Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Zwischengesellschaften iSd §§ 7–14 AStG aF bis einschließlich VZ 2021

ga) StPfl inländischen Gesellschafter (§ 7 AStG aF bis einschließlich VZ 2021) Rn. 1540 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 7 AStG aF bis einschließlich VZ 2021 sah Folgendes vor: Waren unbeschränkt StPfl (§ 7 Abs 2, 3 AStG aF bis einschließlich VZ 2021) an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse iSd KStG, die weder Geschäftsleitung (§ 10 AO) noch Sitz (§ 11 AO) ...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / I. Beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 1 Abs. 4 EStG, und erweitert beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 2 AStG

1. Beschränkte Steuerpflicht Falls die natürliche Person nach ihrem Wegzug weiterhin inländische Einkünfte i.S.v. § 49 Abs. 1 EStG bezieht, bleibt sie mit diesen Einkünften in Deutschland nach § 1 Abs. 4 im Rahmen der beschränkten Einkommensteuerpflicht steuerpflichtig. Auch im Verhältnis zu Österreich als Wohnsitzstaat entstehen hierbei Besteuerungskonflikte, die das DBA Öst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 41. Gewinnausschüttungen von Zwischengesellschaften nach §§ 7–14 AStG (§ 3 Nr 41 EStG – aufgehoben ab VZ 2022)

Schrifttum (ab 2000): Grützner, Änderungen bei der Einkommensbesteuerung durch das SteueränderungsG 2001 und das UnternehmensteuerfortentwicklungsG, NWB F 3b, 5469; Lieber, Neuregelung der Hinzurechnungsbesteuerung durch das UntStFG, FR 2002, 139; Schönfeld, Verweist § 8 Abs 1 KStG auch auf § 3 Nr 41 EStG (Steuerbefreiung von Ausschüttungen ausländischer Zwischengesellschaften)...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / C. Auswirkungen der DBA Österreich/Deutschland im Hinblick auf die im Rahmen des Wegzugs von Deutschland erhobenen Steuern

Das Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland kennt zahlreiche Vorschriften u.a. im Einkommensteuer-, Erbschaft- und Schenkungssteuer- sowie im Außensteuergesetz, die bei einem Wegzug einer natürlichen Person greifen können. Nachfolgend sollen die Auswirkungen der DBA Österreich/Deutschland auf diese Vorschriften untersucht werden. I. Beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) § 3 Nr 41 S 1 Buchst b EStG

Rn. 1564 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 41 S 1 Buchst b EStG betraf Veräußerungsgewinne und gleichgestellte Sachverhalte. Mit "gleichgestellten Sachverhalten" war gemeint: Gewinne aus der Auflösung der ausländischen KapGes, Gewinne aus der Herabsetzung des Kapitals der ausländischen Gesellschaft. Rn. 1565 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Diese wurden unter folgenden Bedingungen (d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Überblick über § 3 Nr 41 EStG

Rn. 1559 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 41 S 1 EStG betraf 2 Tatbestände: Rn. 1560 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 41 S 1 EStG stellte daher von der ESt frei: Buchst a: Gewinnausschüttungen, soweit für das Kj (betreffend Beteiligung im PV)/Wj (betreffend Beteiligung im BV),...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) § 3 Nr 41 S 1 Buchst a EStG

Rn. 1562 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 41 S 1 Buchst a EStG betraf Gewinnausschüttungen, dh Vorteile, die von der Zwischengesellschaft dem Gesellschafter gewährt wurden, die ihrer Natur nach unter § 20 Abs 1 Nr 1 EStG fielen ( Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 41 EStG Rz 2), also auch vGA. Diese wurden unter folgenden Bedingungen (dh sie mussten kumulativ erfüllt sein) gan...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / 2. Erweitert beschränkte Steuerpflicht

Nach dem BMF-Schreiben vom 15.3.1996 [43] gehört Österreich nicht zu den niedrig besteuernden Ländern i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 1 AStG. Dies war bis 1993 der Fall, da es nach § 103 ÖstEStG a.F. eine generelle Vorzugsbesteuerung für Zuzügler gab. Ab 1994 ist eine niedrige Besteuerung i.S.v. § 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG und damit u.U. eine erweitert beschränkte Eink...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Der Sinn und Zweck des § 3 Nr 41 EStG

Rn. 1554 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Hinzurechnungsbetrag ist (bei Beteiligung im PV) als Einkunft aus KapVerm anzusehen (§ 10 Abs 2 S 1 AStG aF bis einschließlich VZ 2021); wegen der Nichtanwendbarkeit des § 3 Nr 40 S 1 Buchst d EStG (§ 10 Abs 2 S 3 AStG aF bis einschließlich VZ 2021) wäre das Teil-/Halbeinkünfteverfahren nicht anwendbar gewesen. Schüttete die Zwischenge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zeitlicher Anwendungsbereich der Vorschrift, Aufhebung

Rn. 1531 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 41 EStG war (§ 52 Abs 4c EStG aF) erstmals auf Gewinnausschüttungen, Veräußerungsgewinne und gleichgestellte Sachverhalte anzuwenden, wenn auf die Gewinnausschüttung, den Veräußerungsgewinn oder den gleichgestellten Sachverhalt § 3 Nr 40 S 1 Buchst a–d EStG idF Art 3 des Gesetzes vom 23.12.2000 (BGBl I 2000, 1433) anwendbar wäre. Di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) § 3 Nr 40 S 1 Buchst d EStG (Bezüge iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG und Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 9 EStG)

Rn. 1370 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 40 S 1 Buchst d EStG ist im Bereich des Teileinkünfteverfahrens die wohl praktisch am wichtigsten. Rn. 1370a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aufgrund der Einführung der AbgSt für nicht-betriebliche KapErtr iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG (insbesondere Dividenden) und § 20 Abs 1 Nr 9 EStG ergibt sich ab VZ 2009 Folgendes:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Entstehungsgeschichte der Vorschrift, Sinn und Zweck der Regelung

Rn. 1530 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 41 EStG wurde durch Art 1b des UntStFG (vom 20.12.2001, BGBl I 2001, 3858) eingefügt. Die Vorschrift betrifft – vereinfacht gesagt – Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinne nebst gleichgestellten Sachverhalten in Bezug auf sog Zwischengesellschaften (nach den §§ 7–14 AStG). Rn. 1530a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Erfolgte bei Zwisc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / l) Verfahrensrecht (§ 3 Nr 41 S 2 EStG)

Rn. 1567 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Prüfung, ob Hinzurechnungsbeträge der Est unterlagen (diese Frage ist eine der Tatbestandsvoraussetzung für die Steuerbefreiung nach § 3 Nr 41 Buchst a oder b EStG), erfolgte iRd gesonderten Feststellung nach § 18 AStG aF bis einschließlich VZ 2021 (§ 3 Nr 41 S 2 EStG). Damit war auch in diesem Verfahren darüber zu entscheiden, in welc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Konkurrenz zum Teileinkünfteverfahren

Rn. 1535 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 S Rn 1376 Rn. 1536–1539 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sachlicher Anwendungsbereich der Vorschrift

Rn. 1532 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 41 EStG betraf Beteiligungen im PV und im BV.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Verfassungsrecht

Rn. 1534 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestanden nicht, die Vorschrift führte nur zu einer konsequenten Anwendung des Halb-/Teileinkünfteverfahrens (s Grützner, NWB F 3b, 5469).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Grützner, Änderungen bei der Einkommensbesteuerung durch das SteueränderungsG 2001 und das UnternehmensteuerfortentwicklungsG, NWB F 3b, 5469; Lieber, Neuregelung der Hinzurechnungsbesteuerung durch das UntStFG, FR 2002, 139; Schönfeld, Verweist § 8 Abs 1 KStG auch auf § 3 Nr 41 EStG (Steuerbefreiung von Ausschüttungen ausländischer Zwischengesellschaften)?, DStR 2006, 1216; Nü...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / D. Auswirkungen des DBA Österreich/Deutschland im Hinblick auf typischerweise von Wegzüglern erzielte Einkünfte

Auch beim Wegzug nach Österreich gilt, dass deutsche Wegzügler nach dem Wegzug aus Deutschland im Regelfall noch Einkünfte aus deutschen Quellen generieren. Neben den Einkünften aus Kapitalvermögen (Dividenden), aus der tatsächlichen Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen, aus Vermietung und Verpachtung, aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens sind dies typischerwe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Persönlicher Anwendungsbereich der Vorschrift

Rn. 1533 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 41 EStG betraf natürliche Personen, per Verweis aufgrund § 8 Abs 1 KStG auch Körperschaften (R 8.1 Abs 1 Nr 1 KStR 2022; offen gelassen von BFH I R 84/15, FR 2017, 1142; aA für die Sieben-Jahres-Frist (s Rn 1562) Schönfeld, DStR 2006, 1216). Auch s Rn 20. Das in § 8b Abs 5 S 1 KStG geregelte pauschale BA-Abzugsverbot betrifft auch Gew...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / 1. Beschränkte Steuerpflicht

Falls die natürliche Person nach ihrem Wegzug weiterhin inländische Einkünfte i.S.v. § 49 Abs. 1 EStG bezieht, bleibt sie mit diesen Einkünften in Deutschland nach § 1 Abs. 4 im Rahmen der beschränkten Einkommensteuerpflicht steuerpflichtig. Auch im Verhältnis zu Österreich als Wohnsitzstaat entstehen hierbei Besteuerungskonflikte, die das DBA Österreich/Deutschland regelt.mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / II. Step-up

Daneben besteht u.a. im Hinblick auf Beteiligungen an Kapitalgesellschaften die Möglichkeit eines sog. Step-ups. Dabei wird im Zeitpunkt des Zuzugs der gemeine Wert (und nicht der Buchwert) als Anschaffungskosten der Beteiligung betrachtet. Im Ergebnis wird mit diesem sog. Step-up verhindert, dass die vor dem Zuzug entstandenen Reserven in Österreich der Besteuerung unterlie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Tatbestände des rückwirkenden Entfalls der hälftigen Steuerbefreiung (§ 3 Nr 70 S 3, 4 EStG)

Rn. 2594 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 70 S 3, 4 EStG enthalten Tatbestände, die einen rückwirkenden Entfall der hälftigen Steuerbefreiung vorsehen:mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 4. Auslandsvermögen

Was als Auslandsvermögen i. S. des § 21 Abs. 1 ErbStG gilt, ist in § 21 Abs. 2 ErbStG genannt. Hier ist wie folgt zu differenzieren: In diesem Fall gelten alle Vermögensgegenstände der in § 121 BewG genannten Art, die auf einen ausländischen Staat entfallen, als Auslandsvermöge...mehr

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Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes

Kommentar Mit Schreiben vom 22.12.2023 veröffentlichte das BMF die Neufassung des AStG-Erlasses, nachdem es am 20.7.2023 bereits eine erste Entwurfsfassung vorgelegt hatte. Auf ca. 250 Seiten und in 1.024 Randnummern stellt die Finanzverwaltung ihre Auslegung des Außensteuergesetzes dar. Nicht im Anwendungserlass enthalten sind Ausführungen zu § 1 AStG. Damit umfasst der Anwe...mehr

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Globale Mindestbesteuerung:... / 1 Überblick: Das neue Mindeststeuergesetz und Begleitmaßnahmen

Das Gesetz zur Verwirklichung von Säule 2 der o. g. Zwei-Säulen-Lösung trägt den Namen Gesetz für die Umsetzung der Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – MinBestRL-UmsG). Beim MinBestRL-UmsG handelt es sich um ein Artik...mehr

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Globale Mindestbesteuerung:... / Zusammenfassung

Überblick Am 15.12.2023 hat der Bundesrat dem vom Bundestag beschlossenen Regierungsentwurf zu einem "Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz" (MinBestRL-UmsG) zugestimmt; das MinBestRL-UmsG wird damit am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten. Kern dieses Gesetzes, welches der Umsetzung der Säule 2 ("Pillar Two") der sog. Zwei-Säulen-Lösung für steuerliche Heraus...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 9.2 Beteiligung an der optierenden Gesellschaft

Rz. 752 Die Beteiligung an einer optierenden Gesellschaft gilt für Zwecke der Besteuerung nach dem Einkommen – und nach § 2 Absatz 8 GewStG auch für Zwecke der Gewerbesteuer – als Beteiligung eines nicht persönlich haftenden Gesellschafters an einer Kapitalgesellschaft. Die Beteiligung an einer optierenden Gesellschaft ist ein eigenständiges Wirtschaftsgut. Ist für die Beste...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.7.4 Entwurf des neuen AStG-Anwendungserlasses

Mit dem ATAD-Umsetzungsgesetz v. 25.6.2021 (BGBl 2021 I S. 2035) wurden zum 1.1.2022 u.a. die Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung und zur Wegzugsbesteuerung neugefasst. Vor diesem und u.a. auch vor dem Hintergrund der verschärften Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Steueroasenabwehrgesetz veröffentlichte die Finanzverwaltung am 19.7.2023 einen Entwurf für die Aktualis...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.7.5 Fristverlängerung für AStG-Feststellungserklärungen

Aufgrund der ab dem 1.1.2022 anzuwendenden umfangreich durch das ATAD-Umsetzungsgesetz geänderten Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung verlängert das BMF die Fristen für die Abgabe der Erklärungen zur gesonderten und ggf. einheitlichen Feststellung nach § 18 Abs. 1 bis 4 AStG und für die Abgabe der Anzeigen nach § 18 Abs. 3 Satz 2 AStG für das Feststellungsjahr 2022 für ...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.7.8 Rückkehrabsicht bei Wegzugsbesteuerung

Bei Wegzug einer im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person wird bei Erfüllen weiterer Voraussetzungen (z.B. bestimmte Dauer der unbeschränkten Steuerpflicht und Betrachtungszeitraum) ein Veräußerungsgewinn i.S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG auch ohne Veräußerung der Anteile fingiert (§ 6 Abs. 1 Satz 1 AStG). Beruht jedoch die Beendigung der unbeschränkten Ste...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.7.7 Switch-over-Klausel und Inländerbeherrschung

In zwei Entscheidungen hat sich das FG Düsseldorf zu den Voraussetzungen des Methodenwechsels von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode nach § 20 Abs. 2 AStG (Switch-over-Klausel) geäußert. Konkret war fraglich, ob neben den Tatbestandsmerkmalen der Niedrigbesteuerung und dem Vorliegen passiver Einkünfte auch im Falle des § 20 Abs. 2 AStG die Inländerbeherrschung zu prüf...mehr

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Einführung eines Mindestste... / 7 Anpassung anderer Steuergesetze

Die Lizenzschranke des § 4j EStG wird nicht wie im Referentenentwurf noch vorgesehen vollständig abgeschafft.. Sie wird Aufwendungen, die nach dem 31.12.2023 entstehen, von 25 Prozent auf 15 Prozent abgesenkt. Dies diene der Abstimmung auf die Einführung der Mindestbesteuerung und die Absenkung der Niedrigsteuergrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung abgestimmt. Die Lizenzs...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.7.1 Kein Ansatz fiktiver Aufschlagsätze

Für die Gewinnabgrenzung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte wurde mit § 1 Abs. 5 AStG der sog. Authorised OECD Approach (AOA), welcher eine Selbstständigkeitsfiktion von Betriebsstätten vorsieht, in nationales Recht umgesetzt. Danach ist für Transaktionen zwischen Stammhaus und Betriebsstätte grundsätzlich der Fremdvergleichsgrundsatz maßgebend. Konkretisiert wird die Nor...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 7.7.1 Grenzüberschreitende Finanzierungsbeziehungen

Mit Wirkung ab dem VZ bzw. EZ 2024 soll mit § 1 Abs. 3d AStG eine Norm zur außerbilanziellen Korrektur von bei inländischen Steuerpflichtigen anfallenden Aufwendungen aus grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen eingeführt werden. Eine außerbilanzielle Korrektur erfolgt danach, wenn der Steuerpflichtige nicht glaubhaft machen kann, dass er den aus der Finanzierungsbezieh...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 6.3 Absenkung der Niedrigsteuergrenze

Mit dem Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (Bundesratszustimmung vom 15.12.2023, s. Kapitel Ausblick Tz. 6.2) wird bei der Hinzurechnungsbesteuerung die Niedrigsteuergrenze des § 8 Abs. 5 AStG von derzeit 25 % auf 15 % abgesenkt. Die Absenkung findet erstmals Anwendung für Zwischeneinkünfte aus einem Wirtschaftsjahr, das nach dem 31.12.2023 endet bzw. für Aufwend...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.7.2 Neue Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise

Mit BMF-Schreiben v. 6.6.2023 hat das BMF seine Grundsätze der Einkünftekorrektur gemäß § 1 AStG sowie zur Anwendung des internationalen Fremdvergleichsgrundsatzes überarbeitet (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023; VWG VP 2023). Neu aufgenommen wurden Ausführungen zu der kürzlich neu gefassten Funktionsverlagerungsverordnung (FVerlV). Nachdem die FVerlV an das AbzSt...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.7.6 Zweifel an der Hinzurechnungsbesteuerung

Der BFH äußert in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gewichtige verfassungs- und unionsrechtliche Zweifel an der aktuell geltenden AStG-Niedrigsteuergrenze i.H.v. 25 %. Da sich aber im Streitfall selbst bei einer gedachten verfassungskonformen Anpassung der Niedrigsteuergrenze die Rechtslage des Antragsstellers nicht verbessern würde, blieb die Beschwerde gegen...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.7.3 Voraussetzungen einer Funktionsverlagerung

Im Jahr 2021 hat der Gesetzgeber mit dem AbzStEntModG v. 2.6.2021 (BGBl 2021 I S. 1259) mit Wirkung zum 1.1.2022 die bisherige Vorschrift zur Funktionsverlagerung im neuen § 1 Abs. 3b AStG verankert und erstmalig das Transferpaket legal definiert. Wurde zuvor darauf abgestellt, dass Wirtschaftsgüter und sonstige Vorteile verlagert werden, ist laut der Neuregelung nur noch er...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 1.2 Änderungen bei der Zinsschranke

Nach § 4h Abs. 1 Satz 1 EStG sind Zinsaufwendungen eines Betriebs nur in Höhe des Zinsertrags, darüber hinaus nur bis zur Höhe des verrechenbaren EBITDA, abziehbar (sog. Zinsschranke). Der vollständige Abzug der Zinsaufwendungen wird gewährt, wenn die Nettozinsaufwendungen die Freigrenze von 3 Mio. EUR nicht übersteigen, der Betrieb nicht oder nur anteilsmäßig zu einem Konzern...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 3 BMF-Schreiben aus dem Jahr 2023

An Schreiben des BMF im Zusammenhang mit Fragestellungen, die die steuerliche Gewinnermittlung betreffen, sind aus dem Jahr 2023 zu nennen: Mit Datum vom 6.6.2023 hat das BMF die Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023 (IV B 5 – S 1341/19/10017:003) veröffentlicht. Die Finanzverwaltung stellt in diesen ihre Auslegung der zentralen Regelungen zur Bestimmung aus ihrer Sic...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / III. Wichtige Anweisungen der Finanzverwaltung

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 2. Gesellschafter/§ 17 EStG

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 2.2.2 Entfallen der Abgeltungswirkung nach Abs. 1

Rz. 10 Das Abgeltungsprinzip gilt nach dem Gesetzeswortlaut des § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG dann nicht, wenn die steuerabzugspflichtigen Einkünfte in einem inl. gewerblichen oder einem inl. land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb anfallen. Unterhält eine beschränkt stpfl. Körperschaft eine inl. Betriebsstätte, zu deren Betriebsvermögen Anteils- oder Forderungsrechte mit steuerab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.8 Anwendung des Außensteuergesetzes bei beschränkter Steuerpflicht nach § 2 Nr 1 KStG

Tz. 195 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Für die Rechtspraxis der Besteuerung beschr Stpfl ist das AStG nur selten von Belang: Tz. 196 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Für die Besteuerung von beschr stpfl Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen iSd § 2 Nr 1 KStG ist (nur) § 1 AStG (Erster Teil betr internationale Verflechtungen) von Bedeutung, weil nach dem Ges-Wortlaut die Eink von Stp...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / I. Beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 1 Abs. 4 EStG und erweitert beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 2’AStG

Mit der Aufgabe des deutschen Wohnsitzes und dessen Verlegung in die Schweiz endet grundsätzlich die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland, es sei denn, der deutsche Wohnsitz wird aufrechterhalten. In diesem Fall bleibt die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bestehen, wird allerdings durch das DBA Schweiz/Deutschland zugunsten des schweizerischen Besteuerungsrec...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.7 Keine Versteuerung der erhaltenen Anteile nach § 6 AStG (§ 22 Abs 2 S 5 UmwStG)

Tz. 77 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Es kommt nicht zur rückwirkenden Besteuerung eines Einbringungsgewinns II (s Tz 78) und zu nachträglichen AK in dieser Höhe auf die erhaltenen Anteile beim Einbringenden (s Tz 80), wenn und soweit bei natürlichen Pers als AE die stillen Reserven in den erhaltenen Anteilen auch ohne Veräußerung wegen § 6 AStG aufzudecken sind ("Wegzugsbesteue...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / V. Beschränkte Erbschaft- und Schenkungssteuerpflicht, § 2’Abs. 1 Nr. 3 ErbStG und erweitert beschränkte Erbschaft- und Schenkungssteuerpflicht, § 4 Abs. 1 AStG

Das DBA Schweiz/Deutschland (E) umfasst nur Erbschaften. Der Vermögensanfall durch Schenkungen unter Lebenden, der in Inlandsvermögen i.S.v. § 121 des Deutschen Bewertungsgesetzes (BewG) besteht, unterliegt auch nach dem Wegzug des Erblassers der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG, ohne dass das DBA Schweiz/Deutschland (E) hierauf Einfluss hätte...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / III. Besteuerung des Vermögenszuwachses an inländischen Kapitalgesellschaften, § 6 AStG

§ 6 Abs. 1 Nr. 1 AStG sieht vor, dass die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht infolge der Aufgabe des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts, mithin also der Wegzug in die Schweiz, einer Veräußerung von Anteilen i.S.d. § 17 Abs. 1 S. 1 EstG gleichkommt.[61] Die dadurch ausgelöste Besteuerung kann durch das DBA Schweiz/Deutschland nicht reduziert werden, da die ...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / 1. Überblick

Rz. 308 Sonderregelungen greifen für Familienstiftungen, deren Geschäftsleitung und Sitz nicht in Deutschland liegt.[454] Familienstiftungen i.S.d. Außensteuergesetzes (AStG) sind solche Stiftungen, bei denen der Stifter, seine Angehörigen und deren Abkömmlinge zu mehr als der Hälfte bezugs- oder anfallsberechtigt sind, vgl. § 15 Abs. 2 AStG. Die Feststellung des maßgebliche...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / I. Einkommensteuer

Rz. 622 Steuersubjekte der Einkommensteuer sind natürliche Personen (§ 1 Abs. 1 S. 1 EStG). Steuerobjekt ist das zu versteuernde Einkommen, das gleichzeitig die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer bildet (§ 2 Abs. 5 EStG). Rz. 623 Das Einkommen seinerseits besteht aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen (§ 2 Abs. 4...mehr