Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 Abs. 1 DBA-Türkei 2011) beschränkt den Korrekturbereich des § 1 Abs. 1 AStG nicht auf sog. Preisberichtigungen, sondern ermöglicht auch die Neutralisierung der gewinnmindernden Ausbuchung einer Darlehens- und Zinsforderung oder einer Teilwertabschreibung hierauf. Einer Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG steht bei Geschäftsbeziehungen mit Tochtergesellschaften aus Drittstaaten das Unionsrecht nicht entgegen.mehr
Das FG Baden-Württemberg musste entscheiden, ob Wertzuwächse aus einer Beteiligung bereits bei Wegzug in die Schweiz der inländischen Einkommensteuer unterliegen.mehr
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Das FG Münster hat entschieden, dass die Aufhebung der Wegzugsbesteuerung nach Anteilsveräußerung nur erfolgt, wenn eine Steuererklärung im Zuzugsstaat abgegeben wird.mehr
Sind die Voraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung gemäß § 7 Abs. 1 AStG erfüllt, kommt der in § 7 Abs. 6 AStG enthaltenen Regelung über die Hinzurechnung von Zwischeneinkünften mit Kapitalanlagecharakter keine selbständige Bedeutung mehr zu.mehr
Aus der Formulierung "unbeschadet anderer Vorschriften" in § 1 Abs. 1 AStG ergibt sich kein Vorrang des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG. Beide Vorschriften überlagern einander vielmehr in dem Sinne, dass sich eine Gewinnkorrektur nach der einen Vorschrift erübrigt, wenn sie bereits nach der anderen vollzogen wurde. Soweit die Rechtsfolgen der beiden Vorschriften nicht voneinander abweichen, kann der Rechtsanwender wählen, welche von ihnen er vorrangig prüft.mehr
Das Schleswig-Holsteinische FG hat entschieden, dass es einer Besteuerung nach § 6 AStG i.V.m. 17 EStG nicht entgegen steht, wenn vor dem Wegzug die wesentliche Beteiligung im Wege eines Wertpapierdarlehens übertragen wird.mehr
Für das Entfallen der Wegzugsbesteuerung gem. § 6 Abs. 3 AStG ist neben der tatsächlichen Rückkehr auch zu verlangen, dass bereits bei Wegzug der Wille des Steuerpflichtigen zur (Wieder-)Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht innerhalb eines Zeitraums von längstens 5 Jahren bestand. mehr
Die Finanzverwaltung bezieht in einem Schreiben Stellung zur Wegzugsbesteuerung bei Wohnsitzverlegung in die Schweiz und den Folgen eines EuGH-Urteilsmehr
Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk beschränkt den Korrekturbereich des § 1 Abs. 1 AStG nicht auf sog. Preisberichtigungen, sondern ermöglicht auch die Neutralisierung der gewinnmindernden Ausbuchung einer Darlehensforderung (Änderung der Rechtsprechung).mehr
Im entworfenen Fall hält die in Deutschland ansässige A-AG, Muttergesellschaft des weltweit tätigen A-Konzerns, eine 100 %ige Beteiligung an der in London ansässigen X-Ltd., die als Finanzierungsgesellschaft für die Gesellschaften des A-Konzerns dient.mehr
Die A-GmbH stellt Spezialmaschinen her, die jeweils auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Der Verkauf an Kunden im Vereinigten Königreich (UK) erfolgt über die 100 %ige Tochtergesellschaft X-Ltd., die in UK ansässig ist und die Maschinen als Handelsvertreter bzw. Kommissionär auf Rechnung der A-GmbH an die Kunden verkauft.mehr
Im entworfenen Fall stellt die A-GmbH stellt Spezialmaschinen her, die jeweils auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Der Verkauf an Kunden im Vereinigten Königreich (UK) erfolgt über die 100 %-ige Tochtergesellschaft X-Ltd., die in UK ansässig ist und die Maschinen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung von der A-GmbH kauft und an die Kunden verkauft.mehr
Das BMF bezieht in einem Schreiben zu einem EuGH-Urteil Stellung, das sich mit der Anwendung von § 1 AStG befasst.mehr
Nachdem der BFH eine reine Namensnutzung nicht als Geschäftsbeziehung i. S. d. § 1 AStG wertete, hat nun das BMF die bisherige Verwaltungsauffassung angepasst. Nachfolgend wird die differenzierte Betrachtung zur Namensnutzung im Konzern erläutert.mehr
Das BMF-Schreiben vom 22.12.2016 nimmt auf 186 Seiten Stellung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes nach § 1 Abs. 5 AStG und der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) auf die Einkünftezuordnung von in- oder ausländischen Betriebsstätten.mehr
Bereits in den bisherigen Teilen dieser Serie zum Brexit wurde auf ausgewählte materielle Auswirkungen hingewiesen, welche aufgrund des bevorstehenden EU-Austritts Großbritanniens drohen. Vor dem Hintergrund der weitreichenden Konsequenzen wird an dieser Stelle überlegt, wie in der Praxis potenziell betroffene Steuerpflichtige mit den steuerlichen Brexit-Gefahren umgehen können.mehr
Unternehmen mit Betriebstätten in Großbritannien werden von dem anstehenden EU-Austritt Großbritanniens besonders betroffen sein. In diesem Teil der Serie zum Brexit wird auf die Möglichkeit der Bildung eines Ausgleichspostens bei der grenzüberschreitenden Verbringung von Wirtschaftsgütern eingegangen. Ferner wird der Wegzug von Gesellschaften nach Großbritannien thematisiert.mehr
Bereits im ersten Teil dieser Serie zum Brexit wurde mit dem Hinweis auf die unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag auf mögliche erbschaft- und schenkungsteuerliche Implikationen des anstehenden EU-Austritts Großbritanniens hingewiesen. Darüber hinaus sind weitere praxisrelevante Auswirkungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu erwarten.mehr
Der anstehende EU-Austritt Großbritanniens wird auch Auswirkungen im deutschen Außensteuerrecht haben. Im Bereich der Wegzugsbesteuerung kann sogar durch das Brexit-Ereignis selbst eine Steuerbelastung drohen.mehr
Die Gestattung der unentgeltlichen Namensnutzung innerhalb eines Konzerns führt nicht zu einer Gewinnkorrektur nach dem Außensteuergesetz.mehr
Die Gestattung einer unentgeltlichen Namensnutzung zwischen nahestehenden Personen eines Konzerns ist steuerrechtlich anzuerkennen und führt nicht zu einer Korrektur der Gewinnermittlung nach dem Außensteuergesetz.mehr
Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG im Fall von Drittstaaten, da höchstrichterlich nicht geklärt ist, ob diese mit den Grundfreiheiten des Unionsrechts zu vereinbaren ist.mehr
Das FG Baden-Württemberg hat in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ernstliche Zweifel daran angemeldet, ob die sog. Hinzurechnungsbesteuerung bei Einkünften aus in der Schweiz ansässigen Zwischengesellschaften europarechtskonform ist.mehr
Die Finanzverwaltung nimmt mit BMF-Schreiben vom 4.6.2014 zur Anwendung von § 1 Abs. 4 AStG Stellung.mehr