Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

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Internationales Steuerrecht... / 1.6 Konkurrenzverhältnis zu anderen Vorschriften

Abgrenzungsfragen stellen sich zu folgenden "anderen" Entstrickungs- und Gewinnabgrenzungsregelungen: Verhältnis zu § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG? Verhältnis zur "Normalentnahme", die u. U. auch einen grenzüberschreitenden Fall betreffen kann? Praxis-Beispiel Grenzüberschreitende Regelungen vorrangig Die inländische Personengesellschaft A-KG liefert Waren ohne Gewinnaufschlag an die pe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.5 Grenzüberschreitender Erbfall

Auch grenzüberschreitende Vererbungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften sind seit 1.1.2007 im Rahmen des § 6 AStG a. F. zu überprüfen.[1] Praxis-Beispiel Grenzüberschreitender Erbfall Der Vater V ist alleiniger Eigner des Familienkonzerns Y. Sohn S ist Alleinerbe. Die langfristige Unternehmensplanung sieht vor, dass nach dem Tod des Firmenpatriarchen V Minderheitsanteile a...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.1 Grundfall des Wegzugs

Nach § 6 AStG. müssen unbeschränkt Steuerpflichtige[1] mit ihrem Übertritt in die beschränkte Steuerpflicht (Auswanderung) oder mit der Erfüllung gewisser anderer Tatbestände[2] den Vermögenszuwachs ihrer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligungen an inländischen oder ausländischen Kapitalgesellschaften auch ohne Veräußerung nach den Grundsätzen des § 17 EStG ve...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.1 Allgemeines

Mit § 6 AStG. soll sichergestellt werden, dass stille Reserven, die ein Steuerinländer in einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ansammelt, dem deutschen Fiskus nicht dadurch verloren gehen, dass der Gesellschafter seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt. Hintergrund für diese Regelung ist, dass die Bundesrepublik Deutschland abkommensrechtlich entsprechend Art. 13 Abs. 5...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2.2 "Neu-DBA" mit uneingeschränktem Fremdvergleichsgrundsatz

Auf Basis der Neufassung des OECD-MA 2010 hat Deutschland mit verschiedenen Staaten wie den USA (bereits Protokoll 2008), Liechtenstein, Niederlande (Fassung 2016), Großbritannien (Fassung 2016) den sog. "AOA-Ansatz der OECD" vereinbart, der – vereinfachend dargestellt – Innentransaktionen zwischen Betriebsstätten nach Verrechnungspreisgrundsätzen abwickelt und somit bereits...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3 Betroffene Anteile

§ 6 AStG a. F. erfasst sowohl Anteile an inländischen Kapitalgesellschaften als auch Anteile an ausländischen Kapitalgesellschaften. Praxis-Beispiel Anwendungsbereich auch auf Anteile an ausländischen Kapitalgesellschaften B hält eine Beteiligung an der B-Inc., Washington, USA. Er verlegt seinen Wohnsitz in die USA. Im Folgejahr wird die Beteiligung veräußert. Lösung: Auch die ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.4.3 Einzelheiten der Neuregelung

Den §§ 19, 49 InvStG wurden Absätze hinzugefügt, die von Privatpersonen gehaltene Anteile an Investmentfonds bzw. Spezial-Investmentfonds der Wegzugsbesteuerung unterwerfen. Erfasst werden dabei sowohl Anteile an inländischen als auch an ausländischen Fonds und unabhängig davon, ob sie in inländischen oder ausländischen Depots verwahrt werden. Ausschlaggebende Kriterien sind...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.9 Rückkehr eines Erben oder Beschenkten

Kehrt nach einer Wegzugsbesteuerung infolge Erbanfalls oder Schenkung in Ausland (Fall des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AStG) der (ausländische) Erbe/Beschenkte innerhalb von 7 Jahren zurück, d. h. begründet eine unbeschränkte Steuerpflicht im Inland, so wird die Wegzugsbesteuerung vergleichbar zum vorgenannten Fall rückgängig gemacht, sofern in der Zwischenzeit keine Realisation...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.2 Änderung der Hauptansässigkeit als Auslöser der Steuerentstrickung

Die Wegzugsbesteuerung des § 6 AStG a. F. ist grds. nur bei Verlegung der Hauptansässigkeit ins Ausland anzuwenden . Die Begründung eines Zweitwohnsitzes im Ausland bei Weiterbestehen der unbeschränkten Steuerpflicht löst die Vermögenszuwachsbesteuerung nur aus, wenn auf Grund dessen in dem anderen Staat die abkommensrechtliche Ansässigkeit begründet wird.[1] Üblicherweise i...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.4 Persönliche Voraussetzungen

Die Anwendung des § 6 AStG a. F. setzt voraus, dass die unbeschränkte Steuerpflicht mindestens 10 Jahre bestanden hat. Hat ein Steuerpflichtiger Anteile unentgeltlich (z. B. durch Schenkung, Erbgang, Vermächtnis) erworben, so ist die Zeit, während der sein Rechtsvorgänger unbeschränkt steuerpflichtig war, nach Maßgabe des § 6 Abs. 2 AStG a. F. mit zu berücksichtigen. Der Zeit...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2.2 "Neu-DBA" mit uneingeschränktem Fremdvergleichsgrundsatz

Auf Basis der Neufassung des OECD-MA 2010 hat Deutschland mit verschiedenen Staaten wie den USA (bereits Protokoll 2008), Liechtenstein, Niederlande (Fassung 2016), Großbritannien (Fassung 2016) den sog. "AOA-Ansatz der OECD" vereinbart, der – vereinfachend dargestellt – Innentransaktionen zwischen Betriebsstätten nach Verrechnungspreisgrundsätzen abwickelt und somit bereits...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.1 Allgemeines

Mit § 6 AStG a. F.soll sichergestellt werden, dass stille Reserven, die ein Steuerinländer in einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ansammelt, dem deutschen Fiskus nicht dadurch verloren gehen, dass der Gesellschafter seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt. Hintergrund für diese Regelung ist, dass die Bundesrepublik Deutschland entsprechend Art. 13 Abs. 5 OECD-MA – entg...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.1 Grundfall des Wegzugs

Nach § 6 AStG a. F. müssen unbeschränkt Steuerpflichtige[1] mit ihrem Übertritt in die beschränkte Steuerpflicht ("Auswanderung") oder mit der Erfüllung gewisser anderer Tatbestände (§ 6 Abs. 1 Nr. 1-4 AStG 2006) den Vermögenszuwachs ihrer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligungen an inländischen oder ausländischen Kapitalgesellschaften auch ohne Veräußerung na...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.3 Schenkung an einen Steuerausländer

Die Besteuerung des Vermögenszuwachses wird auch durch Schenkung von Anteilen an einen nicht unbeschränkt steuerpflichtigen Steuerausländer ausgelöst.[1] Dadurch sollen Gestaltungen wie im folgenden Beispiel verhindert werden: Praxis-Beispiel Schenkung an einen Steuerausländer Der Vater V beabsichtigt seine X-Beteiligung zu verkaufen. Zur Verminderung der ESt-Belastung wird üb...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.13.1 Grundsatz – keine Änderung

Nach § 21 Abs. 3 Satz 1 AStG ist sofern der Wegzugstatbestand vor dem 1.1.2022 verwirklicht wurde, die Altregelung und damit im EU-/EWR-Fall die sog. "Ewigkeitsstundung" weiterhin anzuwenden, d. h. es folgt keine Anpassung auf die jetzt geltende 7-Jahres-Stundung.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.6 Veräußerung von Anteilen nach dem Wohnsitzwechsel

Wird ein Anteil nach dem Wohnsitzwechsel veräußert, so unterliegt der dabei entstandene Veräußerungsgewinn nach § 49 Abs. 1 Nr. 2e EStG in Verbindung mit § 17 EStG der beschränkten Steuerpflicht, sofern nicht eine DBA-Regelung entgegensteht (Regelfall: Wohnsitzprinzip). Hierbei ist auch der Wertzuwachs vor dem Weggang ins Ausland in die Besteuerung einzubeziehen. Bei der Ver...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.13.2 Ausnahme – Verschärfung bei substantiierten Gewinnausschüttungen

Mit dem Mindestbesteuerungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz wurde in § 21 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 AStG eine Ausnahme vom Grundsatz "Fortführung Altes Recht" eingeführt, wonach eine bestehenden Altstundung zu widerrufen ist, wenn Gewinnausschüttungen getätigt werden oder eine Einlagenrückgewähr erfolgt und deren gemeiner Wert insgesamt mehr als ein Viertel des gemeinen Wertes des Kap...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.2 Änderung der Hauptansässigkeit als Auslöser der Steuerentstrickung

Die Wegzugsbesteuerung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 AStG ist grds. nur bei Verlegung der Hauptansässigkeit ins Ausland anzuwenden. Die Begründung eines Zweitwohnsitzes im Ausland bei Weiterbestehen der unbeschränkten Steuerpflicht löst die Vermögenszuwachsbesteuerung nur aus, wenn auf Grund dessen in dem anderen Staat die abkommensrechtliche Ansässigkeit begründet wird.[1] Üblicherw...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.4 Ausweitung der Wegzugsbesteuerung auf Investmentanteile ab 2025

Durch das Jahressteuergesetz 2024 wurden Regelungen geschaffen, die im Ergebnis die Wegzugsbesteuerung gem. § 6 AStG auf wesentliche Anteile an Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds ausdehnen. Die Regelungen sind mit Wirkung zum 1.1.2025 in Kraft getreten. 3.4.1 Rechtslage bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2024 Anteile, die eine natürliche Person an einem Investmen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.8 Rückkehr eines Erben

Kehrt nach einer Wegzugsbesteuerung infolge Erbanfalls (Fall des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AStG a. F.) der (ausländische) Erbe innerhalb von 5 Jahren zurück, d. h. begründet eine unbeschränkte Steuerpflicht im Inland, so wird die Wegzugsbesteuerung vergleichbar zum vorgenannten Fall rückgängig gemacht, sofern in der Zwischenzeit keine Realisation der stillen Reserven erfolgt. F...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7 Steuerverstrickung bei Zuzug mit Beteiligungen i. S. d. § 17 EStG

Für den Fall, dass ein Steuerpflichtiger, der Anteilseigner an in- oder ausländischen Anteilen i. S. d. § 17 EStG ist, aus dem Ausland zuzieht und er mit dem Zuzug eine unbeschränkte Steuerpflicht und Ansässigkeit i. S. d. Art. 4 OECD-MA begründet, enthält § 17 Abs. 2 Satz 3 und 4 EStG eine besondere Regelung der Steuerverstrickung. Anstelle der Anschaffungskosten ist für ei...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.5 Ersatztatbestände

Als weiteren Realisierungstatbestande nennt § 6 Abs. 1 AStG als Auffangtatbestand den Ausschluss oder die Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der Anteile. Unter diesen Ersatztatbestand könnten u. a. nachfolgende Fallkonstellationen fallen: Als Hauptanwendungsfall die passive Entstrickung bei Immobilienkapitalgesellschafte...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.4.1 Rechtslage bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2024

Anteile, die eine natürliche Person an einem Investmentfonds oder Spezial-Investmentfonds in der Rechtsform eines Sondervermögens hält, fallen nicht unter den Tatbestand der Wegzugsbesteuerung für Anteile an Kapitalgesellschaften (§ 6 Abs. 1 Satz 1 AStG i. V. m. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG), weil ein Anteil an einem Sondervermögen kein Anteil i.S.d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG ist. ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.11.1 "Europatauglichkeit" der Vorschrift – grundsätzliches EuGH-Verfahren "Lasteyrie du Saillant"

Mit Urteil vom 11.3.2004[1] "Lasteyrie du Saillant" hat der EuGH die französische Regelung des Art. 167 bis CGI mit der in Art. 52 EGV verankerten Niederlassungsfreiheit für unvereinbar erklärt. Nach dieser Vorschrift werden bei Steuerpflichtigen, die ihren steuerlichen Wohnsitz ins Ausland verlegen, noch nicht realisierte Wertsteigerungen (latente Wertsteigerungen) von Unter...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.4.3 Passive Entstrickungen

Neben aktiven Entstrickungshandlungen (wie die Überführung von Wirtschaftsgütern, Änderung der Personalfunktion) wird in der Literatur auch die sogenannte passive Entstrickung problematisiert.[1] Hierbei sind zwei Fallgruppen zu unterscheiden: Fallgruppe 1 Änderung der Zuordnung aufgrund der Anwendung der AOA Grundsätze Personallose Betriebsstätten treten in der Praxis z. B. in...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.6 Ersatztatbestände

Als weitere Realisierungstatbestände nennt § 6 Abs. 1 AStG a. F.: die Einlage von Beteiligungen i. S. d. § 17 EStG in eine(n) ausländischen Betrieb oder Betriebsstätte des Steuerpflichtigen sowie als "Auffangtatbestand" den Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts in anderen Fällen. Unter diesen Ersatztatbestand könnten z. B. Fallkonstellationen fallen, in denen ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8 Steuerverstrickung bei Zuzug mit Beteiligungen i. S. d. § 17 EStG

Für den Fall, dass ein Steuerpflichtiger, der Anteilseigner an in- oder ausländischen Anteilen i. S. d. § 17 EStG ist, aus dem Ausland zuzieht und er mit dem Zuzug eine unbeschränkte Steuerpflicht und Ansässigkeit i. S. d. Art. 4 OECD-MA begründet, enthält § 17 Abs. 2 Satz 3 und 4 EStG eine besondere Regelung der Steuerverstrickung. Anstelle der Anschaffungskosten ist für ei...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.4.2 Begründung der Neuregelung

Nach der Gesetzesbegründung eröffnete die bisherige Regelung eine Gestaltungsmöglichkeit zur Vermeidung der Wegzugsmöglichkeit. So sollen im Rahmen einer Vermeidungsstrategie Beteiligungen an Startup-Unternehmen zu einem frühen Zeitpunkt in Fonds eingelegt wurden, um bei einem späteren Wegzug ins Ausland die Besteuerung von Wertsteigerungen zu vermeiden. Diese "Besteuerungsl...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.4.4 Kritik und offene Fragen

Den Neuregelungen wird in der Literatur[1] vorgeworfen, in nicht sachgerechter Weise zwischen der Direktanlage (z. B. in Aktien) einerseits und der Fondsanlage andererseits zu differenzieren. Insbesondere wird kritisiert, dass ein Systembruch vorliegt, denn Anteile an einem Investmentfonds waren und sind nicht unter § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG zu subsumieren. Zudem würden über d...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.12.4 Rückkehr und unentgeltlicher Erwerb

Es besteht auch die "Steuerneutralität" hinsichtlich einer Rückumzugsmöglichkeit von natürlichen Personen mit Wohnsitz im Ausland innerhalb von 7 Jahren, wenn ein voriger unentgeltlicher Erwerb zur Versteuerung geführt hat (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 5 AStG). Damit soll insbesondere bei verschenkten/geerbten Anteilen an Angehörige (Unternehmensnachfolgern) eine nac...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.9 Auswirkung von Doppelbesteuerungsabkommen

3.9.1 Vermeidung der Doppelbesteuerung bei späterer Veräußerung der Anteile Die Besteuerung des Vermögenszuwachses nach § 6 AStG a. F. wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Steuerpflichtige zugleich mit oder nach der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht in einem Staat steuerlich ansässig wird, mit dem ein DBA besteht, und der Gewinn aus der späteren tatsächlichen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.6 Auffangstatbestand – passive Entstrickung bei Immobilienkapitalgesellschaften

3.2.6.1 Allgemeines Hauptanwendungsfall des Auffangtatbestands ist die Änderung der Zuordnung des Besteuerungsrechts bei Neuabschluss oder Revision eines Doppelbesteuerungsabkommens (Problem der Immobilienkapitalgesellschaft). Im Allgemeinen steht bei einem in Deutschland ansässigen unbeschränkt Steuerpflichtigen nach den Doppelbesteuerungsabkommen dem Ansässigkeitsstaat (= De...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.11 Besonderheiten beim Wegzug in EU-/EWR-Staaten

3.11.1 "Europatauglichkeit" der Vorschrift – grundsätzliches EuGH-Verfahren "Lasteyrie du Saillant" Mit Urteil vom 11.3.2004[1] "Lasteyrie du Saillant" hat der EuGH die französische Regelung des Art. 167 bis CGI mit der in Art. 52 EGV verankerten Niederlassungsfreiheit für unvereinbar erklärt. Nach dieser Vorschrift werden bei Steuerpflichtigen, die ihren steuerlichen Wohnsitz...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.11 Auswirkung von Doppelbesteuerungsabkommen

3.11.1 Vermeidung der Doppelbesteuerung bei späterer Veräußerung der Anteile Die Besteuerung des Vermögenszuwachses nach § 6 AStG wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Steuerpflichtige zugleich mit oder nach der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht in einem Staat steuerlich ansässig wird, mit dem ein DBA besteht, und der Gewinn aus der späteren tatsächlichen Verä...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2 Besteuerung des Wertzuwachses

3.2.1 Grundfall des Wegzugs Nach § 6 AStG a. F. müssen unbeschränkt Steuerpflichtige[1] mit ihrem Übertritt in die beschränkte Steuerpflicht ("Auswanderung") oder mit der Erfüllung gewisser anderer Tatbestände (§ 6 Abs. 1 Nr. 1-4 AStG 2006) den Vermögenszuwachs ihrer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligungen an inländischen oder ausländischen Kapitalgesellschaft...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.13 Übergangsregelung und partielle Verschärfung für "Altwegzüge"

3.13.1 Grundsatz – keine Änderung Nach § 21 Abs. 3 Satz 1 AStG ist sofern der Wegzugstatbestand vor dem 1.1.2022 verwirklicht wurde, die Altregelung und damit im EU-/EWR-Fall die sog. "Ewigkeitsstundung" weiterhin anzuwenden, d. h. es folgt keine Anpassung auf die jetzt geltende 7-Jahres-Stundung. 3.13.2 Ausnahme – Verschärfung bei substantiierten Gewinnausschüttungen Mit dem M...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2 Besteuerung des Wertzuwachses

3.2.1 Grundfall des Wegzugs Nach § 6 AStG. müssen unbeschränkt Steuerpflichtige[1] mit ihrem Übertritt in die beschränkte Steuerpflicht (Auswanderung) oder mit der Erfüllung gewisser anderer Tatbestände[2] den Vermögenszuwachs ihrer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligungen an inländischen oder ausländischen Kapitalgesellschaften auch ohne Veräußerung nach den G...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.7 Auffangstatbestand – passive Entstrickung bei Immobilienkapitalgesellschaften

3.2.7.1 Allgemeines Hauptanwendungsfall des "Auffangtatbestands" ist die Änderung der Zuordnung des Besteuerungsrechts bei Neuabschluss oder Revision eines Doppelbesteuerungsabkommens (Problem der Immobilienkapitalgesellschaft). Im Allgemeinen steht bei einem in Deutschland ansässigen unbeschränkt Steuerpflichtigen nach den Doppelbesteuerungsabkommen dem Ansässigkeitsstaat (= ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.4.3 Passive Entstrickungen

Neben aktiven Entstrickungshandlungen (wie die Überführung von Wirtschaftsgütern, Änderung der Personalfunktion) wird in der Literatur auch die sogenannte passive Entstrickung problematisiert.[1] Personallose Betriebsstätten treten in der Praxis z. B. in der Form von Solaranlagen, Pipelines, Windparks und Servern auf. Rechtsfrage ist hierbei, wenn ein Rechtsträger – ohne eige...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.12 Milderung der Sofortbesteuerung – Die 7-jährige Stundungs- und Ratenzahlungsregelung

3.12.1 Überblick Zentrale Neuerung der Neufassung des § 6 AStG ab VZ 2022 ist die Überarbeitung der bisher "Ewigkeitsstundung" in EU/EWR Fällen bzw. eingeschränkten Stundungsregelung des § 6 Abs. 4 AStG für Drittstaatenfälle. Auf Antrag ist die Steuer über 7 Jahre zu entrichten (Stundung und ratierliche Zahlung) sowohl bei Wegzug in Drittstaaten als auch EU-/EWR-Staaten. Hier...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.1 Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich

Den Hauptfall einer Überführung von Wirtschaftsgütern findet man in der Praxis bei der Lieferung sowohl von Wirtschaftsgütern des Anlage- als auch des Umlaufvermögens zwischen einem inländischen Stammhaus an eine ausländische Betriebsstätte, einer vergleichbaren Lieferung von einer inländischen Betriebsstätte an das ausländische Mutterunternehmen oder auch zwischen Betriebsstä...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.6.4 Ausstehende Reform der passiven Entstrickung?

Im Rahmen der Beratungen des Gesetzentwurfs zum Mehrseitigen Übereinkommens (MLI) im BT-Finanzausschuss wurde u. a. die passive Entstrickung bei deutschen Anteilseignern von Grundstücksgesellschaften durch die Regelung in Art. 9 MLI (13 Abs. 4 OECD-MA) thematisiert. Hierzu wird in der BT-Drucks. 19/23163 (S. 6) ausgeführt: "Für die Koalitionsfraktionen seien insbesondere zwe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.6.3 Qualifikationsverkettung mit dem ausländischen Steuerrecht?

Durch die Anwendung der Anrechnungsmethode im jeweiligen DBA kann sich auch die Frage stellen, ob bzw. wann die passive Entstrickung durchzuführen ist, wenn der ausländische Staat sein Besteuerungsrecht nicht wahrnimmt. Praxis-Beispiel Beispiel: Luxemburg Das DBA-Luxemburg wurde zum 1.1.2014 geändert und enthält eine Art. 13 Abs. 4 OECD-MA entsprechende Regelung (Art. 13 Abs....mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.4.5 Entstrickung von Nutzungen

Wird das Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Nutzung eines Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt, gilt dies als Nutzungsentnahme. Es erfolgt keine Realisierung der stillen Reserven, sondern der Ansatz der fremdüblichen Nutzungsvergütung. Eine derartige Nutzung eines Wirtschaftsguts, das der inländischen Betriebsstätte zuzuordnen ist, aber von der auslä...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2 EU-Sonderregelung

Aufgrund der Vergleichbarkeit mit dem Grundfall der Wegzugsbesteuerung[1] sieht § 27 Abs. 3 Nr. 3 UmwStG vor, dass die Begünstigung des § 6 AStG a. F. entsprechend gilt, mit der Besonderheit, dass bei einem Widerruf der Stundung in den ersten 7 Jahren nach der Einbringung die volle Steuer anfällt, während nach Ablauf dieses 7-Jahreszeitraums die Hälfte der Steuer erlassen wi...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.7.3 Qualifikationsverkettung mit dem ausländischen Steuerrecht?

Durch die Anwendung der Anrechnungsmethode im jeweiligen DBA kann sich auch die Frage stellen, ob bzw. wann die passive Entstrickung durchzuführen ist, wenn der ausländische Staat sein Besteuerungsrecht nicht wahrnimmt. Praxis-Beispiel Beispiel: Luxemburg Das DBA-Luxemburg wurde zum 1.1.2014 geändert und enthält eine Art. 13 Abs. 4 OECD-MA entsprechende Regelung (Art. 13 Abs....mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.1 Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich

Den Hauptfall einer Überführung von Wirtschaftsgütern findet man in der Praxis bei der Lieferung sowohl von Wirtschaftsgütern des Anlage- als auch des Umlaufvermögens zwischen einem inländischen Stammhaus an eine ausländische Betriebsstätte, einer vergleichbaren Lieferung von einer inländischen Betriebsstätte an das ausländische Mutterunternehmen oder auch zwischen Betriebsstä...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.7.4 Ausstehende Reform der passiven Entstrickung?

Im Rahmen der Beratungen des Gesetzentwurfs zum Mehrseitigen Übereinkommens (MLI) im BT-Finanzausschuss wurde u. a. die passive Entstrickung bei deutschen Anteilseignern von Grundstücksgesellschaften durch die Regelung in Art. 9 MLI (13 Abs. 4 OECD-MA) thematisiert. Hierzu wird in der BT-Drs. 19/23163 (S. 6) ausgeführt: "Für die Koalitionsfraktionen seien insbesondere zwei P...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2 EU-Sonderregelung

Aufgrund der Vergleichbarkeit mit dem Grundfall der Wegzugsbesteuerung[1] sah § 27 Abs. 3 Nr. 3 UmwStG vor, dass die Begünstigung des § 6 AStG a. F. entsprechend gilt, mit der Besonderheit, dass bei einem Widerruf der Stundung in den ersten 7 Jahren nach der Einbringung die volle Steuer anfällt, während nach Ablauf dieses 7-Jahreszeitraums die Hälfte der Steuer erlassen wird...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.4.5 Entstrickung von Nutzungen

Wird das Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Nutzung eines Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt, gilt dies als Nutzungsentnahme. Es erfolgt keine Realisierung der stillen Reserven, sondern der Ansatz der fremdüblichen Nutzungsvergütung. Eine derartige Nutzung eines Wirtschaftsguts, das der inländischen Betriebsstätte zuzuordnen ist, aber von der auslä...mehr