Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.4.4.4 Kürzung in Fällen des § 8 Abs. 5 S. 2 AStG

Rz. 56 § 12 Abs. 1 S. 2 AStG verweist hinsichtlich der Kürzung der anrechenbaren Steuern um Erstattungsansprüche im Ausland auf § 8 Abs. 5 S. 2 AStG und kommt nur dann zur Anwendung, wenn die Voraussetzungen des § 8 Abs. 5 S. 2 AStG erfüllt sind.[1] Rz. 57–60 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.5 Vorrang des InvStG (§ 13 Abs. 5 AStG)

Rz. 130 Nach § 13 Abs. 5 S. 1 AStG ist § 13 Abs. 1–4 AStG und damit die erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung nicht anzuwenden, wenn auf die Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, die Vorschriften des InvStG in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden sind. Durch § 13 Abs. 5 AStG wird somit das Vorrangverhältnis d...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.2.4 Anzeigepflicht in den Fällen des § 13 Abs. 4 AStG

Rz. 941 Die Anzeigepflicht gilt trotz des anderslautenden Gesetzeswortlauts von § 18 Abs. 3 S. 2 AStG, welcher lediglich die Fälle des § 8 Abs. 2 AStG nennt, auch im Anwendungsbereich des § 13 Abs. 4 S. 1 AStG entsprechend.[1] Rz. 942–955 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich (§ 21 Abs. 4 S. 3 AStG)

Rz. 35 Die Neuregelung findet erstmals für Steuern der ausländischen Gesellschaft für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen, Anwendung (§ 21 Abs. 4 S. 3 AStG). Rz. 36 Hinsichtlich einer Steuer der ausländischen Gesellschaft für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1.1.2022 enden, welche allerdings erst nach dem 1.1.2022 entrichtet wurden, enthält das Gesetz in § 21 Abs....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.4.4.3 § 7 Abs. 1 S. 2 AStG

Rz. 49 Die Anwendung von § 7 Abs. 1 S. 2 AStG und von § 12 Abs. 2 AStG schließen sich gegenseitig aus.[1] Eine Steuer, die auf eine nach § 7 Abs. 1 S. 2 AStG für Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung unberücksichtigt bleibende Beteiligung entfällt, kann nicht nach § 12 Abs. 2 AStG angerechnet werden. Insoweit kommt es zu keiner Doppelbelastung.[2] Rz. 50 In den Fällen, in dene...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 11.2 Der Fremdvergleichsgrundsatz in Betriebsstättenkonstellationen (§ 1 Abs. 5 S. 1 AStG)

Rz. 306 Gemäß den Bestimmungen in § 1 Abs. 5 AStG wird unter den in Satz 1 genannten Voraussetzungen die Anwendung von § 1 Abs. 1, 3–4 AStG , die normalerweise für verbundene Unternehmen gelten, auch auf interne, schuldrechtlich anzunehmende Beziehungen innerhalb eines Unternehmens ausgeweitet (Betriebsstättenkonstellationen). Dies ist notwendig, da eine Betriebsstätte rechtl...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.5.3 Verhältnis zur Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7–13 AStG)

Rz. 48 Die hinzurechnungssteuerlichen Bestimmungen in §§ 7 ff. AStG und die Verrechnungspreisvorschriften in § 1 AStG überschneiden sich in ihren Anwendungsbereichen, interagieren miteinander und können sich ergänzen. Ein Zusammentreffen der Verrechnungspreisvorschriften und der Hinzurechnungsregelungen ergibt sich im Grundsatz schon, weil die Ermittlung des Hinzurechnungsbe...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.3.5.3 Verhältnis zu § 9 AStG

Rz. 340 Die Verlustverrechnung nach § 10 Abs. 3 S. 5 AStG ist ungeachtet der Freigrenze nach § 9 AStG vorzunehmen. Die nach § 9 AStG von der Hinzurechnungsbesteuerung auszunehmenden Einkünfte verlieren ihre "Eigenschaft als passive Einkünfte" nicht und sind daher mit vorhandenen Verlustvorträgen zu verrechnen.[1] § 9 AStG ist zwar bereits auf Ebene der ausländischen Gesellsc...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.2 § 7 Abs. 1 S. 2 AStG

Rz. 346 Aufgrund der Vorgabe der ATAD und deren Umsetzung in § 7 Abs. 1 S. 1 AStG erfolgt nunmehr nicht nur die Zurechnung unmittelbar, sondern auch eine direkte Zurechnung bei mittelbarer Beteiligung (siehe hierzu Rz. 327). Diese rechtsfolgenseitige Änderung erfordert jedoch Folgeänderungen, um eine Mehrfacherfassung der Zwischeneinkünfte im Rahmen der Hinzurechnungsbesteue...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 2.5 Konkurrenzverhältnis zu anderen Einkünftekorrekturnormen (§ 1 Abs. 1 S. 4 AStG)

Rz. 106 Weitergehende Berichtigungen: Die Wendung "unbeschadet anderer Vorschriften" in § 1 Abs. 1 Satz 1 AStG impliziert kein Wahlrecht bezüglich der Anwendung von § 1 AStG oder einer gleichzeitig anwendbaren anderen Korrekturnorm (z. B. der vGA).[1] § 1 Abs. 1 Satz 4 AStG macht derweil deutlich, dass "weitergehende Berichtigungen [des § 1 Abs. 1] zusätzlich zu den Rechtsfol...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.5.4 Verhältnis zu § 5 AStG

Rz. 62 § 5 AStG ist auf natürliche Personen anwendbar, die in den letzten zehn Jahren vor dem Ende ihrer unbeschränkten Steuerpflicht als Deutsche insgesamt fünf Jahre steuerpflichtig waren und im niedrig besteuerten Ausland ansässig werden (§ 5 Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AStG). Im Gegensatz zur erweitert beschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 2 AStG müss...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.5.6 Verhältnis zu § 13 AStG

Rz. 74 § 11 AStG findet im Rahmen der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung Anwendung (§ 13 Abs. 4 S. 1 AStG). Erhält der Steuerpflichtige von derselben Gesellschaft Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 AStG oder erzielt der Steuerpflichtige Gewinne i. S. d. § 11 Abs. 4 AStG, so wird für diese ein Kürzungsbetrag angesetzt. Rz. 75 Bei Anwendung des § 13 Abs. 1 S. 3 AStG ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.5.4 Verhältnis zu 15 AStG

Rz. 141 Bisher stellte sich die Frage nach dem Rangverhältnis zwischen § 7 AStG a. F. (vor ATAD-UmsG) und § 15 AStG nicht. Die Erfassung im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung scheiterte in der Vergangenheit an der fehlenden gesellschaftsrechtlichen Beteiligung. Eine Stiftung verfügt über keine Mitglieder oder Gesellschafter, d. h. die Stiftung gehört sich selbst. Die Begün...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 3 Verrechnungspreiskorrektur im achten Jahr nach Geschäftsabschluss (§ 1a S. 2 AStG)

Rz. 61 Keine vertragliche Vereinbarung einer sachgerechten Anpassungsregelung: Die in Satz 2 normierte Rechtsfolge des § 1a AStG einer Verrechnungspreiskorrektur im achten Jahr nach dem Geschäftsabschluss tritt nur ein, wenn eine "solche Regelung nicht vereinbart wurde". Dabei bezieht sich eine "solche Regelung" auf die in Satz 1 erwähnte sachgerechte Anpassungsregelung. Das ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.7.2 § 7 Abs. 4 S. 1 AStG

Rz. 461 Ergänzend zu § 7 Abs. 3 AStG gelten Personen als dem Stpfl. nahestehend, wenn sie mit ihm in Bezug auf die Zwischengesellschaft durch abgestimmtes Verhalten zusammenwirken. Rz. 462 Unbeschadet § 7 Abs. 4 findet unbeschadet des § 7 Abs. 3 AStG (nahestehende Person) Anwendung. Hierdurch wird angezeigt, dass § 7 Abs. 4 den Abs. 3 AStG nicht verdrängt, sondern grundsätzlic...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.1.1 Von § 8 Abs. 1 AStG erfasste Einkünfte

Rz. 105 § 8 Abs. 1 AStG stellt auf "Einkünfte" ab und meint damit grds. solche i. S. v. § 2 Abs. 1 EStG.[1] Im Einklang mit ihrem Zweck soll die Norm folglich nur dort eingreifen, wo auch bei einem unbeschränkt Steuerpflichtigen steuerbare Einkünfte vorgelegen hätten.[2] Die Anwendung des § 8 Abs. 1 AStG erfolgt dann zwar grds. losgelöst von der Einkunftsart i. S. v. § 2 Abs...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.1 Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung der §§ 7 ff. AStG

2.1.1.1.1 Festzustellende Besteuerungsgrundlagen Rz. 190 Im Rahmen des Feststellungsverfahrens nach § 18 AStG hat die Entscheidung darüber zu erfolgen, ob die Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft zur Hinzurechnungsbesteuerung führt.[1] Wird dies bejaht, sind die Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung der §§ 7–13 AStG gesondert festzustellen. Andernfalls ergeht ei...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.3.2.6.2 Tod oder Auflösung

Rz. 344 Laut dem Anwendungserlass zum Außensteuergesetz fällt das Hinzurechnungskorrekturvolumen weg, sofern der einkommensteuerpflichtige Gesellschafter (Steuerpflichtiger i. S. d. § 11 AStG) der Zwischengesellschaft verstirbt. Ebenso fällt das Hinzurechnungskorrekturvolumen weg, sofern der körperschaftsteuerpflichtige Gesellschafter aufgelöst wird.[1] Ein Wegfall tritt auc...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.3.1 Anwendung des deutschen Steuerrechts (Satz 1)

Rz. 268 Nach § 10 Abs. 3 S. 1 AStG sind die dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünfte in entsprechender Anwendung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu ermitteln. Diese Vorschriften können keine unmittelbare Geltung entfalten, da die Zwischengesellschaft eine ausländische Gesellschaft ist (und damit keiner unbeschränkten und i. d. R. auch keiner beschrän...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.5.7 Verhältnis zu § 15 AStG

Rz. 47 Ist eine ausländische Familienstiftung an einer Zwischengesellschaft beteiligt, ordnet § 15 Abs. 9 AStG die entsprechende Anwendung der Regeln der Hinzurechnungsbesteuerung – in Form eines (eingeschränkten) Rechtsgrundverweises auf §§ 7–13 AStG – an.[1] Demnach sollte auch § 9 AStG i. S. d. § 15 Abs. 9 EStG entsprechende Anwendung finden.mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 3.6 Anspruch einer dritten Person auf ein Viertel des Gewinns oder Liquidationserlöses (§ 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. b AStG)

Rz. 116 Nach § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. b AStG wird eine Person als dem Steuerpflichtigen nahestehend angesehen, wenn eine dritte Person sowohl gegenüber dieser Person als auch dem Steuerpflichtigen einen Anspruch auf mindestens ein Viertel des Gewinns oder des Liquidationserlöses besitzt. § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. b AStG erweitert die Bestimmungen des § 1 Abs. 2 S. 1...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.2.9 Anpassung § 1 AStG durch das Wachstumschancengesetz

Rz. 17 Mit dem Wachstumschancengesetz wurden in den neuen Absätzen 3d und 3e in § 1 AStG erstmalig gesetzliche Verrechnungspreisregeln für unternehmensgruppeninterne Finanzierungsbeziehungen implementiert. Die Neufassung des § 1 AStG soll nach § 21 Abs. 1a AStG ab dem Veranlagungs- bzw. Erhebungszeitraum 2024 zur Anwendung kommen. Mit dem JStG 2024 wurde § 21 Abs. 1a AStG no...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.5.4 Verhältnis zu § 6 AStG

Rz. 83 Eine Konkurrenz von § 6 AStG und dem Ansatz des Hinzurechnungsbetrags nach § 10 AStG ergibt sich nicht. § 6 AStG als Entstrickungsvorschrift erfasst auf Ebene des unbeschränkt Steuerpflichtigen einmalig einen bisher unversteuerten Wertzuwachs in Anteilen i. S. d. § 17 EStG im Zeitpunkt des Wegzugs (oder bei Realisation eines Ersatztatbestands). Der auf Ebene des hinzu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.2.9 Rechtsfolge des § 12 Abs. 2 AStG

Rz. 330 Auch im Falle des § 12 Abs. 2 AStG erfolgt lediglich eine Anrechnung auf die deutsche Einkommen- oder Körperschaftsteuer des inländischen Stpfl., die auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt. Eine Anrechnung auf die Gewerbesteuer scheidet hier aus den zu § 12 Abs. 1 AStG genannten Gründen aus (s. Rz. 188ff.).[1] Rz. 331 Die Anrechnung erfolgt auch hier in dem Zeitraum, f...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.5.2 Verhältnis zur erweitert beschränkten Steuerpflicht gem. § 5 AStG

Rz. 126 Im Sonderfall der erweitert beschränkt Stpfl. gem. § 5 AStG kommt eine originäre Hinzurechnungsbesteuerung nach § 7 AStG nicht in Frage.[1] Rz. 127–130 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.3.5 Anrechnung von Steuern für Altjahre (§ 21 Abs. 4 S. 3 AStG)

Rz. 425 Für Steuern, die die ausländische Gesellschaft ab dem 1.1.2022 für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1.1.2022 enden, entrichtet hat, gelten §§ 10 Abs. 1 S. 2 und Abs. 3 S. 6 sowie § 12 Abs. 1 AStG a. F. nach § 21 Abs. 4 S. 3 AStG fort. Damit erfolgt die Anrechnung einer von der ausländischen Gesellschaft entrichteten Steuer unter Anwendung von § 12 AStG in der jeweils fü...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.5.3 Ausnahmen: Vertriebs- und Einkaufsgesellschaften im Konzern (Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a, b)

Rz. 177 Der Grundsatz der Einordnung des Handels als aktive Tätigkeit steht unter dem Vorbehalt zweier Ausnahmen, die jeweils konzerninterne Handelsgeschäfte betreffen.[1] Zweck der Ausnahmen ist es, die Verlagerung von Einkünften auf ausländische Vertriebs- oder Einkaufsgesellschaften im niedrig besteuerten Ausland zu verhindern.[2] Namentlich werden Einkünfte einer ausländ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.1 Vorwort, Aufbau und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Vorwort: Vom ökonomischen Standpunkt aus gesehen, bildet ein multinationaler Konzern, trotz der (steuerrechtlichen) Unabhängigkeit seiner einzelnen Einheiten (z. B. Tochterkapitalgesellschaften), eine Gesamtheit. In diesem Rahmen fehlt es in einer verbundenen Unternehmensgruppe an dem natürlichen Interessengegensatz, der typischerweise bei Geschäftsbeziehungen zwischen ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.5.2 Bewertung in Fällen des § 8 Abs. 1 Nr. 9 AStG (Satz 2)

Rz. 371 Nach § 10 Abs. 5 S. 2 AStG sind bei aktiven Umwandlungen nach § 8 Abs. 1 Nr. 9 AStG die auf die übernehmende Gesellschaft übergehenden Wirtschaftsgüter mit dem bisher von der übertragenden Gesellschaft angesetzten Wert zu übernehmen. Es handelt sich bei dieser Vorschrift um eine spezielle Wertverknüpfung für Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung. Die Reichweite der Re...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.10 Vermeidung der Doppelbesteuerung (§ 15 Abs. 11 AStG)

Rz. 95 Die Erfassung des Zurechnungsbetrages nach § 15 Abs. 1 AStG erfolgt unabhängig davon, ob und wann später eine tatsächliche Zuwendung erfolgt. Diese wird dann grundsätzlich als Kapitaleinkünfte (§ 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG) oder als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 1 S. 2 EStG) erfasst. Die hieraus resultierende Doppelsteuerung vermeidet der § 15 Abs. 11 AStG. Rz. 96 Der Stpfl. ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 10.2 Geschäftsvorfälle zwischen einem Steuerpflichtigen und einer nahestehenden Person (§ 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 AStG)

Rz. 284 Gesellschaftsvertragliche Vereinbarung Eine gesellschaftsvertragliche Vereinbarung wird in § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 Buchst. b AStG als eine Vereinbarung definiert, die direkt zu einer rechtlichen Änderung der Stellung der Gesellschafter führt. Durch die Formulierung, dass eine "gesellschaftsvertragliche Vereinbarung nicht zugrunde liegt", besteht das Risiko, dass normale...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.6 Erklärungspflicht bei mittelbarer Beteiligung über eine ausländische Familienstiftung i. S. d. § 15 AStG

Rz. 778 Ist ein Stpfl. Begünstigter einer ausländischen Familienstiftung, welche ihrerseits an einer Zwischengesellschaft beteiligt ist, ist der Stpfl. und nicht die Familienstiftung erklärungspflichtig.[1] Die Erklärungspflicht des inländischen Destinatärs der ausländischen Familienstiftung, welche ihm eine Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft vermittelt, ergibt si...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 3.3.2 Ausnahmen für Dienstleistungserbringer § 20 Abs. 2 S. 2 AStG

Rz. 76 Dienstleistungen stellen im Grundsatz eine aktive Tätigkeit dar, es sei denn, der Stpfl. erfüllt den sog. Bedienenstatbestand (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a) AStG). Dies ist aber insbesondere bei freiberuflich Tätigen häufig schon standesrechtlich geboten und führt somit i. d. R. zur Passivierung der Betriebsstätteneinkünfte. Aber auch bei gewerblichen Dienstleistungen i...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.5.2 Verhältnis zu § 8 Abs. 2 AStG

Rz. 42 Sofern der Gegenbeweis gem. § 8 Abs. 2–4 AStG erfolgreich geführt wird, ist die ausländische Gesellschaft nicht Zwischengesellschaft. Demnach kommt § 9 AStG grds. nicht mehr zur Anwendung. Gleichwohl ist zu beachten, dass der Gegenbeweis nach der h. M. eine sog. segmentierende Betrachtung vorsieht, d. h., die Substanzanforderungen müssen für jede einzelne passive Täti...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.5.4 Verhältnis zum Verlustausgleich nach § 10 Abs. 3 S. 5 AStG

Rz. 44 Der interperiodische Verlustausgleich gem. § 10 Abs. 3 S. 5 AStG ist vorrangig vor § 9 AStG anzuwenden.[1] Praxis-Beispiel [2] Der unbeschränkt steuerpflichtige A hält 100 Prozent der Anteile am Nennkapital der Zwischengesellschaft in seinem Privatvermögen. Das Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft entspricht dem Kalenderjahr. Im Jahr 01 erzielt die Zwischengesellsc...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.7 Zuordnung der Einkunftsart (§ 15 Abs. 8 AStG)

Rz. 82 Der Abs. 8 ordnet eine Quasi-Transparenz[1] der ausländischen Stiftung an. Es handelt sich nicht um eine vollständige, sondern nur um eine angenäherte Transparenz, da die zuzurechnenden Einkünfte der Stiftung beim Zurechnungsempfänger Kapitaleinkünfte, nämlich solche i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG (§ 15 Abs. 8 S. 1 AStG) darstellen. Dies gilt entgegen dem Wortlaut so...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.5.3 Verhältnis zu § 2 AStG

Rz. 73 Die erweitert beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG tritt grundsätzlich nicht in Konkurrenz zur Hinzurechnungsbesteuerung nach § 7 ff. AStG, da Grundvoraussetzung für deren Anwendung i. d. R. eine unbeschränkte Steuerpflicht des Steuerpflichtigen (§ 7 Abs. 1 S. 1 AStG) ist. Die unbeschränkte Steuerpflicht liegt in einem Anwendungsfall des § 2 AStG aber gerade nicht ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.4 § 7 Abs. 1 S. 4 AStG Beteiligung über eine inländische Betriebsstätte

Rz. 391 Durch die Änderungen im Rahmen der ATAD-UmsG können erstmalig gem. § 7 Abs. 1 S. 4 AStG auch im Inland beschränkt Steuerpflichtige von der Hinzurechnungsbesteuerung erfasst werden. Beschränkt Steuerpflichtige sind Hinzurechnungssubjekt, soweit die Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar einer inländischen Betriebsstätte des Stpfl. zuz...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.8.3 § 7 Abs. 5 S. 2 AStG

Rz. 506 Basierend auf Artikel 7 Abs. 3 ATAD statuiert § 7 Abs. 5 S. 2 AStG eine Ausnahme vom Grundsatz des (partiellen) Vorrangs der Investmentbesteuerung, wenn die den Einkünften zugrundeliegenden Geschäfte zu mehr als einem Drittel mit dem Stpfl. oder ihm nahestehenden Personen betrieben werden (sog. Drittelregelung). In diesem Fall ist die reguläre Hinzurechnungsbesteueru...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 2 Wesentliche immaterielle Werte oder Vorteile, erhebliche Abweichung zwischen Gewinnentwicklung und -erwartung (§ 1a S. 1 AStG)

Rz. 51 Wesentlichkeitskriterium: § 1a S. 1 AStG nimmt dem Wortlaut nach nur "wesentliche" immaterielle Werte und Vorteile in den Blick. Wann immaterielle Werte bzw. Vorteile "wesentlich" sind, definiert § 1a AStG jedoch nicht. Einen Anhaltspunkt bietet dabei eine Parallelwertung durch einen Blick ins weitere Normenumfeld – nämlich im Rahmen der Funktionsverlagerung: Der Begri...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.2.1 Keine Niedrigbesteuerung i. S. d. § 8 Abs. 5 AStG

Rz. 356 Die hinzugerechneten Einkünfte dürfen insgesamt keiner niedrigen Besteuerung i.S.d. § 8 Abs. 5 AStG unterliegen. Das heißt, die Ertragsteuerbelastung insgesamt muss effektiv mindestens 15 % (vorher 25 %)[1] betragen. Hierbei sind sowohl die Ertragsteuern im Ausland sowie im Inland ("insgesamt") zu berücksichtigen, die auf die hinzurechnungspflichtigen Einkünfte anfal...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.2.2 Haftung nur für wegen § 5 Abs. 1 geschuldeter Einkommensteuer

Rz. 86 Das Vermögen haftet ausweislich des Gesetzeswortlauts nur für die Einkommensteuer "für diese Einkünfte". Die Haftung ist folglich beschränkt auf die sich infolge der Zurechnung nach § 5 Abs. 1 S. 1 AStG ergebende Einkommensteuer.[1] Die Haftung besteht weder für bereits nach § 2 AStG entstehende Steuern noch für andere Steuerarten.[2] Die insgesamt in Deutschland zu z...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.3.1 Entsprechende Anwendung des im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung geltenden Verfahrens

Rz. 100 Gem. § 5 Abs. 3 AStG findet § 18 AStG entsprechende Anwendung. Der Verweis ist umfassend und nicht auf einzelne Absätze des § 18 AStG beschränkt. Gleichwohl kann nach hier vertretener Auffassung § 18 Abs. 4 AStG im Anwendungsbereich des § 5 AStG keine Wirkung entfalten, denn dort wird die entsprechende Anwendung des § 18 AStG i. R.d. § 15 AStG angeordnet. § 5 Abs. 1 ...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.1.1 Festzustellende Besteuerungsgrundlagen

Rz. 190 Im Rahmen des Feststellungsverfahrens nach § 18 AStG hat die Entscheidung darüber zu erfolgen, ob die Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft zur Hinzurechnungsbesteuerung führt.[1] Wird dies bejaht, sind die Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung der §§ 7–13 AStG gesondert festzustellen. Andernfalls ergeht ein negativer Feststellungsbescheid (s. dazu Rz. 3...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 1.4.1.2 Verhältnis zum AEUV

Rz. 14 Kein Verstoß gegen (aufgehobene) Verpflichtung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: § 20 Abs. 1 AStG wird im Schrifttum[1] als Verstoß gegen Art. 293 Spiegelstrich 2 EGV eingestuft. Zwar erfolgte die Aufhebung dieser Vorschrift mit dem Vertrag von Lissabon, nach wohl h. M.[2] ist hierdurch keine Rechtsänderung verbunden. Die Vorschrift regte bei Erforderlichkeit die ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.1.1.1.3 Hypothetische Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung bei unterstellter unbeschränkter Steuerpflicht

Rz. 56 Damit die Rechtsfolge des § 5 Abs. 1 S. 1 AStG eingreift, müssen die betroffenen nicht-ausländischen Einkünfte der ausländischen Gesellschaft bei fingierter unbeschränkter Steuerpflicht der Person i. S. d. § 2 AStG nach den §§ 7–13 AStG steuerpflichtig sein. Dies setzt die Prüfung eines fiktiven Sachverhalts voraus.[1] Der Stpfl. i. S. d. § 2 AStG wird per Fiktion zum...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 20 AStG regelt das Verhältnis der Hinzurechnungsbesteuerung und der Umschaltklausel zum DBA-Recht. Der Normaufbau im Einzelnen: Die Norm grenzt die drei zusammenhängenden Regelungsbereiche wie folgt ab. In (1) § 20 Abs. 1 Halbs. 1 AStG erfolgt die grundlegende Einordnung des Verhältnisses der Vorschriften §§ 7–18 AStG zu den DBA. In (2) § 20 Abs. 1 Halbs. 2 AStG erstr...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.1.1.1.2 Beteiligung an ausländischer Gesellschaft

Rz. 50 Der Tatbestand setzt ferner eine Beteiligung der "Person i. S. d. § 2" an einer ausländischen Gesellschaft voraus. Was eine ausländische Gesellschaft ist, wird in § 7 Abs. 1 AStG definiert.[1] Wenngleich im Zuge des ATAD-Umsetzungsgesetzes der Verweis auf eine ausländische Gesellschaft "i. S. d. § 7" gestrichen wurde, ergeben sich daraus keine Änderungen.[2] Die Bezug...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AStG Berichtigung von Einkünften

1 Allgemeines 1.1 Vorwort, Aufbau und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Vorwort: Vom ökonomischen Standpunkt aus gesehen, bildet ein multinationaler Konzern, trotz der (steuerrechtlichen) Unabhängigkeit seiner einzelnen Einheiten (z. B. Tochterkapitalgesellschaften), eine Gesamtheit. In diesem Rahmen fehlt es in einer verbundenen Unternehmensgruppe an dem natürlichen Interessengeg...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.4.4.5 Ausländische Familienstiftung und Destinatär (§ 15 AStG)

Rz. 61 § 15 Abs. 5 AStG n. F. enthält nunmehr eine eigene Regelung zur Anrechnung einer Steuer, die die ausländische Familienstiftung auf die dem Destinatär zugerechneten Einkünfte geleistet hat. Der Verweis auf § 12 AStG wurde aufgrund der Änderung des § 12 AStGdurch das ATADUmsG in § 15 Abs. 5 AStG gestrichen.[1] Rz. 62–64 einstweilen freimehr