Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.5.1 Außenprüfung bei jedem Stpfl.

Rz. 1321 Durch den mit dem ATADUmsG eingefügten § 18 Abs. 5 AStG wird klargestellt, dass eine Außenprüfung bei jedem Stpfl. i. S. d. § 7 Abs. 1 bzw. § 13 Abs. 1 S. 1 AStG durchgeführt werden kann.[1] Rz. 1322 Aufgrund der systematischen Stellung des Abs. 5 gilt dieser auch für die Feststellungsbeteiligten nach § 18 Abs. 4 AStG entsprechend.[2] Dies entspricht dem Sinn und Zwe...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.2.3 Von der Haftung umfasstes Vermögen

Rz. 90 Die Haftung betrifft nur das Vermögen, das den nach Abs. 1 zuzurechnenden Einkünfte zugrunde liegt. Da gem. § 5 Abs. 1 AStG Einkünfte einer ausländischen Gesellschaft zugerechnet werden, kann nur solches Vermögen der ausländischen Gesellschaft von der Haftung erfasst sein, das zum Zeitpunkt der Einkünfteerzielung in deren Eigentum stand.[1] Wurden Einkünfte von mehrer...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.4.4.1 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 80 DBA enthalten regelmäßig keine Regelungen zum Verfahrensrecht, insbesondere zur Durchführung des Besteuerungsverfahrens. Die verfahrensrechtliche Umsetzung der Bestimmungen eines DBA bleibt den Vertragsstaaten durch ihr nationales Recht überlassen.[1] Aus der Anwendung des § 18 AStG an sich können somit keine Konflikte mit dem Abkommensrecht entstehen. Solche können n...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.3.2 Feststellung der Besteuerungsgrundlagen (§ 5 Abs. 3 und § 18 Abs. 1)

Rz. 104 Durch den Verweis auf § 18 AStG ergibt sich eine gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, die bei mehreren Beteiligten i. S. d. § 2 AStG einheitlich vorzunehmen ist.[1] Besteuerungsgrundlagen i. S. d. § 5 AStG sind insbesondere die zuzurechnenden Einkünfte und die zuzurechnenden Vermögenswerte.[2] Bejaht man mit der FinVerw aber die Möglichkeit der Anrechn...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.5.2.1 Ermöglichung des Steuerabzugs durch ATAD-RL?

Rz. 90 Fraglich ist, ob Art. 8 Abs. 7 ATAD-RL den Steuerabzug, wie ihn § 10 Abs. 1 S. 2 AStG a. F. vorsah, erlaubt.[1] Art. 8 Abs. 7 S. 1 ATAD-RL sieht zwar den "Abzug von der Steuerschuld des Stpfl." vor. Nach Satz 2 richtet sich das Verfahren jedoch nach nationalem Recht. Bei wortgetreuer Auslegung könnte man mit Teilen der Lit. zu dem Ergebnis kommen, dass wie im alten Rec...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2 Definition der Zwischeneinkünfte (Abs. 1)

Rz. 100 § 8 Abs. 1 AStG normiert den sachlichen Tatbestand der Hinzurechnungsbesteuerung.[1] Anknüpfend an die Gesetzesformulierung in § 7 Abs. 1 AStG definiert § 8 Abs. 1 AStG die "Einkünfte, für die diese Gesellschaft Zwischengesellschaft ist". Der Norm kommt damit ganz zentrale Bedeutung im System der §§ 7ff. AStG zu.[2] Derlei "Zwischeneinkünfte" liegen vor, wenn 2 Tatbe...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.3.4 Zuständiges FA (§ 5 Abs. 3 und § 18 Abs. 2)

Rz. 109 Aufgrund des umfassenden Verweises auf § 18 richtet sich die Zuständigkeit des FA nach § 18 Abs. 2 AStG. Nach der in § 18 Abs. 2 S. 1 AStG enthaltenen Grundregel ist das FA zuständig, das auch für die Ermittlung der aus der Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft bezogenen Einkünfte zuständig ist. Während sich für unbeschränkt Stpfl. i. S. d. § 7 AStG aus diese...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.2.2 Geschäftsbeziehung

Rz. 45 Als Geschäftsbeziehung sind alle Vorgänge zwischen einem Unternehmen und seinen ausländischen Geschäftspartnern zu fassen, soweit sie nicht auf gesellschaftsrechtlichen oder privaten Beziehungen beruhen. Ein Gesellschaftsverhältnis ist keine geschäftliche Beziehung. Die Geschäftsbeziehung muss aufseiten des ausländischen Geschäftspartners nicht Teil eines Betriebes se...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.10.3 Ausnahme: Übertragung nicht-aktiver Wirtschaftsgüter

Rz. 310 Nach § 8 Abs. 1 Nr. 9 Hs. 2 AStG gilt "dies" – d. h. die Behandlung der Umwandlungsgewinne als aktiv – nicht, soweit diese auf der Übertragung von Wirtschaftsgütern beruhen, die nicht der Erzielung von Einkünften i. S. d. Nrn. 1–8 dienen. Im Rahmen einer wirtschaftsgutbezogenen Prüfung ist eine Zuordnung vorzunehmen, wobei die Ausnahme erfüllt ist, "soweit" die Wirts...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.3.1 Entstehung und Änderungen vor Inkrafttreten des ATAD-UmsG

Rz. 15 Die Vorschrift ist auf die Gesetzesleitsätze vom 17.12.1970[1] zurückzuführen und wurde bisher mehrfach adjustiert. Die Grundstruktur (die ersten vier Absätze) blieb seither im Wesentlichen erhalten, da es sich bei § 10 AStG nicht um eine in die Gesetzessystematik der Hinzurechnungsbesteuerung eingreifende Vorschrift, sondern vielmehr um eine technische Vorschrift zur...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.3.1 Hintergrund der Regelung

Rz. 183 Die Wegzugsbesteuerung setzt – jedenfalls außerhalb des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG – keine Beeinträchtigung des deutschen Besteuerungsrechts voraus und kann – bei Vorliegen einer "Beschränkung" auch in Fällen des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG – mit einem fortbestehenden deutschen Besteuerungsrecht einhergehen.[1] Dies kann sowohl Fälle der fortbestehenden unbeschränkten...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.6.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 39 Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen gegen § 17 Abs. 1 AStG nicht, da dieser lediglich die Mitwirkungspflichten bzw. Offenbarungs- und Vorlagepflichten für die von ihm verfolgten Zwecke in legitimer Weise konkretisiert.[1] Die Norm stellt sich als Verfahrensvorschrift dar, mit der kein ungerechtfertigter Eingriff in die grundrechtlich geschützten Rechtspositionen d...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 2.2 Außerbilanzielle (Einkünfte-)Korrektur (§ 1 Abs. 1 S. 1 AStG)

Rz. 77 Es müssen Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus einer Geschäftsbeziehung zum Ausland mit einer ihm nahestehenden Person dadurch gemindert sein, dass er seiner Einkünfteermittlung andere Bedingungen, insbesondere Preise (Verrechnungspreise), zugrunde legt, als sie voneinander unabhängige Dritte unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen vereinbart hätten (Fremdve...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.2 Ausschluss der Anrechnung bei Erstattungsanspruch im Ausland (Abs. 1 S. 2)

Rz. 255 § 12 Abs. 1 S. 2 AStG regelt eine Begrenzung der Anrechnung für Fälle des § 8 Abs. 5 S. 2 AStG, wenn der Zwischengesellschaft, dem Stpfl. oder einer anderen Gesellschaft, an der der Stpfl. unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, im Falle einer Gewinnausschüttung im Ansässigkeitsstaat der Zwischengesellschaft Ansprüche zustehen, die über eine gemeinsame Belastungsbe...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.3.1.4.2 § 42 AO

Rz. 16 § 15 AStG ist Ausdruck des Unbehagens des deutschen Gesetzgebers gegenüber ausländischen Stiftungen und soll Missbrauch verhindern (s. o.). In den Randbereichen geht die Vorschrift aber über die Missbrauchsvermeidung hinaus und erfasst auch Sachverhalte, in denen es gar nicht zur Steuer- oder Kapitalflucht kommt.[1] Ein wesentlicher Unterschied ist im Verhältnis zu § ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 5 Bestimmung des Fremdvergleichspreises (§ 1a S. 4 AStG)

Rz. 74 Verrechnungspreisbestimmung Um die Abweichung zu ermitteln, ist nach § 1a S. 4 AStG für die Ermittlung des Verrechnungspreises auf Grundlage der ex-post Betrachtung von denselben Grundsätzen auszugehen wie ursprünglich für die Ermittlung des Verrechnungspreises auf Grundlage der Gewinnerwartungen. Das heißt, die ursprünglichen (Berechnungs-)Parameter (Kapitalisierungsz...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.2.7 Anpassung des § 1 AStG durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinien (ATAD-UmsG)

Rz. 15 Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinien (ATADUmsG), das am 25. Juni 2021 veröffentlicht wurde[1], wurde die Definition der Nahestehenden in Absatz 2 präzisiert und erweitert. Die Änderungen durch das ATADUmsG sind gemäß § 21 Abs. 1 AStG für den Veranlagungszeitraum bzw. Erhebungszeitraum 2022 anzuwenden. Hinweis Für die Anwendung des § 4k Abs...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 5.3 Einengung der Bandbreite (§ 1 Abs. 3a S. 2 AStG)

Rz. 184 Einengung der Bandbreite aufgrund Vergleichbarkeitsunterschiede: Die Bandbreite ist einzuengen, sofern auch nach der Anwendung von Abs. 3 Satz 6, also nach der Vornahme von Anpassungsrechnungen, noch Unterschiede in der Vergleichbarkeit der Werte verbleiben. Dies geschieht nach Satz 2 vorrangig durch das Aussortieren weniger vergleichbarer Werte. Wenn solche in gering...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 6 Angemessenheit des Anpassungsbetrags (§ 1a S. 5 AStG)

Rz. 76 Angemessenheit der Anpassung Der Gesetzgeber versteht unter einer "angemessenen Anpassung" eine Anpassung an die tatsächliche (nachträglich festgestellte) Gewinnentwicklung als zutreffenden Fremdvergleichspreis.[1] Angemessen ist sonach gem. § 1a S. 5 AStG eine Anpassung, die dem Unterschiedsbetrag zwischen dem ursprünglich angesetzten Verrechnungspreis und dem unter Zu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 7.6 Finanzierung von DEMPE-Funktionen (§ 1 Abs. 3c S. 5 AStG)

Rz. 238 Satz 5 stellt klar, dass die bloße Finanzierung der (DEMPE-)Aktivitäten keinen Anspruch auf die aus dem immateriellen Wert resultierenden Erträge (z. B. Lizenzen) begründet, sondern lediglich angemessen vergütet wird. D. h. die bloße Bereitstellung von Finanzmitteln stellt keine DEMPE-Funktion dar. Wer also ausschließlich die Finanzierung von Entwicklung, Erhalt oder...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 3.3 Beteiligung am Gewinn oder Liquiditätserlös (§ 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. b AStG)

Rz. 113 Gemäß Nr. 1b gilt eine Person dem Steuerpflichtigen auch dann als nahestehend, wenn diese Person gegenüber dem Steuerpflichtigen (Variante 1) oder umgekehrt der Steuerpflichtige gegenüber dieser Person (Variante 2) einen Anspruch auf mindestens ein Viertel des Gewinns oder des Liquidationserlöses besitzt. Diese Regelung wurde durch das ATAD-Umsetzungsgesetz vom 25. J...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 3.7 Beherrschender Einfluss einer dritten Person (§ 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. c AStG)

Rz. 117 Gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. c AStG wird eine Person als einem Steuerpflichtigen nahestehend betrachtet, wenn eine dritte Person sowohl auf die Person als auch auf den Steuerpflichtigen unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss ausüben kann. § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. c dehnt § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 damit auf Dreieckskonstellationen aus.mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.2.6 Anpassung des § 1 AStG durch das Zollkodex-Anpassungsgesetz

Rz. 14 Das Zollkodex-Anpassungsgesetz vom 22. Dezember 2014[1] brachte sprachliche Klarstellungen und Erweiterungen für § 1 Abs. 4 AStG. Es wird darauf hingewiesen, dass die betreffenden Aktivitäten vom Steuerpflichtigen oder einer nahestehenden Person ausgeführt werden. Des Weiteren soll bei der hypothetischen Prüfung einer möglichen Anwendung bestimmter Einkommensteuergese...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.7.4 Ausnahme: Vermietung oder Verpachtung von Grundbesitz (Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b)

Rz. 235 § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b AStG sieht für Einkünfte aus der Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken eine Ausnahme von deren Einordnung als aktive Einkünfte vor. Der Begriff "Grundstück" umfasst nach zutreffender h.A. auch Gebäude und Gebäudeteile.[1] Die Reichweite der Norm sollte sich nach dessen Sinn und Zweck auch auf grundstücksgleiche Rechte erstrecken,[2] ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 5.2.2 Abstrakte Belastung von weniger als 15 %

Rz. 430 Gem. § 8 Abs. 5 S. 1 AStG liegt eine Niedrigbesteuerung grds. dann vor, wenn die nach § 10 Abs. 3 EStG ermittelten Einkünfte, für die die Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, einer Belastung mit Ertragsteuern von weniger als 15 % unterliegen. Die Norm basiert somit auf einer Division der auf die passiven Einkünfte erhobenen Ertragsteuern durch die nach § 10 Abs. 3 ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.4.3 Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht (§ 6 Abs. 1 S. Nr. 1)

Rz. 132 Der Wegzugstatbestand in § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AStG ist erfüllt, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht infolge der Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts endet. Die Begriffe "Wohnsitz" und "gewöhnlicher Aufenthalt" richten sich nach §§ 8, 9 AO.[1] Dieser – nach altem Recht (§ 6 Abs. 1 S. 1 AStG a. F.) – (Grund-)Tatbestand betrifft folglich den physischen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.10.4 Rückausnahme: abstrakte und konkrete Buchwertfortführung

Rz. 315 § 8 Abs. 1 Nr. 9 Hs. 2 AStG sieht sodann eine Rückausnahme vor, bei deren Erfüllung die Umwandlung unter den Aktivtatbestand fällt. Die Rückausnahme ist erfüllt, wenn die Umwandlung im Inland ungeachtet des § 1 Abs. 4 UmwStG zu Buchwerten hätte erfolgen können (abstrakte Buchwertfortführung) und im Ausland tatsächlich zu Buchwerten erfolgt ist (konkrete Buchwertfortf...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.5.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 170 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 4 AStG stellt der "Handel" eine grds. aktive Tätigkeit dar. Der Tatbestand des § 8 Abs. 1 Nr. 4 AStG wurde durch das ATADUmsG lediglich geringfügig geändert.[1] Der Begriff "Handel" ist im Gesetz nicht definiert. Wie sich aus dem Gesetzeszusammenhang ergibt, betrifft die Handelstätigkeit jedoch die Verschaffung der Verfügungsmacht (s. Rz. 181) von...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.2.2 Fälle des unentgeltlichen Erwerbs (§ 6 Abs. 2 S. 2 und 3)

Rz. 208 § 6 Abs. 2 S. 2 und 3 AStG regeln den persönlichen Anwendungsbereich der Wegzugsbesteuerung in Fällen, in denen der Stpfl. die Anteile unentgeltlich erworben hat. Dies betrifft Erwerbe auf Grundlage eines Testaments, Vermächtnisses, Erbvertrags oder einer Schenkung.[1] Im Fall eines teilentgeltlichen Erwerbs von Anteilen ist der Erwerb in einen entgeltlichen und eine...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 3.5 Ausnahme für Outsourcing (Abs. 2 Satz 5)

Rz. 380 Gem. § 8 Abs. 2 S. 5 AStG gelten die Sätze 1 bis 3 nicht, "wenn die Gesellschaft ihre wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit überwiegend durch Dritte besorgen lässt". Die Substanzausnahme soll in diesen Fällen nicht zu Anwendung kommen[1], was im Ergebnis stets in einer Hinzurechnungsbesteuerung mündet. Die Finanzverwaltung wendet die Vorschrift nicht auf konzerninter...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.4.4 Unentgeltliche Übertragungen auf nicht unbeschränkt Steuerpflichtige (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2)

Rz. 138 Der Wegzugstatbestand in § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG knüpft an "die unentgeltliche Übertragung auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person". Der Tatbestand erfasst grenzüberschreitende Schenkungen und Erbfälle, durch die Anteile i. S. v. § 17 EStG ins Ausland übergehen, wodurch wiederum der deutsche Besteuerungszugriff gefährdet ist. Rz. 139 Unentgeltliche Über...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.10.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 295 § 8 Abs. 1 Nr. 9 AStG regelt die Einordnung von Einkünften aus "Umwandlungen" unter den Aktivkatalog des § 8 Abs. 1 AStG. Das Vorliegen einer "Umwandlung" ist somit zentrales Tatbestandsmerkmal des Aktivtatbestands. Was eine "Umwandlung" ist, ist durch Auslegung zu bestimmen. Es gilt hierbei ein steuerrechtliches Begriffsverständnis. Da sowohl die Gesetzesbegründung[...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.3.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 135 § 8 Abs. 1 Nr. 2 AStG betrifft Einkünfte aus der Herstellung, Bearbeitung, Verarbeitung oder Montage von Sachen, der Erzeugung von Energie sowie dem Aufsuchen und der Gewinnung von Bodenschätzen. Die genannten Tätigkeiten werden auch als industrielle Tätigkeiten zusammengefasst.[1] Eine Abgrenzung zwischen den Tätigkeiten ist nicht erforderlich, weil alle ausnahmslos...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.3.3 Tatsächliche Erhebung der Steuer

Rz. 159 § 12 Abs. 1 S. 1 AStG sieht die Anrechnung von Steuern, die "auf die dem Hinzurechnungsbetrag unterliegenden Einkünfte tatsächlich erhoben worden sind", vor. Nach § 218 AO setzt die Erhebung regelmäßig die Festsetzung der Steuer durch einen Steuerbescheid voraus.[1] Auch eine aufgrund einer Steueranmeldung entrichtete Steuer erfüllt diese Voraussetzung.[2] In den Fäll...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.5.4 Rückausnahme: Geschäftsbetrieb und Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

Rz. 185 Das Gesetz sieht von den beiden Ausnahmetatbeständen für konzerninterne Handelstätigkeiten eine Rückausnahme vor. Diese ist erfüllt, wenn die ausländische Gesellschaft einen für derartige Handelsgeschäfte in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb unter Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr unterhält und die Tätigkeiten im Zusammenhang mit de...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.6.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 195 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 5 AStG stellt auch die Erbringung von "Dienstleistungen" eine aktive Tätigkeit dar. Ebenso wie in § 8 Abs. 1 Nr. 4 AStG wird dieser Grundsatz von zwei Ausnahmen flankiert, von denen aber – insoweit anders als in § 8 Abs. 1 Nr. 4 AStG – nur eine mit einer Rückausnahme verknüpft ist. Dienstleistungen sind entgeltliche Tätigkeiten jeder Art zur Befri...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 2.4 Informationstransparenz und Denkfigur des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters (§ 1 Abs. 1 S. 3 AStG)

Rz. 100 Informationstransparenz: Satz 3 bestimmt, dass für die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes davon auszugehen ist, dass die voneinander unabhängigen Dritten a) alle wesentlichen Umstände der Geschäftsbeziehung kennen und b) nach den Grundsätzen ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter handeln. Diese Regelung zielt darauf ab, arbiträre Resultate bei der Festl...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 7.5 DEMPE-Funktionen (§ 1 Abs. 3c S. 4 AStG)

Rz. 233 DEMPE-Konzept: Nach Satz 3 bildet das (zivilrechtliche oder wirtschaftliche) Eigentum oder die Inhaberschaft an einem immateriellen Wert zunächst nur den Ausgangspunkt zur Bestimmung, welchem Beteiligten die Erträge aus dessen Verwertung zustehen. Weiterhin ist i. S. einer funktionsorientierten Vergütung zu prüfen, welche wertschöpfenden Funktionen in Bezug auf den im...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 7.3 Immaterielle Werte (§ 1 Abs. 3c S. 2 AStG)

Rz. 227 Immaterielle Werte sind seit Umsetzung des AbzStEntModG in § 1 Abs. 3c S. 2 AStG gesetzlich definiert. Diese gesetzliche Legaldefinition im AStG orientiert sich dabei eng an die internationale Definition der OECD.[1] Rz. 228 Immaterielle Werte sind gem. § 1 Abs. 3c S. 2 AStG Vermögenswerte, die 1.) die weder materielle Wirtschaftsgüter oder Beteiligungen noch Finanzanl...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 1.2.1 Einführung der Preisanpassungsklausel erstmals mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 (UntStRefG) in § 1 Abs. 3 Sätze 11–12 AStG a. F.

Rz. 5 Erstmals wurde eine Preisanpassungsnorm durch das UntStRefG 2008[1] in § 1 Abs. 3 S. 11 u. 12 AStG a. F. eingefügt und durch die Funktionsverlagerungsverordnung (FVerlV) flankiert. In Abstimmung mit der internationalen Entwicklung erließ die Finanzverwaltung zudem Verwaltungsanweisungen, die sich gleichzeitig an der Spruchpraxis des BFH orientierten. Im Hinblick auf die...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 4 Erhebliche Abweichung zwischen Gewinnentwicklung und -erwartung (§ 1a S. 3 AStG)

Rz. 69 Erhebliche Abweichung Nur in bedeutenden (steuerlichen) Fällen soll § 1a AStG zu einer nachträglichen Verrechnungspreisanpassung über einen einmaligen Anpassungsbetrag führen. Daher greift die Preisanpassungsklausel nur in den Fällen, in denen eine sog. "erhebliche Abweichung" im 7-jährigen Beobachtungszeitraum zwischen der (tatsächlichen) Gewinnentwicklung und der urs...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 11.5 Bestimmung und Bepreisung der Geschäftsbeziehungen (§ 1 Abs. 5 S. 4 AStG)

Rz. 327 Auf der zweiten Stufe müssen nach § 1 Abs. 5 S. 4 AStG auf Basis der in § 1 Abs. 5 S. 3 AStG festgelegten Zuordnungen die "Art der Geschäftsbeziehungen zwischen dem Unternehmen und seiner Betriebsstätte" sowie die (fremdüblichen) Verrechnungspreise für diese Geschäftsbeziehungen ("anzunehmende schuldrechtliche Beziehungen") festgelegt werden. Rz. 328 Anzunehmende schu...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.2.2 Anzeigepflicht bei nur teilweise Eingreifen des § 8 Abs. 2 AStG

Rz. 920 Die Anzeigepflicht kommt nur zur Anwendung soweit die Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 AStG erfüllt sind. Die Erleichterung von der Erklärungspflicht gilt nur für Sachverhalte, in denen die ausländische Gesellschaft ihren Sitz oder Ort der Geschäftsleitung in einem EU- oder EWR-Staat hat. In allen anderen Fällen ist eine Feststellungserklärung abzugeben.[1] Erzielt die ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.5.2 Beherrschungskriterien

Rz. 421 Gem. § 7 Abs. 2 AStG liegt eine Beherrschung vor, wenn dem Stpfl. allein oder zusammen mit ihm nahestehenden Personen (§ 1 Abs. 2 i. V. m. § 7 Abs. 3 AStG n. F.) unmittelbar oder mittelbar mehr als die Hälfte der Stimmrechte, Anteile am Nennkapital, Gewinnanspruch, Liquidationserlös zustehen. Rz. 422 Die Kriterien (Stimmrechte, Anteile am Nennkapital, Gewinnanspruch und Li...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.4.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 145 § 8 Abs. 1 Nr. 3 AStG regelt die Einordnung von Einkünften aus dem "Betrieb von Versicherungsunternehmen, Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten" in den Aktivkatalog. Ferner gilt die Norm für Einkünfte aus dem Betrieb von Finanzunternehmen i. S. d. KWG, an denen Kreditinstitute oder Finanzdienstleistungsinstitute unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich ...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.3 Erklärungspflicht erweitert beschränkt Stpfl.

Rz. 750 Aus dem Verweis in § 5 Abs. 3 AStG auf § 18 AStG ergibt sich, dass auch erweitert beschränkt Stpfl. i. S. d. § 2 AStG von der Regelung erfasst sind.[1] Die Erklärungspflicht erstreckt sich jedoch nur auf solche Zwischeneinkünfte, die nicht ausländische Einkünfte i. S. d. § 34d EStG (§ 5 AStG) sind.[2] Rz. 751–759 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.1.2.1 Tatbestand

Rz. 80 § 5 Abs. 1 S. 2 AStG weist als einzige Tatbestandsvoraussetzung das Vorliegen der Voraussetzungen des Satzes 1 auf. Mithin arbeitet die Norm mithilfe eines Rechtsgrundverweises. Dies entspricht der in § 4 Abs. 1 AStG verwendeten Regelungstechnik, wo ein Rechtsgrundverweis auf § 2 Abs. 1 S. 1 AStG erfolgt. Maßgebend für die Erfüllung des Tatbestands ist der Zeitpunkt d...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.4.4.1 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 41 § 12 AStG geht nach 20 Abs. 1 AStG den Regelungen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung in DBA vor.[1] § 12 AStG findet somit unabhängig von den Regelungen in dem jeweils einschlägigen DBA und der dort vorgesehenen Methode zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung der passiven Einkünfte Anwendung.[2] Rz. 42–44 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 33 § 8 AStG i. d. F. ATADUmsG kommt gem. § 21 Abs. 4 S. 1 AStG erstmals im Wirtschaftsjahr 2022 bzw. Wirtschaftsjahr 2022/2023 der ausländischen Gesellschaft zur Anwendung. Rz. 34 Durch das MinStRLUmsG wurde die Niedrigsteuergrenze in § 8 Abs. 5 AStG auf 15 % herabgesenkt (s. Rz. 15). Die neue Niedrigsteuergrenze gilt nach § 21 Abs. 6 AStG erstmals für nach dem 31.12.2023...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.4.4.2.2 Verhältnis zu § 149 ff. AO

Rz. 100 § 18 Abs. 3 AStG statuiert als einzelgesetzliche Norm eine Erklärungspflicht i. S. d. § 149 Abs. 1 S. 1 AO für die an der ausländischen Gesellschaft i. S. d. § 7 Abs. 1 S. 1 AStG bzw. § 13 Abs. 1 S. 1 AStG unmittelbar oder mittelbar beteiligten Stpfl. (s. dazu Rz. 729ff.). Die §§ 149 ff. AO finden daher Anwendung.[1] Rz. 101–109 einstweilen freimehr