Rn. 100
Stand: EL 144 – ET: 07/2020
§ 34c Abs 5 gilt nicht für die Hinzurechnungsbesteuerung nach § 7ff AStG, da § 12 Abs 2 AStG nur auf § 34c Abs 1 EStG, also nicht auch auf § 34c Abs 5 EStG verweist (BFH BStBl II 1988, 983).
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