Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

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Anteilstausch im Zivil- und... / 3.1 Ermittlung und Versteuerung eines Einbringungsgewinns II

Ebenso wie bei der Einbringung nach § 20 UmwStG sieht § 22 Abs. 2 UmwStG auch beim qualifizierten Anteilstausch nach § 21 UmwStG gem. § 22 Abs. 2 UmwStG das Konzept der nachträglichen Besteuerung der Einbringung vor. Im Gegensatz zur Einbringung nach § 20 UmwStG bestehen aber folgende Unterschiede, da eine nachträgliche Besteuerung des Einbringungsvorgangs nur eintritt, wenn...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 7 Unentgeltliche Übertragung sperrfristbehafteter Anteile

Werden sperrfristbehaftete Anteile i. S. des § 22 Abs. 1 UmwStG während der siebenjährigen Sperrfrist durch Erbfall oder durch Schenkung übertragen, wird keine Besteuerung eines Einbringungsgewinns I ausgelöst. Der Erbe bzw. Beschenkte tritt nach § 22 Abs. 6 UmwStG i.V.m. Rdnr. 22.41 UmwSt-Erlass in die laufende Sperrfristverhaftung ein. Realisiert der unentgeltliche Rechtsn...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Verpflichtung zur Abgabe einer Feststellungserklärung für ausländische Gesellschaften

Jeder an einer ausländischen Gesellschaft beteiligte unbeschränkt Steuerpflichtige hat nach § 18 Abs. 3 AStG eine Erklärung zur gesonderten Feststellung abzugeben – auch wenn eine Hinzurechnungsbesteuerung unterbleibt. Zur Begründung der Erklärungspflicht ist es ausreichend, wenn der unbeschränkt Steuerpflichtige lediglich mittelbar über eine andere ausländische Gesellschaft...mehr

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Anzeigepflicht für Steuerge... / 2. Grenzüberschreitung

Die Gestaltung muss einen grenzüberschreitenden Bezug haben, d.h. sie muss entweder mehr als einen Mitgliedstaat der EU oder mindestens einen Mitgliedstaat und einen Drittstaat betreffen, § 138d Abs. 2 Nr. 2 AO. Dabei ist auf die steuerliche Ansässigkeit i.S.v. §§ 8 ff. AO der an der Gestaltung Beteiligten abzustellen. Beteiligte der Steuergestaltung sind der Nutzer, andere B...mehr

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Vor §§ 7–14

Literaturverzeichnis: Augsten, Praxisfälle des Investmentsteuerrechts und der Hinzurechnungsbesteuerung, IWB 2015, 199; Axwe, Der Europäische Gerichtshof auf dem Weg zur "doppelten Kohärenz" – Eine Zukunft der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Cadbury-Schweppes-Urteil, IStR 2007, 162; Bachmann/Richter, Kapital-Investitionsgesellschaften im Spannungsfeld zwischen InvStG und H...mehr

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Vor §§ 7–14 / 2. Verhältnis zu anderen Vorschriften

a) Verhältnis zu § 39 AO Rz. 49 [Autor/Stand] Zurechnung von Wirtschaftsgütern. § 39 AO gehört zu den Vorschriften des deutschen Steuerrechts, deren Anwendung § 10 Abs. 3 Satz 1 vorschreibt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass § 39 AO keine Missbrauchsvorschrift ist und auch nicht die Zurechnung von Einkünften regelt. Einer ausländischen Gesellschaft sind im Rahmen der Einkünf...mehr

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Vor §§ 7–14 / 3. Entstehungsgeschichte der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung

a) Ziele des Gesetzgebers Rz. 32 [Autor/Stand] Leitsätze vom 17.12.1970. Die Bundesregierung hat das Gesetzgebungsverfahren zum Außensteuerreformgesetz mit sog. Leitsätzen v. 17.12.1970 eingeleitet.[2] Aus der entsprechenden Begründung ergibt sich, dass der Gesetzgeber die Einschaltung sog. Basisgesellschaften als ein Zentralproblem der Steuerflucht ansah. Als Basisgesellscha...mehr

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Vor §§ 7–14 / 1. Rechtssystematische Ansätze

Rz. 43 [Autor/Stand] Ziel der Hinzurechnungsbesteuerung. Die im Jahr 1972 eingeführte Hinzurechnungsbesteuerung hatte das Ziel, bestimmte Einkünfte, die eine ausländische Basisgesellschaft erzielt, den im Inland ansässigen Anteilseignern entsprechend ihrer Beteiligung anteilig als Einkünfte aus Kapitalvermögen zuzurechnen. Dabei sollten nur niedrig besteuerte Einkünfte aus p...mehr

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Vor §§ 7–14 / bb) Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 18 [Autor/Stand] Pflicht zur Einführung einer Hinzurechnungsbesteuerung gem. Art. 7 f. ATAD. Art. 7 und 8 ATAD verpflichten die Mitgliedstaaten zur Einführung von Vorschriften für eine Hinzurechnungsbesteuerung. Damit soll missbräuchlichen Steuergestaltungen i.S.d. Verlagerung von Einkünften in Niedrigsteuerländer entgegengewirkt werden. Dementsprechend definiert Art. 7 ...mehr

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Vor §§ 7–14 / f) Steueroasen-Abwehrgesetz

Rz. 28 [Autor/Stand] Zielsetzung und Hintergrund. Ziel des Steueroasen-Abwehrgesetzes (StAbwG) [2] ist es, Staaten und Gebiete (Steuerhoheitsgebiete), die international anerkannte steuerliche Standards im Hinblick auf die Transparenz in Steuersachen, unfairen Steuerwettbewerb und bei der Umsetzung der verbindlichen BEPS-Mindeststandards nicht erfüllen, dazu anzuhalten, entspr...mehr

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Vor §§ 7–14 / 1. Beherrschung einer ausländischen Zwischengesellschaft (§ 7)

Rz. 81 [Autor/Stand] Reform der Hinzurechnungsbesteuerung und zeitliche Anwendung. Art. 7 und 8 ATAD[2] verpflichten die Mitgliedstaaten i.S. eines Mindestschutzniveaus (Rz. 17), Vorschriften für eine Hinzurechnungsbesteuerung einzuführen (Einzelheiten in Rz. 18 ff.). Wenngleich Deutschland – zumindest nach Ansicht des Gesetzgebers – seit 1972 eine "robuste Hinzurechnungsbes...mehr

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Vor §§ 7–14 / b) Amerikanische Subpart-F-Gesetzgebung aus dem Jahre 1962

Rz. 3 [Autor/Stand] Subpart-F. US-Präsident Kennedy hatte bereits am 20.4.1961 gesetzgeberische Maßnahmen gegen sog. Basisgesellschaften angekündigt. Diese Pläne führten im Rahmen der Kennedy-Steuerreform im Jahre 1962 zur sog. Subpart-F-Gesetzgebung in den USA, wobei sich der Begriff "Subpart-F" auf die Stellung der Vorschriften innerhalb des amerikanischen Steuerrechts bez...mehr

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Vor §§ 7–14 / a) Oasenbericht, Oasenerlass

Rz. 2 [Autor/Stand] Steueroasenländer. Es gibt nicht wenige Staaten, die aus den unterschiedlichsten Gründen entweder nur niedrige Ertragsteuern erheben oder aber bestimmte Personen (Körperschaften) einer bevorzugten Besteuerung unterwerfen. Als klassische Steueroasenländer galten früher die Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg, Niederländische Antillen, Bahamas und Bermudas. E...mehr

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Vor §§ 7–14 / 1. Hintergrund

Rz. 1 [Autor/Stand] Erscheinungsformen. Man muss das Problem der Hinzurechnungsbesteuerung vor dem Hintergrund sehen, dass sich die Wirtschaft seit Jahrzehnten grenzüberschreitend ausdehnt. Dies führt zur Gründung von Kapitalgesellschaften durch Steuerinländer im Ausland. Die Kapitalgesellschaften können einer eigenen unternehmerischen Tätigkeit im Ausland nachgehen. Es kann...mehr

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Vor §§ 7–14 / d) BEPS-Projekt der OECD und G20-Staaten

Rz. 5 [Autor/Stand] BEPS-Aktionspunkt 3. Die OECD hat am 5.10.2015 einen 15 Aktionspunkte umfassenden Plan zur Bekämpfung von "Base Erosion and Profit Shifting" veröffentlicht. Der Aktionspunkt 3 "Designing Effective Controlled Foreign Company Rules (CFC)"[2] enthält Empfehlungen für Regelungen zur Erfassung von Einkünften im Inland, die künstlich auf niedrig besteuerte Zwis...mehr

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Vor §§ 7–14 / 2. Definition der aktiven Einkünfte (§ 8 Abs. 1)

Rz. 89 [Autor/Stand] Festhalten am Konzept des Aktivkatalogs. Art. 7 Abs. 2 ATAD enthält mit einem Einkünftekatalog und einem Principal Purpose Test zwei alternative Konzepte zur Definition der passiven Einkünfte (Rz. 22). Das ATADUmsG v. 25.6.2021 folgt diesem nicht, sondern es werden – wie bisher – aktive Einkünfte definiert, die nicht der Hinzurechnungsbesteuerung unterli...mehr

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Vor §§ 7–14 / 4. Niedrige Besteuerung

Rz. 99 [Autor/Stand] Festhalten an der Schwelle von 25 %. Als weitere Tatbestandsvoraussetzung für die Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung definiert § 8 Abs. 5 die Voraussetzung einer niedrigen Besteuerung. Eine solche wird angenommen, wenn die Einkünfte, für welche die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, einer ertragsteuerlichen Belastung von weniger als...mehr

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Vor §§ 7–14 / 5. Besonderheiten bei Einkünften mit Kapitalanlagecharakter (§ 13)

Rz. 101 [Autor/Stand] Erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung. Die bislang in § 7 Abs. 6 und 6a AStG a.F. verorteten Vorschriften zur erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung für Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter werden mit dem ATADUmsG v. 25.6.2021 zukünftig in einer eigenständigen Norm (§ 13) zusammengefasst. Die erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung greift auch dann, ...mehr

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Vor §§ 7–14 / II. Rechtsfolgen

Rz. 103 [Autor/Stand] Hinzurechnungstechnik. Sind die Tatbestandsvoraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung – Beherrschung einer ausländischen Gesellschaft gem. § 7 Abs. 1–4 (Rz. 82 ff.), passiver Einkünfte gem. § 8 Abs. 1–4 (Rz. 89 ff.) und niedrige Besteuerung gem. § 8 Abs. 5 (Rz. 99 f.) – erfüllt, sind nach § 7 Abs. 1 Satz 1 die Einkünfte, für die die ausländische Gese...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.2.2 § 8 Abs. 2 AStG

Laufende Einkünfte, die eine ausländische Tochtergesellschaft einer deutschen Muttergesellschaft erzielt, werden unter bestimmten Voraussetzungen unter Durchbrechung der Abschirmwirkung der ausländischen Tochtergesellschaft als eigenständigem Körperschaftsteuersubjekt nach §§ 7 ff. AStG der inländischen Hinzurechnungsbesteuerung unterzogen. Dabei gelten diese Bezüge nach bis...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.4.3 Nachgelagerte Dividenden, § 8 Abs. 1 Nr. 8 AStG

Nach § 8 Abs. 1 Nr. 8 AStG i. d. F. vor Anpassung an die Anti-Tax-Avoidance-Richtlinie ("ATAD") stellen Dividendenbezüge grundsätzlich aktive Einkünfte für Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung dar. Insoweit würde der Brexit die Rechtslage nicht notwendig ändern, weil es insoweit auf den Motiv- oder Substanztest des § 8 Abs. 2 AStG nicht ankäme. Dies könnte sich indes ggf. änd...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.3.3 Wegzug einer natürlichen Person, § 6 AStG

Bei Wegzug einer natürlichen, im Inland zuvor mindestens zehn Jahre lang unbeschränkt steuerpflichtigen Person, die Anteile i. S. v. § 17 EStG (wesentliche Beteiligung im Privatvermögen) hält, aus dem Inland postuliert § 6 Abs. 1 Satz 1 AStG grundsätzlich einen Ersatzveräußerungstatbestand mit der Folge der Realisierung der stillen Reserven in den Anteilen. § 6 Abs. 4 Satz 1...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.2 Nachgelagerte Umwandlung im Vereinigten Königreich und AStG

2.1.2.2.1 Innerbritischer steuerbegünstigter Asset Deal Anstelle der in Großbritannien lange rechtlich nicht möglichen und wenig praktizierten Verschmelzungen lässt das britische Konzernsteuerrecht unter bestimmten Voraussetzungen, anders als beispielsweise die deutschen Regelungen zur Organschaft, die Übertragung von Anlagevermögen zwischen rechtlich selbstständigen Konzerng...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.2.1 Innerbritischer steuerbegünstigter Asset Deal

Anstelle der in Großbritannien lange rechtlich nicht möglichen und wenig praktizierten Verschmelzungen lässt das britische Konzernsteuerrecht unter bestimmten Voraussetzungen, anders als beispielsweise die deutschen Regelungen zur Organschaft, die Übertragung von Anlagevermögen zwischen rechtlich selbstständigen Konzerngesellschaften zu steuerlichen Buchwerten zu. Auch Antei...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 4 Außensteuerrecht – relevante Vorschriften bei Auslandseinsätzen

Von einer Mitarbeiterentsendung können auch Personen betroffen sein, die selbst oder deren Familienangehörige einen "wesentlichen" Anteil an einer Kapitalgesellschaft i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG halten. Endet bei einem solchen Steuerpflichtigen, der in Deutschland mindestens zehn Jahre der unbeschränkten Steuerpflicht unterlegen hat, die unbeschränkte Steuerpflicht durc...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.5.1 Anzeige einer Erwerbstätigkeit nach § 138 AO

Nach § 138 AO haben inländische Steuerpflichtige die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im In- und Ausland unter den dort genannten Voraussetzungen und innerhalb der dort vorgesehenen Fristen bei dem für ihre Besteuerung im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Für Beteiligungen an Drittstaaten gehen die Anzeigepflichten über diejenigen hinau...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 5 Hinzurechnungsbesteuerung

Ziehen Mitarbeiter nach Deutschland zu, die selbst oder deren Familienangehörige Beteiligungen an Gesellschaften im VK halten, so kann auch die Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7–14 AStG) relevant werden und zwar, wenn unbeschränkt Steuerpflichtige an ausländischen Gesellschaften in Niedrigsteuerländern zu mehr als der Hälfte beteiligt sind. Bei sog. Zwischeneinkünften mit Kapi...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.4.2 Gewerbesteuer-Schachtelvergünstigung, § 9 Nr. 7 bzw. Nr. 8 GewStG

Nach § 9 Nr. 7 Satz 1 HS 1 GewStG in der bis zum Erhebungszeitraum 2019 geltenden Fassung war bei der Ermittlung des für Gewerbesteuerzwecke maßgeblichen Gewerbeertrags die Summe des Gewinns (vgl. § 7 GewStG) und der Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) in Drittstaatenkonstellationen um Gewinne aus Anteilen an einer ausländischen Kapitalgesellschaft zu kürzen, wenn der inländische G...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.5.2 Nachversteuerung bei Brexit während noch laufender Haltefristen?

Ein Steueraufschub für grundsätzlich begünstigungsfähige Restrukturierungen setzt in aller Regel voraus, dass die gesetzliche Begünstigung nicht genutzt wird, um die Sofortversteuerung eines Veräußerungs- oder veräußerungsgleichen Vorgangs zu umgehen und das inländische Besteuerungsrecht an den im Inland gebildeten stillen Reserven des betreffenden Wirtschaftsgutes nicht beein...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.2.3 Passive UK-Betriebsstätten

Für Einkünfte, die einem im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen aus einer passiven und niedrig besteuerten Auslandsbetriebsstätte zugerechnet werden, sieht die Umschaltklausel des § 20 Abs. 2 Satz 1 AStG statt der in den deutschen DBA regelmäßig im Grundsatz vorgesehenen Freistellungsmethode lediglich die Anrechnung der (niedrigen) ausländischen Steuerbelastung auf die deu...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.2.2 Verrechnungspreise

Als wesentliche Änderung im Bereich der Verrechnungspreise dürfte sich auswirken, dass Verständigungsverfahren auf Basis des Übereinkommens vom 23.07.1990, Nr. 90/436/EWG (ABl. EU 1990 Nr. L 225/10) über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen – sog. EU-Schiedskonvention – im Verhältnis zum VK künftig nicht meh...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.4.2 Laufende Verrechnungspreise, Finanzierungsbeziehungen

Für deutsche Unternehmen mit Tochtergesellschaften in Großbritannien wird auch die EuGH-Rechtsprechung, so z. B. das – nicht unumstrittene – Hornbach-Urteil des EuGH vom 31.05.2018 (C-382/16, DStR 2018, 1221, Hornbach-Baumarkt) nicht mehr ohne Weiteres anwendbar sein. Der EuGH entschied, dass eine steuerliche Ergebniskorrektur nach § 1 AStG beim inländischen Steuerpflichtige...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.6 Checkliste

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Teil C Direkte Steuern / 2.4.1 Funktionsverlagerung

Der Austritt des VK aus EU und EWR hat Auswirkungen auf die Wertschöpfungsketten vieler Unternehmen, die zum Teil durch veränderte volkswirtschaftliche (z. B. Wechselkursschwankungen), zum Teil über veränderte regulatorische Rahmenbedingungen (insbesondere im Bereich des Warenverkehrs, zum Teil aber auch im Dienstleistungsverkehr) ausgelöst werden können und durch die gegenw...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.2.3 Flucht aus dem Vereinigten Königreich in die EU (oder den EWR)

Britische Tochtergesellschaft ohne im Inland steuerverstricktes Betriebsvermögen Zur Vermeidung einer steuerlichen Statusverschlechterung im Hinblick auf die Beteiligung einer deutschen Muttergesellschaft an einer britischen Tochtergesellschaft durch den Brexit kann auch erwogen werden, die britische Tochtergesellschaft, soweit nach den anwendbaren Gesellschaftsrechtsordnunge...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 3.1.1 Einkommensteuerliche Auswirkungen auf die Summe der Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 2 EStG

Bei der Ermittlung der laufenden Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit an sich ergeben sich aus einem Brexit keine wesentlichen Änderungen. Allerdings sind durch die Behandlung des VK als Drittstaat die folgenden privaten Bereiche eines entsandten Mitarbeiters betroffen. § 3 Nr. 55c Buchst. c EStG ermöglicht im Falle des Todes des Stpfl. die steuerfreie Übertragung eines ...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.2.2 Hineinverschmelzen einer britischen Limited

Vor dem Brexit bzw. dem Ablauf des vereinbarten Übergangszeitraums konnte eine britische Limited grundsätzlich steuerneutral auf eine deutsche GmbH verschmolzen werden (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UmwStG i. V. m. §§ 1 Abs. 2, 122a UmwG, § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UmwStG i. d. F. vor KöMoG; s. a. Art. 4 FusionsRL, ABl. EU vom 25.11.2009, L 310/34). Nach Ablauf de...mehr

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Spenden/Sponsoring / 7.4.5 Höhe der Steuerermäßigung

Rz. 144 Die tarifliche Einkommensteuer mindert sich um jeweils 50 % der Zuwendungen an Parteien und unabhängige Wählervereinigungen, maximal 825 EUR, im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern maximal 1.650 EUR, unabhängig davon, welcher Ehegatte/Lebenspartner die Zuwendungen geleistet hat. D. h., dass der Höchstbetrag zweimal abgezogen w...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.2 Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 UmwStG

Rz. 71 Voraussetzung für die gewinnneutrale Spaltung zu Buchwerten ist, dass die Anforderungen des § 11 Abs. 2 UmwStG erfüllt sind. Daneben gelten die besonderen, weiteren Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 S. 2 (Teilbetriebsvoraussetzung) und des § 15 Abs. 2 UmwStG. Die Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 UmwStG erlauben die Steuerneutralität der Spaltung, "soweit" sie erfüllt sin...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.5.3.2 Begriff der "außenstehenden Personen"

Rz. 178 Die Veräußerung muss an "außenstehende Personen" erfolgen, d. h. an Personen, die vor der Spaltung an der übertragenden Körperschaft nicht beteiligt waren. Auch diese Voraussetzung gilt gleichermaßen für alle Tatbestände des Abs. 2 S. 2–4. Der Begriff "außenstehend" ist mit dem Begriff "Veräußerung" verbunden. Veräußern können aber nur Gesellschafter der übertragende...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erwerb durch Zwischenberechtigte eines anglo-amerikanischen Trusts

Leitsatz 1. Zwischenberechtigter einer ausländischen Vermögensmasse i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 Halbsatz 2 ErbStG ist, wer unabhängig von einem konkreten Ausschüttungsbeschluss über dingliche Rechte oder schuldrechtliche Ansprüche in Bezug auf Vermögen oder Erträge der Vermögensmasse verfügt. 2. Die Ermittlung ausländischen Rechts, dem die Vermögensmasse unterliegt, ist ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einkünftekorrekturen nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderungen und bei Buchwert­übertragung von Wirtschaftsgütern auf ausländische Tochtergesellschaften

Leitsatz 1. Die fehlende Darlehensbesicherung gehört zu den "Bedingungen" i.S. des § 1 Abs. 1 AStG, die im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zur Fremdunüblichkeit der Geschäftsbeziehung führen kann; Gleiches gilt für Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 Abs. 1 DBA‐USA 1989 und Art. 5 DBA‐Frankreich 1959). 2. Ob ein unbesichertes Konzerndarlehen im Rahmen einer Gesamtbetracht...mehr

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Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer

Der Bundesrat hat am 28.5.2021 dem Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer (AbzStEntModG) zugestimmt. Durch das Gesetz wird auch die Auszahlungsfrist für Corona-Sonderzahlungen an Arbeitnehmer verängert. Das AbzStEntModG zielt darauf ab, das Verfahren zur Entlastung beschränkt Steuerpflichtiger von der Kapitalert...mehr

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Der Brexit und die Nachfolg... / 9. Wegzugsbesteuerung

Bei natürlichen Personen, die mindestens zehn Jahre der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht unterlagen und diese durch einen Wegzug ins Ausland aufgeben, gilt für Beteiligungen i.S.d. § 17 EStG eine Veräußerungsfiktion (§ 6 Abs. 1 Satz 1 AStG). Darüber hinaus gibt es Ersatztatbestände, die der Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht gleichstehen; dazu gehört insb. die gan...mehr

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Der Brexit und die Nachfolg... / 1. Einleitung

Bereits am 31.1.2020 ist das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ("Großbritannien" oder "UK") formal aus der EU und dem EWR ausgeschieden ("Brexit"). Mit Ablauf des Übergangszeitraums am 31.12.2020, innerhalb dessen Großbritannien weiterhin als EU-Mitgliedstaat behandelt wurde, ist der Ausstieg auch für steuerliche Zwecke wirksam geworden. Der deutsche Gesetzg...mehr

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Der Brexit und die Nachfolg... / 10. Fazit

Ohne dass die angesprochenen Implikationen einen Anspruch auf Vollständigkeit beanspruchen, zeigen die Ausführungen, dass der Brexit auch im deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sowie i.R.d. Wegzugsteuer weitreichende Konsequenzen hat. Durch die vom Gesetzgeber eingeführte Generalklausel (§ 37 Abs. 17 ErbStG) wurden erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Altfälle wirks...mehr

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Änderung des Anwendungserla... / 9. Nr. 5 AEAO zu § 162 AO

In Nr. 5 zu § 162 AO wird wegen der Befugnis zur Schätzung bei Verletzung der Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 2 und 3 AO auf das BMF-Schr. v. 3.12.2020 – IV B 5 - S 1341/19/10018:001 – DOK 2020/1174240, BStBl. I 2020, 1325 = AO-StB 2021, 18 [Günther] verwiesen. Hat es der Steuerpflichtige zu vertreten, dass die Besteuerungsgrundlagen geschätzt werden müssen, weil er z.B....mehr

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Der Brexit und die Nachfolg... / 2. Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht

Der Umfang der Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht hängt in Deutschland entscheidend vom Inlandsbezug ab. Im Rahmen der beschränkten (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG) oder erweitert beschränkten Steuerpflicht (§ 4 AStG), bei der die Qualifikation des Vermögens als In- oder Auslandsvermögen maßgeblich über den Umfang der Steuerpflicht in Deutschland bestimmt, ist die Frage, ob es s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 1.6.3 Verhältnis zum AStG

Rz. 24 Die Einschaltung einer Basisgesellschaft, mit der Einkünfte aus dem Inland in das niedrig besteuernde Ausland verlagert werden, kann einen Gestaltungsmissbrauch darstellen. Eine solche Gestaltung kann aber auch die sog. Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7ff. AStG auslösen. Nach der Rspr. des BFH hat die Anwendung des § 42 AO aus logischen Gründen Vorrang vor der An...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.8.1 Gewinnverlagerung ins Ausland

Rz. 164 Die Verlagerung von Gewinnen in das niedriger besteuernde Ausland ist grundsätzlich nicht missbräuchlich. Der Stpfl. ist darin frei, seine Verhältnisse steuerlich möglichst günstig zu gestalten, auch wenn er dazu eine Gewinnverlagerung ins Ausland nutzt. Für bestimmte vom Gesetzgeber missbilligte Gestaltungen durch Beteiligung an ausländischen Zwischengesellschaften ...mehr