Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 18 AO regelt nur die örtliche Zuständigkeit für gesonderte Feststellungen nach § 180 AO. Gegenstand dieser Feststellungen sind die Einheitswerte und die Grundsteuerwerte nach Maßgabe des Bewertungsgesetzes [1], die einkommen- und körperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte und mit ihnen im Zusammenhang stehende andere Besteuerungsgrundlagen, wenn an den Einkünften mehrere P...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.5 Sonderfälle (Abs. 2)

Rz. 18 Abs. 2 S. 1 begründet eine Auffangzuständigkeit für alle Fälle, in denen gesonderte Feststellungen mehreren Stpfl. gegenüber vorzunehmen sind und in denen sich die Zuständigkeit nach Abs. 1 nicht bestimmen lässt und sich auch nicht aus einer spezialgesetzlichen Regelung – wie z. B. § 2 der Verordnung zu § 180 Abs. 2 AO oder § 18 Abs. 2 AStG – ergibt.[1] Die Vorschrift...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.11 Amtshilferichtlinie, Durchführungsbestimmungen (Abs. 11)

Rz. 12 Im EUAHiG und in einer Reihe anderer steuerlicher Gesetze wird zur Bezeichnung mit "Amtshilferichtlinie" eine Kurzform des sehr langen Titels der Richtlinie 2011/16/EU verwendet. Dies geschieht zur Vermeidung einer kompletten Verweisung mit vollem Zitat der Richtlinie 2011/16/EU des Rates v. 15.2.2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Best...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.8 Grenzüberschreitende Transaktion i. S. d. Abs. 4 (Abs. 8)

Rz. 9 Die Definition in Abs. 8, die sich an Art. 3 Nr. 16 S. 2 der Richtlinie 2011/16/EU orientiert, setzt für eine grenzüberschreitende Transaktion gemäß Abs. 4 eine oder mehrere Transaktionen verbundener Unternehmen voraus, die in mindestens zwei Mitgliedstaaten ansässig sind, bzw. in mindestens zwei Mitgliedstaaten steuerliche Auswirkungen haben. Für die Definition der Be...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.3.1 Ausschluss des Besteuerungsrechts

Rz. 31 "Ausgeschlossen" wird das Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts, wenn die Bundesrepublik diesen Gewinn nicht mehr besteuern darf, weil das Wirtschaftsgut ihrer Steuerhoheit entzogen wird. Das ist in folgenden Konstellationen der Fall: Die Überführung eines Wirtschaftsguts aus einer inländischen Betriebsstätte einer unbesch...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 11 § 12 Abs. 1 S. 1 KStG enthält einen Besteuerungstatbestand, wenn das deutsche Besteuerungsrecht für den Gewinn aus einer Veräußerung oder der Nutzung eines Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt wird. Ist das deutsche Besteuerungsrecht für den Gewinn aus der Veräußerung des Wirtschaftsguts betroffen, fingiert die Vorschrift eine Veräußerung zum gemeinen Wert. ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.2.2 Einzelfälle der Beschränkung des Besteuerungsrechts durch Sitzverlegung

Rz. 96 Für Grundstücke steht das Besteuerungsrecht nach Art. 6 OECD-MA regelmäßig dem Belegenheitsstaat zu, und zwar unabhängig davon, ob die Grundstücke einer Betriebsstätte zugeordnet sind oder nicht.[1] Art. 4, 12 FRL macht die Steuerneutralität auch bei Grundstücken von der Erfüllung der "Betriebsstättenbedingung" abhängig. Das bedeutet, dass eine Aufdeckung und Besteuer...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 1.2 Regelungsgegenstand

Rz. 8 Die Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit (Leistungsfähigkeitsprinzip) findet ihren Ausdruck in verschiedenen gesetzgeberischen Belastungsgrundentscheidungen. Bezogen auf inländische Besteuerungssachverhalte für die KSt gehören dazu namentlich insb. das objektive Nettoprinzip, das Periodizitätsprinzip und das Subjektsteuerprinzip. Die gesetzgeberischen B...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.4 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts bei Nutzungen

Rz. 39 Gewisse Unklarheiten bestehen bezüglich des Tatbestandsmerkmals des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts hinsichtlich der Nutzung eines Wirtschaftsguts (Nutzungsüberlassung). Wird das Wirtschaftsgut auf eine ausländische Betriebsstätte übertragen, hat dieser Tatbestand keine eigenständige Bedeutung, da die Nutzungen des Wirtschaftsguts in der Betr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.5.1 Veräußerungstatbestand

Rz. 47 Rechtsfolge des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts ist, dass eine fiktive Veräußerung des Wirtschaftsguts angenommen wird. Dadurch werden die in dem jeweiligen Wirtschaftsgut enthaltenen stillen Reserven aufgedeckt. Entsprechend der Ausgestaltung des § 12 KStG ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.2.4 Erwerb durch einen Erwerber oder nahestehende Personen

Rz. 45 Nach § 8c Abs. 1 S. 1 KStG muss die Übertragung der Anteile oder Stimmrechte auf "einen" Erwerber erfolgen. Während auf der Seite der Übertragenden mehrere Personen beteiligt sein können, ist nur die Übertragung an einen einzigen Erwerber schädlich. Die Erwerbe durch mehrere Erwerber werden also grundsätzlich nicht zusammengerechnet.[1]"Erwerber" der Beteiligung von m...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.2 Begriff der stillen Reserven (Abs. 1 S. 5–8)

Rz. 131 Bei einem schädlichen Beteiligungserwerb bleiben die Verluste abziehbar, soweit sie die stillen Reserven im Betriebsvermögen der die Verluste ausweisenden Körperschaft nicht übersteigen. Der Begriff "stille Reserven" ist in Abs. 1 S. 6 definiert. Stille Reserven i. S. d. Abs. 1 S. 5 ist danach der Unterschiedsbetrag zwischen dem bei der steuerlichen Gewinnermittlung ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das SEStEG[1] mit Wirkung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2005 enden, eingeführt worden[2] und normiert für Körperschaften einen Gewinnrealisations(ersatz)tatbestand. In dieser Gesetzesfassung wurde die Überführung von Wirtschaftsgütern (Abs. 1), die Verschmelzung nach ausl. Recht (Abs. 2) und die Sitzverlegung in einen Staat außerhalb...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.2 Persönlicher und sachlicher Regelungsbereich

Rz. 14 § 12 Abs. 1 S. 1 KStG enthält mit der Steuerentstrickung für Körperschaften einen Tatbestand, der dem des § 4 Abs. 1 S. 3 Hs. 1 EStG für natürliche Personen entspricht. § 4 Abs. 1 S. 3 Hs. 1 EStG kann auf Körperschaften auch über § 8 Abs. 1 KStG nicht angewendet werden, da es bei diesen keine "Entnahme" gibt. § 12 Abs. 1 S. 1 KStG setzt daher an die Stelle einer fikti...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.2.1 Allgemeines

Rz. 93 Die wesentliche Frage bei der Sitzverlegung aus dem Inland ins Ausland ist also, ob dadurch das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung einzelner Wirtschaftsgüter ausgeschlossen oder beschränkt wird. Dabei bewirkt der Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht für sich allein genommen noch keine "Einschränkung des Bes...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.3.2 Beschränkung des Besteuerungsrechts

Rz. 32 "Beschränkt" wird das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland bereits dann, wenn die Bundesrepublik Deutschland abstrakt verpflichtet ist, auf den inländischen Steueranspruch ausländische Steuern anzurechnen und dies vorher nicht der Fall war. Die Norm stellt also auf den Zeitpunkt ab, in dem eine Veränderung des Besteuerungsrechts vorliegt.[1] Dies ist regel...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Unionrechtskonforme erweiternde Anwendung des § 15 Abs. 6 AStG

§ 15 Abs. 1 und Abs. 2 AStG verstoßen für Drittstaatenfälle (im Streitfall: eine Schweizerische Familienstiftung) gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Der Kapitalverkehrsfreiheit wird jedoch durch eine entsprechende Anwendung des § 15 Abs. 6 AStG auf Drittstaatenfälle hinreichend Rechnung getragen. Hess. FG v. 13.7.2022 – 8 K 1419/19, EFG 2023, 608, Rev. eingelegt, Az. des BFH:...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Betriebsstättengewinnabgrenzung

Einkünftekorrekturen nach § 1 Abs. 5 S. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 S. 1 AStG erfordern eine Verrechnungspreisproblematik – also Anhaltspunkte, dass die Leistungsbeziehungen zwischen ausländischem Stammhaus und der inländischen Betriebsstätte überhöht abgerechnet wurden oder in anderer Weise einem Drittvergleich nicht standhalten. FG Nürnberg v. 27.9.2022 – 1 K 1595/20, EFG 2023, 527...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.8.2 Tauglicher Täter

Rz. 61p Tauglicher Täter i. S. d. § 379 Abs. 1 Nr. 8 i. V. m. § 147a Abs. 1 S. 1 AO ist jeweils der Stpfl., dessen positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 Nr. 4–7 EStG in Summe im Kalenderjahr mehr als 500.000 EUR beträgt. Unter die Abgeltungsteuer fallende Einkünfte aus Kapitalvermögen sind nicht in die Berechnung einzubeziehen, wenn die Kapitalerträge mit einem besonderen Steu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.13.1 Allgemeines

Rz. 101 Nach § 379 Abs. 2 Nr. 1d AO i. V. m. § 138b Abs. 1-3 AO handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder leichtfertig der Mitteilungspflicht nach § 138b Abs. 1-3 AO nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt. Es werden somit Verstöße von Finanzinstituten gegen Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit der Herstellung oder Vermittlung von Beziehungen inländi...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 7.3 Weitere Einzelfälle

Aktien / Anteile Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn ein Gesellschafter Aktien an die Gesellschaft zu einem höheren Preis als dem Kurswert verkauft oder die Gesellschaft Aktien an einen Gesellschafter zu einem niedrigeren Preis als dem Kurswert verkauft.[1] Geburtstagsfeier des Gesellschafter-Geschäftsführers Gibt eine GmbH aus Anlass des 65. Geburtstags ihres Ges...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.8.1 Allgemeines

Rz. 61j § 379 Abs. 1 Nr. 8 AO sanktioniert – ähnlich wie § 379 Abs. 1 Nr. 7 AO – die nicht vollständige Aufbewahrung oder Nichtaufbewahrung der nach § 147a Abs. 1 S. 1 sowie Abs. 2 S. 1 AO aufzubewahrenden Unterlagen. Es besteht zwar die Möglichkeit, dass auch eine Steuerhinterziehung, hinter die der Bußgeldtatbestand zurücktreten würde, für dieselbe Steuerart und denselben ...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 2 Rechtsgrundlagen des Fremdvergleichs

Rz. 3 Überblick der Rechtsgrundlagen. Die Zielsetzung des Fremdvergleichs besteht darin festzustellen, ob die Bewertung von Lieferungen und Leistungen zwischen rechtlich selbstständigen Konzerngesellschaften dem Angemessenheitspostulat genügt, d. h. ob die Preise so festgelegt worden sind, wie dies fremde Dritte unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen tun oder tun w...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 3.2 Vergleichbarkeit der Verhältnisse

Rz. 10 Kriterien der Vergleichbarkeit. Neben der Unabhängigkeit der Geschäftspartner besteht das zweite Merkmal des Fremdvergleichs in der Notwendigkeit einer Vergleichbarkeit der Verhältnisse. Dazu gehört sowohl die Betrachtung der einzelnen Leistung bzw. des einzelnen Geschäfts, als auch die Berücksichtigung aller Umstände, die auf das einzelne Geschäft einwirken können. L...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 4.3 Rangfolge der Verrechnungspreismethoden

Rz. 51 Auffassung der OECD. Die Bedeutung der geschäftsvorfallbezogenen Gewinnmethoden hat in der Praxis der Festlegung und Prüfung internationaler Verrechnungspreise in den letzten Jahren erheblich zugenommen. So werden nach den Erfahrungen der deutschen Finanzverwaltung 80 % der "einfachen Fälle" ("einfache" Vertriebsgesellschaften, Produktionsgesellschaften oder Dienstlei...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 3.4.2 Hypothetischer Fremdvergleich

Rz. 18 Theorie des doppelten ordentlichen Geschäftsleiters. Unumstritten ist, dass einem tatsächlichen Fremdvergleich grundsätzlich Vorrang vor anderen Vergleichsverfahren einzuräumen ist.[1] Ein tatsächlicher Fremdvergleich erweist sich allerdings immer dann als nicht durchführbar, wenn es an einer effektiven Vergleichsmöglichkeit zwischen unabhängigen Vergleichspartnern fe...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 6.1 Überblick über die gesetzlichen Regelungen

Rz. 66 Einführung von Aufzeichnungspflichten in Deutschland. Der BFH hat in seinem Grundsatzurteil vom 17.10.2001 [1] sowie dem dazu ergangenen Beschluss vom 10.5.2001[2] ausführlich zu Dokumentations- und Mitwirkungspflichten bei der Prüfung internationaler Verrechnungspreise Stellung bezogen.[3] Der BFH kam zu dem Ergebnis, dass nach damals gültigem Recht außerhalb der Buch...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 6.3.2 Landesbezogene, unternehmensspezifische Dokumentation (Local File)

Rz. 83 Begriff der Verrechnungspreisdokumentation. Der Begriff der Verrechnungspreisdokumentation wird weder im Gesetz noch in der GAufzV verwendet oder definiert. Vielmehr wird hier von "Aufzeichnungen" gesprochen, welche der Steuerpflichtige im Zusammenhang mit seiner Verrechnungspreisermittlung zu erstellen, aufzubewahren und ggf. den Finanzbehörden vorzulegen hat.[1] In ...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 3.5 Preis- und Wertbandbreiten

Rz. 20 Realität der Verrechnungspreispraxis. Nach der Rechtsprechung des BFH und vorherrschender Auffassung im Schrifttum kann es den "richtigen Verrechnungspreis" im Sinne eines mathematisch exakt fixierbaren Werts nicht geben, sondern es kann allenfalls eine Bandbreite angemessener Preise bestimmt werden.[1] Dieses Verständnis von Wertbandbreiten bei der Anwendung der am b...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 4.1.1 Preisvergleichsmethode

Rz. 25 Anwendungsform des tatsächlichen Fremdvergleichs. Die Preisvergleichsmethode[1] orientiert sich zur Bestimmung von Verrechnungsentgelten an Preisen, die bei vergleichbaren Geschäften zwischen Fremden am Markt vereinbart werden (Marktpreise). Damit ist sie die einzige Methode, die zur Ermittlung von Vergleichstatbeständen einem tatsächlichen Fremdvergleich standhält. E...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 4.2.2 Geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode (TNMM)

Rz. 42 Anwendung der TNMM. Die geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode[1] vergleicht Nettomargen, die ein Konzernunternehmen aus einem Geschäft mit einem verbundenen Unternehmen erwirtschaftet hat, mit solchen Margen, die das Konzernunternehmen bei vergleichbaren Geschäften mit fremden Dritten erzielt bzw. die von unabhängigen Unternehmen bei vergleichbaren Geschäften er...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 4.2.1 Anerkennung gewinnorientierter Methoden

Rz. 38 Arten gewinnorientierter Methoden. Aufgrund dieser Schwächen der Standardmethoden bei der Verrechnungspreisermittlung wurde nach neuen Verrechnungspreismethoden gesucht, die im Hinblick auf das Vergleichbarkeitskriterium des Fremdvergleichs geringere Anforderungen stellen. Im Ergebnis führte dies zur Entwicklung der sog. Gewinnmethoden, die den Gewinn aus einer Transa...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 6.3.1 Stammdokumentation (Master File)

Rz. 79 Tatbestandsvoraussetzungen. Gemäß § 90 Abs. 3 Satz 3 AO hat ein Steuerpflichtiger einen Überblick über die Art der weltweiten Geschäftstätigkeit der Unternehmensgruppe und über die von ihr angewandte Systematik der Verrechnungspreisbestimmung zu erstellen (Stammdokumentation). Tatbestandsvoraussetzungen für diese erweiterten Aufzeichnungspflichten unbeschränkt Steuerp...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 3.3 Funktions- und Risikoanalyse

Rz. 12 Bedeutung. Die Beurteilung der Vergleichbarkeit erfolgt durch eine sog. Vergleichbarkeitsanalyse.[1] Zentraler Bestandteil dieser Vergleichbarkeitsanalyse ist eine Funktions- und Risikoanalyse, die eine detaillierte Untersuchung der von den verbundenen Unternehmen bezogen auf die konkrete Geschäftsbeziehung ausgeübten Funktionen, der von diesen getragenen Risiken und ...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 4.2.3 Geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode (PSM)

Rz. 47 Geschäftsvorfallbezogene Aufteilung von Gewinnen. Im Rahmen der geschäftsvorfallbezogenen Gewinnaufteilungsmethode ("Profit Split Method", "PSM") wird der aus einem Geschäftsvorfall für den Konzern erzielte Gesamtgewinn auf die an der Transaktion beteiligten Konzernunternehmen aufgeteilt.[1] Diese Methode ist deshalb transaktionsbezogen, weil nur der gemeinsam erzielt...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 4.1.2 Wiederverkaufspreismethode

Rz. 29 Retrograde Preisbestimmung. Die Wiederverkaufspreismethode,[1] auch Absatzpreismethode genannt, ist grundsätzlich anwendbar, wenn ein verbundenes Unternehmen einem anderen verbundenen Unternehmen Lieferungen oder Leistungen erbringt bzw. von diesem empfängt und diese Lieferungen oder Leistungen danach an fremde Dritte weiterveräußert werden. Dabei wird der Marktpreis ...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 1 Einleitung

Rz. 1 Bedeutung internationaler Verrechnungspreise. Nach Auffassung der OECD hat die Bedeutung multinationaler Unternehmen im Welthandel in den letzten mehr als 25 Jahren erheblich zugenommen.[1] Schätzungen zu Folge werden heute ca. 70 % des Welthandels zwischen international verbundenen Unternehmen abgewickelt.[2] Tendenziell wird dieser Anteil aufgrund der zunehmenden Glo...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 3.1 Unabhängigkeit der Geschäftspartner

Rz. 8 Zentrale Merkmale des Fremdvergleichs. Der Fremdvergleichsgrundsatz ist der zentrale Angemessenheits- und Korrekturmaßstab für internationale Verrechnungspreise. Hiernach ist ein Entgelt für eine gruppeninterne Lieferung oder Leistung unangemessen, wenn es von dem abweicht, was "unabhängige Dritte unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen vereinbart hätten".[1] ...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 6.4 Sanktionen bei der Verletzung der Mitwirkungspflichten

Rz. 94 Verletzung der Dokumentationspflichten. Kommt der Steuerpflichtige seinen Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 3 AO nicht nach, indem er die nach § 90 Abs. 3 AO bzw. der GAufzV vorgeschriebenen Aufzeichnungen über einen Geschäftsvorfall nicht vorlegt, die von ihm über einen Geschäftsvorfall vorgelegten Aufzeichnungen im Wesentlichen unverwertbar sind oder Aufzeichnungen z...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 4.1.3 Kostenaufschlagsmethode

Rz. 32 Funktionsweise der Kostenaufschlagsmethode. Bei der Kostenaufschlagsmethode[1] wird der Verrechnungspreis dadurch bestimmt, dass zunächst die Selbstkosten des liefernden/leistenden Unternehmens ermittelt und diese anschließend um einen angemessenen Gewinnaufschlag erhöht werden. Anwendung findet die Kostenaufschlagsmethode insbesondere dann, wenn die Anwendungsvorauss...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2.2.2 Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG (§ 22 Abs. 2 S. 5 Hs. 2 UmwStG)

Rz. 266 Gem. § 22 Abs. 2 S. 5 Hs. 2 UmwStG tritt trotz Veräußerung der sperrfristverstrickten Anteile auch dann keine rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns II ein, wenn es zwischenzeitlich gem. § 6 AStG zur Aufdeckung und Besteuerung der in den erhaltenen Anteilen ruhenden stillen Reserven gekommen ist und soweit die Steuer nicht gestundet wurde. Rz. 267 Zur Anwend...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.6 Zuständiges Finanzamt

Rz. 320 Der Nachweis ist gegenüber dem für den Einbringenden zuständigen FA zu erbringen. Scheidet der Einbringende nach der Einbringung aus der unbeschränkten Steuerpflicht aus, ist der Nachweis bei dem FA i. S. d. § 6 Abs. 7 S. 1 AStG zu erbringen.[1]mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2.2.2.2 Ausschluss bzw. Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts

Rz. 37 Es existieren vom Wortlaut her noch identische gesetzliche Regelungen, z. B. in § 21 Abs. 2 2. Hs. bzw. S. 3 Nr. 1 UmwStG, nach denen es ebenfalls darauf ankommt, dass das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile nicht ausgeschlossen oder beschränkt ist. Ausweislich deren Gesetzesbegründung kommt es dort aber nicht...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 4.2.2 Steuerpflichtiges und steuerfreies Einkommen

Rz. 117 Das klassische System mit einheitlichem Steuersatz und Teileinkünfteverfahren basiert auf der Annahme, dass das Einkommen der Körperschaft steuerlich in bestimmter Höhe vorbelastet ist. Nur dann rechtfertigt sich die Verminderung der Bemessungsgrundlage auf der Ebene des Anteilseigners, um zusammen mit der Vorbelastung eine insgesamt als angemessen angesehene Steuerb...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.8 Ausl. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Rz. 53 Das KStG enthält keine ausdrücklichen Ausführungen zu der Frage, ob und ggf. welche ausl. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen körperschaftsteuerpflichtig sind. Es dürften jedoch keine Zweifel bestehen, dass der Gesetzgeber nicht gewollt hat, juristische Personen des ausl. Rechts stets von der KSt auszuschließen. Durch die Einfügung des Wortes "in...mehr

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Zuständigkeiten für Billigkeitsmaßnahmen

Kommentar Mit einem BMF-Schreiben v. 5.7.2023 sowie einem gleichlautenden Ländererlass vom gleichen Tag haben die Finanzbehörden Stellung zu der Frage genommen, welche Behörde bis zu welchem Betrag Billigkeitsmaßnahmen für Steuerpflichtige gewähren darf. Diese Schreiben ersetzen die vorhergehenden Schreiben vom 2.11.2021. Billigkeitsmaßnahmen im Steuerrecht Billigkeitsmaßnahme...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / VI. Ausländische Stiftungen

Rz. 138 Auch ausländische Stiftungen sind alternative Ansätze zu der Wahl einer Stiftung nach deutschem Recht. Das gilt unabhängig davon, dass auch die Gemeinnützigkeit deutscher Stiftungen nicht an der Staatsgrenze endet, d.h. es können auch gemeinnützige Zwecke im Ausland verwirklicht werden (siehe auch Rdn 126 ff.). Rz. 139 Besonders "beliebt" sind in der Praxis die sehr e...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 16 Selbstständige und uns... / II. Familienstiftung

Rz. 70 Die sog. Familienstiftung[103] ist keine gesonderte Stiftungsart, sondern eine Unterart der rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts. Die Familienstiftung dient typischerweise dazu, größere Vermögen zusammenzuhalten und die Familie zu versorgen. Damit sind nicht nur die sogleich noch näher zu behandelnden Fälle der unternehmensverbundenen Stiftungen gemeint, denn auch ...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / 5. Erbersatzsteuer

Handelt es sich bei der privatnützigen Stiftung um eine Familienstiftung, da sie im wesentlichen Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist, so unterliegt sie alle 30 Jahre[44] der Erbersatzsteuer,[45] ohne dass es zu einem Rechtsträgerwechsel kommt (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).[46] Entscheidend für die Frage, ...mehr