Anlass hierzu können folgende Lebenssachverhalte sein:

Ein an einer Kapitalgesellschaft nach § 17 EStG beteiligter Gesellschafter will ins Ausland ziehen. Es droht die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG.

 
Praxis-Beispiel

Wegzugsbesteuerung

Das Ehepaar A und B war bislang alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer der A-GmbH. Sie beabsichtigen ihren Wohnsitz in die Schweiz zu verlegen. Im Hinblick auf die in den GmbH-Anteilen enthaltenen stillen Reserven von mehreren Mio. EUR sollen zur Vermeidung der Anwendung des § 6 AStG vor dem Wegzug folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  1. A und B vermieten an die GmbH eine im Bau befindliche Halle, die auf die Bedürfnisse der GmbH zugeschnitten ist (Betriebsaufspaltung);
  2. die GmbH-Anteile werden notwendiges Betriebsvermögen der Besitzgesellschaft;
  3. die Grundstücks-GbR (Besitzunternehmen) wird in eine GmbH & Co umgewandelt.

Erst anschließend soll der Wegzug erfolgen.

Ziel ist damit auch hier die Abschirmung einer Beteiligung i. S. des § 17 EStG/§ 6 AStG durch eine vorgeschaltete gewerblich geprägte Gesellschaft oder Besitzgesellschaft.

Gestaltungsüberlegung des Steuerberaters:

Kann durch die Vorschaltung einer gewerblich geprägten Gesellschaft die Rechtsfolge der Wegzugsbesteuerung für Privatvermögen (wesentliche Beteiligung i. S. d. § 17 EStG, § 6 AStG) vermieden werden?

Lösung:

Hier muss differenziert werden:

  1. die bisherige Lösung der Finanzverwaltung[1];
  2. die aktuelle Beurteilung der Rechtsprechung[2];
  3. die Reaktion des Gesetzgebers[3]/der Verwaltung;
  4. Handlungsalternativen

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