Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.1.6 Freigrenze des § 9 bzw. § 13 AStG

Rz. 265 Im Rahmen des Feststellungsverfahrens wird lediglich eine verbindliche Entscheidung über die gesellschaftsbezogene (relative) Freigrenze nach § 9 bzw. § 13 Abs. 1 S. 3 AStG getroffen.[1] Über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 9 bzw. § 13 Abs. 1 S. 3 AStG wird aufgrund der gesellschafterbezogenen (absoluten) Freigrenze abschließend erst im Rahmen der Veranlagung...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.5.3 Verhältnis zur erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung gem. § 13 AStG

Rz. 131 Gem. § 13 Abs. 1 S. 1 AStG findet die erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung Anwendung „auch wenn die Voraussetzungen des § 7 Absatz 1 Satz 1 [AStG] im Übrigen nicht erfüllt sind“. Der Wortlaut („auch wenn“) spricht bei Vorliegen von Einkünften aus Kapitalanlagevermögen für eine parallele Anwendung von § 7 AStG und § 13 AStG.[1] Im Vergleich zur „Vorgängerregelung“ (§ ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.1.1.1.1 Person i. S. d. § 2 AStG

Rz. 45 § 5 Abs. 1 S. 1 AStG legaldefiniert den Begriff der "Person im Sinne des § 2", um daran tatbestandlich anzuknüpfen. Als nämliche Person wird bezeichnet, wer die persönlichen Voraussetzungen des § 2 AStG erfüllt und zugleich nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 AStG in einem ausländischen Niedrigsteuergebiet oder in gar keinem ausländischen Gebiet ansässig ist. Für Einzelheiten wird ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.3.1.1.1 §§ 7 ff. AStG

Rz. 5 § 15 AStG durchbricht im Ergebnis – wie die Hinzurechnungsbesteuerung i. S. d. §§ 7–14 AStG – die Abschirmwirkung ausländischer Stiftungen und vergleichbarer Körperschaften.[1] Konzeptionell unterscheidet sich die Zurechnungsbesteuerung durch die Zurechnung von Einkünften (§ 15 Abs. 1 S. 1 AStG), wohingegen die Hinzurechnungsbesteuerung die Ausschüttung der Gewinne als...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.3.4 Nichtanwendung von Steuervergünstigungen und dem UmwStG (Satz 4)

Rz. 306 Nach § 10 Abs. 3 S. 4 AStG sind steuerliche Vergünstigungen, die an die unbeschränkte Steuerpflicht oder an das Bestehen eines inländischen Betriebs oder einer inländischen Betriebsstätte anknüpfen sowie die Vorschriften des UmwStG nicht anzuwenden. Die Vorschrift führt mithin zum Nachteil des Hinzurechnungsverpflichteten zur Nichtanwendung bestimmter steuerlicher Ve...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 30 Seit der Einführung des AStG im Jahr 1972 hat § 1 AStG mehrere Anpassungen erfahren (s. dazu Rz. 8 ff.). Bis zur Durchführung der Unternehmensteuerreform im Jahr 2008 blieben die Bestimmungen des § 1 Abs. 1 bis 3 AStG weitgehend unverändert. Allerdings hat die Definition der "Geschäftsbeziehung" gemäß § 1 Abs. 4 AStG im Laufe der Zeit mehrfache Änderungen erfahren. Mi...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.3.3 Keine einheitliche Feststellung mit Steuerpflichtigen i. S. d. § 7 oder § 13 AStG

Rz. 107 Der eigentliche Regelungsgehalt des § 18 AStG ist die gesonderte – und ggf. auch einheitliche – Feststellung der Besteuerungsgrundlagen im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung sowie die dazugehörige Erklärungspflicht. § 5 Abs. 3 AStG überträgt dieses Verfahren auf Fälle des § 5 AStG, was insbesondere aufgrund des Abstellens auf eine hypothetische Steuerpflicht nach §...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 2.2.2 Fehlender Verweis auf sonstige Vorschriften des AStG

Rz. 45 Aus dem fehlenden ausdrücklichen Verweis auf die übrigen Vorschriften des AStG zieht das Schrifttum überwiegend die Schlussfolgerung, die Vorschriften zur Einkünftekorrektur in § 1 AStG, zur erweitert beschränkten Einkommensteuerpflicht in § 2 AStG und zur Wegzugsbesteuerung in § 6 AStG seien dem DBA nachrangig.[1] Aus dem inhärenten Missbrauchsvorbehalt folgt aber di...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.5.2 Verhältnis zu § 1 AStG

Rz. 61 Konkurrenzprobleme können sich aus Sicht eines Inlandsbeteiligten zwischen der Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG und der Einkünftekorrektur nach § 1 AStG ergeben.[1] Wenn ein unbeschränkt Steuerpflichtiger eine nicht fremdvergleichskonforme Geschäftsbeziehung zu seiner ausländischen Zwischengesellschaft unterhält, können die Anwendungsbereiche von § 1 AStG ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 11.8 Gewinnabgrenzung zwischen einer Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern (§ 1 Abs. 5 S. 7 AStG)

Rz. 338 Nach § 1 Abs. 5 S. 7 AStG sind die Bestimmungen der § 1 Abs. 5 Sätze 1 bis 4 AStG nicht auf die Geschäftsbeziehungen zwischen einem Gesellschafter und seiner Personengesellschaft oder einem Mitunternehmer und seiner Mitunternehmerschaft anzuwenden, unabhängig davon, ob eine unmittelbare oder eine nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 2 EStG mittelbare Beteiligung vorliegt. ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.5.1 Verhältnis zu § 16 AStG

Rz. 22 Zwischen der Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht nach den §§ 16 und 17 AStG besteht kein Konkurrenzverhältnis. Die Normen stehen nebeneinander und ergänzen sich. Der sachliche Anwendungsbereich des § 16 AStG geht weiter, da dieser alle Abzugspositionen aus Geschäftsbeziehungen des Stpfl. zu einem ausländischen oder im Ausland ansässigen Rechtsgebilde, und zwar bezogen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 2.1 Verweis auf §§ 7–18 AStG

Rz. 39 "(1) Die Vorschriften der §§ 7 bis 18 und des Absatzes 2 werden durch die Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht berührt." Vorrang der §§ 7 bis 18 AStG nach § 2 AO. Nach § 20 Abs. 1 AStG bestehe zwischen den §§ 7–18 AStG und dem DBA-Recht keine Berührung. Diese erst durch das StÄndG 1992 (G 25.2.1992, vgl. zur Gesetzesbegründung insoweit BT-Drs. 12/1506, 1...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 3.8 Nahestehen aufgrund sonstiger Einflussnahme (§ 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AStG)

Rz. 118 § 1 Abs. 2 Nr. 4 AStG definiert zwei spezifische Auffangtatbestände, die das Bestehen einer nahestehenden Person anzeigen, welche allerdings in der Praxis eher selten vorkommen: - Einflussnahme außerhalb der gewöhnlichen Geschäftsbeziehungen, - eigenes Interesse an der Einkunftserzielung des anderen. § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AStG zielt i. S. einer Auffangnorm im Wesentlich...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.10 Keine Erklärungspflicht bei Fehlen der Tatbestandsvoraussetzungen der §§ 7 ff. AStG

Rz. 808 § 18 Abs. 3 AStG stellt auf die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft i. S. d. § 7 Abs. 1 AStG ab. Fraglich ist daher, ob auch in den Fällen, in denen eindeutig nicht alle Voraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung (z. B. mangels Beherrschung, passiver Einkünfte oder Niedrigbesteuerung) erfüllt sind, eine Pflicht zur Abgabe e...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 3.4.2 Konflikte zwischen § 19 AO und Zuständigkeitsregelungen in § 6 AStG

Rz. 486 § 6 AStG nimmt insgesamt fünfmal Bezug auf ein Finanzamt: § 6 Abs. 3 S. 3 AStG enthält eine Ermessensvorschrift, wonach "das Finanzamt, das im Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 19 AO zuständig ist", die Rückkehrfrist um 5 Jahre verlängern kann. Gem. § 6 Abs. 4 S. 7 Halbs. 2 AStG richtet sich die Stundung der Wegzugssteuer in einem Rückkeh...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.2.2.2 Anpassungen in § 18 AStG

Rz. 18 § 18 AStG wurde dem neuen Anwendungsbereich der Hinzurechnungsbesteuerung entsprechend dahin gehend angepasst, dass nunmehr durch die Streichung des Zusatzes "unbeschränkt" in Abs. 1–3 auch beschränkt Stpfl. i. S. d. § 7 Abs. 1 S. 4 AStG von § 18 AStG erfasst werden.[1] Zudem wurde in den Abs. 1–3 die Erweiterung der Hinzurechnungsbesteuerung auf mittelbar beteiligte ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.5.2 Verhältnis zu § 17 AStG

Rz. 20 Die Norm des § 17 AStG enthält für die Sachverhaltsaufklärung zur Anwendung der Vorschriften, zur Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7 ff. AStG), zur Zurechnungsbesteuerung bei zwischengeschalteten Gesellschaften (§ 5 AStG) und bei ausländischen Familienstiftungen (§ 15 AStG) spezielle Regelungen.[1] Aus der Verbindung einer Erkenntnis des FA von einer nicht oder unwesentl...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 1.5.2 Verhältnis zum Fremdvergleichsgrundsatz (§ 1 AStG)

Rz. 38 § 1a AStG steht nicht nur aufgrund seiner Entstehungsgeschichte in enger Verbindung mit § 1 AStG , vielmehr nimmt die Preisanpassungsklausel auch rechtsfolgenseitig Bezug auf § 1 AStG und ordnet nach Satz 2 eine Berichtigung des Verrechnungspreises nach § 1 Abs. 1 S. 1 AStG an (s. Rz. 63). Somit kann im Ergebnis eine (Einkünfte-)Korrektur aufgrund der Preisanpassungskl...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.3 § 7 Abs. 1 S. 3 AStG anderer Gewinnverteilungsmaßstab

Rz. 376 § 7 Abs. 1 S. 3 AStG entspricht mit Ausnahme von marginalen redaktionellen Änderungen der Vorschrift des § 7 Abs. 5 AStG a. F. vor ATAD-UmsG. Der Gesetzgeber hat die Vorschrift – systematisch zutreffend – in § 7 Abs. 1 AStG umgegliedert. Die Vorschrift modifiziert die Rechtsfolge (Hinzurechnungsquote) des § 7 Abs. 1 S. 1 AStG, in dem anstelle der Beteiligung am Nennk...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.4 Entsprechende Anwendung in Fällen des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG (§ 6 Abs. 3 S. 5)

Rz. 307 § 6 Abs. 3 S. 5 AStG ordnet die entsprechende Geltung des § 6 Abs. 3 S. 1 bis 3 AStG auch für den Fall an, in dem nach einer unentgeltlichen Übertragung i. S. v. § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG auf eine natürliche Person die betreffende Person innerhalb von 7 Jahren seit der Übertragung unbeschränkt steuerpflichtig wird. Praxis-Beispiel Die natürliche Person X hat unter Ve...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.5.8 Verhältnis zu § 18 AStG

Rz. 48 Eine Erklärungspflicht gem. § 18 Abs. 3 AStG besteht auch dann, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen des § 9 AStG erfüllt sind (s. hierzu auch Rz. 110 f.).[1]mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.5.5 Verhältnis zur Preisanpassungsklausel (§ 1a AStG)

Rz. 53 § 1a AStG steht nicht nur aufgrund seiner Entstehungsgeschichte[1] in enger Verbindung mit § 1 AStG, vielmehr nimmt die Preisanpassungsklausel auch rechtsfolgenseitig Bezug auf § 1 AStG und ordnet nach Satz 2 eine Berichtigung des Verrechnungspreises nach § 1 Abs. 1 S. 1 AStG an. Rz. 54 Trotz des engen Zusammenhangs beider Vorschriften ist die Ausgliederung der Preisan...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.4.5.2 Anzeigepflicht bei Berufung auf § 15 Abs. 6 AStG

Rz. 1269 In den Fällen, in denen sich der Destinatär einer Familienstiftung mit Sitz in einem EU- oder EWR-Staat auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 15 Abs. 6 AStG beruft, greift aufgrund des pauschalen Verweises auf Abs. 3 ebenfalls die Erleichterung der Anzeigepflicht nach § 18 Abs. 3 S. 2 ff. AStG. [1] Andernfalls hätte der Gesetzgeber die entsprechende Anwendung d...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.5.3 Verhältnis zu § 10 AStG

Rz. 43 Entgegen der Stellung im Gesetz ist § 10 AStG vorrangig vor § 9 AStG zu prüfen.[1] § 9 AStG stellt für Zwecke der Ermittlung der relativen Freigrenze auf die Zwischeneinkünfte ab, die gem. § 10 Abs. 3 S. 1 AStG in entsprechender Anwendung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu ermitteln sind. Auch im Rahmen der absoluten gesellschafterbezogenen Freigrenze muss...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.5.5 Verhältnis zu § 9 AStG

Rz. 69 Bei Anwendung des § 9 AStG erfolgt kein Ansatz des Kürzungsbetrages. Gemäß § 9 AStG sind die passiven Einkünfte einer Zwischengesellschaft im Rahmen der allgemeinen Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7 – 12 AStG) außer Ansatz zu lassen, sofern die passiven Einkünfte nicht mehr als 10 % der gesamten Einkünfte der Zwischengesellschaft (relative Grenze) betragen und bei einem...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.5.7 Verhältnis zu § 15 AStG

Rz. 80 § 11 AStG ist im Rahmen der Zurechnungsbesteuerung i. S. d. § 15 AStG nicht anwendbar. § 15 Abs. 11 AStG sieht für (tatsächliche) Zuwendungen seitens der Familienstiftung an Personen i. S. d. § 15 Abs. 1 AStG einen eigenen Mechanismus der Vermeidung der Doppelbesteuerung vor. Die tatsächlichen Zuwendungen unterliegen bei den benannten Personen nicht der Besteuerung, s...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.4.1.2.2 Feststellung in den Fällen des § 15 Abs. 9 und 10 AStG

Rz. 1132 In den Fällen des § 15 Abs. 9 AStG sind die Einkünfte der nachgeschalteten ausländischen Gesellschaft, die der ausländischen Familienstiftung oder einer anderen Stiftung zuzurechnen sind, in einem eigenständigen Verfahren gesondert festzustellen. Über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 AStG wird in diesem Feststellungsverfahren abschließend entschieden...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.5.6 Verhältnis zur erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung gem. § 13 AStG

Rz. 46 Für die erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung gem. § 13 AStG findet § 9 AStG keine Anwendung. Dies ergibt sich bereits daraus, dass § 9 AStG ausschließlich auf § 7 Abs. 1 AStG Bezug nimmt, d. h. eine Beherrschung durch einen Stpfl. voraussetzt. Im Anwendungsbereich der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung sieht § 13 AStG eine eigenständige Freigrenzenregelung vor, die...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.1.8 Keine Feststellung der Kürzung nach § 10 Abs. 6 AStG

Rz. 285 Auch eine Kürzung des Hinzurechnungsbetrags bei Beteiligung an einem (Spezial-) Investmentfonds nach § 10 Abs. 6 AStG ist nicht gesondert festzustellen, sondern wirderst im Rahmen der Veranlagung des Beteiligten berücksichtigt.[1] Rz. 286–294 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.6.3 § 7 Abs. 3 Satz 2 AStG

Rz. 451 § 7 Abs. 3 S. 2 AStG ergänzt § 7 Abs. 3 S. 1 AStG. Demnach kann auch eine Personengesellschaften bzw. eine Mitunternehmerschaften nahestehende Person sein, wenn sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 AStG erfüllt. § 7 Abs. 3 S. 2 AStG wirkt konstitutiv. Der Referentenentwurf v. 10.12.2019 enthielt noch keine Aussage zu Personengesellschaften. § 7 Abs. 3 S. 1 AStG bezi...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.3 Entsprechende Geltung § 7 Abs. 1 Satz 2 und 3 AStG (§ 13 Abs. 1 S. 2)

Rz. 76 Durch die Anordnung in § 13 Abs. 1 S. 2 AStG gelten § 7 Abs. 1 S. 2 und S. 3 AStG entsprechend. Durch die entsprechende Geltung sind mittelbare Beteiligungen für die Steuerpflicht nach § 13 Abs. 1 S. 1 AStG unbeachtlich, soweit bei einer die Beteiligung vermittelnden Person hinsichtlich der Beteiligung an dieser ausländischen Gesellschaft eine Hinzurechnungsbesteuerun...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.6 Einkünfteermittlung (§ 15 Abs. 7 AStG)

Rz. 77 Die Einkünfteermittlung für Zwecke des § 15 Abs. 7 AStG (und sodann der Zurechnung nach § 15 Abs. 1 AStG) ist von der möglichen beschränkten Körperschaftsteuerpflicht der ausländischen Familienstiftung im Inland (§ 2 Nr. 1 KStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG i. V. m. § 49 EStG) streng zu trennen, beide Ermittlungen laufen parallel zueinander. Für Zwecke des § 15 AStG bleibt...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.5.1 Verhältnis zu §§ 7-12 AStG

Rz. 25 Das Verhältnis von § 13 AStG zu §§ 7–12 AStG (allgemeine Hinzurechnungsbesteuerung) ist vor allem von Bedeutung für die Frage des Zugangs zum Gegenbeweis in Drittstaatenfällen (§ 13 Abs. 4 AStG ist weiter als § 8 Abs. 2 und Abs. 3 AStG) sowie zum Umfang des Vorrangs des InvStG (§ 13 Abs. 5 AStG weicht von § 7 Abs. 5 AStG ab).[1] Rz. 26 § 13 AStG ist subsidiär gegenüber...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.5.1 Verhältnis zu vGA, vE und § 1 AStG

Rz. 116 Die Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags der Zwischengesellschaft erfolgt gem. § 10 Abs. 3 AStG „in entsprechender Anwendung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts“. Demnach hat bei der Ermittlung der dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünfte eine entsprechende Korrektur von nicht fremdüblichen Geschäftsbeziehungen im Wege von verdeckten Gewinnaussch...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.5.2 Verhältnis zu §§ 5 und 7–15 AStG

Rz. 24 Während § 17 AStG eine verfahrensrechtliche Vorschrift ist, sind die in Bezug genommenen Vorschriften der §§ 5 und 7–15 AStG materielle Vorschriften. Die Anwendung der materiellen Vorschriften wird durch § 17 AStG sichergestellt. Die Sicherstellung der Anwendung erfolgt durch die in § 17 Abs. 1 AStG enthaltene Aufklärungspflicht und Vorlage von sachdienlichen Unterlag...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.2.3 Rückkehrfälle nach § 6 Abs. 3 AStG (§ 6 Abs. 2 S. 4)

Rz. 216 § 6 Abs. 2 S. 4 AStG fingiert für den Fall eines Entfallens der Wegzugssteuer aufgrund einer Rückkehr nach § 6 Abs. 3 AStG für den Stpfl. sowie für dessen (unmittelbare oder mittelbare) Rechtsnachfolger die Erfüllung des persönlichen Anwendungsbereichs des § 6 Abs. 1 AStG. Ziel der Vorschrift ist die Vermeidung von Umgehungsgestaltungen[1], die eröffnet wären, wenn i...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.3 Entsprechende Anwendung in Fällen des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG (§ 6 Abs. 3 S. 4)

Rz. 298 Gem. § 6 Abs. 3 S. 4 AStG gelten die Sätze 1 bis 3 – also die Vorschriften über das Entfallen der Wegzugssteuer bei Rückkehr – entsprechend, wenn der Ausschluss des Besteuerungsrechts i. S. d. § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG auf einer nur vorübergehenden Abwesenheit des Stpfl. beruht. Ziel dieser Vorschrift ist die Eröffnung der Rückkehroption auch für Wegzugsfälle i. S. ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.7.3 § 7 Abs. 4 S. 2 AStG

Rz. 476 § 7 Abs. 4 S. 2 AStG enthält eine Sonderregel für Personengesellschaften. Demnach wird bei den unmittelbaren oder mittelbaren Gesellschaftern einer Personengesellschaft oder Mitunternehmerschaft, die an einer Zwischengesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, ein Zusammenwirken durch abgestimmtes Verhalten widerlegbar unterstellt. Mithin handelt es sich b...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.6.2 § 7 Abs. 3 Satz 1 AStG

Rz. 442 Zur Definition der nahestehenden Person rekurriert § 7 Abs. 3 S. 1 AStG auf § 1 Abs. 2 AStG. Dem Stpfl. ist eine Person nahestehende Person, wenn zwischen ihr und dem Stpfl. eine wesentliche Beteiligung,[1] ein Anspruch auf Gewinn oder Liquidationserlös,[2] ein Beherrschungsverhältnis,[3] Einflussmöglichkeit einer dritten Person sowohl an der Person als auch dem Stpfl. s...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.8.2 § 7 Abs. 5 S. 1 AStG

Rz. 496 § 7 Abs. 5 S. 1 AStG entspricht uneingeschränkt § 7 Abs. 7 AStG a. F. Gleichwohl ergeben sich im Zusammenspiel mit der nunmehr postulierten Direkterzielungsfiktion und mithin der Abschaffung der nachgeschalteten Hinzurechnungsbesteuerung gem. § 14 AStG a. F. im Vergleich zur Rechtslage vor ATAD-UmsG wesentliche Änderungen. Daher besteht im Rahmen von § 7 Abs. 5 S. 1 ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.2.1 Unbeschränkte Steuerpflicht i. S. d. § 6 AStG (§ 6 Abs. 2 S. 1)

Rz. 200 Während der Tatbestand des § 6 Abs. 1 S. 1 AStG allgemein auf "unbeschränkt Stpfl." abstellt, wird der persönliche Anwendungsbereich der Norm in § 6 Abs. 2 S. 1 AStG definiert und konkretisiert. Unbeschränkt Stpfl. i. S. d. § 6 Abs. 1 AStG sind danach "natürliche Personen, die innerhalb der letzten zwölf Jahre vor den in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Tatbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 22.7.2005 – IV B 4 - S 1341 – 4/05 (Geschäftsbeziehung zum Ausland i.S. von § 1 Abs. 1 und 4 AStG; BFH-Urteil vom 28.4.2004 I R 5, 6/02, BStBl. II 2005, 516), BStBl. I 2005, 818

TOP 4.1 der Sitzung ASt I/05 Rz. 4 [Autor/Stand] Nach dem o.g. Urteil des BFH vom 28.4.2004 setzt die Annahme einer Geschäftsbeziehung "zum Ausland" im Sinne von § 1 Abs. 1 und 4 Außensteuergesetz (AStG) eine personale Beziehung eines inländischen Steuerpflichtigen zu einer ausländischen nahe stehenden Person voraus. Unter einer personalen Beziehung versteht der BFH namentlic...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.2 Besondere Anwendungsregel zu § 1 Abs. 3d und 3e AStG (§ 21 Abs. 1a AStG)

Rz. 25 Durch das Wachstumschancengesetz[1] wurde § 1 AStG um die Abs. 3d und 3d die Verrechnungspreisermittlung bei Finanzierungsbeziehungen im Konzern ergänzt. Rz. 26 § 21 Abs. 1a AStG sieht eine erstmalige Anwendung der Neuregelungen für die Einkommen- und Körperschaftsteuer im Vz 2024 und für die Gewerbesteuer im Erhebungszeitraum 2024 vor. Durch das JStG 2024[2] wurde die ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.4.4.6 § 20 AStG

Rz. 65 § 12 AStG wird von dem in § 20 Abs. 1 AStG geregelten Treaty-Override erfasst und geht damit den Regelungen in einem DBA vor (s. dazu Rz. 41).[1] Rz. 66–68 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.4.2 Veräußerungen

Rz. 430 Der Begriff der Veräußerung wird in § 11 Abs. 4 AStG nicht definiert. Es werden allerdings den Gewinnen aus der Veräußerung in § 11 Abs. 4 AStG die Gewinne aus der Auflösung der ausländischen Gesellschaft sowie aus der Herabsetzung des Kapitals der ausländischen Gesellschaft gleichgestellt. Rz. 431 Die beiden Vorgänge der Auflösung und der Herabsetzung des Kapitals st...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.1.2 Kein Ansatz eines negativen Hinzurechnungsbetrags (Satz 2)

Rz. 177 Der Hinzurechnungsbetrag darf nicht negativ sein. § 10 Abs. 1 S. 2 AStG schließt die Hinzurechnung negativer Einkünfte gesetzlich aus. Die Vorschrift entspricht dem § 10 Abs. 1 S. 4 AStG a. F. Ein negativer Hinzurechnungsbetrag ist nicht anzusetzen. Im Verlustfall ergibt sich ein Hinzurechnungsbetrag von null. Rz. 178 Eine Verrechnung von Verlusten einer Zwischengesel...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.5.1 Verhältnis zu § 7 AStG

Rz. 41 Durch die Streichung der Vorschrift für nachgeschaltete Zwischengesellschaften gem. § 14 AStG a. F. und der Erfassung von unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen in § 7 Abs. 1 S. 1 AStG erfolgt nunmehr eine unmittelbare Zurechnung des Hinzurechnungsbetrags zum inländischen Stpfl. Die Hinzurechnungsbesteuerung ist folglich für jede (nachgeschaltete) Zwischengesells...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.5.9 Verhältnis zu § 20 Abs. 2 AStG

Rz. 49 § 9 AStG ist auch i. S. d. § 20 Abs. 2 AStG entsprechend zu berücksichtigen.[1] Erzielt die ausländische Betriebsstätte im Rahmen der Fiktion des § 20 Abs. 2 AStG gemischte Einkünfte und sind die Freigrenzen des § 9 AStG unterschritten, bleibt es bei der Freistellung der Betriebsstätteneinkünfte. Rz. 50–55 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.3.1.1.2 § 17 Abs. 1 AStG

Rz. 7 Die allgemein bestehende erweiterte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten (§ 90 Abs. 2 AO) erfährt ihre Konkretisierung in § 17 Abs. 1 AStG. Die Schätzungsvorschrift des § 17 Abs. 2 AStG ist dagegen nicht anwendbar.[1]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.4 Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen in den Fällen des § 15 AStG (Abs. 4)

Rz. 1095 Nach § 18 Abs. 4 AStG sind die den unbeschränkt steuerpflichtigen Begünstigten nach § 15 AStG zuzurechnenden Einkünfte und Vermögen einer ausländischen Familienstiftung in entsprechender Anwendung der Abs. 1–3 ebenfalls gesondert und ggf. einheitlich festzustellen. Der Feststellungsbescheid wird auch als Zurechnungsbescheid bezeichnet.[1] Für das Feststellungsverfahr...mehr