vGA bei Nichtverzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos

Die Nichtverzinsung von Forderungen einer Kapitalgesellschaft gegenüber ihrem (beherrschenden) Gesellschafter stellt dem Grunde nach eine vGA dar. Das Schleswig-Holsteinische FG entschied, in welcher Höhe eine vGA anzusetzen ist.

Verdeckte Gewinnausschüttung

Das Schleswig-Holsteinische FG musste zu einem Fall entscheiden, bei dem eine Gesellschaft, die selbst keine Kredite aufgenommen hat, ihrem Gesellschafter ein nicht angemessen verzinstes Darlehen gewährt hat. Die Gesellschaft argumentierte, dass es ihr angesichts des allgemein niedrigen Zinsniveaus nicht möglich gewesen wäre, das Kapital anderweitig ertragbringend anzulegen, sodass auch angesichts der zinslosen Überlassung der Mittel an den Gesellschafter nicht von entgangenen Einnahmen ausgegangen werden könne. Dem folgte das FG nicht.

Angemessene Zinssatz

Das FG hat klargestellt, dass hier eine vGA vorliegt. Fraglich war in welcher Höhe diese anzusetzen ist. Der im Einzelfall als angemessen anzusehende Zinssatz (im Sinne einer verhinderten Vermögensmehrung) ist nach Auffassung des Gerichts innerhalb einer Marge zu schätzen, deren Untergrenze die banküblichen Habenzinsen und deren Obergrenze die banküblichen Sollzinsen bilden. Die Revision ist unter Az. I R 27/20 beim BFH anhängig.

Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil v. 28.5.2020, 1 K 67/17, veröffentlicht mit Newsletter IV/2020 - I/2021 des FG

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