Zweite Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung
Nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete
Das BMF und das BMWK sind ermächtigt, eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats zu erlassen, aus der sich die Steuerhoheitsgebiete ergeben, die nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 StAbwG nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete sind. In der aktualisierten Liste sind folgende nicht kooperativen Länder und Gebiete aufgeführt:
- Amerikanisch-Samoa,
- Anguilla,
- Antigua und Barbuda (neu)
- Bahamas,
- Belize (neu)
- Fidschi,
- Guam,
- Palau,
- Panama,
- Russische Föderation (neu)
- Samoa,
- Seychellen (neu)
- Trinidad und Tobago,
- Turks- und Caicosinseln,
- Amerikanische Jungferninseln,
- Vanuatu
Die Änderungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Zweite Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung
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