Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 21 In persönlicher Hinsicht knüpft § 9 AStG an den Stpfl. i. S. d. § 7 Abs. 1 AStG an. Die Vorschrift richtet sich an i. d. R. unbeschränkt Stpfl., d. h. sowohl natürliche als auch juristische Personen, die unmittelbar oder mittelbar an der ausländischen Zwischengesellschaft beteiligt sind. Auch beschränkt Stpfl. können unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 S. 4 AStG ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 6.2 Funktionsverlagerung (§ 1 Abs. 3b S. 1 AStG)

Rz. 204 Nach § 1 Abs. 3b Satz 1 AStG sind folgende Voraussetzungen für eine Funktionsverlagerung erforderlich: Ein verlagerndes Unternehmen überträgt oder überlässt einem übernehmenden Unternehmen Wirtschaftsgüter oder sonstige Vorteile, zusammen mit den zugehörigen Chancen und Risiken, sodass das übernehmende Unternehmen eine Funktion ausüben kann, die zuvor vom verlagernden U...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.1.4 Andere Lasten

Rz. 41 Andere Lasten sind solche Lasten, die keine Schulden sind. Unter Lasten sind alle Verpflichtungen zu einer Leistung zu verstehen. Andere Lasten sind somit alle Verpflichtungen zu einer nicht nur einmaligen Leistung, namentlich Rentenverpflichtungen, Rückstellungen mit Schuldcharakter und sonstige Lasten.[1]mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.4.3 Entsprechende Anwendung der Vorschriften der AO und der FGO

Rz. 1230 Für das Feststellungsverfahren nach § 18 Abs. 4 AStG gelten die Vorschriften der AO und der FGO mit Ausnahme von § 180 Abs. 3 AO entsprechend (§ 18 Abs. 4 AStG i. V. m. § 18 Abs. 1 S. 4 AStG, s. dazu Rz. 514 ff.).[1] Rz. 1231–1239 einstweilen freimehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.2.4 Örtliche Zuständigkeit in Zweifelsfällen (Abs. 2 S. 3)

Rz. 700 Bei § 18 Abs. 2 S. 3 AStG handelt es sich um eine Auffangregelung für die Fälle, in denen die örtliche Zuständigkeit nach den Sätzen 1 und 2 nicht eindeutig ermittelt werden kann.[1] Sie ist daher subsidiär zu den Sätzen 1 und 2.[2] Rz. 701–709 einstweilen frei 2.2.4.1 Zuständigkeit des erstbefassten FA Rz. 710 § 18 Abs. 3 AStG dient zur Bestimmung der örtlichen Zuständ...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.4.1.1 Allgemeines

Rz. 1108 Wie bei der Hinzurechnungsbesteuerung sind die Einkünfte und das Vermögen einer ausländischen Familienstiftung seit dem Vz 2013 auch dann gesondert festzustellen, wenn nur ein unbeschränkt steuerpflichtiger Begünstigter vorhanden ist und nur ihm die Einkünfte und das Vermögen der Familienstiftung zuzurechnen sind.[1] Dies folgt aus dem Verweis auf die Abs. 1-3 des §...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.4.2 Gesonderte und einheitliche Feststellung

Rz. 1227 Sind bei der ausländischen Familienstiftung mehrere Destinatäre begünstigt, so hat auch hier die gesonderte Feststellung ihnen gegenüber einheitlich gem. § 18 Abs. 4 AStG i. V. m. § 18 Abs. 1 S. 3 AStG zu erfolgen (s. dazu Rz. 497 ff.).[1] Auch hier sollen unterschiedliche Ergebnisse für die jeweiligen Stifter, Anfall- oder Bezugsberechtigten verhindert werden.[2] R...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 1.6.1 Verfassungsrecht

Rz. 65 § 8 AStG verstößt m. E. nicht gegen Verfassungsrecht.[1] Vereinzelt wird geltend gemacht, der Katalog in § 8 Abs. 1 AStG begegne mangels Erfassung neuer Geschäftsmodelle Bedenken und sei verfassungskonform auszulegen.[2] Der BFH hatte jüngst erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Niedrigsteuergrenze von 25 %,[3] die sich durch deren Herabsenkung auf 15 % a...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.8.1 Hintergrund

Rz. 81 Durch das MinBestRL-UmsG wurden in § 6 Abs. 5 AStG und § 18 Abs. 3 AStG die Abgabe der Mitteilungen bzw. Steuererklärungen oder Anzeigen auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck durch eine elektronische Übermittlung auf amtlich vorgeschriebenem Datensatz über eine amtlich bestimmte Schnittstelle ersetzt.mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.1.3 Ausländische Gesellschaft

Rz. 62 Die ausländische Gesellschaft wird in § 7 Abs. 1 S. 1 AStG legaldefiniert. Für Zwecke des § 13 AStG stimmt das Begriffsverständnis mit dem in § 7 Abs. 1 S. 1 AStG überein. Anders als in § 7 Abs. 1 S. 1 AStG wird die ausländische Gesellschaft jedoch im Anwendungsbereich der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung als Kapitalanlagegesellschaft bezeichnet; so auch die amtl...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 1.6.2 Unionsrecht

Rz. 40 Die Frage der Unionsrechtskonformität des § 5 AStG beschränkt sich nach hier vertretener Auffassung auf die (Nicht-)Anerkennung der ausländischen Gesellschaft, weil § 5 AStG keine anderen Rechtsfolgen nach sich zieht. Sie hängt folglich ganz maßgeblich mit der Anwendung des Gegenbeweises nach § 8 Abs. 2 AStG zusammen.[1] Im Ergebnis dürfte die Unionsrechtskonformität ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 2.1.1 Grundtatbestand der regulären Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 72 Tatbestandsseitig fordert § 9 AStG, dass die Voraussetzungen der regulären Hinzurechnungsbesteuerung in persönlicher und sachlicher Hinsicht erfüllt sind. Dies ergibt sich aus dem Verweis auf § 7 Abs. 1 AStG [1] D. h. an der ausländischen Gesellschaft muss ein Stpfl. i. S. d. § 7 AStG beteiligt sein und die ausländische Gesellschaft muss niedrigbesteuerte, passive Eink...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.2.1 Antragsgebundene Anrechnung bei Hinzurechnung auf Zwischenebene

Rz. 270 Nach § 12 Abs. 2 AStG ist in Ergänzung zu Abs. 1 auch eine auf Ebene der vermittelnden Gesellschaft bzw. Betriebsstätte im Rahmen einer vorgeschalteten Hinzurechnungsbesteuerung erhobene Steuer anrechenbar. Die Anrechnung nach § 12 Abs. 2 AStG erfolgt im Unterschied zur Anrechnung nach Abs. 1 nur auf Antrag des Stpfl. Es gelten dieselben Grundsätze wie bei dem Antrags...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 2.2.1 Keine Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung bei Stpfl.

Rz. 106 § 9 AStG ordnet rechtsfolgenseitig an, dass "[…] Einkünfte […], für die eine ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, außer Ansatz zu lassen […]" sind. Wird sowohl die relative als auch die absolute Freigrenze unterschritten, sind die Zwischeneinkünfte bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags außer Ansatz zu lassen, d. h. nicht anzusetzen. Dies führt im...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 2.2.3 Eintritt der Rechtsfolge nur auf Ebene des Stpfl.

Rz. 108 Die Rechtsfolgen können bei den einzelnen Stpfl. i. S. d. § 7 Abs. 1 AStG der ausländischen Zwischengesellschaft unterschiedlich eintreten. Oder anders gewendet: Die Rechtsfolge des § 9 AStG kann getrennt für jeden einzelnen Stpfl. eintreten. Zwar sind nach dem Wortlaut nicht die hinzurechnungspflichtigen Einkünfte auf Ebene des jeweiligen Stpfl., sondern die Zwische...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.5 Erklärungspflicht bei mittelbarer Beteiligung über eine inländische Personengesellschaft

Rz. 770 Bei einer mittelbaren Beteiligung über eine inländische Personengesellschaft ist aufgrund des eindeutigen Wortlauts von § 18 Abs. 3 S. 1 AStG ("Jeder, der ... unmittelbar oder mittelbar beteiligten Stpfl.") i. V. m. § 7 Abs. 1 S. 1 und § 13 Abs. 1 S. 1 AStG nur der mittelbar über die Personengesellschaft an der ausländischen Gesellschaft beteiligte unbeschränkt oder ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.1.1.1 Stifter

Rz. 31 Die Stiftereigenschaft ist funktional, d. h. steuerlich zu verstehen und nicht unter Verengung auf die ursprüngliche Errichtung der Stiftung. Somit ist als Stifter nicht nur die Person zu verstehen, für deren Rechnung das Stiftungsgeschäft abgeschlossen worden ist, sondern auch solche, die in der Art des Stifters Vermögen auf die Stiftung überträgt, bzw. der das Stift...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.1.3.1 Stifter als vorrangiges Zurechnungssubjekt

Rz. 49 Die Einkünfte der Familienstiftung werden nur bei unbeschränkt Stpfl. zugerechnet.[1] Für die Höhe des zuzurechnenden Anteils der Einkünfte der Stiftungen besteht folgende Rangfolge: Solange ein Stifter unbeschränkt steuerpflichtig ist, sind diesem sämtliche Einkünfte zuzurechnen.[2] Liegen mehrere unbeschränkt steuerpflichtige Stifter vor, ist auf das Verhältnis des ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.5.1.4 Konsequenzen eines Verstoßes gegen die Mitteilungspflicht

Rz. 443 Die wesentliche Rechtsfolge der Nicht-Erfüllung der Mitteilungspflicht nach § 6 Abs. 5 S. 1 AStG wird im Fälligwerden der "gesamten" Wegzugssteuer gesehen.[1] Nach hier vertretener Auffassung kann dies nur in Ausnahmefällen Rechtsfolge eines Verstoßes gegen die Mitteilungspflicht sein, wobei aus Vorsichtsgründen eine Mitteilung auch bei Widerrufstatbeständen nach § 6...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.5.5 Verhältnis zur allgemeinen Missbrauchsnorm § 42 AO

Rz. 151 Im Grundsatz wurde ursprünglich die Auffassung vertreten, dass § 42 AO denklogisch der Hinzurechnungsbesteuerung vorgeht.[1] Dies basiert auf dem Grundgedanken, dass (i. S. d. Basisgesellschaftsrechtsprechung des BFH) § 42 AO die Einkünftezurechnung tangiert, d. h., die Einkünfte werden von der potenziellen ausländischen Zwischengesellschaft auf deren Gesellschafter ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 Die Sachverhaltsaufklärung steht im 6. Teil des AStG unter der Überschrift Ermittlung und Verfahren. Gemeinsam mit § 16 AStG dienen die Normen der Ermittlung besteuerungsrelevanter Angaben. § 17 AStG bezieht sich in sachlicher Hinsicht jedoch nur auf bestimmte Vorschriften der zwischengeschalteten Gesellschaften, der Hinzurechnungsbesteuerung sowie der Steuerpflicht vo...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.8.2 Anwendungsregel

Rz. 82 Die elektronische Übermittlung der Mitteilungen i. S. v. § 6 Abs. 5 AStG ist erstmals für den Vz 2025 anzuwenden. Dies betrifft m. E. die Verwirklichung eines gem. § 6 Abs. 5 S. 1 AStG mitteilungspflichtigen Ereignisses ab 2025 bzw. die jährliche Mitteilung gem. § 6 Abs. 5 S. 3 AStG erstmals bis zum 31.7.2025,[1] nicht aber Wegzüge ab Vz 2025.[2] Die Regelung betrifft...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.2.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 125 Da der Begriff der "Land- und Forstwirtschaft" in § 8 Abs. 1 Nr. 1 AStG nicht definiert ist, kann auf das Begriffsverständnis der §§ 13, 14 EStG zurückgegriffen werden.[1] § 8 Abs. 1 Nr. 1 AStG unterfällt somit die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbst gewonnenen Erzeugnisse....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.3.1.2 Antrag des Stpfl. i. S. v. Satz 1

Rz. 332 Das Gesetz sieht keine Formvorschriften für die Antragstellung vor. Ein Vordruck existiert nicht. Der Antrag sollte daher auch mündlich gestellt werden können, wobei sich dies aus Dokumentationsgründen für die Praxis nicht empfiehlt.[1] Die Verwaltung fordert einen schriftlichen oder elektronischen Antrag[2], was sich aus dem Gesetz zwar nicht herleiten lässt, woran ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.8.1 Überblick

Rz. 491 § 7 Abs. 5 AStG befasst sich mit dem Rangverhältnis zwischen der Hinzurechnungsbesteuerung und dem Investmentsteuergesetz. Nach dem Trennungsprinzip erfolgt bei Gesellschaftern einer Körperschaft eine Besteuerung erst bei Ausschüttung. Für Investmentfonds bestehen diesbezüglich Ausnahmen, wonach auch thesaurierte Gewinne in Form von Vorabpauschalen bzw. ausschüttungsg...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.10.2 Grundsatz: aktive Einkünfte

Rz. 305 Einkünfte aus Umwandlungen sind gem. § 8 Abs. 1 Nr. 9 Hs. 1 AStG grundsätzlich aktiv.[1] Hierfür ist bereits das Vorliegen von Einkünften aus einer Umwandlung (s. Rz. 296ff.) ausreichend. Allerdings wird der Grundsatz sodann wieder aufgeweicht, indem eine – mit Rückausnahme (s. Rz. 315ff.) – versehene Ausnahme ins Gesetz aufgenommen wird, gem. welcher die Aktivqualif...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.1.3.4 Prüfungsvermerk

Rz. 74 Nach § 17 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 S. 2 AStG kann die FinBeh verlangen, dass die Vorlage der Bilanzen, Erfolgsrechnungen, Steuererklärungen oder Steuerbescheide mit einem Prüfvermerk versehen sind. Durch den Prüfvermerk erhalten die Unterlagen eine erhöhte Beweiskraft. Im deutschen Handelsrecht findet sich ein entsprechender Bestätigungsvermerk anerkannter Wirtschaftsprüfung...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 Die Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen nach § 16 AStG steht im 6. Teil des AStG unter der Überschrift Ermittlung und Verfahren. Es handelt sich um eine Verfahrensvorschrift zur Anforderung von Informationen für die Besteuerung im Falle von Auslandsbeziehungen. Die Vorschrift geht über die allgemeinen Mitwirkungspflichten des § 90 AO hinaus. Durch die Mitwirkungsp...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.1.7 Keine Feststellung des Kürzungsbetrags

Rz. 275 Der Kürzungsbetrag nach § 11 Abs. 2 AStG ist nicht gesondert festzustellen. Gleiche gilt für den Höchstbetrag nach § 11 Abs. 2 S. 2 AStG.[1] Der Kürzungsbetrag wird erst im Veranlagungsverfahren des Beteiligten berücksichtigt (§ 11 Abs. 1 S. 1 AStG: "…wird bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte ein Kürzungsbetrag abgezogen").[2] Nur auf Ebene des Veranlagungs-FA ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 1.3.2 Instrument zum Ausgleich von Informationsasymmetrie

Rz. 20 § 1a AStG steht aufgrund seiner Entstehungsgeschichte mit § 1 AStG (dem Fremdvergleichsgrundsatz) eng in Verbindung, zumal die Preisanpassungsklausel rechtsfolgenseitig eine Berichtigung des Verrechnungspreises nach § 1 Abs. 1 S. 1 AStG anordnet und sie sich zugleich den Begrifflichkeiten in § 1 AStG bedient (z. B. "immaterielle Werte" s. § 1 Abs. 3c S. 2 AStG; "Gesch...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.2.1 Anpassungen durch das ATADUmsG

Rz. 10 Durch das ATADUmsG ist § 12 AStG an die Vorgaben des Art. 8 Abs. 7 ATAD-RL[2] angepasst worden. Entsprechend den Bestimmungen der ATAD-RL wird in § 12 AStG ein einheitliches System der Steueranrechnung normiert.[3] Ein Abzug der ausländischen Steuer bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags ist entgegen der bisherigen Rechtslage in § 10 Abs. 1 S. 1 AStG nicht mehr ...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.1 Normstruktur

Rz. 1 § 18 Abs. 1–3 AStG regeln die gesonderte und ggf. einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung der §§ 7–13 AStG. § 18 Abs. 1 AStG normiert die verfahrensrechtliche Durchführung der Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG. Abs. 2 enthält eine Sonderregelung für die örtliche Zuständigkeit. Die Erklärungs- und Anzeigepflichten des Stpfl. werde...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.1.1.2.1 Zurechnung

Rz. 65 Rechtsfolgenseitig ordnet § 5 Abs. 1 S. 1 AStG eine "Zurechnung" bestimmter Einkünfte bei der Person i. S. d. § 2 an. Gemäß dem Verständnis der Verwaltung werden demnach die Einkünfte so behandelt, als wären sie von der zwischengeschalteten Gesellschaft tatsächlich erzielt worden, während die sich ergebenden Besteuerungsfolgen bei der Person i. S. d. § 2 AStG eintrete...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 11 Der persönliche Anwendungsbereich der Norm bezieht sich auf die Antragstellung des Stpfl. Durch den Bezug auf § 160 AO ergibt sich die Möglichkeit, zur Definition auch auf andere Vorschriften der AO – da die AO zudem ein allgemeines verfahrensrechtliches Rahmengesetz bildet – abzustellen. Der Begriff des Stpfl. in § 16 AStG ist verfahrensrechtlich zu verstehen. Nach d...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.5.1.1 Konkretisierung der genauen Benennung

Rz. 16 Nach Auffassung des BFH konkretisiert § 16 Abs. 1 AStG das Tatbestandsmerkmal der genauen Benennung des Gläubigers oder Empfängers in § 160 Abs. 1 S. 1 AO.[1] § 160 AO enthält die Regelung, dass Schulden und andere Lasten, Betriebsausgaben, Werbungskosten und andere Ausgaben steuerlich regelmäßig nicht zu berücksichtigen sind, wenn der Stpfl. dem Verlangen der FinBeh ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.2 Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft

Rz. 122 Der Steuerpflichtige muss die in § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 AStG genannten Bezüge – vorbehaltlich des S. 2 (s. Rz. 188ff.) – von einer ausländischen Gesellschaft erhalten. Eine ausländische Gesellschaft i. S. d. § 11 AStG ist eine Kapitalgesellschaft, deren Sitz und Ort der Geschäftsleitung im Ausland liegen (§ 7 Abs. 1 S. 1 AStG).[1] Die ausländische Gesellschaft mu...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.3 Zweck

Rz. 36 § 18 Abs. 1–4 AStG bezweckt die verfahrensrechtliche Umsetzung der §§ 7–13 und 15 AStG sowie über den Verweis in § 5 Abs. 3 AStG auch des § 5 AStG.[1] Dieses selbstständige Verfahren für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung sowie für die Zurechnung von Einkünften und Vermögen ausländischer Familienstiftungen dient der Ve...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.3 Normzweck

Rz. 25 Der Gesetzeszweck des § 6 AStG liegt in erster Linie in der Sicherstellung des deutschen Besteuerungssubstrats für Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen in Wegzugsfällen.[1] Dabei geht es nicht zwingend um steuerlich motivierte Wegzüge. Die Norm knüpft zwar ebenfalls an den Wohnsitzwechsel an, stellt aber – anders als § 2 AStG – nicht auf eine n...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.2.2 Ausübung des Antragsrechts

Rz. 275 Das Antragsrecht ist im Veranlagungsverfahren durch den Stpfl. auszuüben.[1] Der Antrag kann auch noch im Rechtsbehelfs- oder Klageverfahren bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerbescheide gestellt oder zurückgenommen werden.[2] Rz. 276 Die Ausübung des Antragsrechts hat keine Auswirkungen auf die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen. Eine nach § 12 Abs. 2 AStG anrech...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.5.3 Gemeinsame Erklärung oder Anzeige nicht aller Beteiligten

Rz. 1066 Auch dann, wenn einzelne Beteiligte nicht an der gemeinsamen Erklärung oder Anzeige teilnehmen, ist eine gemeinsame Abgabe der übrigen Beteiligten möglich.[1] Dies entspricht dem Sinn und Zweck von § 18 Abs. 3 S. 5 AStG, unnötigen Verwaltungsaufwand für den Stpfl. und die FinVerw zu vermeiden und damit zur Verfahrensvereinfachung beizutragen.[2] § 18 Abs. 3 S. 1 ASt...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 2.1.3.1.4 Problem des Abstellens auf "Zwischeneinkünfte" der ausländischen Gesellschaft

Rz. 79 Fraglich ist, welche Auswirkungen sich auf die relative Freigrenze ergeben, wenn an der ausländischen Zwischengesellschaft auch Personen beteiligt sind, die nicht der Hinzurechnungsbesteuerung unterliegen. Praxis-Beispiel An der ausländischen Zwischengesellschaft ist der unbeschränkt steuerpflichtige A zu 60 % und der Steuerausländer B zu 40 % beteiligt. Die ausländisc...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 3.3.1.2 Unbeschränkt steuerpflichtiger Einkünftebezieher (Rechtssubjekt)

Rz. 60 Der Einkünftebezieher muss unbeschränkt steuerpflichtig sein, d. h. es muss entweder eine natürliche Person (§ 1 Abs. 1 EStG i. V. m. § 8 oder 9 AO) oder ein Körperschaftsteuersubjekt i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG (i. V. m. § 10 oder 11 AO) vorliegen. Auf die Höhe der Beteiligung an einer die Betriebsstätte vermittelnden Personengesellschaft kommt es nicht an. Unerheblich ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.1.1.1 Definition Hinzurechnungsbetrag

Rz. 125 Der Begriff "Hinzurechnungsbetrag" erfährt in § 10 Abs. 1 S. 1 AStG eine Legaldefinition.[1] Danach sind die bei dem Steuerpflichtigen nach § 7 Abs. 1 AStG steuerpflichtigen Einkünfte bei diesem als Hinzurechnungsbetrag anzusetzen. Durch den Verweis auf § 7 Abs. 1 AStG wird verdeutlicht, aus welchen Einkünften sich der Hinzurechnungsbetrag ermittelt. Es handelt sich ...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 70 § 18 AStG ist nach § 21 Abs. 4 S. 1 AStG erstmals für die Einkommen- und Körperschaftsteuer für den Vz und für die Gewerbesteuer für den Erhebungszeitraum, für den Zwischeneinkünfte hinzugerechnet werden, die in einem Wirtschaftsjahr der ausländischen Gesellschaft entstanden sind, das nach dem 31.12.2021 beginnt, anzuwenden.[1] Praxis-Beispiel Erstmalige Anwendung des ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.7.5 Ausnahme: Vermietung oder Verpachtung von beweglichen Sachen (Abs. 1 Nr. 6 Buchst. c)

Rz. 245 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. c AStG handelt es sich bei der Vermietung oder Verpachtung von beweglichen Sachen nicht um eine aktive Tätigkeit. Die Vorschrift zielt insbesondere auf Leasinggesellschaften ab.[1] Bewegliche Sachen i. S. d. Norm sind alle beweglichen körperlichen Gegenstände (§ 90 BGB).[2] Dazu gehören auch Schiffe.[3] Immaterielle Wirtschaftsgüter fall...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 2.2.4 Verfahren

Rz. 110 Aus verfahrensrechtlicher Sicht ist Folgendes zu beachten: Über die Feststellung der relativen gesellschaftsbezogenen Freigrenze ist im Rahmen der gesonderten Feststellung gem. § 18 Abs. 1 AStG zu entscheiden. Sollte die relative Freigrenze unterschritten sein, ist für das den Feststellungsbescheid erlassende FA nicht zwangsläufig ersichtlich, ob auch die absolute ge...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.2.1 Allgemeines

Rz. 6 Die Freigrenzenregelung bei gemischten Einkünften gem. § 9 AStG existiert bereits seit Inkrafttreten des AStG im Jahr 1972. Die Vorschrift des § 9 AStG ist "angelehnt" an die US-Vorschrift Sec. 954b, 3 A IRC.[1] Gleichwohl war eine entsprechende Regelung im 1. Referentenentwurf vom 23.12.1970 (noch) nicht enthalten. Der 2. Referentenentwurf von Mitte März 1971 sah zunä...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.6.2 Verhältnis zum Recht der Europäischen Union

Rz. 28 Durch die Mitwirkungspflicht in § 16 AStG können Stpfl. von einer Zusammenarbeit mit nicht oder unwesentlich besteuernden EWR-Geschäftspartnern abgehalten werden, da die administrativen Lasten bei EWR-Ausländern bestehen, die bei Inländern nicht bestünden. § 16 AStG findet nur im Fall von ausländischen Geschäftsbeziehungen Anwendung, sodass ein Anknüpfungspunkt für ei...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.4.4.2.3 Verhältnis zu §§ 179 ff. AO

Rz. 110 § 18 AStG geht als lex specialis den Vorschriften zur Durchführung der gesonderten und einheitlichen Feststellung in der AO vor.[1] Soweit § 18 AStG keine Regelung enthält, sind nach § 18 Abs. 1 S. 4 AStG die §§ 179 ff. AO entsprechend anzuwenden.[2] Einzig § 180 Abs. 3 AO findet gem. § 18 Abs. 1 S. 4 AStG im Rahmen des Feststellungsverfahrens nach § 18 AStG keine Anw...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.1.1.4 Für sich selbst und im Zusammenwirken mit anderen

Rz. 57 Der Stpfl. hat die Auskünfte für sich selbst zu erteilen. Das sind solche Auskünfte, die in Bezug auf die eigenen steuerlichen Angelegenheiten des Stpfl. zu erteilen sind, ihn sozusagen in eigener Sache betreffen.[1] Auskünfte für sich selbst zu erteilen bedeutet auch, die im eigenen Wissen stehenden Informationen zu teilen. Inwiefern eine Beschaffung von darüber hina...mehr