Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / 6

Auf einen Blick Bei einem Wegzug aus Deutschland können mehrere einkommen-, außen- und erbschaftsteuerliche Vorschriften einschlägig sein. Aus einkommensteuerlicher Sicht ist zunächst der Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten (§ 1 Abs. 4 EStG) oder erweitert beschränkten (§ 2 AStG) Einkommensteuerpflicht zu beachten. Weiterhin ist zwischen einer persönlichen und ei...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / f. Verstoß gegen Europarecht?

Interessant zu beobachten wird sein, ob die neue, von der Qualität des Zielstaats (EU/EWR-Staat oder nicht) unabhängige Ratenlösung europarechtlichen Anforderungen standhalten wird. Denn der Gesetzgeber begründet den Wegfall der Stundungsmöglichkeit hin zur ratierlichen Lösung mit der Rechtsprechung des EuGH. Negiert wird hierbei jedoch überraschenderweise ausgerechnet die n...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / d. Gewährleistung des Steueranspruchs

Auch auf die in der Vorgängerregelung enthaltene Voraussetzung, dass der deutsche Steueranspruch auf die Wegzugssteuer durch Amtshilfe und die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Steuerschulden zwischen Deutschland und dem Zuzugsstaat gewährleistet sein muss (§ 6 Abs. 5 S. 2 AStG a.F.), wurde in der Neufassung verzichtet. Nach der Gesetzesbegründung zur Vorgän...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / B. Konsequenzen des Wegzugs nach deutschem Steuerrecht

Im deutschen Steuerrecht gibt es mehrere über zahlreiche Steuergesetze verteilte Vorschriften, die bei einem Wegzug einer natürlichen Person greifen können. Vollzieht sich der Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten Einkommensteuerpflicht dabei innerhalb eines Veranlagungszeitraums,[42] sind nach § 2 Abs. 7 S. 3 EStG die während der beschränkten Steuerpflicht generier...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Umschaltklausel des § 20 Abs. 2 AStG bei Personengesellschaften

Die Umschaltklausel des § 20 Abs. 2 AStG ist gesellschaftsbezogen und nicht gesellschafterbezogen auszulegen. Ist ein inländischer Gesellschafter an einer ausländischen Personengesellschaft beteiligt, tritt die Rechtsfolge des § 20 Abs. 2 AStG nur ein, wenn entsprechend § 7 Abs. 1 AStG der im Inland unbeschränkt Steuerpflichtige an der ausländischen Personengesellschaft zu m...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / X. Fälle der gesonderten Feststellung

Eine gesonderte Feststellung darf nur erfolgen, wenn und soweit es ausdrücklich in der AO oder in den Steuergesetzen bestimmt ist (BFH v. 11.4.2005 – GrS 2/02, BStBl. II 2005, 679 = AO-StB 2005, 260). In der AO regeln § 179 Abs. 2 S. 3, § 180 Abs. 1, § 180 Abs. 2 AO i.V.m. der VO v. 19.12.1986 sowie § 180 Abs. 5 AO Fälle der gesonderten Feststellung. Gemeinschaftlich erzielte...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Verhältnis von § 1 AStG zur vGA

Die Korrekturnorm des § 1 AStG ist jedenfalls dann neben der vGA und anderen Korrekturvorschriften anwendbar, wenn sie zu weitergehenden Berichtigungen führt. Bei ertragsteuerlichen Organschaften ist dabei auch die Ebene des Organträgers zu berücksichtigten, dem das nach § 1 AStG zu korrigierende Einkommen der Organgesellschaft zuzurechnen ist. FG Hamburg v. 24.3.2023 – 6 K 2...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / h) BA-Abzug einer an einen Vermittler in Hongkong gezahlten Provision

Streitig ist, ob der BA-Abzug für eine Vermittlungsprovision nach § 16 AStG oder gem. § 160 AO zu versagen ist. Die Empfängerbezeichnung (hier: durch Angabe einer in Hongkong ansässigen Gesellschaft und deren alleinigen Gesellschafters; Vorlage eines Annual Return; Empfangsbestätigung des bar gezahlten Betrags; Auslandsüberweisungen an die Gesellschaft) ist auch dann ordnungs...mehr

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Steuerhinterziehung/leichtf... / 1.5 Strafzumessung

Steuerhinterziehung wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, in schweren Fällen bis zu 10 Jahren[1] oder mit Geldstrafe bestraft. Da Freiheitsstrafen unter 6 Monaten grundsätzlich nicht verhängt werden[2], kommt der Geldstrafe besondere Bedeutung zu. Der BGH hatte schon im Jahr 2008 eine Anpassung der Strafen bei Steuerhinterziehung zu der strengeren Strafpraxis bei Betrug[...mehr

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Außenprüfung: Neuerungen im... / 12 Änderungen im Bereich "Verrechnungspreisdokumentation"

Wie bisher auch ist eine sog. Verrechnungspreisdokumentation zu erstellen, wenn ein Steuerpflichtiger Geschäftsbeziehungen zu einer nahestehenden Person i. S. d. § 1 Abs. 4 AStG unterhält.[1] In der Verrechnungspreisdokumentation müssen weiterhin die Darstellung der Geschäftsvorfälle mit der nahestehenden Person (sog. Sachverhaltsdokumentation) und die Grundlagen für die Erm...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2.5 Switch-Over-Regelung des § 20 AStG

Auch bei Betriebsstätten ergibt sich über § 20 AStG eine inländische Besteuerung von ausländischen passiven Betriebsstättengewinnen durch Wechsel vom DBA-Freistellungs- zum Anrechnungssystem. Wesentliche Regelungen führen durch Verweis auf die §§ 7 ff. AStG zu einer entsprechenden Anwendung von Normen der Hinzurechnungsbesteuerung. Hinsichtlich Einzelheiten vgl. nachfolgend T...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8 Escape nach § 8 Abs. 2 – 4 AStG

8.1 Überblick Eine Hinzurechnungsbesteuerung ist ebenfalls nicht vorzunehmen, wenn es dem Steuerpflichtigen gelingt, den sog, Substanztest zu führen. Dieser geht auf die Rechtsprechung des EuGH (Cadbury Schweppes) zurück. [1] Nach den Grundaussagen ist eine Hinzurechnungsbesteuerung (Controlled Foreign Company Gesetzgebung "CFC") nur in Missbrauchsfällen zulässig. Hierzu muss d...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 20.3 Änderungen der Hinzurechnungsbesteuerung nach § 7 ff. AStG

20.3.1 Überblick Die Regelungen zum MinStG werden im Referenten-Entwurf ergänzt durch nachfolgende außensteuerrechtliche im Anhörungsentwurf nicht angekündigte Neuerungen: Absenkung der Niedrigsteuergrenze für Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung; Abschaffung der Gewerbesteuerpflicht von Hinzurechnungsbeträgen – dies wurde jedoch nicht in den Regierungsentwurf übernommen; vollst...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.3 Verhältnis Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7ff. AStG sowie § 42 AO zu § 10 AO – Ort der inländischen Geschäftsleitung

In der Praxis stellt sich in vielen Betriebsprüfungen die Frage, ob nicht wegen des Einflusses und der Entscheidungen der hinter einer ausländischen Zwischengesellschaft stehenden inländischen Anteilseigner nicht vorrangig von einer inländischen unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht statt einer ausländischen Zwischengesellschaft auszugehen ist. Hierzu liegt folgende widers...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.1 Grundsätze

Die Frage, ob eine niedrige Besteuerung vorliegt, ist anhand § 8 Abs. 5 AStG zu prüfen. Im Normalfall liegt eine niedrige Besteuerung vor, wenn die Einkünfte weder im Staat des Sitzes noch im Staat der Geschäftsleitung der ausländischen Gesellschaft einer Belastung durch Ertragsteuern von 25 % oder mehr (maßgeblich i. d. R. der Ertragsteuersatz des Sitzstaates) unterliegen. ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 15.2 Einzelfragen

Entsprechend dem Grundgedanken des § 10 Abs. 5 AStG bestimmt § 12 Abs. 1 AStG, dass die Steuern, die nach § 10 Abs. 1 AStG abziehbar sind, auf die anteilige Einkommen- oder Körperschaftsteuer anzurechnen sind. Ein Wahlrecht auf Abzug besteht entgegen dem AStG a. F. nicht mehr.[1] Die Regelungen der §§ 34c EStG, 26 KStG gelten entsprechend – allerdings nur zum System der Bere...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1 Verhältnis zu Einkünftekorrekturnormen

Hierbei ist zu unterscheiden: Die nationalen Regelungen zur Einkünftekorrektur, d. h. z. B. verdeckte Gewinnausschüttungen nach § 8 Abs. 3 KStG gelten auch für Geschäftsbeziehungen der zwischengeschalteten Gesellschaften i. S. d. § 5 AStG oder der Zwischengesellschaften i. S. d. §§ 7 ff. AStG. Sie sind daher vorab (vorrangig) anzuwenden. Etwas Anderes gilt hingegen für Verrec...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.2 Absolute Freigrenze

Die gesellschafterbezogene absolute Freigrenze ist gewahrt, wenn die bei einem Steuerpflichtigen unter Berücksichtigung der gesellschaftsbezogenen relativen Freigrenze[1] außer Ansatz zu lassenden Beträge insgesamt 80.000 EUR nicht übersteigen. Sie gilt veranlagungszeitraumbezogen und ist für jeden Steuerpflichtigen individuell i. S. d. § 7 Abs. 1 AStG gesondert zu prüfen. D...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.3 Gesellschafterbezogene Betrachtungsweise unter Berücksichtigung nahestehender Personen

Eine Beherrschung i. S. v. § 7 Abs. 2 AStG setzt voraus, dass der Steuerpflichtige allein oder zusammen mit nahestehenden Personen (wenigstens) ein Beherrschungskriterium erfüllt. Ob unverbundene unbeschränkt Steuerpflichtige an der ausländischen Gesellschaft beteiligt sind, ist nicht weiter maßgeblich. Damit verlangt die Hinzurechnungsbesteuerung künftig "echte" Kontrolle d...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.1 Überblick

§ 10 AStG enthält folgenden Regelungsbereich: Es gelten folgende Grundsätze bzw. Schritte:mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3.7 Dividenden (Bezüge i. S. d. § 8b Abs. 1 KStG), ausgenommen [...] (Nr. 7)

Aufgrund der Vorgaben der ATAD-RL müssten Dividenden eigentlich komplett passiv sein. Dies hätte gravierende Auswirkungen, denn diese wurden bislang umfassend nach dem nationalen Konzept der Dividendenfreistellung als aktive Einkünfte qualifiziert. Abweichend von der ATAD-RL bleibt es nur noch für den – in der Praxis wichtigsten Fall – der Schachteldividenden bestehen. Konkr...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 17.2 Grundfeststellungen

Die Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung der §§ 7–14 AStG werden gesondert und ggf. auch einheitlich nach § 18 AStG festgestellt. Nach der Rechtsprechung[1] ist festzustellen (Inhalt des Hinzurechnungsbescheids): ob eine Hinzurechnung vorzunehmen ist, welchen Personen hinzuzurechnen ist, die zuzurechnende Steuerbemessungsgrundlage für den einzelnen Steuerpflichtigen, der Zei...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.2.2 Ermittlungsgrundsätze

Nach Auffassung der Finanzverwaltung ergeben sich folgende Ermittlungsgrundsätze:[1] gesellschafts- und beteiligungskettenbezogene Ermittlung; kein Wahlrecht sondern Kürzungspflicht; für jeden Steuerpflichtigen (Beteiligten) gesondert zu berücksichtigen und festzustellen eine Anrechnung bzw. Abzug einer ausländischen Quellensteuer soll hierdurch nicht beeinträchtigt werden, da d...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.2.4 Hinzurechnungskorrekturvolumen

Begriff Das in § 11 Abs. 3 AStG nomierte Hinzurechnungskorrekturvolumen gibt vor, dass am Schluss des jeweiligen Wirtschaftsjahres ein Hinzurechnungskorrekturvolumen gesondert festzustellen ist. Hierbei handelt es sich um die Summe des für die nachfolgenden Veranlagungszeiträume zur Verfügung stehenden Kürzungsbetrags. Vereinfacht dargestellt handelt es sich um die versteuerte...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2 Verhältnis zu § 42 AO – Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten

Mit dem Verhältnis beschäftigen sich insbesondere BFH-Urteile v. 20.3.2002 und v. 25.2.2004:[1] Es gelten folgende Grundsätze: Die Anwendung von § 42 AO neben der Hinzurechnungsbesteuerung gem. §§ 7 ff. AStG setzt voraus, dass die gewählte Gestaltung auch bei einer Bewertung am Gesetzeszweck der §§ 7 ff. AStG sich als Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts darstel...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.2 Geographisch begrenzter Anwendungsbereich

Der Substanztest ist ausschließlich für EU-/EWR-Gesellschaften möglich.[1], Ergänzend gilt die Einschränkung des § 8 Abs. 4 AStG, wonach der Motivtest auch im Hinblick auf ausländische Gesellschaften deren Sitz- oder Geschäftsleitungsstaat im Wege des zwischenstaatlichen Informationsaustausches keine besteuerungsrelevanten Auskünfte erteilt. Aufgrund der EU-Amtshilferichtlin...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4 Mittelbare Beteiligungen

In § 7 Abs. 1 Satz 1 AStG werden nun ausschließlich rechtsfolgenseitig für die Hinzurechnung der Einkünfte mittelbare Beteiligungen mitberücksichtigt ("sind diese Einkünfte [...] entsprechend seiner unmittelbaren und mittelbaren Beteiligung steuerpflichtig"). Ebenfalls rechtsfolgenseitig bleiben mittelbare Beteiligungen außer Betracht, wenn auf Ebene der zwischengeschalteten...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 18 Niedrig besteuerte Betriebsstättengewinne bzw. Gewinnanteile an ausländischen Personengesellschaften

§ 20 Abs. 2 AStG enthält eine Sonderregelung für passive Zwischeneinkünfte, die in einer ausländischen Betriebsstätte/Personengesellschaft eines unbeschränkt Steuerpflichtigen anfallen. Es ist zu prüfen, ob diese Einkünfte als Zwischeneinkünfte steuerpflichtig wären, falls diese Betriebsstätte eine ausländische Gesellschaft wäre. Ist dies zu bejahen, so ist die Doppelbesteue...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 19.2.1 Grundsätze

Zu beachten ist, dass eine Gesellschaft, die in einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet ansässig ist (vgl. §§ 4 – 6 StAbwG und vorgenannte Länderliste) und von unbeschränkt steuerpflichtigen Personen i. S. v. § 7 Abs. 1 AStG beherrscht wird, über § 8 Abs. 1 AStG hinaus Zwischengesellschaft für ihre sämtlichen niedrig besteuerten Einkünfte ist infolgedessen bei dem/den inlän...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 17.1 Allgemeines

Die Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung der §§ 7-13 AStG, insbesondere der Hinzurechnungsbetrag[1] , die anrechenbaren Steuern[2] , das Hinzurechnungskorrekturvolumen[3] und der Verlustvortrag, werden gesondert festgestellt.[4] Ziel der Regelung ist es, die in den vorgenannten Vorschriften enthaltenen materiell-rechtlichen Rechtsfolgen verfahrensrechtlich in der Form ein...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.4 Praxisproblem der Anrechnungsüberhänge

Auch im ATADUmsG wurde das seit 2008 bestehende Problem der systematisch entstehenden Anrechnungsüberhänge bereinigt. Die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG (Hinzurechnung der Gewinne ausländischer Gesellschaften beim inländischen Anteilseigner) hat u. a. zur Voraussetzung, dass die Gewinne der ausländischen Gesellschaft einer niedrigen Besteuerung unterliegen.[1] Das i...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 20.3.2 Absenkung der Niedrigsteuergrenze

Eine Niedrigbesteuerung liegt nach der aktuellen Fassung des § 8 Abs. 5 AStG vor, wenn die passiven Einkünfte zu weniger als 25 % ertragsteuerlich belastet werden. Diese Niedrigsteuergrenze soll nach dem Referentenentwurf des BMF auf 15 % abgesenkt werden. Die Absenkung soll hierbei nicht nur die allgemeine Hinzurechnungsbesteuerung[1] , sondern gleichzeitig die Hinzurechnun...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Die Hinzurechnungsbesteuerung ist ein wichtiger Baustein der deutschen "Abwehrgesetzgebung" gegen die unerwünschte Nutzung internationaler Steuergestaltungen – vorrangig durch die Verlagerung von Einkunftsquellen auf ausländische verbundene Unternehmen. Sie beseitigt – einmalig im deutschen Steuerrecht – die Abschirmwirkung von ausländischen Kapitalgesellschaften, ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 13 Zeitpunkt der Erfassung

Art. 8 Abs. 4 der ATAD-RL gibt vor, dass der Hinzurechnungsbetrag im Rahmen einer phasengleichen Vereinnahmung zu erfassen ist. Die nationale Umsetzung erfolgt durch § 10 Abs. 2 AStG. Der Hinzurechnungsbetrag gilt nach § 10 Abs. 2 Satz 1 AStG in dem Veranlagungszeitraum als zugeflossen, in dem das maßgebende Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft endet. Nach § 10 Abs. 2 Sat...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.2.2 Gewinnermittlungsart

Die Gewinnermittlung hat nach § 10 Abs. 3 Satz 2 AStG zwingend anhand des Betriebsvermögensvergleichs zu erfolgen. Im Gegensatz zum AStG a. F. ist § 4 Abs. 3 AStG nicht mehr anwendbar.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.1 Überblick

Eine Hinzurechnungsbesteuerung ist ebenfalls nicht vorzunehmen, wenn es dem Steuerpflichtigen gelingt, den sog, Substanztest zu führen. Dieser geht auf die Rechtsprechung des EuGH (Cadbury Schweppes) zurück. [1] Nach den Grundaussagen ist eine Hinzurechnungsbesteuerung (Controlled Foreign Company Gesetzgebung "CFC") nur in Missbrauchsfällen zulässig. Hierzu muss dem Steuerpfli...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9 Freigrenze bei gemischten Einkünften

Wirtschaftlich untergeordnete passive Einkünfte sollen bei einer Gesellschaft, die überwiegend aktiv tätig ist, keine Hinzurechnungsbesteuerung bedingen. § 9 AStG ist insoweit eine Vereinfachungsregelung. Die Freigrenze wird insoweit wie folgt definiert: Betragen die passiven Bruttoerträge prozentual nicht mehr als 10 % der gesamten Bruttoerträge der Gesellschaft (Ermittlung ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 16 Feststellungslast und Mitwirkungspflichten des Beteiligten

Für die Aufteilung der Feststellungslast bei der Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung gelten die allgemeinen Grundsätze. Danach trägt die Finanzverwaltung grundsätzlich die Feststellungslast für steuererhöhende und der Steuerpflichtige die Feststellungslast für steuermindernde Tatsachen.[2] Zu beachten ist allerdings, dass § 17 Abs. 1 AStG dem Steuerpflichtigen besondere M...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.6 Verhältnis zum Investmentsteuerrecht

§ 7 Abs. 5 Satz 1 AStG regelt das Verhältnis von Investmentbesteuerung und allgemeiner (einschließlich verschärfter) Hinzurechnungsbesteuerung zugunsten eines Vorrangs der Investmentbesteuerung[1] ; im Bereich der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung gilt § 13 Abs. 5 AStG. § 7 Abs. 5 Satz 2 AStG sieht eine Ausnahme hiervon vor, mit der Folge, dass in den dort genannten Fälle...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.1 Allgemeines

Die Hinzurechnungsbesteuerung (HZB) nach dem AStG richtet sich gegen ungerechtfertigte – aber nicht missbräuchlich gestaltete – Steuervorteile, die im Inland oder im Ausland ansässige Steuerpflichtige aus der Nutzung des internationalen Steuergefälles ziehen können. Das Gesetz erfasst nicht Missbrauchsfälle, sondern innerhalb des bestehenden Rechts mögliche Gestaltungen, die...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.4 Sonderregelung für Kapitalanlagegesellschaften

Die räumliche Beschränkung auf EU-/EWR-Staaten gilt nicht in den Fällen der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung[1]. Der Motivtest ist insoweit auch in Drittstaatenfällen möglich!mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.3 Einzelfragen des Escapes

Ungeachtet der Nichtanwendung der Aussagen zum Drittstaaten-Escape in vorgenanntem BMF-Schreiben v. 17.3.2021 kann grundsätzlich hinsichtlich der allgemeinen Anforderungen der Finanzverwaltung an den Entlastungsbeweis auf das Schreiben weiterhin zurück gegriffen werden. Der Entwurf des AEAStG enthält entsprechende Aussagen:[1] Diese sind: Die Detailanforderungen an den Entlast...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.7 Hinzurechnungsbesteuerung bei gleichgerichtetem Interesse

Nach § 7 Abs. 4 AStG kann auch eine Beherrschung vorliegen, wenn Gesellschafter für sich betrachtet zwar keine beherrschende Beteiligung an der Zwischengesellschaft halten, in Bezug auf die ausländische Gesellschaft aber gleichgerichtete Interessen verfolgen, sodass sie die ausländische Gesellschaft in gleicher oder ähnlicher Weise beherrschen wie ein einzelner Mehrheitsgese...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.4.2 Keine Umsetzung der Richtlinie bzgl. Abrechnungsunternehmen

Die Vorgaben des Art. 7 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a), vi) ATAD, wonach Einkünfte von sog. Abrechnungsunternehmen aus dem Verkauf von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen passiv sind, die von verbundenen Unternehmen erworben oder an diese verkauft werden und keinen oder nur einen geringen wirtschaftlichen Mehrwert bringen, setzt der deutsche Gesetzgeber nicht ausdrücklic...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2 Maßgebende Steuern

Ertragsteuern i. S. d. § 8 Abs. 3 AStG sind alle Steuern des Sitzstaates vom Gesamteinkommen oder von Teilen des Einkommens einschließlich der Steuern vom Gewinn aus der Veräußerung beweglichen oder unbeweglichen Vermögens sowie der Steuern von Vermögenszuwachs. Zu berücksichtigen sind derartige Steuern auch dann, wenn sie nach § 34c EStG oder § 26 KStG nicht angerechnet wer...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.1 Überblick

Schüttet die Zwischengesellschaft Gewinne aus, die zuvor der Hinzurechnungsbesteuerung unterlegen haben bzw. werden Anteile an der Zwischengesellschaft veräußert, die über thesaurierte Gewinne verfügt, die hinzugerechnet wurden, kann es zu Mehrfachbelastungen kommen. Denn die Dividende bzw. der Veräußerungsgewinn ist – falls nicht bei kapitalistischen Anteilseignern § 8b KSt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationales Steuerrecht... / 9.1 Relative Freigrenze

Diese bedingt eine Verhältnisrechnung. Problematisch und sehr verwaltungsaufwändig ist, dass die Finanzverwaltung fordert, dass die Einkünfte zuerst nach dem Ermittlungsschema des § 10 AStG zu ermitteln sind und erst anschließend § 9 AStG geprüft werden kann.[1]mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.2.4 Ausschluss steuerlicher Vergünstigungen und anzuwendende Normen

Bei der Ermittlung der hinzuzurechnenden Einkünfte bleiben nach § 10 Abs. 3 AStG steuerliche Vergünstigungen, die an die unbeschränkte Steuerpflicht oder an das Bestehen eines inländischen Betriebs oder an das Bestehen einer inländischen Betriebsstätte anknüpfen, nicht anzuwenden bzw. die Vorschriften des UmwStG nicht anzuwenden. Anders als nach dem bis 2021 geltenden § 10 Abs. 3...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2 Nationale Umsetzung im ATADUmsG

Die für die Hinzurechnungsbesteuerung relevanten Einkünfte sind weiterhin in einem Katalog in § 8 AStG enthalten. Entgegen dem Ansatz der ATAD, die einen Passivkatalog enthält, liegt also der deutschen Umsetzung weiterhin ein Aktivkatalog zugrunde. Darin liegt für sich allein noch kein Verstoß gegen die Vorgaben der ATAD. Entscheidend ist nämlich vielmehr, ob im Einzelnen di...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.2 Behandlung im Betriebsvermögen

Einkunftsart Sofern die Beteiligung einem Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen zuzurechnen ist, gehört der Hinzurechnungsbetrag dementsprechend zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft oder aus selbstständiger Arbeit. Zeitpunkt der Erfassung Der Hinzurechnungsbetrag erhöht in diesen Fällen den Gewinn bzw. die Einkünfte desjenigen Wirtschaftsjahrs de...mehr