Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 7.3 Abgestimmtes Verhalten (Abs. 6 S. 2)

Rz. 202 Die Prüfung, ob ein abgestimmtes Verhalten vorliegt, ist nur erforderlich, wenn der persönliche Anwendungsbereich nicht bereits nach § 4k Abs. 6 S. 1 EStG eröffnet ist.[1] Gem. § 4k Abs. 6 S. 2 EStG werden einer Person, die mit einer anderen Person durch abgestimmtes Verhalten zusammenwirkt, für Zwecke des § 4k EStG die Stimmrechte und die Gewinnbezugsrechte der ande...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage FE-OT / 2.2 Beträge laut gesonderter und einheitlicher Feststellung nach § 14 Abs. 5 bei der Organgesellschaft

Vor Zeilen 21–36 In den Zeilen 21–36 sind die der Personengesellschaft bzw. Gemeinschaft zuzuordnenden Besteuerungsgrundlagen der Organgesellschaft einzutragen, wie sie sich aus der gesonderten Feststellung nach § 14 Abs. 5 KStG ergeben. Die Daten werden in der Anlage OG der Organgesellschaft ermittelt, gehen von dort in die gesonderte Feststellung nach § 14 Abs. 5 KStG ein, ...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage AESt / 2 Steueranrechnung

Die Steueranrechnung lässt sich in die folgenden Fälle unterteilen: direkte Anrechnung nach § 26 Abs. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 1 EStG bzw. nach DBA, fiktive direkte Anrechnung nach DBA, direkte Anrechnung nach dem InvStG, fiktive direkte Anrechnung nach dem UmwStG. Infolge der Internationalisierung des UmwStG ab VZ 2008 können sich bei Umwandlungsvorgängen fiktive anrechenbare ...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 4.1 Nichtabziehbare Aufwendungen für Rechteüberlassungen nach § 4j Abs. 3 EStG

Zeilen 41-45 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 46 In Zeile 46 sind die Aufwendungen hinzuzurechnen, die für eine Überlassung von Rechten gezahlt werden, aber gem. § 4j Abs. 3 EStG nicht abzugsfähig sind. Erfasst werden Aufwendungen für Rechteüberlassung, wenn diese an eine nahestehende Person i. S. d. § 1 Abs. 2 AStG gezahlt werden; dies gilt auch, wenn eine Unterlizensierung (gg...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZwiG / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

In der Anlage ZwiG werden die Daten für die Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7,8 AStG erfasst. Diese werden im Regelfall aus der jeweiligen Feststellungserklärung übernommen. Sofern (noch) keine Feststellung erfolgt ist, sind die Angaben für die Anlage ZwiG gesondert zu ermitteln. Die Anlage ist eine Anlage zur Körperschaftsteuererklärung bzw. im Falle einer Organgesells...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 7.2 Nahestehende Personen oder Stammhaus und Betriebsstätte (Abs. 6 S. 1)

Rz. 200 § 4k Abs. 6 S. 1 EStG beschränkt damit den Anwendungsbereich des § 4k EStG auf Fälle, in denen der Tatbestand der § 4k Abs. 1 bis 6 EStG zwischen nahestehenden Personen i. S. d. § 1 Abs. 2 AStG oder zwischen einem Unternehmen und seiner Betriebsstätte verwirklicht worden ist, oder wenn eine strukturierte Gestaltung anzunehmen ist. Rz. 201 Zum Nahestehen von Personen i...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 2.3 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Zeile 2 In dieser Zeile werden die laufenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die in der Anlage GK ermittelt worden sind, eingetragen. Es ist dies der Betrag aus Zeile 300 der Anlage GK. Hierin sind Effekte aus der Beteiligung an Personengesellschaften (Zeilen 21ff. der Anlage GK), Verlustabzugsbeschränkungen (Zeilen 47-66 der Anlage GK), Effekte aus § 8b KStG (Zeilen 156 ff. de...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 8.1 Laufende steuerfreie Bezüge nach § 8b Abs. 1 und 4 (ggf. auch aufgrund eines DBA)

Zeilen 151 bis 155 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 156 bis 202 In Zeile 156 sind Ausschüttungen und sonstige Bezüge von Körperschaften gem. § 8b Abs. 1 KStG mit positivem Vorzeichen in der Vorspalte einzutragen. Hierunter fallen alle Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG. Erfasst werden Ausschüttungen in- und ausländischer Körperschaften – ohne wei...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Zin... / 5 Verrechenbares EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahres

Vor Zeilen 39-46 In diesen Zeilen wird das EBITDA für das laufende Wirtschaftsjahr ermittelt. Dafür werden in den einzelnen Zeilen den Einkünften vor Zinsen aus Zeile 295a der Anlage GK die einzelnen Beträge hinzugerechnet bzw. abgezogen, um auf das steuerliche EBITDA für die Zinsschranke zu kommen. In den Zeilen 39 bis 45 sind zunächst 100 % der jeweiligen Beträge einzutrage...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 4 Außerbilanzielle Korrekturen

Zeile 37a In diese Zeile ist erstmalig ab dem Vz 2025 der Betrag einzutragen, der nach dem StAbwG als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe anzusehen ist (§ 13 Abs. 1b StAbwG). Erfasst werden von dem Abzugsverbot alle Betriebsausgaben, die auf einer Geschäftsbeziehung, einer anzunehmenden schuldrechtlichen Beziehung (§ 1 Abs. 4 AStG) oder einem Gesellschaftsverhältnis beruhen (§...mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 11 Kürzungen

Zeilen 83-86 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 87-99 In den Zeilen 83–99 werden die Kürzungen nach § 9 GewStG berücksichtigt, jedoch ohne die Kürzungen für Erträge aus Kapitalbeteiligungen nach § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG, die in die Zeilen 70-82 einzutragen waren. Zeile 87 Zeile 87 erfasst die Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG für zum Betriebsvermögen gehörende Grundstücke, ...mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 8 Gewinn aus Gewerbebetrieb

Vor Zeilen 39-147c In diesen Zeilen sind Angaben zum Gewinn aus Gewerbebetrieb sowie zu Faktoren zu machen, die gewerbesteuerlich aus dem Gewinn aus Gewerbebetrieb auszuscheiden sind. Die Zeilen 39-99c sind nicht auszufüllen, soweit das Unternehmen Handelsschiffe im internationalen Verkehr nach § 5a EStG betreibt. In diesem Fall erfolgt eine besondere Ermittlung des Gewerbeert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 Bei den Regelungen des § 4k EStG handelt es sich um die durch das ATADUmsG vorgenommene Umsetzung der sekundärrechtlichen Vorgaben der Art. 9 und 9b ATAD in nationales Recht.[1] Rz. 2 § 4k Abs. 1 bis 3 EStG richten sich an Gestaltungen, die zu einer Deduction/Non-Inclusion-Inkongruenz führen. Dabei regelt § 4k Abs. 1 EStG ein Abzugsverbot beim Zahlenden im Fall einer D/N...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ÖHG / 3 Ermittlung des Gewerbeertrags (§§ 7 bis 9 GewStG)

Die Summe der Einträge in den einzelnen Zeilen aller Anlagen ÖHG muss dem Betrag in der entsprechenden Zeile der Gewerbesteuererklärung GewSt 1 A entsprechen. Vor Zeilen 21–77 In diesen Zeilen werden die gewerbesteuerlichen Besteuerungsgrundlagen der jeweiligen Sparte, für die der Vordruck ÖHG ausgefüllt wird, zugeordnet. Damit kann ein Gewerbeertrag pro Sparte ermittelt werde...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 2.1 Allgemeines

Vor Zeilen 1 ff. In den Zeilen 1 ff. sind die Einkünfte im steuerlichen Sinne einzutragen. Dazu gehört auch der Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG. Der Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG n. F. wird, zusammen mit den entsprechenden Kürzungsbeträgen, in Zeilen 31a, 31b der Anlage ZVE bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte gesondert erfasst und darf daher in den Einkünften d...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 8.4 Veräußerungsgewinne von Anteilen an Körperschaften

Zeilen 161-166a Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 166b In Zeile 166b sind Gewinne, die nach § 8b Abs. 2 KStG nicht berücksichtigt werden, einzutragen. Für jede Veräußerung ist auf einer gesonderten Anlage der Veräußerungsgewinn unter Angabe des Veräußerungspreises, der Veräußerungskosten und des Buchwerts zu ermitteln. Dies betrifft Gewinne aus Beteiligungen an in- und ausländisc...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 3 Bilanzielles Ergebnis

Zeilen 3–10 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 11 Ausgangswert für die Ermittlung des Einkommens ist grundsätzlich das Ergebnis (Gewinn oder Verlust) nach der Steuerbilanz.[1] In der Steuerbilanz sind alle Vermögensmehrungen enthalten, auch solche, die nicht steuerbar oder nicht steuerpflichtig sind. Andererseits sind in der Steuerbilanz steuerpflichtige Einkommensteile nicht ent...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage AESt / 5.2 Veräußerung von Anteilen an Körperschaften

Zeile 6 In diese Zeile sind die Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften einzutragen, die steuerfrei sind gem. § 8b Abs. 2 KStG. Aufgrund der Steuerfreiheit dieser Einkünfte kann auch keine Anrechnung der ausländischen Steuer auf die deutsche Steuer erfolgen. Zeile 7 In diese Zeile sind die ausländischen Steuern einzutragen, die auf Einnahmen entfallen,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.2.1.4 Abweichung bei den anzunehmenden schuldrechtlichen Beziehungen

Rz. 99 Diese zweite Tatbestandsalternative soll gemäß der Gesetzesbegründung Fälle erfassen, in denen eine abweichende Gewinnaufteilung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte oder zwischen mehreren Betriebsstätten erfolgt. Rz. 100 Diese Regelung ist die nationale Umsetzung des Art. 9 Abs. 2 Buchst. a i. V. m. Art. 2 Abs. 9 Unterabs. 1 Buchst. f ATAD, der sich gegen sog. "deeme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 7.4 Strukturierte Gestaltungen (Abs. 6 S. 3 und 4)

Rz. 205 Sofern eine strukturierte Gestaltung vorliegt, ist § 4k StG auch bei einer Verwirklichung des Sacherhalts zwischen fremden Dritten anwendbar.[1] Eine strukturierte Gestaltung soll nach § 4k Abs. 6 S. 3 EStG einerseits dann anzunehmen sein, wenn der steuerliche Vorteil, der sich ohne die Anwendung der vorstehenden Absätze ergeben würde, ganz oder zum Teil in die Beding...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A) enthält die Gewerbesteuererklärung sowie die Erklärung zur gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts und des verbleibenden Zuwendungsvortrags. Gewerbesteuerpflichtig sind nach § 2 GewStG alle im Inland betriebenen stehenden Gewerbebetriebe und nach § 35a GewStG die im Inland betriebenen Reisegewerbebetriebe. N...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unbeschränkte und beschränk... / 2.5 Erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach AStG

Eine sog. erweiterte beschränkte Steuerpflicht ist schließlich in § 2 AStG geregelt.[1] Eine solche besteht, wenn eine natürliche Person mit deutscher Staatsangehörigkeit ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht in ein niedrig besteuerndes Gebiet verlegt, aber im Inland weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen unterhä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unbeschränkte und beschränk... / Zusammenfassung

Überblick Die Voraussetzungen und Arten der unbeschränkten Einkommen- und Körperschaftsteuerpflicht nach den Regelungen im EStG und KStG werden in diesem Beitrag skizziert. Zudem werden die steuerlichen Folgen der beschränkten Steuerpflicht in zusammengefasster Form dargestellt. Schließlich werden die Regelungen zur unbeschränkten und beschränkten Erbschaftsteuerpflicht erör...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unbeschränkte und beschränk... / 2.1 Grundtatbestand der unbeschränkten Steuerpflicht

Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG ist eine natürliche Person, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, in Deutschland unbeschränkt mit ihrem Welteinkommen einkommensteuerpflichtig.[1] Die Definition des Begriffs "Inland" findet sich hierbei in § 1 Abs. 1 Satz 2 EStG.[2] Das Welteinkommensprinzip gilt dabei uneingeschränkt grundsätzlich für alle positiven Eink...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Doppelbesteuerung / 1 Überblick

Bei Inländern besteuert Deutschland im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht sämtliche Einkünfte, also auch solche, die aus dem Ausland stammen. Bei Ausländern unterliegen dagegen regelmäßig nur die inländischen Einkünfte[1] im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht[2] bzw. der erweitert beschränkten Steuerpflicht[3] der Einkommensteuer. Eine Ausnahme gilt, wenn sich ein Au...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 5.4 Veräußerungsfiktion nach § 6 AStG

Ein weiterer relevanter Tatbestand der Wegzugsbesteuerung ist bei Kryptowerten gegeben, wenn ein zuvor unbeschränkt Steuerpflichtiger seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland aufgibt.[1] Deutschland möchte sich damit den Zugriff auf die stillen Reserven von im Privatvermögen gehaltenen Anteilen eines Gesellschafters sichern. Neben den persönlichen Vorausse...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 5.3 Wegzug und erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG

Die Verwaltung und die Anlage von Kryptowerten sind örtlich mobil und flexibel. Daher kommt es häufiger vor, dass die Verlagerung der steuerlichen Ansässigkeit für Kryptoinvestoren als ein verlockendes Instrument erscheint, damit die steuerliche Belastung auf Kryptoeinkünfte reduziert wird. Bei privat gehaltenen Kryptowerten liegt grundsätzlich nur eine unbeschränkte Steuerpf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 5.5 Hinzurechnungsbesteuerung am Beispiel des Kryptomining/Staking

Insbesondere das Mining von Bitcoin beim PoW-Konsensmechanismus ist sehr rechenintensiv und deshalb ressourcenintensiv.[1] Aus diesem Grund finden bevorzugt Miningaktivitäten in Ländern mit niedrigen Stromkosten sowie einer geringeren Steuerlast statt. Das steuerpolitische Instrument der Hinzurechnungsbesteuerung versucht diesen Steuersubstratverlagerungen entgegenzuwirken. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 5.1 Grundlagen der internationalen Besteuerung von Blockchain-Transaktionen

Krypto-Transaktionen zeichnen sich durch eine hohe Mobilität aus, d. h. der Handel aber auch die Ansässigkeit der Steuerpflichtigen sind häufig flexibel. Aus diesem Grund sind internationale Koordinierungsbemühungen notwendig, damit zumindest die Besteuerungsmechanismen ähnlich sind. Dies fängt bei einer einheitlichen technischen Begriffsbestimmung der Blockchain-Technologie...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / Zusammenfassung

Überblick Die Blockchain-Technologie ist in der Wirklichkeit und einer kontinuierlich breiteren Öffentlichkeit angekommen. Die Blockchain-Technologie nur auf die Kryptowährung Bitcoin zu reduzieren, wird ihr nicht gerecht und verschränkt den Blick auf bereits unterschiedlichste Anwendungen, die inzwischen entstanden sind und sich voraussichtlich noch abzeichnen werden. Der B...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 5.2.1 Allgemeine Struktur und Erläuterungen

Zur Vermeidung von Doppelbesteuerung existieren im internationalen Steuerrecht zwischen den jeweiligen Staaten sog. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die nach § 2 AO vorrangig vor dem nationalen Steuerrecht angewendet werden müssen. DBA weisen einem Staat ein Besteuerungsrecht zu. Teilweise kann nationales Recht die Regelungen innerhalb eines DBAs überschreiten. Maßgeblich w...mehr

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Organschaft: Körperschaftst... / 1.4.2 Einkommen des Organträgers

Handelsrechtlich wird die Gewinnabführung der Organgesellschaft beim Organträger als Betriebseinnahme gebucht, eine Verlustübernahme als Betriebsausgabe.[1] Deshalb beginnt die steuerliche Ermittlung des (eigenen) Einkommens des Organträgers mit dem vorläufigen Ergebnis vor Ergebnisübernahme von der Organgesellschaft bzw. der Jahresüberschuss muss entsprechend korrigiert werd...mehr

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Organschaft: Körperschaftst... / 1.4.1 Einkommen der Organgesellschaft

Auch wenn es durch die Organschaft letztlich zu einer Zurechnung des Einkommens der Organgesellschaft beim Organträger kommt, wird dennoch zunächst das Einkommen der Organgesellschaft selbstständig und getrennt von der Sphäre des Organträgers ermittelt. Erst im nächsten Schritt wird dieses steuerliche Einkommen dann dem Organträger zugerechnet. Für die Ermittlung des Einkomme...mehr

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Compliance bei der Nutzung ... / 3 Dauer der Aufbewahrung

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Compliance bei der Nutzung ... / 2 Buchführungspflichtige Unternehmer

Kaufleute sind nach Handelsgesetzbuch (HGB) buchführungspflichtig (§ 238 HGB). In § 140 AO ist vorgeschrieben: Wer nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bücher und Aufzeichnungen zu führen hat, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, hat die betreffenden Verpflichtungen auch für die Besteuerung zu erfüllen. Nach § 141 Abs. 1 AO sind gewerbliche Unternehmer sowie L...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.6.4.2 Nahe stehende Person

Tz. 110 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Schädlicher Geldgeber kann auch eine dem wes beteiligten AE nahe stehende Pers sein. Ob es sich bei der nahe stehenden Pers um einen Inländer oder einen Ausländer handelt, ist unerheblich. § 8a Abs 2 KStG aF und § 8a Abs 3 KStG verweisen wegen des Begriffs der nahe stehenden Pers tw auf § 1 Abs 2 AStG. Der Verweis ist "dynamisch" ausgestalt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Verhältnis zum Außensteuerrecht

Tz. 24 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Eine Konkurrenz zum AStG ist denkbar, wenn die Refinanzierung über eine ausl Pers erfolgt, die einem inl AE nahe steht. Diese Fälle können sowohl zur Anwendung der Zinsschranke als auch zu einer Korrektur nach § 1 Abs 1 AStG führen. Die nach § 1 Abs 1 AStG hinzugerechneten Beträge sind uE als Zinsertrag iSd § 4h EStG zu qualifizieren (s Schä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Nahe stehende Person

Tz. 78 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 § 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG idFd KrZwMG 2023 bezieht sich zur Beschränkung des Ausnahmetabestands vor allem auf "verbundene Unternehmen" iSd Art 2 Abs 4 ATAD. Danach sind Unternehmen verbunden, wenn der Stpfl unmittelbar oder mittelbar eine Beteiligung an Stimmrechten, Kap oder Gewinn an einem anderen Unternehmen iHv min 25 % hält oder umge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.6.7.2 Zuordnung der Organbeteiligung und des Organeinkommens; insbesondere bei Organträger-Personengesellschaften

Tz. 212 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Derzeit besteht keine endgültige Klarheit darüber, nach welchen Regeln sowohl nach innerstaatlichem dt Recht als auch nach DBA-Recht Beteiligungen an Kap-Ges einer inl BetrSt des OT zuzurechnen sind (s Häck, ISR 2015, 113; dazu auch s Rödder/Liekenbrock, in R/H/N, § 14 KStG Rn 284 ff). Die Fin-Verw (s Schr des BMF v 26.09.2014, BStBl I 2014...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Allgemeines

Tz. 77 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Zinsschranke ist nach § 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG idFd KrZwMG 2023 nicht anzuwenden, wenn der "Stpfl" keiner Person iSd § 1 Abs 2 AStG nahesteht und über keine BetrSt außerhalb des Staates verfügt, in dem sich sein Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Sitz oder seine Geschäftsleitung befindet (sog Stand-alone-Klausel). Wenngleich die Zins...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.2.1 Allgemeines

Tz. 162 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Zur besseren Handhabung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 8a Abs 3 KStG ist die Bildung von Vergleichsgrößen sinnvoll: Eine Konzerngesellschaft kann sich nur dann durch einen EK-Test iSd § 4h Abs 2 S 1 Buchst c EStG von der Anwendung der Zinsschranken-Grundregel (s § 4h Abs 1 EStG, s Tz 41 ff) befreien, wenn bei keinem konzernzugehörigen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.4 Rechtsfolgen des § 8a Abs 3 KStG

Tz. 174 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Wenn die in § 8a Abs 3 KStG genannten Zusatzvoraussetzungen nicht vorliegen (dh wenn die maßgeblichen Vergütungen für Gesellschafter-FK bei einem zum Konzern gehörenden Rechtsträger mehr als 10 % der Nettozinsaufwendungen insges betragen), kann kein konzernzugehöriger Rechtsträger den in § 4h Abs 2 S 1 Buchst c EStG geregelte EK-Escape in A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.3 Geber des Gesellschafterfremdkapitals

Tz. 170 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 § 8a Abs 3 KStG betrifft FK-Vergütungen, die gezahlt werden an einen zu min 25 %(aF "mehr als 25 %") unmittelbar oder mittelbar (= wes) an der Kö beteiligten Gesellschafter, an eine diesem nahe stehende Pers iSd § 1 Abs 2 AStG oder an einen Dritten, der auf den wes beteiligten Gesellschafter oder eine diesem nahe stehende Pers zurückgreifen ka...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.6.2 Zuordnung bei unmittelbarer Organschaft (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 4 Alt 1 KStG)

Tz. 182 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 4 KStG ist Organschaftsvoraussetzung, dass die Beteiligung iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG ununterbrochen während der Gesamtdauer der Organschaft einer inl BetrSt iSd § 12 AO des OT zuzuordnen ist (wegen der Unschädlichkeit der Zuordnung mehrerer Teil-Beteiligungen des OT zu inl BetrSt des OT und wegen der Unschädlic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.6.1 Allgemeines

Tz. 101 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 § 8a Abs 2 KStG aF ist in Folge der Modifizierung des bisher als "Konzernklausel" bezeichneten Ausnahmetatbestands in § 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG aF entfallen (s amtl Ges-Begr, BT-Drs 20/9782, S 197). Einer Regelung, wonach für eine Kö die Stand-alone-Klausel idF des KrZwMG 2023 bei Vorliegen einer sog schädliche Gesellschafterfremdfinanzi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

a) Kommentare und Einzelschriften Brandis/Heuermann, Komm zum Ertragsteuerrecht, Vlg Franz Vahlen München (vormals Blümich); Frotscher/Drüen, Komm zum KStG und UmwStG, Haufe-Vlg (vormals Frotscher/Maas); Frotscher/Geurts, Komm zum EStG, Haufe-Vlg; Gosch, KStG, 4. Aufl (2020), CH Beck Vlg; Heuser/Theile, IAS/IFRS-Hdb – Einzel- und Konzernabschluss; 2. Aufl (2005), Vlg Otto Schmidt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 71 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 § 4h Abs 2 S 1 EStG regelt drei Ausnahmen von der in § 4h Abs 1 EStG enthaltenen Zinsschranken-Grundregel, die allesamt auch auf Kö Anwendung finden: Nach Buchst a greift das Abzugsverbot nicht, wenn die Nettozinsaufwendungen des Betriebs unter der Freigrenze von 3 Mio EUR liegen (s Tz 72 ff). Nach Buchst b greift das Abzugsverbot nicht, wenn ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.3.3 Entsprechende Geltung des § 8a Abs 3 KStG

Tz. 200 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 § 8a Abs 3 KStG nennt für konzernzugehörige Kö (dazu s Tz 230 ff) als Zusatzvoraussetzung für die Anwendung des EK-Escape, dass die von irgendeiner konzernzugehörigen Gesellschaft an nicht konzernzugehörige wes beteiligte AE (oder an diesen nahe stehende Personen iSd § 1 Abs 2 AStG oder an Dritte, die auf die genannten AE bzw auf die nahe s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.6.4 Schädliche Geldgeber

Tz. 108 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Als schädliche Geldgeber kommen wes beteiligte AE der Kö, diesen nahe stehende Pers iSd § 1 Abs 2 AStG sowie sog rückgriffsberechtigte Dritte in Betracht. 4.3.6.4.1 Wesentlich beteiligter Anteilseigner Tz. 109 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Beteiligung des AE muss wes sein. Eine Beteiligung ist wes, wenn sie mehr als 25 % (§ 8a Abs 3 KStG idF...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Spanien / 1.4.4 Tätigkeit in Spanien für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Spanien für eine dortige Betriebsstätte[1] des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Spanien besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend ist hier, ob der Arbeits...mehr