Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

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Internationales Steuerrecht... / 5.3.9 Einkünfte aus Umwandlungen; dies gilt nicht, [...] (Nr. 9)

§ 8 Abs. 1 AStG ermöglicht auch in Drittstaatenfällen (in denen das UmwStG grundsätzlich nicht anwendbar ist) per Fiktion eine steuerneutrale Umwandlung (i. d. R. Verschmelzung), wenn im Rahmen einer Fiktionsbetrachtung die Umwandlung im Inland zu Buchwerten erfolgen könnte. Der Übertragungsgewinn stellt dann (unabhängig, ob Wirtschaftsgüter enthalten sind, die der Erzielung...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.4 "Mischfälle" bei mittelbaren Beteiligungen

Im Falle mittelbarer Beteiligungen an Zwischengesellschaften sind auch" Mischfälle" denkbar. Hier kommt es auf die Qualifikation der unmittelbar gehaltenen Beteiligung an. Die Finanzverwaltung bildet zur Verdeutlichung nachfolgendes Beispiel:[1] Praxis-Beispiel Behandlung nachgeschalteter mittelbarer Beteiligungen Die Steuerpflichtigen X und Y sind unbeschränkt einkommensteuerp...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.8 Verhältnis zur beschränkten Steuerpflicht

Auch bei einer beschränkten deutschen Steuerpflicht kann sich eine Hinzurechnungsbesteuerung ergeben, da sich z. B. bei einer ausländischen Körperschaft (mit inländischem Anteilseigner), die eine inländische Immobilie vermietet, nur eine deutsche Steuer-Vorbelastung von 15,825 % ergibt. Es erfolgt eine Hinzurechnungsbesteuerung, wobei die deutsche Steuer nach § 12 AStG anger...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.2.5 Zuordnung von Betriebsausgaben

Bei der Ermittlung der Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, dürfen nur solche Betriebsausgaben abgezogen werden, die mit diesen Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.[1] Diese Bestimmung ist insbesondere von Bedeutung, wenn sich die ausländische Gesellschaft sowohl aktiv als auch passiv betätigt. Ausgaben, die sowohl im wirt...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.1 Allgemeines

Nach der in § 7 Abs. 1 Satz 1 AStG enthaltenen Legaldefinition ist eine ausländische Gesellschaft eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des KStG, die weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inland hat und die nicht gem. § 3 Abs. 1 KStG von der Körperschaftsteuerpflicht ausgenommen ist. Ob eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse in...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2.2 Erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung für Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter

Die erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung ergibt sich aus § 13 AStG. Danach werden niedrig besteuerte Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter einer ausländischen Gesellschaft (Kapitalanlagegesellschaft) bei einem unbeschränkt Steuerpflichtigen grundsätzlich entsprechend dessen Beteiligung am Nennkapital der Kapitalanlagegesellschaft als Hinzurechnungsbetrag erfasst. Die erweiter...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.4.1 Gruppenbesteuerung (Organschaft)

Viele Staaten kennen Gruppenbesteuerungssysteme, wie z. B. Großbritannien das System des group relief. Diese sind regelmäßig nicht mit der deutschen Organschaft vergleichbar, sondern oft reine steuerliche Wahlrechte. Es stellt sich daher häufig die Frage, wie eine Steuer aufzuteilen bzw. fiktiv zu ermitteln ist. Das AnwSchr. zum AStG enthält die folgenden Aussagen zur Gruppe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.6.1 Benennung nach § 160 AO

Nach § 160 Abs. 1 S. 1 AO dürften Aufwendungen steuerlich nicht berücksichtigt werden, wenn der Steuerpflichtige auf Verlangen der Finanzbehörde den Empfänger der Leistungen nicht benennt. Gläubiger i. S. des § 160 Abs. 1 S. 1 AO ist der wirtschaftliche Eigentümer der Forderung. § 160 AO dient nicht der Ermittlung der Steuern des Steuerpflichtigen, dafür bestehen andere Vorsc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 Die Regelung stellt das "Gegenstück" zur Zwangsentstrickung gem. § 4 Abs. 1 S. 3 EStG bzw. § 12 Abs. 1 KStG bei Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts hinsichtlich eines Wirtschaftsguts dar.[1] Sofern das deutsche Besteuerungsrecht Deutschlands hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder Nutzung eines Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder bes...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1.1.3 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung oder Entnahme (...) vor dem 1. Januar 2017 (Nr. 3)

Rz. 43 (...) "Entstrickung vor dem 1. Januar 2017" (...): Die Suspendierung der allgemeinen Entstrickungsregelungen durch § 50i Abs. 1 EStG ist zeitlich auf Altfälle begrenzt, indem Abs. 1 (und demzufolge auch Abs. 2) nur für Sachverhalte gilt, in denen das Besteuerungsrecht an den betreffenden Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens oder Anteilen i. S. d. § 17 EStG – ungeac...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.2 "Auch die laufenden Einkünfte aus der Beteiligung an der Personengesellschaft, auf die die in Satz 1 genannten Wirtschaftsgüter oder Anteile übertragen oder überführt oder der im Sinne des Satzes 2 neue Anteile gewährt wurden, sind ungeachtet entgegenstehender Bestimmungen des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zu versteuern." (Satz 3)

Rz. 90 Die Rechtsfolge des § 50i EStG holt nicht nur die unterlassene Besteuerung der stillen Reserven der Wirtschaftsgüter nach, indem die Gewinne, die ein gem. DBA in einem anderen Staat ansässiger Stpfl. aus einer späteren Veräußerung oder Entnahme (abkommensrechtlich) erzielt, ungeachtet entgegenstehender DBA-Bestimmungen versteuert werden, sondern es werden auch die lau...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1.1.4 Ansässigkeit des Steuerpflichtigen im anderen Vertragsstaat

Rz. 53 § 50i Abs. 1 EStG ist nur auf Stpfl. anwendbar, die in einem Staat ansässig sind, mit dem ein DBA besteht und der Stpfl. entsprechend Art. 4 OECD-MA in diesem Staat – dem aus der Perspektive der Bundesrepublik Deutschland anderen Vertragsstaat – ansässig ist. Rz. 54 Es ist nach Ansicht der Finanzverwaltung nicht von Bedeutung, zu welchem Zeitpunkt der Stpfl. in dem DBA...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.1 "ist der Gewinn, den ein Steuerpflichtiger (...) aus der späteren Veräußerung oder Entnahme dieser Wirtschaftsgüter oder Anteile erzielt, ungeachtet entgegenstehender Bestimmungen des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zu versteuern." (Satz 1 Halbsatz 2)

Rz. 79 (...) "spätere Veräußerung oder Entnahme" (...): In einem dritten Zeitpunkt schließlich erzielt die fiktiv gewerbliche Personengesellschaft bzw. das Besitzunternehmen aus einer späteren Veräußerung oder Entnahme, deren Zeitpunkt durch § 50i Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 EStG nicht weiter bestimmt ist, einen Gewinn, der abkommensrechtlich auf einen im anderen Vertragsstaat ansä...mehr

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Die neue Nachspaltungsveräu... / b) Definition der "außenstehenden Person"

Neuer Rechtsbegriff: Der Begriff der "außenstehenden Person" war in der alten Fassung gesetzlich nicht definiert. Mit der außenstehenden Person hat der Gesetzgeber einen neuen Rechtsbegriff eingeführt, um den nicht begünstigten Personenkreis i.R.d. Nachspaltungsveräußerungssperre abzugrenzen. Es handelt sich um einen Begriff des Konzernsteuerrechts, vergleichbar mit den in d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4 Ausnahmen (§ 50g Abs. 2 EStG)

Rz. 31 § 50g Abs. 2 EStG enthält eine Reihe von Ausnahmen. Liegen diese Ausnahmen vor, bleibt die Verpflichtung für den inländischen Schuldner, eine Abzugsteuer einzubehalten und abzuführen, erhalten. Für den Gläubiger tritt u. U. beschr. Steuerpflicht ein. Die Ausnahmeregelung des § 50g Abs. 2 EStG hat den Charakter einer Missbrauchsverhinderungsvorschrift. Es sollen Fälle ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.12.3 Widerruf der Stundung nach § 6 Abs. 4 Satz 5 AStG

Die Regelung enthält eine Vielzahl von Sachverhalten, die zu einer Aufhebung der Stundung führen. Es handelt sich um folgende Fälle: Die fällige Jahresrate[1] wird nicht fristgemäß entrichtet.[2]. Dies führt zum vollständigen Widerruf der Stundung.[3] Anteilsveräußerung (§ 6 Abs. 4 Satz 5 Nr. 4 AStG). Aufgrund ausdrücklicher gesetzlich Regelung in § 6 Abs. 4 Satz 6 AStG ist ei...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.10 Anwendung des § 6 AStG a. F. im Verhältnis zu Drittstaaten

Für die Anwendung des § 6 AStG a. F. ist vorab zu untersuchen, ob es sich um einen Wegzug (oder vergleichbaren Ersatztatbestand) im Verhältnis zu einem Drittstaat oder um einen EU-/EWR-"Fall" handelt, bei dem die unter Abschnitt 3.11 erläuterten Besonderheiten zu beachten sind. Für eine Drittstaaten-Konstellation ergibt sich der Grundsatz der Sofortbesteuerung. Eine Ausnahme ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.11.2 Anwendung von § 6 AStG bei Anteilen an Immobilienkapitalgesellschaften

In neueren deutschen DBA ist i. d. R. in Art. 13 Abs. 2 geregelt, dass bei Veräußerung von Immobilienkapitalgesellschaften (i. d. R. Tatbestandsvoraussetzung mehr als 50 % Immobilienwerte auf der Aktivseite) nicht der Wohnsitz-, sondern der Belegenheitsstaat das Besteuerungsrecht hat.[1] Das FG Köln musste sich mit der Frage beschäftigen, ob § 6 AStG (a. F). unanwendbar ist, ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.14 Gestaltungsmodelle zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG

In der Literatur werden vielfältige Modelle zur Vermeidung oder Milderung der Wegzugsbesteuerung dargestellt, wie z. B.: Einlage in eine originär gewerblich tätige Mitunternehmerschaft. Hierzu ist es erforderlich, eine betriebliche Entstrickungsbesteuerung nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG zu vermeiden, indem eine deutsche Betriebsstätte geschaffen wird und die eingebrachte Kapital...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.9.2 Anwendung von § 6 AStG a. F. bei Anteilen an Immobilienkapitalgesellschaften

In neueren deutschen DBA ist i. d. R. in Art. 13 Abs. 2 geregelt, dass bei Veräußerung von Immobilienkapitalgesellschaften (i. d. R. Tatbestandsvoraussetzung mehr als 50 % Immobilienwerte auf der Aktivseite) nicht der Wohnsitz-, sondern der Belegenheitsstaat das Besteuerungsrecht hat. Das FG Köln musste sich mit der Frage beschäftigen, ob § 6 AStG a. F. unanwendbar ist, wenn ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.12 Gestaltungsmodelle zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG a. F.

In der Literatur werden vielfältige Modelle zur Vermeidung oder Milderung der Wegzugsbesteuerung dargestellt, wie z. B.: Einlage in eine originär gewerblich tätige Mitunternehmerschaft Formwechsel in eine gewerblich tätige Mitunternehmerschaft (mit dem Risiko der Entstrickung nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG – falls keine ausschließliche inländische Betriebsstätte vorliegt). Unentge...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3 Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG a. F.

3.1 Allgemeines Mit § 6 AStG a. F.soll sichergestellt werden, dass stille Reserven, die ein Steuerinländer in einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ansammelt, dem deutschen Fiskus nicht dadurch verloren gehen, dass der Gesellschafter seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt. Hintergrund für diese Regelung ist, dass die Bundesrepublik Deutschland entsprechend Art. 13 Abs. 5...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3 Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG

3.1 Allgemeines Mit § 6 AStG. soll sichergestellt werden, dass stille Reserven, die ein Steuerinländer in einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ansammelt, dem deutschen Fiskus nicht dadurch verloren gehen, dass der Gesellschafter seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt. Hintergrund für diese Regelung ist, dass die Bundesrepublik Deutschland abkommensrechtlich entsprechend...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.6.1 Allgemeines

Hauptanwendungsfall des Auffangtatbestands ist die Änderung der Zuordnung des Besteuerungsrechts bei Neuabschluss oder Revision eines Doppelbesteuerungsabkommens (Problem der Immobilienkapitalgesellschaft). Im Allgemeinen steht bei einem in Deutschland ansässigen unbeschränkt Steuerpflichtigen nach den Doppelbesteuerungsabkommen dem Ansässigkeitsstaat (= Deutschland) das auss...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.11.3 EuGH- und BFHMusterverfahren zum Wegzug in die Schweiz

Das FG Baden-Württemberg hat Zweifel, ob die Vorschriften des zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft bestehenden Freizügigkeitsabkommens (FZA)[2], insbesondere dessen Präambel sowie Art. 1, 2, 4, 6, 7, 16 und 21 und Anhang I Art. 9 mit Unionsrecht vereinbar sind, da bei Wegzug in die Schweiz die Steuererhebung auf den fiktiven Veräußerungsgewinn ohne eine Stu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.7.1 Allgemeines

Hauptanwendungsfall des "Auffangtatbestands" ist die Änderung der Zuordnung des Besteuerungsrechts bei Neuabschluss oder Revision eines Doppelbesteuerungsabkommens (Problem der Immobilienkapitalgesellschaft). Im Allgemeinen steht bei einem in Deutschland ansässigen unbeschränkt Steuerpflichtigen nach den Doppelbesteuerungsabkommen dem Ansässigkeitsstaat (= Deutschland) das au...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Ist nach den gesetzlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung die spätere Versteuerung der stillen Reserven nicht sichergestellt, so können diese stillen Reserven in bestimmten Fällen – abweichend von allgemeinen Realisationstatbeständen wie Verkauf, Tausch oder (verdeckte) Einlage – schon zu einem früheren Zeitpunkt besteuert werden. Dies gilt insbesondere, wenn in einem...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.8 Vorübergehende Abwesenheit – die Rückkehrregelung

§ 6 Abs. 3 AStG regelt den Fall vorübergehenden Abwesenheit. Hauptanwendungsfall ist z. B. die beruflich bedingte vorübergehende Abwesenheit – unter Aufgabe der Ansässigkeit – z. B. wegen einer auf 3 Jahre befristeten Entsendung an eine ausländische Konzerntochter. Bei einem entsprechenden Antrag des Steuerpflichtigen gilt zur Vermeidung unbilliger Härten, dass wenn der Steue...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.4.2 Zuordnung der Wirtschaftsgüter

Problem der nicht abschließend geklärten Anwendungsgrundsätze Es ist derzeit nicht abschließend geklärt, ob für die Frage der Zuordnung von Wirtschaftsgütern die Grundsätze der funktionalen Zuordnung oder der Anwendung der Betriebsstättengrundsätze nach dem OECD AOA-Konzept oder eine Mischform zur Anwendung kommen. Hierzu ist vorab eine Erläuterung der sich partiell gegenübersteh...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.11.2 Sonderregelungen für den Wegzug oder die Verlegung des Mittelpunkts der Lebensinteressen in einen EU-/EWR-Staat

Bedingt durch die Rechtsprechung des EuGH und ein eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren hat Deutschland mit dem SEStEG[1] § 6 AStG a. F. grundlegend überarbeitet und – rückwirkend zum 1.1.2007[2] – Sonderregelungen, insbesondere ein Stundungskonzept eingeführt. Für den Wegzug eines EU-/EWR-Staatsangehörigen in einen EU-/EWR-Mitgliedstaaten erfolgten folgende Korrekturen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Ist nach den gesetzlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung die spätere Versteuerung der stillen Reserven nicht sichergestellt, so können diese stillen Reserven in bestimmten Fällen – abweichend von allgemeinen Realisationstatbeständen wie Verkauf, Tausch oder (verdeckte) Einlage – schon zu einem früheren Zeitpunkt besteuert werden. Dies gilt insbesondere, wen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.4.2 Zuordnung der Wirtschaftsgüter

Allgemeine Grundsätze der funktionalen Zuordnung Die Frage der Steuerentstrickung ist entscheidend davon abhängig, ob ein Wirtschaftsgut dem Stammhaus oder einer Betriebsstätte zuzuordnen ist und welche Auswirkungen sowohl tatsächliche Handlungen als auch Rechtsakte haben. Für Wirtschaftsgüter gilt der Grundsatz, dass sie nur in einer Bilanz erfasst werden können, d. h. nur de...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.11.1 Vermeidung der Doppelbesteuerung bei späterer Veräußerung der Anteile

Die Besteuerung des Vermögenszuwachses nach § 6 AStG wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Steuerpflichtige zugleich mit oder nach der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht in einem Staat steuerlich ansässig wird, mit dem ein DBA besteht, und der Gewinn aus der späteren tatsächlichen Veräußerung des Anteils nach dem Abkommen in der Bundesrepublik Deutschland best...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.12.2 Grundsatz Einheitliche Stundung

Da für die Begleichung der Wegzugsteuer mangels Zuflusses eines Veräußerungspreises die Liquidität fehlt, sieht § 6 Abs. 4 AStG eine Stundungsmöglichkeit vor. Dies soll einerseits der Dry Income-Problematik (Steuer ohne Liquiditätszufluss) des Wegziehenden und andererseits dem Gebot der Gleichmäßigkeit der Besteuerung gerecht werden.[1] Dabei hat sich durch das ATADUmSG eine...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.12.6 Europarechtskonformität oder Europarechtswidrigkeit

Die Neufassung des § 6 AStG 2021 enthält weder die Regelung einer grundsätzlich "lebenslangen Stundung" noch der nachträglichen "Verlustberücksichtigung" des AStG a. F. Insoweit stellt sich die Frage der "Europatauglichkeit" und insbesondere der Verhältnismäßigkeitsprüfung. Im Detail ergeben sich folgende Prüfbereiche: a) Zeitliche Begrenzung der Stundung Für das Betriebsvermö...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.12.5 Meldepflichten

Zu melden ist nach § 6 Abs. 5 AStG ist sowohl ein Ereignis i. S. d. Abs. 4 Satz 5 AStG (Realisation) als auch jährlich zum 31.1. des Folgejahres die Anspruchsberechtigung für eine Fortdauer der Stundung. Dies sind zum einen die Ansässigkeit, zum anderen das weiter bestehende Eigentum an den Anteilen. Eine Stundung kann auch widerrufen werden, wenn der Steuerpflichtige oder R...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.9.1 Vermeidung der Doppelbesteuerung bei späterer Veräußerung der Anteile

Die Besteuerung des Vermögenszuwachses nach § 6 AStG a. F. wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Steuerpflichtige zugleich mit oder nach der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht in einem Staat steuerlich ansässig wird, mit dem ein DBA besteht, und der Gewinn aus der späteren tatsächlichen Veräußerung des Anteils nach dem Abkommen in der Bundesrepublik Deutschlan...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.5 Persönliche Voraussetzungen

Betroffen sind unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen, die insgesamt 7 Jahre innerhalb der letzten 12 Jahre vor dem Wegzug der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht unterlegen haben (§ 6 Abs. 2 AStG). Von der Reduzierung der bis einschließlich 2021 geltenden 10 – Jahresfrist könnten insbesondere Entsendefälle betroffen sein, die im Rahmen einer konzerninternen Ents...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.7 Veräußerung von Anteilen nach dem Wohnsitzwechsel

Wird ein Anteil nach dem Wohnsitzwechsel veräußert, so unterliegt der dabei entstandene Veräußerungsgewinn nach § 49 Abs. 1 Nr. 2e EStG i.V.m. § 17 EStG der beschränkten Steuerpflicht, sofern nicht eine DBA-Regelung entgegensteht (Regelfall: Wohnsitzprinzip).[2] Hierbei ist grundsätzlich auch der Wertzuwachs vor dem Weggang ins Ausland in die Besteuerung einzubeziehen. Bei d...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.12.1 Überblick

Zentrale Neuerung der Neufassung des § 6 AStG ab VZ 2022 ist die Überarbeitung der bisher "Ewigkeitsstundung" in EU/EWR Fällen bzw. eingeschränkten Stundungsregelung des § 6 Abs. 4 AStG für Drittstaatenfälle. Auf Antrag ist die Steuer über 7 Jahre zu entrichten (Stundung und ratierliche Zahlung) sowohl bei Wegzug in Drittstaaten als auch EU-/EWR-Staaten. Hierbei ist regelmäß...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.4 Grenzüberschreitende teilentgeltliche Übertragung

Der BFH hat sich mitlerweile mit einer teilentgeltlichen Übertragung beschäftigen müssen.[1] Praxis-Beispiel Ein Vater übertrug auf seinen in den USA ansässigen Sohn einen Anteil an einer deutschen GmbH. Das Vermögen der GmbH bestand im Zeitpunkt der Übertragung überwiegend aus im Inland belegenem Grundvermögen. In unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang übertrug der Vater weit...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.4 Grenzüberschreitende teilentgeltliche Übertragung

Der BFH hat sich auch mit einer teilentgeltlichen Übertragung beschäftigen müssen.[1] Praxis-Beispiel Ein Vater übertrug auf seinen in den USA ansässigen Sohn einen Anteil an einer deutschen GmbH. Das Vermögen der GmbH bestand im Zeitpunkt der Übertragung überwiegend aus im Inland belegenem Grundvermögen. In unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang übertrug der Vater weitere Ant...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.7 Vorübergehende Abwesenheit

Besteht bereits zum Zeitpunkt des Wegzugs die Absicht innerhalb von 5 Jahren zurückzukehren, erfolgt eine vorläufige Steuerfestsetzung gegen Stundung mit Sicherheitsleistung. Hintergrund ist hierfür die Regelung des § 6 Abs. 4 AStG a. F., wonach die Steuerpflicht rückwirkend entfällt, wenn die Person innerhalb von 5 Jahren wieder unbeschränkt steuerpflichtig wird. Das Finanza...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.6 Höhe der Vermögenszuwachsbesteuerung

Der nach § 6 Abs. 1 Satz 1 AStG steuerpflichtige Vermögenszuwachs unterliegt grundsätzlich als letzter Akt der inländischen Besteuerung der unbeschränkten Steuerpflicht. Der Veräußerungszeitpunkt wird durch § 6 Abs. 1 Satz 2 AStG bestimmt. Dies sind bei Wegzug der Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht; bei unentgeltlicher Übertragung auf eine nicht unbeschr...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.10 Entfall der Stundung bei vorübergehender Abwesenheit (Beschränkung der Rückkehrregelung)

Wie unter Tz. 3.8 und 3.9 dargestellt kann in den Fällen einer nur vorübergehenden Abwesenheit nach Maßgabe des § 6 Abs. 3 AStG die Rückkehrregelung sowohl in originären Wegzugsfällen als auch bei unentgeltlicher Übertragung bei Rückkehr eines Erben oder Beschenkten in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist jedoch, dass während der vorübergehenden Abwesenheit kein Tatbe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Literaturtipps

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.3 Unentgeltliche Übertragung (Erbfall, Schenkung) an einen Steuerausländer

Die Besteuerung des Vermögenszuwachses wird auch durch einen grenzüberschreitenden Erbfall oder die Schenkung von Anteilen an einen nicht unbeschränkt steuerpflichtigen Steuerausländer ausgelöst.[1] In der Literatur[2] wird teilweise die Auffassung vertreten, dass dieser Besteuerungsanspruch nicht wahrgenommen werden kann, da nur der Ansässigkeitsstaat des Erben den Gewinn a...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3 Betroffene Anteile an Kapitalgesellschaften und zur KSt-Besteuerung optierender Personengesellschaften

§ 6 AStG erfasst sowohl Anteile an inländischen Kapitalgesellschaften als auch Anteile an ausländischen Kapitalgesellschaften. Auch Anteile an einer zur Körperschaftsteuer optierenden Gesellschaft im Sinne des § 1a KStG fallen unter § 6 AStG [1] Auch Anteile, die nach der Fiktionsregelung des § 17 Abs. 7 EStG als Anteile i.S.d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG gelten fallen nach Auffa...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Literaturtipps

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Internationales Steuerrecht... / 3.5 Höhe der Vermögenszuwachsbesteuerung

Der nach § 6 AStG a. F. steuerpflichtige Vermögenszuwachs unterliegt grundsätzlich als letzter Akt der inländischen Besteuerung der unbeschränkten Steuerpflicht. Er ist zusammen mit anderen Einkünften, die dem Steuerpflichtigen in dem betreffenden Veranlagungszeitraum bis zum Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht zugeflossen sind, zu veranlagen. Hierbei i...mehr