Rz. 2

[Autor/Stand] Steueroasenländer. Es gibt nicht wenige Staaten, die aus den unterschiedlichsten Gründen entweder nur niedrige Ertragsteuern erheben oder aber bestimmte Personen (Körperschaften) einer bevorzugten Besteuerung unterwerfen. Als klassische Steueroasenländer galten früher die Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg, Niederländische Antillen, Bahamas und Bermudas. Einerseits sind seitdem weitere Staaten hinzugekommen.[2] Andererseits können Länder, wie z.B. die Schweiz oder Luxemburg, nicht mehr als "klassische Steueroasenländer" bezeichnet werden. Es bestand schon immer der steuerliche Anreiz, Kapitalgesellschaften (Basis-, Briefkasten-, Oasen- oder Auffanggesellschaften) in einem sog. Niedrigsteuerland zu gründen, um Einkunftsquellen auf diese Gesellschaften zu übertragen und die daraus fließenden Einkünfte einer nur niedrigen Besteuerung zu unterwerfen. Diese Entwicklung reicht bis in die 20er Jahre des letzten Jahrhunderts zurück. Sie lebte vor allem nach dem 2. Weltkrieg wieder auf. Über sie berichtete die Bundesregierung im sog. Oasenbericht v. 23.6.1964.[3] Zur Bekämpfung dieser Erscheinung erging ländereinheitlich der sog. Oasenerlass v. 14.6.1965[4], der das Problem über § 6 StAnpG (heute: § 42 AO) zu lösen versuchte, jedoch seitens der Rspr. (vgl. § 7 AStG Rz. 5)[5] nicht die notwendige Unterstützung fand. Die Fortgeltung des sog. Oasenerlasses wurde dennoch am 2.5.1977 angeordnet.[6] Bedingt durch die Rechtsentwicklung in den USA (vgl. Rz. 3) kam es im AStG letztlich zu einer Sondergesetzgebung in der Form der sog. Hinzurechnungsbesteuerung, nachdem zuvor im Jahr 1970 das Land Hessen den "Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Steuerflucht"[7] vorgelegt hatte.

[Autor/Stand] Autor: Ditz/Wassermeyer, Stand: 01.07.2021
[2] Die EU-Liste weist im Februar 2021 folgende nicht kooperative Länder und Gebiete für Steuerzwecke (sog. schwarze Liste) aus (EU-Amtsblatt v. 26.2.2021 – C 66/40): Amerikanisch-Samoa, Anguilla, Dominica, Fidschi, Guam, Palau, Panama, Samoa, Seychellen, Trinidad und Tobago, Amerikanische Jungferninseln und Vanuatu.
[3] Oasenbericht v. 23.6.1964, BT-Drucks. IV/2412.
[4] Oasenerlass v. 14.6.1965, BStBl. II 1965, 74.
[6] Erlass FinMin. NRW v. 2.5.1977 – S 1300-47-VB 2, DB 1977, 937.
[7] Abgedruckt bei Großfeld, Basisgesellschaften, 1974, Anhang, S. 261 ff.

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