Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (Ausnahme, die zu Einkünften aus aktivem Erwerb führt. Hier: Ausnahme zur Ausnahmeregelung – vgl. Anm. 123 ff.)

Rz. 137.alt [Autor/Stand] Funktionsnachweis. Verschafft der an der Zwischengesellschaft beteiligte unbeschränkt stpfl. Gesellschafter bzw. die ihm nahe stehende Person die Verfügungsmacht an den gehandelten Waren oder Gütern gegenüber der ausländische Gesellschaft oder umgekehrt, so wird dem Gesellschafter die objektive Beweislast bzw. die Feststellungslast dafür aufgebürdet,...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Herstellung

Rz. 167 [Autor/Stand] Herstellungsbegriff. Unter dem Begriff "Herstellung von Sachen" ist der Vorgang zu verstehen, durch den eine vorher nicht vorhandene Sache entsteht.[2] Auf die Art und Weise, wie die Sache hergestellt wird, kommt es nicht an. Damit fällt unter den Begriff der gesamte Bereich der Urproduktion (Selbsterzeugung) sowohl im industriellen als auch im handwerk...mehr

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ZErb 10/2025, Neue Grundsät... / a. FG Hamburg, Urt. v. 17.12.2020 – 6 K 307/19

Nach Auffassung des FG Hamburg sei "das Tatbestandsmerkmal der Entziehung der rechtlichen und tatsächlichen Verfügungsmacht [gem. § 15 Abs. 6 Nr. 1 AStG] […] nicht eng, also etwa allein auf eine zivilrechtliche Verfügungsbefugnis bezogen, sondern weiter auszulegen."[8] Unter Bezugnahme des Telos von § 15 Abs. 1 und 6 AStG (Missbrauchsbekämpfung),[9] der ertragsteuerlichen Ge...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 15. ATAD-Umsetzungsgesetz — ATADUmsG v. 25.6.2021

Rz. 11 [Autor/Stand] Umsetzung der sog. ATAD. Mit dem ATADUmsG v. 25.6.2021[2] kam der Gesetzgeber seiner unionsrechtlichen Verpflichtung nach, die Vorgaben der sog. Anti-Tax-Avoidance-Directive (kurz: ATAD) umzusetzen, welche in den Art. 7 (Vorschrift für beherrschte ausländische Unternehmen) und Art. 8 (Berechnung der Einkünfte eines beherrschten ausländischen Unternehmen...mehr

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ZErb 10/2025, Neue Grundsät... / b. Systematisches Argument

Der BFH begründet seine Entscheidung außerdem mit einem systematischen Argument. Würde man der wirtschaftlichen Betrachtungsweise der Finanzverwaltung und des FG Hamburg folgen, hätte das Tatbestandsmerkmal des § 15 Abs. 6 Nr. 1 AStG keinen eigenen Anwendungsbereich.[25] Denn § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO, welcher der Prüfung des § 15 AStG nach Auffassung des BFH systematisch vorgela...mehr

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ZErb 10/2025, Neue Grundsät... / 2. Gestaltungspraxis

Das Besprechungsurteil hat besondere Relevanz für die Gestaltungspraxis, da es bei der Satzungsgestaltung von ausländischen Familienstiftungen nun mehr Rechtssicherheit geben dürfte. Unter Anwendung der neuen Grundsätze des BFH dürften ausländische Familienstiftungen jedenfalls dann unter die Escape-Klausel fallen, wenn die in § 15 Abs. 2 und 3 AStG genannten Personen weder ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Liquidationsgewinn

. . . sowie aus deren Auflösung . . . Rz. 308 [Autor/Stand] Auflösung einer anderen Gesellschaft. § 8 Abs. 1 Nr. 9 findet auch Anwendung, wenn die in Anm. 304 genannte Gesellschaft aufgelöst und ein Liquidationsgewinn ausgekehrt wird. Wann eine ausländische Gesellschaft als aufgelöst zu betrachten ist, sollte vorrangig nach dem (ausländischen) Zivilrecht des Ansässigkeitsstaa...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Allgemeines

Rz. 121 [Autor/Stand] Allgemeiner Inhalt. Man muss zunächst festhalten, dass § 20 Abs. 2 mit der Hinzurechnungsbesteuerung nichts zu tun hat. Die Vorschrift regelt die Besteuerung von bestimmten ausländischen Betriebsstätteneinkünften im Inland. Sie ist nur auf unbeschränkt Stpfl. anwendbar, wobei unbeschränkt einkommen- und körperschaftsteuerpflichtige Personen gleich behan...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Veräußerung- und Übertragungsgewinne sowie Entstrickung

Rz. 51 [Autor/Stand] Veräußerungsgewinne. Mit dem ATAD-UmsG wurde ausdrücklich geregelt, dass zu den Einkünften der in § 8 Abs. 1 Nr. 1—9 genannten Tätigkeiten auch Veräußerungsgewinne ("einschließlich Veräußerungsgewinne") gehören.[2] Es handelt sich um eine deklaratorische Ergänzung.[3] Eine ausländische Gesellschaft kann Veräußerungsgewinne in verschiedenen Formen erziele...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Veräußerungsgewinn

Rz. 297 [Autor/Stand] Einkünfte. § 8 Abs. 1 Nr. 9 findet auf bestimmte "Einkünfte" Anwendung (vgl. Anm. 298 ff.). Unter den Einkünften ist ein Nettobetrag zu verstehen, weshalb den aufgezählten Erlösen die durch sie veranlassten Betriebsausgaben zuzuordnen sind. Für diese Zuordnung gilt nach § 10 Abs. 3 Sat...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 8.2 Umfang der Besteuerung

Rz. 160 Sind die Voraussetzungen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht erfüllt, unterliegt der Besteuerung in Deutschland zum einen das Inlandsvermögen i. S. v. § 121 BewG (s. Rn. 83 ff.). Darüber hinaus unterliegt der Besteuerung aber auch das so genannte erweiterte Inlandsvermögen. Dies sind Vermögensteile, deren Erträge bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 4. Dritter RefE v. 20.4.1971

Rz. 4 [Autor/Stand] (1) Eine ausländische Gesellschaft ist Zwischengesellschaft für Einkünfte, die einer niedrigen Besteuerung unterliegen und nicht stammen aus:mehr

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Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 2. Erster RefE v. 23.12.1970

Rz. 2 [Autor/Stand] § 8 Einkünfte als Zwischengesellschaft Eine ausländische Gesellschaft ist Zwischengesellschaft für Einkünfte, die sie nicht aus werbender Tätigkeit bezieht, wenn diese Einkünftemehr

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Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 6. Regierungsbegründung

Rz. 6 [Autor/Stand] Zu § 8: Einkünfte von Zwischengesellschaftenmehr

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Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 1. Gesetzesleitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970

Rz. 1 [Autor/Stand] 2. Gesetzesleitsatz: Zugerechnet werden nur Einkünfte, die im Staat der ausländischen Gesellschaft einer Belastung durch Ertragsteuern von 30 v.H. oder weniger unterliegen. Begründung Die Zurechnung setzt nach ihrem Sinn und Zweck voraus, daß die Einkünfte bei der ausländischen Gesellschaft nur einer geringen Besteuerung unterliegen. 3. Gesetzesleitsatz: Die Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 5. KabE v. 30.6.1971

Rz. 5 [Autor/Stand] (1) Eine ausländische Gesellschaft ist Zwischengesellschaft für Einkünfte, die einer niedrigen Besteuerung unterliegen und nicht stammen aus:mehr

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Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 3. Zweiter RefE von Mitte März 1971

Rz. 3 [Autor/Stand] (1) Eine ausländische Gesellschaft ist Zwischengesellschaft für Einkünfte, die niedrig bewertet sind und nicht stammen aus:mehr

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Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 6. Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks. 15/841)

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Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 5. Empfehlungen der Ausschüsse an den Bundesrat v. 26.4.2021 (BR-Drucks. 245/1/21)

Rz. 80 [Autor/Stand] zu Punkt ... der 1004. Sitzung des Bundesrates am 7.5.2021 [...] Der federführende Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: [...] Wi. 11. Zum Gesetzesentwurf allgemeinmehr

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Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 8. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 2.7.1993 (BR-Drucks. 479/93)

Rz. 20 [Autor/Stand] Der Deutsche Bundestag hat in seiner 169. Sitzung am 2.7.1993 die Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuss) — Drucksache 12/5341 — zu dem Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Bedingungen zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Deutschland im Europäischen Binnenmarkt (Standortsicherungsgesetz — St...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 7. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 24.11.2023 (BR-Drucks. 595/23)

Rz. 91 [Autor/Stand] Der Deutsche Bundestag hat in seiner 135. Sitzung am 10.11.2023 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Finanzausschusses — Drucksache 20/9190 — den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßna...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 5. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 17.10.2003(BR-Drucks. 735/03)

Rz. 46 [Autor/Stand] Der Deutsche Bundestag hat in seiner 67. Sitzung am 17.10.2003 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Finanzausschusses — Drucksache 15/1684 — den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz mit folgende...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 8. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 21.5.2021 (BR-Drucks. 468/21)

Rz. 83 [Autor/Stand] Der Deutsche Bundestag hat in seiner 231. Sitzung am 21.5.2021 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Finanzausschusses — Drucksache 19/29848 — den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz — ATADUmsG) — Drucksachen 19/28652, 19/29644 — in beigefügte...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 9. Beschluss des Bundesrates v. 19.12.2003 (BR-Drucks. 940/03)

Rz. 50 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 795. Sitzung vom 19.12.2003 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 17.10.2003 und am 19.12.2003 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 und 108 Abs. 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 8. Gesetzesbeschluss des Bundesrates v. 15.12.2023 (BR-Drucks. 595/23 [B])

Rz. 92 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 1040. Sitzung am 15.12.2023 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 10.11.2023 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3, Artikel 108 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 6. Beschluss des Bundestages v. 9.11.2001 (BT-Plenarprotokoll 14/199, BR-Drucks. 893/01)

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Begriff der Land- und Forstwirtschaft

... Rz. 152 [Autor/Stand] Ableitung ("Stammen") der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Welche Einkünfte aus einer Land- und Forstwirtschaft stammen, ergibt sich auch für § 8 Abs. 1 Nr. 1 uneingeschränkt aus §§ 13, 14 EStG.[2] Es bestehen keinerlei Bedenken, in Zweifelfragen die bisherige Rspr. zu diesen Bestimmungen zur Auslegung au...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (Ausnahme nur zu Nr. 6 b, die wiederum zu Einkünften aus aktivem Erwerb führt)

Rz. 227 [Autor/Stand] Ausnahmeregelung. Wegen der Nachweispflicht wird auf Anm. 137 verwiesen. Die Ausnahmeregelung zu § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b ist als Ergänzung zu Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 DBA-Schweiz zu verstehen. Nach der dortigen Regelung hat eine natürliche Person, die im Inland unbeschränkt stpfl. ist, ihre Einkünfte aus der Vermietung oder Verpachtung von in der Schweiz...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5 Erweitertes Inlandsvermögen

Rz. 87 Unter bestimmten Voraussetzungen ist bei beschränkt Steuerpflichtigen nicht nur das Inlandsvermögen i. S. d. § 121 BewG, sondern darüber hinaus auch das sog. erweiterte Inlandsvermögen zu erfassen. Zu unterscheiden sind Fälle der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG und der erweitert beschränkten Steuerpflicht nach § 4 Ab...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Steueränderungsgesetz (StÄndG) 1992

Rz. 1 [Autor/Stand] Zeitliche Anwendung. § 20 ist durch Art. 17 Nr. 9 des StÄndG 1992[2] in das AStG eingefügt worden. Die ursprüngliche Anwendungsvorschrift des § 20 wurde gleichzeitig zum § 21. § 20 i.d.F. des StÄndG 1992 war gem. § 21 Abs. 7 i.d.F. des StÄndG 1992 erstmals für Veranlagungs- und Erhebungszeiträume anzuwenden, für die Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagechar...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerstraf- und bußgeldrechtliche Aspekte

Rz. 1589 [Autor/Stand] Bei Verletzung dieser Mitwirkungspflichten drohen zunächst steuerliche Sanktionen. Ebenfalls durch das StVergAbG eingefügt wurden § 162 Abs. 3, 4 AO, die – einer internationalen Entwicklung folgend[2] – weitreichende steuerliche Sanktionen speziell für die Verletzung der Mitwirkungspflichten gem. § 90 Abs. 3 AO enthalten. § 162 Abs. 3, 4 AO gelten gem....mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Vorbemerkung

Rz. 166 [Autor/Stand] Nachbildung zu § 1 Nr. 1 und 2 HGB a.F. § 8 Abs. 1 Nr. 2 ist in gewissem Umfang dem § 1 Nr. 1 und 2 HGB a.F.[2] nachgebildet, geht jedoch im Ergebnis weit über den Rahmen des HGB hinaus. Er umfasst vor allem den gesamten Sektor der industriellen Urproduktion und den des Handwerks.[3] Steuerlich gesehen handelt es sich ausschließlich um gewerbliche Tätig...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Zuordnung des Veräußerungsgewinnes zu bestimmten Wirtschaftsgütern

. . ., soweit der Steuerpflichtige nachweist, . . . Rz. 315 [Autor/Stand] Umkehr der Beweislast. Die Vorschrift ist überaus problematisch. Sie zielt auf eine Umkehr der Beweislast, was insoweit dem Rechtsgedanken des § 90 Abs. 2 AO entspricht, als die Zwischengesellschaft eine ausländische sein muss. Die andere Gesellschaft wird in der Mehrzahl der Fälle eine ausländische sei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) Persönlicher Anwendungsbereich

..., für die unbeschränkt Steuerpflichtige, die im Sinne des § 7 Abs. 2 an der Gesellschaft beteiligt sind, ... Rz. 443 [Autor/Stand] Beschränkung auf unbeschränkt Steuerpflichtige. Anders als das BMF-Schreiben vom 8.1.2007 [2], welches den Gegenbeweis für den "Steuerpflichtigen" eröffnet, muss der Nachweis nach § 8 Abs. 2 Satz 1 durch den "unbeschränkt Steuerpflichtige[n]" er...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (Ausnahme zur Ausnahme, die wiederum zu Einkünften aus aktivem Erwerb führt; gilt jedoch nur für Nr. 6 Buchst. c)

Rz. 236 [Autor/Stand] Funktionsnachweis. Wegen der Nachweispflicht des Stpfl. wird auf Anm. 137 verwiesen. Im Übrigen ist die Ausnahmeregelung weitgehend § 8 Abs. 1 Nr. 4 und 5 Buchst. b nachgebildet. Die ausländische Gesellschaft muss einen Geschäftsbetrieb gewerbsmäßiger Vermietung oder Verpachtung unterhalten. Im Vergleich zu § 8 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 Buchst. b ist hier ...mehr

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ZErb 10/2025, Die doppelans... / b. Laufende Besteuerung einer liechtensteinischen Familienstiftung

Für ausländische Stiftungen fällt die Erbersatzsteuer nicht an, da gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG die Steuerpflicht nur besteht, wenn die Stiftung ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland hat.[22] Stiftungen ohne Satzungssitz oder Verwaltungssitz in Deutschland sind folglich nicht betroffen, auch eine beschränkte Erbersatzsteuerpflicht existiert nicht.[23] Somit bleibt ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 6.alt. Einkünfte von Kreditinstituten oder Versicherungsunternehmen — Abs. 1 Nr. 3 (Einkünfte aus aktivem Erwerb mit Ausnahmen)

Rz. 86.alt [Autor/Stand] Allgemeines. Während das EStG in Unternehmenstypen denkt und innerhalb der 7 Einkunftsarten Tätigkeiten oder Rechtsverhältnisse[2] anspricht, löst sich der Katalog des § 8 Abs. 1 an sich von je...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 10. ATAD-Umsetzungsgesetz (ATADUmsG)

Rz. 14 [Autor/Stand] Anpassung an die ATAD. Nach Art. 7 Abs. 1 Satz 1 der ATAD[2] sind bestimmte ausländische Betriebsstätten eines inländischen Unternehmens wie ein beherrschtes ausländisches Unternehmen zu behandeln. Nach Ansicht des nationalen Gesetzgebers entspricht der in § 20 Abs. 2 vorgesehene Übergang von der Freistellung- zur Anrechnungsmethode der Richtlinie dahing...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / I. Vorrangklausel (Absatz 1)

(1) Die Vorschriften der §§ 7 bis 18... Rz. 81 [Autor/Stand] Vorrang innerstaatlichen DBA-Rechts gem. § 2 AO behält für Teile des AStG Gültigkeit. § 20 Abs. 1 Halbs. 1 erwähnt nur die §§ 7 bis 18; § 20 Abs. 1 Halbs. 2 betrifft dagegen die Anwendung des § 20 Abs. 2. Wichtig ist die Feststellung, dass § 20 Abs. 1 nicht auf alle Vorschriften des AStG Anwendung findet.[2] Nicht e...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Verhältnis zu Gewinnkorrekturvorschriften und anderen Normen

Rz. 61 [Autor/Stand] Anwendung von Gewinnkorrekturvorschriften. Bei der Ermittlung der Einkünfte der ausländischen Gesellschaft nach deutschem Steuerrecht (§ 10 Abs. 3 Satz 1) sind auch die allgemeinen Gewinnkorrekturvorschriften (Entnahme, Einlage, verdeckte Gewinnausschüttung) zu beachten. Die sich daraus ergebenden Einkünfteerhöhungen oder Einkünfteminderungen teilen das ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. Energieerzeugung

Rz. 176.2 [Autor/Stand] Erzeugung von Energie. Energie stellt zivilrechtlich keine Sache dar, weshalb der Begriff in § 8 Abs. 1 Nr. 2 gesondert aufgezählt wird.[2] Unter Erzeugung von Energie ist die Produktion von Energie durch die herkömmlichen Energieträger zu verstehen. Aktiv ist deshalb die Tätigkeit der Kernkraft-, Elektrizitäts-, Gas- und Wasserwerke oder im Bereich d...mehr

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ZErb 10/2025, Neue Grundsät... / 5

Auf einen Blick Das Besprechungsurteil schafft für die Gestaltungspraxis Klarheit und ist als daher sehr erfreulich zu bewerten.[55] Einerseits gewinnen Familienstiftungen und Trust-Strukturen aus Drittstaaten wieder deutlich an Bedeutung, da diese nunmehr – bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 15 Abs. 6 AStG – von der Escape-Klausel profitieren können. Darüber hinaus bri...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zehnjahresfrist

Rz. 179 [Autor/Stand] Die nach § 4 AStG erweiterte beschränkte Steuerpflicht tritt ein, wenn die Steuerschuld bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Ende des Jahres, in dem die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht des Erblassers oder Schenkers geendet hat, entstanden ist und die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Satz 1 AStG zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld vorlagen. R...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Mindestbesteuerung

Rz. 192 [Autor/Stand] Die erweitert beschränkte Erbschaft- oder Schenkungsteuerpflicht entfällt nach § 4 Abs. 2 AStG, wenn der Steuerpflichtige den Nachweis erbringt, dass im Ausland von dem Vermögen, das nach § 4 AStG zusätzlich besteuert wird, eine der deutschen Erbschaftsteuer entsprechende Steuer zu entrichten ist, die mindestens 30 % der auf dieses Vermögen entfallenden...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Begriff der Zwischengesellschaft

Rz. 32 [Autor/Stand] Zwischengesellschaft. § 8 Abs. 1 enthält die gesetzliche Definition des Begriffes "Zwischengesellschaft".[2] Der Begriff knüpft an drei Voraussetzungen an. Zwischengesellschaft kann nur eine ausländische Gesellschaft i.S. von § 7 Abs. 1 sein (vgl. § 7 AStG Rz. 10). Sie darf also nicht unbeschränkt körperschaftstpfl. sein. Außerdem müssen Personen i.S. de...mehr

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ZErb 10/2025, Die doppelans... / 3. Besteuerung einer doppelansässigen Familienstiftung mit Satzungssitz in Liechtenstein und Verwaltungssitz in Deutschland

Doppelansässige Familienstiftungen werden sowohl in Liechtenstein als auch in Deutschland jeweils als inländische Stiftungen betrachtet und sind somit in beiden Ländern mit ihrem Welteinkommen unbeschränkt steuerpflichtig. Jedoch ist die Steuerbelastung in Liechtenstein in den meisten Fällen nur marginal, da es in Liechtenstein für ausländische Sachverhalte zahlreiche Steuer...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 4. Bau- und Montage

Rz. 175 [Autor/Stand] Montage. Unter einer Montage ist das Zusammenstellen oder der Umbau von vorgefertigten Einzelteilen (z.B. die Aufstellung von Stahlgerüsten oder Produktionseinrichtungen) zu verstehen.[2] Die Montage kann gleichzeitig Bauausführung i.S. des § 12 Satz 2 Nr. 8 AO sein, muss es aber nicht.[3] Im Bereich des § 8 Abs. 1 Nr. 2 ist die Montagetätigkeit nur rel...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. § 7 Satz 9 GewStG i.d.F. des ATADUmsG (vor dem JStG 2024)

Rz. 221 [Autor/Stand] "Satz 8 ist nicht anzuwenden." Nach § 7 Satz 9 GewStG findet § 7 Satz 7 GewStG keine Anwendung, wenn die ausländische Betriebsstätte in der EU oder im EWR belegen ist und der Nachweis geführt wird, dass in der ausländische Betriebsstätte eine tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird. Die Regelung wirkt sich nur auf die Gewerbesteuer aus. Sowe...mehr

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ZErb 10/2025, Die doppelans... / b. Errichtung einer liechtensteinischen Familienstiftung

§ 15 Abs. 2 S. 1 ErbStG findet nach seinem klaren Wortlaut nur für Stiftungen Anwendung, die im Inland errichtet werden. Bei der Errichtung einer ausländischen Stiftung, die als solche nach dem ErbStG anerkannt ist, ist nach einer verbreiteten Ansicht daher immer die Steuerklasse III anzuwenden.[14] Diese Ansicht stößt auf Bedenken hinsichtlich der Kapitalverkehrsfreiheit nac...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 10. Ergänzende Anmerkungen

Rz. 660 [Autor/Stand] Fünf Beispielsfälle. Abschließend soll die Wirkungsweise des 8 Abs. 2 aF noch einmal anhand von fünf Beispielen aufgezeigt werden: Praxis-Beispiel Beispiel 1 Der Steuerinländer A ist zu 100 vH an der ausländischen X-GmbH beteiligt, die ihrerseits zu 100 vH an der ausländischen Y-GmbH beteiligt ist. Die Y-GmbH bezog in den Wirtschaftsjahren 01 und 02 folge...mehr