Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.2.1 Unter Berufung

Rz. 44 Berufen ist nicht in einem förmlichen Sinne zu verstehen. Gemeint ist der Sache nach ein wirtschaftlicher Veranlassungszusammenhang zwischen den Absetzungspositionen einerseits und der Geschäftsbeziehung andererseits.[1] Sind die Aufwendungen durch die ausländischen Geschäftsbeziehungen nur mitveranlasst, so wirkt sich das Abzugsverbot des § 16 AStG auf den Teil der A...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 10 Die Norm richtet sich in persönlicher Hinsicht zunächst allgemein an die Stpfl. Dies ist dahingehend zu konkretisieren, dass zur Aufklärung die an der ausländischen Gesellschaft beteiligten Stpfl. verpflichtet sind. Eine Definition der Stpfl. findet sich in § 33 AO, wonach auch Haftungsschuldner inbegriffen sind. Erfasst werden grundsätzlich Steuersubjekte, die dem ES...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.1.6 Keine Beherrschung

Rz. 69 Durch die Klarstellung in § 13 Abs. 1 S. 1 AStG, dass die Hinzurechnungsbesteuerung eintritt, "auch wenn die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 S. 1 AStG im Übrigen nicht erfüllt sind", wird deutlich, dass das Beherrschungserfordernis der allgemeinen Hinzurechnungsbesteuerung keine Anwendung findet. Denn weitere Voraussetzungen als das Beherrschungserfordernis sieht § 7 A...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 1.5.1 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 30 § 5 AStG enthält keinen eigenständigen Steuertatbestand. Eine Steuerbelastung ergibt sich erst aus § 2 bzw. § 4 AStG. § 5 AStG steht insoweit auch nicht in Konflikt mit DBA, zumal die Zurechnung von Einkünfte nicht Gegenstand der Regelungen in DBA ist.[1] Rz. 31 Soweit sich für die nach § 5 Abs. 1 AStG zugerechneten Einkünfte bzw. das zugerechnete Vermögen Besteuerungs...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 4.2.2 Übertragung von Vermögen auf ausländische Kapitalgesellschaften

Rz. 169 Lässt sich erweitertes Inlandsvermögen nicht ohne Weiteres umschichten oder veräußern, bleibt als weitere Gestaltungsüberlegung die Einbringung solchen Vermögens in eine ausländische Kapitalgesellschaft.[1] Durch die Übertragung auf eine ausländische Kapitalgesellschaft wird das Vermögen grundsätzlich der Sphäre des Stpfl. entzogen (s. aber Rz. 170). Die Anteile an d...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.2.2 Begünstigter Personenkreis

Rz. 62 Für die Annahme einer Unternehmensstiftung bedarf es weiterhin eines bestimmten Personenkreises, der bezugs- und anfallsberechtigt ist. Hierunter fallen abschließend der Stifter, ferner Gesellschafter und Mitglieder, abhängige Gesellschaften, Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte sowie deren Angehörigen, wobei sich die Angehörigeneigenschaft auf sämtliche vorge...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.5.1 Anrechnung auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer

Rz. 180 Als Rechtsfolge ordnet § 12 Abs. 1 S. 1 AStG die Anrechnung der zulasten der ausländischen Gesellschaft erhobenen Steuern auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer, die beim Inlandsbeteiligten i. S. v. § 7 oder 13 AStG auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt, an. Die Durchführung der Anrechnung regelt § 12 Abs. 3 AStG (s. dazu Rz. 343ff.). Im Unterschied zur bisherigen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 19 Die Norm des § 17 AStG ist eine originäre Vorschrift des AStG und gilt mithin seit dessen Einführung im Jahr 1973 und ist seit diesem Veranlagungszeitraum auch anzuwenden. Rz. 20 Durch die Änderung des ATADUmsG vom 25.6.2021[1] wurden Anpassungen in § 17 Abs. 1 S. 2 AStG vorgenommen. Für die zeitliche Anwendung dieser Anpassungen ist § 21 Abs. 4 AStG zu beachten, der e...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.3.2.2 Entrichtung der Raten

Rz. 357 Rechtsfolge der erfolgreichen Antragstellung gem. § 6 Abs. 4 S. 1 AStG ist die Entrichtung der Wegzugssteuer in sieben gleichen Raten. Die erste Jahresrate ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids zu entrichten, die übrigen Jahresraten sind jeweils am 31. Juli der Folgejahre fällig (§ 6 Abs. 4 S. 3 AStG). Zu beachten ist die in der Praxis häufi...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.7.2 Verhältnis zum Völkerrecht

Rz. 221 Die Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung gehen den DBA vor.[1] Gem. § 20 Abs. 1 AStG werden die Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung durch DBA „nicht berührt“ („Treaty Override“). Das BVerfG hat das einseitige Überschreiben von DBA für verfassungsrechtlich zulässig erklärt.[2]Entsprechend hat der I. Senat des BFH zu §§ 7 ff. AStG a. F. entschieden. Damit ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.5.4.5 Verhältnis zur späteren Besteuerung eines Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG

Rz. 57 § 6 AStG stellt die Erfüllung eines Wegzugstatbestands einer Veräußerung i. S. d. § 17 EStG zum gemeinen Wert gleich. Unbeschadet dessen kann auch nach Durchführung einer Wegzugsbesteuerung ein Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG im Inland steuerpflichtig sein.[1] Dies ist sowohl denkbar in Fällen der fortbestehenden unbeschränkten Stpfl. als auch bei fortbestehender St...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.3.2.9 Verletzung der Anzeigepflicht

Rz. 997 Bei einer Verletzung der Anzeigepflicht nach § 18 Abs. 3 S. 2 f. AStG kann die Abgabe der Anzeige mit Zwangsmitteln (§§ 328 ff. AO), insbesondere der Zwangsgeldfestsetzung nach § 329 AO, erzwungen werden.[1] Eine vorherige Aufforderung des FA zur Abgabe der Anzeige nach § 18 Abs. 3 S. 2 AStG bedarf es nicht. Es gelten dieselben Grundsätze wie für die Feststellungserkl...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 25 Die Preisanpassungsklausel des § 1a AStG betrifft unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige natürliche und juristische Personen, die Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen im Ausland unterhalten. Eine gem. § 2 AStG erweitert beschränkt steuerpflichtige oder eine gem. § 1 Abs. 3 bzw. § 1a EStG fiktiv unbeschränkt steuerpflichtige Person ist dem gleichgestel...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 2.1.2 Gemischte Einkünfte

Rz. 73 § 9 AStG setzt voraus, dass die ausländische Zwischengesellschaft neben den Einkünften aus passivem Erwerb auch aktive oder nicht niedrig besteuerte Einkünfte erzielt. Dies lässt sich bereits der Überschrift des § 9 AStG entnehmen ("Freigrenze bei gemischten Einkünften"). Für die Frage, ob sowohl aktive als auch passive Einkünfte vorliegen, ist auf das maßgebende Wirt...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.3.2 Förderung der Steuergerechtigkeit

Rz. 9 Mittels der Mitwirkungspflicht nach dem AStG wird sichergestellt, dass das Benennungsverlagen nach § 160 AO im Kontext zu ausländischen Geschäftstätigkeiten Anwendung findet.[1] Durch die Erfassung der ausländischen Geschäftsbeziehungen wird anhand von § 16 AStG die Gleichmäßigkeit der Besteuerung, die Steuergerechtigkeit und die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.4.6 Substanzielle Gewinnausschüttung oder Einlagenrückgewähr (§ 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 5)

Rz. 398 Gem. § 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 5 AStG wird die noch nicht entrichtete Steuer fällig, soweit Gewinnausschüttungen oder eine Einlagenrückgewähr erfolgen und soweit deren gemeiner Wert insgesamt mehr als ein Viertel des Werts i. S. d. Abs. 1 beträgt. Der Widerrufstatbestand ist eine Parallelvorschrift zu § 6 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 AStG. Beide Vorschriften basieren auf dem Ziel, Ge...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 33 Gem. § 21 Abs. 1 AStG findet § 1a AStG erstmals für die ESt und KSt für den VZ 2022 bzw. für die GewSt für den EZ 2022 Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn die Geschäftsbeziehungen schon früher (mithin innerhalb des 7 jährigen Betrachtungszeitraums, also nach dem 31.12.2015) abgeschlossen wurden.[1] Für Veranlagungszeiträume bis einschließliech 2021 gilt die bisherige...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 3.2.2 Rechtsfolge

Rz. 355 Soweit für die Einkünfte der ausländischen Gesellschaft der Substanznachweis geführt wird, qualifiziert die Gesellschaft nach dem Gesetzeswortlaut nicht als Zwischengesellschaft.[1] Dies erweckt den Anschein, § 8 Abs. 2 AStG führe als Ausnahme zu § 8 Abs. 1 AStG zum Nicht-Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung.[2] Eine solche Rechtsfolg...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.5.4 Erhöhung des Kürzungsbetrages bei zuvoriger Hinzurechnung (§ 11 Abs. 5 S. 2)

Rz. 534 Dabei erhöht sich der Kürzungsbetrag nach Satz 1 um insoweit vorgenommene Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 5 in Verbindung mit § 9 Nr. 7 oder 8 GewStG (§ 11 Abs. 5 S. 2 AStG). Dies betrifft Fälle, in denen ein Bezug (teilweise) nicht einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtige ist, wegen § 8 Nr. 5 GewStG aber einer grds. vollen Gewerbesteuerpflicht unterliegt. Rz. 535 De...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 7 AStG besteht aus fünf Absätzen: § 7 Abs. 1 AStG stellt das Herzstück der regulären Hinzurechnungsbesteuerung dar. S. 1 normiert die Tatbestandsvoraussetzungen sowie die Rechtsfolge für die reguläre Hinzurechnungsbesteuerung. § 7 Abs. 2 AStG regelt, wann eine Beherrschung i. S. d. Abs. 1 vorliegt. Als Beherrschungskriterien werden dabei Kapital, Stimmrechte oder Gewin...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.2.4 Vermögen, aus dem gleichzeitig inländische und ausländische Einkünfte erzielt werden

Rz. 98 Die Kataloge in § 49 EStG und § 34d EStG sind nicht exakt aufeinander abgestimmt, weshalb es denkbar ist, Einkünfte gleichzeitig als inländisch und ausländisch zu qualifizieren. Für Zwecke der Anwendung des § 2 AStG ist dies unproblematisch, weil diese Norm auf der regulär beschränkten Einkommensteuerpflicht aufbaut und diese lediglich erweitert. In § 4 AStG verhält e...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.6.2 Verhältnis zum Sekundärrecht (insbesondere zur ATAD)

Rz. 111 Die Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der EU ist verpflichtet, die durch die ATAD vorgesehenen Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Aus der ATAD erwuchs insgesamt ein nur moderater Anpassungsbedarf der Regelungen über die Hinzurechnungsbesteuerung.[1] Dies ist maßgebend darauf zurückzuführen, dass die Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung bereit...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.2.4 Örtliche Zuständigkeit in Zweifelsfällen (Abs. 2 S. 3)

Rz. 700 Bei § 18 Abs. 2 S. 3 AStG handelt es sich um eine Auffangregelung für die Fälle, in denen die örtliche Zuständigkeit nach den Sätzen 1 und 2 nicht eindeutig ermittelt werden kann.[1] Sie ist daher subsidiär zu den Sätzen 1 und 2.[2] Rz. 701–709 einstweilen frei 2.2.4.1 Zuständigkeit des erstbefassten FA Rz. 710 § 18 Abs. 3 AStG dient zur Bestimmung der örtlichen Zuständ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.1.1.2.3 Keine Anrechnung von Steuern der ausländischen Gesellschaft

Rz. 72 § 5 Abs. 1 S. 1 AStG normiert lediglich die Zurechnung von Einkünften zum Zwecke der steuerlichen Berücksichtigung beim Stpfl. i. S. d. § 2 AStG. Diese Einkünfte werden regelmäßig auch auf Ebene der ausländischen Gesellschaft besteuert.[1] Es droht in diesen Fällen eine (wirtschaftliche) Doppelbesteuerung, die im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung nach § 12 AStG verm...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.3.3 Verfassung

Rz. 21 Gegen die aktuellen Regelungen zu ausländischen Familienstiftungen wie auch schon gegen die Vorgängerregelungen bestehen in Teilen der Literatur verfassungsrechtliche Bedenken.[1] Diese greifen aber nicht durch: Der BFH nahm mit Urteil vom 25.4.2001 zu den wesentlichen Fragen Stellung: Soweit der allgemeine Gleichheitssatz Art. 3 Abs. 1 GG und daraus die abgeleitete S...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.2.5 Einkünfteidentität

Rz. 301 Die der vorgelagerten Hinzurechnungsbesteuerung unterliegenden Einkünfte müssen mit den bei dem Stpfl. hinzugerechneten passiven Einkünften identisch sein.[1] Weicht der Passivkatalog des ausländischen Staats von der deutschen Regelung ab, so sind die ausländischen Steuern nur insoweit anrechenbar, als sie auf auch nach § 8 Abs. 1 AStG als passiv eingestufte Einkünft...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.2.2 Rechtsfolge

Rz. 65 Rechtsfolge des Abgabeverlangens einer eidesstattlichen Versicherung ist die tatsächliche Abgabe dieser Versicherung durch den Stpfl. Wird die Erklärung jedoch auf Verlangen verweigert, so treten die Rechtsfolgen nicht erfüllter Offenbarungspflichten ein.[1] Durch die erfolgte Abgabe einer Versicherung an Eides statt wird die Sanktion des § 16 Abs. 1 AStG i. V. m. § 1...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 20 § 4 AStG ist sachlich eine Vorschrift des ErbStG. Sie betrifft die dort geregelten unentgeltlichen Vermögensübertragungen. Wenngleich in § 4 AStG nur die Erbschaftsteuer angesprochen wird, gilt die Norm gleichermaßen für den Bereich der Schenkungsteuer.[1] Rz. 21 § 4 AStG erfasst sachlich nur den Erwerb von sog. erweitertem Inlandsvermögen (s. Rz. 85 ff.). Die Norm gil...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.2.2.3 Verstrickung der Anteile im Inland

Rz. 250 Bei Rückkehr des Stpfl. und Wiederbegründung des deutschen Besteuerungsrechts stellt sich die Frage, mit welchem Wert die Anteile im Inland verstrickt werden. Soweit die Wegzugssteuer mit Rückwirkung entfällt und folglich erstattet wird, wird die Aufstockung der Anschaffungskosten nach § 6 Abs. 1 S. 3 AStG rückgängig gemacht (s. Rz. 191). Es gelten dann grundsätzlich...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 5.2.3 Keine Ursache in Ausgleich mit Einkünften aus anderen Quellen

Rz. 440 Eine niedrige Besteuerung liegt gem. § 8 Abs. 5 S. 1 AStG nicht deshalb vor, wenn die Belastung von weniger als 15 % auf einem "Ausgleich mit Einkünften aus anderen Quellen beruht". Zweck dieser Regelung ist es, eine Niedrigbesteuerung zu vermeiden, in denen das Ergebnis der Belastungsrechnung lediglich aufgrund von Verlusten aus anderen Quellen unter der Niedrigsteu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.1.2.2 Rechtsfolge

Rz. 82 Rechtsfolgenseitig ordnet § 5 Abs. 1 S. 2 AStG an, die Vermögenswerte, deren Erträge bei unbeschränkter Steuerpflicht nicht ausländische Einkünfte i. S. d. § 34d EStG wären, von der ausländischen Gesellschaft dem Erwerb zuzurechnen. Dieses Vermögen entspricht den von § 4 AStG erfassten Vermögenswerten (§ 4 AStG Rz. 87ff.). Die Zurechnung erfolgt ebenfalls anteilig ent...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.1.1.3 Verpflichtung zur Ermittlung der Einkünfte

Rz. 143 Das Gesetz trifft keine explizite Aussage zur Ermittlungspflicht des Hinzurechnungsbetrags. Die Verpflichtung zur Ermittlung der Einkünfte kann nach hier vertretener Auffassung aber nur den hinzurechnungsverpflichteten Steuerpflichtigen treffen. Dieser ist zwar nicht das Subjekt der Einkünfteerzielung. Er muss aber die Einkünfte der Zwischengesellschaft unter Beachtu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.1.1.2.13 Feststellungsjahr

Rz. 456 Die gesonderte Feststellung erfolgt für den Vz (Kj.), in dem der Hinzurechnungsbetrag als zugeflossen gilt bzw. für das Wirtschaftsjahr, in dem er den Gewinn des Betriebs des Stpfl. erhöht hat.[1] Nach neuem Recht gilt der Hinzurechnungsbetrag gem. § 10 Abs. 2 S. 1 AStG in dem Vz als zugeflossen bzw. erhöht den Gewinn des Wirtschaftsjahrs des Betriebs, in dem das Wir...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.5.1.3 Frist, Form, Inhalt und Erstatter der Mitteilung

Rz. 438 Die Mitteilung nach § 6 Abs. 5 S. 1 AStG ist innerhalb eines Monats nach dem meldepflichtigen Ereignis zu erstatten (§ 6 Abs. 5 S. 2 1. Hs AStG). Sofern der Mitteilung weitere Unterlagen beizufügen sein sollen, gilt die Frist nur für die Mitteilung, nicht für die Vorlage der Unterlagen.[1] Die Frist ist nicht verlängerbar (s. Rz. 380). Wiedersetzung in den vorigen St...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 5.2.1 Funktionsweise

Rz. 425 Einkünfte sind niedrig besteuert, wenn die auf sie entfallenden Ertragsteuern einer Belastung von weniger als 15 % entsprechen. Ausreichend ist bereits ein geringfügiges Unterschreiten der Niedrigsteuergrenze. Nur jene nicht-aktiven Einkünfte, die zugleich niedrig besteuert sind, unterfallen der Hinzurechnungsbesteuerung. Eine infolge eines Verlustausgleichs eintrete...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.5.3 Zuständigkeit für die Durchführung der Außenprüfung

Rz. 1356 Das Feststellungs-FA nach § 18 Abs. 2 AStG ist gem. § 195 S. 1 AO als für die Besteuerung zuständiges FA auch für die Durchführung der Außenprüfung zuständig.[1] Rz. 1357 V.a. in Konzernfällen oder bei verbundenen Unternehmen kann es zweckmäßig sein, dass abweichend hiervon durch das Feststellungs-FA ein anderes FA mit der Durchführung der Außenprüfung beauftragt wir...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.7.2 Anwendungsregel

Rz. 79 Die neue Niedrigsteuergrenze von 15 % ist gem. § 21 Abs. 6 AStG für die Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer erstmals anzuwenden für Vz, für die Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind, die in einem Wirtschaftsjahr entstanden sind, das nach dem 31.12.2023 endet. Die herabgesetzte Niedrigsteuergrenze gilt somit für Wirtschaftsjahre, die in 2024 enden.[1] Dies gilt sowo...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 1.5.2 Vorschriften des EStG und KStG

Rz. 50 Ein Bezug des § 8 AStG zu den Vorschriften des EStG und KStG ergibt sich nur insofern, als die Norm "Einkünfte" voraussetzt. Das Vorliegen von Einkünften muss sich aus dem EStG bzw. KStG ergeben (Rz. 32). Auf die Höhe der Einkünfte kommt es in § 8 Abs. 1 AStG nicht an. Daher sind auch die Ermittlungsvorschriften des EStG und KStG insoweit ohne Bedeutung. Erst auf Rech...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 26 § 9 AStG findet ausschließlich auf ausländische Gesellschaften Anwendung, bei der die Voraussetzungen der "regulären" Hinzurechnungsbesteuerung gem. §§ 7 und 8 AStG erfüllt sind und neben den Einkünften aus passivem Erwerb zum ganz überwiegenden Teil Einkünfte aus aktivem Erwerb erzielt werden. Somit ist im 1. Schritt zu prüfen, ob ohne Anwendung des § 9 AStG die Vora...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.5.3 Verhältnis zum Investmentsteuergesetz

Rz. 34 Das Verhältnis zur Investmentbesteuerung wird durch § 13 Abs. 5 S. 1 AStG selbst klargestellt, indem es dort heißt, dass die Absätze 1–4 nicht anzuwenden sind, wenn auf die Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, die Vorschriften des Investmentsteuergesetzes in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden sind....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 5 AStG ergänzt die Vorschriften zur erweiterten beschränkten Steuerpflicht mit dem Ziel der Versagung von Abwehrgestaltungen. Es handelt sich um Regelungen zur Durchbrechung des Trennungsprinzips, die in bestimmten Fällen bei ausländischen Zwischengesellschaften die Zurechnung von Einkünften und Vermögen beim steuerpflichtigen Gesellschafter bewirken. Verfahrensrecht...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 9 Der Gesetzgeber führte die Vorschrift des § 11 AStG durch das am 30.6.2021 veröffentlichte Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuer-Vermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG)[1] ein. Rz. 10 Mit der Einführung des aktuellen § 11 AStG hat der Gesetzgeber die Vorschrift des § 11 AStG i. d. F. vom 30. Juni 2021 gestrichen. Diese normierte die Vermeidung einer Dopp...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.3.4 Kein negatives Hinzurechnungskorrekturvolumen (§ 11 Abs. 3 S. 3)

Rz. 409 Der Bestand des verbleibenden Hinzurechnungskorrekturvolumens kann nicht negativ werden (§ 11 Abs. 3 S. 3 AStG). Durch die Einschränkung des § 11 Abs. 3 S. 3 AStG beträgt der Bestand des Hinzurechnungskorrekturvolumens stets mindestens EUR 0. Rz. 410 Übersteigt in einem Veranlagungszeitraum die Summe der Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 AStG und/oder der Gewinne i. S. d. §...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.1.1 Antrag

Rz. 38 Es wird ein Antrag auf Absetzung von Schulden oder anderen Lasten oder Betriebsausgaben/Werbungskosten im Tatbestand des § 16 Abs. 1 AStG vorausgesetzt. Unter der Beantragung ist kein förmlicher Antrag zu verstehen, es genügt die bloße Geltendmachung von Abzugsbeträgen.[1] Eine Geltendmachung umfasst jedes Verhalten des Stpfl. gegenüber dem FA aus dem sich ergibt, das...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.1.5 Betriebsausgaben

Rz. 42 Betriebsausgaben sind im deutschen Ertragsteuerrecht zur Ermittlung von Gewinneinkünften bzw. Gewerbeerträgen zu verorten und in § 4 Abs. 4 EStG legaldefiniert. Danach sind Betriebsausgaben die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Diese weite Definition wird eingeschränkt durch § 4 Abs. 5b, Abs. 6 und Abs. 9 EStG, die jeweils spezialgesetzlich anordnen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.6.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 40 Durch die Einführung des § 13 AStG mit dem ATADUmsG vom 25.6.2021[1] ist es (bisher) zu noch keiner Entscheidung des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit gekommen. Rz. 41 Zu der weitgehend dem heutigen § 13 AStG entsprechenden Vorgängervorschrift des § 7 Abs. 6 AStG a. F. ist ebenfalls keine höchstrichterliche verfassungsrechtliche Entscheidung ergangen. Aus dem Umstand, da...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.1.4 Rechtsfolge (Abs. 1)

Rz. 77 Als Rechtsfolge ergibt sich aus § 17 Abs. 1 S. 1 AStG bei Vorliegen der Tatbestandsmerkmale die Pflicht zur Auskunftserteilung durch den Stpfl., denn der Wortlaut "haben Steuerpflichtige … Auskünfte zu erteilen" bereitet hierbei kein Ermessen. Der Begriff Auskunft umfasst dabei nur Tatsachen und keine Rechtsfragen oder Werturteile. Erteilt sind die Auskünfte, wenn die...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.1.3 Schulden

Rz. 40 Schulden fügen sich unter den Oberbegriff der Lasten. Unter Schulden sind Verpflichtungen zu einer einmaligen Leistung zu verstehen[1], auch wenn diese in Teilleistungen (Raten) zu erbringen sein sollten, im Wesentlichen also Verbindlichkeiten. Es ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber den Begriff der Schulden wie auch den der anderen Lasten analog zu § 160 AO im ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.3.2.6 Entsprechende Anwendung des § 34c Abs. 1 S. 3 bei steuerfreien passiven Einkünften

Rz. 390 Bei der Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrags kommt aufgrund des Verweises in § 12 Abs. 3 AStG auf § 34c Abs. 1 EStG im Ganzen auch dessen Satz 3 mangels eigener Regelung in § 12 AStG zur Anwendung.[1] Nach § 34c Abs. 1 S. 3 EStG sind aus dem Hinzurechnungsbetrag diejenigen passiven Einkünfte herauszurechnen, welche bei der ausländischen Gesellschaft in dem Staat, ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.2.1 Stiftender Personenkreis

Rz. 60 Bei natürlichen Personen als Stiftende kommt es auf die Unternehmenseigenschaft des Stifters an. Diese kann durch die Unternehmer- oder Mitunternehmereigenschaft begründet sein[1], d. h. eine natürliche Person muss entweder als Einzel- oder Mitunternehmer Gewinneinkünfte beziehen und im Rahmen dieses Unternehmens die ausländische Stiftung begründen. Auch wenn i. d. R....mehr