Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 3.3.1.1 Einkünfte der ausländischen Betriebsstätte

Rz. 52 Ausländische Betriebsstätte: Es muss eine Betriebsstätte i. S. d. § 12 AO bestehen. Auf das DBA-Recht kommt es insoweit nicht an.[1] Die der Tätigkeit des Unternehmens dienende Geschäftseinrichtungen und Anlagen müssen sich im Ausland befinden oder die Bauausführungen und Montagen im Ausland erfolgen.[2] Da – s. insoweit Rz. 74 – eine Freistellung ebenfalls Voraussetzu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.4.3 Verletzung der Mitwirkungspflichten nach Absatz 5 (§ 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 2)

Rz. 376 Gem. § 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 2 AStG wird die noch nicht entrichtete Steuer insgesamt fällig, wenn der Stpfl. seine Mitwirkungspflichten nach § 6 Abs. 5 AStG nicht erfüllt. Nach hier vertretener Auffassung bezieht sich die Norm nicht auf die Mitwirkungspflicht nach § 6 Abs. 5 S. 1 AStG betreffend Ereignisse i. S. v. § 6 Abs. 4 S. 5 AStG (s. zur Begründung Rz. 377), vorsor...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 4.2 Beschränkung auf EU/EWR-Gesellschaften (Abs. 3)

Rz. 395 Gem. § 8 Abs. 3 AStG gilt die Substanzausnahme gem. § 8 Abs. 2 AStG – anders als die weltweit geltende Substanzausnahme gem. § 13 Abs. 4 AStG (s. § 13 AStG Rz. 121ff.)[1] – nur, wenn die ausländische Gesellschaft ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem EWR-Staat[2] hat. Maßgeblich für die Zugehörigkeit eines Staates zu EU oder EW...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.2.6 Inhaltsadressat (Feststellungsbeteiligte)

Rz. 358 Aus § 18 Abs. 1 S. 1 AStG ergibt sich nicht, an wen die gesonderte Feststellung zu richten ist. Allerdings kann aus § 18 Abs. 1 S. 2 und 3 AStG sowie § 18 Abs. 3 S. 1 AStG entnommen werden, dass Inhaltsadressat des Feststellungsbescheids alle unmittelbar oder mittelbar an der ausländischen Gesellschaft beteiligten unbeschränkt und beschränkt Stpfl. sind.[1] Ist ein S...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 10.3 Anzunehmende schuldrechtliche Beziehung zu einer Betriebstätte (§ 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 AStG)

Rz. 289 Authorised OECD Approach (AOA): Ab dem Veranlagungszeitraum 2013 erweitert § 1 Abs. 4 Nr. 2 AStG den Anwendungsbereich des § 1 AStG explizit auf die Gewinnermittlung von Betriebsstätten (vgl. dazu auch § 1 Abs. 5 AStG, Punkt 11). Die Regelung wurde mit dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz[1] zur Umsetzung des Authorised OECD Approach (AOA) in das Gesetz aufgenomme...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 7 Escape-Klauseln (§ 1a S. 6 AStG)

Rz. 78 Allgemeines: Nach § 1a S. 6 AStG ist die Preisanpassungsklausel insbesondere in folgenden (alternativen) drei Fällen nicht anwendbar: Nr. 1: Der Steuerpflichtige macht glaubhaft, dass die Gewinnentwicklung auf Umständen beruht, die er zum Zeitpunkt seiner Verrechnungspreisbestimmung nicht vorhersehen oder einkalkulieren konnte, oder Nr. 2: Der Steuerpflichtige weist nach...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 11.6 Ständiger Vertreter (§ 1 Abs. 5 S. 5 AStG)

Rz. 331 § 1 Abs. 5 S. 5 AStG ordnet die entsprechende Anordnung von § 1 Abs. 5 S. 1–4 AStG (auch) auf ständige Vertreter an. Für die Regelungen der BsGaV findet sich eine vergleichbare Vorschrift in § 39 Abs. 1 BsGaV , wonach die BsGaV sinngemäß auf ständige Vertreter i. S. d. § 13 AO anzuwenden ist. Dadurch wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der ständige Vertreter (§ 1...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 3.4 Beherrschender Einfluss (§ 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AStG)

Rz. 114 Insbes. um Umgehungsgestaltungen vorzubeugen, reicht es gemäß Nr. 2 aus, dass eine Person auf den Steuerpflichtigen (Variante 1) oder umgekehrt der Steuerpflichtige auf die Person (Variante 2) einen "beherrschenden Einfluss" unmittelbar oder mittelbar ausüben kann. § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AStG sieht einen beherrschenden Einfluss als gleichwertig zu einer "wesentlichen ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 11.7 Ausgleichsposten (§ 1 Abs. 5 S. 6 AStG)

Rz. 334 Ausgleichsposten (§ 4g EStG): § 1 Abs. 5 S. 6 AStG normiert, dass die Regelungen des § 1 AStG die Möglichkeit zur Bildung eines Ausgleichspostens nach § 4g EStG nicht beeinträchtigen. Für die Errichtung eines solchen Ausgleichspostens bleiben die Voraussetzungen einer Entstrickungsnorm entscheidend, wie sie in § 4 Abs. 1 S. 3 EStG oder § 12 Abs. 1 S. 1 KStG festgelegt...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 6.3 Ausnahme vom Transferpaket: Einzelbewertung (§ 1 Abs. 3b S. 2 AStG)

Rz. 214 Die Anwendung der Preisfindung auf Grundlage des Transferpakets gemäß § 1 Abs. 3b Satz 2 AStG entfällt ("Hiervon kann abgesehen werden"), wenn Steuerpflichtige glaubhaft darlegen können, dass bei der Funktionsverlagerung keine wesentlichen immateriellen Wirtschaftsgüter oder sonstige Vorteile übertragen wurden. Dies unterstreicht die Zielsetzung der Regelungen zur Fu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 7.3 Umsatz- oder gewinnabhängige Lizenzvereinbarungen (§ 1a S. 6 Nr. 3 AStG)

Rz. 84 Schließlich erfolgt – in Anlehnung an § 9 FVerlV a.F – eine nachträgliche Anpassung der vereinbarten Preise auch dann nicht, wenn im Hinblick auf die betreffenden immateriellen Werte und Vorteile Lizenzvereinbarungen getroffen werden, die die zu zahlende Lizenz vom Umsatz oder Gewinn des Lizenznehmers abhängig machen oder für die Höhe der Lizenz Umsatz oder Gewinn ber...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 2.3 Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften (§ 1 Abs. 1 S. 2 AStG)

Rz. 96 Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften als Steuerpflichtiger: Satz 2 bestimmt, dass Steuerpflichtiger im Sinne von § 1 AStG und § 1a AStG auch eine Personengesellschaft oder eine Mitunternehmerschaft sein kann; § 1 Abs. 1 S. 2 Halbs. 1 AStG. Eine Personengesellschaft oder Mitunternehmerschaft ist zudem selbst nahestehende Person, wenn sie die Voraussetzungen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 22 AStG Neufassung des Gesetzes

Ermächtigung des BMF zur Bekanntmachung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt Rz. 1 § 22 AStG wurde durch das JStG 2008[1] neu gefasst. Die Vorschrift enthält eine Ermächtigung, der zufolge das BMF "den Wortlaut dieses Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen" kann. Eine solche Bekanntmachung erleichtert die Rechtsanwendung des AStG, indem dem...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 3.5 Wesentliche Beteiligung durch eine Dritte Person (§ 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. a AStG)

Rz. 115 Nach § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AStG ist es für das Näheverhältnis ausreichend, wenn ein Dritter sowohl an der Person als auch an dem Steuerpflichtigen wesentlich beteiligt ist (Nr. 3 Buchst. a), sowohl gegenüber der Person als auch gegenüber dem Steuerpflichtigen Anspruch auf mindestens ein Viertel des Gewinns oder des Liquidationserlöses hat (Nr. 3 Buchst. b) oder auf b...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.1.6 Werbungskosten

Rz. 43 Werbungskosten sind in § 9 Abs. 1 EStG legaldefiniert. Danach sind Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Bei Anwendung des § 16 AStG kann auch auf diese Definition Bezug genommen werden.[1]mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.5.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 156 Gegen die Regelung des § 18 AStG selbst bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.[1] Solche Einwendungen können sich nur dann ergeben, wenn die der Anwendung des § 18 AStG zugrundeliegende materiell-rechtliche Norm verfassungsrechtlichen Zweifeln ausgesetzt ist.[2] Rz. 157–169 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.3.5 Erklärungspflichten (§ 5 Abs. 3 und § 18 Abs. 3)

Rz. 112 Jeder an der ausländischen Gesellschaft i. S. d. § 5 AStG beteiligte Stpfl. i. S. d. § 2 AStG hat eine Erklärung zur gesonderten Feststellung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben (§ 18 Abs. 3 S. 1 AStG). Die Erklärung ist eigenhändig zu unterschreiben (§ 18 Abs. 3 S. 6 AStG). Mehrere Stpfl. können eine gemeinsame Erklärung abgeben (§ 18 Abs. 3 S. 5 AStG)....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 8.2 Fremdüblichkeit dem Grunde nach (§ 1 Abs. 3d S. 1 Nr. 1 AStG)

Rz. 244 Dreistufiger Fremdvergleichstest "dem Grunde nach": § 1 Abs. 3d Satz 1 AStG leitet mit einer deutlichen Aussage ein: "Es entspricht nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz, wenn ein aus einer grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehung innerhalb einer multinationalen Unternehmensgruppe resultierender Aufwand die Einkünfte des Steuerpflichtigen gemindert hat [...]". Das Hau...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 596 § 18 Abs. 2 AStG regelt die örtliche Zuständigkeit.[1] Er ist als lex specialis zu den § 18 ff. AO anzusehen und geht diesen daher vor.[2] Im Ergebnis folgt die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit aber auch im Falle der gesonderten Feststellung nach § 18 AStG den Grundsätzen der §§ 18 ff. AO.[3] Rz. 597–604 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 33 Gem. § 21 Abs. 1 AStG findet § 1a AStG erstmals für die ESt und KSt für den VZ 2022 bzw. für die GewSt für den EZ 2022 Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn die Geschäftsbeziehungen schon früher (mithin innerhalb des 7-jährigen Betrachtungszeitraums, also nach dem 31.12.2015) abgeschlossen wurden.[1] Für Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2021 gilt die bisherige ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 9.4 Regelbeispiele von funktions- und risikoarmen (Finanzierungs-)Dienstleistungen (§ 1 Abs. 3e S. 2 AStG)

Rz. 270 Der in § 1 Abs. 3e Satz 2 AStG bestimmte sachliche Geltungsbereich erstreckt sich insbes. auf sog. Treasury-Funktionen innerhalb von multinationalen Unternehmensgruppen, wie auch in Rz. 10.39 ff. der OECD-VPL 2022 näher ausgeführt. Es werden dabei die typischen (Routine-)Dienstleistungen in Bezug auf das Management von Finanzmitteln für die interne und externe Finanz...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.13.1 Allgemeines

Rz. 849 Die Feststellungserklärung muss alle für die Durchführung der Hinzurechnungsbesteuerung relevanten Informationen, insbesondere die in § 18 Abs. 1 S. 1 und 2 AStG genannten Angaben enthalten.[1] Der Inhalt kann auch den Vordrucken für die Feststellungserklärung entnommen werden (s. dazu Rz. 880).[2] Rz. 850–858 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.3 Zweck

Rz. 17 § 12 AStG bezweckt die Vermeidung einer Mehrfachbelastung und damit einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung der dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Zwischeneinkünfte einerseits durch deren Besteuerung bei der ausländischen Gesellschaft und im Inland bei deren Beteiligten sowie andererseits durch eine vorgeschaltete Hinzurechnungsbesteuerung bei einer vermitte...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.4.1.3 Grundlagenbescheid

Rz. 1187 Der Zurechnungsbescheid ist als Grundlagenbescheid bindend für die Festsetzung bei dem unbeschränkt steuerpflichtigen Begünstigen.[1] Insoweit kann auf die Ausführungen unter Rz. 306 ff. verwiesen werden. Daher ist der Zurechnungsbescheid ebenso wie die gesonderte Feststellung nach § 18 Abs. 1 AStG selbstständig anzufechten (s. dazu Rz. 465, 570).[2] Rz. 1188–1197 ei...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.4.1.2.1 Allgemeines

Rz. 1120 Im Zurechnungsbescheid sind die Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung des § 15 AStG gesondert und ggf. einheitlich festzustellen. Auch für Zwecke der Anwendung des § 15 AStG wird festgestellt, ob, was, wem und wann zugerechnet wird. Dies ergibt sich aus dem Verweis auf § 18 Abs. 1 S. 1 AStG.[1] Im Einzelnen werden insbesondere folgende Besteuerungsgrundlagen im Zu...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.2.8 Gesonderte Feststellung bei erweitert beschränkt Stpfl.

Rz. 383 Durch den Verweis in § 5 Abs. 3 AStG findet § 18 AStG entsprechend Anwendung, wenn ein erweitert beschränkt Stpfl. an einer ausländischen Gesellschaft i. S. d. § 7 AStG beteiligt ist.[1] Auch in diesen Fällen hat eine gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung des § 5 AStG zu erfolgen.[2] Rz. 384 Der Feststellungsbescheid ist an den erweitert...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.3.1 Entsprechende Anwendung von § 34c Abs. 1 EStG, sowie von § 26 Abs. 1 und 2 S. 1 KStG

Rz. 343 § 12 Abs. 3 AStG sieht, wie dessen Abs. 2 im alten Recht, klarstellend die entsprechende Anwendung der Anrechnungsvorschriften des EStG und des KStG vor. Bei dem Verweis auf § 34c Abs. 1 EStG sowie auf § 26 Abs. 1 und 2 S. 1 KStG handelt es sich um einen Rechtsfolgenverweis ("bei der Anrechnung").[1] Lediglich für die Durchführung der Anrechnung wird auf § 34c Abs. 1...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 11.4 Funktionsanalyse (§ 1 Abs. 5 S. 3 AStG)

Rz. 318 Allgemeines: Two Step Approach: Der Ausgangspunkt der Betriebsstättengewinnkorrektur ist der sog. "Two Step Approach", wie er sowohl von der OECD als auch in § 1 Abs. 5 Satz 3 und 4 AStG festgelegt wird. Der Grundgedanke besteht darin, das zivilrechtliche Einheitsunternehmen "aufzuteilen" in a) das Unternehmen im Ansässigkeitsstaat (Stammhaus) und b) in die Betriebsst...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.1.2.3 Gesellschaft

Rz. 64 Das Merkmal bezieht sich auf die ausländische Gesellschaft i. S. d. §§ 7 Abs. 1 S. 1, 13 AStG und ist wie dort auszulegen. Maßgeblich ist die Beherrschung der ausländischen Gesellschaft durch den unbeschränkt Stpfl.[1] Die Auskunftspflicht bezieht sich nicht auf § 15 AStG, da Stiftungen und sonstiges Zweckvermögen keine Gesellschaften sind. Ein Bezug auf § 5 AStG sche...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.4.1 Verhältnis der Wegzugstatbestände

Rz. 124 § 6 Abs. 1 S. 1 AStG enthält 3 alternative Wegzugstatbestände. Im Gegensatz zu § 6 Abs. 1 AStG a. F. sind 2 Wegzugstatbestände (Ansässigkeitswechsel und Einlage in ausländisches Betriebsvermögen) aus dem Gesetzeswortlaut gestrichen worden, weil diese regelmäßig unter § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG n. F. fallen sollen.[1] Der in § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG enthaltene Wegzu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 37 § 11 AStG (in der am 6.12.2024 geltenden Fassung) ist erstmals für die Einkommen- und Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum 2022 und für die Gewerbesteuer für den Erhebungszeitraum 2022 anzuwenden (§ 21 Abs. 4 S. 1, Halbs. 2 AStG).[1] Vor Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes ("JStG") 2024 war die zeitliche Anwendung des § 11 AStG wie folgt geregelt: § 11 AS...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.8.4 Ausnahme: Streubesitzbeteiligung (Abs. 1 Nr. 7 Buchst. b)

Rz. 270 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. b AStG besteht auch für solche Bezüge eine Ausnahme von der Einordnung unter den Aktivkatalog, die bei der ausländischen Gesellschaft nach § 8b Abs. 4 KStG zu berücksichtigen wären, wenn diese unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig wäre. Die Norm soll die Aushebelung des § 8b Abs. 4 KStG durch Errichtung einer Auslandsholding versagen....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Die Norm des § 20 AStG hat zwei Zwecke: Einerseits soll die Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung, der Zurechnungsbesteuerung, der Verfahrensvorschriften und der Umschaltklausel sichergestellt werden (§ 20 Abs. 1 Halbs. 1 sowie Halbs. 2 i. V. m. Abs. 2 AStG). Andererseits zielt sie auf die Einschränkung der abkommensrechtlichen Freistellungsmethode (§ 20 Abs. 2 AStG)...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.2.1 Allgemeines

Rz. 907 In Fällen, in denen der Stpfl. nach § 8 Abs. 2 AStG geltend macht, dass die Hinzurechnungsbesteuerung unterbleibt, besteht nach neuem Recht grundsätzlich keine Pflicht zur Abgabe einer Feststellungserklärung.[1] Vielmehr hat der Stpfl. in diesen Fällen nach § 18 Abs. 3 S. 2 AStG bei dem zuständigen FA lediglich eine Anzeige nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.3.2.7 Keine entsprechende Anwendung des § 34c Abs. 1 S. 4 EStG

Rz. 396 § 34c Abs. 1 S. 4 EStG findet bei der Anrechnung nach § 12 AStG keine Anwendung.[1] Dem steht der Wortlaut des § 12 Abs. 1 AStG entgegen. Hiernach ist die Anrechnung auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer, die auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt, vorgesehen. Die Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags ist abschließend in § 10 Abs. 3 AStG geregelt, sodass kein Raum...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.2.1.1 Einkünfteermittlung der Zwischengesellschaft

Die Schätzung bezieht sich auf die Ermittlung der Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist. § 17 Abs. 2 AStG betrifft nach seinem Wortlaut nur die Fälle ausländischer Zwischengesellschaften und kann somit weder bei § 5 AStG noch bei § 15 AStG Anwendung finden. Auch im Rahmen des § 1 AStG ist die Vorschrift unanwendbar.[1] Andere steuerliche K...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.2.3 Ausländische Gesellschaft/Person/Personengesellschaft

Rz. 48 Die Geschäftsbeziehungen können zu einer ausländischen Gesellschaft oder einer im Ausland ansässigen Person oder Personengesellschaft bestehen. Es ist nicht erforderlich, dass es sich um nahestehende Personen (z. B. i. S. d. § 1 Abs. 2 oder § 7 AStG) handelt.[1] Eine ausländische Gesellschaft ist eine solche nach § 7 Abs. 1 AStG, ohne dass sie Zwischengesellschaft ist...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.1.3 Anrechenbare Steuern

Rz. 226 Im Rahmen des Feststellungsverfahrens sind nach § 18 Abs. 1 S. 1 AStG auch die nach § 12 AStG anrechenbaren Steuern gesondert festzustellen. Die von der ausländischen Gesellschaft entrichteten Steuern vom Einkommen i. S. d. § 12 Abs. 1 AStG werden betragsmäßig festgestellt.[1] Zudem ist eine nach § 21 Abs. 4 S. 3 AStG nach den Regelungen des alten Rechts anrechenbare ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.4.2.2.2 Regelungsinhalt und Anwendungsregel

Rz. 42 § 21 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 AStG führt die in § 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 5 AStG enthaltene Regelung den Widerruf der Stundung betreffend auch für Stundungen nach § 6 Abs. 4 oder Abs. 5 AStG a. F. ein. Ein Widerruf der Stundung der Wegzugssteuer erfolgt, soweit Gewinnausschüttungen oder Einlagenrückgewähren erfolgen, deren Wert – in Summe – ein Viertel des gemeinen Werts der Antei...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 15 AStG statuiert – unter Fortführung des Regelungsgedankens der früheren Steueramnestie-Verordnung vom 23.8.1931[1] und sodann des § 12 StAnpG vom 16.10.1934[2] – die Zurechnungsbesteuerung. Die nunmehrige Vorschrift übernimmt – so die Gesetzesbegründung – "diese in der Praxis (§ 12 StAnpG) bewährte Regelung".[3] Auch der BFH[4] zieht in seiner Rechtsprechung die fr...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.4.2 Verspätete Entrichtung der Jahresraten (§ 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 1)

Rz. 371 Gem. § 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 1 AStG wird die noch nicht entrichtete Steuer insgesamt fällig, wenn die Jahresrate nicht fristgemäß entrichtet wird (zu den Fristen s. Rz. 357). Schädlich ist bereits eine geringfügige Fristüberschreitung.[1] Eine Bagatellregelung vergleichbar zu § 240 Abs. 3 S. 1 AO existiert nicht. § 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 1 AStG ist damit auch deutlich schärfe...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.6.2 Verhältnis zum Recht der Europäischen Union

Rz. 43 Die Vorschrift des § 17 Abs. 1 AStG ist unionsrechtskonform. § 17 Abs. 1 AStG nimmt Bezug auf die allgemeine Hinzurechnungsbesteuerung. Ein Stpfl. mit Auslandsbeziehungen unterliegt weitergehenden Mitwirkungs- und Nachweispflichten als ein Stpfl. mit Geschäftsfeld im Inland. In der Fassung ab dem 1.1.2022[1] ist von einer zufälligen Inländerbeherrschung nicht mehr aus...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.2.1 Allgemeines

Rz. 6 § 18 AStG befindet sich bereits seit der Einführung des AStG[1] im Jahr 1972 im Gesetz.[2] Rz. 7 Durch das StBerG 1985[3] wurde die Erklärungspflicht in Abs. 3 eingeführt.[4] Die Erstreckung des Feststellungsverfahrens auf § 3 Nr. 41 EStG a. F. erfolgte im UntStFG 2001.[5] Rz. 8 Die Ausdehnung der Erklärungspflicht auf diejenigen Fälle, in denen der Stpfl. unter Berufung ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.6.2 Grundsatz: aktive Einkünfte

Rz. 200 Einkünfte aus Dienstleistungen sind nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 AStG grds. aktiv[1], d. h. eine ausländische Gesellschaft ist insoweit nicht Zwischengesellschaft.[2] Dieer Grundsatz erfährt durch komplizierte Ausnahmeregelungen wesentliche Durchbrechungen.[3] Ebenso wie in § 8 Abs. 1 Nr. 4 AStG zielen diese Ausnahmetatbestände auf Fälle der konzerninternen Dienstleistungse...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 13 AStG betrifft die Beteiligung an Kapitalanlagegesellschaften und befindet sich im vierten Teil des AStG unter der Überschrift "Hinzurechnungsbesteuerung". Die Norm unterteilt sich in fünf Absätze, wobei der Grundtatbestand und die Rechtsfolge in § 13 Abs. 1 AStG enthalten sind. Die Norm wird als "erweiterte" oder "verschärfende" Hinzurechnungsbesteuerung bezeichne...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 46 § 18 Abs. 1–3 AStG richten sich an die Stpfl. i. S. d. § 7 Abs. 1 und § 13 Abs. 1 S. 1 AStG.[1] Erfasst sind somit die unmittelbar oder mittelbar Beteiligten; unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen Beteiligten einer ausländischen Gesellschaft i. S. d. § 7 Abs. 1 AStG sowie unbeschränkt steuerpflichtige; unmittelbare oder mittelbare Anteilseigner einer Zwischeng...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.2.2.1 Entfallen der Wegzugssteuer

Rz. 243 Rechtsfolge des § 6 Abs. 3 S. 1 AStG ist das Entfallen der Wegzugssteuer. Die Wegzugssteuer entfällt mit Rückwirkung.[1] Die rechtzeitige Rückkehr stellt ein rückwirkendes Ereignis i. S. v. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO dar.[2] Der Steuerpflichtige wird im Ergebnis so gestellt, als sei er nie weggezogen. Rz. 244 Das Entfallen der Wegzugssteuer dem Grunde nach ist von dem...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.5.5 Verzinsung der zu Unrecht ausgesetzten Raten (§ 6 Abs. 4 S. 8)

Rz. 422 Gem. § 6 Abs. 4 S. 8 AStG sind für die Dauer des gewährten Zahlungsaufschubs Zinsen in entsprechender Anwendung des § 234 AO zu erheben, soweit der Steueranspruch nicht nach § 6 Abs. 3 AStG entfällt und der Steuerpflichtige auf die Leistung von Jahresraten verzichtet hat. Abweichend von § 6 Abs. 4 S. 4 AStG werden im Kontext der Sonderregelung folglich Stundungszinse...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.2.11 Gesonderte Feststellung für Gewerbesteuerzwecke

Rz. 427 Nach § 7 S. 7 GewStG ist der Hinzurechnungsbetrag bei einer im Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebs gehaltenen Beteiligung als Teil des Gewerbeertrags, der auf die inländische Betriebsstätte des Unternehmers entfällt, zu behandeln, und unterliegt der Gewerbesteuer.[1] Der Feststellungsbescheid nach § 18 AStG ist folglich in diesen Fällen Grundlagenbescheid für den ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 20 Gem. § 21 Abs. 4 S. 1 AStG ist § 13 AStG in der am 1.7.2021 geltenden Fassung erstmals für den Veranlagungs-/Erhebungszeitraum anzuwenden, für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind, die in einem nach dem 31.12.2021 beginnenden Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft entstanden sind. Erstmals kommt die erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung in § 13 AStG für den Vera...mehr