Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / a) Besteuerung bei Errichtung

Rz. 312 Die Vermögensausstattung einer ausländischen Familienstiftung kann zu einer Ertragsbesteuerung des Stifters in Deutschland führen. Der deutsche Gesetzgeber fingiert nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 2 AStG eine steuerpflichtige Veräußerung, wenn der Steuerpflichtige innerhalb der letzten zwölf Jahre vor der Vermögensübertragung insgesamt mindestens sieben Jahre unbesc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Die unter § 8b Abs 1 S 1 und 6 KStG fallenden Bezüge

Tz. 32 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 8b Abs 1 S 1 KStG bleiben diejenigen Bezüge bei der Ermittlung des Einkommens außer Betracht, die unter eine der nachstehenden Nr des § 20 Abs 1 EStG fallen (ebenfalls hierzu s Schr des BMF v 28.04.2003, BStBl I 2003, 292 Rn 5–10). Hierbei handelt es sich um eine abschließende Aufzählung. Wegen der Einschränkung der Beteiligungsertrag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2023, Steuerliche F... / D. Auswirkungen des DBA Schweiz/Deutschland im Hinblick auf typischerweise von Emigranten erzielte Einkünfte

Auch nach einem Wegzug erzielen die Emigranten[64] praxisgemäß noch Einkünfte aus deutschen Quellen. Hierbei handelt es sich insbesondere um:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2023, Steuerliche F... / II. Kapitalvermögen

Kapitalvermögen fällt unter den Begriff des sonstigen Vermögens, das nach Art. 8 Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland (E) grundsätzlich vom Wohnsitzstaat des Erblassers zu besteuern ist. Das würde bedeuten, dass das auf dem Konto bei einer deutschen Bank befindliche Kapitalvermögen eines Emigranten bei dessen Tod in der Schweiz zu versteuern wäre. Jedoch kann Deutschland nach Art....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Tatbestand (Übersicht)

Tz. 70 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Der Tatbestand, der die Rechtsfolgen des § 22 Abs 2 S 1 iVm S 2–4 UmwStG (s Tz 78ff) auslöst, ist die unmittelbare, mittelbare oder fiktive Veräußerung (s Tz 70a, 70b) oder die Verwirklichung gleichgestellter Vorgänge (s § 22 Abs 2 S 6 UmwStG; s Tz 71, 71a) in Bezug auf die iRe qualifizierten Anteilstauschs gem § 21 Abs 1 S 2 UmwStG eingebracht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Benz/Rosenberg, Einbringungsvorgänge nach dem Reg-Entw des SEStEG, BB-Special 2006, Nr 8, 51; Dörfler/Rautenstrauch/Adrian, Einbringungen in eine Kap-Ges nach dem SEStEG-Entw, BB 2006, 1711; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I und II), DB 2006, 2704 und 276...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Allgemeines zur Anrechnung und Vergütung der Körperschaftsteuer

Tz. 38 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 31 Abs 1 S 1 KStG erstreckt sich die entspr Anwendung der Vorschriften des EStG ua auch auf die Anrechnung und Vergütung der KSt. Unter den Begriff der "Anrechnung" fällt nach der Abschaffung des Anrechnungsverfahrens – und damit auch der Abschaffung der KSt-Anrechnung nach § 37 Abs 2 Nr 3 EStG aF – insbes die Anrechnung der für den e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Verfahren der Steueranrechnung

Tz. 75 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die Anrechnung ist, auch wenn sie äußerlich mit der St-Festsetzung verbunden wird, nicht Teil der St-Festsetzung, sondern fällt in den Bereich der St-Erhebung (s Urt des BFH v 14.11.1984, BStBl II 1985, 216 und s H 36 "Anrechnung" EStH 2016). Insoweit liegt ein eigenständiger Verwaltungsakt vor, der in seiner rechtlichen Beurteilung von der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / (2) Begriff der Familienstiftung i.S.d. § 15 Abs. 2 S. 1 ErbStG

Rz. 262 Von einer Familienstiftung ist auszugehen, wenn eine inländische Stiftung wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist, vgl. § 15 Abs. 2 S. 1 ErbStG. Unter "Familie" sind der Stifter, seine Angehörigen und deren Abkömmlinge i.S.d. § 15 AO zu verstehen.[394] Rz. 263 Nach Ansicht des BFH ist eine Stiftung dann "wesentlich" im Interesse ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Krebs, Die Reform der KSt, Sonderveröffentlichung des BB 1976, 61; Philipowski/Schuler, KSt und KapSt – Die bank- und st-technische Durchführung des Anrechnungs-, Vergütungs- und Erstattungsverfahrens, Bonn 1977, 68ff; Scholtz, Anrechnung, Vergütung oder Erstattung von KSt und KapSt, FR 1977, 77; Holzheimer/Krause/Neuhäuser, Reform der KSt – Leitfaden für die Praxis (Bank-Verla...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2 Rechtslage vor Inkrafttreten des JStG 2008

Tz. 272 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Vor Inkrafftreten des JStG 2008 war streitig, ob § 8b Abs 3 S 3 KStG auch Abschr auf Darlehen generell oder zumindest auf ein sog EK-ersetzendes Darlehen erfasste, wenn bei einer notleidenden Kap-Ges Einlagen, die nachträgliche AK auf die Beteiligung darstellen und die sich wegen § 8b Abs 3 S 3 KStG im Falle einer Tw-Abschr nicht stmindernd...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Haas, Die GewSt-Pflicht von Dividenden aus Streubesitz nach § 8 Nr 5 GewStG und ihre Auswirkungen auf 100 %-Beteiligungen, DB 2002, 549; Watermeyer, GewSt auf Dividenden aus Streubesitzanteilen, GmbH-StB 2002, 200; Briese, Fragwürdige Korrespondenz bei vGA und verdeckten Einlagen durch den Ges-Entw des JStG 2007, BB 2006, 2110; Strnad, Das Korrespondenzprinzip in § 8, § 8b KStG...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Rückwirkender Einbringungsgewinn II (Entstehung und Ermittlung)

Tz. 78 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Veräußerung der eingebrachten Anteile durch die Übernehmerin iSd § 22 Abs 2 S 1 UmwStG oder die Verwirklichung des gleichgestellten Ereignisses iSd § 22 Abs 2 S 6 UmwStG innerhalb der Sperrfrist (zum Tatbestand s Tz 70 und s Tz 71, 71a) oder die Nichterbringung des Nachw iSd § 22 Abs 3 UmwStG (s Tz 92) lösen zwingend und unwiderlegbar ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schäfer, Soll- oder Habenzinsen bei Geldhingabe zwischen verbundenen Unternehmen?, StBp 1986, 211; Maenner, Soll- oder Habenzins bei Geldhingabe zwischen verbundenen Unternehmen? Stellungnahme zu dem Aufsatz von Schäfer, StBp 1987, 38; Richter, Stliche Folgen der Haftungsinanspruchnahme bei einem (ehemaligen) GmbH-GF, FR 1988, 350; Hill/Klein, Angemessenheit der Zinsen für die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kessler/Dietrich, Wann ist eine Beteiligung eine Schachtelbeteiligung? DStR 2012, 2101; Patzner/Nagler, JStG 2013 – Die StFreiheit von Streubesitzdividenden nach dem EuGH-Urt v 20.10.2011, C-284/09, Kommission/D, IStR 2012, 790; Schönfeld/Häck, Verfassungsrechtliche Zulässigkeit "unecht" rückwirkender St-Ges, DStR 2012, 1725; Binnewies, Besteuerung von Streubesitzdividenden, Gm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2 Angemessenheit der Verzinsung

Tz. 1116 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Bei Darlehensgewährungen an die Gesellschaft führt ein zu hoher Zinssatz zu einer vGA. Zu niedrige Zinsen sind dagegen im Inl-Fall unproblematisch; eine verdeckte Einlage liegt in diesem Fall nicht vor; (s H 8.9 "Nutzungsvorteile" KStH 2022; insoweit ist auch kein Anwendungsfall von § 42 AO gegeben; dazu s Urt des BFH v 17.10.2001, BFH/NV ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.3 Darlehensforderungen im sog Dreiecksverhältnis

Tz. 1100 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Gewährt eine Kap-Ges (TG 1) an ihre SchwGes (TG 2) ein ungesichertes Darlehen, führt eine bil-stlich ggf zulässige und vorgenommene Tw-Abschr auf die Darlehensforderung bei ihr zur Annahme einer vGA iSv § 8 Abs 3 S 2 KStG iHd Wertminderung. Die außerbilanzielle Korrektur bei der TG 1 richtet sich dabei zeitlich auch in diesen Fällen nach d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Zum Begriff des Geschäftsbetriebs

Tz. 34 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach der Definition des § 8d Abs 1 S 3 KStG umfasst ein Geschäftsbetrieb die von einer einheitlichen Gewinnerzielungsabsicht getragenen, nachhaltigen, sich gegenseitig ergänzenden und fördernden Betätigungen der Kö und bestimmt sich nach qualitativen Merkmalen in einer Gesamtbetrachtung. § 8d Abs 1 S 4 KStG führt ergänzend dazu aus, dass qua...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.1 Allgemeines

Tz. 1312 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Festlegung des angemessenen Pachtzinses für die an die Betriebs-GmbH überlassenen WG macht in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten, da ein Fremdvergleich oftmals mangels Vergleichsobjekten nicht möglich ist. Die Festlegung einer angemessenen Pacht hängt sehr stark von den Umständen des Einzelfalles ab; sie kann nicht nach allg-gültigen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3 Der Anteilsveräußerung gleichgestellte Ereignisse (§ 22 Abs 2 S 6 UmwStG)

Tz. 71 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 In § 22 Abs 2 S 6 UmwStG werden Vorgänge genannt, die neben der Veräußerung iSd § 22 Abs 2 S 1 UmwStG ebenfalls zu einer Sperrfristverletzung mit denselben Rechtsfolgen (s Tz 71ff) und der Möglichkeit der Suspendierung (s Tz 75) führen. Die Aufzählung in § 22 Abs 2 S 6 UmwStG ist abschließend. Dort wird einerseits (Alt 1) vollinhaltlich auf ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Unternehmertestament –... / V. Vorbereitung des Unternehmertestaments

Rz. 22 Die Gestaltung des Unternehmertestaments erfordert eine genaue und umfassende Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse. Im Rahmen der Vorbereitung des Unternehmertestaments ist daher die bestehende Situation des Unternehmers, seiner Familie und des Unternehmens selbst sorgfältig zu ermitteln. Angesichts der engen Verbindung von Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Art des Nachweises (Form, Inhalt und Empfänger)

Tz. 90 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 An die Form des Nachw werden keine Voraussetzungen in § 22 Abs 3 UmwStG getroffen (die Fin-Verw verlangt allerdings eine "schriftliche" Erklärung, s Schr des BMF v 04.09.2007, BStBl I 2007, 698 unter Nr 2, ebenso ab 01.01.2012 s UmwSt-Erl 2011 Rn 22.30; was angesichts der Rechtsfolgen eines fehlenden Nachw schon aus Sicherheitsgründen anzurat...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2 Rechtsentwicklung

Tz. 855 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 In seiner älteren Rspr hat der BFH zunächst vorrangig auf die Frage abgestellt, ob die Tätigkeitsbereiche einer Kap-Ges und ihres (beherrschenden) Ges-GF im Vorhinein klar und eindeutig voneinander abgegrenzt sind (s Urt des BFH v 27.01.1971, BStBl II 1971, 352, und v 01.10.1986, BFH/NV 1987, 242, mwNachw). Die Geschäftschancenlehre spielte ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.12 Vermeidung "weißer Einkünfte" bei umgekehrt hybriden Rechtsformen (§ 49 Abs 1 Nr 11 EStG)

Tz. 94b Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Ab 2022 (§ 52 Abs 45a S 4 EStG) soll die durch ATADUmsG eingeführte Nr 11 (dazu ausführlich Krechel/Strüder, FR 2021, 884) sog weiße Eink vermeiden, die durch Einsatz "umgekehrt hybrider" Rechtsformen generiert werden können. So werden Rechtsformen bezeichnet, wenn und soweit diese Rechtsform in dem Staat, in dem sie eingesetzt wird (hier: D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.2 Ende der beschränkten Steuerpflicht, nachträgliche Betriebsausgaben/Werbungskosten

Tz. 188 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die beschr KSt-Pflicht endet, wenn das ausl KSt-Subjekt erlischt (maßgebend ist diesbezüglich das ausl ZivilR) oder wenn es durch Änderungen seines Status mit einer Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse nicht mehr vergleichbar ist (Übergang zur Besteuerung der dahinter stehenden Personen, zum Typenvergleich s Tz 8). Sie endet ferner, wenn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 Bürgschaften, Darlehensverluste und verlorene Zuschüsse

Tz. 1155 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Übernimmt eine GmbH zu Gunsten des AE eine risikobehaftete Kreditbürgschaft, die sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zu Gunsten eines Nichtgesellschafters nicht übernommen hätte, stellen spätere Bürgschaftszahlungen vGA dar; s Urt des BFH v 19.03.1975 (BStBl II 1975, 614). Sie führen sowohl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.7 Einkünfte aus der Veräußerung und ab 2009 auch gew Vermietung von unbeweglichem Vermögen, Sachinbegriffen oder Rechten (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst f EStG)

Tz. 53 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Vorschrift hat vor allem für Veräußerungen und ab VZ 2009 auch für die gew Vermietung (s Tz 63a) inl Grundstücke praktische Bedeutung, auch weil die Einkünfte aus den anderen aufgeführten Vermögensgegenständen häufig nach DBA nicht besteuert werden dürfen (s Tz 54, zur Überlassung von Software und Datenbanken und sog Reg-Fällen auch Tz 6...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.2 Inländische Betriebsstätte oder inländischer ständiger Vertreter (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG)

Tz. 33 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Inl Eink aus Gew nach § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG setzen voraus, dass hierfür im Inl eine BetrSt unterhalten oder ein ständiger Vertreter bestellt ist. Der BFH geht davon aus, dass ein Gew ohne zumindest eine Geschäftsleitungs-BetrSt nicht denkbar ist (kein sog floating income) und dass, wenn sich keine BetrSt feststellen lässt, die Geschä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise zu § 8c KStG allgemein:

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage G 2023 – Tipps und G... / 6 Gewerbesteueranrechnung

Rz. 1021 [Gewerbesteueranrechnung → Zeilen 35 ff.] § 35 EStG gewährt für Einzelunternehmer, Gesellschafter von Personengesellschaften, persönlich haftende Gesellschafter von KGaA und atypisch stille Gesellschafter, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, eine Steuerermäßigung durch Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer. Die Steuerermäßigung ist betriebsbezog...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage AUS 2023 – Tipps und... / 3 Behandlung der einbehaltenen Steuerbeträge

Rz. 1201 [Steueranrechnung → Zeilen 12–13] Ohne besonderen Antrag werden die ausländischen Steuerbeträge angerechnet, soweit dies zulässig ist. Ein Abzug wie Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben erfolgt nur auf besonderen Antrag. Eine Anrechnung kann nur erfolgen, wenn die ausländische Steuer der deutschen ESt entspricht (§ 34c Abs. 1 EStG) und wenn die Zahlung nachgewiesen w...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einleitung zum Hauptvordruc... / 1 Steuerpflicht

Rz. 343 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat jemand gem. § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Einen gewöhnlichen Aufenthalt im...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage AUS 2023 – Leitfaden / 1 Allgemein

Rz. 338 Wichtig Im Inland steuerpflichtige ausländische Einkünfte Die Anlage AUS benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben Einkünfte (außer Kapitalerträge) aus dem Ausland bezogen, die auch im Inland steuerpflichtig sind und wollen die ausländische Steuer auf Ihre ESt anrechnen lassen; in Deutschland steuerfrei sind, aber den Steuersatz der inländischen Einkünfte verändern (P...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP 2023 – Leitfaden / 1 Allgemein

Rz. 178 Wichtig Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags Der Sparer-Pauschbetrag wurde ab 2023 von 801 EUR auf 1.000 EUR, für Ehegatten von 1.602 EUR auf 2.000 EUR erhöht. Wichtig Für die Erklärung von Kapitaleinkünften gibt es drei Vordrucke Die Anlage KAP Die Anlage KAP-BET Die Anlage KAP-INV Wann die Anlage KAP ausgefüllt werden muss Durch die Einführung der Abgeltungsteuer (25 % Kapit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2023... / 1. Personengesellschaften/Umwandlung/§ 17 EStG

mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kuwait

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das Emirat Kuwait (Hauptstadt: Kuwait; Amtssprache: Arabisch) ist ein Staat in Vorderasien auf der arabischen Halbinsel mit Grenzen zum > Irak und zu > Saudi-Arabien sowie einer Küstenlinie am persischen Golf. Es gilt das DBA vom 18.05.1999 nebst Protokoll mit Zustimmungsgesetz vom 27.02.2000 (BGBl 2000 II, 390 = BStBl 2000 I, 439), das am 07....mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tschechien / 1.4.4 Tätigkeit in Tschechien für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Tschechien für eine dortige Betriebsstätte[1] des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Tschechien besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend ist hier, ob der A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schätzung von Besteuerungsg... / 6 Verletzung der Dokumentationspflichten bei Auslandssachverhalten

Verletzt der Steuerpflichtige seine Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 3 AO, sanktioniert § 162 Abs. 3 AO dies durch eine für den Steuerpflichtigen nachteilige, aber widerlegbare gesetzliche Vermutung. § 90 Abs. 3 AO verpflichtet den Steuerpflichtigen bei Sachverhalten, die Vorgänge mit Auslandsbezug betreffen, über die Art und den Inhalt seiner Geschäftsbeziehungen mit nahe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Deutschland a... / a. § 6 AStG n.F. durch das ATAD-Umsetzungsgesetz

Im Hinblick auf den persönlichen Anwendungsbereich der Norm hat sich im Vergleich zur alten Fassung die Dauer der’unbeschränkten Einkommensteuerpflicht geändert: Erfasst werden nach § 6 Abs. 1 S. 1 AStG n.F. natürliche Personen, die insgesamt mindestens sieben Jahre in den letzten 12 Jahren nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig waren. Die bisherige starre Zehn-Ja...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Deutschland a... / 3. Erweitert beschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht, § 4 Abs. 1 AStG

Dazu kommt die erweitert beschränkte Steuerpflicht nach § 4 Abs. 1 AStG.[70] Dieser Tatbestand kommt i.d.R. in einem Fünf-Jahres-Zeitfenster zur Anwendung, nämlich zwischen dem Ablauf der erweitert unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG nach fünf Jahren nach dem Wegzug und der in § 2 AStG festgelegten Zehn-Jahres-Periode.[71] Gibt der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Deutschland a... / 2. Erweitert beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 2 AStG

Nach § 2 AStG sind natürliche Personen, die in den letzten zehn Jahren vor dem Ende ihrer unbeschränkten Steuerpflicht als Deutsche insgesamt mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren, die in einem sog. Niedrigsteuerland ansässig sind oder in keinem ausländischen Gebiet ansässig sind und im Inland wesentliche wirtschaftliche Interessen haben, erweitert beschrä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Deutschland a... / 2. Besteuerung des Vermögenszuwachses an Kapitalgesellschaften, § 6 AStG n.F.

a. § 6 AStG n.F. durch das ATAD-Umsetzungsgesetz Im Hinblick auf den persönlichen Anwendungsbereich der Norm hat sich im Vergleich zur alten Fassung die Dauer der’unbeschränkten Einkommensteuerpflicht geändert: Erfasst werden nach § 6 Abs. 1 S. 1 AStG n.F. natürliche Personen, die insgesamt mindestens sieben Jahre in den letzten 12 Jahren nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt ste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Deutschland a... / e. Melde- bzw. Mitteilungspflichten

Zur Sicherung des Steueranspruchs Deutschlands werden dem wegziehenden Steuerpflichtigen und seinen Rechtsnachfolgern erhöhte Mitwirkungspflichten auferlegt. Gem. § 6 Abs. 5 S. 1, 2 AStG n.F. hat der Steuerpflichtige – oder sein Rechtsnachfolger – dem in den Besteuerungszeitpunkten nach § 6 Abs. 1 AStG n.F., § 19 AO zuletzt für ihn zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Deutschland a... / b. Stundung und ratierliche Zahlung der Wegzugssteuer

Hinsichtlich der Wegzugssteuer ist im Unterschied zur Vorgängerregelung nicht mehr zu unterscheiden, ob es sich bei dem wegziehenden Steuerpflichtigen um einen EU-/EWR-Staatsangehörigen oder um einen Staatsangehörigen eines Drittstaats handelt und ob der Steuerpflichtige in einen EU-Staat verzieht oder in einen Drittstaat. So wird auch in den Fällen, in denen ein EU-/EWR-Staa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Deutschland a... / 1. Allgemeines

Bis Ende 2006 war die Steuer auf die stillen Reserven nach § 6 AStG a.F. unmittelbar bei Wegzug fällig. Nachdem der EuGH in dem Urteil in der Rechtssache de Lasteyrie [52] die dem § 6 AStG a.F. entsprechende französische Regelung zur Wegzugsbesteuerung für europarechtswidrig erklärt hat, wurde im Rahmen des SEStEG die Vorschrift des § 6 AStG neu gefasst. Die damalige Gesetzes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Deutschland a... / c. Vergleichbare Steuerpflicht im Zuzugsstaat

Auf eine mit der deutschen unbeschränkten Einkommensteuerpflicht vergleichbare Steuer im Zuzugsstaat kommt es im Gegensatz zur Vorgängerregelung (§ 6 Abs. 5 S. 1 AStG a.F.) nicht mehr an.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Deutschland a... / 6

Auf einen Blick Bei einem Wegzug aus Deutschland können mehrere einkommen-, außen- und erbschaftsteuerliche Vorschriften einschlägig sein. Aus einkommensteuerlicher Sicht ist zunächst der Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten (§ 1 Abs. 4 EStG) oder erweitert beschränkten (§ 2 AStG) Einkommensteuerpflicht zu beachten. Weiterhin ist zwischen einer persönlichen und ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Deutschland a... / f. Verstoß gegen Europarecht?

Interessant zu beobachten wird sein, ob die neue, von der Qualität des Zielstaats (EU/EWR-Staat oder nicht) unabhängige Ratenlösung europarechtlichen Anforderungen standhalten wird. Denn der Gesetzgeber begründet den Wegfall der Stundungsmöglichkeit hin zur ratierlichen Lösung mit der Rechtsprechung des EuGH. Negiert wird hierbei jedoch überraschenderweise ausgerechnet die n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Deutschland a... / d. Gewährleistung des Steueranspruchs

Auch auf die in der Vorgängerregelung enthaltene Voraussetzung, dass der deutsche Steueranspruch auf die Wegzugssteuer durch Amtshilfe und die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Steuerschulden zwischen Deutschland und dem Zuzugsstaat gewährleistet sein muss (§ 6 Abs. 5 S. 2 AStG a.F.), wurde in der Neufassung verzichtet. Nach der Gesetzesbegründung zur Vorgän...mehr