Darlehensverzicht bei Rückabwicklung von Immobilienkäufen
Sachverhalt: Schadensersatz wegen falscher Beratung durch die Bank
Die Steuerpflichtigen beteiligten sich in 1992 als Ehegatten gemeinsam mit 3 Anteilen an einem Immobilienfonds (GbR). Die Anschaffungskosten der Beteiligung finanzierten sie durch eine Aufnahme eines Darlehens bei der A-Bank. Durch diese Beteiligung erzielten sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wobei sie die geleisteten Schuldzinsen an die kreditfinanzierte A-Bank und die AfA auf die von der GbR vermieteten Gebäude als Werbungskosten geltend machten. Im Jahre 2010 nahmen die Steuerpflichtigen die Rechtsnachfolgerin der A-Bank (W) wegen schuldhafter Verletzung ihrer vorvertraglichen Informations- und Aufklärungspflichten in Anspruch. Sie argumentierten, bei Kenntnis der wahren Fakten und Zusammenhänge hätten sie vom Fondserwerb und dessen Finanzierung durch die A-Bank Abstand genommen. Aufgrund eines Vergleichs wurden die Fonds-Anteile an W abgetreten, die ihrerseits auf einen Großteil der Darlehensforderung verzichtete.
Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass der von W ausgesprochene Erlass der Darlehensforderung wie eine Schadenersatzzahlung der Bank zu sehen sei und teilte diese auf in Schadenersatz für zuviel bezahlte Schuldzinsen und Minderung der Anschaffungskosten. Diese Schadenersatzleistungen wurden im Feststellungsbescheid der GbR den Steuerpflichtigen als Sondereinahmen aus Vermietung und Verpachtung zugerechnet.
Entscheidung: Zurechnung von Sondereinnahmen
Nach Auffassung des Finanzgerichts hat die W mit dem aufgrund des Vergleichs ausgesprochenen Schulderlass den Steuerpflichtigen Schadenersatz für alle durch den Erwerb der Fondsanteile entstandenen Schäden geleistet. Diese Schäden bestanden sowohl in dem überhöhten Kaufpreis für die Fondsanteile als auch in den zu viel bezahlten Schuldzinsen für den Teilbetrag, um den der Kaufpreis den tatsächlichen Wert der Fondsanteile überstiegen hat. Den Steuerpflichtigen sind daher neben den ihnen zugewiesenen nach ihrer Beteiligungsquote berechneten laufenden Einkünften aus der Mitunternehmerschaft auch Sondereinnahmen in Form der Erstattung von in der Vergangenheit geleisteten Schuldzinsen und der Minderung der anteilig auf die Steuerpflichtigen entfallenden AfA für die vermieteten Gebäude zuzurechnen.
Praxishinweis: Kein privates Veräußerungsgeschäft
Das Finanzgericht teilte nicht die Auffassung der Steuerpflichtigen, es habe sich bei dem mit W abgeschlossenen Vergleich nicht um eine Rückabwicklung des Darlehensverhältnisses und des Fondsanteilserwerbs, sondern um ein nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist nicht mehr steuerbares privates Veräußerungsgeschäft im Sinne der §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG gehandelt. Es hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen, da – soweit ersichtlich – zu der streitigen Frage nach der steuerlichen Behandlung eines Darlehensverzichts, der im Zusammenhang mit geltend gemachten Ansprüchen auf Rückabwicklung von Immobilienkäufen ausgesprochen wird, noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung existiert. Das Revisionsverfahren wird beim BFH unter dem Az IX R 26/16 geführt.
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.5.2016, 9 K 2994/15
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
356
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
223
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
205
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
161
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
131
-
5. Gewinnermittlung
95
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
92
-
Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ist nicht verfassungswidrig
92
-
Aufwandsentschädigung an einen ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher
89
-
Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb unterliegen nicht der Umsatzsteuer
83
-
Niedersächsisches Grundsteuergesetz ist verfassungsgemäß
19.06.2026
-
Einkünfte eines Arbeitnehmers im nationalen Seeverkehr
18.06.2026
-
Alle am 18.6.2026 veröffentlichten Entscheidungen
18.06.2026
-
Nutzung von Nebengebäuden beeinflusst Berechnung der Grundsteuer nicht
18.06.2026
-
Postlaufzeiten und Zugangsvermutung
17.06.2026
-
Passiver RAP bei Auszahlung eines Bergschadensverzichts
16.06.2026
-
Grunderwerbsteuerbefreiung auf Anteilsvereinigungen bei Erbauseinandersetzungen
16.06.2026
-
Keine Kapitaleinkünfte bei unentgeltlicher Ratenzahlungsvereinbarung
15.06.2026
-
Gewinnminderungen aus Zinsforderungen
15.06.2026
-
Besteuerung von Umsätzen über einen Appstore (Rechtslage bis zum 31.12.2014)
15.06.2026