werden kann.mehr
Die als vGA beurteilte Wertberichtigung der Darlehensforderung schlägt nicht auf den Ausweis der Zinsforderung durch, da die Forderungen getrennt zu bilanzieren sind.mehr
Bei vorsichtigem Ansparen von Eigenkapital muss sich die geltend gemachte Bebauungsabsicht aus weiteren Umständen ergeben. Dabei kann die spätere Mittelverwendung rückwirkend berücksichtigt werden.mehr
Wer Geld braucht, z. B. für Investitionen in seinem Betrieb, kann zur Bank gehen. In der Praxis wird aber häufig im Familienkreis nach einem Geldgeber Ausschau gehalten.mehr
Beim Erwerb einer Option liegen auch dann Einkünfte aus einem Termingeschäft vor, wenn der Erwerber die Option verfallen lässt, sodass - entgegen dem BMF - Verluste abziehbar sind. Im Übrigen ist das Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs. 9 EStG verfassungsgemäß.mehr
Widerrufsbelehrungen in Immobilienkreditverträgen mit Verbrauchern müssen sich nicht optisch vom restlichen Vertragstext abheben. Sie dürfen auch Elemente zum Ankreuzen enthalten, die nur in speziellen Fällen relevant sind.mehr
Die Bürgschaftsübernahme zu Gunsten der Arbeitgeber-Gesellschaft kann auch bei mittelbarer Beteiligung durch das Arbeitsverhältnis veranlasst sein.mehr
Auch nach Einführung des MoMiG können Finanzierungshilfen oder sonstige Finanzierungsmaßnahmen in Gestalt von Darlehen, Bürgschaften, Schuldversprechen und anderen Sicherungsmitteln nachträgliche Anschaffungskosten auf eine Beteiligung i. S. v. § 17 EStG darstellen. Das gilt auch für die Inanspruchnahme aus einer „Mitverpflichtungserklärung“ für einen Kontokorrentkredit durch eine Bank.mehr
Das wirtschaftliche Eigentum an zivilrechtlich übereigneten Aktien kann ausnahmsweise beim Verleiher verbleiben, wenn dem Entleiher lediglich eine formale zivilrechtliche Rechtsposition verschafft werden sollte.mehr
Zinslose Gesellschafterdarlehen kommen in der Praxis oft vor. Gründe dafür sind z. B. die Abwendung einer Krise oder Verlagerung von Erträgen von den Gesellschaftern auf die Gesellschaft. mehr
Anfrage des X. Senats an den Großen Senat, ob der Veräußerungsgewinn nach der "strengen Trennungstheorie" (so die Finanzverwaltung) oder nach der "modifizierten Trennungstheorie" (so der IV. Senat) zu ermitteln ist.mehr
Das Parlament in Hamburg hat mit Stimmen von SPD und Grünen in erster Lesung Sicherheitsleistungen für Darlehen zur Wohnbauförderung und für Zwischenfinanzierungen der Planungskosten genehmigt. Insgesamt muss die Bürgerschaft für 970 Millionen Euro gerade stehen. 200 Millionen Euro seien dabei für 2015 und 770 Millionen Euro für 2016 vorgesehen. mehr
Für die Ermittlung nachträglicher Anschaffungskosten einer Beteiligung ist weiterhin auf die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs abzustellen.mehr
Auch die Aufnahme eines hohen Darlehens durch eine WEG kann ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen. Dabei kommt es auf die Umstände des Einzelfalls wie Darlehenszweck und alternative Finanzierungsmöglichkeiten an.mehr
Der IV. Senat des BFH hat entschieden, dass die Zahlung eines Einmalbetrags für Medien-, Marketing- und Kinostartkosten (sog. Vermarktungskostenzuschuss) durch einen Filmproduktionsfonds an den zum Alleinvertrieb des Films berechtigten Lizenznehmer ungeachtet der Bezeichnung als "verlorener Zuschuss" als Gewährung eines gewinnabhängigen (partiarischen) Darlehens gesehen werden kann. mehr
Eine Verbindlichkeit, die nach einer Rangrücktrittsvereinbarung nur aus einem zukünftigen Bilanzgewinn und aus einem etwaigen Liquidationsüberschuss zu tilgen ist, unterliegt dem Passivierungsverbot.mehr
Auch wenn eine Verbindlichkeit nur aus einem künftigen Bilanzgewinn zu erfüllen ist, muss diese in der Steuerbilanz passiviert werden. Denn ein Bilanzgewinn kann auch das sog. freie Vermögen enthalten.mehr
Der entgeltliche Erwerb einer im Wert geminderten Gesellschafterforderung durch die Ehefrau eines hälftigen Anteilserwerbers ist kein Gestaltungsmissbrauch. Tilgungsleistungen sind damit keine verdeckte Gewinnausschüttungen, sondern einkommensteuerlich irrelevant.mehr
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass der Ausfall einer Darlehensforderung nicht als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen ist.mehr
Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG sind Verbindlichkeiten unter sinngemäßer Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusetzen und mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen. mehr
Der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kann die auf ein von ihm allein genutztes Arbeitszimmer in einem im Miteigentum beider Partner stehenden Gebäude entfallenden anteiligen Schuldzinsen auch dann nur zur Hälfte als Betriebsausgaben abziehen, wenn die Schuldzinsen aus den gesamtschuldnerisch aufgenommenen Finanzierungsdarlehen allein von ihm getragen wurden.mehr
Für Hartz IV-Bezieher ist es fast unmöglich, notwendige Anschaffungen wie z. B. Kleidung oder Kühlschränke zu finanzieren. Deshalb sind immer mehr Hartz IV-Bezieher auf Darlehen angewiesen. Die Darlehen führen aber zur Kürzung des Regelsatzes und das bedeutet: noch weniger Geld.mehr
Eine Wertberichtigung ist (noch) unzulässig, wenn der Ausfall der Forderung erst durch eine Insolvenzeröffnung nach dem Bilanzstichtag begründet wird.mehr
Die Anwendung des Abgeltungsteuersatzes ist bei Darlehen unter Eheleuten ausgeschlossen, wenn der Darlehensgeber auf seinen von ihm finanziell abhängigen Ehegatten einen beherrschenden Einfluss ausüben kann.mehr
Der BFH hat erstmals entschieden, dass die Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 25 % (sog. Abgeltungsteuersatz) bei der Gewährung von Darlehen zwischen Ehegatten aufgrund eines finanziellen Abhängigkeitsverhältnisses ausgeschlossen ist.mehr
Checklisten erleichtern in der Praxis die Arbeit, sparen Zeit und geben Rechtssicherheit. Welche Punkte bei den Arbeiten für den Jahresabschluss 2014 hinsichtlich der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beachtet und geprüft werden müssen, zeigt die Praxis-Checkliste „Aktive Rechnungsabgrenzungsposten“.mehr
Ob der Ausfall eines Darlehens zu nachträglichen Anschaffungskosten auf GmbH-Anteile führt, bestimmt sich weiterhin nach der wirtschaftlichen Situation bei Hingabe des Darlehens.mehr
Für Sanierungsgewinne gelten besondere Billigkeitsregelungen, die im Kern eine Steuerstundung und einen Steuererlass vorsehen. Das FinMin Schleswig-Holstein erklärte nun, wann diese Regelungen auf Gewinne aus dem Darlehensverzicht von GmbH-Gesellschaftern angewandt werden können.mehr
Die Anwendung des Abgeltungsteuersatzes für Einkünfte aus Kapitalvermögen ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil Gläubiger und Schuldner Angehörige sind.mehr
Der VIII. Senat des BFH hat entschieden, dass die Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 32d Abs. 1 EStG in Höhe von 25 % ausgeschlossen ist bei der Besteuerung von Kapitalerträgen, die ein zu mindestens 10 % beteiligter Anteilseigner für die Gewährung eines verzinslichen Darlehens an die Gesellschaft erzielt.mehr
Der VIII. Senat BFH hat mit drei Urteilen entschieden, dass die Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 32d Abs. 1 des EStG in Höhe von 25 % nicht schon deshalb nach § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG ausgeschlossen ist, weil Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge Angehörige i.S. des § 15 AO sind.mehr
Wenn ein Gläubiger einen Bürgen auf Zahlung aus der Bürgschaft in Anspruch nimmt, kann der Bürge verlangen, die Unterlagen, die der Gläubiger zur Hauptschuld erstellt hat, einsehen zu dürfen. Der BGH setzt enge Grenzen: Der Bürge darf die Einsicht nicht pauschal in alle Unterlagen verlangen, die den Vertrag mit dem Schuldner betreffen, sondern muss die konkrete Urkunde und deren angeblichen Inhalt genau bezeichnen.mehr