Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.1.1.2.3 Keine Anrechnung von Steuern der ausländischen Gesellschaft

Rz. 72 § 5 Abs. 1 S. 1 AStG normiert lediglich die Zurechnung von Einkünften zum Zwecke der steuerlichen Berücksichtigung beim Stpfl. i. S. d. § 2 AStG. Diese Einkünfte werden regelmäßig auch auf Ebene der ausländischen Gesellschaft besteuert.[1] Es droht in diesen Fällen eine (wirtschaftliche) Doppelbesteuerung, die im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung nach § 12 AStG verm...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.3.3 Verfassung

Rz. 21 Gegen die aktuellen Regelungen zu ausländischen Familienstiftungen wie auch schon gegen die Vorgängerregelungen bestehen in Teilen der Literatur verfassungsrechtliche Bedenken.[1] Diese greifen aber nicht durch: Der BFH nahm mit Urteil vom 25.4.2001 zu den wesentlichen Fragen Stellung: Soweit der allgemeine Gleichheitssatz Art. 3 Abs. 1 GG und daraus die abgeleitete S...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.2.5 Einkünfteidentität

Rz. 301 Die der vorgelagerten Hinzurechnungsbesteuerung unterliegenden Einkünfte müssen mit den bei dem Stpfl. hinzugerechneten passiven Einkünften identisch sein.[1] Weicht der Passivkatalog des ausländischen Staats von der deutschen Regelung ab, so sind die ausländischen Steuern nur insoweit anrechenbar, als sie auf auch nach § 8 Abs. 1 AStG als passiv eingestufte Einkünft...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.2.2 Rechtsfolge

Rz. 65 Rechtsfolge des Abgabeverlangens einer eidesstattlichen Versicherung ist die tatsächliche Abgabe dieser Versicherung durch den Stpfl. Wird die Erklärung jedoch auf Verlangen verweigert, so treten die Rechtsfolgen nicht erfüllter Offenbarungspflichten ein.[1] Durch die erfolgte Abgabe einer Versicherung an Eides statt wird die Sanktion des § 16 Abs. 1 AStG i. V. m. § 1...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.2.2.3 Verstrickung der Anteile im Inland

Rz. 250 Bei Rückkehr des Stpfl. und Wiederbegründung des deutschen Besteuerungsrechts stellt sich die Frage, mit welchem Wert die Anteile im Inland verstrickt werden. Soweit die Wegzugssteuer mit Rückwirkung entfällt und folglich erstattet wird, wird die Aufstockung der Anschaffungskosten nach § 6 Abs. 1 S. 3 AStG rückgängig gemacht (s. Rz. 191). Es gelten dann grundsätzlich...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 5.2.3 Keine Ursache in Ausgleich mit Einkünften aus anderen Quellen

Rz. 440 Eine niedrige Besteuerung liegt gem. § 8 Abs. 5 S. 1 AStG nicht deshalb vor, wenn die Belastung von weniger als 15 % auf einem "Ausgleich mit Einkünften aus anderen Quellen beruht". Zweck dieser Regelung ist es, eine Niedrigbesteuerung zu vermeiden, in denen das Ergebnis der Belastungsrechnung lediglich aufgrund von Verlusten aus anderen Quellen unter der Niedrigsteu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.1.2.2 Rechtsfolge

Rz. 82 Rechtsfolgenseitig ordnet § 5 Abs. 1 S. 2 AStG an, die Vermögenswerte, deren Erträge bei unbeschränkter Steuerpflicht nicht ausländische Einkünfte i. S. d. § 34d EStG wären, von der ausländischen Gesellschaft dem Erwerb zuzurechnen. Dieses Vermögen entspricht den von § 4 AStG erfassten Vermögenswerten (§ 4 AStG Rz. 87ff.). Die Zurechnung erfolgt ebenfalls anteilig ent...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.1.1.3 Verpflichtung zur Ermittlung der Einkünfte

Rz. 143 Das Gesetz trifft keine explizite Aussage zur Ermittlungspflicht des Hinzurechnungsbetrags. Die Verpflichtung zur Ermittlung der Einkünfte kann nach hier vertretener Auffassung aber nur den hinzurechnungsverpflichteten Steuerpflichtigen treffen. Dieser ist zwar nicht das Subjekt der Einkünfteerzielung. Er muss aber die Einkünfte der Zwischengesellschaft unter Beachtu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.1.1.2.13 Feststellungsjahr

Rz. 456 Die gesonderte Feststellung erfolgt für den Vz (Kj.), in dem der Hinzurechnungsbetrag als zugeflossen gilt bzw. für das Wirtschaftsjahr, in dem er den Gewinn des Betriebs des Stpfl. erhöht hat.[1] Nach neuem Recht gilt der Hinzurechnungsbetrag gem. § 10 Abs. 2 S. 1 AStG in dem Vz als zugeflossen bzw. erhöht den Gewinn des Wirtschaftsjahrs des Betriebs, in dem das Wir...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 5.2.1 Funktionsweise

Rz. 425 Einkünfte sind niedrig besteuert, wenn die auf sie entfallenden Ertragsteuern einer Belastung von weniger als 15 % entsprechen. Ausreichend ist bereits ein geringfügiges Unterschreiten der Niedrigsteuergrenze. Nur jene nicht-aktiven Einkünfte, die zugleich niedrig besteuert sind, unterfallen der Hinzurechnungsbesteuerung. Eine infolge eines Verlustausgleichs eintrete...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.5.3 Zuständigkeit für die Durchführung der Außenprüfung

Rz. 1356 Das Feststellungs-FA nach § 18 Abs. 2 AStG ist gem. § 195 S. 1 AO als für die Besteuerung zuständiges FA auch für die Durchführung der Außenprüfung zuständig.[1] Rz. 1357 V.a. in Konzernfällen oder bei verbundenen Unternehmen kann es zweckmäßig sein, dass abweichend hiervon durch das Feststellungs-FA ein anderes FA mit der Durchführung der Außenprüfung beauftragt wir...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.7.2 Anwendungsregel

Rz. 79 Die neue Niedrigsteuergrenze von 15 % ist gem. § 21 Abs. 6 AStG für die Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer erstmals anzuwenden für Vz, für die Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind, die in einem Wirtschaftsjahr entstanden sind, das nach dem 31.12.2023 endet. Die herabgesetzte Niedrigsteuergrenze gilt somit für Wirtschaftsjahre, die in 2024 enden.[1] Dies gilt sowo...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 1.5.2 Vorschriften des EStG und KStG

Rz. 50 Ein Bezug des § 8 AStG zu den Vorschriften des EStG und KStG ergibt sich nur insofern, als die Norm "Einkünfte" voraussetzt. Das Vorliegen von Einkünften muss sich aus dem EStG bzw. KStG ergeben (Rz. 32). Auf die Höhe der Einkünfte kommt es in § 8 Abs. 1 AStG nicht an. Daher sind auch die Ermittlungsvorschriften des EStG und KStG insoweit ohne Bedeutung. Erst auf Rech...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 26 § 9 AStG findet ausschließlich auf ausländische Gesellschaften Anwendung, bei der die Voraussetzungen der "regulären" Hinzurechnungsbesteuerung gem. §§ 7 und 8 AStG erfüllt sind und neben den Einkünften aus passivem Erwerb zum ganz überwiegenden Teil Einkünfte aus aktivem Erwerb erzielt werden. Somit ist im 1. Schritt zu prüfen, ob ohne Anwendung des § 9 AStG die Vora...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.5.3 Verhältnis zum Investmentsteuergesetz

Rz. 34 Das Verhältnis zur Investmentbesteuerung wird durch § 13 Abs. 5 S. 1 AStG selbst klargestellt, indem es dort heißt, dass die Absätze 1–4 nicht anzuwenden sind, wenn auf die Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, die Vorschriften des Investmentsteuergesetzes in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden sind....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 5 AStG ergänzt die Vorschriften zur erweiterten beschränkten Steuerpflicht mit dem Ziel der Versagung von Abwehrgestaltungen. Es handelt sich um Regelungen zur Durchbrechung des Trennungsprinzips, die in bestimmten Fällen bei ausländischen Zwischengesellschaften die Zurechnung von Einkünften und Vermögen beim steuerpflichtigen Gesellschafter bewirken. Verfahrensrecht...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 9 Der Gesetzgeber führte die Vorschrift des § 11 AStG durch das am 30.6.2021 veröffentlichte Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuer-Vermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG)[1] ein. Rz. 10 Mit der Einführung des aktuellen § 11 AStG hat der Gesetzgeber die Vorschrift des § 11 AStG i. d. F. vom 30. Juni 2021 gestrichen. Diese normierte die Vermeidung einer Dopp...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.3.4 Kein negatives Hinzurechnungskorrekturvolumen (§ 11 Abs. 3 S. 3)

Rz. 409 Der Bestand des verbleibenden Hinzurechnungskorrekturvolumens kann nicht negativ werden (§ 11 Abs. 3 S. 3 AStG). Durch die Einschränkung des § 11 Abs. 3 S. 3 AStG beträgt der Bestand des Hinzurechnungskorrekturvolumens stets mindestens EUR 0. Rz. 410 Übersteigt in einem Veranlagungszeitraum die Summe der Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 AStG und/oder der Gewinne i. S. d. §...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.1.1 Antrag

Rz. 38 Es wird ein Antrag auf Absetzung von Schulden oder anderen Lasten oder Betriebsausgaben/Werbungskosten im Tatbestand des § 16 Abs. 1 AStG vorausgesetzt. Unter der Beantragung ist kein förmlicher Antrag zu verstehen, es genügt die bloße Geltendmachung von Abzugsbeträgen.[1] Eine Geltendmachung umfasst jedes Verhalten des Stpfl. gegenüber dem FA aus dem sich ergibt, das...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.1.5 Betriebsausgaben

Rz. 42 Betriebsausgaben sind im deutschen Ertragsteuerrecht zur Ermittlung von Gewinneinkünften bzw. Gewerbeerträgen zu verorten und in § 4 Abs. 4 EStG legaldefiniert. Danach sind Betriebsausgaben die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Diese weite Definition wird eingeschränkt durch § 4 Abs. 5b, Abs. 6 und Abs. 9 EStG, die jeweils spezialgesetzlich anordnen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.6.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 40 Durch die Einführung des § 13 AStG mit dem ATADUmsG vom 25.6.2021[1] ist es (bisher) zu noch keiner Entscheidung des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit gekommen. Rz. 41 Zu der weitgehend dem heutigen § 13 AStG entsprechenden Vorgängervorschrift des § 7 Abs. 6 AStG a. F. ist ebenfalls keine höchstrichterliche verfassungsrechtliche Entscheidung ergangen. Aus dem Umstand, da...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.1.4 Rechtsfolge (Abs. 1)

Rz. 77 Als Rechtsfolge ergibt sich aus § 17 Abs. 1 S. 1 AStG bei Vorliegen der Tatbestandsmerkmale die Pflicht zur Auskunftserteilung durch den Stpfl., denn der Wortlaut "haben Steuerpflichtige … Auskünfte zu erteilen" bereitet hierbei kein Ermessen. Der Begriff Auskunft umfasst dabei nur Tatsachen und keine Rechtsfragen oder Werturteile. Erteilt sind die Auskünfte, wenn die...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.1.3 Schulden

Rz. 40 Schulden fügen sich unter den Oberbegriff der Lasten. Unter Schulden sind Verpflichtungen zu einer einmaligen Leistung zu verstehen[1], auch wenn diese in Teilleistungen (Raten) zu erbringen sein sollten, im Wesentlichen also Verbindlichkeiten. Es ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber den Begriff der Schulden wie auch den der anderen Lasten analog zu § 160 AO im ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.3.2.6 Entsprechende Anwendung des § 34c Abs. 1 S. 3 bei steuerfreien passiven Einkünften

Rz. 390 Bei der Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrags kommt aufgrund des Verweises in § 12 Abs. 3 AStG auf § 34c Abs. 1 EStG im Ganzen auch dessen Satz 3 mangels eigener Regelung in § 12 AStG zur Anwendung.[1] Nach § 34c Abs. 1 S. 3 EStG sind aus dem Hinzurechnungsbetrag diejenigen passiven Einkünfte herauszurechnen, welche bei der ausländischen Gesellschaft in dem Staat, ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.2.1 Stiftender Personenkreis

Rz. 60 Bei natürlichen Personen als Stiftende kommt es auf die Unternehmenseigenschaft des Stifters an. Diese kann durch die Unternehmer- oder Mitunternehmereigenschaft begründet sein[1], d. h. eine natürliche Person muss entweder als Einzel- oder Mitunternehmer Gewinneinkünfte beziehen und im Rahmen dieses Unternehmens die ausländische Stiftung begründen. Auch wenn i. d. R....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.3.1 Steuern vom Einkommen

Rz. 136 Anrechenbar sind nach § 12 Abs. 1 S. 1 AStG nur Steuern vom Einkommen. Steuern vom Einkommen sind nach deutschem Recht, wie sich u. a. aus § 10 Nr. 2 KStG i. V. m. § 4 Abs. 5b EStG ergibt, lediglich die Einkommen- und die Körperschaftsteuer.[1] Anrechenbar sind im Rahmen des § 12 AStG lediglich die von § 10 Nr. 2 KStG bzw. § 12 Nr. 3 EStG umfassten nicht als Betriebsa...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 8.1 Allgemeines

Rz. 241 Mit dem Wachstumschancengesetz wurden in den neuen Absätzen 3d und 3e in § 1 AStG erstmalig gesetzliche Verrechnungspreisregeln für unternehmensgruppeninterne Finanzierungsbeziehungen implementiert. Die Neufassung des § 1 AStG soll nach § 21 Abs. 1a AStG ab dem Veranlagungs- bzw. Erhebungszeitraum 2024 zur Anwendung kommen. Die Anwendbarkeit der neuen Vorschrift des ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.1.5 Niedrige Besteuerung

Rz. 66 Die Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter müssen nach § 13 Abs. 1 S. 1 AStG einer niedrigen Besteuerung unterliegen. Zur Bestimmung einer niedrigen Besteuerung verweist die Norm auf § 8 Abs. 5 AStG. Entscheidend ist insoweit, dass sich die Niedrigbesteuerung ausschließlich auf die Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter bezieht und nicht etwa auf sämtliche Einkünfte der a...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.5.1.3 Unklarheiten bei der Auslegung der Norm

Rz. 52 Auch der Wortlaut des § 21 Abs. 4 S. 1 AStG ist unglücklich gewählt. Indem der Tatbestand der Norm den Anwendungsbefehl an den Vz knüpft, "für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind", wird das Vorliegen der Voraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung – insbesondere von niedrig besteuerten Einkünften, die nicht aktiv i. S. d. § 8 Abs. 1 AStG sind – vorausgesetzt. ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 1.4.4 Verhältnis zum innerstaatlichen Recht

Rz. 33 § 2 AO steht – ebenso wie die Zustimmungsgesetze zu dem konkret anwendbaren DBA – im Rang eines einfachen Bundesgesetzes. Die Vorschrift ist daher nicht in der Lage gegenüber dem DBA einen hierarchischen Vorrang (i. S. eines lex superior) und somit gegenüber § 20 AStG einen Nachrang anzuordnen.[1] Ebenso wenig ist der Vorschrift kein Vorrang des DBA zeitlicher Folge (...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.3.2.6 Frist für die Anzeige

Rz. 968 Für die Anzeige gelten nach § 18 Abs. 3 S. 2 letzter Halbs. AStG die Fristen für die Abgabe der Feststellungserklärung entsprechend (s. dazu Rz. 892).[1] Auch für die Abgabe der Anzeige gilt die Fristverlängerung für das Feststellungsjahr 2022 für nicht beratene Stpfl. bis zum 31.7.2024.[2] Bei der Anzeige nach § 18 Abs. 3 S. 2 AStG ist für die Berechnung der Abgabef...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.5.1.1 Hintergrund

Rz. 50 Die Hinzurechnungsbesteuerung gem. §§ 7 ff. AStG zieht die Steuerpflicht des Hinzurechnungsbetrags i. S. v. § 10 Abs. 1 AStG nach sich, welcher in dem Vz beim im Inland Stpfl. erfasst wird, in dem das Wirtschaftsjahr der ausländischen Zwischengesellschaft endet (§ 10 Abs. 2 S. 1, 2 AStG). Ließe man für Zwecke des zeitlichen Geltungsbereichs der "neuen" Hinzurechnungsb...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 28 Die Vorgängerregelung der Preisanpassungsklausel war nur auf den hypothetischen Fremdvergleich bezogen (s. § 1 Abs. 3 S. 11 AStG a. F.). Ausweislich des Wortlauts der Neuregelung ist der Anwendungsbereich des § 1a AStG nicht auf die Fälle des hypothetischen Fremdvergleichs (und der Funktionsverlagerung) beschränkt. Durch die Ausdehnung der Anwendung in § 1a AStG auch ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.2.2.1 Ansatz der Untergrenze bei der Schätzung

Rz. 88 Zu den Tatbestandsmerkmalen des § 17 Abs. 2 AStG gehört die Schätzung, auf welche die Rechtsfolge wiederum mit dem Ausdruck "bei der Schätzung" Bezug nimmt. Rechtsgrundlage der Schätzung bleibt § 162 AO. Ausschließlich hinsichtlich der Wertbemessung weicht § 17 Abs. 2 AStG ab und geht zur Schätzung der Höhe nach als speziellere Regelung der Schätzung aus der AO vor. §...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.3.5.2 Möglichkeiten der Verlustverrechnung

Rz. 329 Die Möglichkeit, positive und negative Einkünfte auf Ebene einer Zwischengesellschaft auszugleichen, besteht stets nur für Zwischeneinkünfte, d. h. für passive Einkünfte, die einer niedrigen Besteuerung unterliegen. Auf Ebene der Zwischengesellschaft sind zunächst positive und negative Zwischeneinkünfte innerhalb eines Jahres auszugleichen. Ein Verlustausgleich zwisc...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.1 Der Steuerpflichtige

Rz. 114 Steuerpflichtiger i. S. d. § 11 AStG ist diejenige Person, bei der Hinzurechnungsbeträge der Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterlegen haben. Steuerpflichtige i. S. d. Vorschrift sind sowohl natürliche als auch juristische Personen. Als Steuerpflichtige kommen sowohl in Deutschland unbeschränkt als auch beschränkt steuerpflichtige Personen in Betracht (§ 7 Abs. 1...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.5.6.6 Verhältnis zu den Vorschriften des ErbStG

Rz. 81 Ausweislich der Gesetzesbegründung soll § 6 AStG u. a. die Vorschriften des ErbStG flankieren.[1] Hintergrund dieser Motivation sind erbschaftsteuerliche Wegzugsgestaltungen.[2] Ungeachtet der gesetzgeberischen Intention stehen § 6 AStG und die Vorschriften des ErbStG eigenständig nebeneinander. Rz. 82 Materielle Verknüpfungen zwischen § 6 AStG und den Vorschriften des E...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.4.1 Definition und Höhe der Bezüge

Rz. 138 Die Aufzählung der in § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 AStG genannten Bezüge ist abschließend.[1] Der Erhalt anderer Bezüge (i. S. d. § 20 EStG) führt nicht zu dem Ansatz des Kürzungsbetrages.[2] Rz. 139 Der Höhe nach handelt es sich bei den Bezügen um Bruttoerträge vor der Verrechnung mit etwaigen Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben.[3] Soweit im Rahmen der Berechnung d...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.2.1.2 Verlängerung des Abwesenheitszeitraums

Rz. 235 Der Zeitraum für eine nur "vorübergehende" Abwesenheit beträgt gem. § 6 Abs. 3 S. 1 AStG grundsätzlich 7 Jahre. Gem. § 6 Abs. 3 S. 3 AStG kann das im Wegzugszeitpunkt zuständige Finanzamt die Frist für die Rückkehr ins Inland um höchstens 5 Jahre verlängern. Rz. 236 Die Verlängerung des Abwesenheitszeitraums steht im Ermessen des Finanzamts, das im Zeitpunkt des Wegzu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 2.2.4 Doppelter Hinzurechnungsbesteuerungsadressat

Rz. 47 Ob die Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung auf einen doppelansässigen Hinzurechnungsadressaten, der in Deutschland zwar unbeschränkt steuerpflichtig ist, jedoch nach der sog. Rangfolgenregelung nach Art. 4 Abs. 2 und Abs. 3 OECD-MA abkommensrechtlich im anderen Vertragsstaat als ansässig gilt, ist bislang nicht abschließend geklärt.[1] Praxis-Beispiel X ist sowohl ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.2.1 Antragsgebundene Anrechnung bei Hinzurechnung auf Zwischenebene

Rz. 270 Nach § 12 Abs. 2 AStG ist in Ergänzung zu Abs. 1 auch eine auf Ebene der vermittelnden Gesellschaft bzw. Betriebsstätte im Rahmen einer vorgeschalteten Hinzurechnungsbesteuerung erhobene Steuer anrechenbar. Die Anrechnung aufgrund einer mit den §§ 7ff. AStG vergleichbaren Hinzurechnungsbesteuerung auf Ebene der vermittelnden Gesellschaft auf die Zwischeneinkünfte gez...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.3.2.1 Gesonderte (und einheitliche) Feststellung

Rz. 308 Neben den anderen für die Anwendung der §§ 7 – 13 AStG relevanten Besteuerungsgrundlage wird insbesondere das Hinzurechnungskorrekturvolumen gesondert – und sofern notwendig, einheitlich – festgestellt (§ 18 Abs. 1 S. 1, 3 AStG). Rz. 309 Während das Hinzurechnungskorrekturvolumen gesondert festzustellen ist, sind die Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 AStG und die Gewinne i....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.5.3.1 Hintergrund

Rz. 60 Nach dem System der Hinzurechnungsbesteuerung i. d. F. vor dem ATADUmsG war die Vermeidung der Doppelbesteuerung wie folgt geregelt: Gem. § 10 Abs. 1 S. 1 AStG a. F. war der Hinzurechnungsbetrag grds. durch Abzug der Steuern der ausländischen Gesellschaft von den Zwischeneinkünften zu ermitteln. Ergab sich durch den Abzug der Steuern ein Verlust, so konnte dieser ebenf...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.2.2 Änderungen durch das ATADUmsG

Rz. 21 Wesentliche Änderungen am Grundkonzept des § 7 AStG haben sich durch das ATAD-UmsG ergeben: Änderung des Beherrschungskonzeptes: Tatbestandsmerkmal der Hinzurechnungsbesteuerung war bis zur Einführung des ATAD-UmsG die sog. (zufällige) Inländerbeherrschung. Eine solche lag vor, wenn Inländer allein oder zusammen mit anderen Inländern zu mehr als 50 % an der ausländisch...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 1.6.1 Verhältnis zum Abkommensrecht

Rz. 42 Zunächst ist zu konstatieren, dass § 1a AStG nicht mit einem treaty override versehen ist und demnach die Preisanpassungsklasuel normtechnisch DBA-Regelungen nicht verdrängen kann.[1] Sonach stellt sich die Frage, ob sich § 1a AStG mit dem Abkommensrecht verträgt und insbes. ob eine (nachträgliche) Korrektur aufgrund der Preisanpassungsklausel der sog. "Sperrwirkung" ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.4.5 Sonstige Erträge nach dem InvStG

Rz. 159 Die Vorabpauschale nach § 18 InvStG (§ 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 2 InvStG) sowie die ausschüttungsgleichen Erträge nach § 36 Abs. 1 InvStG (§ 20 Abs. 1 Nr. 3a EStG i. V. m. § 34 Abs. 1 Nr. 2 InvStG) stellen keine Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und 3 AStG dar. Für diese wird eine etwaige Doppelbesteuerung bereits mittels § 10 Abs. 6 AStG du...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.5.5.1 Hintergrund

Rz. 67 Nach Regelungslage der Hinzurechnungsbesteuerung i. d. F. vor dem ATADUmsG wurden in mehrstufigen Beteiligungsketten die Zwischeneinkünfte von nachgeschalteten Gesellschaften (sog. Untergesellschaften) der ausländischen Obergesellschaft, an der der Stpfl. i. S. d. § 7 AStG beteiligt war, zugerechnet (§ 14 AStG i. d. F. vor dem ATADUmsG). Diese Zurechnung galt nicht nu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.2.2.3 Zum Vergleich heranzuziehende hypothetische deutsche Steuer auf das erweiterte Inlandsvermögen

Rz. 136 Die im Ausland auf das erweiterte Inlandsvermögen zu entrichtende Steuer wird ins Verhältnis gesetzt zu der "deutschen Erbschaftsteuer [...], die bei Anwendung des Absatzes 1 auf diese Teile des Erwerbs entfallen würde". Es geht hier offenkundig um eine hypothetische Steuer. Für Zwecke des § 4 Abs. 2 AStG ist folglich eine Schattenrechnung durchzuführen, die eine Anw...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.1.1.2.12 Gesonderte Feststellung bei Beteiligung einer Organgesellschaft

Rz. 445 Ist eine inländische Organgesellschaft an einer ausländischen Gesellschaft beteiligt, so ist die Organgesellschaft selbst und nicht der Organträger Feststellungsbeteiligter, da diese und nicht der Organträger an der ausländischen Gesellschaft gem. § 7 Abs. 1 AStG beteiligt ist.[1] Zudem ist die Organgesellschaft eigenständiges Körperschaftsteuersubjekt und damit im I...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.5.1 Verhältnis zur verdeckten Gewinnausschüttung, verdeckten Einlage, Entnahme und Einlage

Rz. 39 Die Korrekturvorschriften, die die Einkünfte erfassen – insbesondere die Vorschriften zur Einlage (§ 4 Abs. 1 S. 8 EStG), zur Entnahme (§ 4 Abs. 1 S. 2 ff. EStG), zur verdeckten Gewinnausschüttung (§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG), zur verdeckten Einlage (§ 8 Abs. 3 S. 3 ff. KStG) sowie § 1 AStG – sind prinzipiell eigenständig und können nebeneinander angewendet werden. Aus der ...mehr