Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Körperschaftsteuer

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 1.2.1 Einführung des § 5 AStG mit Einführung des AStG

Rz. 10 Die Vorschriften über die erweiterte beschränkte Steuerpflicht waren in der ursprünglichen Fassung des AStG [1] bereits enthalten. Schon kurz nach ihrer Einführung erfolgte eine grundlegende Anpassung der Norm.[2] Seither erfuhr die Vorschrift keine bedeutenden Anpassungen mehr.[3] mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.2 Besondere Anwendungsregel zu § 1 Abs. 3d und 3e AStG (§ 21 Abs. 1a AStG)

Rz. 25 Durch das Wachstumschancengesetz[1] wurde § 1 AStG um die Abs. 3d und 3d die Verrechnungspreisermittlung bei Finanzierungsbeziehungen im Konzern ergänzt. Rz. 26 § 21 Abs. 1a S. 1 AStG sieht eine erstmalige Anwendung der Neuregelungen für die Einkommen- und Körperschaftsteuer im Vz 2024 und für die Gewerbesteuer im Erhebungszeitraum 2024 vor. Aus dieser undifferenzierten... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.1.1.1.1 Person i. S. d. § 2 AStG

Rz. 45 § 5 Abs. 1 S. 1 AStG legaldefiniert den Begriff der "Person im Sinne des § 2", um daran tatbestandlich anzuknüpfen. Als nämliche Person wird bezeichnet, wer die persönlichen Voraussetzungen des § 2 AStG erfüllt und zugleich nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 AStG in einem ausländischen Niedrigsteuergebiet oder in gar keinem ausländischen Gebiet ansässig ist. Für Einzelheiten wird ... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.3.3 Keine einheitliche Feststellung mit Steuerpflichtigen i. S. d. § 7 oder § 13 AStG

Rz. 107 Der eigentliche Regelungsgehalt des § 18 AStG ist die gesonderte – und ggf. auch einheitliche – Feststellung der Besteuerungsgrundlagen im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung sowie die dazugehörige Erklärungspflicht. § 5 Abs. 3 AStG überträgt dieses Verfahren auf Fälle des § 5 AStG, was insbesondere aufgrund des Abstellens auf eine hypothetische Steuerpflicht nach §... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.10.2 Anwendungsregelung zu § 18 Abs. 1 S. 4 und Abs. 2 AStG (Satz 2, 3)

2.10.2.1 Hintergrund Rz. 93 § 18 AStG regelt die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung. Neben der Anpassung des Gesetzestextes an die neue Rechtschreibung sind 2 inhaltliche Änderungen vorgenommen worden: Einerseits wurde von der in 18 Abs. 1 S. 4 AStG angeordneten entsprechenden Anwendung der Vorschriften der AO zusätzlich zu § 180 Ab... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.10.1 Anwendungsregelung zu § 9 und § 13 Abs. 1 S. 3 AStG (Satz 1)

2.10.1.1 Hintergrund Rz. 90 Ebenfalls durch das MinStAnpG (s. Art. 6: weitere Änderung des AStG) wurden die in § 9 AStG und § 13 Abs. 1 S. 3 AStG enthaltenen Bagatellausnahmen angepasst. Gemäß den beiden Vorschriften bleiben Zwischeneinkünfte (im Fall des § 13 Abs. 1 S. 3 AStG: mit Kapitalanlagecharakter) – trotz Vorliegens der Voraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung – ... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.2.2 Haftung nur für wegen § 5 Abs. 1 geschuldeter Einkommensteuer

Rz. 86 Das Vermögen haftet ausweislich des Gesetzeswortlauts nur für die Einkommensteuer "für diese Einkünfte". Die Haftung ist folglich beschränkt auf die sich infolge der Zurechnung nach § 5 Abs. 1 S. 1 AStG ergebende Einkommensteuer.[1] Die Haftung besteht weder für bereits nach § 2 AStG entstehende Steuern noch für andere Steuerarten.[2] Die insgesamt in Deutschland zu z... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.1.1.1.2 Beteiligung an ausländischer Gesellschaft

Rz. 50 Der Tatbestand setzt ferner eine Beteiligung der "Person i. S. d. § 2" an einer ausländischen Gesellschaft voraus. Was eine ausländische Gesellschaft ist, wird in § 7 Abs. 1 AStG definiert.[1] Wenngleich im Zuge des ATAD-Umsetzungsgesetzes der Verweis auf eine ausländische Gesellschaft "i. S. d. § 7" gestrichen wurde, ergeben sich daraus keine Änderungen.[2] Die Bezug... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.3.1 Entsprechende Anwendung des im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung geltenden Verfahrens

Rz. 100 Gem. § 5 Abs. 3 AStG findet § 18 AStG entsprechende Anwendung. Der Verweis ist umfassend und nicht auf einzelne Absätze des § 18 AStG beschränkt. Gleichwohl kann nach hier vertretener Auffassung § 18 Abs. 4 AStG im Anwendungsbereich des § 5 AStG keine Wirkung entfalten, denn dort wird die entsprechende Anwendung des § 18 AStG i. R.d. § 15 AStG angeordnet. § 5 Abs. 1 ... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.1.1.2.2 Von der Zurechnung erfasste Einkünfte

Rz. 68 Von der Zurechnung sachlich umfasst sind ausschließlich die Einkünfte der ausländischen Gesellschaft, die einerseits niedrigbesteuerte, passive Einkünfte sind und andererseits nicht zu den ausländischen Einkünften i. S. d. § 34d EStG rechnen.[1] Was das Vorliegen nicht-ausländischer Einkünfte angeht, besteht Gleichlauf mit § 2 AStG. Auf die dortige Kommentierung wird ... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 22 AStG Neufassung des Gesetzes

Ermächtigung des BMF zur Bekanntmachung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt Rz. 1 § 22 AStG wurde durch das JStG 2008[1] neu gefasst. Die Vorschrift hat rein deklaratorische Wirkung.[2] Sie enthält eine Erlaubnis[3], der zufolge das BMF "den Wortlaut dieses Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen" kann. Eine solche Bekanntmachung erleichter... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.2.3 Von der Haftung umfasstes Vermögen

Rz. 90 Die Haftung betrifft nur das Vermögen, das den nach Abs. 1 zuzurechnenden Einkünfte zugrunde liegt. Da gem. § 5 Abs. 1 AStG Einkünfte einer ausländischen Gesellschaft zugerechnet werden, kann nur solches Vermögen der ausländischen Gesellschaft von der Haftung erfasst sein, das zum Zeitpunkt der Einkünfteerzielung in deren Eigentum stand.[1] Wurden Einkünfte von mehrer... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 21 AStG war – durch seine grundlegende Überarbeitung durch das ATADUmsG[1] – in 5 Abs. gegliedert, die allesamt im Grundsatz den zeitlichen Geltungsbereich der Vorschriften des AStG betreffen. Die Vorschrift wurde seit Einführung des ATADUmsG um 5 Abs. (1a, 6, 7, 8 und 9) erweitert. Neben der Lösung zeitlicher Anwendungsfragen enthalten die Vorschriften punktuell auc... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.8 Anwendungsregelung zu § 6 Abs. 5 AStG und § 18 Abs. 3 AStG i. d. F. MinStG (§ 21 Abs. 7 AStG)

2.8.1 Hintergrund Rz. 81 Durch das MinBestRL-UmsG wurden in § 6 Abs. 5 AStG und § 18 Abs. 3 AStG die Abgabe der Mitteilungen bzw. Steuererklärungen oder Anzeigen auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck durch eine elektronische Übermittlung auf amtlich vorgeschriebenem Datensatz über eine amtlich bestimmte Schnittstelle ersetzt. 2.8.2 Anwendungsregel Rz. 82 Die elektronische Überm... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.2.4 Verfahren

Rz. 95 Nach im Schrifttum überwiegender Auffassung handelt es sich bei der Haftung gem. § 5 Abs. 2 AStG nicht um eine Sachhaftung i. S. d. § 76 AO.[1] Die Haftung ist in dem Verfahren nach § 191 AO durch Haftungsbescheid geltend zu machen.[2] Haftungsschuldner ist die ausländische Gesellschaft, deren Vermögen den zugerechneten Einkünften zugrunde liegt.[3] Rz. 96–99 einstweil... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.9.1 Hintergrund

Rz. 85 Das MinStAnpG[1] führte zu verschiedenen Anpassungen innerhalb des AStG. Zwar ist die zunächst[2] vorgesehene vollständige Streichung des § 13 AStG (Hinzurechnungsbesteuerung für Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter) nicht umgesetzt worden. Gleichwohl setzte der Gesetzgeber durch verschiedene Korrekturen eine Entschärfung des Gesetzes um, deren Hintergrund insbesonder... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.3.2 Feststellung der Besteuerungsgrundlagen (§ 5 Abs. 3 und § 18 Abs. 1)

Rz. 104 Durch den Verweis auf § 18 AStG ergibt sich eine gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, die bei mehreren Beteiligten i. S. d. § 2 AStG einheitlich vorzunehmen ist.[1] Besteuerungsgrundlagen i. S. d. § 5 AStG sind insbesondere die zuzurechnenden Einkünfte und die zuzurechnenden Vermögenswerte.[2] Bejaht man mit der FinVerw aber die Möglichkeit der Anrechn... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.3.4 Zuständiges FA (§ 5 Abs. 3 und § 18 Abs. 2)

Rz. 109 Aufgrund des umfassenden Verweises auf § 18 richtet sich die Zuständigkeit des FA nach § 18 Abs. 2 AStG. Nach der in § 18 Abs. 2 S. 1 AStG enthaltenen Grundregel ist das FA zuständig, das auch für die Ermittlung der aus der Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft bezogenen Einkünfte zuständig ist. Während sich für unbeschränkt Stpfl. i. S. d. § 7 AStG aus diese... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.1.1.1.3 Hypothetische Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung bei unterstellter unbeschränkter Steuerpflicht

Rz. 56 Damit die Rechtsfolge des § 5 Abs. 1 S. 1 AStG eingreift, müssen die betroffenen nicht-ausländischen Einkünfte der ausländischen Gesellschaft bei fingierter unbeschränkter Steuerpflicht der Person i. S. d. § 2 AStG nach den §§ 7–13 AStG steuerpflichtig sein. Dies setzt die Prüfung eines fiktiven Sachverhalts voraus.[1] Der Stpfl. i. S. d. § 2 AStG wird per Fiktion zum... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.1 Grundregel für den zeitlichen Geltungsbereich des "neuen" AStG (§ 21 Abs. 1)

Rz. 20 § 21 Abs. 1 AStG regelt die erstmalige Anwendung des AStG i. d. F. des ATADUmsG. Die Vorschrift stellt eine allgemeine Vorschrift dar, die gegenüber den nachfolgenden Abs. 1a–9 als lex generalis nachrangig ist, soweit durch diese Absätze ein Regelungskonflikt entsteht. Dies wird durch den insoweit eindeutigen Gesetzeswortlaut ("sofern in den folgenden Absätzen nichts ... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.1.2.1 Tatbestand

Rz. 80 § 5 Abs. 1 S. 2 AStG weist als einzige Tatbestandsvoraussetzung das Vorliegen der Voraussetzungen des Satzes 1 auf. Mithin arbeitet die Norm mithilfe eines Rechtsgrundverweises. Dies entspricht der in § 4 Abs. 1 AStG verwendeten Regelungstechnik, wo ein Rechtsgrundverweis auf § 2 Abs. 1 S. 1 AStG erfolgt. Maßgebend für die Erfüllung des Tatbestands ist der Zeitpunkt d... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.8.1 Hintergrund

Rz. 81 Durch das MinBestRL-UmsG wurden in § 6 Abs. 5 AStG und § 18 Abs. 3 AStG die Abgabe der Mitteilungen bzw. Steuererklärungen oder Anzeigen auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck durch eine elektronische Übermittlung auf amtlich vorgeschriebenem Datensatz über eine amtlich bestimmte Schnittstelle ersetzt. mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.7.1 Hintergrund

Rz. 78 Die Hinzurechnungsbesteuerung gem. §§ 7 ff. AStG greift nur bei Einkünften, die nicht aktiv i. S. v. § 8 Abs. 1 AStG sind, und die einer niedrigen Besteuerung i. S. v. § 8 Abs. 5 AStG unterliegen. Die Niedrigsteuergrenze wurde durch das MinBestRL-UmsG[1] von 25 % auf 15 % herabgesetzt. Dies dient der Herstellung eines Gleichlaufs der Hinzurechnungsbesteuerung mit den V... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.8.2 Anwendungsregel

Rz. 82 Die elektronische Übermittlung der Mitteilungen i. S. v. § 6 Abs. 5 AStG ist erstmals für den Vz 2025 vorgeschrieben. Dies betrifft m. E. die Verwirklichung eines gem. § 6 Abs. 5 S. 1 AStG mitteilungspflichtigen Ereignisses ab 2025 bzw. die jährliche Mitteilung gem. § 6 Abs. 5 S. 3 AStG erstmals bis zum 31.7.2025, nicht aber nur Wegzüge ab Vz 2025.[1] Die Regelung bet... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.4.2.2.2 Regelungsinhalt und Anwendungsregel

Rz. 42 § 21 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 AStG führt – durch das MinStAnpG redaktionell, aber nicht inhaltlich angepasst – die in § 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 5 AStG enthaltene Regelung den Widerruf der Stundung betreffend auch für Stundungen nach § 6 Abs. 4 oder Abs. 5 AStG a. F. ein. Ein Widerruf der Stundung der Wegzugssteuer erfolgt, soweit Auskehrungen in Form von Gewinnausschüttung oder Ei... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.1.1.2.1 Zurechnung

Rz. 65 Rechtsfolgenseitig ordnet § 5 Abs. 1 S. 1 AStG eine "Zurechnung" bestimmter Einkünfte bei der Person i. S. d. § 2 an. Gemäß dem Verständnis der Verwaltung werden demnach die Einkünfte so behandelt, als wären sie von der zwischengeschalteten Gesellschaft tatsächlich erzielt worden, während die sich ergebenden Besteuerungsfolgen bei der Person i. S. d. § 2 AStG eintrete... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 5 AStG ergänzt die Vorschriften zur erweiterten beschränkten Steuerpflicht mit dem Ziel der Versagung von Umgehungsgestaltungen.[1] Es handelt sich um Regelungen zur Durchbrechung des Trennungsprinzips, die in bestimmten Fällen bei ausländischen Zwischengesellschaften die Zurechnung von Einkünften und Vermögen beim steuerpflichtigen Gesellschafter bewirken.[2] Verfah... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 1.3 Normzweck

Rz. 15 Der Normzweck des § 5 AStG richtet sich allgemein gegen Gestaltungsstrategien, die in der Zwischenschaltung von ausländischen Gesellschaften bestehen. Konkret bezweckt die Norm, eine durch Übertragung von Einkunftsquellen und Vermögenswerten angestrebte Unterwanderung der Rechtsfolgen der §§ 2 und 4 AStG auszuschließen.[1] Dies geschieht, indem das Trennungsprinzip de... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AStG Zwischengeschaltete Gesellschaften

1 Allgemeines 1.1 Aufbau Rz. 1 § 5 AStG ergänzt die Vorschriften zur erweiterten beschränkten Steuerpflicht mit dem Ziel der Versagung von Umgehungsgestaltungen.[1] Es handelt sich um Regelungen zur Durchbrechung des Trennungsprinzips, die in bestimmten Fällen bei ausländischen Zwischengesellschaften die Zurechnung von Einkünften und Vermögen beim steuerpflichtigen Gesellschaf... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 AStG Anwendungsvorschriften

1 Allgemeines 1.1 Aufbau Rz. 1 § 21 AStG war – durch seine grundlegende Überarbeitung durch das ATADUmsG[1] – in 5 Abs. gegliedert, die allesamt im Grundsatz den zeitlichen Geltungsbereich der Vorschriften des AStG betreffen. Die Vorschrift wurde seit Einführung des ATADUmsG um 5 Abs. (1a, 6, 7, 8 und 9) erweitert. Neben der Lösung zeitlicher Anwendungsfragen enthalten die Vor... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.10 Besondere Anwendungsregelung zu § 9 und § 13 Abs. 1 Satz 3 sowie § 18 Abs. 1 S. 4 und Abs. 2 AStG i. d. F. des MinStAnpG (§ 21 Abs. 9 AStG)

2.10.1 Anwendungsregelung zu § 9 und § 13 Abs. 1 S. 3 AStG (Satz 1) 2.10.1.1 Hintergrund Rz. 90 Ebenfalls durch das MinStAnpG (s. Art. 6: weitere Änderung des AStG) wurden die in § 9 AStG und § 13 Abs. 1 S. 3 AStG enthaltenen Bagatellausnahmen angepasst. Gemäß den beiden Vorschriften bleiben Zwischeneinkünfte (im Fall des § 13 Abs. 1 S. 3 AStG: mit Kapitalanlagecharakter) – tr... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.9 Besondere Anwendungsregelung zu § 13 Abs. 1 und Abs. 3 AStG i. d. F. des MinStAnpG (§ 21 Abs. 8 AStG)

2.9.1 Hintergrund Rz. 85 Das MinStAnpG[1] führte zu verschiedenen Anpassungen innerhalb des AStG. Zwar ist die zunächst[2] vorgesehene vollständige Streichung des § 13 AStG (Hinzurechnungsbesteuerung für Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter) nicht umgesetzt worden. Gleichwohl setzte der Gesetzgeber durch verschiedene Korrekturen eine Entschärfung des Gesetzes um, deren Hinter... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 1.6.1 Verfassungsrecht

Rz. 35 § 5 AStG verstößt nach hier vertretener Auffassung nicht gegen die Verfassung. Soweit im Schrifttum vereinzelt Bedenken erhoben werden,[1] greifen diese m. E. nicht durch. Auch mehr als 50 Jahre nach Einführung der Vorschrift existiert keine Gerichtsentscheidung, die etwas Gegenteiliges offenbarte. Rz. 36–39 einstweilen frei mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.3.5 Erklärungspflichten (§ 5 Abs. 3 und § 18 Abs. 3)

Rz. 112 Jeder an der ausländischen Gesellschaft i. S. d. § 5 AStG beteiligte Stpfl. i. S. d. § 2 AStG hat eine Erklärung zur gesonderten Feststellung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben (§ 18 Abs. 3 S. 1 AStG). Die Erklärung ist eigenhändig zu unterschreiben (§ 18 Abs. 3 S. 6 AStG). Mehrere Stpfl. können eine gemeinsame Erklärung abgeben (§ 18 Abs. 3 S. 5 AStG).... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 1.5.1 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 30 § 5 AStG enthält keinen eigenständigen Steuertatbestand, sondern stellt allein eine Zurechnungsnorm dar.[1] Eine Steuerbelastung ergibt sich erst aus § 2 bzw. § 4 AStG. § 5 AStG steht insoweit auch nicht in Konflikt mit DBA, zumal die Zurechnung von Einkünfte nicht Gegenstand der Regelungen in DBA ist.[2] Insoweit unterscheidet sich die Regelungstechnik des § 5 ("Zure... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.1.1.2.3 Keine Anrechnung von Steuern der ausländischen Gesellschaft

Rz. 72 § 5 Abs. 1 S. 1 AStG normiert lediglich die Zurechnung von Einkünften zum Zwecke der steuerlichen Berücksichtigung beim Stpfl. i. S. d. § 2 AStG. Diese Einkünfte werden regelmäßig auch auf Ebene der ausländischen Gesellschaft besteuert.[1] Es droht in diesen Fällen eine (wirtschaftliche) Doppelbesteuerung, die im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung nach § 12 AStG ver... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 1.4.1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 20 Der persönliche Anwendungsbereich des § 5 AStG stimmt mit dem des § 2 AStG überein. Es werden ausschließlich natürliche Personen von der Norm erfasst.[1] Rz. 21 Sachlich stimmt der Anwendungsbereich des § 5 AStG mit den anderen Vorschriften des 2. Abschn. über die sog. erweiterte beschränkte Steuerpflicht überein. § 5 AStG betrifft sachlich sowohl den in § 2 AStG anges... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.4.2.3.1 Hintergrund

Rz. 44 Anders als in § 6 AStG i. d. F. ATADUmsG, wo wesentliche Auskehrungen sowohl dem Zahlungsaufschub (§ 6 Abs. 4 Satz 5 Nr. 5 AStG), als auch dem Entfallen der Steuer bei Rückkehr (§ 6 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 AStG) entgegenstehen, sah § 21 Abs. 3 S. 2 AStG zunächst nur einen Stundungswiderruf vor. Obwohl im Schrifttum frühzeitig auf diese Lücke hingewiesen worden ist[1], reagi... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.9.2 Anwendungsregel

Rz. 87 Die von § 21 Abs. 8 AStG erfassten Vorschriften (§ 13 Abs. 1 und Abs. 3 AStG) sind erstmals anzuwenden für die Einkommen- und Körperschaftsteuer für den Vz und für die Gewerbesteuer für den Erhebungszeitraum, für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind, die in einem Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft oder der Betriebsstätte entstanden sind, das nach dem 31.12.... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.10.1.2 Anwendungsregel

Rz. 91 Die Anwendung der Neuregelungen in § 9 AStG und § 13 Abs. 1 S. 3 AStG i. d. F. MinStAnpG erfolgt gem. § 21 Abs. 9 S. 1 AStG erstmals für die Einkommen- und Körperschaftsteuer für den Vz und für die Gewerbesteuer für den Erhebungszeitraum, für den Zwischeneinkünfte bzw. Einkünfte mit Kapitaleinlagecharakter hinzuzurechnen sind, die in einem Wirtschaftsjahr der Zwischen... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.10.2.1 Hintergrund

Rz. 93 § 18 AStG regelt die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung. Neben der Anpassung des Gesetzestextes an die neue Rechtschreibung sind 2 inhaltliche Änderungen vorgenommen worden: Einerseits wurde von der in 18 Abs. 1 S. 4 AStG angeordneten entsprechenden Anwendung der Vorschriften der AO zusätzlich zu § 180 Abs. 3 AO nunmehr auch... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.5.2.3 Unklarheiten bei der Auslegung der Norm

Rz. 57 § 21 Abs. 4 S. 2 AStG dürfte darauf abzielen, einen Gleichlauf bei der zeitlichen Abgrenzung der "alten" und "neuen" Regelungslage im Hinblick auf die Verlustabzugsmöglichkeiten und der Grundregel zur zeitlichen Geltung der Hinzurechnungsbesteuerung in Abs. 4 S. 1 herzustellen. Dann müssten Verluste für Wirtschaftsjahre, die der alten Rechtslage unterfallen, auch § 10... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 1.2 Normzweck

Rz. 16 Regelungszweck des § 21 AStG ist es, die Anwendung der jeweils geltenden Gesetzesfassung zu regeln und im Falle von Gesetzesänderungen nicht nur die Geltung des neuen Rechts anzuordnen, sondern gleichzeitig auch Abgrenzungsfragen zwischen den verschiedenen Gesetzesfassungen zu regeln. Als Normzweck ist daher auch anzusehen, alte und neue Regelungen sinnvoll miteinande... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.3.2 Anwendungsregel

Rz. 29 Dieses zeitliche Auseinanderfallen war nach Ansicht des Gesetzgebers offenbar nicht vermeidbar. Anderenfalls wäre für die Vz 2020 und 2021 auf ein Nahestehen i. S. v. § 1 Abs. 2 AStG i. d. F. vor dem ATADUmsG abzustellen gewesen. Die Vorschrift des § 4k EStG entspricht ebenso wie die in § 1 Abs. 2 AStG vorgenommenen Änderungen den unionsrechtlichen Vorgaben durch ATAD... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.10.1.1 Hintergrund

Rz. 90 Ebenfalls durch das MinStAnpG (s. Art. 6: weitere Änderung des AStG) wurden die in § 9 AStG und § 13 Abs. 1 S. 3 AStG enthaltenen Bagatellausnahmen angepasst. Gemäß den beiden Vorschriften bleiben Zwischeneinkünfte (im Fall des § 13 Abs. 1 S. 3 AStG: mit Kapitalanlagecharakter) – trotz Vorliegens der Voraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung – in Fällen von gering... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.10.2.2 Anwendungsregel

Rz. 94 § 18 Abs. 1 Satz 4 AStG i. d. F. MinStAnpG ist gem. § 21 Abs. 9 S. 2 AStG für Verwaltungsakte, die nach dem 23.12.2025 erlassen werden, anzuwenden. Die Regelung soll somit in allen noch offenen Fällen zur Anwendung kommen, wobei – mangels Einschränkung im Gesetzeswortlaut (s. anders in S. 3, Rz. 95) – dies auch für Verwaltungsakte gilt, die auf Grundlage der Vorschrif... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.1.2.2 Rechtsfolge

Rz. 82 Rechtsfolgenseitig ordnet § 5 Abs. 1 S. 2 AStG an, die Vermögenswerte, deren Erträge bei unbeschränkter Steuerpflicht nicht ausländische Einkünfte i. S. d. § 34d EStG wären, von der ausländischen Gesellschaft dem Erwerb zuzurechnen. Dieses Vermögen entspricht den von § 4 AStG erfassten Vermögenswerten (§ 4 AStG Rz. 87 ff.). Die Zurechnung erfolgt ebenfalls anteilig en... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.7.2 Anwendungsregel

Rz. 79 Die neue Niedrigsteuergrenze von 15 % ist gem. § 21 Abs. 6 AStG für die Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer erstmals anzuwenden für Vz und für die Gewerbesteuer erstmals für Erhebungszeiträume, für die Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind, die in einem Wirtschaftsjahr entstanden sind, das nach dem 31.12.2023 endet. Die herabgesetzte Niedrigsteuergrenze gilt somit... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 1.6.2 Unionsrecht

Rz. 40 Die Frage der Unionsrechtskonformität des § 5 AStG beschränkt sich nach hier vertretener Auffassung auf die (Nicht-)Anerkennung der ausländischen Gesellschaft, weil § 5 AStG keine über die Zurechnung von Einkünften und Vermögen hinausgehenden Rechtsfolgen nach sich zieht. Sie hängt folglich ganz maßgeblich mit der Anwendung des Gegenbeweises nach § 8 Abs. 2 AStG zusam... mehr