Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.1.1.1 Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung der §§ 7 ff. AStG

2.1.1.1.1 Festzustellende Besteuerungsgrundlagen Rz. 190 Im Rahmen des Feststellungsverfahrens nach § 18 AStG hat die Entscheidung darüber zu erfolgen, ob die Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft zur Hinzurechnungsbesteuerung führt.[1] Wird dies bejaht, sind die Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung der §§ 7–13 AStG gesondert festzustellen. Andernfalls ergeht ei...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.1 Vorwort, Aufbau und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Vorwort: Vom ökonomischen Standpunkt aus gesehen, bildet ein multinationaler Konzern, trotz der (steuerrechtlichen) Unabhängigkeit seiner einzelnen Einheiten (z. B. Tochterkapitalgesellschaften), eine Gesamtheit. In diesem Rahmen fehlt es in einer verbundenen Unternehmensgruppe an dem natürlichen Interessengegensatz, der typischerweise bei Geschäftsbeziehungen zwischen ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.3.5 Anrechnung von Steuern für Altjahre (§ 21 Abs. 4 S. 3 AStG)

Rz. 425 Für Steuern, die die ausländische Gesellschaft ab dem 1.1.2022 für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1.1.2022 enden, entrichtet hat, gelten §§ 10 Abs. 1 S. 2 und Abs. 3 S. 6 sowie § 12 Abs. 1 AStG a. F. nach § 21 Abs. 4 S. 3 AStG fort. Damit erfolgt die Anrechnung einer von der ausländischen Gesellschaft entrichteten Steuer unter Anwendung von § 12 AStG in der jeweils fü...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.5.7 Verhältnis zu § 15 AStG

Rz. 47 Ist eine ausländische Familienstiftung an einer Zwischengesellschaft beteiligt, ordnet § 15 Abs. 9 AStG die entsprechende Anwendung der Regeln der Hinzurechnungsbesteuerung – in Form eines (eingeschränkten) Rechtsgrundverweises auf §§ 7–13 AStG – an.[1] Demnach sollte auch § 9 AStG i. S. d. § 15 Abs. 9 EStG entsprechende Anwendung finden.mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 3.6 Anspruch einer dritten Person auf ein Virtel des Gewinns oder Liquidationserlöses (§ 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. b) AStG)

Rz. 116 Nach § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. b AStG wird eine Person als dem Steuerpflichtigen nahestehend angesehen, wenn eine dritte Person sowohl gegenüber dieser Person als auch dem Steuerpflichtigen einen Anspruch auf mindestens ein Viertel des Gewinns oder des Liquidationserlöses besitzt. § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. b AStG erweitert die Bestimmungen des § 1 Abs. 2 S. 1...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.5.4 Verhältnis zu § 6 AStG

Rz. 83 Eine Konkurrenz von § 6 AStG und dem Ansatz des Hinzurechnungsbetrags nach § 10 AStG ergibt sich nicht. § 6 AStG als Entstrickungsvorschrift erfasst auf Ebene des unbeschränkt Steuerpflichtigen einmalig einen bisher unversteuerten Wertzuwachs in Anteilen i. S. d. § 17 EStG im Zeitpunkt des Wegzugs (oder bei Realisation eines Ersatztatbestands). Der auf Ebene des hinzu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.2.9 Rechtsfolge des § 12 Abs. 2 AStG

Rz. 330 Auch im Falle des § 12 Abs. 2 AStG erfolgt lediglich eine Anrechnung auf die deutsche Einkommen- oder Körperschaftsteuer des inländischen Stpfl., die auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt. Eine Anrechnung auf die Gewerbesteuer scheidet hier aus den zu § 12 Abs. 1 AStG genannten Gründen aus (s. Rz. 188ff.).[1] Rz. 331 Die Anrechnung erfolgt auch hier in dem Zeitraum, f...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.5.2 Verhältnis zur erweitert beschränkten Steuerpflicht gem. § 5 AStG

Rz. 126 Im Sonderfall der erweitert beschränkt Stpfl. gem. § 5 AStG kommt eine originäre Hinzurechnungsbesteuerung nach § 7 AStG nicht in Frage.[1] Rz. 127-130 einstweilen frei491mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.5.3 Ausnahmen: Vertriebs- und Einkaufsgesellschaften im Konzern (Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a, b)

Rz. 177 Der Grundsatz der Einordnung des Handels als aktive Tätigkeit steht unter dem Vorbehalt zweier Ausnahmen, die jeweils konzerninterne Handelsgeschäfte betreffen.[1] Zweck der Ausnahmen ist es, die Verlagerung von Einkünften auf ausländische Vertriebs- oder Einkaufsgesellschaften im niedrig besteuerten Ausland zu verhindern.[2] Namentlich werden Einkünfte einer ausländ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.5.3 Verhältnis zu § 2 AStG

Rz. 73 Die erweitert beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG tritt grundsätzlich nicht in Konkurrenz zur Hinzurechnungsbesteuerung nach § 7 ff. AStG, da Grundvoraussetzung für deren Anwendung i. d. R. eine unbeschränkte Steuerpflicht des Steuerpflichtigen (§ 7 Abs. 1 S. 1 AStG) ist. Die unbeschränkte Steuerpflicht liegt in einem Anwendungsfall des § 2 AStG aber gerade nicht ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.5.2 Bewertung in Fällen des § 8 Abs. 1 Nr. 9 AStG (Satz 2)

Rz. 371 Nach § 10 Abs. 5 S. 2 AStG sind bei aktiven Umwandlungen nach § 8 Abs. 1 Nr. 9 AStG die auf die übernehmende Gesellschaft übergehenden Wirtschaftsgüter mit dem bisher von der übertragenden Gesellschaft angesetzten Wert zu übernehmen. Es handelt sich bei dieser Vorschrift um eine spezielle Wertverknüpfung für Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung. Die Reichweite der Re...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.10 Vermeidung der Doppelbesteuerung (§ 15 Abs. 11 AStG)

Rz. 95 Die Erfassung des Zurechnungsbetrages nach § 15 Abs. 1 AStG erfolgt unabhängig davon, ob und wann später eine tatsächliche Zuwendung erfolgt. Diese wird dann grundsätzlich als Kapitaleinkünfte (§ 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG) oder als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 1 S. 2 EStG) erfasst. Die hieraus resultierende Doppelsteuerung vermeidet der § 15 Abs. 11 AStG. Rz. 96 Der Stpfl. ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 10.2 Geschäftsvorfälle zwischen einem Steuerpflichtigen und einer nahestehenden Person (§ 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 AStG)

Rz. 284 Gesellschaftsvertragliche Vereinbarung Eine gesellschaftsvertragliche Vereinbarung wird in § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 Buchst. b) AStG als eine Vereinbarung definiert, die direkt zu einer rechtlichen Änderung der Stellung der Gesellschafter führt. Durch die Formulierung, dass eine "gesellschaftsvertragliche Vereinbarung nicht zugrunde liegt", besteht das Risiko, dass normal...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.3.1.6 Erklärungspflicht bei mittelbarer Beteiligung über eine ausländische Familienstiftung i. S. d. § 15 AStG

Rz. 778 Ist ein Stpfl. Begünstigter einer ausländischen Familienstiftung, welche ihrerseits an einer Zwischengesellschaft beteiligt ist, ist der Stpfl. und nicht die Familienstiftung erklärungspflichtig.[1] Die Erklärungspflicht des inländischen Destinatärs der ausländischen Familienstiftung, welche ihm eine Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft vermittelt, ergibt si...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 3.3.2 Ausnahmen für Dienstleistungserbringer § 20 Abs. 2 S. 2 AStG

Rz. 76 Dienstleistungen stellen im Grundsatz eine aktive Tätigkeit dar, es sei denn, der Stpfl. erfüllt den sog. Bedienenstatbestand (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a) AStG). Dies ist aber insbesondere bei freiberuflich Tätigen schon standesrechtlich geboten und führt somit i. d. R. zur Passivierung der Betriebsstätteneinkünfte. Aber auch bei gewerblichen Dienstleistungen ist häuf...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.5.2 Verhältnis zu § 8 Abs. 2 AStG

Rz. 42 Sofern der Gegenbeweis gem. § 8 Abs. 2–4 AStG erfolgreich geführt wird, ist die ausländische Gesellschaft nicht Zwischengesellschaft. Demnach kommt § 9 AStG grds. nicht mehr zur Anwendung. Gleichwohl ist zu beachten, dass der Gegenbeweis nach der h. M. eine sog. segmentierende Betrachtung vorsieht, d. h. die Substanzanforderungen müssen für jede einzelne passive Tätig...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.5.4 Verhältnis zum Verlustausgleich nach § 10 Abs. 3 S. 5 AStG

Rz. 44 Der interperiodische Verlustausgleich gem. § 10 Abs. 3 S. 5 AStG ist vorrangig vor § 9 AStG anzuwenden.[1] Praxis-Beispiel [2] Der unbeschränkt steuerpflichtige A hält 100 Prozent der Anteile am Nennkapital der Zwischengesellschaft in seinem Privatvermögen. Das Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft entspricht dem Kalenderjahr. Im Jahr 01 erzielt die Zwischengesellsc...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.2.1 Keine Niedrigbesteuerung i. S. d. § 8 Abs. 5 AStG

Rz. 356 Die Niedrigsteuergrenze wurde mit Wirkung ab 2024 i. R.d. MinBestRL-UmsG auf 15 % abgesengt. Rz. 357 Die hinzugerechneten Einkünfte dürfen insgesamt keiner niedrigen Besteuerung i. S. d. § 8 Abs. 5 AStG unterliegen. D.h. die Ertragsteuerbelastung insgesamt muss effektiv mindestens 25 % betragen. Hierbei sind sowohl die Ertragsteuern im Ausland sowie im Inland ("insgesa...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.8.3 § 7 Abs. 5 S. 2 AStG

Rz. 506 Basierend auf Artikel 7 Abs. 3 ATAD statuiert § 7 Abs. 5 S. 2 AStG eine Ausnahme vom Grundsatz des (partiellen) Vorrangs der Investmentbesteuerung, wenn die den Einkünften zugrundeliegenden Geschäfte zu mehr als einem Drittel mit dem Stpfl. oder ihm nahestehenden Personen betrieben werden (sog. Drittelregelung). In diesem Fall ist die reguläre Hinzurechnungsbesteueru...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 2 Wesentliche immaterielle Werte oder Vorteile, erhebliche Abweichung zwischen Gewinnentwicklung und – erwartung (§ 1a S. 1 AStG)

Rz. 51 Wesentlichkeitskriterium: § 1a S. 1 AStG nimmt dem Wortlaut nach nur "wesentliche" immaterielle Werte und Vorteile in den Blick. Wann immaterielle Werte bzw. Vorteile "wesentlich" sind, definiert § 1a AStG jedoch nicht. Einen Anhaltspunkt bietet dabei eine Parallelwertung durch einen Blick ins weitere Normenumfeld – nämlich im Rahmen der Funktionsverlagerung: Der Begri...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.4 § 7 Abs. 1 S. 4 AStG Beteiligung über eine inländische Betriebsstätte

Rz. 391 Durch die Änderungen im Rahmen der ATAD-UmsG können erstmalig gem. § 7 Abs. 1 S. 4 AStG auch im Inland beschränkt Steuerpflichtige von der Hinzurechnungsbesteuerung erfasst werden. Beschränkt Steuerpflichtige sind Hinzurechnungssubjekt, soweit die Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar einer inländischen Betriebsstätte des Stpfl. zuz...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.2 Besondere Anwendungsregel zu § 1 Abs. 3d, 3e AStG (§ 21 Abs. 1a AStG)

Rz. 25 Durch das Wachstumschancengesetz[1] wurde § 1 AStG um die Abs. 3d und 3d die Verrechnungspreisermittlung bei Finanzierungsbeziehungen im Konzern ergänzt. Rz. 26 § 21 Abs. 1a AStG sieht eine erstmalige Anwendung der Neuregelungen für die Einkommen- und Körperschaftsteuer im Vz 2024 und für die Gewerbesteuer im Erhebungszeitraum 2024 vor. Bestandsschutz für bereits zum 31...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.1.1.1.2 Beteiligung an ausländischer Gesellschaft

Rz. 50 Der Tatbestand setzt ferner eine Beteiligung der "Person i. S. d. § 2" an einer ausländischen Gesellschaft voraus. Was eine ausländische Gesellschaft ist, wird in § 7 Abs. 1 AStG definiert.[1] Wenngleich im Zuge des ATAD-Umsetzungsgesetzes der Verweis auf eine ausländische Gesellschaft "i. S. d. § 7" gestrichen wurde, ergeben sich daraus keine Änderungen.[2] Die Bezugn...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.3 Normzweck

Rz. 10 Regelungszweck des § 4 AStG ist die Ausdehnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Fällen des Wegzugs in niedrigbesteuerte Gebiete. § 4 AStG ist dogmatisch eine Vorschrift des ErbStG.[1] Als den bei beschränkter Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG steuerpflichtigen Erwerb erweiternde Vorschrift ist der Zweck der Vorschrift in der Vermeidung von durch den Gese...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.2.2 Haftung nur für wegen § 5 Abs. 1 geschuldeter Einkommensteuer

Rz. 86 Das Vermögen haftet ausweislich des Gesetzeswortlauts nur für die Einkommensteuer "für diese Einkünfte". Die Haftung ist folglich beschränkt auf die sich infolge der Zurechnung nach § 5 Abs. 1 S. 1 AStG ergebende Einkommensteuer.[1] Die Haftung besteht weder für bereits nach § 2 AStG entstehende Steuern noch für andere Steuerarten.[2] Die insgesamt in Deutschland zu za...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.3.1 Entsprechende Anwendung des im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung geltenden Verfahrens

Rz. 100 Gem. § 5 Abs. 3 AStG findet § 18 AStG entsprechende Anwendung. Der Verweis ist umfassend und nicht auf einzelne Absätze des § 18 AStG beschränkt. Gleichwohl kann nach hier vertretener Auffassung § 18 Abs. 4 AStG im Anwendungsbereich des § 5 AStG keine Wirkung entfalten, denn dort wird die entsprechende Anwendung des § 18 AStG i. R.d. § 15 AStG angeordnet. § 5 Abs. 1 ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.1.1.1.1 Festzustellende Besteuerungsgrundlagen

Rz. 190 Im Rahmen des Feststellungsverfahrens nach § 18 AStG hat die Entscheidung darüber zu erfolgen, ob die Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft zur Hinzurechnungsbesteuerung führt.[1] Wird dies bejaht, sind die Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung der §§ 7–13 AStG gesondert festzustellen. Andernfalls ergeht ein negativer Feststellungsbescheid (s. dazu Rz. 3...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 1.4.1.2 Verhältnis zum AEUV

Rz. 14 Kein Verstoß gegen (aufgehobene) Verpflichtung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: § 20 Abs. 1 AStG wird im Schrifttum[1] als Verstoß gegen Art. 293 Spiegelstrich 2 EGV eingestuft. Zwar erfolgte die Aufhebung dieser Vorschrift mit dem Vertrag von Lissabon, nach wohl h. M.[2] ist hierdurch keine Rechtsänderung verbunden. Die Vorschrift regte bei Erforderlichkeit die ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.1.1.1.3 Hypothetische Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung bei unterstellter unbeschränkter Steuerpflicht

Rz. 56 Damit die Rechtsfolge des § 5 Abs. 1 S. 1 AStG eingreift, müssen die betroffenen nichtausländischen Einkünfte der ausländischen Gesellschaft bei fingierter unbeschränkter Steuerpflicht der Person i. S. d. § 2 AStG nach den §§ 7–13 AStG steuerpflichtig sein. Dies setzt die Prüfung eines fiktiven Sachverhalts voraus.[1] Der Stpfl. i. S. d. § 2 AStG wird per Fiktion zum u...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 20 AStG regelt das Verhältnis der Hinzurechnungsbesteuerung und der Umschaltklausel zum DBA-Recht. Der Normaufbau im Einzelnen: Die Norm grenzt die drei zusammenhängenden Regelungsbereiche wie folgt ab. In (1) § 20 Abs. 1 Halbs. 1 AStG erfolgt die grundlegende Einordnung des Verhältnisses der Vorschriften §§ 7–18 AStG zu den DBA. In (2) § 20 Abs. 1 Halbs. 2 AStG erstr...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AStG Berichtigung von Einkünften

1 Allgemeines 1.1 Vorwort, Aufbau und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Vorwort: Vom ökonomischen Standpunkt aus gesehen, bildet ein multinationaler Konzern, trotz der (steuerrechtlichen) Unabhängigkeit seiner einzelnen Einheiten (z. B. Tochterkapitalgesellschaften), eine Gesamtheit. In diesem Rahmen fehlt es in einer verbundenen Unternehmensgruppe an dem natürlichen Interessengeg...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.4.4.5 Ausländische Familienstiftung und Destinatär, § 15 AStG

Rz. 61 15 Abs. 5 AStG n. F. enthält nunmehr eine eigene Regelung zur Anrechnung einer Steuer, die die ausländische Familienstiftung auf die dem Destinatär zugerechneten Einkünfte geleistet hat. Der Verweis auf 12 AStG wurde aufgrund der Änderung des § 12 AStGdurch das ATADUmsG in § 15 Abs. 5 AStG gestrichen.[1] Rz. 62–64 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a AStG Preisanpassungsklausel

1 Allgemeines 1.1 Aufbau Rz. 1 § 1a AStG umfasst sechs Sätze und regelt mit der sog. "Preisanpassungsklausel" eine einmalige nachträgliche (außerbilanzielle) Einkünfteberichtigung bei grenzüberschreitenden Verrechnungspreistransaktionen im Konzerngefüge. Die Preisanpassungsklausel kommt dabei nur dann zur Anwendung, wenn wesentliche immaterielle Werte oder Vorteile Gegenstand ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.3.1.11 Erklärungspflicht bei Unterschreiten der Freigrenze des § 9 bzw. § 13 Abs. 1 S. 3 AStG

Rz. 825 Macht der Stpfl. das Unterschreiten der Freigrenze des § 9 bzw. § 13 Abs. 1 S. 3 AStG geltend, ist er dennoch verpflichtet, eine Feststellungserklärung abzugeben, da das Veranlagungs-FA des Stpfl. die Möglichkeit haben muss, das Eingreifen der gesellschafterbezogenen Freigrenze zu überprüfen (s. dazu Rz. 265, 477).[1] Rz. 826–835 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AStG Zwischengeschaltete Gesellschaften

1 Allgemeines 1.1 Aufbau Rz. 1 § 5 AStG ergänzt die Vorschriften zur erweiterten beschränkten Steuerpflicht mit dem Ziel der Versagung von Abwehrgestaltungen. Es handelt sich um Regelungen zur Durchbrechung des Trennungsprinzips, die in bestimmten Fällen bei ausländischen Zwischengesellschaften die Zurechnung von Einkünften und Vermögen beim steuerpflichtigen Gesellschafter be...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 1.4.4.4 Verhältnis zu § 20 AStG

Rz. 148 § 18 AStG wird von dem in § 20 Abs. 1 AStG geregelten Treaty-Override erfasst ("Die Vorschriften der §§ 7 bis 18 …") und geht damit den Regelungen in einem DBA vor (s. dazu Rz. 80).[1] Rz. 149–155 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 AStG Sachverhaltsaufklärung

1 Allgemeines 1.1 Aufbau Rz. 1 Die Sachverhaltsaufklärung steht im 6. Teil des AStG unter der Überschrift Ermittlung und Verfahren. Gemeinsam mit § 16 AStG dienen die Normen der Ermittlung besteuerungsrelevanter Angaben. § 17 AStG bezieht sich in sachlicher Hinsicht jedoch nur auf bestimmte Vorschriften der zwischengeschalteten Gesellschaften, der Hinzurechnungsbesteuerung sow...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 AStG Anwendungsvorschriften

1 Allgemeines 1.1 Aufbau Rz. 1 § 21 AStG war – durch seine grundlegende Überarbeitung durch das ATADUmsG[1] – in 5 Abs. gegliedert, die allesamt im Grundsatz den zeitlichen Geltungsbereich der Vorschriften des AStG betreffen. Die Vorschrift wurde seit Einführung des ATADUmsG um 3 Abs. erweitert. Neben der Lösung zeitlicher Anwendungsfragen enthalten die Vorschriften punktuell ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 8.4 Definition: Finanzierungsbeziehung (§ 1 Abs. 3d S. 2 AStG)

Rz. 256 Finanzierungsbeziehung: Der Terminus "Finanzierungsbeziehung" wird in § 1 Abs. 3d S. 2 AStG näher erläutert: Darunter fallen hauptsächlich, jedoch nicht abschließend ("insbesondere"), Darlehensverhältnisse sowie die Nutzung oder Bereitstellung von Fremdkapital und fremdkapitalähnlichen Instrumenten. Der Gesetzgeber hat die Legaldefinition bewusst offen gelassen, da au...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.2.9 Anpassung § 1 AStG durch das Wachstumschancengesetz

Rz. 17 Mit dem Wachstumschancengesetz wurden in den neuen Absätzen 3d und 3e in § 1 AStG erstmalig gesetzliche Verrechnungspreisregeln für unternehmensgruppeninterne Finanzierungsbeziehungen implementiert. Die Neufassung des § 1 AStG soll nach § 21 Abs. 1a AStG ab dem Veranlagungs- bzw. Erhebungszeitraum 2024 zur Anwendung kommen. Rz. 18–19 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.1.1.2.3 Keine Feststellung bei Fehlen der Voraussetzungen der §§ 7 ff. AStG

Rz. 325 In den Fällen, in denen eine Hinzurechnungsbesteuerung mangels Vorliegens aller Voraussetzungen der §§ 7 ff. AStG unterbleibt, erfolgt diese Entscheidung im Rahmen eines negativen Feststellungsbescheids.[1] Rz. 326–335 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 AStG Steueranrechnung

1 Allgemeines 1.1 Normstruktur Rz. 1 § 12 AStG umfasst 3 Abs., die allesamt die Vermeidung der drohenden Mehrfachbelastung der Zwischeneinkünfte zum Gegenstand haben.[1] Abs. 1 regelt die Anrechnung einer durch die ausländische Gesellschaft auf die passiven Einkünfte gezahlten Steuer. In Abs. 2 ist die antragsgebundene Anrechnung einer auf Ebene einer vermittelten Gesellschaft e...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AStG Erbschaftsteuer

1 Allgemeines 1.1 Aufbau Rz. 1 § 4 AStG umfasst 2 Abs., in denen die erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht geregelt ist. Die – verglichen mit § 2 AStG bestehende – Kürze der Vorschrift erklärt sich durch die Regelungstechnik, die per Rechtsgrundverweis auf § 2 AStG den Tatbestand normiert. Rz. 2 § 4 Abs. 1 AStG enthält tatbestandsseitig die Rechtsgrundverweisung auf § 2...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 7.1 Abweichende Gewinnentwicklung war nicht vorhersehbar (§ 1a S. 6 Nr. 1 AStG)

Rz. 80 Macht der Steuerpflichtige glaubhaft, dass die tatsächliche (Gewinn-)Entwicklung auf Umständen basiert, die zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht vorhersehbar waren, erfolgt keine nachträgliche Anpassung. Haben bspw. außergewöhnliche Umstände zur "erheblichen Abweichung" geführt (z. B. pandemiebedingte oder weltpolitisch bedingte Umstände), die unter normalen U...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 AStG Hinzurechnungsbetrag

1 Allgemeines 1.1 Aufbau der Norm Rz. 1 § 10 AStG i. d. F. des ATAD-UmsG vom 25.6.2021 (BGBl I 2021, 2035) ist in 6 Absätze gegliedert. Das ATAD-UmsG erweiterte die Vorschrift zuletzt um die Absätze 5 und 6. Der Aufbau der Norm wird im Schrifttum z. T. als unlogisch empfunden.[1] Rz. 2 Absatz 1 regelt den Ansatz der steuerpflichtigen (positiven) Zwischeneinkünfte als Hinzurechn...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 5.3 Einbeziehung von Steuererstattungsansprüchen auf Gesellschafterebene (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 445 Gem. § 8 Abs. 5 S. 2 AStG sind in die Belastungsrechnung – gemeint ist grds. die Belastungsrechnung i. S. v. Abs. 5 S. 1 (s. Rz. 430ff.)[1] – Ansprüche einzubeziehen, die der Ansässigkeitsstaat der ausländischen Gesellschaft im Fall einer Ausschüttung der Gesellschaft dem Stpfl. oder einer anderen Gesellschaft, an der der Stpfl. beteiligt ist, gewährt. Die Vorschrift...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.1.1.2 Erfordernis der "Anwendung" des § 2 Abs. 1 S. 1

Rz. 65 Der in § 4 Abs. 1 AStG tatbestandliche Rechtsgrundverweis stellt darauf ob, ob bei einem Erblasser oder Schenker § 2 Abs. 1 S. 1 AStG "anzuwenden war". Es ist im Schrifttum umstritten, welche Anforderungen an das "Anzuwenden-sein" zu stellen sind. Einer Auffassung zufolge – die auch der Verwaltungsauffassung entspricht[1]- soll es lediglich darauf ankommen, ob die Tat...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.2.4 Anpassung des § 1 AStG durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008

Rz. 12 Das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 vom 14. August 2007 führte eine Erweiterung des § 1 Abs. 1 AStG durch Hinzufügung von zwei Sätzen ein, welche den Grundsatz des Fremdvergleichs gesetzlich konkretisieren. Diese gesetzliche Verankerung des Fremdvergleichsgrundsatzes war eine Reaktion des Gesetzgebers auf das Bestreben, eine klare rechtliche Regelung für diesen Gr...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.9 Familienstiftung als Begünstigte einer anderen ausländischen Stiftung (§ 15 Abs. 10 AStG)

Rz. 91 Die Zurechnungsbesteuerung erfasst auch die Konstellationen, in denen eine ausländische Familienstiftung selbst bezugs- oder anfallsberechtigt einer anderen ausländischen Stiftung ist. Rz. 92 Erläuterung: Eine natürliche Person (als Kreis dargestellt) ist Stifter, Bezugs- oder Anfallsberechtigter (gestrichelte Linie) einer ausländischen Familienstiftung. Diese ist Bezu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.4.2 Ausschluss Motivtest (§ 13 Abs. 4 S. 2 AStG)

Rz. 125 Nach § 13 Abs. 4 S. 2 AStG ist der Motivtest nach § 8 Abs. 2 AStG ausgeschlossen, wenn der Staat, in dem die Kapitalanlagegesellschaft ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung hat, im Wege des zwischenstaatlichen Informationsaustausches keine Auskünfte erteilt, die zur Durchführung der Besteuerung erforderlich sind. Der Staat des Sitzes oder der Geschäftsleitung sind na...mehr