Ein in Miniatur nachgestaltetes Modellauto und eine Spielzeuglagerhalle sind nicht geeignet, das Markenrecht des Rechteinhabers zu verletzen. Dies gilt auch dann, wenn der Markenname im Original auf der Nachbildung aufgebracht ist.mehr
Ein findiger Unternehmer hat sich „Malle“ als Marke schützen lassen und verdient an jeder „Malle-Party“ kräftig mit. Ohne Lizenz wird´s für Party-Veranstalter per Abmahnung richtig teuer. Das LG Düsseldorf hat das lukrative Geschäftsmodell jetzt für rechtens erklärt. Malle sei weder eine geographische Bezeichnung noch ein Gattungsbegriff.mehr
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Suchen Nutzer über Google Produkte von bestimmten Marken, erwarten sie, dass sie zu Seiten mit Produkten dieser Firma geführt werden. Dass Versandriese Amazon bei verlinkten Google-Anzeigen andere Produkt-Hersteller gleichberechtig aufführt, sei irreführend. So entschied der BGH auf die Klage des Outdoor-Ausrüsters Ortlieb. Amazon darf bei der Google-Suche mit Markennamen nicht zu Konkurrenzangebote führen.mehr
Mit dem begehrten kompletten Schutz seines 3-Streifen-Logos in der EU ist der Sportartikelhersteller Adidas vor dem EuG in Luxemburg gescheitert. Für 3 senkrechte schwarze Streifen auf hellem Untergrund erhält Adidas nach einem Urteil des EuG in der EU keinen Schutz.mehr
Das Markenrechtsmodernisierungsgesetz bringt wichtige Neuerungen zum Markenschutz: Dazu gehören die Einführung neuer Markenarten - wie die einer Bewegungsmarke - und geänderte Vorschriften zur Löschung, zum Widerspruch gegen eine Markeneintragung sowie zur Schutzdauer. Das Gesetz setzt die EU-Markenrechtsrichtlinie um und reagiert auf technische Neuentwicklungen.mehr
Ist ein Angebot für das Befüllen des Marken-Papierhandtuchspenders "TORK" mit fremden Papierhandtüchern eine Markenverletzung? Essity sah seine Marke verletzt und klagte in zwei Instanzen ohne Erfolg: Verbraucher seien etwa durch Druckerpatronen und Staubsaugerbeutel daran gewöhnt, dass Geräte mit herstellerfremden Materialien nachbefüllt werden. Nun kam die Sache zum BGH, der differenzierte.mehr
In einem nicht nur in Bayern stark beachteten Urteil hat der EuGH klargestellt: Neuschwanstein ist eine Marke und die gehört allein dem Freistaat Bayern. Ob damit das letzte Wort gesprochen ist, bleibt abzuwarten, denn der Bundesverband der Souvenirhändler kämpft weiter gegen die eingetragene Unionsmarke.mehr
Unter der (italienischen) Bezeichnung "Die Mafia setzt sich zu Tisch" betreibt ein spanisches Unternehmen eine italienische Restaurantkette. Der EuG hat die Eintragung des Markenschutzes für diesen Namen für Null und Nichtig erklärt. Eine solche Marke verstoße gegen die guten Sitten.mehr
Zu vulgär nicht nur für deutsche, sondern auch für europäische Ohren. Zeugt das Verdikt des Europäischen Gerichts nun von einer besonderen Humorlosigkeit der europäischen Richter oder beweist es ein tiefes Empfinden des EuG für Ästhetik?mehr
Kein Umsatz-Ritt auf fremder Rasierklinge: Nach dem LG hat auch das OLG Düsseldorf der Firma Wilkinson den Verkauf der billigeren Nachahmerklingen für den Gillette Rasierer untersagt. Es sieht darin eine Patentrechtsverletzung und bestätigte den Anspruch auf Unterlassung seitens des Rasierer- und Klingen-Herstellers Procter & Gamble. Das Patent läuft allerdings in Kürze aus.mehr
Der BGH schützt die Inhaber von zwei quadratischen Produkten und weicht damit von Entscheidungen des Bundespatentgerichts ab. Die quadratische Gestaltung der Ritter-Sport-Schokolade, aber auch die quadratische Produktform von Dextro-Energy mit abgerundeten Ecken, können grundsätzlich Markenschutz beanspruchen. Die Ausnahmetatbestände des § 3 Abs. 2 MarkenG greifen nicht.mehr
Nachdem der BFH eine reine Namensnutzung nicht als Geschäftsbeziehung i. S. d. § 1 AStG wertete, hat nun das BMF die bisherige Verwaltungsauffassung angepasst. Nachfolgend wird die differenzierte Betrachtung zur Namensnutzung im Konzern erläutert.mehr
Nur in Ausnahmefällen kann der Inhaber einer Domain, die den Namen eines anderen Unternehmens enthält, berechtigte Interessen geltend machen, die gegen die Löschung der Domain sprechen. Regelmäßig setzen sich die Interessen des namensrechtlich Berechtigten an der Benutzung der Domain durch.mehr
Stellt ein Händler ein Produkt bei der Händlerplattform von Amazon ein, trifft ihn eine regelmäße Überwachungs- und Prüfpflicht seines Angebots im Hinblick auf rechtsverletzende Änderungen Dritter. Kommt es hierbei zu einer Markenrechtsverletzung, haftet er als Störer gegenüber dem Markeninhaber.mehr
Die für die Betreiber von online-Marktplätzen entwickelten markenrechtlichen Grundsätze finden auch auf physische Marktplätze Anwendung. Dies hat zur Folge, dass etwa Messebetreiber bei Markenverletzungen Maßnahmen ergreifen müssen, um diese abzustellen und gleichartige zukünftige Verletzungshandlungen zu verhindern.mehr
Respekt vor geistigem Eigentum ist ein Grundelement von Compliance. Das schlägt sich auch im Markenrecht nieder - ist aber immer wieder Versuchungen ausgesetzt: Die Strahlkraft des Schoko-Riegels „Bounty“ ist enorm und lädt zur Nachahmung ein. Doch der BGH betrachtet die Gestaltung des Riegels als verkehrsdurchgesetzte dreidimensionale Marke, deren Gestaltung der Verkehr als herkunftsweisend wahrnimmt und die hohen Schutz genießt.mehr
Markenrecht toppt Bankgeheimnis: Dies ist die gemeinsame Haltung von EuGH und BGH. Wird über ein Bankkonto die Zahlung eines Kaufpreises für ein gefälschtes Markenprodukt abgewickelt, so muss das Bankinstitut Auskunft über die Identität des Kontoinhabers erteilen.mehr
Auch der Kaiman gehört zur Gattung der Krokodile, steht aber nicht unter dem Schutz des EuGH. Für Lederwaren, Schuhe und sonstige Bekleidungsstücke hat ein Kaiman neben dem Krokodil von Lacoste keine Daseinsberechtigung. Das Krokodil bleibt Alleinherrscher über diese Textilgattungen.mehr
Ob Rot, Gelb, Blau oder Lila - Unternehmen reklamieren für sich besondere Farben. Es wird ihnen nie zu bunt, sich vor bundesdeutschen und auch europäischen Gerichten hierzu erbitterte Schlachten zu liefern. mehr
Gibt es neben Babyblau auch das Nivea-Blau? Der Prozess um die umstrittene Farbmarke des Beiersdorf-Konzern geht nach der Entscheidung des BGH weiter, da das Bundespatentgericht für den Erkennungswert des Nivea-Blaus eine zu hohe Grenze angesetzt hatte. Zudem war das von Seiten des Markeninhabers vorgelegte Gutachten mit Mängeln behaftet.mehr
Der Begriff „Scheiß drauf“ ist nicht markenrechtsfähig. Der Wortfolge fehlt es an Unterscheidungskraft; eine herkunftsweisende Funktion kommt ihr nicht zu. Zudem enthält der Begriff eine grobe Verletzung des guten Geschmacks und ist sittenwidrig.mehr
Volkswagen hat vor dem BGH "Bild" Paroli geboten. Mit Verwendung von Wortbildmarken „VolksInspektion“, „VolksReifen“ und ähnlicher Bezeichnungen, wollten Bild und ein Partner im Kielwasser der berühmten Wolfsburger Marke paddeln. Doch dort läuft und läuft man nach wie vor gerne exklusiv, auch was den Zusatz "Volks" angeht. Dafür hatte der BGH Verständnis.mehr