Darlehensverzicht bei Rückabwicklung von Immobilienkäufen

Sachverhalt: Schadensersatz wegen falscher Beratung durch die Bank
Die Steuerpflichtigen beteiligten sich in 1992 als Ehegatten gemeinsam mit 3 Anteilen an einem Immobilienfonds (GbR). Die Anschaffungskosten der Beteiligung finanzierten sie durch eine Aufnahme eines Darlehens bei der A-Bank. Durch diese Beteiligung erzielten sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wobei sie die geleisteten Schuldzinsen an die kreditfinanzierte A-Bank und die AfA auf die von der GbR vermieteten Gebäude als Werbungskosten geltend machten. Im Jahre 2010 nahmen die Steuerpflichtigen die Rechtsnachfolgerin der A-Bank (W) wegen schuldhafter Verletzung ihrer vorvertraglichen Informations- und Aufklärungspflichten in Anspruch. Sie argumentierten, bei Kenntnis der wahren Fakten und Zusammenhänge hätten sie vom Fondserwerb und dessen Finanzierung durch die A-Bank Abstand genommen. Aufgrund eines Vergleichs wurden die Fonds-Anteile an W abgetreten, die ihrerseits auf einen Großteil der Darlehensforderung verzichtete.
Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass der von W ausgesprochene Erlass der Darlehensforderung wie eine Schadenersatzzahlung der Bank zu sehen sei und teilte diese auf in Schadenersatz für zuviel bezahlte Schuldzinsen und Minderung der Anschaffungskosten. Diese Schadenersatzleistungen wurden im Feststellungsbescheid der GbR den Steuerpflichtigen als Sondereinahmen aus Vermietung und Verpachtung zugerechnet.
Entscheidung: Zurechnung von Sondereinnahmen
Nach Auffassung des Finanzgerichts hat die W mit dem aufgrund des Vergleichs ausgesprochenen Schulderlass den Steuerpflichtigen Schadenersatz für alle durch den Erwerb der Fondsanteile entstandenen Schäden geleistet. Diese Schäden bestanden sowohl in dem überhöhten Kaufpreis für die Fondsanteile als auch in den zu viel bezahlten Schuldzinsen für den Teilbetrag, um den der Kaufpreis den tatsächlichen Wert der Fondsanteile überstiegen hat. Den Steuerpflichtigen sind daher neben den ihnen zugewiesenen nach ihrer Beteiligungsquote berechneten laufenden Einkünften aus der Mitunternehmerschaft auch Sondereinnahmen in Form der Erstattung von in der Vergangenheit geleisteten Schuldzinsen und der Minderung der anteilig auf die Steuerpflichtigen entfallenden AfA für die vermieteten Gebäude zuzurechnen.
Praxishinweis: Kein privates Veräußerungsgeschäft
Das Finanzgericht teilte nicht die Auffassung der Steuerpflichtigen, es habe sich bei dem mit W abgeschlossenen Vergleich nicht um eine Rückabwicklung des Darlehensverhältnisses und des Fondsanteilserwerbs, sondern um ein nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist nicht mehr steuerbares privates Veräußerungsgeschäft im Sinne der §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG gehandelt. Es hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen, da – soweit ersichtlich – zu der streitigen Frage nach der steuerlichen Behandlung eines Darlehensverzichts, der im Zusammenhang mit geltend gemachten Ansprüchen auf Rückabwicklung von Immobilienkäufen ausgesprochen wird, noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung existiert. Das Revisionsverfahren wird beim BFH unter dem Az IX R 26/16 geführt.
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.5.2016, 9 K 2994/15
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
666
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
645
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
515
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
508
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
488
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
444
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
373
-
Teil 1 - Grundsätze
334
-
Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung
290
-
5. Gewinnermittlung
271
-
Bewertung von Grundstücken als Verwaltungsvermögen eines Unternehmens
25.04.2025
-
Keine steuerliche Förderung nach der Wohnraumoffensive für Ersatzneubauten
25.04.2025
-
Zurechnungsbesteuerung für Stiftungen nach dem AStG europarechtswidrig
24.04.2025
-
Alle am 24.4.2025 veröffentlichten Entscheidungen
24.04.2025
-
Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer in Sachsen
24.04.2025
-
Schuldzinsenabzug bei unentgeltlicher Übertragung eines Teils des Vermietungsobjekts
22.04.2025
-
Abzweigung von Kindergeld bei mangelnder Unterhaltsbedürftigkeit des Kindes
22.04.2025
-
Aufwendungen für die Ablösung eines Zinsswaps
22.04.2025
-
Abzugsfähigkeit von Umzugskosten wegen Einrichtung eines Arbeitszimmers
22.04.2025
-
Alle am 17.4.2025 veröffentlichten Entscheidungen
17.04.2025