Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.2.3 Gesetzgebung unbeachtlich des BFH-Musterverfahrens I R 92/12

Die gesetzliche Regelung des § 4i EStG greift erst mit Wirkung ab 2017. Jedoch ist zu beachten, dass die Finanzverwaltung grenzüberschreitende douple dip-Fälle[1] bei Personengesellschaften bereits nach aktuellem Recht aufgreift. Im Revisionsverfahren I R 92/12 besteht aus Sicht der Finanzverwaltung u. a. die Gelegenheit, höchstrichterlich klären zu lassen, ob § 50d Abs. 10 ES...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2 Prüfungsreihenfolge

Hieraus lassen sich folgende Grundsätze ableiten, die in den folgenden Abschnitten erläutert werden:mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.1.6 Ergänzende Problematik der Gewinnzuweisung

Mit der Erweiterung des Betriebsstättenbegriffs ist aber noch nicht entschieden, welche Gewinnanteile diesen durch Änderungen des Betriebsstätten-Artikels "neu" entstehenden Betriebsstätten zuzurechnen sein sollen. Am 4.7.2016 hat die OECD hierzu ein Diskussionspapier zur Gewinnzurechnung zu Betriebsstätten veröffentlicht. Die OECD empfiehlt – obwohl dieses Vorgehen bislang n...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.2.5.1 § 4k Abs. 2 EStG: Zahlungen eines hybriden Unternehmens oder fiktive Zahlungsvorgänge bei Betriebsstätten

Die den Aufwendungen entsprechenden Erträge unterliegen aufgrund der vom deutschen Recht abweichenden steuerlichen Behandlung des Steuerpflichtigen im Staat des Gläubigers der Erträge oder aufgrund einer vom deutschen Recht abweichenden steuerlichen Beurteilung von anzunehmenden schuldrechtlichen Beziehungen i. S. d. § 1 Abs. 4 und 5 AStG bei Betriebsstätten in keinem Staat ...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.2.5.5 § 4k Abs. 6 EStG: Allgemeine Definitionen (nahestehende Personen, Personen, die durch abgestimmtes Verhalten zusammenwirken und strukturierte Gestaltungen)

Satz 1 beschränkt den Anwendungsbereich der Regelungen zu hybriden Gestaltungen auf Leistungsbeziehungen zwischen nahestehenden Personen, Vereinbarungen zwischen dem Unternehmen und seiner Betriebsstätte oder bei einer strukturierten Gestaltung. Basierend auf der Definition der nahestehenden Personen i. S. d. § 1 Abs. 2 AStG wird eine Beteiligungsschwelle von 25 % für die An...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.13 Auswirkungen der Rechtsprechungsänderung

Die Aufgabe der Rechtsprechung zur Sperrwirkung des Art. 9 OECD-MA gegenüber § 1 AStG betrifft m. E. nur diesen Aspekt, nicht jedoch andere Fälle einer Sperrwirkung. Es war und ist z. T. auch noch streitig, welches Verhältnis die (deutschen) Regelungen zur verdeckten Gewinnausschüttung zu Art. 9 OECD-Musterabkommen haben. Beide Regelungen führen dazu, dass ein Fremdvergleich ...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.11.2.4 Nochmalige gesetzliche Regelungen

Mit dem Jahressteuergesetz 2024[1] erfolgt eine nochmalige gesetzliche Nachbesserung, indem § 7 S. 8 GewSt neu gefasst wird. Danach gelten Einkünfte, die in einer ausländischen Betriebsstätte anfallen und nach den §§ 7 – 13 ff AStG steuerpflichtig wären (falls diese Betriebsstätte eine ausländische Gesellschaft im Sinne dieser Vorschriften wäre), als in einer inländischen Be...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.1.5 Umsetzung für "Alt"-Doppelbesteuerungsabkommen

Dies soll durch das multinationale Instrument (MLI) nach BEPS Action 15 erfolgen. Die Bundesregierung hat hierzu am 21.12.2016 der Unterzeichnung des "Mehrseitigen Übereinkommens zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung" zugestimmt. Dieses Übereinkommen hat zum Ziel, die steuerabkommensbezogenen Empfehlungen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10 Entstrickungsbesteuerung (sogenannte passive Entstrickung)

Die vorgenannte Regelung für Immobiliengesellschaften wird von Deutschland nicht nur für erstmalige DBA angewandt, sondern auch für bestehende Abkommen im Rahmen von Revisionsabkommen, wie z. B. der Vergleich zwischen dem DBA Spanien a. F. und dem Abkommen 2012 zeigt. Hieraus ergibt sich die Frage, ob eine sog. passive Entstrickung gesetzlich im Privatvermögen über die Wegzu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Musterfall: Besteuerung ein... / 2.1.2 Persönliche Steuerpflicht

Steuerpflicht der Erblasserin M Unbeschränkte Steuerpflicht tritt im Fall des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ein, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes ein Inländer ist (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 Var. 1 ErbStG). Als Inländer gelten natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. a ErbStG), oder deutsche Sta...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Litauen / 1.4.4 Tätigkeit in Litauen für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Litauen für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Litauen besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend i...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schweiz / 1.4.4 Tätigkeit in der Schweiz für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in der Schweiz für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Schweiz besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheide...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Finnland / 1.4.4 Tätigkeit in Finnland für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Finnland für eine dortige Betriebsstätte[1] des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Finnland besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend ist hier, ob der Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ungarn / 1.4.4 Tätigkeit in Ungarn für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Ungarn für eine dortige Betriebsstätte[1] des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Ungarn besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslo...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Niederlande / 1.4.4 Tätigkeit in den Niederlanden für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in den Niederlanden für eine dortige Betriebsstätte[1] des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Niederlande besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend ist hier, o...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Luxemburg / 1.4.4 Tätigkeit in Luxemburg für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Luxemburg für eine dortige Betriebsstätte[1] des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Luxemburg besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend ist hier, ob der Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lettland / 1.4.4 Tätigkeit in Lettland für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Lettland für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Lettland besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.8.4 Switch-Over-Klausel – Gesellschaftsbezogene Auslegung und EuGH-Vorlage

Ausländische DBA-Betriebsstätteneinkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen werden regelmäßig in Deutschland als Ansässigkeitsstaat von der Besteuerung freigestellt (sog. Freistellungsmethode). Fallen in der Betriebsstätte niedrig besteuerte, passive Einkünfte an und fehlt es an entsprechenden DBA-Klauseln, kann ein Wechsel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode na...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.8.5 Ausnahme von Zurechnungsbesteuerung für Drittstaaten-Stiftungen

In Deutschland ansässige Stifter oder Begünstigte von ausländischen "intransparenten" Familienstiftungen unterliegen grundsätzlich mit den Netto-Einkünften der Stiftung in Deutschland der Einkommensteuer, unabhängig von tatsächlichen Zuwendungen (§ 15 Abs. 1 AStG). Eine Ausnahme besteht für Stiftungen innerhalb der EU und des EWR-Raumes (§ 15 Abs. 6 AStG). Laut BFH muss dies...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.5.4 Neue Zurechnungsbesteuerung für ausländische Familienstiftungen und Trusts

Im Rahmen der Zurechnungsbesteuerung (§ 15 AStG) werden einem in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Stifter, subsidiär den unbeschränkt steuerpflichtigen Begünstigten der Familienstiftung die Einkünfte der Stiftung zugerechnet. Die Stiftung verliert dadurch ihre steuerliche Abschirmwirkung. Steuern, die die Stiftung auf ihre Einkünfte gezahlt hat, sind anzurechnen un...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.8.3 Neue Mindestbeteiligungsgrenze für Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter

Bisher greift die erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung des § 13 AStG für mittelbare und unmittelbare Beteiligungen an Zwischengesellschaften, die Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter erzielen, unabhängig von einer Beherrschung. Eine Ausnahme besteht bisher grundsätzlich, wenn die Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter nicht mehr als 10 % der gesamten Einkünfte, für die die aus...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.8.2 Wegzugsbesteuerung: Rückwirkung für Altfälle

Als Folge der EuGH-Rechtsprechung in der Rs. "Wächtler" passte das BMF mit Schreiben v. 2.6.2025 zu § 6 AStG a.F. (BStBl 2025 I S. 1448) seine Verwaltungsauffassung für vor dem 1.1.2022 erfolgte Wegzüge in die Schweiz (sog. "Altfälle") unter Berücksichtigung des BFH-Urteils v. 6.9.2023 (I R 35/20, BStBl 2025 II S. 436) an. Die Stundung erfolgt demnach unbefristet und zinslos...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 4. Internationale Bezüge

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Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.8.1 Britische "Remittance basis taxation"

Nach Aufgabe der deutschen unbeschränkten Steuerpflicht (Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt) gilt grundsätzlich für Einkünfte aus bestimmten deutschen Quellen die beschränkte Steuerpflicht. Die relevanten Einkünfte sind in § 49 EStG definiert und lassen beispielsweise Zinseinkünfte auf deutschen Bankkonten außen vor. Diese sind nur unter den weiteren Voraussetzungen der so...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.5.1 Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter

Aufgrund einer Änderung durch das Mindeststeuer-Anpassungsgesetz (Stand Bundestagsbeschluss v. 13.11.2025) ist § 13 AStG künftig nicht anzuwenden, wenn die Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter nicht mehr als ein Drittel (bisher 10 %) der gesamten Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, betragen und diese außer Ansatz zu lassenden Beträge 10...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.5.2 Gemischte Einkünfte

Bei der Hinzurechnungsbesteuerung sind Einkünfte, für die eine ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, außer Ansatz zu lassen, wenn die Einkünfte nicht mehr als 10 % der gesamten Einkünfte der ausländischen Gesellschaft betragen (relative Grenze), vorausgesetzt, dass die bei einem Steuerpflichtigen hiernach außer Ansatz zu lassenden Beträge insgesamt 80.000 EUR (...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.5.3 Änderung für Spezial-Investmentfonds

Ebenfalls aufgrund einer Änderung durch das Mindeststeuer-Anpassungsgesetz (Stand Bundestagsbeschluss v. 13.11.2025) werden zur Vermeidung des bisher doppelten Ansatzes von Hinzurechnungsbeträgen bei Spezial-Investmentfonds Hinzurechnungsbeträge nach § 10 AStG künftig nicht in die Einkünfteermittlung nach § 37 Abs. 1 Satz 1 InvStG einbezogen (§ 37 Abs. 1 Satz 3 InvStG neu). ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.5.5 Inländische Betriebsstätten ausländischer Versicherungsunternehmen

Hat ein ausländisches Versicherungsunternehmen eine inländische Betriebsstätte, muss gem. § 1 Abs. 5 AStG eine Einkommenszurechnung nach dem Fremdvergleichsgrundsatz erfolgen und der inländischen Betriebsstätte ist ein angemessenes Eigenkapital zuzuordnen (sog. Dotationskapital). Das Dotationskapital ist maßgeblich für die (fiktive) Zuordnung der Vermögenswerte (insbesondere...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.7.1 Mindeststeuer-Anpassungsgesetz

Mit den seit Beginn des Jahres 2024 geltenden Regelungen des deutschen Mindeststeuergesetzes (MinStG) wurden die Regelungen der europäischen Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen effektiven Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (EU 2022/2523) umgesetzt. Hinweis Die EU-Richtlinie wiederum basiert auf der gle...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 9. Stiftungen

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Mindestwertänderungsrisiko (§ 36a Abs 3 EStG)

Rn. 5 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der StPfl muss das Risiko aus einem sinkenden Wert der Anteile oder Genussscheine in einem vom Gesetzgeber definierten Umfang allein tragen. Der Gesetzentwurf der BReg hatte ursprünglich für das Wertänderungsrisiko nur eine Grenze von 30 % vorgesehen (Begründung zu § 36 Abs 2a EStG-E, BR-Drs 119/16 v 11.03.2016, 155). Der Bundesrat vertrat die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Der sachliche Anwendungsbereich der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 EStG ist anwendbarmehr

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Der Ertragsteuer-Check 2025... / 7. Internationale Bezüge/Auslandsberührung

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 11 Einbeziehung von Hinzurechnungsbeträgen aus Zwischengesellschaften (§ 7 S. 7 GewStG)

Rz. 129 Hinzurechnungsbeträge i. S. d. § 10 Abs. 1 AStG sind nach § 7 S. 7 GewStG Einkünfte, die in einer inl. Betriebsstätte anfallen. Rz. 130 Sind Stpfl. an einer ausl. Zwischengesellschaft i. S. d. §§ 7 bis 13 AStG beteiligt, sind die Einkünfte der ausl. Zwischengesellschaft nach § 7 Abs. 1 AStG bei jedem von ihnen mit dem Teil steuerpflichtig, der auf die ihm zuzurechnend...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 12 Einbeziehung von passiven ausl. Betriebsstätteneinkünften (§ 7 S. 8 GewStG)

Rz. 136 Nach § 7 S. 8 GewStG gelten Einkünfte, die in einer ausländischen Betriebsstätte anfallen und nach den §§ 7 bis 13 AStG steuerpflichtig wären, falls diese Betriebsstätte eine ausländische Gesellschaft i. S. d. §§ 7 bis 13 AStG wäre, als in einer inländischen Betriebsstätte erzielt. Erfasst werden auch negative Einkünfte.[1] Rz. 137 Von der Regelung in § 7 S. 8 GewStG ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 7 GewStG war bereits Bestandteil des GewStG i. d. F. der Bekanntmachung v. 15.10.2002[1]. Seitdem wurde § 7 GewStG mehrfach geändert. Durch Gesetz v. 9.12.2004 [2] wurde § 7 S. 4 GewStG mit Wirkung ab dem Ez 2004 eingefügt. Danach sind § 3 Nr. 40 und § 3 c Abs. 2 EStG bei der Ermittlung des Gewerbeertrags einer Mitunternehmerschaft anzuwenden, soweit an der Mitunterneh...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 2 Inhalt und Zweck

Rz. 2 Die GewSt knüpft nach § 6 GewStG an den Gewerbeertrag an. Er ist die einzige Bemessungsgrundlage der GewSt. § 7 S. 1 GewStG definiert den Gewerbeertrag als den nach den Vorschriften des EStG oder KStG zu ermittelnden Gewinn aus Gewerbebetrieb, vermehrt und vermindert um die in §§ 8 und 9 GewStG bezeichneten Hinzurechnungen und Kürzungen. Der Gewerbeertrag setzt sich so...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 8 Sonstige→ Zeilen 99-112

Außerordentliche Einkünfte → Zeile 99 Sind in Ihrem Gewinn sog. außerordentliche Einkünfte enthalten wie z. B. Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten oder Ausgleichszahlungen, die Sie als Handelsvertreter erhalten haben, dann tragen Sie diese in Zeile 96 ein. Das können auch Steuererstattungen aufgrund einer vorangega...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage AUS (Ausländische Ei... / 3 Behandlung der einbehaltenen Steuerbeträge

Steueranrechnung → Zeilen 12–13 Ohne besonderen Antrag werden die ausländischen Steuerbeträge angerechnet, soweit dies zulässig ist. Ein Abzug wie Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben erfolgt nur auf besonderen Antrag. Eine Anrechnung kann nur erfolgen, wenn die ausländische Steuer der deutschen ESt entspricht (§ 34c Abs. 1 EStG) und wenn die Zahlung nachgewiesen wird (§ 68b ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einleitung zum Hauptvordruc... / 1 Steuerpflicht

Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat jemand gem. § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 1 Allgemein

Für die Erklärung von Kapitaleinkünften gibt es 3 Vordrucke Die Anlage KAP Die Anlage KAP-BET Die Anlage KAP-INV Hinweis Die Anlage KAP gilt nur für Kapitalerträge, die nicht zu einer der anderen Einkunftsart (Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit oder aus Vermietung und Verpachtung) gehören. Diese Kapitalerträge sind im Rahmen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 6 Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe → Zeilen 58-98

Grundlagen Der Gewinn oder Verlust, den Sie aus der Veräußerung eines Betriebs, eines Teilbetriebs, eines Anteils an einer Personengesellschaft oder einer Betriebsaufgabe erzielt haben, gehört ebenfalls zu den gewerblichen Einkünften. Veräußerungsgewinn, für den der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG beantragt wird Sind Sie berufsunfähig oder mindestens 55 Jahre alt, steht Ihnen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage AUS (Ausländische Ei... / 1 Verwendung der Anlage AUS

Wichtig Im Inland steuerpflichtige ausländische Einkünfte Die Anlage AUS benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben Einkünfte (außer Kapitalerträge) aus dem Ausland bezogen, die auch im Inland steuerpflichtig sind und wollen die ausländische Steuer auf Ihre ESt anrechnen lassen; in Deutschland steuerfrei sind, aber den Steuersatz der inländischen Einkünfte verändern (Progressi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 5 Steuerermäßigung wegen Gewerbesteuer → Zeilen 51-57

Grundlagen Wenn Sie für Ihren Betrieb Gewerbesteuer zahlen, erhalten Sie eine Steuerermäßigung. Dazu müssen Sie den Gewerbesteuermessbetrag (Zeile 51) und die tatsächlich für das Jahr zu zahlende Gewerbesteuer (Zeile 52) eintragen. Wenn Sie mehrere Betriebe haben bzw. an mehreren Betrieben beteiligt sind, müssen Sie die Angaben für jeden Betrieb getrennt machen. Für alle weit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3.9.2 Verhältnis zum AStG (Hinzurechnungsbesteuerung)

Die Lizenzschranke könnte auch Zahlungen an "deutsch beherrschte" Muttergesellschaften i. S. d. §§ 7 ff. AStG a. F./ qualifizierte Beteiligungen i. S. d. § 7 AStG 2022 betreffen. Da Lizenzeinnahmen i. d. R. zu passiven Einkünften führen, wäre die Besteuerung in einer Lizenzbox nicht endgültig, sondern es würde im Rahmen der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung zu einer Hochsc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3.3.3 Betroffene Zahlungsempfänger

Der persönliche Anwendungsbereich der Neuregelung ist zudem auf Zahlungen zwischen nahestehenden Personen beschränkt.[1] Lizenzzahlungen an fremde Dritte sind – anders als bei der Zinsschranke des § 4h EStG – nicht betroffen und weiterhin grundsätzlich uneingeschränkt abzugsfähig. Die für § 1 AStG geltenden Abgrenzungslinien sind insoweit anzuwenden; dies gilt insbesondere i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Als eine über die BEPS-Empfehlungen hinausgehende Reaktion auf die Berichte zu Aktion 5 "unfairer Steuerwettbewerb der Staaten" greift in Deutschland mit Wirkung ab 2018 ein partielles Abzugsverbot für Lizenzzahlungen zwischen verbundenen Unternehmen[1] nach § 4j EStG, wenn die effektive Steuerlast aufgrund eines schädlichen Präferenzsystems beim Empfänger unter 15...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3.4 Begünstigung durch eine "schädliche" Präferenzregelung

§ 4j EStG setzt als weiteren Tatbestand eine niedrige Besteuerung der Einnahmen beim Gläubiger (verbundene Person) aufgrund einer Präferenzregelung (wie z. B. Patentbox) voraus. Nicht erfasst werden Zahlungen, die beim Empfänger aufgrund des (auch für die übrigen Einkünfte geltenden) Regelsteuersatzes niedrig besteuert werden. Eine niedrige Besteuerung liegt bei einem Steuer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3.11 Zusammenfassendes Beispiel: Niedrigsteuergrenze bis einschließlich 2023

Die inländische A-GmbH ist 100 %ige Tochtergesellschaft der französischen Muttergesellschaft B-S.A. Beide sind im Bereich einer Hochtechnologie tätig. Die A-GmbH zahlt nach Fremdvergleichsgrundsätzen angemessene 10 % Lizenzgebühren (als Umsatzlizenz). Diese entfallen in Höhe von 6 % auf die Nutzung des geschützten Markenrechts der B-S.A. und in Höhe von 4 % auf diverse techni...mehr