Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.2 Inlandsvermögen

Rz. 83 Da die beschränkte Steuerpflicht nur eingreift, wenn Vermögen mit einer bestimmten Beziehung zum Inland, sogenanntes Inlandsvermögen, übergeht, ist die Definition dieses Begriffs von entscheidender Bedeutung (RE 2.1 Abs. 2 ErbStR). Die Vorschrift des § 1 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG verweist zur Definition des Inlandsvermögens auf § 121 BewG. Rz. 84 Nach § 121 BewG gehört zum I...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3 Internationales Er... / 1 Nationales Recht und Europarecht

Rz. 1 Regelungen des Internationalen Erbschaftsteuerrechts dienen zum einen der Sicherstellung der Besteuerung von grenzüberschreitenden Sachverhalten, zum anderen der Vermeidung einer Doppelbesteuerung mit Nachlass-, Erbschaft- oder Schenkungsteuer im In- und Ausland. Die Regelungen des ErbStG werden hierbei durch Regelungen des AStG und der bestehenden Doppelbesteuerungsab...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3 Internationales Er... / 2.2 Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 25 Beschränkte Erbschaft-/Schenkungsteuerpflicht liegt vor, wenn weder der Erblasser/Schenker noch der Zuwendungsempfänger Steuerinländer i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ist. Die Steuerpflicht betrifft dann gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG nur das Inlandsvermögen gem. § 121 BewG, welches übertragen wird. Zum Inlandsvermögen gem. § 121 BewG zählen: inländisches land- und fors...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.2 Auslandsvermögen bei inländischem Übergeber (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 90 War der Erblasser Inländer, gelten alle Vermögensgegenstände i. S. v. § 121 BewG als Auslandsvermögen, die auf einen ausländischen Staat entfallen (s. § 21 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG). Der Gesetzeswortlaut nennt ausdrücklich nur den Erblasser, gem. § 1 Abs. 2 ErbStG gelten die gleichen Rechtsfolgen, wenn der Schenker Inländer war. Rz. 91 Nach diesem sog. engen Auslandsvermöge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Achenbach, Das Strafrecht als Mittel der Wirtschaftslenkung, ZStW 119 (2007), 789; Achenbach, Ordnungsfaktor Wirtschaftsstrafrecht, StV 2008, 324; Bülte, Emissionszertifikate als ähnliche Rechte im Steuerstrafrecht – Kein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG, NZWiSt 2017, 161; Cornelius, Steuerstrafrechtliche Verweisungen im Spannungsfeld des deutschen und europäischen Bestimmth...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Unterschiedliche steuerliche Behandlung von Verlusten in organschaftlicher und in außerorganschaftlicher Zeit

Tz. 3 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach § 15 S 1 Nr 1 S 1 KStG ist ein Verlustabzug iSd § 10d EStG bei der Ermittlung des Einkommens der OG nicht zulässig. Da Verluste der OG, die während der Organschaft anfallen, gem § 14 Abs 1 S 1 KStG dem OT zugerechnet werden, kann § 15 S 1 Nr 1 S 1 KStG nur Verluste der OG aus vor- und aus nachorganschaftlicher Zeit betreffen. Vor- und na...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. Satz 4

... Das gilt auch für Zwischeneinkünfte, die einer Betriebsstätte der Gesellschaft außerhalb der Europäischen Union oder der Vertragsstaaten des EWR-Abkommens zuzurechnen sind.... Rz. 551 [Autor/Stand] Kein Gegenbeweis bei Zurechnung der Einkünfte zu Nicht-EG-/EWR-Betriebsstätten. § 8 Abs. 2 Satz 4 schließt die Anwendung des Gegenbeweises nach § 8 Abs. 2 Satz 1 insoweit aus, ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.2.3 Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 99 Nach § 121 Nr. 4 BewG zählt zum Inlandsvermögen eine Beteiligung an einer inländischen Kapitalgesellschaft, wenn der Anteilseigner mindestens zu 10 % beteiligt ist. Maßgeblich ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 ErbStG die Beteiligung am Grund- oder Stammkapital zur Zeit des Todes des Erblassers oder zum Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Eine Kapitalgesellschaft gi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.1 (Weiter-)Einbringung der erhaltenen Anteile (§ 22 Abs 2 S 5 UmwStG idF vor dem JStG 2024)

Tz. 76a Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Bis zu der Änderung des § 22 Abs 2 S 5 UmwStG durch das JStG 2024 (dazu sowie zur Anwendung in sämtlichen offenen Fällen s Tz 76b–76d) war str , ob eine st-neutrale (Weiter-)Einbringung der erhaltenen Anteile nach §§ 20, 21 und 25 UmwStG bzw § 1a KStG als Veräußerung iSd § 22 Abs 2 S 5 UmwStG zu qualifizieren sei, sodass durch diesen Vorgang...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 6. Landesholding

1. diese Gesellschaft Geschäftsleitung und Sitz in demselben Staat wie die ausländische Gesellschaft hat... Rz. 618 [Autor/Stand] "Diese" Gesellschaft. Unter "dieser" Gesellschaft war die 1. Untergesellschaft, dh. die Enkelgesellschaft zu verstehen. Die 1. Untergesellschaft musste ihre Geschäftsleitung und ihren Sitz in demselben Staat wie die Obergesellschaft haben, weshalb...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 15 Voraussetzung der Anwendung von § 21 ErbStG ist, dass ein Fall von § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG vorliegt, d. h. der Vorgang im Inland der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt. Es muss somit entweder der Erblasser bzw. Schenker oder der Erwerber Inländer i. S. v. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 ErbStG sein. Auch im Fall der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht gemäß § 2 Abs....mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Während § 1 ErbStG sachliche Steuervorgänge und damit das Steuerobjekt definiert, regelt § 2 ErbStG grundsätzlich das Steuersubjekt. Dabei bestimmt § 2 ErbStG jedoch nicht bestimmte Personen generell als steuerpflichtig, sondern stellt auf Vorgänge zwischen bestimmten beteiligten Personen ab. Die Regelung ist somit ebenfalls steuerobjektbezogen. Für die Besteuerung gib...mehr

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Anhang 1 Stiftungen / 8.4.2 Dotation ausländischer Stiftungen und Trusts

Rz. 279 Die Erstausstattung (Dotation) einer Stiftung ist regelmäßig freigiebige Zuwendung (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG) oder Erwerb v.T.w. (§ 3 Abs. 2 Nr. ErbStG). Für ausländische Rechtsträger gilt das Stkl.-Privileg des § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG nach Ansicht der Finanzverwaltung nicht; es soll stattdessen unabhängig vom Verwandschaftsverhältnis des Stifters zu den Begünstigte...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Keine Niedrigbesteuerung bei Ausgleich mit Einkünften aus anderen Quellen

. . ., ohne dass dies auf einem Ausgleich mit Einkünften aus anderen Quellen beruht. . . . Rz. 741 [Autor/Stand] Regelungszweck. Nach § 8 Abs. 3 Satz 1 liegt eine niedrige Besteuerung vor, wenn die Einkünfte der ausländischen Gesellschaft einer Belastung durch Ertragsteuern von weniger als 25 Prozent unterliegen, ohne dass dies auf einem Ausgleich mit Einkünften aus anderen Q...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 6 Steuerpflicht von Stiftungen und Vereinen

Rz. 72 Familienstiftungen oder Familienvereine fallen unter die Erbersatzsteuer gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG. Die Besteuerung greift nur ein, wenn die Familienstiftung oder der Familienverein ihren/seinen Sitz oder ihre/seine Geschäftsleitung im Inland hat (s. § 2 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Maßgeblich für die Betrachtung ist auch hier der Zeitpunkt der Steuerentstehung (s. § 9 Ab...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Wahlrecht bei offensichtlich zutreffendem Ergebnis

Rz. 13 Die vorbestimmten Typisierungen im vereinfachten Ertragswertverfahren können dazu führen, dass bei der Anwendung des Verfahrens das ermittelte Ergebnis von dem gemeinen Wert abweicht (s. R B 199.1 Abs. 3 Satz 1 ErbStR). Nach § 199 Abs. 1 und 2 BewG besteht für den Steuerpflichtigen ein Wahlrecht, das vereinfachte Ertragswertverfahren anzuwenden. Gesetzliche Tatbestand...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Anwendung von § 8 Abs. 1 Nr. 1 innerhalb des § 20 Abs. 2

Rz. 141 [Autor/Stand] Einzelunternehmer. Sind die Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 Nr. 1 erfüllt, so verbleibt es auch im Anwendungsbereich des § 20 Abs. 2 bei der in einem DBA vorgesehenen Steuerbefreiung. Dies gilt zunächst für den unbeschränkt stpfl. Land- und Forstwirt, der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft aus einer ausländischen Betriebsstätte erzielt. Was unter "L...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Grotherr, Organschaftsfragen bei Ausl-Beziehungen, FS Flick (1997), 757; Förster/Ottersbach, Nachgeschaltete Ausl-Beteiligungen von inl BetrSt beschr stpfl Kö, IStR 1998, 521; Pyszka, Kstliche Organschaft bei einer OG mit BetrSt oder Beteiligungen an Pers-Ges im Ausl: Überlegungen zum Ort der Geschäftsleitung (§ 10 AO), IStR 1998, 333; Walter/Stümper, Neue Organschaftsfalle bei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Anwendung des § 4h EStG nicht bei der Organgesellschaft, sondern bei dem Organträger (§ 15 S 1 Nr 3 S 1 und 3 KStG)

Tz. 80 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 15 S 1 Nr 3 S 1 KStG ist § 4h EStG bei der OG nicht anzuwenden. Dh bei der Ermittlung des dem OT zuzurechnenden Organeinkommens findet zunächst keine Begrenzung des abzb Zinsaufwands statt. Tz. 81 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Sind in dem dem OT zuzurechnenden Organeinkommen Zinsaufwendungen und Zinserträge iSd § 4h Abs 3 EStG enthalten, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3 Der Anteilsveräußerung gleichgestellte Ereignisse (§ 22 Abs 2 S 6 UmwStG)

Tz. 71 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 In § 22 Abs 2 S 6 UmwStG werden Vorgänge genannt, die neben der Veräußerung iSd § 22 Abs 2 S 1 UmwStG ebenfalls zu einer Sperrfristverletzung mit denselben Rechtsfolgen (s Tz 71 ff) und der Möglichkeit der Suspendierung (s Tz 75 ff) führen. Die Aufzählung in § 22 Abs 2 S 6 UmwStG ist abschließend (ebenso s Hess FG v 05.11.2024, 8 K 339/15, n...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Adick, Neues vom Strohmann – notwendige Feststellungen für eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung, PStR 2014, 252; Apitz, Darlehensverträge zwischen Angehörigen – Voraussetzungen für ihre steuerliche Anerkennung, EStB 2023, 235; Beul/Beul, Steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen, NJW 1985, 13; Birnbaum/Matschke, Gestaltungsmissbrauch und Steuerh...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Fälle 1–4: Transport

Rz. 196 [Autor/Stand] Fall 1: Eine deutsche Muttergesellschaft hat eine ausländische Tochtergesellschaft. Letztere besitzt ein Schiff, dessen Mannschaft durch die deutsche Muttergesellschaft ihr überlassen wird. Die Tochtergesellschaftmehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 9 Erwerb bei Errichtung einer Stiftung und Bildung eines Trusts (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG)

Ausgewählte Literaturhinweis: Blusz, Stiftungsgestaltungen im Lichte des neuen Erbschaftsteuerrechts, DStR 2017, 1016; Heß, Asset Protection, NWB 2017, 450; Kraft, Besteuerungssystematische Unterschiede auf der Ebene der unbeschränkt steuerpflichtigen Destinatäre transparenter und intransparenter Trusts; Linn/Schmitz, Offene Fragen bei der steuerlichen Behandlung liechtenstei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / j) Keine Anwendung von § 8 Abs. 2 innerhalb des § 20 Abs. 2 i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2008

Rz. 158 [Autor/Stand] Entstehungsgeschichte. Der Einschub "ungeachtet des § 8 Abs. 2" ist durch das JStG 2008 v. 20.12.2007[2] in § 20 Abs. 2 aufgenommen worden (vgl. Rz. 11, Rz. 60). Die Regelung geht auf die im Anschluss an die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache "Cadbury Schweppes"[3] geführte Diskussion zurück, die sich darauf bezog, ob die EU-Rechtswidrigkeit der §...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.3 Auslandsvermögen bei ausländischem Übergeber (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG)

Rz. 95 War der Erblasser oder Schenker kein Inländer, sondern lediglich der Erwerber, gilt als Auslandsvermögen sämtliches Vermögen, das nicht Inlandsvermögen i. S. v. § 121 BewG ist. Bei Anwendung dieses so genannten weiten Auslandvermögensbegriffs ist somit eine Negativabgrenzung vorzunehmen. Rz. 96 Als Auslandsvermögen gelten demnach sämtliche Vermögensgegenstände, die nich...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Gesetzliche Bestimmtheit als Auslegungsfähigkeit der Tatbestandsmerkmale

Rz. 28 [Autor/Stand] An die Merkmale des § 370 AO sind folglich dieselben Anforderungen zu stellen wie sie auch sonst für Straftatbestände mit normativen Merkmalen gelten. Nach st. Rspr. des BVerfG werden dem Bestimmtheitsgebot dabei zwei Aufgaben zugewiesen, die in Bezug auf § 370 AO als erfüllt angesehen werden[2]. Zum einen soll der Einzelne bereits aus dem Gesetz vorhers...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Benz/Rosenberg, Einbringungsvorgänge nach dem Reg-Entw des SEStEG, BB-Special 2006, Nr 8, 51; Dörfler/Rautenstrauch/Adrian, Einbringungen in eine Kap-Ges nach dem SEStEG-Entw, BB 2006, 1711; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I und II), DB 2006, 2704 und 276...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Art des Nachweises (Form, Inhalt und Empfänger)

Tz. 90 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 An die Form des Nachw werden keine Voraussetzungen in § 22 Abs 3 UmwStG getroffen (die Fin-Verw verlangt allerdings eine "schriftliche" Erklärung, s UmwSt-Erl 2025 Rn 22.30; was angesichts der Rechtsfolgen eines fehlenden Nachw schon aus Sicherheitsgründen anzuraten ist). Wegen des Sinn und Zwecks der Nachw-Pflicht gem § 22 Abs 3 UmwStG (s Tz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Europarecht und die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 26 [Autor/Stand] Unionsrechtliche Bedenken könnte man insb. bei der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. b ErbStG annehmen. Danach unterliegen deutsche Staatsangehörige, die sich dauernd im Ausland aufhalten, trotz fehlenden Wohnsitzes in Deutschland für die Dauer von fünf Jahren ab ihrem Wegzug weiterhin der unbeschränkten Steuer...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) § 42 AO und die analoge Anwendung von Steuergesetzen im Steuerstrafrecht

Rz. 26 [Autor/Stand] Von der Vereinbarkeit mit Art. 103 Abs. 2 GG gehen BVerfG und BGH auch für die Fälle aus, in denen sich der Steuerverkürzungserfolg aus einer Anwendung des § 42 AO bzw. seiner im Kern identischen ähnlichen Vorgängerregelungen ergibt, nach denen durch eine missbräuchliche Gestaltung eine Umgehung des Steuergesetzes nicht möglich ist und steuerrechtlich ni...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Verhältnis des § 42 AO zu speziellen Missbrauchstatbeständen

Rz. 1240 [Autor/Stand] Mit § 42 Abs. 2 AO 2002 [2] hatte der Gesetzgeber die Parallelität zu allen speziellen Missbrauchsvorschriften klargestellt.[3] Diese Klausel, die nach Auffassung des BFH leerlief,[4] wurde im JStG 2008 durch § 42 Abs. 1 Satz 2 und 3 AO nachgebessert.[5] Satz 2 legt fest, dass dann, wenn der Tatbestand einer Regelung in einem Einzelsteuergesetz erfüllt ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Einführung

Rz. 1581 [Autor/Stand] Mit dem am 1.7.2021 in Kraft getretenen Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (Steueroasen-Abwehrgesetz – StAbwG) werden Verwaltungs- und Legislativmaßnahmen ermöglicht, die im Verhältnis zu solchen Steuerhoheitsgebieten Anwendung finden, die auf der EU-Liste nicht kooperativer Steuergebiete (sog. EU-Blacklist) geführt we...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Anzeigepflicht sonstiger Behörden

Rz. 7 Die Anzeigepflicht erstreckt sich nicht nur auf Personen/Behörden außerhalb der FinVerw, sondern auch auf das einzelne FA. Die Zusammenarbeit ist in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Erbschaftsteuer (ErbStVA) geregelt. Danach haben die Finanzämter dem jeweiligen Erbschaft-/Schenkungsteuer-FA anzuzeigen: die ihnen bekannt gewordenen Vermögensanfälle unter Lebe...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.1.1 Begriff

Rz. 152 Eine besondere Gestaltungsvariante der Stiftung bürgerlichen Rechts ist der Einsatz der Stiftung mit dem Zweck der langfristigen Bindung von Vermögen und der Familie des Stifters zur Versorgung der Familienmitglieder. Die Familienstiftung ist vom BGB nicht als eigenständiger Stiftungstypus vorgesehen. Sowohl das Steuerrecht als auch die Stiftungsgesetze vieler Länder...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Besonderer sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 5 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Das Anwendungsschreiben zur E-Bilanz des BMF v 28.09.2011, BStBl I 2011, 855 sieht in den Rz 2 ff auch eine Übermittlungspflicht für folgende Fallkonstellationen vor:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Rückwirkender Einbringungsgewinn II (Entstehung und Ermittlung)

Tz. 78 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die Veräußerung der eingebrachten Anteile durch die Übernehmerin iSd § 22 Abs 2 S 1 UmwStG oder die Verwirklichung des gleichgestellten Ereignisses iSd § 22 Abs 2 S 6 UmwStG innerhalb der Sperrfrist (zum Tatbestand s Tz 70 und s Tz 71, 71a) oder die Nichterbringung des Nachw iSd § 22 Abs 3 UmwStG (s Tz 92) lösen zwingend und unwiderlegbar ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Rechtsfolge

..., nicht Zwischengesellschaft: für Einkünfte,... Rz. 441 [Autor/Stand] (Gesellschaft ist) nicht Zwischengesellschaft für Einkünfte. Nach § 7 Abs. 1 sind Einkünfte, für die eine ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, bei den Steuerinländern (ggf. anteilig) steuerpflichtig. Wann eine Gesellschaft Zwischengesellschaft für Einkünfte ist, regelt § 8 Abs. 1. Die spra...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Begriff der vGA

Rz. 1421 [Autor/Stand] Eine Legaldefinition des Begriffs vGA gibt es nicht. Verdeckte Gewinnausschüttungen werden ausdrücklich nur in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG im Zusammenhang mit der Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Einkommens erwähnt. Nach dieser Regelung mindern verdeckte Gewinnausschüttungen das Einkommen einer Körperschaft nicht. Sie sind daher von der auszahlenden ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Anwendung von § 8 Abs. 1 Nr. 2 innerhalb des § 20 Abs. 2

Rz. 143 [Autor/Stand] Einzelunternehmer. Übt ein im Inland unbeschränkt stpfl. Einzelunternehmer eine Tätigkeit i.S. des § 8 Abs. 1 Nr. 2 mit Hilfe einer ausländischen Betriebsstätte aus, so verbleibt es auch für den Bereich des § 20 Abs. 2 für ausländische Einkünfte aus Produktionstätigkeit bei der in einem DBA vorgesehenen Steuerbefreiung. Die Steuerbefreiung nach DBA setz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / e) Nachweis tatsächlicher wirtschaftlicher Tätigkeit aa) Nachweis

..., nachweisen, ... Rz. 456 [Autor/Stand] Umkehr der Darlegungs- und Beweislast. Das Gesetz ordnet an, dass der Steuerpflichtige und nicht die Finanzverwaltung den Nachweis einer tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit führen muss. Dies entspricht im Grundsatz der maßgeblichen Entscheidung des EuGH in der Rechtssache "Cadbury Schweppes", wonach der für eine verhältnismäßige...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zweck und Konzeption des § 160 AO

Rz. 1217 [Autor/Stand] Nach § 160 AO sind Schulden und andere Lasten, Betriebsausgaben, Werbungskosten und andere Ausgaben regelmäßig steuerlich nicht zu berücksichtigen, wenn der Stpfl. dem Verlangen der Finanzbehörde, die Gläubiger oder Empfänger der Ausgaben genau zu benennen (vgl. AEAO zu § 160 Nr. 1.2 zu "genau"), nicht nachkommt.[2] Empfänger i.S.d. § 160 AO ist derjen...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3c Schweiz / 3 Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 16 Die Schweiz hat mit verschiedenen Staaten (Deutschland, Dänemark, Finnland, Großbritannien, Niederlande, Schweden, Österreich und den USA) Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftsteuern abgeschlossen. Die Abkommen mit Deutschland, Dänemark und Finnland umfassen teilweise auch die Schenkungsteuer. Rz. 17 Das Doppelbesteuerungsabkommen mit D...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.2.11 Zeilen 47–55

In die Zeilen 47–54 werden Einkünfte im Zusammenhang mit Kürzungsbeträgen nach § 11 AStG und mit Familienstiftungen nach § 15 AStG eingetragen. In der Zeile 55 sind Eintragungen im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen vorzunehmen.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.2.1 Überblick

Wenn Kapitalerträge einkommensteuerlich erklärt werden, ist der Einkommensteuererklärung eine Anlage KAP beizufügen. Diese ist für die Steuererklärung 2025 wie folgt gegliedert: Allgemeine Angaben, Anträge und Erklärungen (Zeilen 1–6). Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (Zeilen 7–15). Sparer-Pauschbetrag (Zeilen 16-17). Kapitalerträge, die nicht dem...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.2.6 Zeilen 27–34

Die Zeilen 27-27a enthalten Eintragungsmöglichkeiten zum Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG. In die Zeilen 28–33 der Anlage KAP werden Kapitaleinkünfte eingetragen, die nach § 32d Abs. 2 Nr. 1–4 EStG mit dem tariflichen Steuersatz zu versteuern sind.[1] , [2] , [3] Angaben zu Spezial-Investmentanteilen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 3a EStG, die bei Privatpersonen nur im absoluten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vermögenserhalt durch ... / c) Familienstiftungen

Rz. 59 Die Familienstiftung ist keine besondere Form der Stiftung, sondern letztendlich eine Anwendungsvariante der Stiftung bürgerlichen Rechts im Sinne der §§ 80 ff. BGB [129] und nach h.M. zulässig.[130] Mitunter wird sie gar als "Prototyp der privaten Stiftung" bezeichnet, obwohl ihre Spezifizierung im Einzelnen umso schwerer fällt.[131] Eine einheitliche Begriffsdefiniti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Vermögenserhalt durch F... / 6. Ergebnis zur Wahl der richtigen Rechtsform

Rz. 42 Die Frage der richtigen Rechtsform kann nur mit Blick auf die individuellen Umstände des Einzelfalls und die konkreten Gestaltungsziele beantwortet werden. Hierbei sind sowohl die mit der jeweiligen Rechtsform verbundenen steuerlichen Aspekte als auch die zivilrechtlichen Aspekte, insbesondere mit Blick auf die Haftungs- und Publizitätsfragen, gegeneinander abzuwägen....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grunderwerbsteuer: Rechtstr... / 1.1 Rechtsträgerwechsel

Rechtsträgerwechsel erforderlich Besteuert wird der Grundstückswechsel zwischen verschiedenen Rechtsträgern. Veräußerer und Erwerber müssen stets verschiedene Rechtspersonen sein. Deshalb entsteht mangels Rechtsträgerwechsels keine Grunderwerbsteuer, wenn z. B. der Grundstückseigentümer an seinem Grundstück Wohnungs- oder Teileigentum begründet oder wenn ein Gewerbetreibender ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. BMF, Schr. v. 22.12.2023 — IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 — DOK 2023/1175923 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes [AEAStG]) — Auszug —, BStBl. I 2023, Sondernr. 1

Rz. 12 [Autor/Stand] Inhaltsverzeichnis — Auszugmehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2. BMF, Schr. v. 2.12.1994 — IV C 7 - S 1340 - 20/94 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1995, Sondernummer 1 — Auszug —

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