Anlass hierzu können folgende Lebenssachverhalte sein:
Ein an einer Kapitalgesellschaft nach § 17 EStG beteiligter Gesellschafter will ins Ausland ziehen. Es droht die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG.
Wegzugsbesteuerung
Das Ehepaar A und B war bislang alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer der A-GmbH. Sie beabsichtigen ihren Wohnsitz in die Schweiz zu verlegen. Im Hinblick auf die in den GmbH-Anteilen enthaltenen stillen Reserven von mehreren Mio. EUR sollen zur Vermeidung der Anwendung des § 6 AStG vor dem Wegzug folgende Maßnahmen ergriffen werden:
- A und B vermieten an die GmbH eine im Bau befindliche Halle, die auf die Bedürfnisse der GmbH zugeschnitten ist (Betriebsaufspaltung);
- die GmbH-Anteile werden notwendiges Betriebsvermögen der Besitzgesellschaft;
- die Grundstücks-GbR (Besitzunternehmen) wird in eine GmbH & Co umgewandelt.
Erst anschließend soll der Wegzug erfolgen.
Ziel ist damit auch hier die Abschirmung einer Beteiligung i. S. des § 17 EStG/§ 6 AStG durch eine vorgeschaltete gewerblich geprägte Gesellschaft oder Besitzgesellschaft.
Gestaltungsüberlegung des Steuerberaters:
Kann durch die Vorschaltung einer gewerblich geprägten Gesellschaft die Rechtsfolge der Wegzugsbesteuerung für Privatvermögen (wesentliche Beteiligung i. S. d. § 17 EStG, § 6 AStG) vermieden werden?
Lösung:
Hier muss differenziert werden:
- die bisherige Lösung der Finanzverwaltung[1];
- die aktuelle Beurteilung der Rechtsprechung[2];
- die Reaktion des Gesetzgebers[3]/der Verwaltung;
- Handlungsalternativen
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