Auf einen Blick

Bei einem Wegzug aus Deutschland können mehrere einkommen-, außen- und erbschaftsteuerliche Vorschriften einschlägig sein. Aus einkommensteuerlicher Sicht ist zunächst der Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten (§ 1 Abs. 4 EStG) oder erweitert beschränkten (§ 2 AStG) Einkommensteuerpflicht zu beachten. Weiterhin ist zwischen einer persönlichen und einer gegenständlichen Entstrickungsbesteuerung zu unterscheiden. Aus außensteuerlicher Sicht ist § 6 AStG maßgebend. Schließlich ist aus erbschaftsteuerlicher Sicht auf die erweitert unbeschränkte (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG), beschränkte (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG) sowie erweitert beschränkte (§ 4 Abs. 1 AStG) Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht zu achten.

Autor: Dr. Rainer Deininger, LL.M. (Univ. Kapstadt), Rechtsanwalt, Fachanwalt für StR, Schondorf a.A., und stud. iur. Marcel Stapelfeldt, Augsburg

ZErb 11/2023, S. 401 - 409

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