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Anhang 3 Internationales Erbschaftsteuerrecht / 1 Nationales Recht und Europarecht

Dr. Stefan Königer, Dennis Helwig
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Rz. 1

Regelungen des Internationalen Erbschaftsteuerrechts dienen zum einen der Sicherstellung der Besteuerung von grenzüberschreitenden Sachverhalten, zum anderen der Vermeidung einer Doppelbesteuerung mit Nachlass-, Erbschaft- oder Schenkungsteuer im In- und Ausland. Die Regelungen des ErbStG werden hierbei durch Regelungen des AStG und der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen ergänzt. Nachfolgend sollen die wichtigsten Grundzüge des internationalen Erbschaftsteuerrechts zusammengefasst dargestellt werden.

 

Rz. 2

Die Regelungen des Erbschaftsteuerrechts stehen seit geraumer Zeit immer wieder im Fokus des EuGH. Zunächst hatte der EuGH in der Entscheidung "Barbier" (EuGH vom 11.12.2003, Rs. C-364/01, EuZW 2004, 74) über die Nichtgewährung des Schuldzinsenabzuges in den Niederlanden bei beschränkter Steuerpflicht zu entscheiden. In dieser Entscheidung wurde festgestellt, dass die europäische Kapitalverkehrsfreiheit auch für die Erbschaftsteuer uneingeschränkt Anwendung findet.

 

Rz. 3

In einer weiteren Entscheidung im Bereich der Erbschaftsteuer (EuGH vom 23.02.2006, Rs. C-513/03, van Hilten, ZEV 2006, 460) beschäftigte sich der EuGH erneut mit einem Fall aus den Niederlanden hinsichtlich der erweitert unbeschränkten Steuerpflicht, wobei der EuGH hier einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit nicht annahm.

 

Rz. 4

Auch die deutschen Gerichte gehen immer mehr dazu über, erbschaftsteuerliche Sachverhalte dem EuGH zur Prüfung vorzulegen. So hatte der EuGH in der Rechtssache Jäger (EuGH vom 17.01.2008, Rs. C-256/06, EuZW 2008, 212) über die Frage der unterschiedlichen Bewertung von im In- und Ausland belegenen land- und forstwirtschaftlichem Vermögen zu entscheiden. Der EuGH hat hierbei festgestellt, dass Art. 73b Abs. 1 EGV (jetzt Art. 63 Abs. 1 AEUV) i. V. m. Art. 73d EGV (...

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