Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) EG-/EWR-Gesellschaft

... ist eine Gesellschaft, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens hat, ... Rz. 426 [Autor/Stand] Gesellschaft mit Sitz oder Geschäftsleitung in einem EU-Mitgliedstaat. Die Nachweismöglichkeit des § 8 Abs. 2 bezieht sich zunächst auf Einkünfte einer Gesellschaft mit Sitz oder Geschäftsl...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 8.4.3 Besteuerung der Leistungen an die Begünstigten

Rz. 280 Ist der Stifter unbeschränkt steuerpflichtig, sind ihm für seine inländische Einkommensbesteuerung die Einkünfte, die der ausländischen Familienstiftung zugeflossen sind, unmittelbar zuzurechnen (§ 15 Abs. 1 AStG). Das Gleiche gilt anstelle des Stifters für die Destinatäre ("bezugsberechtigt") der Stiftung. Die Einkünftezurechnung erfolgt vorranging gegenüber dem unb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (6) Segmentierende Betrachtung

Rz. 501 [Autor/Stand] "insoweit". Bei gemischten Tätigkeiten einer ausländischen Zwischengesellschaft stellt sich die Frage, ob der Gegenbeweis nach § 8 Abs. 2 Satz 1 für jede Tätigkeit oder ganz allgemein für die Gesellschaft zu erbringen ist. Man könnte argumentieren, die Niederlassung in einem anderen EG-/EWR-Staat könne durch eine ausländische Gesellschaft nur in der Form...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Rechtsfolge

..., ist insoweit die Doppelbesteuerung nicht durch Freistellung, sondern durch Anrechnung der auf diese Einkünfte erhobenen ausländischen Steuern zu vermeiden; ... Rz. 171 [Autor/Stand] Zusammenwirken der Absätze 1 und 2. Man darf die Rechtsfolge des § 20 Abs. 2 nicht für sich betrachten, sondern man muss die Rechtsfolge des § 20 Abs. 1 mit in die Überlegungen einbeziehen, s...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 4. Satz 3

... Satz 1 gilt nicht für die der Gesellschaft nach § 14 zuzurechnenden Einkünfte einer Untergesellschaft, die weder Sitz noch Geschäftsleitung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens hat.... Rz. 541 [Autor/Stand] Kein Gegenbeweis bei Erzielung der Einkünfte durch eine nachgelagerte Nicht-EG-/EWR-Gesellschaft. § 8 Abs. 2 Satz s...mehr

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ZErb 10/2025, Neue Grundsät... / c. Unionsrechtliches Argument

Zuletzt stützt der BFH seine enge zivilrechtliche Auslegung darauf, dass die Anforderungen nach § 15 Abs. 6 Nr. 1 AStG vor dem Hintergrund der restriktiven Auslegung der Rechtfertigungsgründe einer Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit durch die Zurechnungsbesteuerung restriktiv auszulegen seien.[30]mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. § 7 Satz 7 GewStG

Rz. 210 [Autor/Stand] Hinzurechnungsbeträge i.S. des § 10 AStG. § 7 Satz 7 GewStG ist gem. § 36 Abs. 1 GewStG erstmals für den Erhebungszeitraum 2016 anzuwenden. Nach der Vorschrift gelten Hinzurechnungsbeträge i.S. des § 10 Abs. 1 für gewerbesteuerliche Zwecke als solche Einkünfte, die in einer inländischen Betriebsstätte anfallen. Die Formulierung des § 7 Satz 7 GewStG ist...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 4. Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG)

Rz. 7 [Autor/Stand] Zeitliche Anwendung. § 20 Abs. 2 wurde durch Art. 11 Nr. 7 des StVergAbG[2] neu gefasst. Die geänderte Vorschrift ist gem. § 21 Abs. 11 Satz 2 erstmals für einen Veranlagungszeitraum anzuwenden, in dem Einkünfte anfallen, die in einem Wirtschaftsjahr der ausländischen Betriebsstätte entstanden sind, das nach dem 31.12.2002 beginnt. Bei kalendergleichem Wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 1. Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und FDP v. 27.3.1995 (BT-Drucks. 13/901)

Rz. 7 [Autor/Stand] [keine Änderungsvorschläge bezüglich § 20 AStG]mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) § 20 Abs. 1 Halbs. 1

Rz. 21 [Autor/Stand] Beseitigung von Bedenken gegen die Vereinbarkeit der §§ 7 bis 18 mit DBA. § 20 Abs. 1 Halbs. 1 besagt, dass die §§ 7 bis 18 durch die DBA nicht berührt werden. Die Vorschrift ist überaus problematisch. Nach ihrem Wortlaut erstreckt sie sich auf die gesamten §§ 7 bis 18. Nach seiner ursprünglichen Konzeption durch das StÄndG 1992 hatte § 20 Abs. 1 Halbs. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Einbringender und Übernehmerin bei einem steuerbegünstigten Anteilstausch (§ 22 Abs 2 UmwStG)

Tz. 23 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Sperrfristtatbestand des § 22 Abs 2 S 1 UmwStG bezieht sich sachlich auf Anteile an Kap-Ges oder Gen, die iRe Anteilstauschs iSd § 21 Abs 1 S 2 UmwStG oder im Zuge einer Betriebseinbringung als unselbständiger Bestandteil der Sachgesamtheit iSd § 20 Abs 1 UmwStG unterhalb des gW auf die Übernehmerin übertragen worden sind. Gem der Regelu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. In die Belastungsberechnung einzubeziehende Ansprüche (Satz 2)

. . . In die Belastungsberechnung sind Ansprüche einzubeziehen, die der Staat oder das Gebiet der ausländischen Gesellschaft im Fall einer Gewinnausschüttung der ausländischen Gesellschaft dem unbeschränkt Steuerpflichtigen oder einer anderen Gesellschaft, an der der Steuerpflichtige direkt oder indirekt beteiligt ist, gewährt. . . . Rz. 749 [Autor/Stand] Regelungszweck. § 8 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (Einkünfte aus passivem Erwerb mit Ausnahmeregelung – vgl. Anm. 123)

Rz. 133.alt [Autor/Stand] Ausnahmeregelung: Einkaufsgesellschaft. § 8 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b betrifft den Fall der sog. Einkaufsgesellschaft (vgl. Anm. 123). Der Gesetzgeber verfolgt mit der Bestimmung die Vorstellung, dass der im Import liegende Gewinn durch die ausländische Gesellschaft aufgefangen werden könnte, wenn diese die Waren und Güter zu einem hohen Preis in das In...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 1230 [Autor/Stand] Schein- oder missbräuchliche Geschäfte sind nicht als solche strafbar, sondern nur dann, wenn über sie falsche oder unvollständige Angaben gemacht bzw. wenn sie pflichtwidrig verschwiegen werden und dadurch ein Hinterziehungserfolg eintritt.[2] Gemacht werden müssen die tatsächlichen Angaben, die für die rechtliche Beurteilung des Falles zumindest pote...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (Ausnahme, die zu Einkünften aus aktivem Erwerb führt; hier: Ausnahme nur zu § 8 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b – vgl. Anm. 189)

Rz. 195 [Autor/Stand] Funktionsnachweis. Die wiederum zu Einkünften aus aktivem Erwerb führende Ausnahme zu § 8 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b entspricht in vollem Umfang der Ausnahmeregelung zu § 8 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a und b (vgl. Anm. 137 ff.).[2] Zu beachten ist allerdings, dass die typischen Mitwirkungsfälle hier und dort schon deshalb anders gelagert sind, weil sich Handel un...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (5) Ausmaß des greifbaren Vorhandenseins der beherrschten ausländischen Gesellschaft in Form von Geschäftsräumen, Personal und Ausrüstungsgegenständen

Rz. 486 [Autor/Stand] Ausmaß des greifbaren Vorhandenseins der beherrschten ausländischen Gesellschaft. Zur Beurteilung der Frage, ob eine beherrschte ausländische Gesellschaft lediglich Ausdruck einer rein künstlichen Konstruktion ist, oder ob diese Gesellschaft einer tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht, stellt der EuGH auf das "Ausmaß des greifbaren Vorhanden...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Fortgesetzte Steuerhinterziehung unter Nutzung einer Drittstaat-Gesellschaft zur Verschleierung (§ 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 6 AO)

Rz. 1126.25 [Autor/Stand] Das mit Wirkung zum 25.6.2017 in Kraft getretene neue Regelbeispiel des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 6 AO verwirklicht, wer eine Drittstaat-Gesellschaft i.S.d. § 138 Abs. 3 AO, auf die der Täter allein oder zusammen mit nahestehenden Personen i.S.d. § 1 Abs. 2 AStG unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden oder bestimmenden Einfluss ausüben kann, z...mehr

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ZErb 10/2025, Neue Grundsät... / 2. Nur zivilrechtliche Maßstäbe für rechtliche und tatsächliche Entziehung relevant

Der BFH hat darüber hinaus entschieden, dass Zitat "eine rechtliche und tatsächliche Entziehung der Verfügungsmacht über das Stiftungsvermögen [vorliegt], wenn die in § 15 Abs. 2 und 3 AStG genannten Personen bei Anwendung zivilrechtlicher Maßstäbe nicht die Herausgabe des Stiftungsvermögens bewirken können. Auf wirtschaftliche Maßstäbe kommt es nicht an."[20] Er begründet dies...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 10 Auflösung einer Stiftung, eines Vereins oder eines Trusts (§ 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Birnbaum, Doppelbesteuerung von Ausschüttungen liechtensteinischer Stiftungen, ZEV 2014, 482; Götz, FG München: Schenkungsteuerliche Behandlung von Ausschüttungen eines US-amerikanischen Trusts, DStRK 2019, 216; Götz, Wird § 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG von § 15 Abs. 11 AStG verdrängt?, DStR 2014, 1047; Grüter/Mitsch, Keine Steuerneutralität des Formwe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.5.1 Begriff der "außenstehende Personen" (ohne Ergänzungen WachstumschancenG)

Tz. 253 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Außenstehende Pers iSd § 15 Abs 2 S 2 UmwStG ist eine Pers, die vor der Spaltung nicht an der übertragenden Kö beteiligt war. Bei der Auf- oder Abspaltung zur Aufnahme auf eine bereits bestehende Übernehmerin, an der (auch) andere AE als an der Übertragerin beteiligt sind, stellt sich die Frage, ob außenstehende Pers a) nur solche sind, die ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bachmann/Freytag/Seifert, Transparenzpflichten im internationalen Steuerrecht, IStR 2023, 191; Bärsch/Engelen, Neue Pflichten zur Dokumentation von Geschäftsbeziehungen mit Bezug zu einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet nach dem Steueroasen-Abwehrgesetz v. 25.6.2021, ISR 2022, 33; Benz/Böhmer, Das Steueroasen-Abwehrgesetz, DB 2021, 1630; Bliort/Kley, Ein "Gesetz zur A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Vermeidung der erweitert beschränkten Steuerpflicht

Rz. 211 [Autor/Stand] Eine Doppelbesteuerung lässt sich dadurch vermeiden, dass vor dem Wegzug ins Ausland die Vermögenswerte ins Ausland verbracht werden, weil dann ausländische Einkünfte anfallen (s. Rz. 170). Rz. 212– 219 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Ausnahmen

Rz. 203 [Autor/Stand] Die erweitert beschränkte Steuerpflicht griff im Verhältnis zu Österreich laut DBA, das zum 1.8.2008 von Deutschland wegen Wegfalls der Erbschaftsteuer in Österreich gekündigt wurde, nicht ein. Dies gilt noch heute im Verhältnis zur Schweiz, sofern ein Erwerb von Todes wegen vorliegt. Der Schweiz steht das Besteuerungsrecht an diesen Vermögensgegenständ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Einführung

Rz. 1586 [Autor/Stand] Die Dokumentationsanforderungen im Bereich der Verrechnungspreise haben sich für international tätige Konzerne zu einer der wichtigsten Herausforderungen im Bereich des internationalen Steuerrechts entwickelt[2]. Die Zeiträume, für die diese erhöhten Anforderungen gelten, sind zunehmend Gegenstand von Betriebsprüfungen. Was zu befürchten war, hat sich ...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Einführung BewG / 2 Anwendungshierarchie und Bedeutung

Rz. 4 Im Grundsatz sind die allgemeinen Vorschriften des Bewertungsgesetzes auf alle öffentlich-rechtlichen Abgaben anzuwenden, die durch Bundesrecht geregelt sind und durch Bundesfinanzbe­hörden oder Landesfinanzbehörden verwaltet werden (§ 1 Abs. 1 BewG). Sind hingegen in anderen Steuergesetzen besondere Bewertungsvorschriften enthalten, kommen diese vorrangig zur Anwendun...mehr

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ZErb 10/2025, Die doppelans... / c. Zwischenergebnis

Bei einem Vergleich der laufenden Besteuerung haben liechtensteinische Stiftungen den Vorteil, dass für sie keine Erbersatzsteuer anfällt. Dadurch kann eine erhebliche potenzielle Steuerlast vermieden werden, die deutsche Familienstiftungen alle 30 Jahre belastet. Dieser Vorteil kann die Attraktivität liechtensteinischer Stiftungen für steuerliche Planungen insbesondere im H...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 9. Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen

Rz. 13 [Autor/Stand] Durch Art. 16 Nr. 3 des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen v. 20.12.2016[2] wurde zwar nicht das AStG geändert. Es wurde jedoch § 7 GewStG um 3 Sätze ergänzt. Die Ergänzungen betreffen die Zuordnung eines Hinzurechnungsbetrags zu den inländischen Betriebsstä...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) Hypothetische Anteilsveräußerung fällt unter § 8 Abs. 1 Nr. 9

. . . ; das gilt nicht, soweit eine Umwandlung den Anteil an einer Kapitalgesellschaft erfasst, dessen Veräußerung nicht die Voraussetzungen der Nummer 9 erfüllen würde. Rz. 386 [Autor/Stand] Sinn und Zweck der Regelung. Die in § 8 Abs. 1 Nr. 10 statuierte Ausnahme von der Regel betrifft ausschließlich Anteile an einer Kapitalgesellschaft. Bei den Anteilen kann es sich um sol...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Tatbestand (Übersicht)

Tz. 70 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Tatbestand, der die Rechtsfolgen des § 22 Abs 2 S 1 iVm S 2–4 UmwStG (s Tz 78 ff) auslöst, ist die unmittelbare, mittelbare oder fiktive Veräußerung (s Tz 70a–70b) oder die Verwirklichung gleichgestellter Vorgänge (s § 22 Abs 2 S 6 UmwStG; s Tz 71–71a) in Bezug auf die iRe qualifizierten Anteilstauschs gem § 21 Abs 1 S 2 UmwStG eingebrachte...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Inlandsvermögen i.S.d. § 121 BewG

Rz. 150 [Autor/Stand] Zum Inlandsvermögen gehören:mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Fall 8: Zusammenarbeit von Auslandsgesellschaften

Rz. 158.alt [Autor/Stand] Fall: Eine deutsche Muttergesellschaft mit einem Netz von Auslandsgesellschaften betreibt weltweit den Export von Industrieanlagen (zB Zement-Produktionsanlagen), die im Besteuerungsland montiert werden. Die Geschäfte werden teils vom deutschen Mutterhaus, teils von den ausländischen Töchtern kontrahiert, wobei vielfach die Finanzierung für die Wahl ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Abzug von Schulden und Lasten

Rz. 185 [Autor/Stand] Bei der Ermittlung der der erweitert beschränkten Steuerpflicht unterliegenden Erwerbe kommt ein Abzug von Schulden und Lasten nur insoweit in Betracht, als diese in einer wirtschaftlichen Beziehung zu diesen Erwerben stehen (vgl. § 10 Abs. 6 Satz 2 ErbStG, s. § 10 Rz. 175 ff.). Negatives erweitertes Inlandsvermögen kann mit positivem Inlandsvermögen ve...mehr

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ZErb 10/2025, Neue Grundsät... / 1. Beschränkung der Escape-Klausel auf EU/EWR ist unionsrechtswidrig

Die Einschränkung der Escape-Klausel auf ausländische Familienstiftungen mit Geschäftsleitung oder Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens verstößt nach Auffassung des BFH gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Zitat "Denn die Kapitalverkehrsfreiheit gilt nicht nur zwischen den Mitgliedstaaten, sondern auch zwischen den Mitglie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Nachweis bei Anteilen aus einem Anteilstausch

Tz. 88 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Im Fall des Erwerbs von Anteilen aus einem Anteilstausch (sowohl "eigentlicher" Anteilstausch gem § 21 Abs 1 S 2 UmwStG als auch Miteinbringung von Anteilen iRe Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG, s Tz 87) hat der Einbringende die Zurechnung der eingebrachten Anteile (zur Übernehmerin oder deren Rechtsnachfolgerin iSd § 22 Abs 6 UmwStG) nachz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht

Rz. 1 [Autor/Stand] Grundsätzlich unterliegen alle Erwerbe nach § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer, sog. Weltvermögensprinzip, sofern sich nicht Ausnahmen aus einem DBA ergeben. Anders als für die Ertragsteuern, bei denen es eine Vielzahl von Doppelbesteuerungsabkommen gibt, hat Deutschland im Hinblick auf die Vermeidung einer Doppelbesteuerung mit Erbsch...mehr

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ZErb 10/2025, Neue Grundsät... / 3. Veranlagungszeitraumbezogene Betrachtungsweise

Letztlich betonte der BFH, dass der Nachweis des rechtlichen und tatsächlichen Entzugs der Verfügungsmacht in jedem Veranlagungszeitraum (§ 25 Abs. 1 EStG) zu prüfen ist.[35]mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / l) Anwendung von § 8 Abs. 5 innerhalb des § 20 Abs. 2

Rz. 164 [Autor/Stand] Probleme der Niedrigbesteuerung. Die Niedrigbesteuerung hat auch im Rahmen des § 20 Abs. 2 ihre Bedeutung.[2] Dabei besteht eine Besonderheit der Vorschrift darin, dass sie auch ausländische Betriebsstätteneinkünfte natürlicher Personen betreffen kann. Natürliche Personen werden nicht selten im Ausland nach einem progressiven Steuertarif besteuert. Dies...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / III. Ausländische Gesellschaft

Eine ausländische Gesellschaft ist Zwischengesellschaft für Einkünfte, einschließlich Veräußerungsgewinnen, die einer niedrigen Besteuerung im Sinne des Absatzes 5 unterliegen und nicht stammen aus: ... Rz. 151 [Autor/Stand] Wegen des Begriffs ausländischen Gesellschaft wird auf § 7 AStG Rz. 64 ff. verwiesen. Der Begriff Zwischengesellschaft wurde bereits in Rz. 32 erläutert. ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Jahressteuergesetz (JStG 1997) v. 20.12.1996

Rz. 4 [Autor/Stand] Aufhebung von § 20 Abs. 3 a.F. als Folge der Abschaffung der Vermögensteuer. Das BVerfG[2] hat in seinem sog. "Vermögensteuerbeschluss" v. 22.6.1995 die Vermögensteuer (zumindest teilweise) für verfassungswidrig erklärt. Als Folge dieses Beschlusses und der fehlenden Einigung über eine verfassungsmäßige Vermögensteuer wurde ab dem Veranlagungszeitraum 199...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6 Einbringender hat die erhaltenen Anteile noch nicht veräußert (§ 22 Abs 2 S 5 UmwStG)

Tz. 75 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Es kommt nicht zur rückwirkenden Besteuerung eines Einbringungsgewinns II und zu nachträglichen AK in dieser Höhe auf die erhaltenen Anteile beim Einbringenden, wenn und soweit (s Tz 75c und Tz 76c) der "Einbringende die erhaltenen Anteile unter Aufdeckung der stillen Reserven veräußert hat" (s § 22 Abs 2 S 5 Alt 1 UmwStG). Denn in diesem Fa...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Rechtsmissbräuchliche Gestaltungen im Unionsrecht

Rz. 1245 [Autor/Stand] Der Grundsatz des Verbots missbräuchlicher Praktiken weist nach Auffassung des EuGH den allgemeinen Charakter auf, der den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts naturgemäß innewohnt.[2] Eine betrügerische oder rechtsmissbräuchliche Berufung auf das Unionsrecht ist nicht erlaubt.[3] Die Anwendung des Gemeinschaftsrechts könne nicht so weit gehen, das...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 6. Steuervergünstigungsabbaugesetz v. 16.5.2003

Rz. 10 [Autor/Stand] Neukonzeption des § 20 Abs. 2. Im StVergAbG v. 16.5.2003[2] erfuhr § 20 Abs. 2 eine völlige Neukonzeption. Während die Vorschrift vorher Zwischeneinkünfte betraf, die einer potenziellen Hinzurechnungsbesteuerung unterliegen sollten, bezieht sie sich seit dem 1.1.2003 auf ausländische Betriebsstätteneinkünfte, die gerade nicht der Hinzurechnungsbesteuerun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Rechtsfolge 2 – Nachholung der Besteuerung (§ 19a Abs 4 und 4a EStG)

Rn. 105 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Der im Kj der Übertragung der Vermögensbeteiligung nicht besteuerte Arbeitslohn wird nicht endgültig "steuerfrei gestellt" (ausdrücklich BT-Drs 19/27631, 111). Die Besteuerung wird vielmehr nur aufgeschoben. § 19a Abs 4 S 1 EStG regelt – uE abschließend – in welchen Fällen und zu welchem Zeitpunkt es zu einer Nachholung der Besteuerung komm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 8. Jahressteuergesetz (JStG 2010)

Rz. 12 [Autor/Stand] Gesetzeskorrektur. Nach der Gesetzesbegründung zu Art. 7 Nr. 2 Jahressteuergesetz 2010[2] würde die uneingeschränkte Anknüpfung des § 20 Abs. 2 an die Vorschriften über die Hinzurechnungsbesteuerung speziell bei Einzelunternehmern mit ausländischen Betriebsstätten im Dienstleistungsbereich schon deshalb zu unangemessenen Ergebnissen führen, weil Einzelun...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 3. Gesetzesbeschluss des Bundestages v. 8.11.2007 (BR-Drucks. 747/07)

Rz. 17 [Autor/Stand] Der Bundestag hat in seiner 123. Sitzung am 8.11.2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses — Drucksachen 16/6981, 16/7036 — von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) — Drucksachen 16/6290, 16/6739 — in beigefügter Fassung angenommen. [keine Änderungen zu § 20 AStG]mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 3. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 5.11.2010 (BR-Drucks. 679/10)

Rz. 21 [Autor/Stand] Der Deutsche Bundestag hat in seiner 68. Sitzung am 28.10.2010 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses — Drucksachen 17/3449, 17/3549 — den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2010 (JStG 2010) — Drucksachen 17/2249, 17/2823 — in beigefügter Fassung angenommen. [keine Änderungen zu § 20 AStG]mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Vermeidung der erweitert unbeschränkten Steuerpflicht

Rz. 126 [Autor/Stand] Vermeiden lässt sich die erweitert unbeschränkte Steuerpflicht bei einer Vermögensübertragung unter Lebenden entweder durch Abwarten der Fünfjahresfrist oder durch Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit, wobei diese Voraussetzungen sowohl auf Erwerberseite als auch auf Seiten des Schenkers vorliegen müssen. Rz. 127 [Autor/Stand] Der Verlust der deutsc...mehr

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ZErb 10/2025, Die doppelans... / 4. Zusammenfassung der Vor- und Nachteile

Eine liechtensteinische Familienstiftung unterliegt nicht der Erbersatzsteuer, auch wenn sie deutsches Inlandsvermögen hält. Das ist ein signifikanter Vorteil gegenüber der deutschen Familienstiftung, die alle 30 Jahre dieser Steuer unterliegt. Allerdings ist noch nicht abschließend geklärt, ob bei der Errichtung der liechtensteinischen Stiftung zur Bestimmung der Steuerklass...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 11. REIT-Gesetz v. 28.5.2007 (REITG)

Rz. 9.4 [Autor/Stand] Ausnahme von Veräußerungsgewinnen steuerbefreiter REIT-AG. Gewinne, die eine ausländische Zwischengesellschaft aus der Veräußerung (und dieser gleichgestellten Vorgänge) von Anteilen nachgelagerter Gesellschaften realisiert, gehören gem. § 8 Abs. 1 Nr. 9 grundsätzlich zu den aktiven Einkünften. Bis zum REITG v. 28.5.2007[2] machte das Gesetz von diesem ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 11 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Hinsichtlich des persönlichen Anwendungsbereichs gilt die Vorschrift sowohl für unbeschränkt estpfl Personen (§ 1 Abs 1 EStG) als auch über den Verweis in § 8 Abs 1 KStG für unbeschränkt kstpfl Subjekte. § 15 S 1 KStG erweitert den Anwendungsbereich auf Organschaften. Auch beschränkt EStPfl und KStPfl (§ 1 Abs 4 EStG; § 8 Abs 1 KStG) werden ...mehr