Auch OLG verbietet Wilkinson Verkauf billiger Nachahmerklingen

Kein Umsatz-Ritt auf fremder Rasierklinge: Nach dem LG hat auch das OLG Düsseldorf der Firma Wilkinson den Verkauf der billigeren Nachahmerklingen für den Gillette Rasierer untersagt. Es sieht darin eine Patentrechtsverletzung und bestätigte den Anspruch auf Unterlassung seitens des Rasierer- und Klingen-Herstellers Procter & Gamble. Das Patent läuft allerdings in Kürze aus.

Der Rasierklingenhersteller Wilkinson hatte 30%-günstigere Rasierklingen auf den Markt gebracht, welche passgenau für den „Gillette Mach3 Rasierer“ waren und somit ein Merkmal kopierten, welches sich der US-Hersteller Gillette bereits im Jahr 1997 hatte patentieren lassen.

Patentierte Rasierklingen dürfen nicht imitiert werden

Schon das LG Düsseldorf hat per einstweiliger Verfügung entschieden, dass die Klingen nicht nachgemacht werden dürfen. Nun ist ihm das OLG Düsseldorf gefolgt.

Es handelt sich aber um einen schalen Erfolg, da das Patent schon im nächsten Monat am 18.2. ausläuft.

Der amerikanische Konzern Procter & Gamble (P & G) hatte am 17.6.2017 beim LG Düsseldorf eine einstweilige Verfügung beantragt, da das Solinger Konkurrenzunternehmen „Wilkinson Sword“ und sein Mutterkonzern „Edgewell“ in Deutschland Rasierklingeneinheiten vertreibt, welche auf den Nassrasierer „Gillette Mach 3“ von Gillette passen.

Imitate als Eigenmarken in fünf Drogeriemärkten

Die nachgeahmten Klingen wurden als Eigenmarken in fünf Drogeriemärkten um 30 % günstiger als die Gillette-Klingen verkauft. Die US-Gesellschaft Gillette ist seit 1997 Inhaberin des Patents EP 1 695 800 B1 für eine „auswechselbare Rasierklingeneinheit mit einer Klingeneinheit und mit einer Einheitenverbindungsstruktur.“

Landgericht Düsseldorf bejaht Verletzungshandlung

Die 4a-Patentkammer des Landgerichts bezifferte den Streitwert auf 1.000.000 EUR und gab der Antragstellerin Recht. Nach der Entscheidung liegt eine Patentrechtsverletzung und somit ein Unterlassungsanspruch vor. Entscheidend sei bei dem Patent die Verbindung zwischen Rasierklingeneinheit und Handstück, der sog. „cutaway portion“, der das Zusammenführen der beiden Teile verbessere, so das Gericht. Genau dieses Merkmal werde bei unzulässigerweise den billigeren Klingen kopiert.

Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht

An der Patentrechtsverletzung ändere es auch nichts, dass Wilkinson Sword bei dem Bundespatentgericht eine Nichtigkeitsklage eingereicht habe.

  • Zum einen habe das Münchner Gericht bereits 2013 in einem anderen Verfahren auf die Rechtsbeständigkeit des Patents hingewiesen.
  • Zum anderen habe auch die Kammer keine Zweifel am Rechtsbestand des Patents, da die Gillette-Lösung aus dem Jahr 1997 in Anbetracht des damaligen Standes der Technik erfinderisch gewesen sei.


Patent erlischt demnächst

Da das umstrittene Patent zum 18.02.2018 erlischt und Wilkinson die Verletzungshandlung bewusst kurz vor Ablauf des Patents begangen habe, müsse der Ausgang des Hauptsacheverfahrens nicht abgewartet werden, so die Gerichtssprecherin. Nach dem noch nicht rechtskräftigen Urteil müssen die vorhandenen Vorräte des Konkurrenten an einen Gerichtsvollzieher übergeben werden, ein Rückruf der sich im Handel befindlichen Nachahmerklingen erfolgt jedoch nicht.

(OLG Düsseldorf, Urteil v. 11.01.2018 ; I-15 U 66/17; LG Düsseldorf, Urteil v. 18.7.2017, 4 aO 66/17).

Hintergrund:

Ein Patent schützt neue technische Erfindungen, seien es Erzeugnisse oder Verfahren. Das verleiht dem Inhaber das räumlich begrenzte und zeitlich befristete Privileg, die patentierte Erfindung allein zu nutzen und anderen die nicht autorisierte gewerbliche Nutzung zu verbieten. Das erleichtert es ihm, wirtschaftlichen Nutzen aus seiner Erfindung zu ziehen und hierdurch seine Entwicklungstätigkeit zu finanzieren.


Schlagworte zum Thema:  Markenrecht, Patent