Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.3 Durchführung der Besteuerung i. S. d. § 4 Abs. 1

Rz. 116 § 4 AStG erweitert als Vorschrift des Erbschaftsteuerrechts punktuell den Umfang des beschränkt steuerpflichtigen Vermögens. Für die Durchführung der Besteuerung gelten die allgemeinen Vorschriften des ErbStG (s. Rz. 44).[1] Dies gilt insbesondere für die Bewertung des Vermögens, die Berechnung des steuerpflichtigen Erwerbs, Steuerbefreiungen, die maßgebliche Steuerk...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.2.4 Erbringung des Nachweises

Rz. 145 Das Gesetz regelt nicht, wer den Nachweis i. S. v. § 4 Abs. 2 AStG zu führen hat. Im Schrifttum wird vielfach von einer Nachweispflicht des Stpfl. ausgegangen.[1] Die dies noch befürwortende Verwaltungsauffassung[2] wurde zwischenzeitlich aufgegeben.[3] Stpfl. i. S. d. Norm ist grundsätzlich der Erwerber, im Falle einer Schenkung aber auch der Schenker (§ 20 ErbStG). ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 4.2.1 Vermeidung von erweitertem Inlandsvermögen durch Vermögensumschichtung

Rz. 166 Rechtsfolgenseitig erfasst § 4 Abs. 1 AStG das sog. "erweiterte Inlandsvermögen". Dieses ergibt sich aus der fehlenden Eigenschaft der daraus erzielten Erträge als "ausländische Einkünfte" i. S. d. § 34d EStG (s. Rz. 92 ff.). Liegt solches Vermögen im Voraus zu einer unentgeltlichen Übertragung vor, kann die Rechtsfolge des § 4 Abs. 1 AStG insbesondere durch Umschich...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.2.2.1 Maßgebliches erweitertes Inlandsvermögen

Rz. 125 Die Exkulpationsmöglichkeit in Abs. 2 erstreckt sich auf die Teile des Erwerbs, die nach § 4 Abs. 1 AStG über die reguläre beschränkte Erbschaftsteuerpflicht hinaus steuerpflichtig wären. Die anzustellende Vergleichsrechnung ist folglich für das sog. "erweiterte Inlandsvermögen" durchzuführen. Die Ausnahme gilt nur für das erweiterte Inlandsvermögen, das wegen § 4 Ab...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.2.2.3 Zum Vergleich heranzuziehende hypothetische deutsche Steuer auf das erweiterte Inlandsvermögen

Rz. 136 Die im Ausland auf das erweiterte Inlandsvermögen zu entrichtende Steuer wird ins Verhältnis gesetzt zu der "deutschen Erbschaftsteuer [...], die bei Anwendung des Absatzes 1 auf diese Teile des Erwerbs entfallen würde". Hierbei geht es offenkundig um eine hypothetische Steuer. Für Zwecke des § 4 Abs. 2 AStG ist folglich eine Schattenrechnung durchzuführen, die eine ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 4.2.2 Übertragung von Vermögen auf ausländische Kapitalgesellschaften

Rz. 169 Lässt sich erweitertes Inlandsvermögen nicht ohne Weiteres umschichten oder veräußern, bleibt als weitere Gestaltungsüberlegung die Einbringung solchen Vermögens in eine ausländische Kapitalgesellschaft.[1] Durch die Übertragung auf eine ausländische Kapitalgesellschaft wird das Vermögen grundsätzlich der Sphäre des Stpfl. entzogen (s. aber Rz. 170). Die Anteile an d...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.2.4 Vermögen, aus dem gleichzeitig inländische und ausländische Einkünfte erzielt werden

Rz. 98 Die Kataloge in § 49 EStG und § 34d EStG sind nicht exakt aufeinander abgestimmt, weshalb es denkbar ist, Einkünfte gleichzeitig als inländisch und ausländisch zu qualifizieren. Für Zwecke der Rechtsfolge des § 2 AStG ist dies unproblematisch, weil diese Norm auf der regulär beschränkten Einkommensteuerpflicht aufbaut und diese lediglich erweitert. In § 4 AStG verhält...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.2.6 Überschneidungen von Inlandsvermögen und erweitertem Inlandsvermögen

Rz. 103 Es sind freilich auch Konstellationen denkbar, in denen Vermögen gleichermaßen als Inlandsvermögen i. S. d. § 121 BewG qualifiziert als auch erweitertes Inlandsvermögen darstellt. Konflikte ergeben sich aus dieser Überschneidung nicht. Das Vermögen unterliegt dann schlicht der regulären beschränkten Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 AStG.[1] Die Anwendung des § 4 A...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.5.6 Verhältnis zu den weiteren Vorschriften des ErbStG

Rz. 44 Sind die Voraussetzungen des § 4 AStG erfüllt und wird das erweiterte Inlandsvermögen der beschränkten Steuerpflicht unterworfen, gelten im Übrigen die allgemeinen Vorschriften des ErbStG. Es bestehen insoweit keine Besonderheiten bei der Besteuerung.[1] Auch die Freibeträge nach §§ 16, 17 ErbStG können im Anwendungsbereich des § 4 AStG zur Anwendung kommen.[2] Rz. 45 e...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.1.5 Kein Nachweis nach § 4 Abs. 2

Rz. 83 Gem. § 4 Abs. 2 AStG findet die erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht des Abs. 1 keine Anwendung, wenn ein Nachweis über eine Mindestbelastung mit einer der deutschen Erbschaftsteuer vergleichbaren Steuer erbracht wird (s. für Einzelheiten Rz. 122ff.). Nur wenn kein solcher Nachweis erbracht wird, kommt § 4 Abs. 1 AStG folglich zur Anwendung. Rz. 84 einstweilen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.2.1 Grundsatz

Rz. 87 Gem. § 4 Abs 1 AStG tritt bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen über den im Rahmen der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG bezeichneten Umfang (also das Inlandsvermögen i. S. d. § 121 BewG) hinaus eine Steuerpflicht ein "für alle Teile des Erwerbs, deren Erträge bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nicht ausländische Einkünfte ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.1.2 Person des Erblassers oder Schenkers

Rz. 71 Die vorstehend beschriebene Anwendung des § 2 Abs. 1 S. 1 AStG muss bei der Person des "Erblassers" oder "Schenkers" vorliegen. Beide Begriffe sind weder im ErbStG noch im AStG legaldefiniert. Der Begriffsinhalt ergibt sich aus den Erwerbsvorgängen des ErbStG und erfasst diejenigen Personen, die Vermögen übertragen.[1] Rz. 72 Von § 4 Abs. 1 AStG können folglich nur sol...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.2.3 Erträge aus Vermögen wären bei unbeschränkter Steuerpflicht nicht ausländische Einkünfte i. S. d. § 34d EStG

Rz. 92 Erweitertes Inlandsvermögen i. S. d. § 4 AStG ist nur solches Vermögen, das zu Erträgen führt, die bei unterstellter unbeschränkter Steuerpflicht nicht ausländische Einkünfte i. S. d. § 34d EStG wären.[1] Infolge des Abstellens auf "Teile des Erwerbs" ist für jeden Vermögensgegenstand, der nicht bereits zum Inlandsvermögen gehört und deshalb regulär beschränkt steuerp...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 23 § 4 AStG ist in seiner gegenwärtigen Fassung unverändert auf Erwerbe nach dem 31.12.2004 anzuwenden. Rz. 24 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.2.5 Vermögen, aus dem unterschiedliche Arten von Erträgen erzielt werden

Rz. 101 Vermögen kann laufende Erträge abwerfen und später veräußert werden. Beide Arten von Erträgen sind solche i. S. d. § 4 Abs. 1 AStG und damit relevant für die Prüfung, ob erweitertes Inlandsvermögen vorliegt. Die Voraussetzungen für erweitertes Inlandsvermögen i. S. d. § 4 Abs. 1 AStG sind nur dann erfüllt, wenn keinerlei Erträge zu ausländischen Einkünften führen (s....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.5.5 Verhältnis zu § 2 ErbStG

Rz. 40 § 4 AStG erweitert das der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht unterworfene Vermögen. Die Norm ist damit nicht nur dem ErbStG zuzuordnen, sondern sie betrifft den Umfang der dort in § 2 ErbStG geregelten persönlichen Steuerpflicht. Rz. 41 Liegt nach § 2 Abs. 1 S. 1 ErbStG unbeschränkte Steuerpflicht vor, bleibt für § 4 AStG kein Anwendungsbereich (Rz. 18). Die Tatbesta...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 4.1.2 Vermeidung der regulären beschränkten Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG

Rz. 163 Nach einer im Schrifttum vertretenen und als herrschend bezeichneten[1] Auffassung kann ein Erwerb i. S. v. § 4 Abs. 1 AStG nicht vorliegen, wenn nicht Inlandsvermögen (mit-)übertragen wird. Einer anderen Auffassung zufolge müsse Inlandsvermögen nicht übertragen werden, aber jedenfalls vorliegen. Wie bereits oben unter Rz. 78 ff. diskutiert, sind diese Auffassungen m...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.1 Erweiterung des beschränkt steuerpflichtigen Vermögens

Rz. 85 Die Rechtsfolge des § 4 Abs. 1 AStG erschöpft sich in der Erweiterung des Steuerobjekts. Neben dem im Rahmen der regulären beschränkten Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG erfassten Inlandsvermögen i. S. v. § 121 BewG wird auch das sog. "erweitere Inlandsvermögen" der beschränkten Steuerpflicht unterworfen. Weitere Rechtsfolgen ordnet die Vorschrift nicht an. R...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.2.8 Nettoansatz des steuerpflichtigen Erwerbs in Form von erweitertem Inlandsvermögen

Rz. 109 Die Bewertung des steuerpflichtigen Erwerbs folgt den allgemeinen Vorschriften, die im Rahmen des ErbStG gelten (Rz. 44). Es können somit auch gem. § 10 Abs. 6 S. 2 ErbStG Schulden und Lasten bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs zum Abzug gebracht werden, soweit diese mit dem erweiterten Inlandsvermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.[1] Das erwe...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.2.5 Im Vergleich zu § 2 fehlende Ausnahmeregelungen

2.2.5.1 Keine Freigrenze für Bagatellfälle Rz. 147 § 2 Abs. 1 S. 3 AStG enthält eine Freigrenze für Bagatellfälle (s. § 2 AStG Rz. 186ff.), bei deren Unterschreiten die erweiterte beschränkte Einkommensteuerpflicht keine Anwendung findet. In § 4 AStG findet sich keine vergleichbare Regelung. Damit kann § 4 Abs. 1 AStG auch dann zur Anwendung kommen, wenn nur erweitertes Inlan...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.6 Verhältnis zu Vorschriften des höherrangigen Rechts

1.6.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht Rz. 46 Verfassungsrechtliche Bedenken konkret gegen § 4 AStG werden kaum erhoben. Soweit allerdings der in § 4 AStG verankerte Verweis auf die Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 S. 1 AStG ein Abstellen auf die Staatsangehörigkeit nach sich zieht, soll sich daraus ein Verfassungsverstoß herleiten lassen, weil auch Angehörige anderer...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2 Die Tatbestände im Einzelnen

2.1 Erweiterung der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht (§ 4 Abs. 1) 2.1.1 Tatbestandsvoraussetzungen des § 4 Abs. 1 2.1.1.1 Anwendung des § 2 Abs. 1 S. 1 2.1.1.1.1 Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 S. 1 Rz. 60 Der Tatbestand des § 4 Abs. 1 AStG basiert auf einem Rechtsgrundverweis. Danach ist der Tatbestand der Norm eröffnet, wenn bei einem Erblasser oder ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.1 Tatbestandsvoraussetzungen des § 4 Abs. 1

2.1.1.1 Anwendung des § 2 Abs. 1 S. 1 2.1.1.1.1 Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 S. 1 Rz. 60 Der Tatbestand des § 4 Abs. 1 AStG basiert auf einem Rechtsgrundverweis. Danach ist der Tatbestand der Norm eröffnet, wenn bei einem Erblasser oder Schenker § 2 Abs. 1 S. 1 AStG – die erweiterte beschränkte Einkommensteuerpflicht – anzuwenden war. Folglich sind i...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 4 Gestaltungsansätze zur Abwendung des § 4

4.1 Vermeidung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 4 Abs. 1 4.1.1 Vermeidung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 S. 1 Rz. 160 Auf Tatbestandsebene verweist § 4 Abs. 1 AStG im Wesentlichen auf die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 S. 1 AStG. Folglich besteht ein Gestaltungsansatz zur Abwendung des § 4 Abs. 1 AStG darin, die Voraussetzungen des §...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 4.2 Vermeidung der Rechtsfolgen des § 4 Abs. 1

4.2.1 Vermeidung von erweitertem Inlandsvermögen durch Vermögensumschichtung Rz. 166 Rechtsfolgenseitig erfasst § 4 Abs. 1 AStG das sog. "erweiterte Inlandsvermögen". Dieses ergibt sich aus der fehlenden Eigenschaft der daraus erzielten Erträge als "ausländische Einkünfte" i. S. d. § 34d EStG (s. Rz. 92 ff.). Liegt solches Vermögen im Voraus zu einer unentgeltlichen Übertragu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1 Allgemeines

1.1 Aufbau Rz. 1 § 4 AStG umfasst 2 Abs., in denen die erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht geregelt ist. Die – verglichen mit § 2 AStG – Kürze der Vorschrift erklärt sich durch die Regelungstechnik der Norm, deren Tatbestand einen Rechtsgrundverweis auf § 2 AStG vorsieht. Rz. 2 § 4 Abs. 1 AStG enthält tatbestandsseitig die Rechtsgrundverweisung auf § 2 Abs. 1 AStG un...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.2 Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung

1.2.1 Einführung des § 4 AStG mit Einführung des AStG Rz. 6 Die Vorschriften über die erweiterte beschränkte Steuerpflicht waren in der ursprünglichen Fassung des AStG [1] bereits enthalten. Seit ihrer Einführung wurde § 4 AStG kaum und wenn dann weitestgehend redaktionell geändert, zuletzt im Jahr 2013.[2] 1.2.2 Keine Anpassungen durch das ATAD-Umsetzungsgesetz Rz. 7 § 4 AStG w...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.4 Anwendungsbereich

1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich Rz. 15 Vom persönlichen Anwendungsbereich des § 4 AStG können Erblasser oder Schenker einerseits und Erwerber andererseits erfasst sein. Rz. 16 Soweit Erblasser oder Schenker betroffen sind, gilt § 4 AStG nur für natürliche Personen, weil auf den Erblasser oder Schenker § 2 Abs. 1 S. 1 AStG anzuwenden sein muss und dieser nur natürliche Per...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.5 Verhältnis zu anderen Vorschriften

1.5.1 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen Rz. 25 Die Vorschriften in §§ 2, 4 und 5 AStG sind allesamt nicht abkommensüberschreibend (kein Treaty Override) und stehen damit grundsätzlich unter dem Vorbehalt, sich aus einem DBA ergebender Schranken. Für Zwecke des § 4 AStG ist allerdings zwischen DBA im Bereich der Ertragsteuern und solchen im Bereich der Erbschaft- und Sc...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.2 Konkreter Belastungsvergleich nach § 4 Abs. 2 als Ausnahme

2.2.1 Überblick Rz. 122 § 4 Abs. 2 AStG enthält eine Ausnahme von der erweiterten beschränkten Erbschaftsteuerpflicht nach § 4 Abs. 1 AStG. Demnach kommt § 4 Abs. 1 AStG nicht zur Anwendung, wenn für das erweiterte Inlandsvermögen die Entrichtung einer der deutschen Erbschaftsteuer entsprechenden Steuer im Ausland i. H. v. mindestens 30 % der deutschen Erbschaftsteuer, die be...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.2.2 Tatbestandsvoraussetzungen der Ausnahme

2.2.2.1 Maßgebliches erweitertes Inlandsvermögen Rz. 125 Die Exkulpationsmöglichkeit in Abs. 2 erstreckt sich auf die Teile des Erwerbs, die nach § 4 Abs. 1 AStG über die reguläre beschränkte Erbschaftsteuerpflicht hinaus steuerpflichtig wären. Die anzustellende Vergleichsrechnung ist folglich für das sog. "erweiterte Inlandsvermögen" durchzuführen. Die Ausnahme gilt nur für ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1 Erweiterung der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht (§ 4 Abs. 1)

2.1.1 Tatbestandsvoraussetzungen des § 4 Abs. 1 2.1.1.1 Anwendung des § 2 Abs. 1 S. 1 2.1.1.1.1 Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 S. 1 Rz. 60 Der Tatbestand des § 4 Abs. 1 AStG basiert auf einem Rechtsgrundverweis. Danach ist der Tatbestand der Norm eröffnet, wenn bei einem Erblasser oder Schenker § 2 Abs. 1 S. 1 AStG – die erweiterte beschränkte Einkommen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.1.1 Anwendung des § 2 Abs. 1 S. 1

2.1.1.1.1 Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 S. 1 Rz. 60 Der Tatbestand des § 4 Abs. 1 AStG basiert auf einem Rechtsgrundverweis. Danach ist der Tatbestand der Norm eröffnet, wenn bei einem Erblasser oder Schenker § 2 Abs. 1 S. 1 AStG – die erweiterte beschränkte Einkommensteuerpflicht – anzuwenden war. Folglich sind im Grundsatz dieselben Tatbestandsvora...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 4.1 Vermeidung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 4 Abs. 1

4.1.1 Vermeidung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 S. 1 Rz. 160 Auf Tatbestandsebene verweist § 4 Abs. 1 AStG im Wesentlichen auf die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 S. 1 AStG. Folglich besteht ein Gestaltungsansatz zur Abwendung des § 4 Abs. 1 AStG darin, die Voraussetzungen des § 2 AStG bereits nicht zu erfüllen. Rz. 161 Speziell für Zweck...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2 Rechtsfolgen des § 4 Abs. 1

2.1.2.1 Erweiterung des beschränkt steuerpflichtigen Vermögens Rz. 85 Die Rechtsfolge des § 4 Abs. 1 AStG erschöpft sich in der Erweiterung des Steuerobjekts. Neben dem im Rahmen der regulären beschränkten Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG erfassten Inlandsvermögen i. S. v. § 121 BewG wird auch das sog. "erweitere Inlandsvermögen" der beschränkten Steuerpflicht unter...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.2 Erweitertes Inlandsvermögen

2.1.2.2.1 Grundsatz Rz. 87 Gem. § 4 Abs 1 AStG tritt bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen über den im Rahmen der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG bezeichneten Umfang (also das Inlandsvermögen i. S. d. § 121 BewG) hinaus eine Steuerpflicht ein "für alle Teile des Erwerbs, deren Erträge bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nicht ausl...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 4.2.3 Reduktion des steuerpflichtigen Erwerbs der Höhe nach

Rz. 172 Kann man das Vorliegen von erweitertem Inlandsvermögen nicht vermeiden, so kann versucht werden, die Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs zu reduzieren. Dies gelingt über den Abzug von Schulden, die mit dem erweiterten Inlandsvermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, gem. § 10 Abs. 6 S. 2 ErbStG.[1] Der für den Abzug erforderliche wirtschaftliche Zusammenhang se...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.3.1 Ausschluss des Besteuerungsrechts

Rz. 31 "Ausgeschlossen" wird das Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts, wenn die Bundesrepublik diesen Gewinn nicht mehr besteuern darf, weil das Wirtschaftsgut ihrer Steuerhoheit entzogen wird. Das ist in folgenden Konstellationen der Fall: Die Überführung eines Wirtschaftsguts aus einer inländischen Betriebsstätte einer unbesch...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 11 § 12 Abs. 1 S. 1 KStG enthält einen Besteuerungstatbestand, wenn das deutsche Besteuerungsrecht für den Gewinn aus einer Veräußerung oder der Nutzung eines Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt wird. Ist das deutsche Besteuerungsrecht für den Gewinn aus der Veräußerung des Wirtschaftsguts betroffen, fingiert die Vorschrift eine Veräußerung zum gemeinen Wert. ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 1.2 Regelungsgegenstand

Rz. 8 Die Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit (Leistungsfähigkeitsprinzip) findet ihren Ausdruck in verschiedenen gesetzgeberischen Belastungsgrundentscheidungen. Bezogen auf inländische Besteuerungssachverhalte für die KSt gehören dazu namentlich insb. das objektive Nettoprinzip, das Periodizitätsprinzip und das Subjektsteuerprinzip. Die gesetzgeberischen B...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.4 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts bei Nutzungen

Rz. 39 Gewisse Unklarheiten bestehen bezüglich des Tatbestandsmerkmals des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts hinsichtlich der Nutzung eines Wirtschaftsguts (Nutzungsüberlassung). Wird das Wirtschaftsgut auf eine ausländische Betriebsstätte übertragen, hat dieser Tatbestand keine eigenständige Bedeutung, da die Nutzungen des Wirtschaftsguts in der Betr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.5.1 Veräußerungstatbestand

Rz. 47 Rechtsfolge des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts ist, dass eine fiktive Veräußerung des Wirtschaftsguts angenommen wird. Dadurch werden die in dem jeweiligen Wirtschaftsgut enthaltenen stillen Reserven aufgedeckt. Entsprechend der Ausgestaltung des § 12 KStG ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.2.2 Einzelfälle der Beschränkung des Besteuerungsrechts durch Sitzverlegung

Rz. 96 Für Grundstücke steht das Besteuerungsrecht nach Art. 6 OECD-MA regelmäßig dem Belegenheitsstaat zu, und zwar unabhängig davon, ob die Grundstücke einer Betriebsstätte zugeordnet sind oder nicht.[1] Art. 4, 12 FRL macht die Steuerneutralität auch bei Grundstücken von der Erfüllung der "Betriebsstättenbedingung" abhängig. Das bedeutet, dass eine Aufdeckung und Besteuer...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das SEStEG[1] mit Wirkung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2005 enden, eingeführt worden[2] und normiert für Körperschaften einen Gewinnrealisations(ersatz)tatbestand. In dieser Gesetzesfassung wurde die Überführung von Wirtschaftsgütern (Abs. 1), die Verschmelzung nach ausl. Recht (Abs. 2) und die Sitzverlegung in einen Staat außerhalb...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.2 Persönlicher und sachlicher Regelungsbereich

Rz. 14 § 12 Abs. 1 S. 1 KStG enthält mit der Steuerentstrickung für Körperschaften einen Tatbestand, der dem des § 4 Abs. 1 S. 3 Hs. 1 EStG für natürliche Personen entspricht. § 4 Abs. 1 S. 3 Hs. 1 EStG kann auf Körperschaften auch über § 8 Abs. 1 KStG nicht angewendet werden, da es bei diesen keine "Entnahme" gibt. § 12 Abs. 1 S. 1 KStG setzt daher an die Stelle einer fikti...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.2.1 Allgemeines

Rz. 93 Die wesentliche Frage bei der Sitzverlegung aus dem Inland ins Ausland ist also, ob dadurch das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung einzelner Wirtschaftsgüter ausgeschlossen oder beschränkt wird. Dabei bewirkt der Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht für sich allein genommen noch keine "Einschränkung des Bes...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.3.2 Beschränkung des Besteuerungsrechts

Rz. 32 "Beschränkt" wird das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland bereits dann, wenn die Bundesrepublik Deutschland abstrakt verpflichtet ist, auf den inländischen Steueranspruch ausländische Steuern anzurechnen und dies vorher nicht der Fall war. Die Norm stellt also auf den Zeitpunkt ab, in dem eine Veränderung des Besteuerungsrechts vorliegt.[1] Dies ist regel...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 8 AStG

• 2021 Verhältnis von § 1 AStG zur vGA / § 1 AStG / § 8 Abs. 3 S. 2 KStG Liegen sowohl die Voraussetzungen für eine Korrektur nach § 8 Abs. 3 S. 2 KStG als auch nach § 1 AStG vor, stellt sich die Frage, in welchem Verhältnis § 1 AStG zu § 8 Abs. 3 S. 2 KStG steht. Diese Frage hat der BFH im Urteil v. 27.11.2019, I R 40/19 entschieden. Zu differenzieren ist danach, ob die Rech...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/UStG/GewStG/UmwStG/GrEStG/AStG (Stand: 31.1.2026)

Vorbemerkung Informieren Sie sich anhand dieses Beitrags über das Spektrum der wichtigen Literaturstimmen zur AO und FGO sowie zum UStG, GewStG und AStG. Finden Sie Fakten und Tipps und lesen Sie, was Substanz hat - konzentriert und strukturiert. Monatlich werden alle wesentlichen Fachzeitschriftenbeiträge durch einen Steuerexperten gelesen und ausgewertet. So sparen Sie wertv...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 3.1 § 9 BewG (Bewertungsgrundsatz, gemeiner Wert)

• 2022 Bewertung von Beteiligungen / Berücksichtigung von persönlichen Verhältnissen / § 9 BewG / § 6 AStG Bei der Bewertung von Beteiligungen sind nach § 9 Abs. 2 und 3 BewG persönliche Verhältnisse nicht zu berücksichtigen. Dies betrifft z. B. Vinkulierungen oder Entnahmebeschränkungen. Fraglich ist, ob dies mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip vereinbar ist. Dies dürfte zu v...mehr