Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 381 Hinsichtlich des persönlichen Anwendungsbereichs bestimmt Abs. 3 S. 4, dass Gewinnminderungen nicht geltend gemacht werden können, die ein zu mehr als 25 % beteiligter Gesellschafter erlitten hat. In S. 5 wird diese Regelung auf Personen, die dem Gesellschafter i. S. d. § 1 Abs. 2 AStG nahe stehen, ausgedehnt. Die Person des Gesellschafters ist zivilrechtlich zu best...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 5.3 Rechtsfolge

Rz. 548 Als Rechtsfolge bestimmt Abs. 5, dass 5 % der nach Abs. 1 steuerlich nicht erfassten Bezüge als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben gelten. Die Vorschrift regelt damit den Tatbestand (Vorliegen der mit den steuerlich nicht erfassten Einnahmen in Zusammenhang stehenden Betriebsausgabe) und die Rechtsfolge (Nichtabziehbarkeit). Abs. 5 verdrängt damit § 3c EStG in volle...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.4.3 Sonderfall verdeckte Gewinnausschüttung

Rz. 122 Voraussetzung für die Steuerfreistellung bei dem empfangenden Gesellschafter ist, dass die Leistung bei der auskehrenden Körperschaft das Einkommen nicht gemindert hat. Da die verdeckte Gewinnausschüttung eine Auskehrung auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage darstellt, die jedoch eine betriebliche Veranlassung vortäuscht, ist dies so zu verstehen, dass die (aus deut...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.4.6 Verdeckte Gewinnausschüttung an nahe stehende Personen

Rz. 135 S. 4 behandelt den Sonderfall der verdeckten Gewinnausschüttung an eine nahe stehende Person, also den einer verdeckten Gewinnausschüttung im Dreiecksverhältnis. Nach deutschem Recht ist die verdeckte Gewinnausschüttung dem Gesellschafter zuzuordnen, der sie als private Zuwendung (bei natürlichen Personen) oder als verdeckte Einlage (bei Körperschaften) an die nahe s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 3.1 Gewerbeertrag (§ 7 Sätze 8 und 9 GewStG)

Mit der Neufassung des § 7 Satz 8 GewStG wird klargestellt, dass sämtliche passiven ausländischen Betriebsstätteneinkünfte als in einer inländischen Betriebsstätte erzielt gelten und somit auch solche, für die Deutschland im Fall eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bereits nach dem Abkommen das Besteuerungsrecht zusteht. Vom Regierungsentwurf sind nun auch b...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Betriebsausgabenabzug bei Besteuerungsinkongruenzen nach § 4k EStG

Kommentar Die Finanzverwaltung hat das lange erwartete Schreiben zum Betriebsausgabenabzug bei sog. Besteuerungsinkongruenzen nach § 4k EStG veröffentlicht. Nachfolgend werden die Grundsätze der Regelung erläutert und die wesentlichen Ausführungen des BMF für die Praxis dargestellt. Regelungsinhalt und Ziel des § 4k EStG Die Regelungen des § 4k EStG sind in der Praxis oftmals ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / II. Aufsatzübersicht 2024

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mitwirkungspflichten / 4 Erhöhte Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten

Da die deutschen Finanzbehörden nicht unmittelbar im Ausland ermitteln können, haben die Steuerpflichtigen bei der Ermittlung von Tatsachen im Ausland eine erhöhte Mitwirkungspflicht.[1] Sie haben insbesondere Beweismittel zu beschaffen sowie im Ausland ansässige Zeugen zu bestellen[2] und hierfür auch Vorsorge zu treffen. Kommt ein Steuerpflichtiger dieser Verpflichtung nic...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen und Verstoß von Art. 15 Abs. 6 AStG gegen die Kapitalverkehrsfreiheit

Leitsatz 1. Unter einer für die Anfallsberechtigung im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 des Außensteuergesetzes (AStG) erforderlichen gesicherten Rechtsposition ist die bei objektiver Betrachtungsweise bestehende begründete Aussicht eines Steuerpflichtigen zu verstehen, im Fall der Liquidation der Stiftung Auskehrungen zu erhalten. 2. Die Beurteilung, ob ein Steuerpflichtiger als anfallsberechtigt anzusehen ist, erfolgt nach dem Prinzip der veranlagungszeitraumbezogenen Besteuerung. 3. Zur...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Verhältnis der Vorschriften des UmwStG zu anderen Vorschriften

Tz. 131 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Bei Umw ausl Gesellschaften kann sich für deren inl Gesellschafter die Frage der Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7ff AStG) stellen. Nach § 8 Abs 1 Nr 9 AStG sind im Ausl erzielte niedrig besteuerte Umw-Gewinne (Übertragungs- und Übernahmegewinne) allerdings keine Zwischeneink und damit aktive Eink, wenn die Umw nach dt Recht ungeachtet des § ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 3 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Vorschrift ist verfassungsgemäß und verstößt insb nicht gegen Art 3 Abs 1 GG (s Wacker in Schmidt, § 4i EStG Rz 6 (42. Aufl 2023)). Aufgrund des grenzüberschreitenden Bezugs stellt sich die Frage der Europarechtskonformität der Vorschrift. Ob ein Verstoß gegen die EU-Grundfreiheiten vorliegt, vor allem bzgl der Niederlassungsfreiheit nach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.3 Darlehensforderungen im sog Dreiecksverhältnis

Tz. 1100 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Gewährt eine Kap-Ges (TG 1) an ihre SchwGes (TG 2) ein ungesichertes Darlehen, führt eine bil-stlich ggf zulässige und vorgenommene Tw-Abschr auf die Darlehensforderung bei ihr zur Annahme einer vGA iSv § 8 Abs 3 S 2 KStG iHd Wertminderung. Die außerbilanzielle Korrektur bei der TG 1 richtet sich dabei zeitlich auch in diesen Fällen nach d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Tarif

Rn. 18 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die tarifliche Steuer berechnet sich entsprechend § 50 Abs 1 S 2 Hs 1 EStG nach § 32a Abs 1 EStG, mithin nach dem zvE. Dies gilt jedoch nur bei Durchführung eines Veranlagungsverfahrens. Im Übrigen sind die Abzugsteuersätze für KapSt nach § 43a EStG, für LSt nach § 38b EStG und für Abzugsteuern iSd 50a Abs 2 EStG einschlägig. Nicht berücksicht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schäfer, Soll- oder Habenzinsen bei Geldhingabe zwischen verbundenen Unternehmen?, StBp 1986, 211; Maenner, Soll- oder Habenzins bei Geldhingabe zwischen verbundenen Unternehmen? Stellungnahme zu dem Aufsatz von Schäfer, StBp 1987, 38; Richter, Stliche Folgen der Haftungsinanspruchnahme bei einem (ehemaligen) GmbH-GF, FR 1988, 350; Hill/Klein, Angemessenheit der Zinsen für die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2 Rechtsentwicklung

Tz. 855 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 In seiner älteren Rspr hat der BFH zunächst vorrangig auf die Frage abgestellt, ob die Tätigkeitsbereiche einer Kap-Ges und ihres (beherrschenden) Ges-GF im Vorhinein klar und eindeutig voneinander abgegrenzt sind (s Urt des BFH v 27.01.1971, BStBl II 1971, 352, und v 01.10.1986, BFH/NV 1987, 242, mwNachw). Die Geschäftschancenlehre spielte ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2 Angemessenheit der Verzinsung

Tz. 1116 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Bei Darlehensgewährungen an die Gesellschaft führt ein zu hoher Zinssatz zu einer vGA. Zu niedrige Zinsen sind dagegen im Inl-Fall unproblematisch; eine verdeckte Einlage liegt in diesem Fall nicht vor; (s H 8.9 "Nutzungsvorteile" KStH 2022; insoweit ist auch kein Anwendungsfall von § 42 AO gegeben; dazu s Urt des BFH v 17.10.2001, BFH/NV ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.1 Allgemeines

Tz. 1312 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Festlegung des angemessenen Pachtzinses für die an die Betriebs-GmbH überlassenen WG macht in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten, da ein Fremdvergleich oftmals mangels Vergleichsobjekten nicht möglich ist. Die Festlegung einer angemessenen Pacht hängt sehr stark von den Umständen des Einzelfalles ab; sie kann nicht nach allg-gültigen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 Bürgschaften, Darlehensverluste und verlorene Zuschüsse

Tz. 1155 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Übernimmt eine GmbH zu Gunsten des AE eine risikobehaftete Kreditbürgschaft, die sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zu Gunsten eines Nichtgesellschafters nicht übernommen hätte, stellen spätere Bürgschaftszahlungen vGA dar; s Urt des BFH v 19.03.1975 (BStBl II 1975, 614). Sie führen sowohl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Anh... / 1. Grundsätze der Entscheidung

Rz. 14 (1) An dem Erfordernis einer als "Existenzvernichtung" bezeichneten Haftung der Gesellschafter für missbräuchliche, zur Insolvenz der GmbH führende oder diese vertiefende kompensationslose Eingriffe in das der Zweckbindung zur vorrangigen Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger dienende Gesellschaftsvermögen wird festgehalten (vgl. auch BGH GmbHR 2007, 927; BGH GmbHR ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bemessungsgrundlage der pauschalen ESt (§ 37a Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 26 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bemessungsgrundlage der pauschalen ESt ist der gesamte Wert der Prämien (ausführlich s Rn 28, die die den im Inland ansässigen StPfl zufließen. Die Bemessungsgrundlage umfasst den gesamten Wert der Prämien; ob diese überhaupt steuerbar oder stpfl sind, ist ohne Bedeutung, Hoffmann in K/S/M, § 37a EStG Rz B 21 (07/2023). Steuergegenstand ist ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 3.2.3 Ermittlung der Einkünfte, Steuersätze und Veranlagung

Rz. 17 Die Ermittlung der Einkünfte hat grds. nach den für die jeweilige Einkunftsart für die unbeschränkte Steuerpflicht geltenden allgemeinen Vorschriften des EStG und des KStG zu erfolgen. Es gelten demnach neben anderen auch die Bestimmungen über die abziehbaren und die nichtabziehbaren Aufwendungen.[1] Hinsichtlich des Ausgabenabzugs sind außerdem die Sondervorschriften...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.8 Ausl. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Rz. 53 Das KStG enthält keine ausdrücklichen Ausführungen zu der Frage, ob und ggf. welche ausl. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen körperschaftsteuerpflichtig sind. Es dürften jedoch keine Zweifel bestehen, dass der Gesetzgeber nicht gewollt hat, juristische Personen des ausl. Rechts stets von der KSt auszuschließen. Durch die Einfügung des Wortes "in...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 1 Allgemein

Für die Erklärung von Kapitaleinkünften gibt es drei Vordrucke Die Anlage KAP Die Anlage KAP-BET Die Anlage KAP-INV Wann muss die Anlage KAP ausgefüllt werden? Durch Abgeltungsteuer (25 % Kapitalertragsteuer auf Kapitalerträge) ist die Besteuerung im Regelfall erledigt und die Abgabe der Anlage KAP nicht notwendig. In folgenden (Ausnahme-)Fällen müssen bzw. sollten Sie die Anlage ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rund um die Einkommensteuer... / 2 Einkommensteuerliche Rechtsänderungen und Vordruckänderungen 2024

Die wichtigsten gesetzlichen Änderungen Die Änderungen ergeben sich im Wesentlichen aus dem Wachstumschancengesetz, das im Februar 2024 verabschiedet wurde. Im Folgenden die wesentlichen Änderungen: Gas-/Wärmepreisbremse (§ 123 EStG) Die Steuerpflicht der einmaligen Entlastung bei leitungsgebundenen Erdgaslieferungen an Letztverbraucher nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Erdgas-Wärme-S...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 5 [Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe → Zeilen 56–99]

Hinweis Die Struktur der Abfrage zu den Veräußerungsgewinnen wurde insgesamt neu gefasst. In den Zeilen 80 bis 92 wurde ein Berechnungsschema für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft, Genossenschaft, optierenden Gesellschaft i. S. d. § 1a KStG nach § 17 EStG sowie in gesetzlich gleichgestellten Fällen (z. B. § 6 AS...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einleitung zum Hauptvordruc... / 1 Steuerpflicht

Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat jemand gem. § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 4 [Steuerermäßigung wegen Gewerbesteuer → Zeilen 49–55]

Grundlagen Wenn Sie für Ihren Betrieb Gewerbesteuer zahlen, erhalten Sie eine Steuerermäßigung. Dazu müssen Sie den Gewerbesteuermessbetrag (Zeile 49) und die tatsächlich für das Jahr zu zahlende Gewerbesteuer (Zeile 50) eintragen. Wenn Sie mehrere Betriebe haben bzw. an mehreren Betrieben beteiligt sind, müssen Sie die Angaben für jeden Betrieb getrennt machen (Zeilen 51–55)...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 8.1 Inland

Rz. 105 Die GewSt ist in ihrer Wirkung territorial beschränkt. Sie erfasst nur gewerbliche Tätigkeiten, die in Deutschland ausgeübt werden. Anders als bei der ESt oder KSt führt ein Anknüpfungspunkt für die Besteuerung im Inland niemals zu einer Besteuerung der weltweiten Einkünfte. Es gibt daher im Bereich der GewSt keine Unterscheidung in unbeschränkte und beschränkte Steu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage AUS (Ausländische Ei... / 1 Verwendung der Anlage AUS

Wichtig Im Inland steuerpflichtige ausländische Einkünfte Die Anlage AUS benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben Einkünfte (außer Kapitalerträge) aus dem Ausland bezogen, die auch im Inland steuerpflichtig sind und wollen die ausländische Steuer auf Ihre ESt anrechnen lassen; in Deutschland steuerfrei sind, aber den Steuersatz der inländischen Einkünfte verändern (Progressi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2024... / 7. Internationale Bezüge/Auslandsberührung

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4 Internationaler Anwendungsbereich

Rz. 58 Der Steuererlass aufgrund einer Verschonungsbedarfsprüfung gilt in allen Fällen unbeschränkter (§ 2 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 ErbStG) und beschränkter (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 ErbStG und § 4 AStG) Steuerpflicht. Bei beschränkter Steuerpflicht erfolgt keine Kürzung des Steuererlasses. Rz. 59 Der Steuererlass wird aber immer nur für begünstigtes Vermögen (§ 13b Abs. 2 ErbS...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.4.2 Gewinnausweis ohne Gewinnrealisation

Rz. 154 Neben die Fälle, in denen trotz Gewinnrealisierung nach dem Realisationsprinzip der Gewinnausweis unterbleibt, treten die Fälle, in denen ein Gewinn auszuweisen ist, obwohl eine Realisierung nach dem Realisationsprinzip nicht eingetreten ist. Zugrunde liegt diesen Regelungen der Gedanke, dass alle betrieblichen Wirtschaftsgüter in einer bestimmten steuerrechtlichen V...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.3.6 Vermögen des Erwerbers

Rz. 208 Für die Verschonungsbedarfsprüfung kommt es auf das verfügbare Vermögen des jeweiligen Erwerbers an (§ 28a Abs. 2 ErbStG). Rz. 209 Eine Zusammenrechnung des Vermögens von mehreren Erwerbern ist im Gesetz nicht vorgesehen. Dies gilt auch dann, wenn sich die Personen einander nahestehen (s. § 1 Abs. 2 AStG) oder es sich um Familienangehörige (s. § 15) handelt. Eine Zusa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bescheidänderungen wegen na... / 4. Von der Rechtsprechung entschiedene Einzelfälle

Eine nachträgliche Bescheidänderung ist nicht mehr möglich, wenn der Steuerpflichtige bis zu seinem Wegzug nach Großbritannien Kapitaleinkünfte erklärt hat, die für sich genommen wesentliche wirtschaftliche Interessen i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 3 AStG repräsentierten, dieser Umstand das FA aber zunächst nicht dazu veranlasste, nach dem Wegzug eine erweiterte beschrä...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Ausnahme... / 3.2.5 Nach § 1a KStG optierende Gesamthandsgemeinschaften

Erläuterungen zu § 1a KStG [1] § 1a KStG sieht eine Option zur Körperschaftsbesteuerung vor, die es Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften ermöglichen soll, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Hierdurch soll insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit von international tätigen Familienunternehmen gestärkt werden. Durch einen unwiderruflichen Ant...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG Einfüh... / 2.1 Regelungsbereich des AStG

Rz. 5 Das AStG ist in seiner Grundstruktur im Wesentlichen erhalten geblieben, wenngleich die Regelungsdichte in den über 50 Jahren zugenommen hat und es in vielerlei Hinsicht Verschärfungen erfahren hat. Die Erleichterungen sind dem Europarecht (z. B. die Möglichkeit des Substanznachweises) oder allgemeinen steuerpolitischen Entwicklungen (nämlich die Absenkung der Niedrigb...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG Einführung AStG

1 Einführung 1.1 Ausgangssituation Rz. 1 Eines der zentralen Wesensmerkmale der Bundesrepublik stellt die hohe Steuerbelastung dar. Dieser Befund lässt sich nicht nur rückblickend beobachten, sondern wird wohl auch in der Zukunft Bestand haben. Da Steuern bei betriebswirtschaftlicher Betrachtung nichts anderes als Kosten darstellen, ist die Reaktion der Steuerpflichtigen natur...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG Einfüh... / 2.2 Rückblick

Rz. 6 Das deutsche Steuerrecht verfügte bereits vor dem Inkrafttreten des AStG an verschiedenen Stellen über besondere Bestimmungen, die auf Auslandssachverhalte abzielten. 2.2.1 Einkünftekorrektur Rz. 7 Der Gesetzgeber sieht seit der Popitz-Schlieben'schen Finanzreform 1925[1] (§ 33 EStG 1925: "Steht der Gewinn aus einem inländischen Gewerbebetrieb infolge besonderer Vereinba...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG Einfüh... / 1.4 Zielvorstellung

Rz. 4 Das AStG richtet sich „gegen ungerechtfertigte Steuervorteile aus der Nutzung internationaler Steuergefälle“.[1] Dabei formulierte die Bundesregierung vier Ziele,[2] nämlich Einführung einer Verrechnungspreiskorrektur, Aufrechterhaltung des Besteuerungsrechts bei Auswanderern, Wegzugsbesteuerung und Erfassung von Gewinnen bei ausländischen Basisgesellschaften. Gleichze...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG Einfüh... / 1 Einführung

1.1 Ausgangssituation Rz. 1 Eines der zentralen Wesensmerkmale der Bundesrepublik stellt die hohe Steuerbelastung dar. Dieser Befund lässt sich nicht nur rückblickend beobachten, sondern wird wohl auch in der Zukunft Bestand haben. Da Steuern bei betriebswirtschaftlicher Betrachtung nichts anderes als Kosten darstellen, ist die Reaktion der Steuerpflichtigen naturgegeben: Sow...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG Einfüh... / 4 Rechtsmissbrauch

Rz. 16 Das AStG in seiner Grundkonzeption resultiert im Wesentlichen aus der Erkenntnis der Untauglichkeit, steuerlichen Gestaltungsüberlegungen allein mit dem Rechtsinstitut der Missbrauchsbekämpfung (§ 42 AO bzw. zuvor § 6 StAnpG) beizukommen[1]. Deshalb erwies sich der sog. Steueroasenerlass[2] in der Praxis auch weitgehend als untauglich. Für die heutige Rechtspraxis ist...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG Einfüh... / 1.3 Besonderheit: DBA mit der Schweiz

Rz. 3 Der bundesrepublikanische Grundsatz, mit Steueroasen keine Doppelbesteuerungsabkommen zu schließen, besteht seit Staatsgründung. Aus vorkonstitutioneller Zeit bestand jedoch noch das DBA mit der Schweiz aus dem Jahr 1931[1]. Dessen Beibehaltung erklärte sich vor allem aus den engen wirtschaftlichen Beziehungen mit dem Nachbarland. Da aber das Phänomen der sog. Steuerfl...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG Einfüh... / 2 Inhalt

2.1 Regelungsbereich des AStG Rz. 5 Das AStG ist in seiner Grundstruktur im Wesentlichen erhalten geblieben, wenngleich die Regelungsdichte in den über 50 Jahren zugenommen hat und es in vielerlei Hinsicht Verschärfungen erfahren hat. Die Erleichterungen sind dem Europarecht (z. B. die Möglichkeit des Substanznachweises) oder allgemeinen steuerpolitischen Entwicklungen (nämli...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG Einfüh... / 1.2 Oasenbericht als Impuls für späteres AStG

Rz. 2 Der Deutsche Bundestag beauftragte am 12.4.1962[1] die Bundesregierung, einen Bericht über Wettbewerbsverfälschungen zu erstatten, die sich aus Sitzverlagerungen und dem Steuergefälle ergeben. Die Vorlage des Berichts erfolgte am 23.6.1964[2] und zog neben einem verstärkten Interesse der Öffentlichkeit[3] den sog. Oasenerlass am 14.6.1965[4] als auch die Revision des a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG Einfüh... / 2.2.4 Familienstiftung

Rz. 10 Steuerlich ist die ausländische Familienstiftung dem Fiskus ein Dorn im Auge, nämlich dann, wenn es sich um eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person handelt. In diesem Fall entfaltet die Stiftung eine Abschirmwirkung gegenüber dem deutschen Steuerzugriff. Bereits mit der sog. Steueramnestieverordnung (StAmnVO) vom 23.8.1931[1] versuchte der Gesetzgeber dieses P...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG Einfüh... / 6 Abschließende Würdigung

Rz. 18 Die Notwendigkeit außensteuerlicher Regelungen ist unbestritten. Die konkrete Ausgestaltung des AStG zieht Kritik auf sich,[1] die aber bei Lichte betrachtet nur bedingt berechtigt ist. Im Einzelfall bestehen europarechtliche Defizite bei der Ausgestaltung von Regelungen, aber eine perfekte Lösung lässt sich – nicht zuletzt aufgrund der widerstreitenden Fiskalinteress...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG Einfüh... / 2.2.1 Einkünftekorrektur

Rz. 7 Der Gesetzgeber sieht seit der Popitz-Schlieben'schen Finanzreform 1925[1] (§ 33 EStG 1925: "Steht der Gewinn aus einem inländischen Gewerbebetrieb infolge besonderer Vereinbarungen des Steuerpflichtigen mit einem im Inland nicht unbeschränkt Steuerpflichtigen in offenbarem Missverhältnis zu dem Gewinne, der sonst bei Geschäften gleicher oder ähnlicher Art erzielt wird...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG Einfüh... / 2.2.3 Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 9 Deutschland verfügte mit dem 1934 eingeführten § 15 Abs. 2 Steueranpassungsgesetz[1] bereits über eine Regelung, die das Phänomen ausländischer Basisgesellschaften ansatzweise erfasste, aber nicht die gewünschte Breitenwirkung zeigte. Die Vorschrift lautete: "Hat eine Körperschaft oder Personenvereinigung, die nach bürgerlichem Recht selbständig ist, die sich aber wirts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG Einfüh... / 3 Rechtsentwicklung

Rz. 15 Das AStG unterlag im Laufe seines Bestehens zunächst nur geringfügigen Anpassungen. Es trat im Rahmen des Gesetzes zur Wahrung der steuerlichen Gleichmäßigkeit bei Auslandsbeziehungen und zur Verbesserung der steuerlichen Wettbewerbslage bei Auslandsinvestitionen am 9.9.1972 in Kraft.[1] Eine umfassende Reform erfolgte durch das ATAD-Umsetzungsgesetz.mehr

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Cloer/Hagemann, AStG Einfüh... / 5 Europarecht

Rz. 17 Bereits im Gesetzgebungsverfahren erfolgte der Hinweis auf das Europarecht.[1] Ende der Sechziger bzw. zu Beginn der Siebziger Jahre des letzten Jahrhunderts war die Tragweite des europäischen Rechts für das Steuerrecht noch gar nicht absehbar. Im Laufe der Zeit erwies sich aber das Unionsrecht in Gestalt der Grundverkehrsfreiheiten durch die EuGH-Rechtsprechung als K...mehr